schwerpunkt - Personal & Informatik AG
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LOGA ® 2001 – verringerte<br />
Altersteilzeiterstattung ab 1. Juli 2004<br />
Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen<br />
am Arbeitsmarkt“ senkt die Mindestvoraussetzungen<br />
des Altersteilzeitgesetzes<br />
und die Altersteilzeiterstattung. Diese<br />
Neuerungen gelten für Mitarbeiter, die nach<br />
dem 30. Juni 2004 in Altersteilzeit (ATZ)<br />
gehen werden. Für Mitarbeiter, die vor diesem<br />
Zeitpunkt die Altersteilzeit antreten,<br />
gelten die bestehenden Regelungen unverändert<br />
weiter. Sie dürfen aber auch auf das<br />
neue Erstattungsverfahren umgestellt werden.<br />
LOGA ® 2001 wird rechtzeitig hinsichtlich<br />
der Neuerungen erweitert, daher steht zum<br />
15. Juni 2004 ein Muss-Release (Rel. 4.6) an.<br />
Der Gesetzgeber hat den neuen Begriff „Regelarbeitsentgelt“<br />
geschaffen. Das Regelarbeitsentgelt<br />
wird regelmäßig, das heißt monatlich,<br />
gezahlt und ist sozialversicherungspflichtig.<br />
Die Obergrenze ist die monatliche<br />
PIN 11<br />
Rentenversicherungs(RV)-Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Die erstattungsfähige ATZ-Aufstockung<br />
ergibt sich künftig als 20 Prozent des<br />
Regelarbeitsentgelts. Sie wird im ersten Fördermonat<br />
berechnet, per Antragsverfahren bei<br />
der Bundesagentur für Arbeit gemeldet und<br />
gilt dann für den gesamten Förderzeitraum.<br />
Sinkt das Regelarbeitsentgelt um mindestens<br />
10 Euro, ist dies der Bundesagentur für Arbeit<br />
zu melden. Erhöhungen des Regelarbeitsentgelts<br />
während der ATZ bleiben unberücksichtigt.<br />
20 Prozent des Regelarbeitsentgelts sind<br />
dann auch die minimal zu zahlende ATZ-Aufstockung,<br />
wobei diese monatlich neu auf Basis<br />
der aktuellen Zahlungen zu errechnen ist.<br />
Es erfolgt generell keine Vergleichsrechnung<br />
mehr gegen einen Prozentsatz des Mindestnettoentgelts.<br />
Die Mindestnetto-Tabelle soll für<br />
alte ATZ-Fälle – letztmals zum 1. Juli 2004 neu<br />
PRODUKTE &<br />
IT-TRENDS<br />
erstellt und dann bis zum Ende der Förderung<br />
von ATZ-festgeschrieben werden. Die ATZ-RV-<br />
Aufstockung ergibt sich künftig als 80 Prozent<br />
des Regelarbeitsentgelts, wobei diese Aufstockung<br />
reduziert wird, wenn sie zusammen mit<br />
dem SV-Brutto 90 Prozent der RV-Beitragsbemessungsgrenze<br />
überschreitet. Die ATZ-RV-<br />
Aufstockung wird im ersten Fördermonat festgeschrieben.<br />
Die Tarifpartner können auch zukünftig<br />
höhere ATZ-Aufzahlungen vereinbaren,<br />
werden die neue Gesetzeslage aber sicher berücksichtigen.<br />
Änderungen bei der Berechnung<br />
der tariflichen ATZ-Aufzahlungen sind somit<br />
wahrscheinlich.<br />
Weitere Informationen zum ATZ-Sonderseminar<br />
für LOGA ® -Anwender erhalten Sie bei:<br />
Elke Stock, Tel.: 06 11/71 47-1 01<br />
E-Mail: estock@pi-ag.com<br />
Neues LOGA ® /400-Modul „IDEA comfort“<br />
für elektronische Steuerprüfung<br />
Die P&I <strong>Personal</strong> und <strong>Informatik</strong> <strong>AG</strong> integriert<br />
das Zusatzmodul IDEA comfort in ihre Lohnund<br />
Gehaltssoftware LOGA ® /400. Mit dem<br />
neuen Modul können die Anwender relevante<br />
Daten der <strong>Personal</strong>abrechnung voll automatisiert<br />
und somit zeit- und kostensparend für die<br />
elektronische Steuerprüfung bereitstellen. Bereits<br />
vordefinierte Profile vereinfachen den Auswahlprozess<br />
der für die Steuerprüfung vorgesehenen<br />
Abrechnungsdaten. Das Modul IDEA comfort<br />
entspricht den Anforderungen des IDEA-Standards<br />
gemäß den „Grundsätzen zum Datenzugriff<br />
und zur Prüfung digitaler Unterlagen“<br />
(GDPdU). Dieses Verfahren regelt, dass der<br />
Steuerprüfer ein Unternehmen auffordern kann,<br />
ihm die erforderlichen Daten für einen bestimmten<br />
Zeitraum in elektronischer Form zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Der Prozess der Datenaufbereitung für die digitale<br />
Steuerprüfung läuft folgendermaßen ab: Ein<br />
Unternehmen muss die Daten beispielsweise für<br />
das Jahr 2002 in maschinell auswertbarer Form<br />
bereitstellen. Dazu werden aus der LOGA ® /400-<br />
Datenbank die in einem Profil hinterlegten steuerrelevanten<br />
Abrechnungsdaten wie beispielsweise<br />
Bruttoentgelte sowie Be- und Abzüge der<br />
Mitarbeiter, Lohnkonten und -arten ausgewählt.<br />
Diese Informationen werden dann in das XML<br />
(Extensible Markup Language)-Format konvertiert,<br />
das im Rahmen des IDEA-Verfahrens vorgeschrieben<br />
ist. Anschließend werden die Daten<br />
in einem separaten Verzeichnis abgespeichert<br />
und dem Steuerprüfer auf einem externen Datenträger,<br />
einer CD oder DVD zur Verfügung<br />
gestellt. Das Modul IDEA comfort ist mit dem<br />
Release von LOGA ® /400 (V02R13) verfügbar.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei:<br />
P&I Midrange GmbH, Tel.: 0 70 31/41 07-1 00,<br />
E-Mail: info@midrange-gmbh.com und bei P&I,<br />
Tel.: 06 11/71 47-1 21 oder mschueller@pi-ag.com<br />
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