schwerpunkt - Personal & Informatik AG
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LOGA ® 2001 unterstützt<br />
ELSTER-Verfahren<br />
Das Steueränderungsgesetz 2003 (§41b EStG)<br />
regelt, dass Arbeitgeber mit maschineller<br />
Lohnabrechnung die Lohnsteuerkartenaufkleber<br />
ab 2004 elektronisch mittels ELSTER-<br />
Verfahren an eine zentrale Clearingstelle der<br />
Finanzverwaltung schicken müssen. Dies<br />
muss jeweils bis spätestens 28. Februar des<br />
Folgejahres geschehen. Bei Austritten im<br />
Laufe des Jahres ist die unterjährige maschinelle<br />
Übermittlung zulässig. Ein Unternehmen,<br />
das die Daten der Arbeitnehmer maschinell<br />
übermittelt, muss seine Mitarbeiter<br />
darüber informieren. Damit entfällt die Pflicht<br />
zur festen Verbindung von Steuerkarte und<br />
Lohnsteuerkartenaufkleber. Zum Jahresende<br />
weiterhin beschäftigte Arbeitnehmer erhalten<br />
ihre Lohnsteuerkarte nicht zurück, vielmehr<br />
vernichtet der Arbeitgeber diese.<br />
Eigentlich war vorgesehen, dass die Arbeitgeber<br />
bereits in diesem Jahr alle Lohnsteuerkartenaufkleber<br />
mittels ELSTER-Lohn übermitteln,<br />
die Übermittlung sollte bis spätestens<br />
28. Februar 2005 erfolgen. Da jedoch gewisse<br />
Punkte wie die Anmeldung des Arbeitgebers<br />
für das ELSTER-Verfahren noch nicht geregelt<br />
sind, können Arbeitgeber bei der unterjährigen<br />
Beendigung eines Dienstverhältnisses im Jahr<br />
2004 nach der bisherigen Praxis verfahren.<br />
Die Übergangsfrist ist angezeigt, da viele<br />
Lohnabrechnungssysteme ELSTER noch nicht<br />
unterstützen und die bisherigen Tests von<br />
Pilotanwendern den reibungslosen ELSTER-<br />
Einsatz im Echtbetrieb noch nicht garantieren.<br />
P&I hat ab Anfang 2003 an der Entwicklung<br />
des ELSTER-Verfahrens mitgearbeitet. Der<br />
LOGA ® 2001-Pilot-Kunde setzt Elster ab Februar<br />
2004 im Echtbetrieb ein. Sobald hier positive<br />
Erfahrungen vorliegen, beginnt die Umstellung<br />
weiterer LOGA ® -Kunden. Spätestens ab Dezember<br />
2004 müssen alle LOGA ® -Anwender<br />
PIN 11<br />
auf das digitale ELSTER-Verfahren umgestellt<br />
haben, da ab der Dezemberabrechnung 2004<br />
erstellte Lohnsteuerkartenaufkleber über<br />
ELSTER übermittelt werden müssen.<br />
P&I wird die LOGA ® -Anwender im Rahmen<br />
von Seminaren für das ELSTER-Verfahren<br />
schulen. ELSTER-Lohn wird im Rahmen der<br />
Wartung zur Verfügung gestellt und verursacht<br />
keine zusätzlichen Kosten.<br />
Folgende Systemvoraussetzungen sind für<br />
den Einsatz von ELSTER-Lohn mit LOGA ®<br />
2001 erforderlich:<br />
• eine bestehende DFÜ-Verbindung (CAPI<br />
2.1 bzw. Intranet)<br />
• die Installation eines Java-Runtime-Enviroments<br />
(JRE Version 1.3.x) für die Nutzung<br />
der XML-basierten ELSTER-Schnittstelle der<br />
OFD München (tmCOALA.dll)<br />
• Das Verfahren läuft derzeit nur unter Windows.<br />
Der LOGA ® 2001-ELSTER-Lohn setzt auf der<br />
Liste „Lohnsteuerkartenaufkleber“ auf. Über<br />
einen Konfigurationsparameter dieser Liste ist<br />
das Verfahren zu aktivieren. Beim Starten dieser<br />
Liste werden alle Informationen, die für<br />
die Abgabe der Meldung im Rahmen des<br />
ELSTER-Lohn-Verfahrens notwendig sind, selektiert<br />
und in internen Tabellen gespeichert.<br />
Auf Basis der internen Tabellen werden die zu<br />
übermittelnden Datensätze im XML-Format<br />
generiert.<br />
Zur Abgabe der Lohnsteuerkartenaufkleber im<br />
Verfahren ELSTER-Lohn ist eine „eTIN“ (electronic<br />
Taxpayer Identification Number) notwendig.<br />
Bei der eTIN handelt es sich um ein<br />
RATGEBER<br />
fast<br />
eindeutiges<br />
Merkmal für<br />
jeden Steuerzahler.<br />
Die eTIN ist in der<br />
Maske „PSTSTEUER“<br />
hinterlegt. Ist zum Zeitpunkt<br />
der Generierung der<br />
Meldung keine eTIN vorhanden,<br />
wird diese entsprechend<br />
einem Bildungsalgorithmus generiert<br />
und in der Maske gespeichert.<br />
Die zu übertragenden ELSTER-Daten werden<br />
verschlüsselt, komprimiert und an den<br />
Server der Finanzverwaltung übertragen. Die<br />
Übertragung erfolgt über den Menü-Punkt<br />
„L2001“/„Payroll“/„Datenübermittlung EL-<br />
STER“. Die so geöffnete Listenansicht hat die<br />
Reiter: „Daten übertragen“, „Protokoll abholen“<br />
und „Protokoll drucken“. Bei der Speicherung<br />
der Lohnsteuerbescheinigungen werden<br />
diese zu Datenlieferungen pro Bundesland<br />
zusammengestellt. Die Zuordnung erfolgt<br />
dabei über den <strong>AG</strong>S (Allgemeiner Gemeindeschlüssel).<br />
Es stehen deshalb maximal<br />
16 offene Übertragungen zur Übermittlung<br />
bereit. Konnte die Sendung vom Server der<br />
Finanzverwaltung empfangen werden, dann<br />
wird ein Transferticket zurückgegeben. Ist dies<br />
nicht der Fall, wird eine Fehlermeldung erstellt<br />
und die Sendung ist zu wiederholen. Darüber<br />
gibt ein Protokoll Auskunft.<br />
Weitere Informationen zum Elster-Verfahren<br />
unter: www.elster.de<br />
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