Arbeitszeugnisse - Miarbeiter aktiv vertreten
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Leistungsbeurteilung<br />
Die Leistungsbeurteilung in Zeugnissen<br />
Den meisten Streit gibt es in der Praxis natürlich um die Beurteilung<br />
der Leistungen des Mitarbeiters. Um die Bewertungen wohlwollend<br />
zu formulieren, hat sich eine Art Zeugnissprache herausgebildet.<br />
Werden die verklausulierten Formulierungen nicht beherrscht<br />
oder nicht verwendet, kann dies unbeabsichtigt zur Erstellung<br />
eines unrichtigen Zeugnisses führen, wenn der Erklärungsinhalt<br />
und der Erklärungswille auseinanderklaffen. Im Folgenden<br />
werden die gängigen Standardformulierungen vorgestellt.<br />
Im Laufe der Jahre haben sich bei der Beurteilung 6 Notenstufen<br />
(= Schulnoten) herausgebildet.<br />
Notenstufe 1: sehr gute Leistungen<br />
Standardformulierungen sind:<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer<br />
vollsten Zufriedenheit erledigt.<br />
… hat unsere Erwartungen stets in hervorragender Weise<br />
erfüllt.<br />
Die Leistungen bewegten sich stets auf einem außerordentlich<br />
hohen Niveau.<br />
Mit ihren/seinen Leistungen waren wir stets (ganz) außerordentlich<br />
zufrieden.<br />
Notenstufe 2: gute Leistungen<br />
Standardformulierungen sind:<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer<br />
vollen Zufriedenheit erledigt.<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu unserer<br />
vollsten Zufriedenheit erledigt.<br />
… hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht und in bester<br />
Weise erfüllt.<br />
Mit ihren/seinen Leistungen waren wir stets voll zufrieden.<br />
Ihre/Seine Leistungen waren stets gut.<br />
Notenstufe 3: durchschnittliche Leistungen<br />
Standardformulierungen sind:<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer<br />
Zufriedenheit erledigt.<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen<br />
Zufriedenheit erledigt.<br />
Mit ihren/seinen Leistungen waren wir sehr zufrieden /<br />
stets zufrieden.<br />
… hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.<br />
Notenstufe 4: ausreichende Leistungen<br />
Standardformulierungen sind:<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer<br />
Zufriedenheit erledigt.<br />
<br />
<br />
Mit seinen/ihren Leistungen waren wir zufrieden.<br />
… hat zufriedenstellend gearbeitet.<br />
Notenstufe 5: mangelhafte Leistungen<br />
Standardformulierungen sind:<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben im Allgemeinen<br />
(im Großen und Ganzen) zu unserer Zufriedenheit<br />
erledigt.<br />
… hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten mit großem<br />
Fleiß und Interesse durchgeführt.<br />
… zeigte für ihre/seine Arbeit (jederzeit) (großes) Interesse<br />
und Verständnis.<br />
… hat unsere Erwartungen im Allgemeinen (im Großen<br />
und Ganzen) erfüllt.<br />
Notenstufe 6: ungenügende Leistungen<br />
Standardformulierungen sind:<br />
… hat sich redlich bemüht, die ihr/ihm übertragenen<br />
Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.<br />
… hat sich (redlich) bemüht, den an sie/ihn gestellten<br />
Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.<br />
… zeigte im Allgemeinen (im Großen und Ganzen) Verständnis<br />
für ihre/seine Arbeit.<br />
W I C H T I G<br />
Ab der Notenstufe 4 (ausreichende Leistungen) liegt die Darlegungs-<br />
und Beweislast für die Richtigkeit der Beurteilung beim<br />
Dienstgeber! → Siehe dazu die Beweislastregeln im Zeugnisprozess<br />
auf der nächsten Seite dieser Ausgabe.<br />
M E I N T I P P F Ü R S I E<br />
Sind Mitarbeiter mit einer bestimmten Formulierung bei ihrer<br />
Beurteilung nicht einverstanden, sollten sie zunächst das direkte<br />
Gespräch mit Ihrem Dienstgeber suchen. Denn es ist durchaus<br />
möglich, dass er sich als Zeugnisersteller gar nicht darüber im<br />
Klaren war, wie bestimmte Formulierungen von Personalfachleuten<br />
gelesen und interpretiert werden. Mitarbeiter können<br />
dem Dienstgeber in diesen Fällen auch eine andere Zeugnisformulierung<br />
vorschlagen. Dies erleichtert oft den Wunsch nach<br />
einer Korrektur.<br />
Ein Beteiligungsrecht der Mitarbeitervertretung bei der Zeugniserstellung<br />
ist zwar nicht vorgesehen. Eine Beteiligung der<br />
MAV kann deshalb vom Mitarbeiter insoweit auch nicht verlangt<br />
werden. Sie können als MAV aber immer tätig werden,<br />
wenn sich der betroffene Mitarbeiter mit einer Beschwerde<br />
(§ 26 Abs. 3 Nr. 2 MAVO bzw. § 35 Abs. 3 Buchst. c MVG.EKD)<br />
an Sie wendet.<br />
I M P R E S S U M<br />
MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten · ISSN 2199-3378 · TKMmed!a Mitbestimmung – ein Unternehmensbereich des VNR Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Str. 2–4, 53177 Bonn, Telefon: 02 28/9 55 01 50,<br />
Fax: 02 28/3 69 64 80 · E-Mail: service@mitbestimmung-heute.de · Herausgeberin: Denise Hartmann, Bonn · Produktmanagement: Kathrin Bokelmann, Bonn · Schlussredaktion: Ulrike Floßdorf, Oberdürenbach · Satz: Deinzer<br />
Grafik, Lüneburg · Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart· Erscheinungsweise: 12 x pro Jahr · Alle Angaben in „MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten“ wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch<br />
auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. © 2016 by TKMmed!a Mitbestimmung, Bonn, Bukarest, Johannesburg, London, Madrid, Manchester,<br />
Melbourne, Paris, Warschau · Amtsgericht Bonn, HRB 8165 · Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems · Dieses monothematische Supplement „<strong>Arbeitszeugnisse</strong>” liegt der Ausgabe 4/2016 von Mitarbeiter Aktiv Vertreten bei.<br />
6 April 2016 MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten