der 16. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss
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Abrechnung<br />
Die gesamten Baukosten für die Kanalisationsleitung von ca. 50 m und das Vereinigungsbauwerk<br />
belaufen sich auf Fr. 248‘614.20. Das sind Mehrkosten von Fr. 3‘614.20. Die Begründung<br />
für die Abweichung kann <strong>der</strong> beiliegenden Abrechnung entnommen werden.<br />
Mitbericht Finanz<br />
Die Abrechnung stimmt mit <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung sowie <strong>der</strong> Verpflichtungskreditkontrolle<br />
überein.<br />
Eintreten<br />
Eintreten ist unbestritten.<br />
Erwägungen<br />
Keine.<br />
Die Parlamentskommission Bau + Planung hat keine Einwände.<br />
Beschluss einstimmig<br />
Der GGR genehmigt die Abrechnung <strong>des</strong> neuen Schmutzwasserkanals mit Vereinigungsbauwerk<br />
zum bestehenden ARA-Kanal unter dem Sonnenkreisel von<br />
Fr. 248‘614.20. Die Kostenüberschreitung beträgt Fr. 3‘614.20 (Kredit Fr. 245‘000.00; Abrechnung<br />
Fr. 248‘614.20).<br />
Beilagen Abrechnung vom 01.03.2012<br />
323 3109.1395 Busswil Riedli<br />
Busswil; Ersatz Kanalisation Riedli; Bauabrechnung<br />
Ausgangslage / Vorgeschichte<br />
Die Kanalisationsleitung Riedli wurde im Jahr 1999 mittels Kanalfernsehen untersucht. Dabei<br />
wurden viele, sehr starke Grundwassereintritte entdeckt. Im Jahr 2004 wurde eine Sanierung<br />
mittels Inliner ins Auge gefasst. Aus verschiedenen technischen Gründen wurde davon jedoch<br />
abgesehen. Da das GEP noch nicht vorlag, wurde auf eine sofortige Weiterbearbeitung vor<strong>der</strong>hand<br />
verzichtet. Obgleich auch 2008 das GEP noch nicht fertiggestellt war, wurde die Planung<br />
wie<strong>der</strong> aufgenommen, weil das Projekt, gemäss den Erkenntnissen <strong>des</strong> GEP-Ingenieurs (U.<br />
Christen AG), oberste Priorität erhält. Der Projektierungskredit von Fr. 5‘020.00 wurde von <strong>der</strong><br />
BK am 09.07.2008 genehmigt. Das vom Ingenieurbürp U. Christen AG ausgearbeitet Bauprojekt<br />
wurde am 22.10.2008 von <strong>der</strong> BK genehmigt. Die Finanzkommission beschloss am<br />
11.11.2008, den Baukredit von Fr. 210‘000.00 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung vorzulegen. Der GR<br />
beschloss am 09.12.2008, dieses Geschäft <strong>der</strong> ausserordentlichen <strong>Gemeinde</strong>versammlung zur<br />
Zustimmung vorzuschlagen. Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung genehmigte am 26.03.2009 das Projekt<br />
und den Verpflichtungskredit von Fr. 210‘000.00. Am <strong>16.</strong>04.2010 wurden 8 Unternehmungen<br />
zur Offertstellung eingeladen. Bis zum Eingabetermin am 11.05.2010, gingen 7 Offerten<br />
ein. Die Baukommission beschloss am 26.05.2010, die Baumeisterarbeiten an die Firma Brogini<br />
AG, zu vergeben, was <strong>der</strong> GR am 08.06.2010 ebenfalls beschloss.<br />
Ausführung<br />
Die Bauarbeiten fanden zwischen dem 18.08.2010 und dem 11.11.2010 statt. Gleichzeitig liess<br />
die ESAG einen neuen Rohrblock und eine Wasserleitung erstellen sowie die Swisscom Leitungsarbeiten<br />
durchführen. Es wurden ebenfalls die privaten Hausanschlüsse im Riedli saniert.<br />
Die Abnahme <strong>des</strong> Bauwerks fand am 20.04.2011 statt.<br />
Abrechnung<br />
Die gesamten Baukosten belaufen sich auf Fr. 134‘556.30 und ergeben gegenüber dem Kostenvoranschlag<br />
von Fr. 208‘760.00 eine Kostenunterschreitung von Fr. 74‘203.70 resp. gegenüber<br />
dem Kredit von Fr. 210‘000.00 eine Kostenunterschreitung von Fr. 75‘443.70. Die Begründung<br />
<strong>der</strong> Kostenabweichungen können <strong>der</strong> beiliegenden Abrechnung entnommen werden.<br />
Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / Montag, 7. Mai 2012<br />
Seite: 457<br />
Bau + Planung – Bühler Gäumann