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der 16. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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<strong>des</strong> Bahnhofes ab, da <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>beitrag zu hoch gewesen wäre. Die SBB wollte zusammen<br />

mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> einen Umbau vornehmen. Die SBB ist dazu verpflichtet, bis 2023 alle Bahnhöfe<br />

umzugestalten. Aus diesem Grund kam die <strong>Gemeinde</strong> Busswil an den Schluss <strong>der</strong> Umsetzungsliste.<br />

Die SBB hätte nicht vorgesehen, in den nächsten Jahren in Busswil eine Umgestaltung<br />

zu machen. Mit <strong>der</strong> Kontaktaufnahme <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> wird versucht, die Umgestaltung<br />

früher zu realisieren. Da dieses Geschäft ein grosses Anliegen ist, wird versucht, möglichst<br />

rasch vorwärts zu machen.<br />

Beschluss einstimmig<br />

Der GGR erklärt das Postulat SVP „Bahnhof Busswil: Lift/Rampe für Behin<strong>der</strong>te, Betagte<br />

o<strong>der</strong> Mütter mit Kin<strong>der</strong>wagen“ als erheblich.<br />

Beilagen Keine<br />

315 1201.0402 Lan<strong>der</strong>werb und Verkauf<br />

Postulat FDP; Landabgabe an Unternehmen im Baurecht<br />

Ausgangslage / Vorgeschichte<br />

An <strong>der</strong> GGR-<strong>Sitzung</strong> vom 05.12.2011 reichte die Fraktion FDP das Postulat „Landabgabe an<br />

Unternehmen im Baurecht“ ein und verlangte vom GR folgen<strong>des</strong> zu prüfen:<br />

• Ob die <strong>Gemeinde</strong> in Zukunft in erster Linie auf die Landabgabe im Baurecht setzen will<br />

• Was die Vor- und Nachteile bei<strong>der</strong> Varianten sind.<br />

Die Landreserven <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind bekanntlich nicht unerschöpflich. In den letzten Jahren wurden zigtausende<br />

Quadratmeter Land durch die <strong>Gemeinde</strong> an Unternehmen verkauft. Dies ist für die jeweilig,<br />

laufende Jahresrrechnung interessant, ist aber nicht zukunftsorientiert. Der Verein „Fondation <strong>des</strong> Exercices<br />

de d’Arquebuse de la Naviation, Genève“ hat bereits seit dem 19. Jahrhun<strong>der</strong>t ihr Land im Gebiet <strong>des</strong><br />

Genfer Seebeckens nur im Baurecht abgegeben und zieht noch heute alljährlich die entsprechenden Abgaben<br />

ein (mittlerweile in Millionenhöhe).<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Mittels Postulat kann verlangt werden, dass <strong>der</strong> GR ein bestimmtes Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>der</strong> Stimmberechtigten, <strong>des</strong> GGR o<strong>der</strong> <strong>des</strong> GR prüft.<br />

Da es sich um einen entsprechenden Prüfungsauftrag handelt, kann <strong>der</strong> Vorstoss als Postulat<br />

behandelt werden.<br />

Vor- und Nachteile<br />

Für die Landabgabe im Baurecht können die folgenden Vor- und Nachteile genannt werden. Im<br />

Umkehrschluss können daraus die Vor- und Nachteile für den Verkauf abgeleitet werden.<br />

Vorteile<br />

• Tieferer Eigenkapitalbedarf für Interessenten<br />

• Land bleibt Eigentum <strong>des</strong> Verkäufers – Handlungsfreiheit<br />

• Kommende Generationen haben noch was vom Land<br />

• jährlicher Ertrag für Baurechtsgeberin<br />

• Einflussnahme auf Nutzung möglich<br />

Nachteile<br />

• Nutzung auf Zeit<br />

• Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten durch Baurechtsgeberin<br />

• Möglicher Zinsverlust bei Konkurs<br />

• Heimfall nach Ablauf <strong>des</strong> Baurechtsvertrages, evtl. hohe Kosten<br />

• Grösserer administrativer Aufwand nötig<br />

• Unterhalt Gebäude gewährleistet?<br />

• Wirtschaftliche Entwicklung nicht voraussehbar (Anpassung Lan<strong>des</strong>index)<br />

Fazit<br />

Der GR will grundsätzlich in den Verhandlungen mit Interessenten die Freiheit haben je nach<br />

Interessenlage über ein Baurecht o<strong>der</strong> einen Verkauf verhandeln zu können. Der GR hat ge-<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / Montag, 7. Mai 2012<br />

Seite: 447<br />

Präsidiales – Hegg

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