2016-04-14_TN_Frühjahr_Lü-Wob
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Globaler Tourismus wächst weiter<br />
www.unwto.org<br />
Knapp 1,2 Milliarden Menschen haben 2015 weltweit eine Auslandsreise<br />
unternommen, so die Welttourismusorganisation (UNTWO). Das sind rund<br />
4,4 Prozent mehr als 20<strong>14</strong>. Damit liegt die Wachstumsrate zum sechsten Mal in<br />
Folge über 4 Prozent, auch für <strong>2016</strong> wird ein Zuwachs zwischen 3,5 bis<br />
4,5 Prozent erwartet. Terrorgefahr und Krisen hinterlassen jedoch ihre Spuren. So<br />
wurden die Zuwächse in 2015 vor allem in Europa, Asien und Amerika erzielt,<br />
wohingegen es in Nordafrika Rückgänge gegeben hat.<br />
Ihr gutes Recht<br />
Online-Buchungsmöglichkeit? Link auf<br />
Streitbeilegungsplattform ist Pflicht<br />
EU – VO Nr. 524/2013<br />
https://webgate.ec.europa.e<br />
u/odr/main/index.cfm?even<br />
t=main.home.chooseLangu<br />
age<br />
Für Internetseiten mit Online-Buchungsmöglichkeit ist seit 9. Januar <strong>2016</strong> ein<br />
Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (OS-<br />
Plattform) Pflicht. Das sieht eine EU-Verordnung vor.<br />
Der Link muss „leicht zugänglich“ sein, er kann z. B. bei den AGBs, dem<br />
Impressum oder auf der Homepage untergebracht werden.<br />
Achtung bei Werbung per E-Mail<br />
© Shutterstock<br />
Werbung per E-Mail ist nur erlaubt, wenn der Kunde vorab sein<br />
Einverständnis dafür gegeben hat. Der Bundesgerichtshof hat unerwünschter<br />
Werbung in automatisierten Antwortmails einen Riegel vorgeschoben. Diese<br />
automatischen Antwortmails mit Werbung werden damit genauso behandelt wie<br />
reine Werbemails – zulässig nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers.<br />
Im verhandelten Fall ging es um automatische Antwortmails einer<br />
Versicherung, die mit Werbebotschaften gefüllt waren. Der Kunde hatte per Mail<br />
nachgefragt, ob seine Kündigung eingegangen ist. Die automatische<br />
Empfangsbestätigung bestand zu erheblichen Teilen aus Werbung. Der Kunde hat<br />
der Versicherung daraufhin mitgeteilt, dass er mit dieser Werbung nicht<br />
einverstanden sei. Die Antwort kam in Form einer weiteren automatischen<br />
Antwortmail mit Werbung.<br />
www.bundesgerichtshof.de<br />
Diese Mails verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers,<br />
urteilt der Bundesgerichtshof, weil die Werbung gegen seinen ausdrücklichen<br />
Willen erfolgt ist.<br />
NIHK-Tourismusnachrichten – <strong>Frühjahr</strong> <strong>2016</strong>