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Nadine Kabuth - Freiherr-vom-Stein-Schule

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3.2 Die damalige Bedeutung und gesellschaftliche Funktion von Ehe und<br />

Familie<br />

Das Bürgertum – Leistung und Geld statt vererbte Privilegien und Adelstitel<br />

Das Bürgertum bzw. das Besitz- und Bildungsbürgertum, die Bourgeoisie der<br />

damaligen Zeit, hatte sich Wohlstand und Annehmlichkeiten selbst und aus eigener<br />

Kraft durch harte Arbeit verdient – ganz im Gegensatz zum Adel, dessen traditionelle<br />

Privilegien und Titel durch Geburt und Vererbung erlangt und weitergegeben wurden.<br />

Das Ansehen des Bürgertums stand auf einem Fundament aus Leistung und Geld.<br />

Angehörige des Bürgertums verwalteten als Beamte den Staat und brachten als<br />

Unternehmer die Wirtschaft der Gründerzeit in Schwung. Dennoch bildete das<br />

Bürgertum nicht eine geschlossene Gesellschaft oder eine „homogene Klasse“, sondern<br />

gruppierte sich nochmals in viele kleine, isolierte Kreise, die jedoch alle ein<br />

grundsätzliches Ideal anstrebten: „Etwas schaffen und dabei sparsam und anständig<br />

bleiben.“ Dieser elitäre Charakter machte sie zum Vorbild der Arbeiter und Bauern. 7<br />

Andererseits gab es auch viele kaufmännische Patrizierfamilien, die den Adel für seinen<br />

luxuriösen und dekadenten Lebensstil bewunderten und diesen nach Kräften<br />

nachzuahmen versuchten – allerdings stets mit dem Hinweis auf eine klare moralische<br />

Abgrenzung von der Unsittlichkeit des Adels (z.B. das Konkubinat) und seinem Mangel<br />

an christlicher Tugend und Moral 8 . Hieran wird auch die mehr oder weniger stark<br />

ausgeprägte Verankerung des Bürgertums im Glauben deutlich.<br />

Die Ehe – Versorgungsinstrument statt Liebesbeweis?<br />

Ehe und Familie besaßen damals einen „instrumentellen Charakter“ für die Ehepartner<br />

und deren Familien. Eine Liebesheirat bildete die große Ausnahme, stattdessen wurde<br />

„die Ehe im Hinblick auf Kinder - also einem potenziellen Erben - eingegangen, um –<br />

je nach Schicht – Namen, Vermögen, Status, die Firma etc. weiterzugeben und die<br />

Versorgung von den übrigen Familienmitgliedern im Falle von Krankheit und im Alter<br />

zu garantieren.“ 9<br />

Aus diesen versorgungstechnischen Gründen lebten unverheiratete Männer und Frauen<br />

auch stets in den Familienverbänden und Haushalten der Eltern, Geschwister oder<br />

anderer Anverwandter.<br />

7<br />

Vgl. Beuys „Familienleben“: S. 422<br />

8<br />

Vgl. Rosemarie Nave-Herz „Ehe- und Familiensoziologie“: S. 49 i.F.z. Nave-Herz „Ehe- und<br />

Familiensoziologie“<br />

9<br />

Nave-Herz „Ehe- und Familiensoziologie“: S. 40<br />

9

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