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kinderwunsch centrum münchen kinderwunsch centrum münchen

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Die Kosten – was bezahlt die Krankenkasse?<br />

Die Kosten für die Untersuchungen (Diagnostik) der ungewollten Kinderlosigkeit<br />

werden auch nach dem Inkrafttreten des GMG im Januar 2004 weiterhin<br />

vollständig von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen.<br />

Das gleiche gilt für eventuell notwendige Operationen und die reine<br />

Hormonbehandlung (Stimulation) ohne Insemination. Bis dorthin wird weiterhin<br />

alles, d.h. sowohl die Untersuchungen als auch die Behandlung und die<br />

Medikamente, vollständig von den Kassen erstattet. Bei den erweiterten<br />

Behandlungsmaßnahmen (Insemination, IVF und ICSI, s. a. Seite 20/21) werden<br />

seit dem 1. Januar 2004 jedoch nur noch 50% der Kosten übernommen.<br />

Da die seither geltende Kostenregelung einer sehr differenzierten Aufklärung<br />

bedarf und auch kurzfristige Änderungen möglich sind, erkundigen Sie sich bitte<br />

bei uns nach dem aktuellen Stand.<br />

Die rechtlichen Grundlagen<br />

Seit der Geburt des ersten IVF-Kindes im Jahre 1978 in England ist die Diskussion<br />

über die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in Deutschland weiterhin nicht<br />

vollständig abgeschlossen. Mit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes<br />

(ESchG) im Jahr 1991 war Deutschland eines der ersten Länder weltweit, das den<br />

Umgang mit Embryonen und die Anwendung der Fortpflanzungstechniken in<br />

einem Gesetz geregelt hat. Nachfolgend die wesentlichsten Auszüge:<br />

● Erlaubt ist die Verwendung von Spendersamen lediglich bei einer Insemination.<br />

Die Verwendung des Samens darf allerdings nur unter bestimmen juristischen<br />

Bedingungen erfolgen.<br />

● IVF und ICSI dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Ärzten durchgeführt<br />

werden und müssen im so genannten homologen System erfolgen.<br />

Für diese Behandlungen schreibt die bayerische Ärztekammer allerdings nicht<br />

mehr zwingend vor, dass man verheiratet sein muss.<br />

● Erlaubt ist die Kryokonservierung von Eizellen im Vorkernstadium (die<br />

Samenzelle ist zwar bereits in die Eizelle eingedrungen, aber die Erbanlagen<br />

sind noch nicht miteinander verschmolzen).<br />

62<br />

● Verboten ist:<br />

- die Übertragung von mehr als drei Embryonen in die Gebärmutterhöhle in<br />

einem Behandlungszyklus,<br />

- die Eizellspende,<br />

- die Leihmutterschaft,<br />

- verbrauchende Versuche an Embryonen.<br />

Wir garantieren Ihnen die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen,<br />

vom ESchG bis zu den Vorgaben der Berufsordnung der bayerischen Ärztekammer.<br />

Die ethischen Grundsätze mit der Wahrung der Menschwürde als höchstes Gut<br />

ist das oberste Anliegen aller Mitarbeiter im Kinderwunsch Centrum München.<br />

Ihre persönlichen Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Alle persönli-<br />

chen Angaben und Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt. Die<br />

anonyme Datenerfassung, hierbei insbesondere die Meldung der Daten an das<br />

Deutsche IVF-Register (DIR), dient der Qualitätssicherung und ist damit ein wichtiger<br />

Bewertungsmaßstab für die Einschätzung und Beurteilung unserer Arbeit durch Sie.<br />

Hinweise zu aktuellen Informationen und unseren monatlichen Vortragsabenden<br />

entnehmen Sie bitte auch unseren Internetseiten www.ivf-muenchen.de<br />

Das Kinderwunschteam<br />

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