Aus dem Gemeinderat - Gemeinde Radelfingen
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Radelfinger - Nr. 36 / Dezember 2011 Seite 12 / 32<br />
Landumlegungen und Neuvermessungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Radelfingen</strong><br />
Als Technischer Leiter und zuständiger Geometer für die Landumlegungen und die Neuvermessungen<br />
haben wir in lockerer Folge bereits in früheren <strong>Aus</strong>gaben des „Radelfinger“ Gelegenheit<br />
erhalten, die Leserinnen und Leser über den aktuellen Stand der grossen Strukturverbesserungsprojekte<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> zu informieren.<br />
Landumlegung Frieswil und Umgebung<br />
Nach Abschluss aller Arbeiten im Perimeter der LU Frieswil fielen die statutarischen Zwecke der<br />
Bodenverbesserungsgenossenschaft als Trägerin dahin. An der letzten Hauptversammlung vom<br />
8. Dezember 2009 hat daher eine grosse Mehrheit aller bekannten Mitglieder die Auflösung der<br />
Bodenverbesserungsgenossenschaft Frieswil und Umgebung beschlossen. Der entsprechende<br />
Antrag um Genehmigung der Auflösung der BVG konnte dann am 10. Mai 2010 bei der Volkswirtschaftdirektion<br />
des Kantons Bern eingereicht werden.<br />
Landumlegung Detligen - Jucher - Ostermanigen<br />
Die Arbeiten für die vier Jahre später gestartete Landumlegung Detligen – Jucher – Ostermanigen<br />
befinden sich in der Abschlussphase. So wurde die Neuordnung des Grundeigentums durch die<br />
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern soeben genehmigt. Das Grundbuchamt Seeland in<br />
Nidau ist zurzeit daran, die entsprechenden Daten der neuen Besitzstände zu übernehmen und im<br />
Grundbuch einzutragen. Da die Landumlegung im kombinierten Verfahren mit der Amtlichen<br />
Vermessung bearbeitet wurde, sind wir in der Lage, kurzfristig nun auch die Resultate der Neuvermessung<br />
für die öffentliche Auflage bereit zu stellen. Bestandteile des aufzulegenden Vermessungswerkes<br />
sind die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch und die weiteren, zum Zweck der<br />
Grundbuchführung dienenden <strong>Aus</strong>züge aus <strong>dem</strong> neuen Datensatz der Amtlichen Vermessung.<br />
Die öffentliche Auflage der Neuvermessung wird für die Dauer von 30 Tagen voraussichtlich ab<br />
16. Januar 2012 stattfinden. Wir bitten Sie, dazu die entsprechenden Publikationen, welche in den<br />
ersten Wochen des neuen Jahres im Amtsblatt des Kantons Bern und im Anzeiger Aarberg erscheinen<br />
werden, zu beachten. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, die Auflageakten zu begutachten<br />
und allenfalls auch das angebotene Zeitfenster für <strong>Aus</strong>kunftserteilungen durch den Geometer und<br />
den Technischen Leiter zu nutzen. Nach Abschluss des Auflageverfahrens bilden die genehmigten<br />
Akten des Amtlichen Vermessungswerkes die verbindlichen Grundlagen für sämtliche Rechtsgeschäfte<br />
in Zusammenhang mit Grundeigentum und Boden.<br />
Bezüglich Landumlegungsverfahren sind immer noch wichtige Abschlussarbeiten ausstehend und<br />
es gilt für die LU-Organe, diese förderlich voran zu treiben. Dazu gehören die Erstellung des Restkostenverteilers,<br />
die Schlussabrechnung über das gesamte Unternehmen, die individuellen<br />
Schlussabrechnungen mit je<strong>dem</strong> und jeder einzelnen Grundeigentümer/in, das Abfassen eines<br />
Schlussberichts und die abschliessende Auflösung der Bodenverbesserungsgenossenschaft Detligen<br />
– Jucher – Ostermanigen.<br />
Bolligen, 2. Dezember 2011 bichsel bigler partner ag<br />
B. Kiener, Technischer Leiter