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schwerpunkt - Personal & Informatik AG

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LOGA ® 2001 unterstützt<br />

ELSTER-Verfahren<br />

Das Steueränderungsgesetz 2003 (§41b EStG)<br />

regelt, dass Arbeitgeber mit maschineller<br />

Lohnabrechnung die Lohnsteuerkartenaufkleber<br />

ab 2004 elektronisch mittels ELSTER-<br />

Verfahren an eine zentrale Clearingstelle der<br />

Finanzverwaltung schicken müssen. Dies<br />

muss jeweils bis spätestens 28. Februar des<br />

Folgejahres geschehen. Bei Austritten im<br />

Laufe des Jahres ist die unterjährige maschinelle<br />

Übermittlung zulässig. Ein Unternehmen,<br />

das die Daten der Arbeitnehmer maschinell<br />

übermittelt, muss seine Mitarbeiter<br />

darüber informieren. Damit entfällt die Pflicht<br />

zur festen Verbindung von Steuerkarte und<br />

Lohnsteuerkartenaufkleber. Zum Jahresende<br />

weiterhin beschäftigte Arbeitnehmer erhalten<br />

ihre Lohnsteuerkarte nicht zurück, vielmehr<br />

vernichtet der Arbeitgeber diese.<br />

Eigentlich war vorgesehen, dass die Arbeitgeber<br />

bereits in diesem Jahr alle Lohnsteuerkartenaufkleber<br />

mittels ELSTER-Lohn übermitteln,<br />

die Übermittlung sollte bis spätestens<br />

28. Februar 2005 erfolgen. Da jedoch gewisse<br />

Punkte wie die Anmeldung des Arbeitgebers<br />

für das ELSTER-Verfahren noch nicht geregelt<br />

sind, können Arbeitgeber bei der unterjährigen<br />

Beendigung eines Dienstverhältnisses im Jahr<br />

2004 nach der bisherigen Praxis verfahren.<br />

Die Übergangsfrist ist angezeigt, da viele<br />

Lohnabrechnungssysteme ELSTER noch nicht<br />

unterstützen und die bisherigen Tests von<br />

Pilotanwendern den reibungslosen ELSTER-<br />

Einsatz im Echtbetrieb noch nicht garantieren.<br />

P&I hat ab Anfang 2003 an der Entwicklung<br />

des ELSTER-Verfahrens mitgearbeitet. Der<br />

LOGA ® 2001-Pilot-Kunde setzt Elster ab Februar<br />

2004 im Echtbetrieb ein. Sobald hier positive<br />

Erfahrungen vorliegen, beginnt die Umstellung<br />

weiterer LOGA ® -Kunden. Spätestens ab Dezember<br />

2004 müssen alle LOGA ® -Anwender<br />

PIN 11<br />

auf das digitale ELSTER-Verfahren umgestellt<br />

haben, da ab der Dezemberabrechnung 2004<br />

erstellte Lohnsteuerkartenaufkleber über<br />

ELSTER übermittelt werden müssen.<br />

P&I wird die LOGA ® -Anwender im Rahmen<br />

von Seminaren für das ELSTER-Verfahren<br />

schulen. ELSTER-Lohn wird im Rahmen der<br />

Wartung zur Verfügung gestellt und verursacht<br />

keine zusätzlichen Kosten.<br />

Folgende Systemvoraussetzungen sind für<br />

den Einsatz von ELSTER-Lohn mit LOGA ®<br />

2001 erforderlich:<br />

• eine bestehende DFÜ-Verbindung (CAPI<br />

2.1 bzw. Intranet)<br />

• die Installation eines Java-Runtime-Enviroments<br />

(JRE Version 1.3.x) für die Nutzung<br />

der XML-basierten ELSTER-Schnittstelle der<br />

OFD München (tmCOALA.dll)<br />

• Das Verfahren läuft derzeit nur unter Windows.<br />

Der LOGA ® 2001-ELSTER-Lohn setzt auf der<br />

Liste „Lohnsteuerkartenaufkleber“ auf. Über<br />

einen Konfigurationsparameter dieser Liste ist<br />

das Verfahren zu aktivieren. Beim Starten dieser<br />

Liste werden alle Informationen, die für<br />

die Abgabe der Meldung im Rahmen des<br />

ELSTER-Lohn-Verfahrens notwendig sind, selektiert<br />

und in internen Tabellen gespeichert.<br />

Auf Basis der internen Tabellen werden die zu<br />

übermittelnden Datensätze im XML-Format<br />

generiert.<br />

Zur Abgabe der Lohnsteuerkartenaufkleber im<br />

Verfahren ELSTER-Lohn ist eine „eTIN“ (electronic<br />

Taxpayer Identification Number) notwendig.<br />

Bei der eTIN handelt es sich um ein<br />

RATGEBER<br />

fast<br />

eindeutiges<br />

Merkmal für<br />

jeden Steuerzahler.<br />

Die eTIN ist in der<br />

Maske „PSTSTEUER“<br />

hinterlegt. Ist zum Zeitpunkt<br />

der Generierung der<br />

Meldung keine eTIN vorhanden,<br />

wird diese entsprechend<br />

einem Bildungsalgorithmus generiert<br />

und in der Maske gespeichert.<br />

Die zu übertragenden ELSTER-Daten werden<br />

verschlüsselt, komprimiert und an den<br />

Server der Finanzverwaltung übertragen. Die<br />

Übertragung erfolgt über den Menü-Punkt<br />

„L2001“/„Payroll“/„Datenübermittlung EL-<br />

STER“. Die so geöffnete Listenansicht hat die<br />

Reiter: „Daten übertragen“, „Protokoll abholen“<br />

und „Protokoll drucken“. Bei der Speicherung<br />

der Lohnsteuerbescheinigungen werden<br />

diese zu Datenlieferungen pro Bundesland<br />

zusammengestellt. Die Zuordnung erfolgt<br />

dabei über den <strong>AG</strong>S (Allgemeiner Gemeindeschlüssel).<br />

Es stehen deshalb maximal<br />

16 offene Übertragungen zur Übermittlung<br />

bereit. Konnte die Sendung vom Server der<br />

Finanzverwaltung empfangen werden, dann<br />

wird ein Transferticket zurückgegeben. Ist dies<br />

nicht der Fall, wird eine Fehlermeldung erstellt<br />

und die Sendung ist zu wiederholen. Darüber<br />

gibt ein Protokoll Auskunft.<br />

Weitere Informationen zum Elster-Verfahren<br />

unter: www.elster.de<br />

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