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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 2

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 174<br />

Von: Berta Fuchs<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Hozbergenstrasse 63, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 175<br />

Von: Rudolf Deutsch<br />

Adresse: Hozbergenstrasse 82, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 34

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