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BOGESUND Ausgabe Nr. 1 / 2016

BOGESUND - Das Magazin für den Gesundheitsstandort Bochum. Schwerpunktthema dieser Ausgabe: Gesundheitsmesse Bochum 2016.

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Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz? - Anzeige 25<br />

Der Arbeitnehmer hat dabei<br />

jedoch keinen Anspruch auf<br />

einen selbstbestimmten Arbeitsplatz<br />

oder darauf, nach<br />

seinen Wünschen oder Neigungen<br />

beschäftigt zu werden.<br />

Die Entscheidung, welche leidensgerechte<br />

Beschäftigung<br />

ihm zugewiesen wird, kann der<br />

Arbeitgeber alleine im Rahmen<br />

seines Direktionsrechts treffen.<br />

Die Grundsätze zum sogenannten<br />

leidensgerechten Arbeitsplatz<br />

gelten nicht nur für<br />

Schwerbehinderte, also Menschen,<br />

die einen Grad der Behinderung<br />

von 50 aufweisen,<br />

sondern für alle Arbeitnehmer,<br />

denen es aufgrund einer gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigung<br />

unmöglich ist, ihre bisher<br />

im Rahmen des Arbeitsvertrages<br />

zugewiesene Tätigkeit weiter<br />

auszuüben.<br />

3. Wann kann der Arbeitgeber<br />

die Zuweisung einer anderen<br />

Tätigkeit ablehnen?<br />

Der Arbeitgeber darf die Zuweisung<br />

eines leidensgerechten<br />

Arbeitsplatzes ablehnen, wenn<br />

dies eine unzumutbare Belastung<br />

für ihn bedeuten würde.<br />

Eine Unzumutbarkeit kann sich<br />

insbesondere aus wirtschaftlichen<br />

Erwägungen ergeben,<br />

wie zum Beispiel ein ermangelnder<br />

Bedarf für die zu verrichtende<br />

Tätigkeit oder Rücksichtnahmepflichten<br />

gegenüber<br />

anderen Arbeitnehmern.<br />

4. Wer hat Anspruch auf<br />

einen leidensgerechten<br />

Arbeitsplatz?<br />

Praxishinweis:<br />

Erfahrungsgemäß bereitet es<br />

immer wieder praktische Probleme,<br />

einen leidensgerechten<br />

Arbeitsplatz zur Verfügung zu<br />

stellen. Hierbei spielt die Durchführung<br />

eines betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

eine<br />

entscheidende Rolle. In diesem<br />

Rahmen versucht die Betriebsvertretung<br />

zusammen mit dem<br />

Arbeitgeber eine konkrete Lösung<br />

zu finden, um die Schaffung<br />

eines leidensgerechten<br />

Arbeitsplatzes zu ermöglichen.<br />

Soweit es innerbetrieblich jedoch<br />

nicht zu einer einvernehmlichen<br />

Lösung kommt, hat<br />

der Betroffene die Option, beim<br />

Arbeitsgericht den Anspruch<br />

auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz<br />

einzuklagen.<br />

Jeanette Pentzek<br />

Rechtsanwältin<br />

Tätigkeitsschwerpunkt: Verkehrsrecht<br />

Rechtsanwälte Schild & Schütze<br />

Kurt-Schumacher-Platz 4 | 44787 Bochum | Tel. 02 34 / 96 14 10 | www.schild-schuetze.de | E-Mail: info@schild-schuetze.de

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