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Arbeitszeugnisse - Miarbeiter aktiv vertreten

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Leistungsbeurteilung<br />

Die Leistungsbeurteilung in Zeugnissen<br />

Den meisten Streit gibt es in der Praxis natürlich um die Beurteilung<br />

der Leistungen des Mitarbeiters. Um die Bewertungen wohlwollend<br />

zu formulieren, hat sich eine Art Zeugnissprache herausgebildet.<br />

Werden die verklausulierten Formulierungen nicht beherrscht<br />

oder nicht verwendet, kann dies unbeabsichtigt zur Erstellung<br />

eines unrichtigen Zeugnisses führen, wenn der Erklärungsinhalt<br />

und der Erklärungswille auseinanderklaffen. Im Folgenden<br />

werden die gängigen Standardformulierungen vorgestellt.<br />

Im Laufe der Jahre haben sich bei der Beurteilung 6 Notenstufen<br />

(= Schulnoten) herausgebildet.<br />

Notenstufe 1: sehr gute Leistungen<br />

Standardformulierungen sind:<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer<br />

vollsten Zufriedenheit erledigt.<br />

… hat unsere Erwartungen stets in hervorragender Weise<br />

erfüllt.<br />

Die Leistungen bewegten sich stets auf einem außerordentlich<br />

hohen Niveau.<br />

Mit ihren/seinen Leistungen waren wir stets (ganz) außerordentlich<br />

zufrieden.<br />

Notenstufe 2: gute Leistungen<br />

Standardformulierungen sind:<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer<br />

vollen Zufriedenheit erledigt.<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu unserer<br />

vollsten Zufriedenheit erledigt.<br />

… hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht und in bester<br />

Weise erfüllt.<br />

Mit ihren/seinen Leistungen waren wir stets voll zufrieden.<br />

Ihre/Seine Leistungen waren stets gut.<br />

Notenstufe 3: durchschnittliche Leistungen<br />

Standardformulierungen sind:<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer<br />

Zufriedenheit erledigt.<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen<br />

Zufriedenheit erledigt.<br />

Mit ihren/seinen Leistungen waren wir sehr zufrieden /<br />

stets zufrieden.<br />

… hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.<br />

Notenstufe 4: ausreichende Leistungen<br />

Standardformulierungen sind:<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer<br />

Zufriedenheit erledigt.<br />

<br />

<br />

Mit seinen/ihren Leistungen waren wir zufrieden.<br />

… hat zufriedenstellend gearbeitet.<br />

Notenstufe 5: mangelhafte Leistungen<br />

Standardformulierungen sind:<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben im Allgemeinen<br />

(im Großen und Ganzen) zu unserer Zufriedenheit<br />

erledigt.<br />

… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten mit großem<br />

Fleiß und Interesse durchgeführt.<br />

… zeigte für ihre/seine Arbeit (jederzeit) (großes) Interesse<br />

und Verständnis.<br />

… hat unsere Erwartungen im Allgemeinen (im Großen<br />

und Ganzen) erfüllt.<br />

Notenstufe 6: ungenügende Leistungen<br />

Standardformulierungen sind:<br />

… hat sich redlich bemüht, die ihr/ihm übertragenen<br />

Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.<br />

… hat sich (redlich) bemüht, den an sie/ihn gestellten<br />

Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.<br />

… zeigte im Allgemeinen (im Großen und Ganzen) Verständnis<br />

für ihre/seine Arbeit.<br />

W I C H T I G<br />

Ab der Notenstufe 4 (ausreichende Leistungen) liegt die Darlegungs-<br />

und Beweislast für die Richtigkeit der Beurteilung beim<br />

Dienstgeber! → Siehe dazu die Beweislastregeln im Zeugnisprozess<br />

auf der nächsten Seite dieser Ausgabe.<br />

M E I N T I P P F Ü R S I E<br />

Sind Mitarbeiter mit einer bestimmten Formulierung bei ihrer<br />

Beurteilung nicht einverstanden, sollten sie zunächst das direkte<br />

Gespräch mit Ihrem Dienstgeber suchen. Denn es ist durchaus<br />

möglich, dass er sich als Zeugnisersteller gar nicht darüber im<br />

Klaren war, wie bestimmte Formulierungen von Personalfachleuten<br />

gelesen und interpretiert werden. Mitarbeiter können<br />

dem Dienstgeber in diesen Fällen auch eine andere Zeugnisformulierung<br />

vorschlagen. Dies erleichtert oft den Wunsch nach<br />

einer Korrektur.<br />

Ein Beteiligungsrecht der Mitarbeitervertretung bei der Zeugniserstellung<br />

ist zwar nicht vorgesehen. Eine Beteiligung der<br />

MAV kann deshalb vom Mitarbeiter insoweit auch nicht verlangt<br />

werden. Sie können als MAV aber immer tätig werden,<br />

wenn sich der betroffene Mitarbeiter mit einer Beschwerde<br />

(§ 26 Abs. 3 Nr. 2 MAVO bzw. § 35 Abs. 3 Buchst. c MVG.EKD)<br />

an Sie wendet.<br />

I M P R E S S U M<br />

MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten · ISSN 2199-3378 · TKMmed!a Mitbestimmung – ein Unternehmensbereich des VNR Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Str. 2–4, 53177 Bonn, Telefon: 02 28/9 55 01 50,<br />

Fax: 02 28/3 69 64 80 · E-Mail: service@mitbestimmung-heute.de · Herausgeberin: Denise Hartmann, Bonn · Produktmanagement: Kathrin Bokelmann, Bonn · Schlussredaktion: Ulrike Floßdorf, Oberdürenbach · Satz: Deinzer<br />

Grafik, Lüneburg · Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart· Erscheinungsweise: 12 x pro Jahr · Alle Angaben in „MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten“ wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch<br />

auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. © 2016 by TKMmed!a Mitbestimmung, Bonn, Bukarest, Johannesburg, London, Madrid, Manchester,<br />

Melbourne, Paris, Warschau · Amtsgericht Bonn, HRB 8165 · Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems · Dieses monothematische Supplement „<strong>Arbeitszeugnisse</strong>” liegt der Ausgabe 4/2016 von Mitarbeiter Aktiv Vertreten bei.<br />

6 April 2016 MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten

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