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Burgblatt-2016-08

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Ratgeber Recht<br />

Erste Hilfe im Familienrecht<br />

Statistisch gesehen wird momentan noch immer fast jede<br />

zweite Ehe geschieden. Nicht immer schaffen es aber die<br />

Eheleute, sich einvernehmlich und friedlich zu trennen, obwohl<br />

diese Lösung viel Zeit, Kosten und Ärger erspart. Insbesondere<br />

in den Fällen, in welchen entweder aus finanziellen<br />

Gründen oder aus persönlichen Gründen zunächst keinerlei<br />

vernünftige Gespräche möglich sind, gilt es schnell zu handeln.<br />

Dies gilt insbesondere dann, wenn von einem der Ehepartner<br />

körperliche Gewalt ausgeht, Kindeswohlgefährdungen<br />

konkret zu besorgen sind oder bereits einmal eingetreten<br />

sind. Dies gilt weiterhin im Falle der drohenden Obdachlosigkeit<br />

sowie für den Fall, dass im Falle der Trennung keinerlei<br />

Existenzgrundlage mangels Einkünften oder Ersparnissen<br />

vorhanden ist. Schnelle Regelungen sind auch möglich,<br />

wenn ein Partner dem anderen die Kinder entzieht oder mit<br />

fadenscheinigen Argumenten den Umgang vereitelt, so dass<br />

sich ein Elternteil und die Kinder nicht mehr sehen können.<br />

Wenn also die Wogen hochschlagen und kein Land in Sicht<br />

ist, dann kann unsere Kanzlei im Rahmen erster Hilfsmaßnahmen<br />

zum Regeln der Situation und zum vorläufigen Befrieden<br />

der Angelegenheiten Folgendes anbieten:<br />

1. Unterhalt:<br />

Wenn ein Partner keinerlei Einkünfte hat, der andere aber<br />

nicht bereit ist, Unterhaltsleistungen zu erbringen, so kann<br />

im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für Unterhalt<br />

bis zur Klärung der endgültigen Unterhaltspflicht in der<br />

Hauptsache ohne mündliche Verhandlung durch sofortige<br />

Entscheidung des Gerichtes ein vorläufiger Unterhaltstitel<br />

geschaffen werden, mit welchem auch im Bedarfsfall durch<br />

Zwangsvollstreckung die Gelder zügig beigetrieben werden<br />

können. Dies setzt natürlich voraus, dass derjenige Partner,<br />

der Unterhalt für sich begehrt, bedürftig ist, der andere<br />

Partner leistungsfähig.<br />

Auch im Rahmen des Kindesunterhaltes sind solcherlei<br />

Möglichkeiten der schnellen und effektiven Prozessführung<br />

vorhanden. Details müssen allerdings, darauf wollen wir<br />

hinweisen, in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.<br />

Die Rechtsprechung der Familiengerichte entscheidet auch<br />

jeweils pro Einzelfall.<br />

2. Wohnung<br />

Die Kanzlei kann Ihnen auch im Rahmen der Wohnungszuweisung<br />

durch das Gericht dazu verhelfen, dass Sie alleine<br />

die bisherige Ehewohnung zur Nutzung bekommen und der<br />

Ehepartner diese für diesen Zeitraum auch nicht kündigen<br />

darf – selbst, wenn er alleine der Mieter ist. Eine Wohnungszuweisung<br />

ist insbesondere dann möglich, wenn es einem<br />

der Partner nicht zuzumuten ist, mit dem anderen Partner<br />

noch weiter in der Wohnung zu leben.<br />

3. Umgang<br />

Auch beim Thema Umgang kann schnelle Hilfe erfolgen:<br />

Wenn ein Partner dem anderen die Kinder vorenthält und<br />

er sie nicht mehr sehen darf, so widerspricht dies in aller<br />

Regel dem Kindeswohl. Auch hier ist innerhalb von wenigen<br />

Tagen schnelle Hilfe möglich. Es gilt zu sichern, dass die Bindungen<br />

zwischen beiden Elternteilen und den Kindern nicht<br />

geschwächt oder unterbrochen werden. Man kann damit<br />

sehr effektiv verhindern, dies von Anfang an, dass Kinder<br />

als Waffe eingesetzt werden. Ein solches Verhalten schadet<br />

letztendlich nur den Kindern und kann von dem Elternteil,<br />

der die Kinder plötzlich nicht mehr sehen darf, effektiv unterbunden<br />

werden.<br />

4. Sorgerecht<br />

Auch in den Fällen, in welchen ein Elternteil die Zustimmung<br />

zu wichtigen ärztlichen Untersuchungen, Eingriffen oder<br />

Operationen, zu Behandlungsmaßnahmen jeder Art, die<br />

Zustimmung zum Schulwechsel in eine andere Schule oder<br />

den Wechsel auf die Realschule, das Gymnasium oder eine<br />

andere Schule, die den Kindesbedürfnissen entspricht, verweigert,<br />

können wir schnelle und effektive Hilfe auf diesem<br />

Wege anbieten.<br />

Der jeweils die Hilfe benötigende Partner ist also dem anderen<br />

nicht schutzlos ausgeliefert, er kann sich jederzeit wehren<br />

und auf diesem Wege eine schnelle, vorläufige Lösung<br />

erreichen.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht

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