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WESTFÄLISCHES ÄRZTEBLATT

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14 TITELTHEMA<br />

Z<br />

u einer neuen GOÄ gebe es keine Alternative,<br />

stellte Dr. Windhorst klar.<br />

„Die alte GOÄ ist tot.“ Das jahrzehntealte<br />

derzeitige Regelwerk sei intransparent<br />

und vor allem im europäischen Kontext nicht<br />

mehr rechtssicher. Wenn sich Ärzteschaft,<br />

Krankenversicherer und Beihilfeträger jedoch<br />

nicht auf eine Gebührenordnung einigten, sei<br />

es nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber<br />

selbst eine Gebührenordnung erlasse. „Die<br />

würde dann nicht unbedingt zugunsten der<br />

Ärzteschaft ausfallen.“<br />

„Wir haben eine Legitimation durch den Deutschen<br />

Ärztetag“, hielt Windhorst den Teilen<br />

der Ärzteschaft entgegen, die die Rolle der<br />

Bundesärztekammer in den Verhandlungen für<br />

Gewichtiges Ergebnis der bisherigen Verhandlungen:<br />

Ärztekammer-Präsident Dr. Theodor Windhorst hatte bei<br />

seinem Bericht zur Lage einen umfangreichen Entwurf zur<br />

neuen Gebührenordnung mit ans Rednerpult gebracht.<br />

die neue GOÄ anzweifeln. Seit 2004 habe sich<br />

das Parlament der Ärzteschaft immer wieder<br />

mit dem Thema einer Gebührenordnungsreform<br />

befasst. Und bereits 2005 habe der Ärztetag<br />

deutlich gemacht, dass etwas passieren<br />

müsse. Stand zunächst die innerärztliche<br />

Entscheidung im Raum, ob es überhaupt eine<br />

neue GOÄ geben sollte, wurde später ein Inflationsausgleich<br />

von 32 Prozent gefordert. „Das<br />

entspricht neun Milliarden Euro, die wir aber<br />

nicht bekommen werden.“ Diese Forderung sei<br />

nicht zu verwirklichen – die Kostenträgerseite<br />

habe vielmehr sogar Kürzungen durchsetzen<br />

wollen, erinnerte Windhorst. Zwischenzeitlich<br />

seien die Verhandlungen sogar abgebrochen<br />

worden. Mittlerweile seien die erneut aufgenommenen<br />

Gespräche zwischen Ärzteschaft,<br />

Versicherern und Beihilfeträgern jedoch weit<br />

gediehen, eine Rahmenvereinbarung datiert<br />

bereits von 2013. Doch nun stelle sich ein Teil<br />

der Ärzteschaft gegen eine neue Gebührenordnung.<br />

Diese höchst kontroverse Diskussion innerhalb<br />

der Ärzteschaft werde von der Politik mit<br />

großem Unverständnis gesehen. Nicht nur der<br />

Bundesgesundheitsminister sei sauer, auch<br />

bei der SPD werde laut über eine ministeriumseigene<br />

Gebührenordnung nachgedacht,<br />

die dann aber nicht mehr auf einem dualen<br />

System der Krankenversicherung aufbauen<br />

werde.<br />

Ein zentraler Kritikpunkt in der aktuellen<br />

Diskussion: Die „Gemeinsame Kommission“,<br />

die für Pflege und Weiterentwicklung der<br />

Gebührenordnung zuständig sein und dem<br />

Bundesgesundheitsministerium bzw. dem<br />

Gesetz- und Verordnungsgeber diesbezüglich<br />

Empfehlungen geben soll. „In dieser Kommission<br />

braucht es einheitliche Beschlüsse. Wenn<br />

bei vier Vertretern der Bundesärztekammer,<br />

zwei der Privaten Krankenversicherer und<br />

zwei der Beihilfeträger auch nur ein einziger<br />

Arzt mit einem Beschlussvorschlag nicht einverstanden<br />

ist, geht das Ganze ans Bundesgesundheitsministerium<br />

als Letztentscheider“,<br />

erläuterte Windhorst.<br />

Auch die geplante Neuregelung der Steigerungsmöglichkeiten<br />

bei der Rechnungsstellung<br />

sorgt bei manchen Ärztinnen und Ärzten<br />

für Unmut. Die Leistungsbewertungen der<br />

neuen GOÄ werden mit nicht unterschreitbaren<br />

Einfachsätzen festgelegt. Diese Einfachsätze,<br />

so Dr. Windhorst, entsprächen den über<br />

80 Prozent der bisher mit einem bis zu 2,3-fachen<br />

Steigerungssatz abgerechneten Leistungen.<br />

In besonderen Fällen solle auch eine<br />

Abrechnung von Leistungen mit dem Multiplikator<br />

2 möglich sein. Dieser sei gekoppelt mit<br />

einer Positivliste von Leistungen: „Begründete<br />

Rechnungen mit Leistungen von dieser Positivliste<br />

wollen die Versicherer schnell erstatten,<br />

sodass der Patient rasch sein Geld bekommt“,<br />

erklärte Dr. Windhorst. Abweichende<br />

Honorarvereinbarungen seien nach wie vor<br />

zulässig, erforderten aber schriftliche Begründungen.<br />

Keinesfalls werde die Gebührenordnung für<br />

Ärzte dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />

aus dem Bereich der GKV-Patientenversorgung<br />

angeglichen, beruhigte der Kammerpräsident.<br />

Dafür gebe es eine Möglichkeit zur<br />

kontinuierlichen Begleitung und Anpassung<br />

der Gebührenordnung – damit nicht wieder<br />

Forderungen wie die nach einem 32-prozentigen<br />

Inflationsausgleich entstehen müssten.<br />

Vor allem aber sei wichtig, dass mit der neuen<br />

Gebührenordnung das bewährte Duale System<br />

der Krankenversicherung weiter erhalten<br />

werden könne, obwohl es in der Politik Bestrebungen<br />

gebe, eben dieses System aufzugeben.<br />

Doch über den Streit zum GOÄ-Entwurf werde<br />

die Zeit allmählich knapp, warnte Dr. Windhorst:<br />

Je näher zum Wahltermin 2017 der<br />

Entwurf in den Bundesrat komme, desto größer<br />

werde die Gefahr, dass das neue Regelwerk<br />

an den Vermittlungsausschuss überwiesen<br />

werde. Dann jedoch stünden die Chancen<br />

sehr schlecht, noch in dieser Legislaturperiode<br />

zu einem Ergebnis zu kommen.<br />

Haushalt für 2016 beschlossen<br />

Zweites großes Thema der letzten Kammerversammlung<br />

des Jahres waren die<br />

Entgegennahme der Jahresrechnung 2014<br />

und die Beratung und Verabschiedung des<br />

Ärztekammer-Haushalts für das Jahr 2016.<br />

Haushaltsausschuss-Vorsitzender Dr. Peter<br />

Czeschinski erläuterte, dass die Kammer<br />

auch im kommenden Jahr großen Wert auf<br />

sparsame Haushaltsführung lege. Dass das<br />

Haushaltsvolumen auf geplante Einnahmen<br />

und Ausgaben von rund 27,5 Mio. Euro wachse,<br />

sei auf die ebenfalls wachsenden Aufgaben<br />

der Kammer, z. B. die Durchführung der<br />

Fachsprachenprüfung, zurückzuführen. „Diese<br />

Steigerungen wirken sich nicht zulasten der<br />

Kammermitglieder aus.“<br />

Pflichtquartal Allgemeinmedizin<br />

im Praktischen Jahr abgelehnt<br />

Soll die Ärztekammer Westfalen-Lippe Bestrebungen<br />

unterstützen, ein obligates Ausbildungsquartal<br />

in der Allgemeinmedizin im<br />

Praktischen Jahr einzurichten? So schlug<br />

es ein Antrag von Rolf Granseyer und Peter<br />

Schumpich (Fraktion Hausarztliste) vor, der<br />

in der Kammerversammlung diskutiert wurde.<br />

Seit Oktober 2015 müssen für mindestens<br />

zehn Prozent der Studierenden eines Studienjahres<br />

PJ-Plätze in der Allgemeinmedizin<br />

zur Verfügung stehen, erläuterte PD Dr. Michael<br />

Böswald, Vorsitzender des Arbeitskreises<br />

„Hochschule, Ärztliche Ausbildung“ der<br />

Ärztekammer Westfalen-Lippe, die aktuelle<br />

Situation. Mit der Novellierung der Approbationsordnung<br />

2012 gebe es zwar nach wie<br />

vor ein Wahltertial Allgemeinmedizin, neu<br />

seien jedoch ein verpflichtendes zweiwöchi-<br />

01|16 <strong>WESTFÄLISCHES</strong> <strong>ÄRZTEBLATT</strong>

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