der 16. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss
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frühere Berechnung aus dem Jahr 2007 (erstellt im Zusammenhang mit einer damals diskutierten<br />
Baurechtsverlängerung) einen Heimfallwert per 31.12.2012 von Fr. 450‘000.00 ergab.<br />
Nach ausgiebigen Verhandlungen konnte eine Einigung zwischen den Parteien bei<br />
Fr. 360‘000.00 gefunden werden.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte werden gemäss Art. 19 <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung den Ausgaben gleichgestellt. Die Heimfallentschädigung liegt aufgrund <strong>des</strong><br />
vorliegenden Verhandlungswertes aber auch <strong>des</strong> objektiven Liegenschaftswertes (min<strong>des</strong>tens<br />
Fr. 305‘000.00) in <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>des</strong> GGR.<br />
Problem bzw. sich stellende Fragen<br />
Der Baurechtsvertrag sieht vor, dass falls sich die Parteien nicht über eine Übernahmeentschädigung<br />
einigen können, eine 3-köpfige Schiedskommission eingesetzt wird, welche den Übernahmepreis<br />
gemäss den Bedingungen im Vertrag festlegt.<br />
Beurteilung durch den GR<br />
Die von Peter Thomet vorgenommene Berechnung <strong>der</strong> Heimfallentschädigung berücksichtigt<br />
die Bedingungen gemäss dem Baurechtsvertrag. Die Berechnung wurde durch eine externen<br />
Experten überprüft und für in Ordnung befunden. Gestützt auf die Tatsache, dass Peter Thomet<br />
nur wenige Jahre zuvor auf einen höheren Wert kam, auch wenn dies im Zusammenhang mit<br />
einer Baurechtsverlängerung erfolgte, ist <strong>der</strong> GR <strong>der</strong> Ansicht, das Verhandlungsangebot ist<br />
auch aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> fair und vertretbar.<br />
Denn falls keine Einigung zu Stande kommt, wird entsprechend eine Schiedskommission eingesetzt,<br />
welche den Preis festlegt. Sie kann diesen gestützt auf die vorhandenen Informationen,<br />
aber auch aufgrund neuer Schatzungen festlegen. Dieser Preis kann auch höher ausfallen als<br />
die aktuelle Verkehrswertschatzung von Peter Thomet. Zudem wären dann noch die Kosten für<br />
die Schiedskommission zu tragen. Unter Würdigung aller Umstände ist <strong>der</strong> GR <strong>der</strong> Ansicht, die<br />
Heimfallentschädigung sollte Fr. 360‘000.00 betragen.<br />
Dem GGR steht es nun frei, diesen Betrag zu genehmigen o<strong>der</strong> durch Ablehnung die Schiedskommission<br />
anzurufen. Falls <strong>der</strong> Preis durch die Schiedskommission festgelegt würde, wäre<br />
dies dann eine gebundene Ausgabe.<br />
Zukunft Bödeli 1+3<br />
Die genaue Weiterverwendung <strong>des</strong> Bödeli-Block 1+3 ist noch nicht definitiv geklärt. Er befindet<br />
sich im Korridor für den Direktanschluss <strong>des</strong> Gebietes Industrie Nord an die A6 und müsste bei<br />
<strong>der</strong> Realisierung <strong>des</strong> Anschlusses abgerissen werden. Diese Realisierung ist aber kurzfristig<br />
noch nicht opportun und es drängt sich die Frage <strong>der</strong> Übergangsnutzung auf.<br />
Aktuell stehen die folgenden Optionen zur Diskussion<br />
• Abriss und Zuführen verbleiben<strong>des</strong> Terrain (ohne vom Anschluss beanspruchtes Terrain)<br />
zu einer neuen Nutzung.<br />
• Weiternutzung mit minimalen Renovationsmassnahmen bei Erfor<strong>der</strong>nis bis zum Zeitpunkt<br />
<strong>des</strong> Abrisses.<br />
• Minimalsanierung und Weiternutzung bis zum Abrisszeitpunkt.<br />
Bis zum endgültigen Übernahmezeitpunkt per 31.12.2012 erarbeiten die Abteilungen Sicherheit<br />
+ Liegenschaften sowie Bau + Planung ein konkretes Konzept.<br />
Mitbericht Abteilung Finanzen<br />
Im Finanzplan ist im Jahr 2012 Fr. 400‘000.00 für die Heimfallentschädigung enthalten. Nach<br />
2016 ist ein Betrag in Höhe von Fr. 100‘000.00 für Minimalsanierungen eingestellt. Der Erwerb<br />
sowie eine spätere Sanierung werden im Finanzvermögen verbucht. Gemäss aktuell gültigen<br />
kantonalen Vorgaben muss Finanzvermögen nur abgeschrieben werden, wenn ein tatsächlicher<br />
Wertverlust eintritt. Die Passivzinsen belasten die Laufende Rechnung.<br />
Eintreten<br />
Eintreten ist unbestritten.<br />
Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / Montag, 7. Mai 2012<br />
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