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Geschlossen für Südtirol

ZiS 6/2015

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aktuell<br />

Versorgung vor Ort aufrecht erhalten<br />

gesundheit. Die wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten<br />

ist eine Grundsäule der Gesundheitsversorgung in<br />

<strong>Südtirol</strong>. „Wir arbeiten daher mit ganzer Kraft daran,<br />

die Medikamentenausgabestellen und Landapotheken<br />

aufrechtzuerhalten“, erklärt Martha Stocker.<br />

Medikamentenausgabestellen und Landapotheken<br />

sind wichtige Partner der<br />

<strong>Südtirol</strong>er Gesundheitsdienste. Deren Absicherung<br />

zählt zu den Zielen der Leitlinien<br />

„Gesundheitsversorgung <strong>Südtirol</strong> 2020“.<br />

Die Leitlinien „Gesundheitsversorgung<br />

<strong>Südtirol</strong> 2020“ sehen bedarfsorientierte<br />

und wohnortnahe Gesundheitsdienste<br />

<strong>für</strong> die Bevölkerung vor.<br />

„Dies gilt auch <strong>für</strong> die Apotheken und Ausgabestellen<br />

<strong>für</strong> Medikamente, die <strong>für</strong> uns<br />

wichtige Partner sind“, unterstreicht Gesundheitslandesrätin<br />

Martha Stocker. In der<br />

aktuellen Diskussion um mögliche Umsatzeinbußen<br />

<strong>für</strong> die Landapotheken sei man<br />

daher bemüht, insbesondere den Dienst der<br />

Ausgabestellen <strong>für</strong> Medikamente auch <strong>für</strong><br />

die Zukunft zu gewährleisten.<br />

Konkret geht es dabei um die Kriterien<br />

<strong>für</strong> die Abrechnung der Rückerstattung<br />

von Medikamentenspesen mit dem <strong>Südtirol</strong>er<br />

Sanitätsbetrieb: Die aktuelle Berechnung<br />

des Umsatzes <strong>für</strong> die Anwendung<br />

der Rabattsätze gründet auf vier Staatsratsurteile<br />

aus dem Jahr 2014. Insgesamt<br />

elf Landapotheken sind im Rahmen der<br />

Neuregelung von einer Umklassifizierung<br />

betroffen und weisen einen berechneten<br />

Jahresumsatz ohne Mehrwertsteuer von<br />

399.401,55 bis 547.636,12 Euro auf. Der „private“<br />

Umsatz <strong>für</strong> nicht dem Sanitätsbetrieb<br />

in Rechnung gestellte verkaufte Produkte<br />

und Leistungen ist dabei nicht berücksichtigt.<br />

Laut den neuen Kriterien müssen die<br />

betroffenen Apotheken durchschnittlich<br />

einen zusätzlichen Rabatt von 11.528,89<br />

Euro jährlich gewähren. „Wir loten derzeit<br />

einerseits aus, ob es andere Berechnungsmöglichkeiten<br />

gibt“,<br />

erklärt Landesrätin<br />

Stocker. „Andererseits<br />

prüfen wir eventuelle<br />

Ersatzmaßnahmen,<br />

um die Versorgung<br />

mit Medikamenten<br />

<strong>für</strong> die Bevölkerung in<br />

benachteiligten Gebieten<br />

auch in Zukunft in<br />

bewährtem Ausmaße<br />

zu gewährleisten“, betont<br />

Stocker. Zudem<br />

sei man derzeit dabei,<br />

den außerordentlichen<br />

Wettbewerb <strong>für</strong><br />

19 neue Apotheken in<br />

<strong>Südtirol</strong> voranzubringen.<br />

„Leider sind wir<br />

Die Versorgung<br />

mit Medikamenten<br />

müssen wir<br />

vor Ort <strong>für</strong> die<br />

Zukunft gewährleisten.<br />

Gesundheitslandesrätin<br />

Martha Stocker<br />

an Termine und Wettbewerbsvorschriften<br />

gebunden, die nicht von uns abhängen<br />

und die immer wieder zu Verzögerungen<br />

führen“, berichtet Landesrätin Stocker. Im<br />

September 2015 wird jedoch die zuständige<br />

Bewertungskommission ihre Arbeiten<br />

abschließen.<br />

integration<br />

Friedliches Zusammenleben in <strong>Südtirol</strong> garantieren<br />

Die Integration neuer Mitbürger/-innen ist eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit. Um ein friedliches Zusammenleben<br />

zu ermöglichen, braucht es verbindliche Regeln. Diese sollen in der Integrationsvereinbarung festgelegt werden.<br />

In <strong>Südtirol</strong> leben derzeit rund 46.000 Personen<br />

mit ausländischer Herkunft. Dies<br />

bringt neue Herausforderungen <strong>für</strong> unsere<br />

Gesellschaft mit sich. Die <strong>Südtirol</strong>er Integrationsvereinbarung<br />

wird noch in diesem Jahr<br />

im Landtag diskutiert. Ziel dieser Vereinbarung<br />

ist es, die Rahmenbedingungen zu<br />

schaffen sowie<br />

die Rechte und<br />

Jedes Zusammenleben<br />

braucht Regeln, die<br />

Rechte und Pflichten<br />

definieren.<br />

Landesrat Philipp Achammer<br />

Pflichten zu<br />

definieren, um<br />

das friedliche<br />

Zusammenleben<br />

zu gewährleisten.<br />

Dialog und Konsens<br />

Alle interessierten Bürger/-innen – mit<br />

und ohne Migrationshintergrund – konnten<br />

sich bei der Ausarbeitung der Integrationsvereinbarung<br />

einbringen. Zu diesem Zweck<br />

wurde ein mehrgliedriger Prozess unter<br />

Einbindung aller gesellschaftlicher Akteure<br />

und Multiplikatoren ins Leben gerufen.<br />

Neben moderierten Arbeitstischen fanden<br />

auch öffentliche Zukunftswerkstätten<br />

statt, ein erster Entwurf wurde diskutiert<br />

und eine Online-Plattform eingerichtet.<br />

Die Eurac hat zudem eine Erhebung<br />

zur Integration auf Bezirks- und Gemeindeebene<br />

initiiert, um gemeindeübergreifende<br />

Themenschwerpunkte und Herausforderungen<br />

zu ermitteln. Alle gesammelten Inputs<br />

sind maßgeblich in die Ausarbeitung<br />

der Integrationsvereinbarung eingeflossen.<br />

Landesrat Philipp Achammer mit Ressortdirektorin<br />

Vera Nicolussi-Leck bei der Vorstellung<br />

der Integrationsvereinbarung<br />

ZiS – September 2015<br />

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