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Aus dem Gemeinderat - Gemeinde Radelfingen

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Radelfinger - Nr. 36 / Dezember 2011 Seite 12 / 32<br />

Landumlegungen und Neuvermessungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Radelfingen</strong><br />

Als Technischer Leiter und zuständiger Geometer für die Landumlegungen und die Neuvermessungen<br />

haben wir in lockerer Folge bereits in früheren <strong>Aus</strong>gaben des „Radelfinger“ Gelegenheit<br />

erhalten, die Leserinnen und Leser über den aktuellen Stand der grossen Strukturverbesserungsprojekte<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> zu informieren.<br />

Landumlegung Frieswil und Umgebung<br />

Nach Abschluss aller Arbeiten im Perimeter der LU Frieswil fielen die statutarischen Zwecke der<br />

Bodenverbesserungsgenossenschaft als Trägerin dahin. An der letzten Hauptversammlung vom<br />

8. Dezember 2009 hat daher eine grosse Mehrheit aller bekannten Mitglieder die Auflösung der<br />

Bodenverbesserungsgenossenschaft Frieswil und Umgebung beschlossen. Der entsprechende<br />

Antrag um Genehmigung der Auflösung der BVG konnte dann am 10. Mai 2010 bei der Volkswirtschaftdirektion<br />

des Kantons Bern eingereicht werden.<br />

Landumlegung Detligen - Jucher - Ostermanigen<br />

Die Arbeiten für die vier Jahre später gestartete Landumlegung Detligen – Jucher – Ostermanigen<br />

befinden sich in der Abschlussphase. So wurde die Neuordnung des Grundeigentums durch die<br />

Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern soeben genehmigt. Das Grundbuchamt Seeland in<br />

Nidau ist zurzeit daran, die entsprechenden Daten der neuen Besitzstände zu übernehmen und im<br />

Grundbuch einzutragen. Da die Landumlegung im kombinierten Verfahren mit der Amtlichen<br />

Vermessung bearbeitet wurde, sind wir in der Lage, kurzfristig nun auch die Resultate der Neuvermessung<br />

für die öffentliche Auflage bereit zu stellen. Bestandteile des aufzulegenden Vermessungswerkes<br />

sind die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch und die weiteren, zum Zweck der<br />

Grundbuchführung dienenden <strong>Aus</strong>züge aus <strong>dem</strong> neuen Datensatz der Amtlichen Vermessung.<br />

Die öffentliche Auflage der Neuvermessung wird für die Dauer von 30 Tagen voraussichtlich ab<br />

16. Januar 2012 stattfinden. Wir bitten Sie, dazu die entsprechenden Publikationen, welche in den<br />

ersten Wochen des neuen Jahres im Amtsblatt des Kantons Bern und im Anzeiger Aarberg erscheinen<br />

werden, zu beachten. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, die Auflageakten zu begutachten<br />

und allenfalls auch das angebotene Zeitfenster für <strong>Aus</strong>kunftserteilungen durch den Geometer und<br />

den Technischen Leiter zu nutzen. Nach Abschluss des Auflageverfahrens bilden die genehmigten<br />

Akten des Amtlichen Vermessungswerkes die verbindlichen Grundlagen für sämtliche Rechtsgeschäfte<br />

in Zusammenhang mit Grundeigentum und Boden.<br />

Bezüglich Landumlegungsverfahren sind immer noch wichtige Abschlussarbeiten ausstehend und<br />

es gilt für die LU-Organe, diese förderlich voran zu treiben. Dazu gehören die Erstellung des Restkostenverteilers,<br />

die Schlussabrechnung über das gesamte Unternehmen, die individuellen<br />

Schlussabrechnungen mit je<strong>dem</strong> und jeder einzelnen Grundeigentümer/in, das Abfassen eines<br />

Schlussberichts und die abschliessende Auflösung der Bodenverbesserungsgenossenschaft Detligen<br />

– Jucher – Ostermanigen.<br />

Bolligen, 2. Dezember 2011 bichsel bigler partner ag<br />

B. Kiener, Technischer Leiter

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