06.12.2012 Aufrufe

Netzwerk Winter - Österreichischer Arbeitskreis Schneesport an ...

Netzwerk Winter - Österreichischer Arbeitskreis Schneesport an ...

Netzwerk Winter - Österreichischer Arbeitskreis Schneesport an ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BESCHNEIUNGSANLAGEN UND KUNSTSCHNEE<br />

Wasser- und Nährstoffzufuhr meist sogar<br />

den Ertrag verbessert. Durch das zusätzliche<br />

Wasser des Kunstschnees und den darin<br />

unter Umständen enthaltenen Nährstoffen<br />

nehmen Zeigerarten der trockenen und mageren<br />

Böden ab. Obwohl auf Magerrasen<br />

noch kei-ne Veränderungen der Artenzusammensetzung<br />

festgestellt wurden, werden<br />

nährstoffarme Biotope, vor allem Moore,<br />

generell durch den zusätzlichen Nährstoffeintrag<br />

belastet.<br />

Durch das zusätzliche Schmelzwasser ist<br />

auf Böden mit geschlossener Pfl<strong>an</strong>zendecke<br />

keine erhöhte Bodenerosion zu befürchten.<br />

Probleme können dort entstehen, wo die<br />

Pfl<strong>an</strong>zendecke geschädigt ist. Über die Wirkung<br />

der bakteriellen Zusätze ist wenig bek<strong>an</strong>nt<br />

und erste Laboruntersuchungen lieferten<br />

widersprüchliche Ergebnisse. Zur Pistenpräparation<br />

bei Skirennen wird jedoch<br />

auch sogen<strong>an</strong>nter Schneezement verwendet,<br />

um bei höheren Temperaturen die<br />

Schneeoberfläche zu härten. Schnee-zement<br />

enthält Stickstoff, ein Hauptbest<strong>an</strong>dteil<br />

von Düngemitteln. Die verwendeten<br />

Mengen überstei-gen zum Teil diejenigen<br />

einer l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Volldüngung.<br />

Auswirkungen auf Tiere<br />

Die Tierwelt wird nicht nur auf den beschneiten<br />

Flächen und im R<strong>an</strong>dbereich der<br />

Beschneiungs<strong>an</strong>lagen beeinträchtigt, sondern<br />

auch im weiteren Umfeld. So wurde<br />

beispielsweise eine Abnahme der Häufigkeit<br />

und Artenzahl von Bodenlebewesen<br />

wie Laufkäfern, Spinnentiere und Springschwänzen<br />

beobachtet. Die Auswirkungen<br />

der Pistenpl<strong>an</strong>ierung und des Kunstschnees<br />

lassen sich aber nicht immer klar trennen.<br />

Bei Kleinsäugern wurde eine Verschiebung<br />

der Artenzusammensetzung festge-stellt,<br />

aber keine grundsätzliche Abnahme der Artenvielfalt.<br />

Die Störungen durch den Lärm<br />

sind teilweise erheblich, vor allem, wenn Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />

in den Dämmer- und<br />

Nachtstunden betreiben werden. Bei einigen<br />

Arten wie etwa bei Rehen, Gämsen, Hirschen<br />

und Rotfüchsen wurde zwar eine Gewöhnung<br />

<strong>an</strong> den Lärm beobachtet, aber bei<br />

Vögeln wie beispielsweise dem Auerhuhn<br />

wurden auch l<strong>an</strong>gfristige Störungen festgestellt.<br />

Wald-, Raufuß- und Sperlingskäuze<br />

sind besonders betroffen. Sie verlassen technische<br />

beschneite Reviere vollständig.<br />

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

Das Wasser für die Beschneiung wird<br />

aus natürlichen Seen und Fliessgewässern<br />

sowie aus Quellfas-sungen und in zunehmendem<br />

Maße aus künstlich <strong>an</strong>gelegten<br />

44 Ski&Board<br />

Speicherbecken entnommen. Proble-matisch<br />

ist vor allem die Entnahme der großen<br />

Wassermengen zur erstmaligen Grundbeschneiung<br />

zu Saisonbeginn. Schätzungsweise<br />

geht ein Drittel bis die Hälfte des<br />

Wassers durch Verdunstung aus den Speicherseen<br />

und durch Verdunstung und Sublimation<br />

bei der Schneeherstellung verloren.<br />

Ohne Zweifel können die künstlichen<br />

Speicherbecken auch als Reservoire für<br />

Löschwasser oder als Rückhaltebecken genutzt<br />

werden. Aufgrund der starken<br />

Schw<strong>an</strong>kungen des Wasserst<strong>an</strong>ds im <strong>Winter</strong><br />

sind sie für viele Pfl<strong>an</strong>zen und Tiere jedoch<br />

kein geeigneter Lebensraum.<br />

Unter ökologischen Gesichtspunkten ist<br />

die Entnahme von Wasser aus künstlichen<br />

Speicherbecken damit zwar weniger kritisch,<br />

zum Nachfüllen der Speicher müssen<br />

jedoch wieder natürliche Wasser-körper <strong>an</strong>gezapft<br />

werden. Natürliche Fließgewässer<br />

in den Alpen haben im <strong>Winter</strong> ohnehin einen<br />

niedrigen Wasserst<strong>an</strong>d, so dass die<br />

Wasserentnahme nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Artenzusammensetzung haben<br />

k<strong>an</strong>n.<br />

Schließlich fließen bei der Schneeschmelze<br />

von den beschneiten Pisten größere<br />

Wassermengen ab, als ohne Beschneiung<br />

ablaufen würden. Das zusätzliche Wasser<br />

hat aber beim bisherigen Umf<strong>an</strong>g der Beschneiung<br />

noch nicht zu besonderen Problemen<br />

oder großer Erosion geführt.<br />

Grundsätze für die Genehmigung<br />

von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />

Errichtung und Betrieb von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />

sind nach dem bayerischen<br />

Wassergesetz seit 1992 genehmigungspflichtig.<br />

Für die Genehmigung von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />

ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde<br />

(L<strong>an</strong>dratsamt oder<br />

kreisfreie Stadt) zuständig. Zu beteiligen<br />

sind außerdem das Wasserwirtschaftsamt<br />

und die unteren Behörden der L<strong>an</strong>dwirtschafts-<br />

und Forstverwaltung. In Österreich<br />

ist die zuständige Behörde zumeist das<br />

L<strong>an</strong>d (siehe die nebenstehendenBestimmungen<br />

für Salzburg).<br />

Die Antragsunterlagen müssen Angaben<br />

über das Skigebiet und dessen Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong><br />

Natur und L<strong>an</strong>dschaft, über die gepl<strong>an</strong>te<br />

Anlage, deren Betriebszeiten und die Auswirkungen<br />

der Errichtung und des Betriebs<br />

der Anlage auf Natur und L<strong>an</strong>dschaft sowie<br />

über die Lage benachbarter Schutzwälder<br />

und Schutzwalds<strong>an</strong>ierungsgebiete enthalten.<br />

Die Entscheidung erfolgt einzelfallorientiert<br />

entsprechend den konkret zu erwartenden<br />

ökologischen Auswirkungen.<br />

Der ergehende Bescheid regelt Beschnei-<br />

RICHTLINIEN FÜR DIE E<br />

BESCHNEIUNGSANLA G<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Beschneiungs<strong>an</strong>lagen sollen grundsätzlich<br />

nur zur Sicherung des Schibetriebes eingesetzt<br />

werden.<br />

1.2 Kleinflächig sind Beschneiungs<strong>an</strong>lagen von<br />

weniger als fünf Hektar beschneiter Fläche.<br />

1.3 Die Errichtung neuer Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />

darf in jenen Gebieten nicht erfolgen, die aufgrund<br />

der bisherigen Erfahrungen wegen ihrer<br />

Lage und Exposition sowie aus klimatischen<br />

Gründen für die Ausübung des Schisportes<br />

nicht geeignet sind. Oberhalb der regionalen<br />

Waldgrenze dürfen Beschneiungen grundsätzlich<br />

nur erfolgen, sofern dies ökologisch vertretbar<br />

ist.<br />

1.4 Durch den Einsatz von Beschneiungs<strong>an</strong>lagen<br />

darf die örtlich übliche Dauer der <strong>Winter</strong>saison<br />

nicht verlängert werden. Mit der Beschneiung<br />

darf nicht vor dem örtlich durchschnittlichen<br />

natürlichen Einschneizeitpunkt<br />

begonnen werden. Für das bestehende Gletscherschigebiet<br />

Kitzsteinhorn gilt dies für die<br />

übliche Dauer des jährlichen Schibetriebes.<br />

1.5 Beschneiungs<strong>an</strong>lagen sind einer Umwelt-<br />

Vorprüfung gemäß Punkt 3 zu unterziehen.<br />

2. Errichtungs- und Betriebsrichtlinien<br />

Unbeschadet der in den erforderlichen Verfahren<br />

jeweils aufgrund der gegebenen Umstände<br />

vorzuschreibenden Auflagen sind zur Hint<strong>an</strong>haltung<br />

länger dauernder erheblicher Beeinträchtigungen<br />

des betroffenen Naturraumes<br />

bzw. L<strong>an</strong>dschaftsgefüges nachfolgend <strong>an</strong>geführte<br />

Mindestst<strong>an</strong>dards vorzusehen:<br />

2.1 Die Wasserentnahmeleistung ist soweit zu<br />

beschränken und entsprechende Pflichtwassermengen<br />

sind vorzusehen, dass ein vorliegender<br />

guter bzw. sehr guter Zust<strong>an</strong>d des Fließgewässers<br />

nicht verschlechtert wird.<br />

Die Durchgängigkeit des Gewässers für alle Lebewesen<br />

ist zu erhalten. Dies ist über technische<br />

Einrichtungen sicher zu stellen. Bei Entnahme<br />

aus stehenden Gewässern ist dafür Sorge<br />

zu tragen, dass die Wasserspiegelabsenkung<br />

ein limnologisch und hydrobiologisch unbedenkliches<br />

Ausmaß aufweist und der vorliegende<br />

Zust<strong>an</strong>d des Gewässers nicht ver-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!