Netzwerk Winter - Österreichischer Arbeitskreis Schneesport an ...
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BESCHNEIUNGSANLAGEN UND KUNSTSCHNEE<br />
Wasser- und Nährstoffzufuhr meist sogar<br />
den Ertrag verbessert. Durch das zusätzliche<br />
Wasser des Kunstschnees und den darin<br />
unter Umständen enthaltenen Nährstoffen<br />
nehmen Zeigerarten der trockenen und mageren<br />
Böden ab. Obwohl auf Magerrasen<br />
noch kei-ne Veränderungen der Artenzusammensetzung<br />
festgestellt wurden, werden<br />
nährstoffarme Biotope, vor allem Moore,<br />
generell durch den zusätzlichen Nährstoffeintrag<br />
belastet.<br />
Durch das zusätzliche Schmelzwasser ist<br />
auf Böden mit geschlossener Pfl<strong>an</strong>zendecke<br />
keine erhöhte Bodenerosion zu befürchten.<br />
Probleme können dort entstehen, wo die<br />
Pfl<strong>an</strong>zendecke geschädigt ist. Über die Wirkung<br />
der bakteriellen Zusätze ist wenig bek<strong>an</strong>nt<br />
und erste Laboruntersuchungen lieferten<br />
widersprüchliche Ergebnisse. Zur Pistenpräparation<br />
bei Skirennen wird jedoch<br />
auch sogen<strong>an</strong>nter Schneezement verwendet,<br />
um bei höheren Temperaturen die<br />
Schneeoberfläche zu härten. Schnee-zement<br />
enthält Stickstoff, ein Hauptbest<strong>an</strong>dteil<br />
von Düngemitteln. Die verwendeten<br />
Mengen überstei-gen zum Teil diejenigen<br />
einer l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Volldüngung.<br />
Auswirkungen auf Tiere<br />
Die Tierwelt wird nicht nur auf den beschneiten<br />
Flächen und im R<strong>an</strong>dbereich der<br />
Beschneiungs<strong>an</strong>lagen beeinträchtigt, sondern<br />
auch im weiteren Umfeld. So wurde<br />
beispielsweise eine Abnahme der Häufigkeit<br />
und Artenzahl von Bodenlebewesen<br />
wie Laufkäfern, Spinnentiere und Springschwänzen<br />
beobachtet. Die Auswirkungen<br />
der Pistenpl<strong>an</strong>ierung und des Kunstschnees<br />
lassen sich aber nicht immer klar trennen.<br />
Bei Kleinsäugern wurde eine Verschiebung<br />
der Artenzusammensetzung festge-stellt,<br />
aber keine grundsätzliche Abnahme der Artenvielfalt.<br />
Die Störungen durch den Lärm<br />
sind teilweise erheblich, vor allem, wenn Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />
in den Dämmer- und<br />
Nachtstunden betreiben werden. Bei einigen<br />
Arten wie etwa bei Rehen, Gämsen, Hirschen<br />
und Rotfüchsen wurde zwar eine Gewöhnung<br />
<strong>an</strong> den Lärm beobachtet, aber bei<br />
Vögeln wie beispielsweise dem Auerhuhn<br />
wurden auch l<strong>an</strong>gfristige Störungen festgestellt.<br />
Wald-, Raufuß- und Sperlingskäuze<br />
sind besonders betroffen. Sie verlassen technische<br />
beschneite Reviere vollständig.<br />
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />
Das Wasser für die Beschneiung wird<br />
aus natürlichen Seen und Fliessgewässern<br />
sowie aus Quellfas-sungen und in zunehmendem<br />
Maße aus künstlich <strong>an</strong>gelegten<br />
44 Ski&Board<br />
Speicherbecken entnommen. Proble-matisch<br />
ist vor allem die Entnahme der großen<br />
Wassermengen zur erstmaligen Grundbeschneiung<br />
zu Saisonbeginn. Schätzungsweise<br />
geht ein Drittel bis die Hälfte des<br />
Wassers durch Verdunstung aus den Speicherseen<br />
und durch Verdunstung und Sublimation<br />
bei der Schneeherstellung verloren.<br />
Ohne Zweifel können die künstlichen<br />
Speicherbecken auch als Reservoire für<br />
Löschwasser oder als Rückhaltebecken genutzt<br />
werden. Aufgrund der starken<br />
Schw<strong>an</strong>kungen des Wasserst<strong>an</strong>ds im <strong>Winter</strong><br />
sind sie für viele Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere jedoch<br />
kein geeigneter Lebensraum.<br />
Unter ökologischen Gesichtspunkten ist<br />
die Entnahme von Wasser aus künstlichen<br />
Speicherbecken damit zwar weniger kritisch,<br />
zum Nachfüllen der Speicher müssen<br />
jedoch wieder natürliche Wasser-körper <strong>an</strong>gezapft<br />
werden. Natürliche Fließgewässer<br />
in den Alpen haben im <strong>Winter</strong> ohnehin einen<br />
niedrigen Wasserst<strong>an</strong>d, so dass die<br />
Wasserentnahme nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Artenzusammensetzung haben<br />
k<strong>an</strong>n.<br />
Schließlich fließen bei der Schneeschmelze<br />
von den beschneiten Pisten größere<br />
Wassermengen ab, als ohne Beschneiung<br />
ablaufen würden. Das zusätzliche Wasser<br />
hat aber beim bisherigen Umf<strong>an</strong>g der Beschneiung<br />
noch nicht zu besonderen Problemen<br />
oder großer Erosion geführt.<br />
Grundsätze für die Genehmigung<br />
von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />
Errichtung und Betrieb von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />
sind nach dem bayerischen<br />
Wassergesetz seit 1992 genehmigungspflichtig.<br />
Für die Genehmigung von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />
ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde<br />
(L<strong>an</strong>dratsamt oder<br />
kreisfreie Stadt) zuständig. Zu beteiligen<br />
sind außerdem das Wasserwirtschaftsamt<br />
und die unteren Behörden der L<strong>an</strong>dwirtschafts-<br />
und Forstverwaltung. In Österreich<br />
ist die zuständige Behörde zumeist das<br />
L<strong>an</strong>d (siehe die nebenstehendenBestimmungen<br />
für Salzburg).<br />
Die Antragsunterlagen müssen Angaben<br />
über das Skigebiet und dessen Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong><br />
Natur und L<strong>an</strong>dschaft, über die gepl<strong>an</strong>te<br />
Anlage, deren Betriebszeiten und die Auswirkungen<br />
der Errichtung und des Betriebs<br />
der Anlage auf Natur und L<strong>an</strong>dschaft sowie<br />
über die Lage benachbarter Schutzwälder<br />
und Schutzwalds<strong>an</strong>ierungsgebiete enthalten.<br />
Die Entscheidung erfolgt einzelfallorientiert<br />
entsprechend den konkret zu erwartenden<br />
ökologischen Auswirkungen.<br />
Der ergehende Bescheid regelt Beschnei-<br />
RICHTLINIEN FÜR DIE E<br />
BESCHNEIUNGSANLA G<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Beschneiungs<strong>an</strong>lagen sollen grundsätzlich<br />
nur zur Sicherung des Schibetriebes eingesetzt<br />
werden.<br />
1.2 Kleinflächig sind Beschneiungs<strong>an</strong>lagen von<br />
weniger als fünf Hektar beschneiter Fläche.<br />
1.3 Die Errichtung neuer Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />
darf in jenen Gebieten nicht erfolgen, die aufgrund<br />
der bisherigen Erfahrungen wegen ihrer<br />
Lage und Exposition sowie aus klimatischen<br />
Gründen für die Ausübung des Schisportes<br />
nicht geeignet sind. Oberhalb der regionalen<br />
Waldgrenze dürfen Beschneiungen grundsätzlich<br />
nur erfolgen, sofern dies ökologisch vertretbar<br />
ist.<br />
1.4 Durch den Einsatz von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />
darf die örtlich übliche Dauer der <strong>Winter</strong>saison<br />
nicht verlängert werden. Mit der Beschneiung<br />
darf nicht vor dem örtlich durchschnittlichen<br />
natürlichen Einschneizeitpunkt<br />
begonnen werden. Für das bestehende Gletscherschigebiet<br />
Kitzsteinhorn gilt dies für die<br />
übliche Dauer des jährlichen Schibetriebes.<br />
1.5 Beschneiungs<strong>an</strong>lagen sind einer Umwelt-<br />
Vorprüfung gemäß Punkt 3 zu unterziehen.<br />
2. Errichtungs- und Betriebsrichtlinien<br />
Unbeschadet der in den erforderlichen Verfahren<br />
jeweils aufgrund der gegebenen Umstände<br />
vorzuschreibenden Auflagen sind zur Hint<strong>an</strong>haltung<br />
länger dauernder erheblicher Beeinträchtigungen<br />
des betroffenen Naturraumes<br />
bzw. L<strong>an</strong>dschaftsgefüges nachfolgend <strong>an</strong>geführte<br />
Mindestst<strong>an</strong>dards vorzusehen:<br />
2.1 Die Wasserentnahmeleistung ist soweit zu<br />
beschränken und entsprechende Pflichtwassermengen<br />
sind vorzusehen, dass ein vorliegender<br />
guter bzw. sehr guter Zust<strong>an</strong>d des Fließgewässers<br />
nicht verschlechtert wird.<br />
Die Durchgängigkeit des Gewässers für alle Lebewesen<br />
ist zu erhalten. Dies ist über technische<br />
Einrichtungen sicher zu stellen. Bei Entnahme<br />
aus stehenden Gewässern ist dafür Sorge<br />
zu tragen, dass die Wasserspiegelabsenkung<br />
ein limnologisch und hydrobiologisch unbedenkliches<br />
Ausmaß aufweist und der vorliegende<br />
Zust<strong>an</strong>d des Gewässers nicht ver-