30.06.2016 Aufrufe

Die Inselzeitung Mallorca Juli 2016

Leben, wo andere Urlaub machen. Nirgendwo sonst scheint sich der Traum vom Auswander für viele Deutsche so einfach zu erfüllen wie auf Mallorca. Doch wie schwer oder leicht ist es wirklich, auf der Insel lang - fristig Fuß zu fassen? Dieser und anderen Fragen zum Thema Auswandern sind wir auf den kommenden Seiten einmal nachgegangen. Zu Wort kommen dabei nicht nur die deutsche Konsulin oder ein mallorquinischer Immigrationsforscher, sondern auch einige Insel-Residenten selbst. Außerdem beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe mit zwei aktuellen Polit-Themen: dem Ausstieg der Engländer aus der EU und die möglichen Folgen für Mallorca, sowie die politische Lage nach den Neuwahlen in Spanien. Weniger ernst geht es anschließend bei unserem Ortstermin in der Villa Wesco in Santa Maria zu, wo wir dem deutschen Top-Chef Marcel Reß bei einem Kochkurs in die Töpfe geschaut haben. Des Weiteren finden Sie in dieser Ausgabe neue Angebote zum günstigen Segeln und Golf spielen auf Mallorca, eine Ausflugsempfehlung nach Port de Pollensa, sowie diverse Tipps und Ratschläge zum Wohnen, Genießen und Erleben im Juli auf Mallorca. Wir wünschen Ihnen jetzt schon eine erfrischende, unterhaltsame und Informative Sommer-Lektüre! Ihre INSELZEITUNG

Leben, wo andere Urlaub machen. Nirgendwo sonst
scheint sich der Traum vom Auswander für viele Deutsche so
einfach zu erfüllen wie auf Mallorca.
Doch wie schwer oder leicht ist es wirklich, auf der Insel lang -
fristig Fuß zu fassen? Dieser und anderen Fragen zum Thema Auswandern
sind wir auf den kommenden Seiten einmal nachgegangen. Zu Wort
kommen dabei nicht nur die deutsche Konsulin
oder ein mallorquinischer Immigrationsforscher,
sondern auch einige Insel-Residenten selbst.
Außerdem beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe mit zwei aktuellen
Polit-Themen: dem Ausstieg der Engländer aus der EU und die
möglichen Folgen für Mallorca, sowie die politische Lage nach den
Neuwahlen in Spanien.
Weniger ernst geht es anschließend bei unserem Ortstermin in
der Villa Wesco in Santa Maria zu, wo wir dem deutschen Top-Chef
Marcel Reß bei einem Kochkurs in die Töpfe geschaut haben.
Des Weiteren finden Sie in dieser Ausgabe neue Angebote zum günstigen
Segeln und Golf spielen auf Mallorca, eine Ausflugsempfehlung
nach Port de Pollensa, sowie diverse Tipps und Ratschläge zum
Wohnen, Genießen und Erleben im Juli auf Mallorca.
Wir wünschen Ihnen jetzt schon eine erfrischende, unterhaltsame und
Informative Sommer-Lektüre!
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52<br />

SERVICE<br />

AUSGABE 38 | JULI <strong>2016</strong><br />

artikeln, regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen<br />

der Unterkunft und Kundenservice<br />

während der Arbeitszeiten.<br />

Erlaubte<br />

Ferienunterkünfte<br />

- Einfamilienhäuser auf<br />

einem Grundstück ohne<br />

angrenzende Immobilien<br />

- Einfamilienhäuser<br />

zwischen Eingrenzungen,<br />

so lange es sich um eine<br />

Immobilie auf einem<br />

Grundstück handelt<br />

EIN BADEZIMMER<br />

FÜR JEDEN<br />

DRITTEN GAST<br />

Gesetzliche Richtlinien zur Ferienhausvermietung<br />

auf den Balearen im Überblick<br />

Pulverbeschichtung – Kompletter Korrosionsschutz<br />

Ihre Materialien sind bei uns in besten Händen.<br />

Mit modernsten Fertigungstechniken werden diese<br />

nach Ihren Wünschen beschichtet.<br />

Beste Qualität und termingerechte Fertigung<br />

ist für uns eine Selbstverständlichkeit.<br />

Calle Son Pieres, 9 - Pol. Son Noguera<br />

07620 Llucmajor<br />

Tel. +34 971 664768 - Mob. +34 608 417989<br />

www.balearpowdercoating.com<br />

J&A Photos<br />

<strong>Die</strong> Anwaltskanzlei<br />

Bufete Frau informiert<br />

Sie über die<br />

ersten Schritte, um Ihre Privatimmobilie<br />

als eine Ferienimmobilie<br />

legal vermieten<br />

zu können. <strong>Die</strong> Immobilie<br />

darf höchstens 6 Schlafräume<br />

und 12 Betten haben.<br />

Zudem dürfen keine Wohnungen<br />

in Mehrfamilienhäusern<br />

oder Doppelhaushälften<br />

als Ferienunterkünfte vermietet<br />

werden.<br />

Wer seine Ferienimmobilie<br />

touristisch vermieten und gesetzlich<br />

dabei vorgehen will,<br />

braucht eine Genehmigung<br />

vom Tourismusministerium<br />

(el registro general de empresas,<br />

actividades y establecimientos<br />

turísticos de las Illes<br />

Balears). Auf den restlichen<br />

Inseln muss man sich an den<br />

jeweiligen Inselrat wenden.<br />

Welche Immobilie als Ferienunterkunft<br />

legal an Touristen<br />

vermietet werden kann und<br />

welche Bedingungen erfüllt<br />

werden müssen, legt das<br />

Tourismusrahmengesetz der<br />

Balearen und die am 17. April<br />

erlassene Gesetzesverordnung<br />

(20/2015) fest.<br />

Inhalte der<br />

Bedingungen<br />

<strong>Die</strong> Immobilie darf höchsten<br />

6 Schlafräume mit 12 Betten<br />

haben. Zudem muss für<br />

jeden dritten Schlafplatz<br />

mindestens ein Bad vorhanden<br />

sein und sie darf nicht<br />

länger als 2 Monate an dieselbe<br />

Person vermietet werden.<br />

Um den potentiellen Gästen<br />

den Aufenthalt in der Ferienunterkunft<br />

angenehmer zu<br />

machen müssen folgende<br />

Services gestellt werden: regelmäßige<br />

Reinigung der<br />

Wohnung, Bettwäsche- und<br />

Handtuchwechsel, zur Ver -<br />

fügung stellen und ersetzen<br />

von allgemeinen Haushalts-<br />

- Reihenhäuser: <strong>Die</strong> sich in<br />

der gleichen Parzelle<br />

befinden und sich in einer<br />

horizontalen Eigentümerschaft<br />

befindet oder<br />

Reihenhäuser, die sich auf<br />

zwei verschiedenen Grundstücken<br />

befinden und durch<br />

eine Abgrenzung getrennt<br />

sind.<br />

- Einfamilienhäuser<br />

die sich ähneln, wenn sie<br />

sich in der gleichen Parzelle<br />

befinden.<br />

Es werden keine Wohnungen<br />

als eigenständig anerkannt,<br />

die sich in Mehrfamilienhäusern<br />

oder Reihenhäusern befinden<br />

und können daher<br />

nicht als Ferienunterkünfte<br />

angemeldet werden.<br />

Es muss eine Versicherung<br />

über mindestens 300.000 mit<br />

einer Franchise von 600 pro<br />

Schadensfall abgeschlossen<br />

werden, die körperliche und<br />

materielle Schäden abdeckt,<br />

die durch die Nutzer während<br />

des Aufenthalts verursacht<br />

werden können.<br />

Während des Vermietungszeitraums<br />

einer Ferienunterkunft<br />

ist es obligatorisch, die<br />

standarisierte Identifikationsplakette<br />

mit dem dazugehörigen<br />

Emblem der Gruppe<br />

deutlich sichtbar zu platzieren,<br />

nach dem Modell welches<br />

im Anhang 1 des Dekrets<br />

20/2015 vom 17. April<br />

gefunden werden kann.<br />

Mehr Informationen unter<br />

www.caib.es/seucaib/es/<br />

tramites/tramite/1095724<br />

www.bufetefrau.com

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