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ego Bauen+Wohnen Ausgabe 02

Ideen fürs Bauen und Wohnen ego Magazin

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NEUE BAUTEN, NEUE REGELN<br />

: Energieeinsparverordnung 2016 legt neue Mindestverordnungen fest<br />

wMelanie Rode I Fotolia<br />

Seit 20<strong>02</strong> gilt: Wer ein Haus neu baut, muss die Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) beachten. Sie ist Teil<br />

des deutschen Baurechts und legt bautechnische<br />

Standardanforderungen zum Energieverbrauch und<br />

der Dämmung von Wohngebäuden, Bürogebäuden<br />

und Betriebsgebäuden fest. Über die Jahre wurde sie<br />

immer umfangreicher - Aber zum 1. Januar 2016 hat<br />

die EnEV den größten Sprung seit ihrem Bestehen<br />

gemacht.<br />

Grund dafür ist, dass Energie immer teurer wird. Das<br />

Ziel ist also ganz klar: Je weniger Energie gebraucht<br />

wird, umso besser. Ein Haus mit schlechter Dämmung<br />

hat häufig hohe Wärmeverluste zur Folge und belastet<br />

sowohl die Umwelt als auch die Geldbörse des Hausbesitzers.<br />

Um den Energiesparprozess zu unterstützen<br />

und weiter anzukurbeln setzt die Bundesregierung die<br />

Anforderungen an die Wärmedämmstandards und die<br />

Anlagentechnik fest. Die EnEV gilt für alle Gebäude,<br />

die beheizt oder klimatisiert werden. Als Bezugsgröße<br />

dient die sogenannte Primärenergiebilanz, sie legt den<br />

Grenzwert für Neubauten fest und bezeichnet die<br />

durchschnittliche Energiemenge die in einem Jahr für<br />

Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung notwendig<br />

ist. Die Anlagentechnik wird ebenfalls in die Energiebilanz<br />

mit einbezogen.<br />

Somit können Verluste sowohl bei der Gewinnung als<br />

auch bei der Verteilung und Speicherung der Wärme<br />

aufgedeckt werden. Bei der Ermittlung der Energiebilanz<br />

ist nicht nur entscheidend, wie viel Energie ins<br />

Haus geliefert, sondern auch welcher Energieträger<br />

verwendet wird.<br />

Die EnEV schreibt schon seit Jahren vor, erneuerbare<br />

Energien zu nutzen, denn diese wirken sich auf die<br />

Bilanz positiver aus als Öl, Gas und Strom. Für alle,<br />

die in 2016 Bauherr werden, heißt das konkret, dass<br />

12<br />

<strong>ego</strong> N°5/2016<br />

EnEV 2016

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