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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 2

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Erholung<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 18

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