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Arbeitszeugnisse - Miarbeiter aktiv vertreten

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Checkliste Zeugnis<br />

Dank und gute Wünsche sind keine Pflicht!<br />

Ein Endzeugnis sollte auch die obligatorische Dankes- und Schlussfloskel<br />

(„Wir bedauern das Ausscheiden von ..., danken für die geleistete<br />

Arbeit und wünschen für die Zukunft ...“) beinhalten, weil<br />

deren Fehlen von einem zukünftigen Dienstgeber negativ interpretiert<br />

werden kann. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht<br />

jedoch leider nicht – sagt das Bundesarbeitsgericht (BAG).<br />

Der Dienstgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis<br />

mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem<br />

Mitarbeiter für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden<br />

bedauert und ihm für die Zukunft alles Gute<br />

wünscht. So glasklar hat es das BAG entschieden und formuliert<br />

(11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11). Denn das Zeugnis muss<br />

nach § 109 Gewerbeordnung nur Angaben zu Art und Dauer<br />

der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis) bzw., wenn der<br />

Arbeitnehmer dies wünscht, auch Leistung und Verhalten im<br />

Arbeitsverhältnis beurteilen (qualifiziertes Zeugnis). Daraus<br />

folgert das BAG: Aussagen über persönliche Empfindungen<br />

des Arbeitgebers gehören nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt.<br />

F A Z I T<br />

Dank und gute Wünsche des Dienstgebers sind als Schlussformulierungen<br />

in Zeugnissen üblich und gehören zum „guten<br />

Ton“: Schon aus Respekt vor der geleisteten Arbeit des ausscheidenden<br />

Mitarbeiters sollten sie daher nicht fehlen. Das BAG<br />

bleibt aber dabei: Einen Anspruch darauf hat der Zeugnisempfänger<br />

nicht. Ist der Mitarbeiter mit einer vom Dienstgeber in<br />

seinem Zeugnis gewählten Schlussformulierung nicht einverstanden,<br />

kann er deshalb folgerichtig nur die Erteilung eines<br />

Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.<br />

Zusammenfassende Checkliste: Korrektes Zeugnis – ja oder nein?<br />

Diese Kernpunkte sollten Sie auf jeden Fall bei einem Zeugnis prüfen:<br />

Prüfkriterium<br />

Kriterium erfüllt?<br />

Ja Nein<br />

Entspricht das Zeugnis den erforderlichen Formalien? <br />

Verwendung des üblichen Geschäftspapiers <br />

keine orthografischen oder grammatikalischen Fehler <br />

keine Flecken, Durchstreichungen, Radierungen <br />

gute Kopierfähigkeit <br />

eigenhändige Unterschrift des (vertretungsbefugten!) Ausstellers <br />

Datum, Ort <br />

Stimmen die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift)? <br />

Sind alle Tätigkeiten und Positionen zutreffend beschrieben und in chronologischer Reihenfolge<br />

aufgeführt, sodass die innerbetriebliche Entwicklung des Mitarbeiters transparent wird? <br />

Sind das Eintrittsdatum und das Austrittsdatum richtig angegeben? <br />

Stimmen Ausstellungsdatum und Austrittsdatum überein? <br />

Kommen folgende Leistungsfaktoren zum Ausdruck: Quantität und Qualität der Arbeitsergebnisse,<br />

Arbeitsökonomie, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft? <br />

Werden spezielle Fachkenntnisse und Fortbildungsveranstaltungen erwähnt? <br />

Ist das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Geschäftspartnern und Dritten (Kunden, Patienten,<br />

anvertrauten Kindern) detailliert und zutreffend dargestellt? <br />

Passen die Einzelbewertungen von Führung und Leistung mit der zusammenfassenden Beurteilung zusammen? <br />

Sind sämtliche Angaben im Zeugnis zulässig oder müssen bestimmte Angaben weggelassen werden<br />

(z. B. kurzfristige Leistungseinbrüche, Erkrankungen, Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung)? <br />

Sind die Formulierungen verständlich und klar? <br />

Orientieren sich die Formulierungen an der üblichen „Zeugnissprache“? <br />

Enthält das Zeugnis eine abschließende Formulierung, mit der das Ausscheiden des Mitarbeiters bedauert <br />

und ihm für seine Arbeit gedankt wird, verbunden mit guten Wünschen für seine Zukunft?<br />

(aber kein Rechtsanspruch!)<br />

HABEN SIE EINE INDIVIDUELLE FRAGE AUS IHREM ALLTAG ODER ZU EINEM UNSERER ARTIKEL?<br />

D A N N S C H R E I B E N S I E U N S U N T E R M AV @ M I T B E S T I M M U N G - H E U T E . D E<br />

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April 2016 MAV · Mitarbeiter Aktiv Vertreten

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