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Moses sprach: Mein Herr - Das WIR-Magazin im Gerauer Land

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aus dem THW (8)<br />

Unsere Freizeit<br />

für Ihre Sicherheit<br />

Helfer <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />

– das bedeutet in<br />

Deutschland in den allermeisten<br />

Fällen: Ehrenamtliche<br />

Arbeit. Es gilt das Motto: „Unsere<br />

Freizeit für Ihre Sicherheit!“.<br />

Aber was passiert eigentlich,<br />

wenn der Einsatz nicht in der<br />

Freizeit stattfindet, sondern<br />

während der Arbeitszeit?<br />

Paragraph 3 des THW-<br />

Helferrechtsgesetzes postuliert,<br />

dass Arbeitnehmern aus ihrem<br />

Dienst <strong>im</strong> Technischen Hilfswerk<br />

keine Nachteile <strong>im</strong> Arbeitsverhältnis<br />

erwachsen dürfen.<br />

Privaten Arbeitgebern wird<br />

der Lohnausfall erstattet, der<br />

ihm daraus erwächst, dass die<br />

Helferin oder der Helfer wegen<br />

eines Einsatzes (oder einer Ausbildungsveranstaltung)<br />

nicht<br />

zur Arbeit erscheinen konnte.<br />

Doch in der Praxis ergeben sich<br />

trotz dieser bundesgesetzlichen<br />

Sicherung ganz praktische Probleme:<br />

Letztlich ist der Dienst<br />

be<strong>im</strong> THW ein Hobby. Ein wichtiges<br />

und verantwortungsvolles<br />

Hobby von gesellschaftlichem<br />

Wert zwar, aber trotzdem nichts<br />

anderes als ein ehrenamtliches<br />

Engagement. Dessen sind sich<br />

die THW-Helfer selbstverständlich<br />

bewusst. <strong>Das</strong> Verhalten des<br />

Helfers und des Ortsverbands<br />

dem Arbeitgeber gegenüber ist<br />

GERAUER LAND<br />

daher nicht<br />

von einem<br />

hoheitlichen<br />

Auftreten<br />

geprägt; wir<br />

pochen nicht<br />

Dr. Henning Müller<br />

ist Zugführer be<strong>im</strong><br />

THW Groß-Gerau;<br />

info@thw-gg.de<br />

auf die eindeutige gesetzliche<br />

Regelung mit der Pflicht zur<br />

Freistellung des Helfers für Einsätze<br />

und Ausbildung. Vielmehr<br />

soll der Helfer das Gespräch mit<br />

seinem Arbeitgeber suchen, soll<br />

fragen, ob sein Engagement<br />

die betrieblichen Abläufe nicht<br />

stört. Denn der Helfer und auch<br />

das THW als Organisation müssen<br />

sich bewusst sein, dass die<br />

soziale Sicherung des Helfers<br />

gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten<br />

vor allem vom Erhalt<br />

des Arbeitsplatzes des Helfers<br />

abhängt – nur mittelbar vom<br />

hochgesteckten Ziel des THW-<br />

Helferrechtsgesetzes.<br />

<strong>Das</strong> ist <strong>im</strong> Ergebnis oft<br />

schwierig. Ist eine Katastrophe<br />

akut – so wie nach dem Erdbeben<br />

in Haiti Anfang 2010 – sind<br />

Arbeitgeber oft großzügig, die<br />

Helfer freizustellen. Die Berichte<br />

vom Leid der Menschen<br />

waren in allen Medien auf der<br />

Titelseite. Doch nun – acht Monate<br />

nach dem Erdbeben – sind<br />

die Presseberichte fast verschwunden.<br />

<strong>Das</strong> Wir-<strong>Magazin</strong> • 177 • September 2010<br />

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