18.04.2016 Aufrufe

2016-04-14_TN_Frühjahr_Lü-Wob

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12<br />

Globaler Tourismus wächst weiter<br />

www.unwto.org<br />

Knapp 1,2 Milliarden Menschen haben 2015 weltweit eine Auslandsreise<br />

unternommen, so die Welttourismusorganisation (UNTWO). Das sind rund<br />

4,4 Prozent mehr als 20<strong>14</strong>. Damit liegt die Wachstumsrate zum sechsten Mal in<br />

Folge über 4 Prozent, auch für <strong>2016</strong> wird ein Zuwachs zwischen 3,5 bis<br />

4,5 Prozent erwartet. Terrorgefahr und Krisen hinterlassen jedoch ihre Spuren. So<br />

wurden die Zuwächse in 2015 vor allem in Europa, Asien und Amerika erzielt,<br />

wohingegen es in Nordafrika Rückgänge gegeben hat.<br />

Ihr gutes Recht<br />

Online-Buchungsmöglichkeit? Link auf<br />

Streitbeilegungsplattform ist Pflicht<br />

EU – VO Nr. 524/2013<br />

https://webgate.ec.europa.e<br />

u/odr/main/index.cfm?even<br />

t=main.home.chooseLangu<br />

age<br />

Für Internetseiten mit Online-Buchungsmöglichkeit ist seit 9. Januar <strong>2016</strong> ein<br />

Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (OS-<br />

Plattform) Pflicht. Das sieht eine EU-Verordnung vor.<br />

Der Link muss „leicht zugänglich“ sein, er kann z. B. bei den AGBs, dem<br />

Impressum oder auf der Homepage untergebracht werden.<br />

Achtung bei Werbung per E-Mail<br />

© Shutterstock<br />

Werbung per E-Mail ist nur erlaubt, wenn der Kunde vorab sein<br />

Einverständnis dafür gegeben hat. Der Bundesgerichtshof hat unerwünschter<br />

Werbung in automatisierten Antwortmails einen Riegel vorgeschoben. Diese<br />

automatischen Antwortmails mit Werbung werden damit genauso behandelt wie<br />

reine Werbemails – zulässig nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers.<br />

Im verhandelten Fall ging es um automatische Antwortmails einer<br />

Versicherung, die mit Werbebotschaften gefüllt waren. Der Kunde hatte per Mail<br />

nachgefragt, ob seine Kündigung eingegangen ist. Die automatische<br />

Empfangsbestätigung bestand zu erheblichen Teilen aus Werbung. Der Kunde hat<br />

der Versicherung daraufhin mitgeteilt, dass er mit dieser Werbung nicht<br />

einverstanden sei. Die Antwort kam in Form einer weiteren automatischen<br />

Antwortmail mit Werbung.<br />

www.bundesgerichtshof.de<br />

Diese Mails verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers,<br />

urteilt der Bundesgerichtshof, weil die Werbung gegen seinen ausdrücklichen<br />

Willen erfolgt ist.<br />

NIHK-Tourismusnachrichten – <strong>Frühjahr</strong> <strong>2016</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!