Nadine Kabuth - Freiherr-vom-Stein-Schule
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3.2 Die damalige Bedeutung und gesellschaftliche Funktion von Ehe und<br />
Familie<br />
Das Bürgertum – Leistung und Geld statt vererbte Privilegien und Adelstitel<br />
Das Bürgertum bzw. das Besitz- und Bildungsbürgertum, die Bourgeoisie der<br />
damaligen Zeit, hatte sich Wohlstand und Annehmlichkeiten selbst und aus eigener<br />
Kraft durch harte Arbeit verdient – ganz im Gegensatz zum Adel, dessen traditionelle<br />
Privilegien und Titel durch Geburt und Vererbung erlangt und weitergegeben wurden.<br />
Das Ansehen des Bürgertums stand auf einem Fundament aus Leistung und Geld.<br />
Angehörige des Bürgertums verwalteten als Beamte den Staat und brachten als<br />
Unternehmer die Wirtschaft der Gründerzeit in Schwung. Dennoch bildete das<br />
Bürgertum nicht eine geschlossene Gesellschaft oder eine „homogene Klasse“, sondern<br />
gruppierte sich nochmals in viele kleine, isolierte Kreise, die jedoch alle ein<br />
grundsätzliches Ideal anstrebten: „Etwas schaffen und dabei sparsam und anständig<br />
bleiben.“ Dieser elitäre Charakter machte sie zum Vorbild der Arbeiter und Bauern. 7<br />
Andererseits gab es auch viele kaufmännische Patrizierfamilien, die den Adel für seinen<br />
luxuriösen und dekadenten Lebensstil bewunderten und diesen nach Kräften<br />
nachzuahmen versuchten – allerdings stets mit dem Hinweis auf eine klare moralische<br />
Abgrenzung von der Unsittlichkeit des Adels (z.B. das Konkubinat) und seinem Mangel<br />
an christlicher Tugend und Moral 8 . Hieran wird auch die mehr oder weniger stark<br />
ausgeprägte Verankerung des Bürgertums im Glauben deutlich.<br />
Die Ehe – Versorgungsinstrument statt Liebesbeweis?<br />
Ehe und Familie besaßen damals einen „instrumentellen Charakter“ für die Ehepartner<br />
und deren Familien. Eine Liebesheirat bildete die große Ausnahme, stattdessen wurde<br />
„die Ehe im Hinblick auf Kinder - also einem potenziellen Erben - eingegangen, um –<br />
je nach Schicht – Namen, Vermögen, Status, die Firma etc. weiterzugeben und die<br />
Versorgung von den übrigen Familienmitgliedern im Falle von Krankheit und im Alter<br />
zu garantieren.“ 9<br />
Aus diesen versorgungstechnischen Gründen lebten unverheiratete Männer und Frauen<br />
auch stets in den Familienverbänden und Haushalten der Eltern, Geschwister oder<br />
anderer Anverwandter.<br />
7<br />
Vgl. Beuys „Familienleben“: S. 422<br />
8<br />
Vgl. Rosemarie Nave-Herz „Ehe- und Familiensoziologie“: S. 49 i.F.z. Nave-Herz „Ehe- und<br />
Familiensoziologie“<br />
9<br />
Nave-Herz „Ehe- und Familiensoziologie“: S. 40<br />
9