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Gliederung der Vorlesung »Die athenische Demokratie«

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Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit <strong>der</strong> Lehre entbindet nicht von <strong>der</strong><br />

Treue zur Verfassung. Art. 8: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung o<strong>der</strong><br />

Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Art. 9: (1) Alle Deutschen haben das<br />

Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (3) Das Recht, zur Wahrung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für je<strong>der</strong>mann und für alle<br />

Berufe gewährleistet. Art. 11: (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen<br />

Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz o<strong>der</strong> auf Grund eines Gesetzes und nur<br />

für die Fälle eingeschränkt werden, in denen ... . Art. 20: (1) Die Bundesrepublik Deutschland<br />

ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Art. 33: (1) Je<strong>der</strong> Deutsche hat in jedem<br />

Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

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