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der 16. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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mehr im Besitz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist (z. B. Industrie Nord), bewegt sich <strong>der</strong> Markt immer wie<strong>der</strong>.<br />

Früher Usego-Gebäude, heute Denner, früher Zyliss, heute 3S Swiss Solar Systems AG etc.<br />

Ursprünglich war die Rede vom partnerschaftlichen Baurechtsmodell, nun spricht man eher<br />

vom Baurechtsmodell. Dies hat Vor- und Nachteile, welche auch in einem weiteren Geschäft<br />

ersichtlich sein werden. Es wurde beschlossen, dass man <strong>der</strong> 3S Land im Baurecht abgibt. Der<br />

Vertrag ist noch nicht abgeschlossen. Beispiel: Wenn die 3S z. B. einen Bau für Fr. 20 Mio.<br />

realisieren würde, könnte die <strong>Gemeinde</strong> sagen, ja wir werden den Bau übernehmen, o<strong>der</strong> nein,<br />

<strong>der</strong> Bau ist zu speziell und kann nicht übernommen werden. Wenn in 50 Jahren das Baurecht<br />

zurückkommt, und die 3S für Fr. 20 Mio. einen Bau erstellte, muss die Liegenschaft zuerst geschätzt<br />

werden. Nach einigen Verhandlungen wird <strong>der</strong> Preis schlussendlich vielleicht von einem<br />

Schiedsgericht festgelegt. Wenn <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Liegenschaft immer noch Fr. 10 Mio. beträgt und<br />

die <strong>Gemeinde</strong> diesen zurücknehmen muss, entsteht ein Problem. Vermutlich wird in 50 Jahren<br />

ein GGR-Mitglied sagen, man habe doch Baurechtszinsen eingenommen, wo ist nun dieses<br />

Geld? Man würde 50 Jahre lang einen Baurechtszins erhalten, welcher gut behütet werden<br />

sollte. Dies sind die Vor- und Nachteile. Es ist unklar, ob die <strong>Gemeinde</strong> glücklich sein wird,<br />

wenn das Land in 50 Jahren noch in ihrem Besitz ist. Vielleicht hätte man besser einen Kaufpreis<br />

erhalten o<strong>der</strong> einen strategischen Landkauf gemacht, mit welchem etwas Sinnvolles realisiert<br />

worden wäre. Wenn die Motion wie von Lorenz Eugster gewünscht abgeän<strong>der</strong>t wird, ist es<br />

gemäss Daniel Strub keine Motion mehr, son<strong>der</strong>n ein Postulat. Dies liegt nicht mehr in <strong>der</strong><br />

Kompetenz <strong>des</strong> GGR. Der GR lehnt ebenfalls ein solches Postulat ab. Der GR sollte seine<br />

Freiheit behalten. Man wird immer anbieten, das Land zu kaufen o<strong>der</strong> im Baurecht zu übernehmen.<br />

Es gibt Investoren, welche ausschliesslich kaufen wollen, o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e, die das Land<br />

gerne im Baurecht übernehmen. Je<strong>des</strong> Geschäft wird dem GGR unterbreitet und kann abgelehnt,<br />

o<strong>der</strong> angenommen werden. Bei einer Motion müsste ein Reglement ausgearbeitet werden.<br />

Dieses Reglement müsste genehmigt werden und man müsste nach diesem Reglement<br />

arbeiten. Somit würden die Verhandlungen schwierig werden.<br />

Eugster Lorenz, Grüne: Es ist richtig, dass mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Motionstextes ein Postulat<br />

aus diesem Geschäft wird. Wenn es ein Postulat wird, wird dieses Geschäft jedoch abgeschrieben<br />

und es passiert nichts. Somit ist man am selben Punkt wie heute. Es klagen alle, es än<strong>der</strong>t<br />

nichts und <strong>Lyss</strong> kommt nicht vom Fleck. Somit muss man mit dem Originaltext wie eingegeben<br />

weiterfahren. Beim Ausarbeiten eines Reglements, welches somit benötigt würde, wird auf den<br />

gesunden Menschenverstand gehofft. Spezialfälle sollten darin geregelt werden. Der Motionstext<br />

wird nicht abgeän<strong>der</strong>t.<br />

Hegg Andreas, <strong>Gemeinde</strong>präsident, FDP: Andreas Hegg wehrt sich dagegen, dass <strong>Lyss</strong><br />

nicht vom Fleck kommt. <strong>Lyss</strong> bewegt sich und dies gewaltig.<br />

Marti Rolf, SP: Wenn es zu mühsam ist etwas zu erarbeiten, hat man in 50 Jahren nicht die<br />

Problematik, dass man Fr. 10 Mio. für einen Landrückkauf auftreiben muss, son<strong>der</strong>n man hat<br />

gar nichts mehr. Momentan ist es praktisch und es wird Geld in <strong>der</strong> Kasse benötigt. Man will<br />

das Geld ja nicht dort nehmen, wo man es zu Gute hat (ESAG-Vertrag). Man verzichtet leichtfertig<br />

auf einen Teuerungsausgleich, welcher von den BürgerInnen nicht übel genommen würde,<br />

da alles immer teurer wird. Man kann das anschliessend fehlende Geld nicht von Landverkäufen<br />

einnehmen. Irgendeinmal geht diese Rechnung nicht mehr auf. Warum nicht etwas Gegensteuer<br />

geben? Bei einem Landverkauf kann man den potentiellen Interessenten mitteilen,<br />

dass das Land gerne im Baurecht abgegeben werden möchte. Wenn es nicht an<strong>der</strong>s möglich<br />

ist, wird es selbstverständlich doch verkauft. Dies wäre eine kleine Verpflichtung, zu den Reserven<br />

Sorge zu tragen.<br />

Hegg Andreas, <strong>Gemeinde</strong>präsident, FDP: Nun ist man abgeschweift und diskutiert plötzlich<br />

über das allgemeine Baurechtsmodell. Diese Motion betrifft ausschliesslich das partnerschaftliche<br />

Baurechtsmodell. Man wehrt sich nur dagegen, dass dies prioritär sein soll. Es ist nicht <strong>der</strong><br />

Fall, dass etwas zu mühsam ist, o<strong>der</strong> dass <strong>der</strong> Aufwand für die Bearbeitung wi<strong>der</strong>strebt. Den<br />

Käufern wird mitgeteilt, dass das Land im Baurecht erworben o<strong>der</strong> gekauft werden kann. Es<br />

wird ebenfalls geäussert, dass man das Land gerne im Baurecht abtreten würde. Diese Vorlage<br />

betrifft jedoch das partnerschaftliche Baurechtsmodell, welches vom GR abgelehnt wird.<br />

Beschluss mit 27 : 12 Stimmen<br />

Der GGR lehnt die Motion SP/Grüne „Partnerschaftliches Baurechtsmodell als Grundsatz“<br />

ab.<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / Montag, 7. Mai 2012<br />

Seite: 445

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