Arbeitszeugnisse - Miarbeiter aktiv vertreten
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Checkliste Zeugnis<br />
Dank und gute Wünsche sind keine Pflicht!<br />
Ein Endzeugnis sollte auch die obligatorische Dankes- und Schlussfloskel<br />
(„Wir bedauern das Ausscheiden von ..., danken für die geleistete<br />
Arbeit und wünschen für die Zukunft ...“) beinhalten, weil<br />
deren Fehlen von einem zukünftigen Dienstgeber negativ interpretiert<br />
werden kann. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht<br />
jedoch leider nicht – sagt das Bundesarbeitsgericht (BAG).<br />
Der Dienstgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis<br />
mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem<br />
Mitarbeiter für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden<br />
bedauert und ihm für die Zukunft alles Gute<br />
wünscht. So glasklar hat es das BAG entschieden und formuliert<br />
(11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11). Denn das Zeugnis muss<br />
nach § 109 Gewerbeordnung nur Angaben zu Art und Dauer<br />
der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis) bzw., wenn der<br />
Arbeitnehmer dies wünscht, auch Leistung und Verhalten im<br />
Arbeitsverhältnis beurteilen (qualifiziertes Zeugnis). Daraus<br />
folgert das BAG: Aussagen über persönliche Empfindungen<br />
des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt.<br />
F A Z I T<br />
Dank und gute Wünsche des Dienstgebers sind als Schlussformulierungen<br />
in Zeugnissen üblich und gehören zum „guten<br />
Ton“: Schon aus Respekt vor der geleisteten Arbeit des ausscheidenden<br />
Mitarbeiters sollten sie daher nicht fehlen. Das BAG<br />
bleibt aber dabei: Einen Anspruch darauf hat der Zeugnisempfänger<br />
nicht. Ist der Mitarbeiter mit einer vom Dienstgeber in<br />
seinem Zeugnis gewählten Schlussformulierung nicht einverstanden,<br />
kann er deshalb folgerichtig nur die Erteilung eines<br />
Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.<br />
Zusammenfassende Checkliste: Korrektes Zeugnis – ja oder nein?<br />
Diese Kernpunkte sollten Sie auf jeden Fall bei einem Zeugnis prüfen:<br />
Prüfkriterium<br />
Kriterium erfüllt?<br />
Ja Nein<br />
Entspricht das Zeugnis den erforderlichen Formalien? <br />
Verwendung des üblichen Geschäftspapiers <br />
keine orthografischen oder grammatikalischen Fehler <br />
keine Flecken, Durchstreichungen, Radierungen <br />
gute Kopierfähigkeit <br />
eigenhändige Unterschrift des (vertretungsbefugten!) Ausstellers <br />
Datum, Ort <br />
Stimmen die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift)? <br />
Sind alle Tätigkeiten und Positionen zutreffend beschrieben und in chronologischer Reihenfolge<br />
aufgeführt, sodass die innerbetriebliche Entwicklung des Mitarbeiters transparent wird? <br />
Sind das Eintrittsdatum und das Austrittsdatum richtig angegeben? <br />
Stimmen Ausstellungsdatum und Austrittsdatum überein? <br />
Kommen folgende Leistungsfaktoren zum Ausdruck: Quantität und Qualität der Arbeitsergebnisse,<br />
Arbeitsökonomie, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft? <br />
Werden spezielle Fachkenntnisse und Fortbildungsveranstaltungen erwähnt? <br />
Ist das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Geschäftspartnern und Dritten (Kunden, Patienten,<br />
anvertrauten Kindern) detailliert und zutreffend dargestellt? <br />
Passen die Einzelbewertungen von Führung und Leistung mit der zusammenfassenden Beurteilung zusammen? <br />
Sind sämtliche Angaben im Zeugnis zulässig oder müssen bestimmte Angaben weggelassen werden<br />
(z. B. kurzfristige Leistungseinbrüche, Erkrankungen, Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung)? <br />
Sind die Formulierungen verständlich und klar? <br />
Orientieren sich die Formulierungen an der üblichen „Zeugnissprache“? <br />
Enthält das Zeugnis eine abschließende Formulierung, mit der das Ausscheiden des Mitarbeiters bedauert <br />
und ihm für seine Arbeit gedankt wird, verbunden mit guten Wünschen für seine Zukunft?<br />
(aber kein Rechtsanspruch!)<br />
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D A N N S C H R E I B E N S I E U N S U N T E R M AV @ M I T B E S T I M M U N G - H E U T E . D E<br />
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April 2016 MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten