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Wenn der Haussegen schief hängt - KDA Nordkirche

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HintergründeFoto: ArTo - Fotolia.comUnter Mobbing wird eine konflikt belastete Kommunikation am Arbeitsplatzunter Kollegen o<strong>der</strong> zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden,bei <strong>der</strong> die angegriffene Person unterlegen ist und von einer o<strong>der</strong>einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit demZiel und/o<strong>der</strong> dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkto<strong>der</strong> indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.Leymann 1995Recht haben und Recht bekommenAuch wenn personale Konflikte im Betrieb mit zunehmen<strong>der</strong>Eskalation ein rechtliches Gesicht bekommen – z. B. Abmah nungeno<strong>der</strong> Kündigungsandrohung wegen tatsächlichen o<strong>der</strong> vermeintlichenVerstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten, Fehlernin <strong>der</strong> erbrachten Arbeitsleistung o<strong>der</strong> wegen krankheitsbedingterFehlzeiten –, trägt die gerichtliche Klärung meist wenig zu einerechten und tragfähigen Konfliktlösung bei. Die tatsäch lichenKonflikt hintergründe werden bei <strong>der</strong> rechtlichen Bewertung in <strong>der</strong>Regel unzureichend thematisiert. Dies gilt auch für Klagen vonMobbing-Betroffenen. Sie haben häufig eine hohe Erwartungan die Rechtsprechung, dass ihr erlittenes Unrecht und Leid gesühntwird. Sie sind enttäuscht, wenn dies nicht geschieht, meistweil es an <strong>der</strong> Beweisfähigkeit mangelt. Diese Feststellung sollkeineswegs zum Rückschluss führen, dass Rechtsverstöße nichtsank tioniert gehören und dass <strong>der</strong> Arbeitgeber letztendlich füralles verantwortlich ist, was in seinem Betrieb geschieht. Der Blicksollte aber vor allem darauf gerichtet sein, welche Hand lungsoptionensich in frühen Stadien <strong>der</strong> Konfliktaustragung anbietenund welche Lösungsmöglichkeiten sich aus einem konstruktivenKonfliktmanagement ergeben. Hier hat die betriebliche Inte ­ressenvertretung im kollektivrechtlichen Bereich, z. B. durchAbschluss einer Betriebsvereinbarung, gute Handlungs- undGestaltungsmöglichkeiten.14 Impulse von <strong>KDA</strong> und BSS zur betrieblichen Konfliktkultur

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