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Maerz_2016_web

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ARBEITSRECHTLICHE<br />

ÄNDERUNGEN<br />

PER 1.1.<strong>2016</strong><br />

* Ausweitung der Reisezeitregelungen<br />

Bisher durfte die höchstzulässige Arbeitszeit<br />

für Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen<br />

überschritten werden. Verlässt<br />

nunmehr der Arbeitnehmer über Auftrag<br />

des Arbeitgebers seinen Arbeitsort, um<br />

an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu<br />

erbringen, wird aber während der Reisebewegung<br />

durch das angeordnete Lenken<br />

eines Fahrzeugs eine Arbeitsleistung erbracht,<br />

die nicht eine Haupttätigkeit des<br />

Arbeitnehmers darstellt, darf die tägliche<br />

Arbeitszeit durch die (aktive) Reisebewegung<br />

auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt<br />

werden. Beim Lenken des Fahrzeugs darf<br />

es sich jedoch nicht um die Haupttätigkeit<br />

des Arbeitnehmers handeln. Zulässig ist<br />

jedoch nur die Ausdehnung der täglichen<br />

Höchstarbeitszeitgrenze durch die Reisebewegung.<br />

Die Arbeitszeit im engeren Sinne<br />

darf die sonst geltenden Grenzen auch<br />

durch die Neuregelung nicht überschreiten.<br />

Die Reisebewegung muss ferner vom<br />

Arbeitgeber angeordnet werden.<br />

* Lehrlinge<br />

Auch Lehrlinge über 16 Jahre können künftig<br />

unter bestimmten Umständen länger,<br />

und zwar insgesamt bis zu zehn Stunden<br />

täglich, arbeiten. Voraussetzung hierfür ist<br />

allerdings, dass für den Lehrling passive<br />

Fahrzeiten, etwa auf Grund von Montagearbeiten,<br />

anfallen.<br />

* Verpflichtende Ausstellung von<br />

Lohnzetteln und Sozialversicherungsmeldungen<br />

Bei Fälligkeit des Entgelts ist dem Arbeitnehmer<br />

eine schriftliche, übersichtliche,<br />

nachvollziehbare und vollständige<br />

Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen<br />

zu übermitteln. Die<br />

Lohnabrechnung kann dem Arbeitnehmer<br />

auch elektronisch zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Des Weiteren hat ein Arbeitnehmer einen<br />

Anspruch auf Aushändigung der Anmeldung<br />

zur Sozialversicherung.<br />

St. Kathrein: Ehrung LANGJÄHRIGER<br />

Gemeindefunktionäre<br />

Im Rahmen des Neujahrsempfanges in<br />

Eder`s Wirtshaus wurden drei Mitglieder<br />

des Gemeinderates für ihren Einsatz um<br />

die Gemeinde St. Kathrein am Offenegg<br />

ausgezeichnet. Bezirkshauptmann Dr.<br />

Rüdiger Taus überreichte die Ehrendiplome<br />

des Landes Steiermark an Kammerobmann<br />

Josef Wumbauer (11 Jahre<br />

Gemeinderat), BFÖ Ing. Karl Raith (7<br />

Jahre Gemeinderat, 5 Jahre Vizebürgermeister)<br />

und den Obmann des Musikvereins<br />

Johann Pessl (25 Jahre Gemeinde-<br />

St. Vereiner Faschingssitzung<br />

ein Angriff auf die Lachmuskeln der Besucher<br />

rat). Bgm. Thomas Derler und seine<br />

Vorstandskollegen bedankten sich<br />

namens des amtierenden Gemeinderates<br />

für das Wirken der Geehrten<br />

und wünschen auch zukünftig diese<br />

gute Verbundenheit!<br />

Seite 18<br />

Für etwaige<br />

Informationen<br />

stehen wir<br />

Ihnen gerne<br />

zur Verfügung<br />

RSB Steuerberatung<br />

Mag. Hannes Reisenhofer<br />

Weizerstraße 45 | 8191 Koglhof<br />

www.r-sb.at<br />

Schon seit Jahren ist die „St. Vereiner<br />

Faschingssitzung“ der Höhepunkt der<br />

Faschingszeit. Mittlerweile werden zwei<br />

Vorstellungen geboten und beide sind<br />

restlos ausverkauft. Pointenreich wird<br />

das aktuelle Gemeindegeschehen aufs<br />

Korn genommen und so drängten sich<br />

auch diesmal wieder die Besucher aus<br />

Fotos: Kreimer Heinz<br />

weitem Umkreis ins Kathreiner Haus.<br />

Und die Zuschauer kamen wieder vollends<br />

auf ihre Kosten. Der „Postler Pauli“,<br />

die „Trotschweiber“ und „Dr. Whiskas“<br />

waren nur einige Highlights des<br />

Abends. Mit dem Reingewinn werden Investitionen<br />

im Kathreinerhaus und vereinsübergreifende<br />

Projekte finanziert.

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