Jahresbericht 2011 - Presse - DPMA
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| GeBrAUCHSMUSter<br />
Gebrauchsmuster<br />
… technische Erfindungen schnell und preiswert schützen<br />
Das Gebrauchsmuster – der „kleine Bruder“ des Patents – bietet<br />
schnellen und kostengünstigen Schutz für technische Erfindungen.<br />
Schnell, denn das Gebrauchsmuster können wir bereits wenige Wochen<br />
nach der Anmeldung im Register eintragen, wenn die eingereichten<br />
Unterlagen den formalen Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes<br />
entsprechen. Dagegen dauert die Prüfung und Erteilung eines Patents<br />
in der Regel mehrere Jahre. Im Unterschied zum Patent prüfen wir beim<br />
Gebrauchsmuster nicht, ob die sachlichen Voraussetzungen (Neuheit,<br />
erfinderischer Schritt, gewerbliche Anwendbarkeit) vorliegen. Mit der<br />
Eintragung des Gebrauchsmusters tritt das Schutzrecht in Kraft und es<br />
entstehen – sofern die ungeprüften sachlichen Schutzanforderungen<br />
erfüllt sind – die gleichen Rechte wie bei einem Patent.<br />
Das Schutzrecht ist kostengünstig, denn neben der Anmeldegebühr von<br />
40 Euro fallen im Eintragungsverfahren und in den ersten drei Jahren<br />
nach der Anmeldung keine weiteren Gebühren an. Das Gebrauchsmuster<br />
kann bis zu zehn Jahre in Kraft bleiben, wenn die entsprechenden<br />
Gebühren nach drei, sechs und acht Jahren gezahlt werden.<br />
Für technische Erfindungen ist das Gebrauchsmuster damit eine gute<br />
Alternative oder Ergänzung zur Patentanmeldung. Lediglich Verfahren<br />
und biotechnologische Erfindungen können nur durch ein Patent,<br />
nicht jedoch durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden.<br />
Detaillierte Informationen zu Fragen rund um das Gebrauchsmuster<br />
finden Sie in unserer Informationsbroschüre „Gebrauchsmuster“ und<br />
auf unseren Internetseiten www.dpma.de.