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der 16. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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Abrechnung<br />

Die gesamten Baukosten für die Kanalisationsleitung von ca. 50 m und das Vereinigungsbauwerk<br />

belaufen sich auf Fr. 248‘614.20. Das sind Mehrkosten von Fr. 3‘614.20. Die Begründung<br />

für die Abweichung kann <strong>der</strong> beiliegenden Abrechnung entnommen werden.<br />

Mitbericht Finanz<br />

Die Abrechnung stimmt mit <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung sowie <strong>der</strong> Verpflichtungskreditkontrolle<br />

überein.<br />

Eintreten<br />

Eintreten ist unbestritten.<br />

Erwägungen<br />

Keine.<br />

Die Parlamentskommission Bau + Planung hat keine Einwände.<br />

Beschluss einstimmig<br />

Der GGR genehmigt die Abrechnung <strong>des</strong> neuen Schmutzwasserkanals mit Vereinigungsbauwerk<br />

zum bestehenden ARA-Kanal unter dem Sonnenkreisel von<br />

Fr. 248‘614.20. Die Kostenüberschreitung beträgt Fr. 3‘614.20 (Kredit Fr. 245‘000.00; Abrechnung<br />

Fr. 248‘614.20).<br />

Beilagen Abrechnung vom 01.03.2012<br />

323 3109.1395 Busswil Riedli<br />

Busswil; Ersatz Kanalisation Riedli; Bauabrechnung<br />

Ausgangslage / Vorgeschichte<br />

Die Kanalisationsleitung Riedli wurde im Jahr 1999 mittels Kanalfernsehen untersucht. Dabei<br />

wurden viele, sehr starke Grundwassereintritte entdeckt. Im Jahr 2004 wurde eine Sanierung<br />

mittels Inliner ins Auge gefasst. Aus verschiedenen technischen Gründen wurde davon jedoch<br />

abgesehen. Da das GEP noch nicht vorlag, wurde auf eine sofortige Weiterbearbeitung vor<strong>der</strong>hand<br />

verzichtet. Obgleich auch 2008 das GEP noch nicht fertiggestellt war, wurde die Planung<br />

wie<strong>der</strong> aufgenommen, weil das Projekt, gemäss den Erkenntnissen <strong>des</strong> GEP-Ingenieurs (U.<br />

Christen AG), oberste Priorität erhält. Der Projektierungskredit von Fr. 5‘020.00 wurde von <strong>der</strong><br />

BK am 09.07.2008 genehmigt. Das vom Ingenieurbürp U. Christen AG ausgearbeitet Bauprojekt<br />

wurde am 22.10.2008 von <strong>der</strong> BK genehmigt. Die Finanzkommission beschloss am<br />

11.11.2008, den Baukredit von Fr. 210‘000.00 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung vorzulegen. Der GR<br />

beschloss am 09.12.2008, dieses Geschäft <strong>der</strong> ausserordentlichen <strong>Gemeinde</strong>versammlung zur<br />

Zustimmung vorzuschlagen. Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung genehmigte am 26.03.2009 das Projekt<br />

und den Verpflichtungskredit von Fr. 210‘000.00. Am <strong>16.</strong>04.2010 wurden 8 Unternehmungen<br />

zur Offertstellung eingeladen. Bis zum Eingabetermin am 11.05.2010, gingen 7 Offerten<br />

ein. Die Baukommission beschloss am 26.05.2010, die Baumeisterarbeiten an die Firma Brogini<br />

AG, zu vergeben, was <strong>der</strong> GR am 08.06.2010 ebenfalls beschloss.<br />

Ausführung<br />

Die Bauarbeiten fanden zwischen dem 18.08.2010 und dem 11.11.2010 statt. Gleichzeitig liess<br />

die ESAG einen neuen Rohrblock und eine Wasserleitung erstellen sowie die Swisscom Leitungsarbeiten<br />

durchführen. Es wurden ebenfalls die privaten Hausanschlüsse im Riedli saniert.<br />

Die Abnahme <strong>des</strong> Bauwerks fand am 20.04.2011 statt.<br />

Abrechnung<br />

Die gesamten Baukosten belaufen sich auf Fr. 134‘556.30 und ergeben gegenüber dem Kostenvoranschlag<br />

von Fr. 208‘760.00 eine Kostenunterschreitung von Fr. 74‘203.70 resp. gegenüber<br />

dem Kredit von Fr. 210‘000.00 eine Kostenunterschreitung von Fr. 75‘443.70. Die Begründung<br />

<strong>der</strong> Kostenabweichungen können <strong>der</strong> beiliegenden Abrechnung entnommen werden.<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / Montag, 7. Mai 2012<br />

Seite: 457<br />

Bau + Planung – Bühler Gäumann

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