Maerz_2016_web
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ARBEITSRECHTLICHE<br />
ÄNDERUNGEN<br />
PER 1.1.<strong>2016</strong><br />
* Ausweitung der Reisezeitregelungen<br />
Bisher durfte die höchstzulässige Arbeitszeit<br />
für Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen<br />
überschritten werden. Verlässt<br />
nunmehr der Arbeitnehmer über Auftrag<br />
des Arbeitgebers seinen Arbeitsort, um<br />
an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu<br />
erbringen, wird aber während der Reisebewegung<br />
durch das angeordnete Lenken<br />
eines Fahrzeugs eine Arbeitsleistung erbracht,<br />
die nicht eine Haupttätigkeit des<br />
Arbeitnehmers darstellt, darf die tägliche<br />
Arbeitszeit durch die (aktive) Reisebewegung<br />
auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt<br />
werden. Beim Lenken des Fahrzeugs darf<br />
es sich jedoch nicht um die Haupttätigkeit<br />
des Arbeitnehmers handeln. Zulässig ist<br />
jedoch nur die Ausdehnung der täglichen<br />
Höchstarbeitszeitgrenze durch die Reisebewegung.<br />
Die Arbeitszeit im engeren Sinne<br />
darf die sonst geltenden Grenzen auch<br />
durch die Neuregelung nicht überschreiten.<br />
Die Reisebewegung muss ferner vom<br />
Arbeitgeber angeordnet werden.<br />
* Lehrlinge<br />
Auch Lehrlinge über 16 Jahre können künftig<br />
unter bestimmten Umständen länger,<br />
und zwar insgesamt bis zu zehn Stunden<br />
täglich, arbeiten. Voraussetzung hierfür ist<br />
allerdings, dass für den Lehrling passive<br />
Fahrzeiten, etwa auf Grund von Montagearbeiten,<br />
anfallen.<br />
* Verpflichtende Ausstellung von<br />
Lohnzetteln und Sozialversicherungsmeldungen<br />
Bei Fälligkeit des Entgelts ist dem Arbeitnehmer<br />
eine schriftliche, übersichtliche,<br />
nachvollziehbare und vollständige<br />
Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen<br />
zu übermitteln. Die<br />
Lohnabrechnung kann dem Arbeitnehmer<br />
auch elektronisch zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Des Weiteren hat ein Arbeitnehmer einen<br />
Anspruch auf Aushändigung der Anmeldung<br />
zur Sozialversicherung.<br />
St. Kathrein: Ehrung LANGJÄHRIGER<br />
Gemeindefunktionäre<br />
Im Rahmen des Neujahrsempfanges in<br />
Eder`s Wirtshaus wurden drei Mitglieder<br />
des Gemeinderates für ihren Einsatz um<br />
die Gemeinde St. Kathrein am Offenegg<br />
ausgezeichnet. Bezirkshauptmann Dr.<br />
Rüdiger Taus überreichte die Ehrendiplome<br />
des Landes Steiermark an Kammerobmann<br />
Josef Wumbauer (11 Jahre<br />
Gemeinderat), BFÖ Ing. Karl Raith (7<br />
Jahre Gemeinderat, 5 Jahre Vizebürgermeister)<br />
und den Obmann des Musikvereins<br />
Johann Pessl (25 Jahre Gemeinde-<br />
St. Vereiner Faschingssitzung<br />
ein Angriff auf die Lachmuskeln der Besucher<br />
rat). Bgm. Thomas Derler und seine<br />
Vorstandskollegen bedankten sich<br />
namens des amtierenden Gemeinderates<br />
für das Wirken der Geehrten<br />
und wünschen auch zukünftig diese<br />
gute Verbundenheit!<br />
Seite 18<br />
Für etwaige<br />
Informationen<br />
stehen wir<br />
Ihnen gerne<br />
zur Verfügung<br />
RSB Steuerberatung<br />
Mag. Hannes Reisenhofer<br />
Weizerstraße 45 | 8191 Koglhof<br />
www.r-sb.at<br />
Schon seit Jahren ist die „St. Vereiner<br />
Faschingssitzung“ der Höhepunkt der<br />
Faschingszeit. Mittlerweile werden zwei<br />
Vorstellungen geboten und beide sind<br />
restlos ausverkauft. Pointenreich wird<br />
das aktuelle Gemeindegeschehen aufs<br />
Korn genommen und so drängten sich<br />
auch diesmal wieder die Besucher aus<br />
Fotos: Kreimer Heinz<br />
weitem Umkreis ins Kathreiner Haus.<br />
Und die Zuschauer kamen wieder vollends<br />
auf ihre Kosten. Der „Postler Pauli“,<br />
die „Trotschweiber“ und „Dr. Whiskas“<br />
waren nur einige Highlights des<br />
Abends. Mit dem Reingewinn werden Investitionen<br />
im Kathreinerhaus und vereinsübergreifende<br />
Projekte finanziert.