BOGESUND Ausgabe Nr. 1 / 2016
BOGESUND - Das Magazin für den Gesundheitsstandort Bochum. Schwerpunktthema dieser Ausgabe: Gesundheitsmesse Bochum 2016.
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Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz? - Anzeige 25<br />
Der Arbeitnehmer hat dabei<br />
jedoch keinen Anspruch auf<br />
einen selbstbestimmten Arbeitsplatz<br />
oder darauf, nach<br />
seinen Wünschen oder Neigungen<br />
beschäftigt zu werden.<br />
Die Entscheidung, welche leidensgerechte<br />
Beschäftigung<br />
ihm zugewiesen wird, kann der<br />
Arbeitgeber alleine im Rahmen<br />
seines Direktionsrechts treffen.<br />
Die Grundsätze zum sogenannten<br />
leidensgerechten Arbeitsplatz<br />
gelten nicht nur für<br />
Schwerbehinderte, also Menschen,<br />
die einen Grad der Behinderung<br />
von 50 aufweisen,<br />
sondern für alle Arbeitnehmer,<br />
denen es aufgrund einer gesundheitlichen<br />
Beeinträchtigung<br />
unmöglich ist, ihre bisher<br />
im Rahmen des Arbeitsvertrages<br />
zugewiesene Tätigkeit weiter<br />
auszuüben.<br />
3. Wann kann der Arbeitgeber<br />
die Zuweisung einer anderen<br />
Tätigkeit ablehnen?<br />
Der Arbeitgeber darf die Zuweisung<br />
eines leidensgerechten<br />
Arbeitsplatzes ablehnen, wenn<br />
dies eine unzumutbare Belastung<br />
für ihn bedeuten würde.<br />
Eine Unzumutbarkeit kann sich<br />
insbesondere aus wirtschaftlichen<br />
Erwägungen ergeben,<br />
wie zum Beispiel ein ermangelnder<br />
Bedarf für die zu verrichtende<br />
Tätigkeit oder Rücksichtnahmepflichten<br />
gegenüber<br />
anderen Arbeitnehmern.<br />
4. Wer hat Anspruch auf<br />
einen leidensgerechten<br />
Arbeitsplatz?<br />
Praxishinweis:<br />
Erfahrungsgemäß bereitet es<br />
immer wieder praktische Probleme,<br />
einen leidensgerechten<br />
Arbeitsplatz zur Verfügung zu<br />
stellen. Hierbei spielt die Durchführung<br />
eines betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />
eine<br />
entscheidende Rolle. In diesem<br />
Rahmen versucht die Betriebsvertretung<br />
zusammen mit dem<br />
Arbeitgeber eine konkrete Lösung<br />
zu finden, um die Schaffung<br />
eines leidensgerechten<br />
Arbeitsplatzes zu ermöglichen.<br />
Soweit es innerbetrieblich jedoch<br />
nicht zu einer einvernehmlichen<br />
Lösung kommt, hat<br />
der Betroffene die Option, beim<br />
Arbeitsgericht den Anspruch<br />
auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz<br />
einzuklagen.<br />
Jeanette Pentzek<br />
Rechtsanwältin<br />
Tätigkeitsschwerpunkt: Verkehrsrecht<br />
Rechtsanwälte Schild & Schütze<br />
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