Burgblatt-2016-08
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Ratgeber Recht<br />
Erste Hilfe im Familienrecht<br />
Statistisch gesehen wird momentan noch immer fast jede<br />
zweite Ehe geschieden. Nicht immer schaffen es aber die<br />
Eheleute, sich einvernehmlich und friedlich zu trennen, obwohl<br />
diese Lösung viel Zeit, Kosten und Ärger erspart. Insbesondere<br />
in den Fällen, in welchen entweder aus finanziellen<br />
Gründen oder aus persönlichen Gründen zunächst keinerlei<br />
vernünftige Gespräche möglich sind, gilt es schnell zu handeln.<br />
Dies gilt insbesondere dann, wenn von einem der Ehepartner<br />
körperliche Gewalt ausgeht, Kindeswohlgefährdungen<br />
konkret zu besorgen sind oder bereits einmal eingetreten<br />
sind. Dies gilt weiterhin im Falle der drohenden Obdachlosigkeit<br />
sowie für den Fall, dass im Falle der Trennung keinerlei<br />
Existenzgrundlage mangels Einkünften oder Ersparnissen<br />
vorhanden ist. Schnelle Regelungen sind auch möglich,<br />
wenn ein Partner dem anderen die Kinder entzieht oder mit<br />
fadenscheinigen Argumenten den Umgang vereitelt, so dass<br />
sich ein Elternteil und die Kinder nicht mehr sehen können.<br />
Wenn also die Wogen hochschlagen und kein Land in Sicht<br />
ist, dann kann unsere Kanzlei im Rahmen erster Hilfsmaßnahmen<br />
zum Regeln der Situation und zum vorläufigen Befrieden<br />
der Angelegenheiten Folgendes anbieten:<br />
1. Unterhalt:<br />
Wenn ein Partner keinerlei Einkünfte hat, der andere aber<br />
nicht bereit ist, Unterhaltsleistungen zu erbringen, so kann<br />
im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für Unterhalt<br />
bis zur Klärung der endgültigen Unterhaltspflicht in der<br />
Hauptsache ohne mündliche Verhandlung durch sofortige<br />
Entscheidung des Gerichtes ein vorläufiger Unterhaltstitel<br />
geschaffen werden, mit welchem auch im Bedarfsfall durch<br />
Zwangsvollstreckung die Gelder zügig beigetrieben werden<br />
können. Dies setzt natürlich voraus, dass derjenige Partner,<br />
der Unterhalt für sich begehrt, bedürftig ist, der andere<br />
Partner leistungsfähig.<br />
Auch im Rahmen des Kindesunterhaltes sind solcherlei<br />
Möglichkeiten der schnellen und effektiven Prozessführung<br />
vorhanden. Details müssen allerdings, darauf wollen wir<br />
hinweisen, in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.<br />
Die Rechtsprechung der Familiengerichte entscheidet auch<br />
jeweils pro Einzelfall.<br />
2. Wohnung<br />
Die Kanzlei kann Ihnen auch im Rahmen der Wohnungszuweisung<br />
durch das Gericht dazu verhelfen, dass Sie alleine<br />
die bisherige Ehewohnung zur Nutzung bekommen und der<br />
Ehepartner diese für diesen Zeitraum auch nicht kündigen<br />
darf – selbst, wenn er alleine der Mieter ist. Eine Wohnungszuweisung<br />
ist insbesondere dann möglich, wenn es einem<br />
der Partner nicht zuzumuten ist, mit dem anderen Partner<br />
noch weiter in der Wohnung zu leben.<br />
3. Umgang<br />
Auch beim Thema Umgang kann schnelle Hilfe erfolgen:<br />
Wenn ein Partner dem anderen die Kinder vorenthält und<br />
er sie nicht mehr sehen darf, so widerspricht dies in aller<br />
Regel dem Kindeswohl. Auch hier ist innerhalb von wenigen<br />
Tagen schnelle Hilfe möglich. Es gilt zu sichern, dass die Bindungen<br />
zwischen beiden Elternteilen und den Kindern nicht<br />
geschwächt oder unterbrochen werden. Man kann damit<br />
sehr effektiv verhindern, dies von Anfang an, dass Kinder<br />
als Waffe eingesetzt werden. Ein solches Verhalten schadet<br />
letztendlich nur den Kindern und kann von dem Elternteil,<br />
der die Kinder plötzlich nicht mehr sehen darf, effektiv unterbunden<br />
werden.<br />
4. Sorgerecht<br />
Auch in den Fällen, in welchen ein Elternteil die Zustimmung<br />
zu wichtigen ärztlichen Untersuchungen, Eingriffen oder<br />
Operationen, zu Behandlungsmaßnahmen jeder Art, die<br />
Zustimmung zum Schulwechsel in eine andere Schule oder<br />
den Wechsel auf die Realschule, das Gymnasium oder eine<br />
andere Schule, die den Kindesbedürfnissen entspricht, verweigert,<br />
können wir schnelle und effektive Hilfe auf diesem<br />
Wege anbieten.<br />
Der jeweils die Hilfe benötigende Partner ist also dem anderen<br />
nicht schutzlos ausgeliefert, er kann sich jederzeit wehren<br />
und auf diesem Wege eine schnelle, vorläufige Lösung<br />
erreichen.<br />
RA Stephan Baumann<br />
Fachanwalt für Familienrecht