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schwerpunkt - Personal & Informatik AG

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LOGA ® 2001 – verringerte<br />

Altersteilzeiterstattung ab 1. Juli 2004<br />

Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen<br />

am Arbeitsmarkt“ senkt die Mindestvoraussetzungen<br />

des Altersteilzeitgesetzes<br />

und die Altersteilzeiterstattung. Diese<br />

Neuerungen gelten für Mitarbeiter, die nach<br />

dem 30. Juni 2004 in Altersteilzeit (ATZ)<br />

gehen werden. Für Mitarbeiter, die vor diesem<br />

Zeitpunkt die Altersteilzeit antreten,<br />

gelten die bestehenden Regelungen unverändert<br />

weiter. Sie dürfen aber auch auf das<br />

neue Erstattungsverfahren umgestellt werden.<br />

LOGA ® 2001 wird rechtzeitig hinsichtlich<br />

der Neuerungen erweitert, daher steht zum<br />

15. Juni 2004 ein Muss-Release (Rel. 4.6) an.<br />

Der Gesetzgeber hat den neuen Begriff „Regelarbeitsentgelt“<br />

geschaffen. Das Regelarbeitsentgelt<br />

wird regelmäßig, das heißt monatlich,<br />

gezahlt und ist sozialversicherungspflichtig.<br />

Die Obergrenze ist die monatliche<br />

PIN 11<br />

Rentenversicherungs(RV)-Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Die erstattungsfähige ATZ-Aufstockung<br />

ergibt sich künftig als 20 Prozent des<br />

Regelarbeitsentgelts. Sie wird im ersten Fördermonat<br />

berechnet, per Antragsverfahren bei<br />

der Bundesagentur für Arbeit gemeldet und<br />

gilt dann für den gesamten Förderzeitraum.<br />

Sinkt das Regelarbeitsentgelt um mindestens<br />

10 Euro, ist dies der Bundesagentur für Arbeit<br />

zu melden. Erhöhungen des Regelarbeitsentgelts<br />

während der ATZ bleiben unberücksichtigt.<br />

20 Prozent des Regelarbeitsentgelts sind<br />

dann auch die minimal zu zahlende ATZ-Aufstockung,<br />

wobei diese monatlich neu auf Basis<br />

der aktuellen Zahlungen zu errechnen ist.<br />

Es erfolgt generell keine Vergleichsrechnung<br />

mehr gegen einen Prozentsatz des Mindestnettoentgelts.<br />

Die Mindestnetto-Tabelle soll für<br />

alte ATZ-Fälle – letztmals zum 1. Juli 2004 neu<br />

PRODUKTE &<br />

IT-TRENDS<br />

erstellt und dann bis zum Ende der Förderung<br />

von ATZ-festgeschrieben werden. Die ATZ-RV-<br />

Aufstockung ergibt sich künftig als 80 Prozent<br />

des Regelarbeitsentgelts, wobei diese Aufstockung<br />

reduziert wird, wenn sie zusammen mit<br />

dem SV-Brutto 90 Prozent der RV-Beitragsbemessungsgrenze<br />

überschreitet. Die ATZ-RV-<br />

Aufstockung wird im ersten Fördermonat festgeschrieben.<br />

Die Tarifpartner können auch zukünftig<br />

höhere ATZ-Aufzahlungen vereinbaren,<br />

werden die neue Gesetzeslage aber sicher berücksichtigen.<br />

Änderungen bei der Berechnung<br />

der tariflichen ATZ-Aufzahlungen sind somit<br />

wahrscheinlich.<br />

Weitere Informationen zum ATZ-Sonderseminar<br />

für LOGA ® -Anwender erhalten Sie bei:<br />

Elke Stock, Tel.: 06 11/71 47-1 01<br />

E-Mail: estock@pi-ag.com<br />

Neues LOGA ® /400-Modul „IDEA comfort“<br />

für elektronische Steuerprüfung<br />

Die P&I <strong>Personal</strong> und <strong>Informatik</strong> <strong>AG</strong> integriert<br />

das Zusatzmodul IDEA comfort in ihre Lohnund<br />

Gehaltssoftware LOGA ® /400. Mit dem<br />

neuen Modul können die Anwender relevante<br />

Daten der <strong>Personal</strong>abrechnung voll automatisiert<br />

und somit zeit- und kostensparend für die<br />

elektronische Steuerprüfung bereitstellen. Bereits<br />

vordefinierte Profile vereinfachen den Auswahlprozess<br />

der für die Steuerprüfung vorgesehenen<br />

Abrechnungsdaten. Das Modul IDEA comfort<br />

entspricht den Anforderungen des IDEA-Standards<br />

gemäß den „Grundsätzen zum Datenzugriff<br />

und zur Prüfung digitaler Unterlagen“<br />

(GDPdU). Dieses Verfahren regelt, dass der<br />

Steuerprüfer ein Unternehmen auffordern kann,<br />

ihm die erforderlichen Daten für einen bestimmten<br />

Zeitraum in elektronischer Form zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Der Prozess der Datenaufbereitung für die digitale<br />

Steuerprüfung läuft folgendermaßen ab: Ein<br />

Unternehmen muss die Daten beispielsweise für<br />

das Jahr 2002 in maschinell auswertbarer Form<br />

bereitstellen. Dazu werden aus der LOGA ® /400-<br />

Datenbank die in einem Profil hinterlegten steuerrelevanten<br />

Abrechnungsdaten wie beispielsweise<br />

Bruttoentgelte sowie Be- und Abzüge der<br />

Mitarbeiter, Lohnkonten und -arten ausgewählt.<br />

Diese Informationen werden dann in das XML<br />

(Extensible Markup Language)-Format konvertiert,<br />

das im Rahmen des IDEA-Verfahrens vorgeschrieben<br />

ist. Anschließend werden die Daten<br />

in einem separaten Verzeichnis abgespeichert<br />

und dem Steuerprüfer auf einem externen Datenträger,<br />

einer CD oder DVD zur Verfügung<br />

gestellt. Das Modul IDEA comfort ist mit dem<br />

Release von LOGA ® /400 (V02R13) verfügbar.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei:<br />

P&I Midrange GmbH, Tel.: 0 70 31/41 07-1 00,<br />

E-Mail: info@midrange-gmbh.com und bei P&I,<br />

Tel.: 06 11/71 47-1 21 oder mschueller@pi-ag.com<br />

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