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Jahresbericht 2011 - Presse - DPMA

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<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> MArKen – IM FoKUS | 31<br />

IM FokuS<br />

Gemeinsame europäische Klassifikationsdatenbank<br />

Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich durch<br />

die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Sie<br />

müssen daher eindeutig formuliert sein.<br />

Hilfestellung bei der Formulierung bietet derzeit die<br />

internationale Nizzaer Klassifikation. Sie stellt eine<br />

Liste mit circa 8 000 Begriffen für die einheitliche<br />

Formulierung bestimmter Begriffe zur Verfügung.<br />

In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass die dort enthaltenen<br />

Begriffe oft nicht ausreichen. Eine klare<br />

und eindeutige Formulierung der Waren und Dienstleistungen<br />

ist daher leider nicht immer einfach:<br />

Jeder Betrachter legt eine Formulierung subjektiv<br />

aus und verbindet in Nuancen etwas anderes damit.<br />

Eine objektiv genaue und ausreichend bestimmte<br />

Formulierung bindet deshalb viele Kapazitäten, sowohl<br />

beim Anmelder als auch beim Prüfer.<br />

Aus diesem Grund haben sich die Markenämter von<br />

23 Ländern der Europäischen Union einem Projekt des<br />

Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM)<br />

in Alicante angeschlossen, um eine gemeinsame<br />

Klassifikationsdatenbank aufzubauen. Ziel ist es, eine<br />

gemeinsame, ausreichend große Datenbank international<br />

akzeptierter Begriffe innerhalb des Systems der<br />

Nizzaer Klassifikation mit schnellen und unbürokratischen<br />

Änderungsprozessen zu schaffen. Jedes Amt<br />

übersetzt die englischen Grundbegriffe in seine jeweilige<br />

Landessprache und überprüft die Klassifikation.<br />

So soll eine Datenbank mit englischen Grundbegriffen<br />

und Klassenzuordnungen entstehen, die künftig von<br />

allen teilnehmenden Ländern akzeptiert wird.<br />

Diese Klassifikationsdatenbank soll nicht nur uns,<br />

sondern auch Sie als Anmelderin und Anmelder<br />

entlasten. Mehrmalige Auseinandersetzungen über<br />

gleiche Begriffe entfallen. Darüber hinaus wird die<br />

Datenbank eine Art „Warenkorbfunktion“ beim Ausfüllen<br />

der Anmeldeformulare auf unseren Internet-<br />

seiten übernehmen. Es wird jedoch möglich bleiben,<br />

auch Waren und Dienstleistungen zu nennen, die<br />

nicht in der Datenbank enthalten sind. Die Datenbank<br />

wird der Öffentlichkeit im Laufe des Jahres<br />

2012 zur Verfügung stehen.<br />

Goods & Service­Manager der WIPo<br />

Wir beteiligen uns darüber hinaus auch am Aufbau<br />

des Goods & Service-Managers der Weltorganisation<br />

für geistiges Eigentum (WIPO). Diese Datenbank enthält<br />

ungefähr 30 000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe<br />

in mehreren Sprachen, die von der WIPO akzeptiert<br />

werden. Die deutschsprachigen Begriffe sind<br />

zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland<br />

abgestimmt und werden alle auch in die einheitliche<br />

Klassifikationsdatenbank des HABM übernommen.<br />

Classheadings<br />

Der Goods & Service-Manager der WIPO und die einheitliche<br />

Klassifikationsdatenbank des HABM erhalten<br />

eine einheitliche Struktur, die über die bloße Klasseneinteilung<br />

der Nizzaer Klassifikation hinausgeht.<br />

Ziel der Struktur ist es, dass die einzelnen Warenund<br />

Dienstleistungsbegriffe durch Oberbegriffe<br />

– sogenannte „Classheadings“ – in großem Umfang<br />

zusammengefasst werden. Letztlich soll es möglich<br />

sein, durch wenige Oberbegriffe die Waren und<br />

Dienstleistungen einer Klasse zu definieren. Dies<br />

bedeutet jedoch nicht, dass die Oberbegriffe per<br />

Definition immer alle Waren und Dienstleistungen<br />

einer Klasse umfassen werden. Diese Zuordnung<br />

ist nur möglich, wenn der Inhalt des Oberbegriffs<br />

die betreffenden Waren und Dienstleistungen in<br />

sprachlicher Hinsicht tatsächlich umfasst.

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