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Gemeindeblatt_142

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BÜRGERSERVICE<br />

straßenverkehrsordnung<br />

Meldefrist für Veranstaltungen auf straßen<br />

Das Landratsamt Passau hat uns darauf hingewiesen, dass spätestens 1 Monat vor Beginn der<br />

Veranstaltung die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung über die Gemeinde ans Landratsamt geschickt<br />

werden müssen. Die selbe Frist gilt für Genehmigungen durch die Gemeinde wenn es Gemeindestraßen betrifft.<br />

Wir bitten um Einhaltung dieser Fristen!<br />

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