Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 2
Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 2
Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 2
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />
STELLUNGNAHMENBAND 2<br />
S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />
Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />
S7 km 0,0+00.000 - 14,8+80.683
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />
S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />
Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />
S7 km 0,0+00.000 – 14,8+80.683<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />
AUSEINANDERSETZUNG MIT STELLUNGNAHMEN<br />
BAND 2<br />
<strong>Stellungnahmen</strong> 153 - 455<br />
Fachgebiete Sachverständige<br />
01 Verkehr und Verkehrssicherheit Prof. DI Heinrich Fritzer<br />
02 Lärm Prof. DI Heinrich Fritzer<br />
03 Erschütterungen und Sekundärschall DI Dr. Wolfgang Unterberger<br />
04 Luftschadstoffe und Klima DI Martin Kühnert<br />
05 Forstwirtschaft und Forsttechnisches<br />
Gutachten DI Martin Kühnert<br />
06 Tiere, Pflanzen, Lebensräume Jürgen Trautner<br />
07 Gewässerökologie, Fischerei DI Dr. Gerald Zauner<br />
08 Wildökologie und Jagd DI Dr. Andreas Kranz<br />
09 Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft DI Dr. Christian Scholler<br />
10 Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser Dr. Hartwig Kraiger<br />
11 Oberflächengewässer DI Josef Posch<br />
12 Straßenwässer, Tunnelwässer OBR DI Georg Topf<br />
13 Raumplanung, Sachgüter, Erholung, Ortsbild DI Hans Emrich<br />
14 Landschaftsbild DI Dr. Daniel Bogner<br />
15 Kulturgüter Univ.Doz. Dr. Bernhard Hebert<br />
16 Humanmedizin Univ.Prof. DDr. Egon Marth<br />
17 Geotechnik, Tunnelbau, Brandsicherheit Univ.Prof. DI Dr.techn. Dietmar Adam<br />
18 Tunnelsicherheit DI ETH/SIA Dr. Urs Welte<br />
UVP-Koordination BMVIT MR DI Viktoria Reiss-Enz MAS<br />
Externe UVP-Koordination im Auftrag BMVIT DI Wolfgang Stundner<br />
Wien, Juni 2009<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,<br />
INNOVATION UND TECHNOLOGIE<br />
SEKTION II, GRUPPE STRASSE, STUBENRING 1, 1011 WIEN
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Inhaltsverzeichnis <strong>Band</strong> 2<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
153 Fandl Bernhard<br />
154 Fandl Anna<br />
155 Gibiser Kathrin<br />
156 Daxner Thomas DI<br />
157 Wambrechtshamer Irmgard<br />
158 Chiang Stefan<br />
159 Erhart Matthias<br />
160 Buratti Leopold<br />
161 Daxner Sebastian<br />
162 Daxner Matthias<br />
163 Hauser Patrick<br />
164 Buratti Eva<br />
165 Daxner Claudia Mag.<br />
166 Strahovnik Herbert<br />
167 Flieder Rudolf<br />
168 Fuchs Emma<br />
169 Fuchs Berta<br />
170 Fuchs Olga<br />
171 Bär Siegfried<br />
172 Gibiser Laura<br />
173 Peischl Karin<br />
174 Fuchs Berta<br />
175 Deutsch Rudolf<br />
176 Peischl Manfred<br />
177 Demand Maria<br />
178 Demand Ernst Dr.<br />
179 Sares Eugén<br />
180 Orasch Elisabeth<br />
181 Gemeinde Altenmarkt<br />
182 Semmler Karl<br />
182 Semmler Brigitte<br />
182 Muhr Bianca<br />
182 Schieder Brigitte<br />
182 Perl Maria<br />
182 Perl Andreas<br />
182 Semmler Reinhard<br />
182 Hejna Christian<br />
182 Giessauf Raphael<br />
182 Vogl Annemarie<br />
182 Timischl Franz<br />
182 Timischl Angela<br />
182 Jannach Theresia<br />
182 Sammer Angela<br />
182 Panger Simon<br />
183 Österr. Naturschutzbund<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Bezirksstellenleiter:<br />
Semmler Karl<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
184 Reichelt Sigrun<br />
185 Klinka Karl<br />
186 Bausek Jürgen + Eva-Maria<br />
187 Tekula Werner<br />
188 Kirschenhofer Anna<br />
189 Runinek Trude<br />
190 Schöngrundner Karl<br />
191 Kloiber Theresia<br />
192 Reichl Maria<br />
193 Reichl Edmund<br />
194 Schermann Helmut<br />
195 Schermann Maria<br />
196 Pakshofer Herta<br />
197 Hartmann Juliana<br />
198 Konrath Maria<br />
199 Korky Berta<br />
200 Schendl Savka<br />
201 Schendl Gabriel<br />
202 Schendl Sabine<br />
203 Schendl Christian<br />
204 Schendl Patrick<br />
205 Schendl Sindy<br />
206 Pakshofer Felix<br />
207 Sares Eugen<br />
208 Kloiber Alois<br />
209 Jost Theresia<br />
210 Jost Martina<br />
211 Fandl August<br />
212 Vecer Erich<br />
213 Vecer Monika<br />
214 Sares Doris Ing.<br />
215 Konrath Richard<br />
216 Dietrich Solveig<br />
217 Lexmail Franz<br />
218 Moser Christian<br />
219 Weiss Sandra<br />
220 Lorenz Theresia<br />
221 Kurz Adelheid<br />
222 Lorenz Fritz<br />
223 Kloiber Rene<br />
224 Kloiber Christian<br />
225 Kurz Alfred<br />
226 Faißner Silvia<br />
227 Faißner Hans Dieter Mag. Jur. DI<br />
228 Padelek Helga<br />
229 Padelek Heinz<br />
Seite 5
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
230 Stekovits Gerhard<br />
231 Stekovits Sylvia<br />
232 Bär Elisabeth<br />
233 Fandl Ida<br />
234 Hütter Evelyn<br />
235 Balek Monika<br />
236 Reichelt Karin<br />
237 Reichelt Alexander<br />
238 Hipfinger Bernd<br />
239 Reichelt Nikolaus<br />
240 Reichelt Horst<br />
241 Ederer Alexandra<br />
242 Balek Karl<br />
243 Hütter Franz<br />
244 Ring Christian<br />
245 Retzl Peter<br />
246 Gibley Siegfried<br />
247 Burgholzer Franz<br />
248 Stiglecker Doris<br />
249 Janak Iris<br />
250 Hofmarcher Erich<br />
251 Höllbacher Johann<br />
252 Kracher Maria<br />
253 Hanfer Monika<br />
254 Gaunersdorfer Maria<br />
255 Tege Margarethe<br />
256 Gaunersdorfer Franz<br />
257 Wolf Gudrun<br />
258 Kracher Maria<br />
259 Kracher Willi<br />
260 Gölles Ilse<br />
261 Erkinger Albert<br />
262 Erkinger Ilse<br />
263 Wagner Elke<br />
264 Wagner Larissa<br />
265 Schöntag Karl<br />
266 Schöntag Irmgard<br />
267 Bauer Hermann<br />
268 Bauer Sarah<br />
269 Schulter Waltraud<br />
270 Peischl Alexandra<br />
271 Bauer Harald<br />
272 Bauer Hannelore<br />
273 Pustelnik Doris<br />
274 Pustelnik Viktoria<br />
275 Pustelnik Simon<br />
276<br />
277<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
Altenmarkt<br />
Knebel<br />
Mühler<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ludmilla<br />
Karina<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
278 Strobl Karlheinz + Elfriede<br />
279<br />
Landwirtschaftskammer<br />
Steiermark<br />
280 Dampfhofer Peter DI<br />
281<br />
Landwirtschaftskammer<br />
Burgenland<br />
Pommer Johannes Mag.<br />
Ing.<br />
282 Brunner Christiane Mag.<br />
283 Horejschi Magdalena OStR Mag.<br />
284 Die Grünen Burgenland Vlasich Josko Mag.<br />
285 Schulter Waltraud<br />
286 Schwarz Volker<br />
287 Peischl Alexandra<br />
288 Schwarz Reinhild<br />
289 Brantweiner Kurt<br />
290 Kracher Maria<br />
291 Mayrhofer Gerald<br />
292 Gmell Christa<br />
293 Ernst Lieselotte<br />
294 Eder Romana<br />
295 Schandor Andreas<br />
296 Schandor Hannah<br />
297 Gmell Günter<br />
298 Jenner Herbert<br />
299 Tobitsch Günter<br />
300 Schmaldienst Mathias<br />
301 Schmaldienst Beate<br />
302 Schmaldienst Herbert<br />
303 Pienz Werner<br />
304 Mayrhofer Florian<br />
305 Mayrhofer Klaudia<br />
306 Kracher Christian<br />
307 Scheuch Karin<br />
308 Weinhofer Helmut<br />
309 Kracher Rainer<br />
310 Szabo Helena<br />
311 Tajmel Paul<br />
312 Kogler Marianne<br />
313 Grubbauer Andreas<br />
314 Konrad Alois<br />
315 Konrad-Sampel Inge<br />
316 Kropf Herbert<br />
317 Panner Peter ?<br />
318 Erkinger Erich<br />
319 Wolf Christian<br />
320 Wilfinger Franz<br />
321 Wilfinger Hedwig<br />
322 Prinner Andreas<br />
323 Wilfinger Sylvia<br />
324 Wilfinger Jürgen<br />
325 Imp Astrid<br />
Seite 6
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
326 Imp Pia<br />
327 Imp Jan<br />
328 Stoiber Rudolf<br />
329 Hafner Rudolf<br />
330 Hafner Jochen<br />
331 Semlitsch Elisabeth<br />
332 Marktgemeinde Kikmirn<br />
333 Schwind Marianne<br />
334 Amt der Steierm. Lrg.<br />
335<br />
Marktgemeinde<br />
Rudersdorf<br />
336 Buchinger Gerhard Dr.<br />
337 Lagler Karl Heinz<br />
338 Lagler Karl Heinz<br />
339 Lagler Ingrid<br />
340 Braun Harald<br />
341 Geschl Julia<br />
342 Geschl Nina<br />
343 Geschl Dorothea<br />
344 Koch Brigitte<br />
345 Himler Nadja<br />
346 Ohner Gerald<br />
347 Krenn Folker<br />
348 Kovacs Andreas<br />
349 Kovacs Sebastian<br />
350 Kovacs Alexandra<br />
351 Kovacs Jakob<br />
352 Schellnast Franz<br />
353 Waxwender Ewald<br />
354 Vogl Gerald<br />
355 Fuchs Manfred<br />
356 Hafner ?<br />
357 Fuchs Marie<br />
358 Fuchs Irmi<br />
359 Hafner Andrea<br />
360 Erkinger Gertrude<br />
361 Erkinger Otmar<br />
362 Wolf Anita<br />
363 Deutsch Waltraud<br />
364 Deutsch Hilda<br />
365 Deutsch Ilse<br />
366 Rohrer Michaela<br />
367 Hierzer Helene<br />
368 Himler Sieglinde<br />
369 Kohl Franz<br />
370 Samwald Manfred<br />
371 Tobitsch Wilhelmine<br />
372 Friedl Gerhard<br />
373 Friedl Anita<br />
374 Staber Harald<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
375 Krajcsovics Johanna<br />
376 Krajcsovics Florian<br />
377 Krajcsovics Elisabeth<br />
378 Staber Erna<br />
379 Tauss Andrea<br />
380 Grubbauer Renate<br />
381 Ferstl Alfred<br />
382 Tauss Rene<br />
383 Leibinger Andrea<br />
384 Bauer Bianca<br />
385 Kienreich Helga<br />
386 Kovacs Christoph<br />
387 Kracher Romana<br />
388 Kovacs-Rothen Maria Luise<br />
389 Krajcsovics Maximilian<br />
390 Tauss Rick<br />
391 Tauss Gerald<br />
392 Lagler Anna<br />
393 Hafner Heinz<br />
394 Hafner Angelika<br />
395 Hafner Nina<br />
396 Zach Rosina<br />
397 Zach Karin<br />
398 Konrad Annelies<br />
399 Wagner Elke<br />
400 Wagner Sebastian<br />
401 Hafner Adolf<br />
402 Maurer Theresa<br />
403 Deutsch Anna<br />
404 Bauer Elfriede<br />
405 Peischl Astrid<br />
406 Karner Reinhard<br />
407 Schnecker Roswitha<br />
408 Leimstättner Max<br />
409 Wannemacher Martin<br />
410 Leimstättner Brigitte<br />
411 Schwarzenecker Franz<br />
412 Schwarzenecker Monika<br />
413 Garber Josef<br />
414 Postmann Jennifer<br />
415 Lingen Fred A.<br />
416 Braun Thomas<br />
417 Braun Beatrix<br />
418 Brunner Gerhard<br />
419 Brunner Gertrud<br />
420 Puschnig Egon<br />
421 Puschnig Frieda<br />
422 Puschnig Brigitta<br />
424 Puschnig Patrick<br />
Seite 7
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
425 Lagler Christine<br />
426 Lagler Oswald<br />
427 Zach Zsanett<br />
428 Faustner Walter<br />
429 Faustner Adelheid<br />
430 Erlinger Hildegard<br />
431 Wolf Josef<br />
432 Koch Ewald<br />
433 Wolf Anna<br />
434 Wolf Johannes<br />
435 Erkinger Didi?<br />
436 Himler Rosa<br />
437 Himler Franz<br />
438 Koch Ilse<br />
439 Deutsch Gabriele<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
440 Sommerbauer Gaby<br />
441 Deutsch Hermann<br />
442 Wolf Anna<br />
443 Himler Karl<br />
444 Imp Roland<br />
445 Wolf Albert<br />
446 Hamm R.<br />
447 Wolf Albert Karl Peter<br />
448 Hamm W.<br />
449 Gollwitsch Irma<br />
450 Koch Anna<br />
451 Dalkner Sabine<br />
452 Puschnig Erich<br />
453 Dalkner Volker<br />
454 Maurer Esther<br />
455 Maurer Waltraud Mag.<br />
Seite 8
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Einleitung <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />
Sämtliche <strong>Stellungnahmen</strong>, die im Rahmen der öffentlichen Auflage der Projektsunterlagen<br />
und der Umweltverträglichkeitserklärung von 19.12.2008 bis 13.02.2009 abgegeben wurden,<br />
werden im Nachfolgenden wiedergegeben und von den entsprechenden Fachgutachtern<br />
gewürdigt. Persönliche Daten werden in diesem <strong>Band</strong> nur soweit wiedergegeben, als dies<br />
notwendig ist, um Fragen der persönlichen Betroffenheit nachvollziehbar beantworten zu<br />
können (z.B. Wohnadresse). <strong>Stellungnahmen</strong>, die nicht in deutscher Sprache abgefasst<br />
waren und die nicht bzw. noch nicht entsprechend dem Verbesserungsauftrag übersetzt<br />
wurden, werden nicht behandelt.<br />
Allgemeine Fragen, die keinem Fachgutachter zugeteilt werden konnten, werden in<br />
folgenden Absätzen zusammengefasst beantwortet:<br />
Im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens wird das vorgelegte Projekt auf seine<br />
Umweltverträglichkeit untersucht. Szenarien des öffentlichen Verkehrs werden insoweit<br />
berücksichtigt, als diese Einfluss auf die Verkehrsbelastung des Vorhabens haben.<br />
Vorschreibungen zum weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs können im<br />
gegenständlichen Vorhaben nicht gemacht werden. Ob durch eine vorhabensbedingte<br />
Kapitalbindung öffentlicher Gelder der weitere Ausbau öffentlicher Verkehrs<strong>mit</strong>tel verzögert<br />
wird, ist auf politischer Ebene zu beurteilen und nicht Gegenstand des Verfahrens. Ebenso<br />
sind finanzielle Fragen betreffend Wirtschaftlichkeit, Entschädigungen und Grundablösen<br />
nicht Gegenstand des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens.<br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine<br />
vermutete oder tatsächliche Wertveränderung von Liegenschaften auf Grund der<br />
bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu behandeln ist.<br />
Beim gegenständlichen Straßenbauvorhaben war eine strategische Umweltprüfung gemäß<br />
der geltenden Rechtslage nicht erforderlich.<br />
Zur Lage des Vorhabens im Raum ist festzustellen, dass die generelle Lage von neu zu<br />
errichtenden Straßen durch den Gesetzgeber aufgrund von Verkehrs- und Raumplanungsstudien<br />
festgelegt wird. Um eine entsprechende Wirksamkeit von Straßen höherer Ordnung<br />
zu erreichen, also vornehmlich Verkehr aus Orts- und Siedlungsgebieten abzuziehen,<br />
müssen diese jedoch im Nahbereich der zu entlastenden Wohngebiete errichtet werden.<br />
Aufgabe der Sachverständigen bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens war<br />
es, aufgrund ihrer besonderen Fachkunde, Befund aufzunehmen und Schlussfolgerungen zu<br />
ziehen, um der Behörde das notwendige Wissen hinsichtlich des Vorliegens bzw.<br />
Nichtvorliegens entscheidungsrelevanter Tatsachen zu verschaffen, da<strong>mit</strong> einen Beitrag im<br />
Rahmen der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten und allenfalls<br />
zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen.<br />
Das Lösen von Rechtsfragen gehört nicht zur Aufgabe der Sachverständigen, ebenso wird<br />
nicht auf politische Entscheidungen sowie eine fahrtstreckenbezogene Bemautung von<br />
PKWs am hochrangigen Straßennetz in Österreich eingegangen. Es wird daher im<br />
vorliegenden <strong>Stellungnahmen</strong>band nur auf fachliche Fragen eingegangen.<br />
Anmerkung: Querverweise auf Fragen oder Maßnahmen beziehen sich auf die jeweiligen<br />
Fachgutachten der Sachverständigen im UVP - Verfahren, Querverweise auf Einlagen,<br />
Mappen etc. beziehen sich auf die UVE / Einreichunterlagen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 9
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 153<br />
Von: Bernhard Fandl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Panoramastraße 3, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 154<br />
Von: Anna Fandl<br />
Adresse: Panoramastraße 3, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 10
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 155<br />
Von: Kathrin Gibiser<br />
Adresse: Am Marbach 22, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 156<br />
Von: DI Thomas Daxner<br />
Adresse: Holzbergstrasse 24, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
gemäß §§ 9Abs.5, 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 im UmweltverträgIichkeitsprüfungsverfahren<br />
betreffend die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A2) -<br />
Dobersdorf<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere Maßnahmen<br />
erzielt werden, wie z.B. örtliche Umfahrungen der Ortschaften und einem Ausbau der<br />
bestehenden Strecke im Freiland.<br />
Sollte entgegen dieser Prognosen der Verkehr nicht im angenommenen Ausmaß zunehmen,<br />
ist der Bau der S7 volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Dass dies der Fall sein könnte,<br />
ist ersichtlich aus dem dzt. (letzte 5 Jahre) stagnierenden bzw. fallenden<br />
Verkehrsaufkommen. Es ist außerdem zu erwarten, dass durch die Fertigstellung des<br />
Korridors V in den nächsten Monaten und Jahren <strong>mit</strong> einer Reduktion v.a. des<br />
Schwerverkehrs durch die dadurch entstehenden Überkapazitäten an Autobahnen zu<br />
rechnen ist- zumindest diese Auswirkungen sollten vor Baubeginn erhoben werden und das<br />
Projekt S7 zumindest für 2 bis 3 Jahre verschoben werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 11
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Das (schon derzeit nicht erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird<br />
erleichtert, was ein erhöhtes Individualverkehrsaufkommen im Umkreis von mind. 100 km<br />
provoziert wird und dadurch eine weitere noch höhere Umweltbelastung entstehen wird.<br />
Wichtige Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />
gestellte Personen betroffen sein werden.<br />
Die Landesregierungen der Steiermark und des Burgenlandes treten massiv für den Bau der<br />
S7 ein. Diese sind in dieser Frage als befangen anzusehen, weil sie aus dem Bau der S7<br />
große finanzielle Vorteile ziehen, weil die Kosten für den Ausbau des regionalen<br />
Strassennetztes sie treffen würde und durch den Bau der S7 diese auf die ASFINAG und<br />
so<strong>mit</strong> den Bund umgewälzt würden.<br />
Die ASFINAG wiederum hat in allen Versammlungen und Präsentationen der letzten 4 Jahr<br />
immer vehement erklärt, dass die S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen<br />
(Transit) Verkehr hat, sondern in erster Linie der Entlastung der Anrainergemeinden dienen<br />
soll. Diese Aufgabe ist aber keinesfalls der ASFINAG zuzuordnen sondern in der Regel den<br />
zuständigen Behörden der Landes- und Bundesstrassenverwaltung.<br />
Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der allfällige Nutzen einer S7 in keinem<br />
Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />
der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht. Im Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem<br />
Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer ökologischer Probleme und unter dem<br />
Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit<br />
über 500 Millionen EUR - es wird sicher noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht<br />
zu verantworten.<br />
Die S7·Trasse führt un<strong>mit</strong>telbar durch das Thermengebiet, z.B. ist die Therme Loipersdorf in<br />
un<strong>mit</strong>telbarer Nähe. Durch eine Autobahn <strong>mit</strong> dem von der ASFINAG prognostizierten<br />
Verkehrsaufkommen wird diese Therme für den sanften Wellness-Tourismus unattraktiv. Die<br />
gesamte Region hat sich dem sanften Tourismus verschrieben (Werbeslogans „Paradies<br />
SüdburgenIand“) Mit einer S7 wird sie sich allerdings davon verabschieden müssen.<br />
Landwirtschaft: insbesondere das Lafnitztal, aber auch das umliegende Hügelland ist<br />
intensiv genutztes Iandwirtschaftliches Gebiet. Die Qualität der produzierten Lebens<strong>mit</strong>tel<br />
wird sich durch die Schadstoffbeeinträchtigung signifikant verschlechtern, die zahlreichen<br />
Bio-Bauern werden voraussichtlich ihren Bio-Status verlieren. Ein Bauernsterben und eine<br />
weitere Abwanderung aus der Region ist zu erwarten.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 12
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />
Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />
Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />
Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />
Grundsätzlich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />
Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />
menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />
überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />
im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />
2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />
Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />
wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist plausibel.<br />
Das Untersuchungsgebiet ist Richtung Norden und Süden soweit ausgedehnt, dass<br />
mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />
berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />
vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />
Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />
Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />
Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />
das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />
und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />
und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />
regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />
auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />
Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 13
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Es kann angenommen werden, dass die meisten Landwirte, jedenfalls alle „biologisch<br />
wirtschaftenden“ Landwirte die Produktionsrichtlinien für die biologische<br />
Landwirtschaft in Österreich der Bio Austria (2006) kennen, wonach für die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 14
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Kräuterproduktion ein Abstand von zumindest 50 m zu viel befahrenen Straßen<br />
einzuhalten ist. Dort ist auch klar dargestellt, dass dies keine rechtliche Bestimmung,<br />
sondern eine Verbandsrichtlinie der BIO AUSTRIA ist. Diese ist ähnlich wie eine<br />
„ÖNORM“ oder „RVS“ als fachliche Richtlinie für Biolandbau anzusehen.<br />
Was nicht erklärt ist, ist der Begriff „vielbefahrene Straßen“. Dieser Terminus ist aus<br />
der Abstandsbestimmung für alle Bioprodukte, welche früher gegolten hat, erklärbar<br />
(größer 500 KfZ pro Stunde entspricht etwa DTV 12000).<br />
Quelle: Produktionsrichtlinien für die biologische Landwirtschaft in Österreich. Bio<br />
Austria (2006)<br />
Stellungnahme Nr.: 157<br />
Von: Irmgard Wambrechtshamer<br />
Adresse: Holzbergstrasse 42, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 156<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 156<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 15
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 158<br />
Von: Stefan Chang<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Höttinger Au 30/7, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35 und 133.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere Maßnahmen<br />
erzielt werden, wie z.B. örtliche Umfahrungen der Ortschaften und einem Ausbau der<br />
bestehenden Strecke im Freiland.<br />
Die Entwertung von Liegenschaften durch den Bau der S7 wurde nicht erhoben, es ist<br />
anzunehmen, dass diese Liegenschaften massiv an Wert verlieren werden, wenn sie im<br />
Einzugsgebiet der S7 liegen.<br />
Sollte entgegen dieser Prognose der Verkehr nicht im angenommenen Ausmaß zunehmen,<br />
ist der Bau der S7 volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Das dies der Fall sein könnte, ist<br />
ersichtlich aus dem dzt. (letzte 5 Jahre) stagnierenden bzw. fallenden Verkehrsaufkommen.<br />
Es ist außerdem zu erwarten, dass durch die Fertigstellung des Korridors V in den nächsten<br />
Monaten und Jahren <strong>mit</strong> einer Reduktion v.a. des Schwerverkehrs durch die dadurch<br />
entstehenden Überkapazitäten an Autobahnen zu rechnen ist – zumindest diese Auswirkung<br />
sollten vor Baubeginn erhoben werden und das Projekt S7 zumindest für 2 bis 3 Jahre<br />
verschoben werden.<br />
Das (schon derzeit nicht erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird<br />
erleichtert, was ein erhöhtes Individualverkehrsaufkommen im Umkreis von mind. 100 km<br />
provoziert wird und dadurch eine weitere noch höhere Umweltbelastung entstehen wird.<br />
Wichtige Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />
gestellte Personen betroffen sein werden.<br />
Die Landesregierungen der Steiermark und des Burgenlandes treten massiv für den Bau der<br />
S7 ein. Diese sind in dieser Frage als befangen anzusehen, weil sie aus dem Bau der S7<br />
große finanzielle Vorteile ziehen, weil die Kosten für den Ausbau des regionalen<br />
Straßennetzes sie treffen würde und durch den Bau der S7 diese auf die ASFINAG und<br />
so<strong>mit</strong> den Bund umgewälzt würden.<br />
Die ASFINAG wiederum hat in allen Versammlungen und Präsentationen der letzten 4 Jahr<br />
immer vehement erklärt, dass die S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen<br />
(Transit) Verkehr hat, sondern in erster Linie der Entlastung der Anrainergemeinden dienen<br />
soll. Diese Aufgabe ist aber keinesfalls der ASFINAG zuzuordnen sondern in der Regel den<br />
zuständigen Behörden der Landes- und Bundesstrassenverwaltung.<br />
Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der allfällige Nutzen einer S7 in keinem<br />
Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />
der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht. Im Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem<br />
Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer ökologischer Probleme und unter dem<br />
Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit<br />
über 500 Millionen EURO - es wird sicher noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht<br />
zu verantworten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 16
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
133.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />
Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />
Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />
Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />
Grundsätzlich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />
Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />
menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />
überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />
im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />
2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />
Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />
wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist plausibel.<br />
Das Untersuchungsgebiet ist Richtung Norden und Süden soweit ausgedehnt, dass<br />
mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />
berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />
vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />
Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />
Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />
Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />
das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />
und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />
und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />
regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />
auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />
Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 17
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Erholung<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 18
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Der Bau der S 7 unter Berücksichtigung der bereits vorgesehenen und der zusätzlich<br />
als erforderlich erachteten Maßnahmen wirft keine „nicht mehr beherrschbaren“<br />
ökologischen Probleme für Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume auf. Bestand,<br />
Beeinträchtigungen und erforderliche Maßnahmen sind dargestellt. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Es verbleiben vertretbare (in<br />
einem Fall wesentliche) Auswirkungen und das Vorhaben ist begründet als<br />
umweltverträglich eingestuft.<br />
Stellungnahme Nr.: 159<br />
Von: Matthias Erhart<br />
Adresse: Hinterwaldnerstrasse 5, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 19
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 160<br />
Von: Leopold Buratti<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 133.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 133<br />
Stellungnahme Nr.: 161<br />
Von: Sebastian Daxner<br />
Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
lch spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel -<br />
Sicherheitsgesetz für des Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Man kann im geplanten Bau der Strecke keinen Sinn von Wirtschaftlichkeit entdecken, da die<br />
derzeitige Verkehrsmenge niemals eine Auslastung einer vierspurigen Bundesstraße<br />
garantiert. Die angestrebte Wirkung konnte durchaus anders erzielt werden! ·<br />
Allein die Entwertung der umliegenden Grundstücke wäre enorm, auch wurde die regionale<br />
Wirtschaft bisher nicht in den Entscheidungsprozess zu dem Bau einbezogen. Jene<br />
regionalen Wirtschaftstreibenden sollten sehr wohl befragt werden, da z.B. im Tourismus<br />
durch den Bau eine große Abwertung des Gebietes entstehen kann — was sich dann auch<br />
negativ auf die umliegenden, vom Tourismus profitierenden Betriebe auswirken würde.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />
rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 über weite Strecken in geringer<br />
Entfernung voneinander parallel verlaufen. Der Bezirk Fürstenfeld ist belastetes Gebiet nach<br />
dem UVP-G 2000, sodass eine weitere Belastung <strong>mit</strong> Luftschadstoffen und da<strong>mit</strong> eine<br />
gesundheitliche Schädigung der Menschen, insbesondere von Kindern, Kranken und Alten<br />
rechnen ist. Des Weiteren ist das Ausmaß der zusätzlichen Umweltverschmutzung auf das<br />
umliegende Gebiet bis jetzt nicht vernünftig ermessen worden. Weitere Studien der<br />
Auswirkungen auf Tier und Pflanzenwelt sind notwendig! Auch Natura 2000 Gebiete und<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 20
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ramsar - Gebiete werden massiv beeinträchtigt, die Beeinflussung (unter anderem durch<br />
Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten) der Oberflächen- und<br />
Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt.<br />
Die Landesregierungen der Steiermark und des Burgenlandes treten massiv für den Bau der<br />
S7 ein. Diese sind in dieser Frage als befangen anzusehen, weil sie aus dem Bau der S7<br />
große finanzielle Vorteile ziehen, weil die Kosten für den Ausbau des regionalen<br />
Straßennetzes sie treffen würde und durch den Bau der S7 diese auf die ASFINAG und<br />
so<strong>mit</strong> den Bund umgewälzt würden.<br />
Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der- allfälliger Nutzen einer S7 in keinem<br />
Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />
der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht.<br />
lm Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer<br />
ökologischer Probleme und unter dem Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit über 500 Millionen EURO - es wird sicher<br />
noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht zu verantworten.<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Es wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />
Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />
Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />
Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 im Bereich Speltenbach auf der S7-West<br />
21.540 Kfz/24h verkehren werden, dürfte die Auslastung gewährleistet sein.<br />
Der Verkehr wird ohne S7 auf der B319 westlich von Altenmarkt von 2006 bis zum<br />
Prognosejahr 2025 um das 1,6-fache zunehmen. Mit dem Vorhaben erfolgt auf S7-<br />
West und B319 in Summe eine Zunahme um das 2-fache.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />
B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 21
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />
Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Durch die S7 kommt es zu einer Verlagerung des Verkehrs von dicht besiedeltem<br />
Gebiet in weniger besiedeltes Gebiet. Da<strong>mit</strong> ist auch eine Verlagerung der<br />
Schadstofflast verbunden. Die Entlastung der Bevölkerung längs der B65 ist<br />
hinsichtlich Lärm und Erschütterungen hoch signifikant, während die Größenordnung<br />
bei den Luftschadstoffen nicht so deutlich ist. Die Zusatzbelastung jener Betroffene,<br />
die nun näher an der S7wohnen liegt unter der Irrelevanzschwelle.<br />
Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />
Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />
Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />
UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />
Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />
menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 22
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />
dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 23
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Aufgrund der kurzfristigen Wiederversickerung fast aller Niederschlagswässer -<br />
lediglich Niederschlagswässer außerhalb von Straßendammlagen im westlichsten<br />
Streckenabschnitt im Bereich des Knotens Riegersdorf (A2/S7) werden einem<br />
Vorfluter zugeführt - ergibt sich auch kein nennenswerter Eingriff in den<br />
Grundwasserhaushalt.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Für die Beurteilung des Vorhabens in seinen Auswirkungen auf die Tier- und<br />
Pflanzenwelt werden keine weiteren Studien als erforderlich erachtet; vielmehr liegt<br />
bereits aktuell eine hinreichende Datengrundlage basierend auf Erfassungen einer<br />
Reihe von Artengruppen vor.<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 24
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Stellungnahme Nr.: 162<br />
Von: Matthias Daxner<br />
Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158<br />
Stellungnahme Nr.: 163<br />
Von: Patrick Hauser<br />
Adresse: Dorfgasse 9L, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Es ist anzunehmen, dass diese Liegenschaft massiv an Wert verlieren werden, wenn sie im<br />
Einzugsgebiet der S7 liegen.<br />
Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere Maßnahmen<br />
erzielt werden, wie z.B. örtliche Umfahrungen der Ortschaften und einem Ausbau der<br />
bestehenden Strecke im Freiland.<br />
Sollte entgegen dieser Prognose der Verkehr nicht im angenommenen Ausmaß zunehmen,<br />
ist der Bau der S7 volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Das dies der Fall sein könnte, ist<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 25
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
ersichtlich aus dem dzt. (letzte 5 Jahre) stagnierenden bzw. fallenden Verkehrsaufkommen.<br />
Es ist außerdem zu erwarten, dass durch die Fertigstellung des Korridors V in den nächsten<br />
Monaten und Jahren <strong>mit</strong> einer Reduktion v.a. des Schwerverkehrs durch die dadurch<br />
entstehenden Überkapazitäten an Autobahnen zu rechnen ist – zumindest diese Auswirkung<br />
sollten vor Baubeginn erhoben werden und das Projekt S7 zumindest für 2 bis 3 Jahre<br />
verschoben werden.<br />
Das (schon derzeit nicht erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird<br />
erleichtert, was ein erhöhtes Individualverkehrsaufkommen im Umkreis von mind. 100 km<br />
provoziert wird und dadurch eine weitere noch höhere Umweltbelastung entstehen wird.<br />
Wichtige Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />
gestellte Personen betroffen sein werden.<br />
Die ASFINAG wiederum hat in allen Versammlungen und Präsentationen der letzten 4 Jahr<br />
immer vehement erklärt, dass die S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen<br />
(Transit) Verkehr hat, sondern in erster Linie der Entlastung der Anrainergemeinden dienen<br />
soll. Diese Aufgabe ist aber keinesfalls der ASFINAG zuzuordnen sondern in der Regel den<br />
zuständigen Behörden der Landes- und Bundesstrassenverwaltung.<br />
Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der allfällige Nutzen einer S7 in keinem<br />
Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />
der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht. Im Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem<br />
Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer ökologischer Probleme und unter dem<br />
Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit<br />
über 500 Millionen EURO - es wird sicher noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht<br />
zu verantworten.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 161.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />
Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />
Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />
Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />
Grundsätzlich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />
Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />
menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />
überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 26
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />
2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />
Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />
wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist plausibel.<br />
Das Untersuchungsgebiet ist Richtung Norden und Süden soweit ausgedehnt, dass<br />
mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />
berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />
vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />
Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />
Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />
Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />
das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />
und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />
und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />
regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />
auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />
Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />
Stellungnahme Nr.: 164<br />
Von: Eva Buratti<br />
Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 27
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 165<br />
Von: Mag. Claudia Daxner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158.<br />
Stellungnahme Nr.: 166<br />
Von: Herbert Strahovnik<br />
Adresse: Ellen – Key – Gasse 32, 1100 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 29.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 147<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 147.<br />
Stellungnahme Nr.: 167<br />
Von: Rudolf Flieder<br />
Adresse: Weinbergstrasse 18, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 156<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 28
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 156<br />
Stellungnahme Nr.: 168<br />
Von: Emma Fuchs<br />
Adresse: Am Marsbach 18, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 169<br />
Von: Berta Fuchs<br />
Adresse: Am Marsbach 18, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 29
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 170<br />
Von: Olga Fuchs<br />
Adresse: Am Marsbach 18, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 171<br />
Von: Siegfried Bär<br />
Adresse: Panoramastrasse 24, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 28.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass durch die Zerstörung des Lebensraumes für Mensch und<br />
Tier das Leben im südliche Burgenland uninteressant wird.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 30
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 31
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 172<br />
Von: Laura Gibiser<br />
Adresse: Am Marbach 22, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. Alles wird durch die<br />
Schadstoffe belastet. Es ist mir unverständlich das unsere Politiker an dieser<br />
Naturzerstörung festhalten. Auch wird keine Rücksicht auf die Anrainer der S7 sowie den<br />
Bewohner den angrenzenden Gemeinden genommen. Wie kann man den Anrainern der S7<br />
sowie den Bewohnern der angrenzenden Gemeinden <strong>mit</strong>teilen, dass sämtliche Grundstücke<br />
bereits verkauft sind? Auch die älteren Grundbesitzer werden <strong>mit</strong> Drohung der Enteignung<br />
unter Druck gesetzt. Wir schreiben das Jahr 2009 und nicht 70 Jahre davor. Wichtige Natur<br />
geht für immer verloren.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 32
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />
behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />
Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />
Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />
Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />
vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 173<br />
Von: Karin Peischl<br />
Adresse: Hozbergenstrasse 65, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 33
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 174<br />
Von: Berta Fuchs<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Hozbergenstrasse 63, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 175<br />
Von: Rudolf Deutsch<br />
Adresse: Hozbergenstrasse 82, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 34
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 176<br />
Von: Manfred Peischl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Hozbergenstrasse 65, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 177<br />
Von: Maria Demand<br />
Adresse: Koschatgasse 64A, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 35
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 178<br />
Von: Dr. Ernst Demand<br />
Adresse: Koschatgasse 64A, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 179<br />
Von: Eugen Sares<br />
Adresse: Hafengasse 15/23, 1030 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des Weiteren bringe ich vor, dass die ASFINAG in allen Versammlungen und<br />
Präsentationen der letzten 4 Jahre immer vehement erklärt hat, dass die Fürstenfelder<br />
Schnellstrasse S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen (Transit) Verkehr hat.<br />
Auch denkt man nicht an die Folgen der Luft, Wasser und Landzerstörung. Auch entspricht<br />
die Androhung der älteren Grundbesitzer <strong>mit</strong> Enteignung nicht ganz den Richtlinien eines<br />
Rechtsstaates. In welchem Jahrhundert leben wir? Hat die Bevölkerung kein Recht mehr auf<br />
ihren Lebensraum zu verteidigen? Oder Leben wir noch im Mittelalter? Die Politik soll endlich<br />
Versprechen, welche bezüglich S7 getan wurden einhalten<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich politischen und Rechtsfragen und zu den Themen<br />
Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 36
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />
das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />
und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />
und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />
regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />
auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />
Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich in dieser Frage, <strong>mit</strong><br />
seinem dem Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der Stellungnahme des<br />
Gutachters für Verkehr an.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Es ist richtig, dass der Bau einer Straße <strong>mit</strong> Flächenverbrauch verbunden ist. Für den<br />
Bau der Schnellstraße sind für den Flächenverbrauch Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen vorgesehen.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />
werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 37
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Stellungnahme Nr.: 180<br />
Von: Elisabeth Orasch<br />
Adresse: Hafengasse 15/23, 1030 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme, dass Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist<br />
auch falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
- HügeIIand östlich von Rudersdorf werden die Bewohner von Greutern, Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />
meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch werden Firmenabwanderungen in<br />
Billiglohnländer dadurch gefördert. Es ist mir unverständlich, dass unsere Politiker an dieser<br />
Naturzerstörung festhalten, und keine Rücksicht auf die Bewohner der angrenzenden<br />
Gemeinden <strong>mit</strong>teilen, dass sämtliche Grundstücke bereits verkauft sind. Auch die älteren<br />
Grundbesitzer werden <strong>mit</strong> Drohung der Enteignung unter Druck gesetzt. Wir schreiben das<br />
Jahr 2009 und leben noch in einem Rechtsstaat.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 38
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />
behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />
Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />
Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />
Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
In der gegenständlichen Stellungnahme wird der Ortsteil Limbach-Greutern der<br />
Gemeinde Kukmirn erwähnt. In Projektseinlage 4.6.18 „Differenzlärmkarte - Planfall<br />
S7 minus Nullvariante, Lnight, Prognose 2025“ ist für dieses Gebiet keine<br />
immissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der S7 ausgewiesen. Die<br />
Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />
S7“ zeigt für Objekte in diesem Gebiet Beurteilungspegel, die deutlich unter dem<br />
Zielwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms entsprechend den<br />
Vorsorgewerten für Lärm gemäß Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation bzw.<br />
den Planungsrichtwerten für „Wohnen“ gemäß ÖNORM S 5021 liegen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />
Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />
Erkenntnisse der WHO herangezogen. Grundsätzlich sind Immissionswerte<br />
einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 39
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 40
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 181<br />
Von: Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld<br />
Adresse: Altenmarkt 26, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Entspricht Stellungnahme 26, Beantwortung siehe dort!<br />
Stellungnahme Nr.: 182<br />
Von: Karl Semmler<br />
Adresse: Kleinsteinbach 70, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Brigitte Semmler<br />
Adresse: Kleinsteinbach 70, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Bianca Muhr<br />
Adresse: Kleinsteinbach 35, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Brigitte Schieder<br />
Adresse: Bad Blumau 18, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Marie Perl<br />
Adresse: Bad Blumau 6, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Andreas Perl<br />
Adresse: Bad Blumau 6, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Reinhard Semmler<br />
Adresse: Kleinsteinbach 35, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Christian Hejna<br />
Adresse: Kleinsteinbach 1, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Raphael Giessauf<br />
Adresse: Kleinsteinbach 2, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Simon Pangerl<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 41
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Adresse: 8225 Pöllau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Annemarie Vogl<br />
Adresse: Bierbaum 95, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Franz Timischl<br />
Adresse: Raiffeisengasse 14, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Angela Timischl<br />
Adresse: Raiffeisengasse 14, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Angela Sammer<br />
Adresse: Gersdorf 172, 8282 Gersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Von: Theresia Jannach<br />
Adresse: Berghammstr. 10, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Allein auf der steirischen Seite im Bezirk Fürstenfeld würden über 100.000 Bäume der<br />
Trasse zum Opfer fallen. Im Luftgütesanierungsgebiet ein nicht hinzunehmender weiterer<br />
Nachteil, der zur Verschärfung der Situation beitragen würde. Da die wissenschaftlichen<br />
Prognosen zum Klimawandel u.a. auch mehr Wetterextreme wie Stürme vorhersagen, ist in<br />
der in nordwestlich – südöstlicher Richtung verlaufenden ca. 8 km langen Trasse durch das<br />
große zusammenhängende Waldgebiete von Riegersdorf bis Fürstenfeld <strong>mit</strong> starken<br />
Windbrüchen an den Forstbeständen zu rechnen. Aus all diesen Gründen ist die<br />
Umweltverträglichkeit des Projektes daher nicht gegeben.<br />
Als Alternative zur S 7 schlage ich vor:<br />
1. Ausbau der B 319 <strong>mit</strong> Ortsumfahrungen, Verbreiterungen, Kreisverkehren u.dgl. nach dem<br />
Vorbild der Oberwarter- und Steinamangener Straße von A2 - LafnitztaI Schachendorf. Zwei<br />
derart ertüchtigte Straßen ergeben eine ausreichende Verbindung der Wirtschaftsräume<br />
Graz, Oststeiermark, Südburgenland <strong>mit</strong> Westungarn <strong>mit</strong> Weiterverbindungen nach<br />
Budapest usw.<br />
2. Die enormen Summen, die man durch das Fallenlassen der S 7 einsparen kann, sollten<br />
aus Klimaschutzgründen für den Ausbau des Bahnnetzes, konkret der Steirisch -<br />
südburgenländischen Ostbahn umgeschichtet werden. Auf dem Straßensektor sind nur mehr<br />
sicherheitstechnische Verbesserungen wie der Bau von Tunnel-Zweitröhren verantwortbar.<br />
3. Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sollten jetzt angesichts der begonnenen<br />
Wirtschaftskrise jene Investitionen von der öffentlichen Hand vorgezogen werden, die<br />
besonders arbeitsplatzintensiv sind: Bau und Sanierung von Schulen, Wohnungen, Ausbau<br />
des Nahverkehrs in und um Ballungszentren, auch der Bau bzw. der Ausbau des<br />
Bahnnetzes besonders <strong>mit</strong> Elektrifizierung und Tunnelbau (Koralm, Semmering, Laßnitzhöhe<br />
usw.) sind arbeitsintensiver, weil hier auch die Elektrobranche stark zum Zug kommt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 42
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Absichtserklärungen der Bundes- und EU-Politik, die Verlagerung von Verkehr von der<br />
Straße auf die Schiene betreiben zu wollen, setzt nun einmal eine größere Umschichtung<br />
von Mitteln des Autobahnbaues auf den Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur<br />
voraus. Das wäre eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik eines wirksamen Gegensteuerns<br />
gegen den drohenden katastrophalen Klimawandel. Hierzu müssen noch in diesem Jahr von<br />
den EU-, Bundes-, Landes- und Gemeindepolitikern die Weichen gestellt werden. Konkret<br />
ein Haltsignal für die S 7 und ein kräftiges Startsignal für den Bahnausbau - auch als Vorbild<br />
und Anregung für Ungarn und andere östliche Nachbarländer.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadressen seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit<br />
festgestellt, dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch<br />
hinsichtlich Lärms relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung der Einbringer der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />
Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />
Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />
Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />
In Projektseinlage 1.4.1 „Verkehrliche Grundlagen“ sind die Analysen für den<br />
öffentlichen Verkehr (ÖV) sowohl im Personen- als auch im Güterverkehrsbereich<br />
schlüssig dargestellt. So sind z. B. die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV für<br />
den Busverkehr und für den Schienenverkehr - unter Einbeziehung aktueller<br />
Ergebnisse des Landes Steiermark („Bedarf der Steiermark im Verkehrsbereich“,<br />
„Regionales Verkehrskonzept Fürstenfeld Hartberg“) – untersucht worden. Es wurde<br />
festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />
gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />
Fürstenfeld - Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die geplante Rodung von Waldbeständen hat keinen Einfluss auf die Luftqualität im<br />
Luftgütesanierungsgebiet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 43
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die geplante Rodung von Waldbeständen hat keinen Einfluss auf die Luftqualität im<br />
Luftgütesanierungsgebiet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 44
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Durch Rodungen kann der benachbarte Wald einem vermehrten Windwurfrisiko<br />
ausgesetzt werden. Besonders anfällig sind flachwurzelnde Fichtenbestände auf<br />
Gley- oder Pseudogleyböden. Auch ein Öffnen von Beständen gegen die<br />
Hauptwindrichtung führt bei labilen Beständen in der Regel zu einer erhöhten<br />
Windwurfgefährdung. Als sensibel ist hier besonders der Bereich beim Knoten A2/S7<br />
bei Riegersdorf im „Edelseewald“ einzustufen, da hier größere Randlinien quer zu<br />
Hauptwindrichtung (W-WNW) entstehen und Fichtenmischwälder dominieren. Hier<br />
können auch Windwürfe auf größeren Flächen nicht ausgeschlossen werden, wie das<br />
Beispiel des Knotens A2/Zubringer Oberwart zeigt.<br />
Ansonsten verlaufen die Trasse und da<strong>mit</strong> die Schlaglinien weitgehend talparallel und<br />
da<strong>mit</strong> parallel zur Hauptwindrichtung, wo<strong>mit</strong> großflächige Windwürfe in angrenzenden<br />
Beständen unwahrscheinlich sind. Insgesamt werden die Auswirkungen durch<br />
erhöhtes Windwurfrisiko als vertretbar angesehen.<br />
Es ist festzuhalten, dass die in der Region generell erhöhte Windwurfgefahr auf labile<br />
Bestände infolge nicht standortgerechter Bestockung (Fichtenwälder) zurückzuführen<br />
ist. Die flachwurzelnde Fichte ist gegenüber Windangriff wesentlich anfälliger als die<br />
natürlich vorkommenden tiefwurzelnden Eichen und Hainbuchen.<br />
Im Rahmen der im Projekt vorgesehenen waldverbessernden Maßnahmen werden<br />
standortfremde, windwurfanfällige Fichtenwälder in stabile Laubmischwälder<br />
umgewandelt, wodurch langfristig die Windwurfgefahr verringert wird.<br />
Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />
Die in der Stellungnahme erwähnte sicherheitstechnische Aufrüstung von Tunnel<br />
durch den Bau von Zweitröhren ist für den vorliegenden Abschnitt kein Thema, da<br />
bereits beide Tunnel zweiröhrig vorgesehen sind. Der Entscheid zum Bau von<br />
zweiröhrigen Tunneln wird aufgrund der Anforderungen in der Anlage zum<br />
Strassentunnel-Sicherheitsgesetz STSG und der geltenden RVS-Richtlinien<br />
getroffen.<br />
Stellungnahme Nr.: 183<br />
Von: Österreichischer Naturschutzbund, Bezirksstelle Fürstenfeld<br />
Adresse: Kleinsteinbach 70, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 182.<br />
Zusätzlicher Einwand: Die S7-Trasse würde ökologisch hochwertige Bereiche in den<br />
Wäldern von Großwilfersdorf, Lindegg, Jobst, Altenmarkt, Speltenbach und Fürstenfeld<br />
sowie die landschaftlich und ökologisch höchstwertigen „Froniusauen“ an Lafnitz und Lahn<br />
im Bereich Speltenbach – Fürstenfeld und Deutsch-Kaltenbrunn – Natura 2000-Gebiet,<br />
Ramsar Schutzgebiet, EU-Referenz-Gewässerstrecke – schwer in Mitleidenschaft ziehen<br />
und sowohl unersetzbaren Naturraum, als auch Erholungsraum zwischen den Thermen Bad<br />
Blumau und Loipersdorf zerstören. Die Schutzfunktion dieser Wälder und Felder und Auen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 45
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
im Hinblick auf Klimaschutz, Wasserspeicher- bzw. Wasserschutz würde sehr beeinträchtigt<br />
– und besonders der Lebensraum vieler geschützter Tierarten.<br />
Der zugenommene Verkehr auf der A2 Südautobahn und der A9 Pührn - Autobahn<br />
verursacht bereits eine zu große Immissionsbelastung für den Raum Oststeiermark – Graz –<br />
Weststeiermark. Eine zusätzliche Anziehung von Ost-West-Verkehr ist diesem klimatisch<br />
kritischen Raum <strong>mit</strong> ausgeprägten Inversionswetterlagen nicht mehr zumutbar.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 182<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />
Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />
bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />
wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />
Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />
Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />
Das Prognosenetz enthält auch den TEN-Korridor V. Die Ergebnisse wurden geprüft<br />
und sind plausibel. Eine größere „zusätzliche Anziehung von Ost-West-Verkehr<br />
wegen des zugenommenen Verkehrs auf der A2 Süd Autobahn und der A9 Phyrn<br />
Autobahn“ wurde nicht festgestellt. So wird der in Richtung Graz orientierte und durch<br />
die S7 bedingte zusätzliche Verkehr auf der A2 für beide Fahrtrichtungen im<br />
Werktagsverkehr westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz nur rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%)<br />
betragen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind. Die lokalen meteorologischen<br />
Verhältnisse (häufige Inversionswetterlagen) wurden bei der Immissionsberechnung<br />
berücksichtigt.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Für das Vorhaben sind insgesamt rd. 87,43 ha Rodungen von Wald erforderlich,<br />
wobei davon rd. 46,27 ha Dauerrodungen und rd. 41,16 ha befristete Rodungen sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 46
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Bei der Bewertung des Flächenverlustes in der Bauphase ist der Umstand zu<br />
berücksichtigen, dass 77,10 ha Rodungen in der Bauphase in großteils<br />
standortsfremden Wirtschaftswäldern <strong>mit</strong> geringer waldökologischer Wertigkeit und<br />
<strong>mit</strong> geringer Wertigkeit überwirtschaftlicher Waldfunktionen anfällt, und sich die<br />
Rodungsfläche in waldökologisch höherwertigen Beständen <strong>mit</strong> hoher Wertigkeit<br />
überwirtschaftlicher Waldfunktionen auf rd. 10,33 ha beschränkt. Weiters ist die meist<br />
ausreichende Waldausstattung zu berücksichtigen, vor allem in jenen<br />
Katastralgemeinden, in denen der Großteil der Rodungen anfällt. Insgesamt betragen<br />
die Dauerrodungen in Beständen <strong>mit</strong> geringer Wertigkeit der überwirtschaftlichen<br />
Waldfunktionen 39,54 ha, in Katastralgemeinden <strong>mit</strong> ausreichender oder hoher<br />
Waldausstattung 39,09 ha. In Katastralgemeinden <strong>mit</strong> geringer oder nicht<br />
ausreichender Waldausstattung fallen 7,18 ha Dauerrodungsflächen an.<br />
Die Auswirkungen der Rodungen werden dadurch kompensiert, dass die befristeten<br />
Rodungen wieder zu bewalden sind und die dauernden Rodungen einerseits durch<br />
Selbstbindung der Projektwerberin, andererseits durch entsprechende UVP-Auflagen<br />
durch Ersatzaufforstungen (mindestens 23,14 ha) und waldverbessernden<br />
Maßnahmen (mindestens 23,14 ha) zu kompensieren sind. Dadaurch nehmen die<br />
nachteiligen Auswirkungen auf den Wald und seine Wirkungen <strong>mit</strong> fortschreitender<br />
Dauer der Betriebsphase ab, und ab dem Zeitpunkt, an dem die Ersatzaufforstungen<br />
das Stangenholzalter erreichen und die waldverbessernden Maßnahmen in vollem<br />
Umfang wirksam werden, ist eine weitgehende Kompensation des Flächenverlustes<br />
gegeben. Insgesamt sind die Auswirkungen des Flächenverlustes in der<br />
Betriebsphase unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen<br />
(Ersatzaufforstung, Waldverbesserungsprojekt) als vertretbar einzustufen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Es wurde sowohl in den Fachbeiträgen der Projektwerberin als auch im<br />
Sachverständigengutachten dargestellt und berücksichtigt, dass die Trasse der S 7 in<br />
hochwertige Bereiche sowohl der genannten Wälder eingreift als auch <strong>mit</strong> ihrer<br />
Querung die Natura 2000-Gebiete (Europaschutzgebiete) im Talraum von Lafnitz und<br />
Lahnbach betrifft. Hierbei wurde auch die Betroffenheit geschützter Arten behandelt.<br />
Dass es sich bei den betroffenen Wäldern um sehr sensible Bereiche handelt, wurde<br />
zutreffend dargestellt und bewertet. Hier wurde ein Reihe von Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen (z. B. Durchlässe, Leiteinrichtungen für Tierarten) sowie<br />
kompensatorischer Maßnahmen (z. B. Waldverbesserung) vorgesehen. Die<br />
Brückenbauwerke bei Querung der Natura 2000-Gebiete sind ausreichend<br />
dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen in den Europaschutzgebieten und den<br />
da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein<br />
unerhebliches Maß zu senken. Weitere dortige Beeinträchtigungen, so sie nicht<br />
gänzlich vermieden werden können, erreichen aufgrund der zu treffenden<br />
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein geringes Ausmaß und liegen<br />
quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer potenziellen<br />
Erheblichkeitsschwelle. Zu diesen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im<br />
Bereich der Natura 2000-Gebiete zählen Einschränkungen des Baufeldes und der<br />
Bauzeit sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz. Nach UVP-G hat die<br />
Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung zu wählen, insoweit<br />
ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Insoweit liegt auch keine<br />
„Zerstörung eines unersetzbaren Naturraums“ vor.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 47
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 184<br />
Von: Sigrun Reichelt<br />
Adresse: Hameaustrasse 20, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 185<br />
Von: Karl Klinka<br />
Adresse: Reisenbauernring 5/3/7, 2351 Wr. Neudorf<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 186<br />
Von: Jürgen Bausek, Eva – Maria Bausek<br />
Adresse: Hauptstrasse 32/212, 2651 Reichenau<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 48
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stellungnahme Nr.: 187<br />
Von: Werner Tekula<br />
Adresse: Bahnzeile 20, Parzelle 6, 2540 Bad Vöslau<br />
Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 188<br />
Von: Anna Kirschenhofer<br />
Adresse: Bahnzeile 20, Parzelle 6, 2540 Bad Vöslau<br />
Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 49
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 189<br />
Von: Trude Runinek<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Reisenbauerring 3/1/16, 2351 Wr. Neudorf<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148.<br />
Stellungnahme Nr.: 190<br />
Von: Karl Schöngrundner<br />
Adresse: Reisenbauerring 3/1/16, 2351 Wr. Neudorf<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148.<br />
Stellungnahme Nr.: 191<br />
Von: Theresia Kloiber<br />
Adresse: Waldgasse 6, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 50
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Des weiteren bringe ich vor dass die hohen Kosten der Schnellstraße anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
Hügelland östlich von Rudersdorf, werden die Bewohner der Greuter Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch wenn ein<br />
Sachverständiger meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />
behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />
Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />
Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />
Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 51
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 52
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />
vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 192<br />
Von: Maria Reichl<br />
Adresse: Waldgasse 16, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />
meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />
sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Alles wird durch<br />
die Schadstoffe belastet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 53
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />
behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />
Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />
Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />
Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 54
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 55
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />
vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 193<br />
Von: Edmund Reichl<br />
Adresse: Waldgasse 16, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 56
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 194<br />
Von: Helmut Schermann<br />
Adresse: Am Wiedengrund 16, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />
meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />
sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 57
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 192.<br />
Stellungnahme Nr.: 195<br />
Von: Maria Schermann<br />
Adresse: Am Wiedengrund 16, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. Im Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet. Wie werde ich das einmal<br />
meine Enkelkinder und Urenkel sagen, dass wir das nicht verhindert haben.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 192.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 58
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 196<br />
Von: Herta Pokshofer<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Panoramastrasse 12, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 197<br />
Von: Juliana Hartmann<br />
Adresse: Kärchergasse 3/1/19, 1030 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Es ist mir unverständlich das unsere Politiker an dieser Naturzerstörung festhalten, und<br />
keine Rücksicht auf die Gemeinden nehmen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 59
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />
vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 198<br />
Von: Maria Konrath<br />
Adresse: Waidhausenstrasse 3, 1140 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzlicher Einwand: Des Weiteren bringe ich vor, dass die ASFINAG in allen<br />
Versammlungen und Präsentationen der letzten Jahre immer vehemmt erklärt hat, dass die<br />
Fürstenfelder Schnellstraße S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen (Transit)<br />
Verkehr hat. Auch denkt man nicht an die Folgen der Luft- und Wasser- und Landzerstörung.<br />
Kinder und Enkelkinder werden uns fragen „Warum habt ihr das nicht verhindert“.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />
das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />
und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />
und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />
regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />
auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />
Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch für Flora und<br />
Fauna. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur<br />
verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 60
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Zum Vorwurf der Wasserzerstörung:<br />
Alle anfallenden Verkehrsflächenwässer werden projektsgemäß über<br />
Gewässerschutzanlagen (Filterbecken, Absetzbecken, Retentionsbecken) geführt<br />
und so<strong>mit</strong> entsprechend gereinigt. Mit Ausnahme des Bereiches der Anschlussstelle<br />
der S7 an die A2 werden alle anfallenden Wässer einer Versickerung zugeführt. Die<br />
vorgereinigten Wässer im Bereich der Anschlussstelle an die A2 werden unter<br />
Einhaltung der Vorgaben der „Allgemeinen Abwasseremmissionsverordnung –<br />
AAEV“ bzw. der „Qualitätszielverordnung Chemie, Oberflächengewässer“ in den<br />
Marbach eingeleitet.<br />
Weiters nehmen diese Gewässerschutzanlagen auch die anfallenden<br />
Verkehrsflächenwässer der A2 im Bereich der Anschlussstelle auf. Diese Wässer<br />
werden derzeit zwar retentiert aber sodann ungereinigt dem Marbach zugeführt.<br />
Folgedessen ist <strong>mit</strong> einer Verbesserung hinsichtlich der „Entsorgung“ der<br />
Verkehrsflächenwässer aus diesem Bereich zu rechnen.<br />
Bei den bestehenden Verkehrsverbindungen (Nullvariante) werden im Istzustand die<br />
anfallenden Verkehrsflächenwässer keiner Reinigung zugeführt.<br />
Aus Sicht des Fachbereiches Oberflächengewässers kann so<strong>mit</strong> nicht von einer<br />
WASSERZERSTÖRUNG gesprochen werden.<br />
Stellungnahme Nr.: 199<br />
Von: Berta Korky<br />
Adresse: Waldgasse 3, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Auch wie Landwirte können abwandern, weil es für uns durch die Straße keine Zukunft mehr<br />
gibt.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 61
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Aus vielen ähnlichen, realisierten Projekten ist bekannt, dass diese Befürchtung<br />
unbegründet ist und es durch die Realisierung von hochrangigen Straßen nicht zu<br />
einem Abwandern von Landwirten gekommen ist.<br />
Stellungnahme Nr.: 200<br />
Von: Savka Schendl<br />
Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 62
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 201<br />
Von: Gabriel Schendl<br />
Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 63
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 202<br />
Von: Sabine Schendl<br />
Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 64
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 203<br />
Von: Christian Schendl<br />
Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 65
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 204<br />
Von: Patrick Schendl<br />
Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 66
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 205<br />
Von: Sindy Schendl<br />
Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 67
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 206<br />
Von: Felix Pokshofer<br />
Adresse: Panoramastrasse 12, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 68
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />
Stellungnahme Nr.: 207<br />
Von: Eugen Sares<br />
Adresse: Panoramastrasse 10, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 194.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 194<br />
Stellungnahme Nr.: 208<br />
Von: Alois Kloiber<br />
Adresse: Waldgasse 9, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />
meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />
sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Auch wir<br />
Landwirte können abwandern weil es für uns dadurch die Straße keine Zukunft mehr gibt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 69
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Inhaltlich ist dieser Einwand ident <strong>mit</strong> dem Einwand 28.4. Es wird daher auf die<br />
Beantwortung des Einwandes 28.4 hingewiesen.<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme auch Nummer 192 und<br />
199<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 70
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 209<br />
Von: Theresia Jost<br />
Adresse: Waldgasse 6, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />
meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />
sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Auch wir<br />
Landwirte können abwandern.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192 und<br />
199<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 71
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 210<br />
Von: Martin Jost<br />
Adresse: Waldgasse 6, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 209.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 209<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 72
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 211<br />
Von: August Fandl<br />
Adresse: Panoramastrasse 8, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 209.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 209<br />
Stellungnahme Nr.: 212<br />
Von: Erich Veger<br />
Adresse: Emil Kraftgasse 15/21, 2500 Baden<br />
Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 73
Zusätzlicher Einwand:<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />
meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db, da können sofort Schallmessungen<br />
durchgeführt werden die das Gegenteil beweisen. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />
sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Alles wird durch<br />
die Schadstoffe belastet. Kein Politiker hält sein Versprechen. Auch wird die S7 eine<br />
Müllautobahn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192 und 199.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
In der o. a. Einlage ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten behandelt.<br />
Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />
Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />
Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />
Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />
Sollte <strong>mit</strong> dem Einwand „Müllautobahn“ der durch die Reststoffverwertung<br />
Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der S7 gemeint sein, so wird dazu<br />
festgestellt, dass das in der o. a. Einlage „verkehrliche Grundlagen“ nachvollziehbar<br />
und plausibel er<strong>mit</strong>telte Verkehrsaufkommen im Negativfall (kein Bahntransport) eine<br />
so geringe Größe einnimmt, die in den Zunahmefaktoren der Trendprognose des<br />
Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 74
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 213<br />
Von: Monika Veger<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Emil Kraftgasse 15/21, 2500 Baden<br />
Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 212.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 212.<br />
Stellungnahme Nr.: 214<br />
Von: Ing. Doris Sares<br />
Adresse: Marchstrasse 45a/1/7, 2500 Baden<br />
Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Wie Sie sicher wissen, ist in der Region südliche Steiermark und Burgenland der Bau der S7<br />
- Fürstenfeld Schnellstraße geplant. Ich habe mir die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)<br />
der ASFINAG durchgelesen und bin auf den ersten Seiten auf Folgendes gestoßen:<br />
'Wesentliche Ziele der Projektbearbeitung können genannt werden;<br />
- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />
der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten<br />
- Impuls zur weiteren Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Südost-Steiermark I Süd-<br />
Burgenland<br />
- Abstimmung <strong>mit</strong> Ausbauplänen im benachbarten Ungarn bzw. überregionalen Konzepten<br />
(z.B. TEN-Netz der EU)<br />
- Optimierte Planung hinsichtlich des späteren Baus bzw. Betriebs"<br />
Für mich gehörten folgende ebenso wesentliche Ziele in diese Liste aufgenommen: -<br />
Geringstmöglicher Schaden für die Umwelt bei Erreichung des größtmöglichen Nutzens<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 75
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
- Erwägung des wirtschaftlichen Aufwands im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen für die<br />
Region<br />
Zum ersten Punkt: ln unserer Zeit wird es deutlich, wo die Grenzen unseres Wachstums<br />
liegen und dass wir <strong>mit</strong> zunehmender Zerstörung unserer Umwelt letztlich unseren eigenen<br />
Lebensraum zugrunde richten. Am Klimawandel wird ersichtlich, wie weit der Schaden, den<br />
wir u.a. <strong>mit</strong> Industrie und Verkehr an unserer Umwelt anrichten, bereits gegangen ist. Daher<br />
ist bei jedem großen Verkehrsprojekt dringend zu überlegen, <strong>mit</strong> welchem Schaden für die<br />
Umwelt wir uns welchen Nutzen erkaufen!<br />
Zum zweiten Punkt: Die aktuelle Finanzkrise zeigt uns auch die Grenzen unserer staatlichen<br />
finanziellen Kapazitäten! Auch das Projekt S7 - Fürstenfeld Schnellstraße wird <strong>mit</strong> Geldern<br />
finanziert, die unser Staat nicht auf seinem "Sparbuch" zur Verfügung hat, sondern die <strong>mit</strong><br />
Aufnahme neuer Kredite (=weiterer Verschuldung) beschafft werden müssen. Schon vor<br />
langen Jahren hat die Zahlung unserer (Staats·)Schulden die Wertschöpfung unserer<br />
Wirtschaft überflügelt, was an der stetigen Zunahme unserer Verschuldung abzulesen ist!<br />
Daher ist es geradezu fahrlässig, weiterhin <strong>mit</strong> Krediten "die Wirtschaft ankurbeln" zu wollen<br />
(ein Schlagwort, das heute beinahe täglich in den Medien zu lesen ist), da der Nutzen aus<br />
dieser Neuverschuldung nur ein kurzfristiger ist, der uns später teuer zu stehen kommt.<br />
Zur Entlastung der Anrainer und Verringerung des Durchzugsverkehrs in den Ortschaften<br />
wären in meinen Augen zweispurige Ortsumfahrungen völlig ausreichend, auch in<br />
Anbetracht des derzeitigen Verkehrsaufkommens. Eine Schnellstraße von den Dimensionen<br />
der in Planung befindlichen S7 führt nicht nur zu einer Zerschneidung der Täler und zu<br />
einem großen Schaden für die Umwelt im Gegensatz zu ihrem Nutzen - sie ist auch finanziell<br />
nicht vertretbar, da sich ein solcher Aufwand niemals rechnen kann!<br />
Es steht in unserer Macht, im Rahmen der Verkehrsplanung vernünftige Lösungen zur<br />
Abwicklung des Verkehrsaufkommens zu erarbeiten und auch ein zukünftiges Aufkommen<br />
vorsorglich zu steuern und entsprechend zu kanalisieren (Stichwort: "Große Straßen ziehen<br />
den Verkehr an") und diese unsere Möglichkeiten sollten wir zur Schonung und Erhaltung<br />
unserer Umwelt und unter Berücksichtigung unserer finanziellen Kapazitäten auch<br />
wahrnehmen!<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu dem Thema Wirtschaftlichkeit wird auf<br />
die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />
Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 76
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />
Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />
Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />
Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />
Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />
Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 im Bereich Speltenbach auf der S7-West<br />
21.540 Kfz/24h verkehren werden, dürfte die Auslastung gewährleistet sein.<br />
Zum Stichwort: "Große Straßen ziehen den Verkehr an" wird festgestellt, dass dieser<br />
induzierende Effekt im Projekt berücksichtigt ist. Die Er<strong>mit</strong>tlung des induzierten<br />
Neuverkehrs geht davon aus, dass Reisezeitverkürzungen neue Fahrten generieren.<br />
Die L250 Neusiedler Straße gehört zu jenen Zulaufstrecken zur S7, welche durch den<br />
induzierten Verkehr eine relevante Verkehrszunahme erfahren.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />
Tierlebensräumen. So wurden im Rahmen des Projektes u. a. waldverbessernde<br />
Maßnahmen und die Neuanlage bestimmter Lebensraumtypen zur Verbesserung von<br />
Funktionen an anderer Stelle berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die<br />
Zerschneidungswirkung der Trasse und die erhöhte Gefahr der Tötung querender<br />
Tiere wurden abschnittsweise Schutzwände, Leiteinrichtungen und Querungshilfen<br />
vorgesehen. Solche Maßnahmen dienen gerade dazu, das örtliche Verschwinden von<br />
empfindlichen Arten oder eine hohe Zahl verkehrsbedingt getöteter Tiere zu<br />
vermeiden.<br />
Stellungnahme Nr.: 215<br />
Von: Richard Konrath<br />
Adresse: Waidhausenstrasse 3, 1140 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 198<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 77
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 198.<br />
Stellungnahme Nr.: 216<br />
Von: Dietrich Solveig<br />
Adresse: Wilhelm-Leibl-Gasse 12/A1, 1130 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr.151.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 151.<br />
Stellungnahme Nr.: 217<br />
Von: Franz Lexmail<br />
Adresse: Sandweg 16, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Auch die Landwirte können abwandern weil es für uns durch die Straße keine Zukunft mehr<br />
gibt. Alles wird durch die Schadstoffe belastet.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192 und 199.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 78
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 218<br />
Von: Christian Moser<br />
Adresse: Sandweg 16, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 217.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 217<br />
Stellungnahme Nr.: 219<br />
Von: Sandra Weiss<br />
Adresse: Sandweg 16, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 79
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 220<br />
Von: Theresia Lorenz<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Grabenstrasse 31, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor dass die hohen Kosten für 29 Km Schnellstraße anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist, auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autohahnmaut zahlen will, Alles wird durch die<br />
Schadstoffe belastet. Es ist mir unverständlich das unsere Politiker an dieser<br />
Naturzerstörung festhalten. Auch wird keine Rücksicht auf die Anrainer der S7 sowie den<br />
Bewohner der angrenzenden Gemeinden genommen. Wie kann man den Anrainern der S7<br />
und den angrenzenden Gemeinden <strong>mit</strong>teilen, dass sämtliche Grundstücke bereits verkauft<br />
sind. Auch die älteren Grundbesitzer werden <strong>mit</strong> Drohung der Enteignung unter Druck<br />
gesetzt. Wir schreiben das Jahr 2009 und nicht 70 Jahre davor.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192<br />
Stellungnahme Nr.: 221<br />
Von: Adelheid Kurz<br />
Adresse: Am Grindelsberg 7, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 191.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 80
Zusätzlicher Einwand:<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Entwertung von Liegenschaften durch den Bau der S7 wurde nicht erhoben, sowie<br />
gegen die Entwertung wurde auch nichts unternommen.<br />
Auch wird die Landwirtschaft sehr unter der Umweltbelastung leiden. Leider ist es unseren<br />
Politikern egal was aus unserer Umwelt wird.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 191 und 199.<br />
Fachgebiet Landwirtschaft<br />
Durch das Vorhaben gehen etwa 80ha lw. Fläche dauerhaft verloren. Angesichts der<br />
insgesamten Entwicklungsdynamik der Landwirtschaft und Veränderungen auch<br />
durch den Beitritt vieler neuer Länder zur EU hat sich die Landwirtschaft in den<br />
letzten Jahren deutlich verändert. Bewirtschaftungserschwernisse führen für einzelne<br />
Betriebsführer zu einem tw. bis gänzlichen Verlust des Betriebes, was für diese<br />
persönlich eine deutliche Lebensveränderung <strong>mit</strong> allen nachteiligen Folgen bedeutet.<br />
Insgesamt für das Schutzgut Landwirtschaft sind die Flächenverluste jedoch nicht so<br />
hoch, dass von einer erheblichen Beeinträchtigung für das Schutzgut Landwirtschaft<br />
auszugehen ist.<br />
Die Umweltbelastung ist in einem Ausmaß, welches weder für die Landwirtschaft<br />
noch für die Böden erhebliche Auswirkungen haben wird.<br />
Die Details sind im Einreichprojekt z.B. in der Einlage 5.2. Fachbericht<br />
„Landwirtschaft“, Einlage 6.1. „Boden“ und auch in den Fachberichten zu<br />
„Oberflächenwasserhaushalt“ (Einlage 6.2.1) oder „Geologie - Grundwasser“ (Einlage<br />
6.3.1.) dargelegt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 81
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 222<br />
Von: Fritz Lorenz<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Grabenstrasse 31, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />
Stellungnahme Nr.: 223<br />
Von: Rene Kloiber<br />
Adresse: Waldgasse 9, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 209.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 209<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 82
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 224<br />
Von: Christian Kloiber<br />
Adresse: Waldgasse 9, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwilfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />
falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügeIland östlich von Rudersdorfl werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />
Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet. Auch wenn die ASFINAG<br />
treuen Sachverständigen meinen die Greutem wird nur <strong>mit</strong> 45db belastet. Dem kann sofort<br />
widersprochen werden in dem ein nicht ASFINAG treuer Sachverständiger eine<br />
Schallmessung vornimmt. Was nicht zu vergessen ist die Beeinträchtigung der Flora und<br />
Fauna die gerade in unserem Gebiet derzeit noch in Ordnung ist, Leider wird von den<br />
Transport - Baulobbyisten keine Rücksicht auf Mensch und Natur genommen, Für die<br />
engstirnigen Denkungsweise der verantwortlichen Herren wird sich die Natur in Zukunft zu<br />
wehren wissen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 83
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu dem Thema Wirtschaftlichkeit wird auf<br />
die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
209.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />
behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />
Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />
Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />
Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 84
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 85
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch für Flora und<br />
Fauna. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur<br />
verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 225<br />
Von: Alfred Kurz<br />
Adresse: Am Grindelsberg, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 221.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 221<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 86
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 226<br />
Von: Silvia Faißner<br />
Adresse: Rebenweg 1/12/1, 1170 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Des weiteren bringe ich vor dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderwertig<br />
verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />
Annahme, dass Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren, ist<br />
auch falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />
‘HügelIand östlich von Rudersdorf werden die Bewohner der Greutern, Gemeindegebiet<br />
Limbach, sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet. Auch wenn die<br />
offensichtlich ASFINAG - treuen Sachverständigen meinen, die Greutern wird nur <strong>mit</strong> 45db<br />
belastet. Dem kann sofort widersprochen werden, in dem ein unabhängiger<br />
Sachverständiger eine Schallmessung vornimmt. Nicht zu vergessen ist die Beeinträchtigung<br />
der Flora und Fauna, die gerade in unserem Gebiet derzeit noch in Ordnung ist. Leider wird<br />
von dem Transport - Baulobbyisten keine Rücksicht auf Mensch und Natur genommen.<br />
Gegen die engstirnige Denkungsweise der verantwortlichen Herren wird sich die Natur in<br />
Zukunft zu wehren wissen. Ich beabsichtige, mich im Gemeindegebiet von Limbach<br />
niederzulassen, unter diesen Umständen werde ich allerdings davon Abstand nehmen<br />
müssen, denn Lärm und Gestank habe ich in Wien auch zur Genüge.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 87
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />
behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />
Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />
Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />
Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
In der gegenständlichen Stellungnahme wird der Ortsteil Limbach-Greutern der<br />
Gemeinde Kukmirn erwähnt. In Projektseinlage 4.6.18 „Differenzlärmkarte - Planfall<br />
S7 minus Nullvariante, Lnight, Prognose 2025“ ist für dieses Gebiet keine<br />
immissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der S7 ausgewiesen. Die<br />
Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />
S7“ zeigt für Objekte in diesem Gebiet Beurteilungspegel, die deutlich unter dem<br />
Zielwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms entsprechend den<br />
Vorsorgewerten für Lärm gemäß Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation bzw.<br />
den Planungsrichtwerten für „Wohnen“ gemäß ÖNORM S 5021 liegen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />
Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />
Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />
wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 88
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch für Flora und<br />
Fauna. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur<br />
verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 89
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 227<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Mag.iur. Dipl.-Ing. Hans Diester Faißner<br />
Adresse: Rebenweg 1/12/1, 1170 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 226.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 226<br />
Stellungnahme Nr.: 228<br />
Von: Helga Padelek<br />
Adresse: Tenschertstrasse 24/7/5, 1230 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />
Stellungnahme Nr.: 229<br />
Von: Heinz Padelek<br />
Adresse: Tenschertstrasse 24/7/5, 1230 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 90
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />
Stellungnahme Nr.: 230<br />
Von: Gerhard Stekovits<br />
Adresse: Kleinfavoriten 3, 7535 St. Michael<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />
Stellungnahme Nr.: 231<br />
Von: Silvia Stekovits<br />
Adresse: Kleifavoriten 3, 7535 St. Michael<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 91
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 232<br />
Von: Elisabeth Bär<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Panoramastrasse 24, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 191.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 191<br />
Stellungnahme Nr.: 233<br />
Von: Ida Fandl<br />
Adresse: Panoramastrasse 8, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 212.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Jetzt steht es fest, dass die Bewohner der Gemeinden Kukmirn Ortsteil Limbach <strong>mit</strong> Lärm,<br />
Dreck sehr stark belastet werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 92
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In der gegenständlichen Stellungnahme wird der Ortsteil Limbach-Greutern der<br />
Gemeinde Kukmirn erwähnt. In Projektseinlage 4.6.18 „Differenzlärmkarte - Planfall<br />
S7 minus Nullvariante, Lnight, Prognose 2025“ ist für dieses Gebiet keine<br />
immissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der S7 ausgewiesen. Die<br />
Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />
S7“ zeigt für Objekte in diesem Gebiet Beurteilungspegel, die deutlich unter dem<br />
Zielwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms entsprechend den<br />
Vorsorgewerten für Lärm gemäß Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation bzw.<br />
den Planungsrichtwerten für „Wohnen“ gemäß ÖNORM S 5021 liegen.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />
Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />
Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />
wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Stellungnahme Nr.: 234<br />
Von: Evelyn Hütter<br />
Adresse: Am Wiesengrund 8, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 93
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 235<br />
Von: Monikal Balek<br />
Adresse: Ferdinandgasse 5, 2340 Mödling<br />
Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 151.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 151<br />
Stellungnahme Nr.: 236<br />
Von: Karin Reichelt<br />
Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 179.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Die Politik soll endlich Versprechen welche bezüglich der S7 getan wurden einhalten.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich politischen Fragen und Rechtsfragen und zu den Themen<br />
Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 179<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 94
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 237<br />
Von: Alexander Reichelt<br />
Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />
Stellungnahme Nr.: 238<br />
Von: Bernd Hipfinger<br />
Adresse: Billrothstrasse 61/11, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />
Stellungnahme Nr.: 239<br />
Von: Nikolaus Reichelt<br />
Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 95
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />
Stellungnahme Nr.: 240<br />
Von: Horst Reichelt<br />
Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 27.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />
Stellungnahme Nr.: 241<br />
Von: Alexandra Ederer<br />
Adresse: Am Marbach 20, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 96
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 242<br />
Von: Karl Balek<br />
Adresse: Ferdinandgasse 5, 2340 Mödling<br />
Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 151<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 151<br />
Stellungnahme Nr.: 243<br />
Von: Franz Hütter<br />
Adresse: Am Wiesengrund 8, 7543 Limbach<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />
Stellungnahme Nr.: 244<br />
Von: Christian Ring<br />
Adresse: Bayerstrasse 9, 4061 Pasching<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 97
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stellungnahme Nr.: 245<br />
Von: Peter Retzl<br />
Adresse: Steinbrecherring 21, 4400 Steyr<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stellungnahme Nr.: 246<br />
Von: Siegfried Gibley<br />
Adresse: Höllstrasse 3, 4451 Garsten<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 98
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 247<br />
Von: Franz Burgholzer<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Karl – Marx – Strasse 8/1, 4400 Steyr<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stellungnahme Nr.: 248<br />
Von: Doris Stiglecker<br />
Adresse: Mühlauweg 36/6, 4523 Sierning<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stellungnahme Nr.: 249<br />
Von: Iris Janak<br />
Adresse: St. Bertholdallee 56/4, 4451 Garsten<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 99
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stellungnahme Nr.: 250<br />
Von: Erich Hofmarcher<br />
Adresse: Mateottihof 4, 4400 Steyr<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stellungnahme Nr.: 251<br />
Von: Johann Höllbacher<br />
Adresse: Hessenplatz 3, 4400 Steyr<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 100
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 252<br />
Von: Maria Kracher<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 215, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Ich wohne direkt <strong>mit</strong> Blick auf die Lafnitzquerung und un<strong>mit</strong>telbar am Auffahrtsknoten der<br />
B57a. Schutzmaßnahmen gegen Lärm und umweltbelastende Schadstoffe sind überhaupt<br />
nicht gegeben, laut Projektsunterlagen ersichtlich!!<br />
Es ist <strong>mit</strong> einer dauerhaften Erhöhung des Verkehrslärms zu rechnen. Nachweislich<br />
gesundheitsschädigend auch durch die Schadstoffe. Wertverlust für unsere Wohnobjekte<br />
und Grundstücke.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit und in der Betriebsphase wird es an oben angeführten Objekt<br />
zu geringen Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 101
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
eingehalten. Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase<br />
einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb<br />
Kontrollmessungen gefordert und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten<br />
Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild<br />
Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen, Hecken und die Neuanlage eines<br />
Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen (siehe Unterlage<br />
4.3.7).<br />
Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a verläuft die<br />
Trasse in Dammlage. Hier werden vom Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Im Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das Niveau<br />
der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen auch<br />
die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle und Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Stellungnahme Nr.: 253<br />
Von: Monika Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 14, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Das Untersuchungsgebiet muss auf ganz Deutsch Kaltenbrunn ausgedehnt werden, auch<br />
auf die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind!!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume richtig ausgewählt sind. Entsprechende gutachterliche<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 102
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Feststellungen finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />
„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Zur gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird ergänzt, dass in<br />
Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />
S7“ für einzelne Objekte an der B57a Beurteilungspegel angegeben sind, die über<br />
dem Ziel- bzw. Grenzwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms liegen. Diese<br />
Objekte sind nicht von der „Neuanlage“ sondern vom untergeordneten Straßennetz<br />
betroffen. Hier ist nur dann objektseitiger Lärmschutz infolge indirekter<br />
Projektauswirkungen (Schallpegelzunahme durch induzierten Verkehr) vorgesehen,<br />
wenn an der Gebäudefassade Gesamtschallimmissionen von > 60 dB zur Tageszeit<br />
und > 50 dB zur Nachtzeit auftreten und deren Veränderung über dem<br />
Irrelevanzkriterium liegt.<br />
Die Stellungnahme Nr. 253 bezieht sich auf eine Adresse, welche rd. 2,4 km nördlich<br />
der S7 im Ortsbereich Deutsch-Kaltenbrunn gelegen ist. Im Zuge der Erstellung des<br />
Teilgutachtens „Lärm“ wurden die UVE-Unterlagen geprüft und aus schalltechnischer<br />
Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet. In Einlage 4.7.1 ist<br />
ausgewiesen, dass die emissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der<br />
B57a, bedingt durch den induzierten Verkehr der S7, im Zehntel-dB-Bereich liegt. Die<br />
Änderung der Emission ist linear auf die Immission übertragbar. Die<br />
vorhabensbedingte Immissionszunahme liegt daher auch im Zehntel-dB-Bereich. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“,<br />
Kap. 3 und 5.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin:<br />
Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird, zu<br />
einer Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt.<br />
Aufgrund der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die<br />
Gesundheit durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle<br />
anderen verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe<br />
werden in einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur<br />
Folge haben kann.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 103
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />
Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />
Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />
Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />
eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />
Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />
im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />
Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />
auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Für den Fachbereich Geotechnik und Tunnelbau umfasst der Untersuchungsraum<br />
einen Trassenstreifen <strong>mit</strong> einer <strong>mit</strong>tleren Breite von ca. 5 km, innerhalb dessen von<br />
der Projektwerberin Feld- und Laboruntersuchungen zur Erkundung, Beschreibung<br />
und Klassifizierung der vorliegenden Untergrundverhältnisse durchgeführt worden<br />
sind.<br />
Der geotechnische Einflussbereich, innerhalb dessen sich Veränderungen der<br />
Untergrundstabilität ergeben können, ist jedenfalls innerhalb des beschriebenen<br />
Untersuchungsraumes zu erwarten, sodass aus Sicht des Fachbereiches<br />
Geotechnik, Tunnelbau und Brandsicherheit das Untersuchungsgebiet ausreichend<br />
ist.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 104
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichnen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Kulturgüter:<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Fachgebiet Raumplanung + Erholung<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 105
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 106
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 254<br />
Von: Maria Gaunersdorfer<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Wie verhält sich die Klimaschutz – Konvention der UNO <strong>mit</strong> dem Neubau von<br />
Transitautobahnen!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Eine Relevanz der Klimarahmenkonvention für die Forstpolitik ergibt sich aus der<br />
Möglichkeit, Wälder als Kohlenstoffsenker in die nationale Bilanz <strong>mit</strong>einzubeziehen.<br />
Des Weiteren ist es derzeit möglich, im Rahmen der Gemeinschaftsreduktion (Joint<br />
Implementation) und dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM)<br />
durch Aufforstungen in Entwicklungsländern die CO2-Bilanz<br />
Es kann keine Unvereinbarkeit der S7 <strong>mit</strong> der Klimarahmenkonvention der Vereinten<br />
Nationen erkannt werden. Siehe dazu auch Behandlung der Stellungnahme 12.1 zum<br />
Kyoto-Protokoll!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 107
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Stellungnahme Nr.: 255<br />
Von: Marg. Tege<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 341, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Die S7 ist <strong>mit</strong> der Rio – Konferenz von 1992 (Erdgipfel) nicht vereinbar.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 108
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 109
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Stellungnahme Nr.: 256<br />
Von: Franz Gaunersdorfer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Die S7 ist <strong>mit</strong> dem Weltgipfel Johannesburg 2002 nicht vereinbar!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung fand vom 26. August bis zum 4.<br />
September 2002 in Johannesburg/Südafrika <strong>mit</strong> ca. 20.000 Delegierten von<br />
Regierungen, der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Kommunen<br />
statt. Ziel war neben der Bilanzierung der Agenda 21, des Plans zur Umsetzung der<br />
Agenda 21 (New York 1997), sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategien, die<br />
Fortschreibung neuer Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung bis<br />
2015/2017.<br />
Der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung endete <strong>mit</strong> der Verabschiedung einer<br />
Politischen Erklärung der Staats- und Regierungschefs („The Johannesburg<br />
Declaration on Sustainable Development“) und eines 65-seitigen Johannesburg-<br />
Aktionsplans („Plan of Implementation“).<br />
Das Hauptergebnis dieses Weltgipfels ist, dass der künftige Weg zur Umsetzung des<br />
Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung durch neue Prioritäten, Zielmarken und<br />
Umsetzungsprogramme vorgegeben wurde. Erstmals wurden quantifizierbare Ziele,<br />
insbesondere die Millenniumsziele in den Aktionsplan aufgenommen.<br />
Wichtige neue Ziele sind:<br />
• Bis zum Jahr 2010 soll der Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt) deutlich<br />
reduziert werden.<br />
• Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl der Menschen die in absoluter Armut leben<br />
(weniger als 1 € pro Tag) um 500 Mio. reduziert werden, weltweit alle Kinder<br />
eine Grundschulausbildung erhalten und der Anteil der Menschen, die keinen<br />
Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben, halbiert werden.<br />
• Bis zum Jahr 2020 soll eine Minimierung der gesundheits- und<br />
umweltschädlichen Auswirkungen bei der Produktion und dem Gebrauch von<br />
Chemikalien erreicht werden.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem<br />
Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 110
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Aus lufttechnischer Sicht kann keine Unvereinbarkeit der S7 <strong>mit</strong> dem Weltgipfel für<br />
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />
Stellungnahme Nr.: 257<br />
Von: Gudrun Wolf<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 201, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Schutzmaßnahmen sind nicht gegeben. Verkehrslärm – gesundheitsschädigend.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 111
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 258<br />
Von: Maria Kracher<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Die S7 zerstört den Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere und ist daher <strong>mit</strong> der Artenschutz<br />
Konvention Rio 1992 nicht vereinbar!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Mit der „Artenschutz Konvention Rio 1992“ ist das Übereinkommen über die<br />
Biologische Vielfalt (1992) gemeint, wobei "biologische Vielfalt" nach der Definition<br />
des Übereinkommens, dem auch Österreich beigetreten ist, die Variabilität unter<br />
lebenden Organismen jeglicher Herkunft und die ökologischen Komplexe, zu denen<br />
sie gehören, umfasst. Dabei ist die Erhaltung der Artenvielfalt einer der relevanten<br />
Aspekte. Österreich kommt den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen u. a. durch<br />
entsprechende Berichte über die diesbezüglichen Aktivitäten und die Erarbeitung<br />
einer Biodiversitätsstrategie (zunächst 1998, überarbeitete Fassung 2005) nach. Eine<br />
Übersicht über die Aktivitäten Österreichs findet sich auf der Webseite des Nationalen<br />
Clearing House Mechanism (www.biodiv.at). Un<strong>mit</strong>telbar dem Schutz der<br />
biologischen Vielfalt im Sinne des Übereinkommens, sowohl der Lebensräume wie<br />
auch der Arten, dienen das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 sowie<br />
die artenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in den Landesnaturschutzgesetzen<br />
umgesetzt wurden. Im vorliegenden Projekt wurden diese Vorgaben ausreichend<br />
berücksichtigt.<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein, dies wird auch weder durch<br />
die Biodiversitätskonvention noch deren Umsetzung in nationale Aktivitäten und die<br />
Gesetzgebung grundsätzlich in Frage gestellt. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />
vermehrbar ist, geht hierbei auch Natur und Lebensraum von Arten verloren, dies ist<br />
zutreffend. Die im Projekt vorgesehenen und ergänzend im<br />
Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen sind allerdings<br />
dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 112
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
zu mindern. Dies gilt auch für Pflanzen und Tiere. Die Artenschutzerfordernisse<br />
wurden speziell behandelt und sind ausreichend berücksichtigt.<br />
Eine Unvereinbarkeit der S7 West <strong>mit</strong> der Artenschutz Konvention Rio 1992 kann<br />
jedenfalls nicht erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255<br />
Stellungnahme Nr.: 259<br />
Von: Willi Kracher<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn,<br />
denn alle Deutsch - Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 113
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 253<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Zur gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird ergänzt, dass in<br />
Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />
S7“ für einzelne Objekte an der B57a Beurteilungspegel angegeben sind, die über<br />
dem Ziel- bzw. Grenzwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms liegen. Diese<br />
Objekte sind nicht von der „Neuanlage“ sondern vom untergeordneten Straßennetz<br />
betroffen. Hier ist nur dann objektseitiger Lärmschutz infolge indirekter<br />
Projektauswirkungen (Schallpegelzunahme durch induzierten Verkehr) vorgesehen,<br />
wenn an der Gebäudefassade Gesamtschallimmissionen von > 60 dB zur Tageszeit<br />
und > 50 dB zur Nachtzeit auftreten und deren Veränderung über dem<br />
Irrelevanzkriterium liegt.<br />
Die Stellungnahme Nr. 259 bezieht sich auf eine Adresse, welche rd. 2,4 km nördlich<br />
der S7 im Ortsbereich Deutsch-Kaltenbrunn gelegen ist. Im Zuge der Erstellung des<br />
Teilgutachtens „Lärm“ wurden die UVE-Unterlagen geprüft und aus schalltechnischer<br />
Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet. In Einlage 4.7.1 ist<br />
ausgewiesen, dass die emissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der<br />
B57a, bedingt durch den induzierten Verkehr der S7, im Zehntel-dB-Bereich liegt. Die<br />
Änderung der Emission ist linear auf die Immission übertragbar. Die<br />
vorhabensbedingte Immissionszunahme liegt daher auch im Zehntel-dB-Bereich. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“,<br />
Kap. 3<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichnen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Humanmedizin:<br />
Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7induziert wird zu einer<br />
Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt. Aufgrund<br />
der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die Gesundheit<br />
durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle anderen<br />
verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe werden in<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 114
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur Folge<br />
haben kann.<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />
Stellungnahme Nr.: 260<br />
Von: Ilse Gölles<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 288, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 115
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 261<br />
Von: Albert Erkinger<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 351, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 262<br />
Von: Ilse Erkigner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 351, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 116
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 263<br />
Von: Oliver Wagner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 348, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Die S7 ist nicht vereinbar <strong>mit</strong> der Rio – Deklaration über Umwelt und Entwicklung der UNO<br />
1992!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 117
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255<br />
Stellungnahme Nr.: 264<br />
Von: Larissa Wagner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 348, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Das ganze Projekt ist <strong>mit</strong> der Aalborg Charta 94, die auch Österreich ratifiziert hat, nicht<br />
vereinbar.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Aalborg Charta 94 (<strong>Stellungnahmen</strong> 264)<br />
Bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung kommt den Kommunen eine<br />
Schlüsselrolle zu. So betont die Agenda 21 <strong>mit</strong> einem eigenen Kapitel die besondere<br />
Verantwortung und Zuständigkeit der Lokalbehörden für die Umsetzung der Ziele von<br />
Rio ("Lokale Agenda 21").<br />
Städte und Gemeinden haben sich seither in verschiedenen Organisationen wie z.B.<br />
ICLEI (Internationaler Rat für Kommunale Umweltinitiativen) zusammengeschlossen,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 118
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
um sich bei der Umsetzung der Agenda 21 und der Lokalen Agenda 21 (LA21)<br />
gegenseitig zu unterstützen. Vom 24.-27. Mai 1994 fand im dänischen Aalborg, von<br />
der Stadt Aalborg und der EU veranstaltet und von ICLEI inhaltlich ausgerichtet, die<br />
Europäische Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden statt. An<br />
ihrem Ende beschlossen die mehr als 600 Teilnehmer die sog. Charta der<br />
Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit<br />
(Charter of European Cities & Towns Towards Sustainability) oder kurz Charta von<br />
Aalborg.<br />
Die Charta von Aalborg besteht aus drei Teilen:<br />
Teil I: Durch Konsens angenommene Erklärung: Europäische Städte und Gemeinden<br />
auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit<br />
Teil II: Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden<br />
Teil III: In "Lokale Agenda 21" - Prozesse eintreten: Kommunale<br />
Handlungsprogramme für Zukunftsbeständigkeit<br />
Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden hat danach<br />
folgende Hauptaufgaben:<br />
1. Erleichterung der gegenseitigen Unterstützung der europäischen Städte und<br />
Gemeinden bei der Gestaltung<br />
2. Entwicklung und Umsetzung von Programmen <strong>mit</strong> dem Ziel der<br />
Zukunftsbeständigkeit<br />
3. Sammlung und Verbreitung von Informationen über gute Beispiele auf<br />
kommunaler Ebene<br />
4. Förderung des Grundsatzes der Zukunftsbeständigkeit in anderen Kommunen<br />
5. Anwerbung weiterer Unterzeichner der Charta<br />
6. Verleihung eines jährlichen Preises "Zukunftsbeständige Stadt"<br />
7. Formulierung politischer Empfehlungen an die Europäische Kommission<br />
8. Beiträge zu den Berichten "Zukunftsbeständige Städte" der<br />
Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt<br />
9. Unterstützung von Kommunalpolitikern bei der Umsetzung geeigneter<br />
Empfehlungen und Rechtsvorschriften der Europäischen Union<br />
10. Herausgabe eines Bulletins der Kampagne. Zur Durchführung dieser<br />
Aufgaben muss eine Kampagnen-Koordinierung eingerichtet werden.<br />
Bei der Ausarbeitung der kommunalen Handlungsprogramme (Lokale Agenda 21)<br />
sollen folgende Schritte berücksichtigt werden:<br />
1. Anerkennung der bestehenden Rahmenbedingungen für Planung und<br />
Finanzierung sowie anderer Pläne und Programme<br />
2. systematische Bestimmung von Problemen und ihrer Ursachen, unter<br />
gründlicher Öffentlichkeitsbefragung;<br />
3. Dringlichkeitsreihung von Aufgaben zur Behandlung der er<strong>mit</strong>telten Probleme;<br />
4. Aufstellung eines Leitbildes für eine zukunftsbeständige Kommune unter<br />
Beteiligung aller Bereiche der örtlichen Gemeinschaft;<br />
5. Prüfung und Beurteilung alternativer strategischer Möglichkeiten;<br />
6. Aufstellung eines langfristigen kommunalen Handlungsprogrammes für<br />
Zukunftsbeständigkeit einschließlich messbarer Ziele;<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 119
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
7. Ausarbeitung eines Planes zur Umsetzung des Handlungsprogrammes<br />
einschließlich eines Zeitplanes sowie Festlegung der Verantwortlichkeiten der<br />
einzelnen Partner;<br />
8. Einrichtung von Systemen und Verfahren zur projektbegleitenden Kontrolle<br />
und Berichterstattung über die Umsetzung des Programmes.<br />
Die Charta von Aalborg wurde anfangs von 80 europäischen Kommunen und 253<br />
Vertretern internationaler Organisationen, nationaler Regierungen, wissenschaftlicher<br />
Institute, Berater und Einzelpersonen unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung der<br />
Charta initiierten die Städte, Gemeinden und Kreise die Europäische Kampagne<br />
zukunftsbeständiger Städte und verpflichteten sich dazu, in "Lokale Agenda 21"-<br />
Prozesse einzutreten und langfristige Handlungsprogramme <strong>mit</strong> dem Ziel der<br />
Zukunftsbeständigkeit aufzustellen.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />
angeführten Charta erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Eine Unvereinbarkeit der S7 <strong>mit</strong> der Aalborg-Charta kann nicht erkannt werden.<br />
Stellungnahme Nr.: 265<br />
Von: Karl Schöntag<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 266, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Aufgrund der Aarhus – Konvention 1998, die auch Österreich ratifiziert hat, nicht<br />
genehmigungsfähig!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus<br />
unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen<br />
über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 120
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.<br />
Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person<br />
Rechte im Umweltschutz zuschreibt.<br />
Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei "Säulen" zusammen:<br />
• dem Zugang zu Informationen (Art. 4),<br />
• der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Art. 6 - 8) und<br />
• dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).<br />
26 der 27 EU Mitgliedstaaten haben – außer Irland - die Aarhus Konvention ratifiziert<br />
und sind so<strong>mit</strong> Vertragspartei geworden. Da auch die Europäische Gemeinschaft die<br />
Konvention unterzeichnet hat und im Jahr 2005 Vertragspartei geworden ist, waren<br />
entsprechende Anpassungen des EG-Rechts an die Vorgaben der Aarhus<br />
Konvention notwendig. Die Konvention wurde <strong>mit</strong>tlerweile durch eine Reihe von<br />
Rechtsakten umgesetzt.<br />
In Österreich erfolgt die Umsetzung der Konvention im Wesentlichen auf Basis von<br />
EG-Richtlinien, die die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Vorgaben der<br />
Aarhus Konvention zum Ziel haben.<br />
Österreich hat im Dezember 2007 einen ersten detaillierten Umsetzungsbericht für<br />
die 3. Vertragsstaatenkonferenz in Riga, Juni 2008, über<strong>mit</strong>telt. In diesem finden sich<br />
die Details, wie die Konventionsartikel in Österreich umgesetzt wurden.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />
angeführten Konvention erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 266<br />
Von: Irmgard Schöntag<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 266, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Aufgrund der Rio – Deklaration über Entwicklung und Umwelt 1992, die auch Österreich<br />
ratifiziert hat, nicht genehmigungsfähig!!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 121
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 122
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255<br />
Stellungnahme Nr.: 267<br />
Von: Hermann Bauer<br />
Adresse: Bergstrasse 5, 7543 Neusiedl<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 266.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 266<br />
Stellungnahme Nr.: 268<br />
Von: Sarah Bauer<br />
Adresse: Bergstrasse 5, 7543 Neusiedl<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 266.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Aufgrund Dokumente Agende 21, Rio – Konferenz 1992, Artenschutz – Konvention, ist das<br />
Projekt nicht genehmigungsfähig!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 123
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 124
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 255<br />
Stellungnahme Nr.: 269<br />
Von: Waltraud Schulter<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 373, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Aufgrund der Milleniumsziele (2000) der UNO, die auch Österreich <strong>mit</strong>beschlossen hat, ist<br />
das Projekt nicht genehmigungsfähig.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die UN-Millenniumsziele sind acht Entwicklungsziele (englisch Millennium<br />
Development Goals, MDGs) für das Jahr 2015, die im Jahr 2000 von einer<br />
Arbeitsgruppe aus Vertretern der UNO, der Weltbank, der OECD und mehreren<br />
NGOs formuliert worden sind.<br />
1. Bekämpfung von extremer Armut und Hunger<br />
o Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die<br />
weniger als den Gegenwert eines US-Dollars pro Tag zum Leben<br />
haben.<br />
o Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die<br />
Hunger leiden.<br />
o Vollbeschäftigung in ehrbarer Arbeit für alle erreichen, auch für Frauen<br />
und Jugendliche.<br />
2. Primarschulbildung für alle<br />
o Bis zum Jahr 2015 sicherstellen, dass Kinder in der ganzen Welt,<br />
Mädchen wie Jungen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen<br />
können.<br />
3. Gleichstellung der Geschlechter / Stärkung der Rolle der Frauen<br />
o Das Geschlechtergefälle in der Primar- und Sekundarschulbildung<br />
beseitigen, möglichst bis 2005 und auf allen Bildungsebenen bis<br />
spätestens 2015.<br />
4. Senkung der Kindersterblichkeit<br />
o Zwischen 1990 und 2015 Senkung der Kindersterblichkeit von Unter-<br />
Fünf-Jährigen um zwei Drittel (von 10,6 Prozent auf 3,5 Prozent).<br />
5. Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 125
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
o Zwischen 1990 und 2015 Senkung der Sterblichkeitsrate von Müttern<br />
um drei Viertel.<br />
o Bis 2015 allgemeinen Zugang zu reproduktiver Gesundheit erreichen.<br />
6. Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten<br />
o Bis 2015 die Ausbreitung von HIV/AIDS zum Stillstand bringen und<br />
eine Trendumkehr bewirken.<br />
o Bis 2010 weltweiten Zugang zu medizinischer Versorgung für alle<br />
HIV/AIDS-Infizierten erreichen, die diese benötigen.<br />
o Bis 2015 die Ausbreitung von Malaria und anderen schweren<br />
Krankheiten zum Stillstand bringen und eine Trendumkehr bewirken.<br />
7. Ökologische Nachhaltigkeit<br />
o Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in der Politik und den<br />
Programmen der einzelnen Staaten verankern und die Vernichtung<br />
von Umweltressourcen eindämmen.<br />
o Den Verlust der Biodiversität verringern, bis 2010 eine signifikante<br />
Drosselung der Verlustrate erreichen.<br />
o Bis 2015 Halbierung des Anteils der Menschen ohne dauerhaft<br />
gesicherten Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser (von 65<br />
Prozent auf 32 Prozent).<br />
o Bis 2020 eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen von<br />
mindestens 100 Millionen Slumbewohnern und -bewohnerinnen<br />
bewirken.<br />
8. Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung<br />
o Weitere Fortschritte bei der Entwicklung eines offenen,<br />
regelgestützten, berechenbaren und nicht diskriminierenden Handels-<br />
und Finanzsystems. Dies umfasst die Verpflichtung zu<br />
verantwortungsbewusster Regierungsführung, zu Entwicklung und zur<br />
Senkung der Armut - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler<br />
Ebene.<br />
o Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten<br />
entwickelten Länder Least Developed Countries. Das beinhaltet den<br />
Abbau von Handelshemmnissen, Schuldenerleichterung und -erlass,<br />
besondere finanzielle Unterstützung der aktiv um Armutsminderung<br />
bemühten Länder.<br />
o Den besonderen Bedürfnissen der Binnen- und kleinen Insel-<br />
Entwicklungsländern Rechnung tragen.<br />
o Umfassende Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene<br />
zur Lösung der Schuldenprobleme der Entwicklungsländer.<br />
o In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Entwicklungsländern Strategien zur<br />
Schaffung menschenwürdiger und sinnvoller Arbeitsplätze für junge<br />
Menschen erarbeiten und umsetzen.<br />
o In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Pharmaunternehmen Zugang zu<br />
unentbehrlichen Arznei<strong>mit</strong>teln zu erschwinglichen Preisen in<br />
Entwicklungsländern gewährleisten.<br />
o In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> dem privaten Sektor dafür sorgen, dass die<br />
Vorteile neuer Technologien, insbesondere von Informations- und<br />
Kommunikationstechnologien, von Entwicklungsländern genutzt<br />
werden können.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Milleniumszielen erkannt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 126
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 270<br />
Von: Alexandra Peischl<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 47, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 269.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 127
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 269<br />
Stellungnahme Nr.: 271<br />
Von: Harald Bauer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 181, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Aufgrund der Alpen – Konvention ist das Projekt nicht genehmigungsfähig!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die S7 West ist nicht vom Anwendungsbereich der Alpenkonvention erfasst.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 128
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 272<br />
Von: Hannelore Bauer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 181, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 264.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 264<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 129
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 273<br />
Von: Doris Pustelnik<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 264.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 264<br />
Stellungnahme Nr.: 274<br />
Von: Viktoria Pustelnik<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 264.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 264<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 130
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 275<br />
Von: Simon Pustelnik<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzlicher Einwand:<br />
Nachweislich sterben mehr Menschen neben als auf der Autobahn, ich habe ein Grundrecht<br />
auf ein gesundes langes Leben. Siehe die Europa – Charta!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist eine noch nicht rechtlich<br />
bindende Kodifizierung der Grundrechte auf Ebene der Europäischen Union. Mit der<br />
Charta sind die Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer<br />
verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention.<br />
Die Charta enthält die auf Ebene der Union geltenden Grundrechte, die bisher nur als<br />
allgemeiner Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf die<br />
gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union im Vertrag genannt werden (Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags). Da<strong>mit</strong><br />
werden die Grundrechte für den Einzelnen transparenter. Zugleich sollen Identität<br />
und Legiti<strong>mit</strong>ät der Europäischen Union gestärkt werden.<br />
In sechs Kapiteln (Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität,<br />
Bürgerrechte und justizielle Rechte) fasst die Charta die allgemeinen Menschen- und<br />
Bürgerrechte und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem Dokument<br />
zusammen. Ein weiteres Kapitel regelt die so genannten horizontalen Fragen; es<br />
enthält die Regeln, die querschnittsartig für alle Grundrechte gelten (Adressaten der<br />
Grundrechte, Grundrechtsschranken, Verhältnis zu anderen<br />
Grundrechtsgewährleistungen, insbesondere zur Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention, Missbrauchsverbot). Einige Abschnitte der Charta<br />
wurden relativ unklar gehalten, so ist z. B. in Artikel 6 das Recht jeder Person „auf<br />
Freiheit und Sicherheit“ festgeschrieben, wobei unbestimmt bleibt, wie etwa<br />
individuelle Freiheit gegenüber kollektiver Sicherheit zu gewichten ist.<br />
In 54 Artikeln werden den europäischen Bürgern umfassende Rechte zugesichert.<br />
Artikel II-61 VVE sieht man deutlich die Handschrift des deutschen<br />
Verfassungsrechtlers und damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog an: „Die<br />
Würde des Menschen ist unantastbar“ (entspricht Artikel 1 Absatz 1 des<br />
Grundgesetzes). Doch ist die Charta im Schutzbereich weiter als die Rechte im<br />
deutschen Grundgesetz; sie sichert neben den klassischen Bürgerrechten wie Rede-,<br />
Meinungs- oder Versammlungsfreiheit auch den Verbraucherschutz, den<br />
Datenschutz, ein „Recht auf eine gute Verwaltung“ und weitgehende Rechte von<br />
Kindern, Behinderten und Alten. Auch soziale Rechte wurden in die Charta<br />
aufgenommen. So sind unter anderem „würdige Arbeitsbedingungen“ und eine<br />
kostenlose Arbeitsver<strong>mit</strong>tlung garantiert.<br />
Die Reichweite der Grundrechte wird aus der Charta selbst heraus nicht ersichtlich.<br />
Die Grenzen der einzelnen Grundrechte ergeben sich aus der Europäischen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 131
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Menschenrechtskonvention, auf die verwiesen wird. Der Artikel II-112 VVE ist<br />
insofern von weitreichender Bedeutung.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />
angeführten Charta erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die Lebenserwartung der Menschen hat sich in den letzten 50 Jahren deutlich erhöht,<br />
so liegt das <strong>mit</strong>tlere Sterbealter heut bei ca. 80 Jahren. Heute leben mehr Menschen<br />
in Städten, als auf dem Lande. Es liegt in der Natur der Dinge, dass die<br />
Schadstofflast in Städten deutlich höher liegt und dennoch steigt die<br />
Lebenserwartung. Das Leben als direkter Anrainer einer Autobahn hat stellt dann ein<br />
besonders Risiko für die Gesundheit dar, wenn auf der Autobahn die Frequenz des<br />
Verkehrs ein Ausmaß annimmt, dass die Konzentration der Schadstoffe ein Ausmaß<br />
annimmt, bei der die Gesundheit negativ beeinflusst wird. Ein UVP-Verfahren dient<br />
unter anderem zu analysieren, ob für die betroffenen Bürger ein Gesundheitsrisiko<br />
vorliegt. Eine Umweltverträglichkeit eines Projektes liegt erst dann vor, wenn, wenn<br />
dieses Risiko ausgeschlossen werden kann.<br />
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist eine noch nicht rechtlich<br />
bindende Kodifizierung der Grundrechte auf Ebene der Europäischen Union. Mit der<br />
Charta sind die Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer<br />
verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention. In sechs Kapiteln (Würde des Menschen, Freiheit,<br />
Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte) fasst die Charta die<br />
allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte und die wirtschaftlichen und sozialen<br />
Rechte in einem Dokument zusammen. Ein weiteres Kapitel regelt die so genannten<br />
horizontalen Fragen; es enthält die Regeln, die querschnittsartig für alle Grundrechte<br />
gelten (Adressaten der Grundrechte, Grundrechtsschranken, Verhältnis zu anderen<br />
Grundrechtsgewährleistungen, insbesondere zur Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention, Missbrauchsverbot). Der Humanmediziner orientiert sich<br />
an der Definition der Gesundheit der WHO: Gesundheit ist ein Zustand vollständigen<br />
körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und daher weit mehr als die<br />
bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 132
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 276<br />
Von: Freiwillige Feuerwehr Altenmarkt<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: 8280 Altenmarkt – FuB Nr. 46001<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Wir sprechen uns gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Wir als Feuerwehr Altenmarkt sind in Zukunft für den Abschnitt der S 7 zuständig, welcher<br />
von der Speltenbacher Unterführung bis zur Großwilfersdorfer Gemeindegrenze reicht. Da lt.<br />
Plan nur beim Forsthaus in Speltenbach eine Feuerwehrauffahrt vorgesehen ist, möchten wir<br />
hier<strong>mit</strong> noch zusätzlich vor der Unterführung Speltenbach und in Höhe der L 439 beidseitig<br />
eine Feuerwehrauffahrt reklamieren (vielleicht auch in Form von Betriebsumkehren), um eine<br />
schnellere und effizientere Hilfestellung bei etwaigen Verkehrsunfällen oder anderweitigen<br />
Katastrophen leisten zu können.<br />
Daher beantragen wir, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.05.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen abzuweisen und uns im Verfahren<br />
gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Der Einwand wurde an die ASFINAG weitergeleitet, eine Stellungnahme wurde wie<br />
folgt abgegeben:<br />
Im Zuge des Planungsprozesses war die FF Altenmarkt mehrfach<br />
eingebunden. Bei mehreren Abstimmungsterminen wurde u.a. auch die<br />
Zufahrtssituation genauestens erläutert. Zudem wurden der FF Altenmarkt<br />
auch Pläne der S7 zur Verfügung gestellt. Bis zur Einreichung der S7 im<br />
Abschnitt West sind keine zusätzlichen Wünsche geäußert worden.<br />
An folgenden Terminen wurden Besprechungen <strong>mit</strong> den Einsatzkräften<br />
abgehalten:-20.06.06, -05.09.07, -28.11.07.<br />
Konkret zu den Zufahrtswünschen:<br />
UFT Speltenbach: Bei der UFT Speltenbach ist sowohl beim West- als<br />
auch beim Ostportal gemäß den eingereichten Planungen eine Zufahrt<br />
möglich.<br />
-Westportal (km 6,972): Betriebsumkehr<br />
-Ostportal (km 7,956): Anschlussstelle an die L401 (km 8,440)<br />
L439: Bei der L439 (km 4,487) ist keine Auffahrt vorgesehen. Eine<br />
solche wäre technisch zwar <strong>mit</strong> größerem Aufwand möglich (Ausgestaltung<br />
des Lärmschutzwalles kompliziert),war jedoch aus wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten aus Sicht der ASFINAG keine Option. Inklusive<br />
Grundeinlöse, Nebenkosten und Gleitung wäre hier <strong>mit</strong> Mehrkosten von<br />
mindestens 500.000,-- zu rechnen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 133
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Aus folgenden Gesichtspunkten ist eine Auffahrt an der gewünschten Stelle<br />
aus unserer Sicht nicht notwendig:<br />
Die nächste Betriebsumkehr Richtung Graz ist bei Objekt S7.03 (km 0,844)<br />
vorgesehen.<br />
In Richtung Ungarn ist beim Westportal des Tunnel Speltenbach (km 6,972)<br />
die nächste Zufahrt möglich.<br />
Fazit: Eine Abstimmung <strong>mit</strong> der FF hat im Vorfeld der Einreichung<br />
stattgefunden. Eine Zufahrt bei der L439 wurde nicht gefordert und ist<br />
daher auch aus wirtschaftlicher Überlegung in den Planungen nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Angemerkt sei noch, dass eine Änderung der Zuständigkeiten der einzelen FF<br />
eventuell andenkenswert sein könnte (Betreuung der Fahrtrichtung Ungarn bis<br />
zum Westportal des Tunnel Speltenbach durch die FF Großwilfersdorf sowie<br />
des Abschnittes in Richtung Graz durch die FF Fürstenfeld). Dies steht jedoch<br />
außerhalb unseres Einflussbereiches und soll hier nur der Vollständigkeit<br />
halber angeführt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Diese Stellungnahme kann mangels Darlegung objektiver Einsatzüberlegungen nur<br />
grundsätzlich beantwortet werden:<br />
Bei der Erstellung des gegenständlichen Einreichprojektes wurden sämtliche<br />
zutreffenden RVS-Richtlinien berücksichtigt. Dementsprechend sind auch die für freie<br />
Strecken, Galerien und Tunnel dem Stand der Technik folgenden<br />
Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Für den Betrieb werden üblicherweise Einsatzpläne<br />
erarbeitet, zu deren Abstimmung auch die Blaulicht-Organisationen beigezogen<br />
werden.<br />
Stellungnahme Nr.: 277<br />
Von: Ludmilla Knebel und Karina Mühler<br />
Adresse: Weichenberg 31, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Als Eigentümer der Hausliegenschaft Rudersdorf, Weichenberg 31, KG 31126 Rudersdorf,<br />
Grundstück Nr. 3316:2, EZ; 672, bringen wir im Interesse des ,,vorsorgenden Schutzes" zu<br />
Auswirkungen der S 7 im Besonderen zur Thematik Lärmentwicklung eine Stellungnahme<br />
<strong>mit</strong> Forderungen ein:<br />
Die Behörde möge dem Projektträger alle für die Vermeidung erhöhter Lärmentwicklungen<br />
zum Schutz des gegebenen Siedlungsraumes Rudersdorf, Weichenberg, bzw. für unsere<br />
Liegenschaft Rudersdorf, Weichenberg 31, erforderlichen Lärmschutz als Auflage<br />
vorschreiben und dass auch eventuell als Spätfolge - nach Fertigstellung der S7 ist zu<br />
erwarten, dass der Verkehr auf der L 250 (Zubringer zu S 7) enorm zunehmen wird -<br />
erforderliche objektseitige Lärmschutzmaßnahmen (kostenlos für die<br />
Liegenschaftseigentümer) errichtet werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 134
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Verkehrszählungen und<br />
Schallpegel-Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der durch die Gutachter „Humanmedizin“ und „Lärm“<br />
einvernehmlich festgelegten Schutzziele sind Änderungen des Lärmpegels um<br />
weniger als 1 dB als irrelevant zu beurteilen. Die Schutzziele sowie die Richt- und<br />
Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Beim gegenständlichen Objekt Weichenberg 31, 7571 Rudersdorf, wurden relevante<br />
Auswirkungen aufgrund des durch die S7 an der L250 im Ortsteil Weichenberg<br />
induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des Immissionspegels von<br />
55,2 dB auf 57,6 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind daher objektseitige<br />
Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Beim gegenständlichen Objekt Weichenberg 31, 7571 Rudersdorf, wurden relevante<br />
Auswirkungen aufgrund des durch die S7 an der L250 im Ortsteil Weichenberg<br />
induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des Immissionspegels von<br />
55,2 dB auf 57,6 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind daher objektseitige<br />
Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die WHO war gerade in der letzten<br />
Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff einen hohen Stellenwert<br />
beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die WHO zur Erkenntnis, dass<br />
ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein Wert LA,eq≥55 dB während<br />
der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es handelt sich so<strong>mit</strong> beim<br />
LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen Überschreitung noch nicht<br />
gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische Grenzwert liegt hingegen bei<br />
LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Stellungnahme Nr.: 278<br />
Von: Elfriede und Karlheinz Strobl<br />
Adresse: Altenmarkt 66, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Wir sprechen uns gegen die Erlassung eines teilkonzemrienen Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs. 1 UVP-G 2000, § 4 Abs. 1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § l7 Foirstgesetz 1975, und § 7 Abs. l Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz tür das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstralle,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 135
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Da die geplante Trassenführung der S 7 unter anderem 2 Wälder von uns durchschneidet,<br />
bleiben beiderseits der Straße schwer zu bewirtschaftende Kleinflächen übrig. Da wir sehr<br />
stark forstorientiert wirtschaften, gehen aber auch die verlorenen Waldstücke ab.<br />
Auch sind mehrere unserer Waldparzellen, welche ausschließlich nördlich der geplanten<br />
Trasse liegen, nach Fertigstellung der S 7 aufgrund fehlender Querungshilfen nur mehr unter<br />
erschwertem und da<strong>mit</strong> kostenintensiverem Aufwand als bisher erreichbar.<br />
Dadurch entstehen sehr große Grundentwertungen und erhebliche Einbußen bei einer<br />
zukünftigen Bewirtschaftung, auch im Hinblick auf unseren Sohn, welcher zur Zeit eine<br />
landwirtschaftliche Schule besucht und die Landwirtschaft eigentlich im jetzigen Zustand<br />
übernehmen will.<br />
Wir beantragen daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.05.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen abzuweisen und uns im Verfahren<br />
gemäß § 19 Abs. 1 Z. 1 UVP – G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />
Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />
Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 136
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereichen Forstwirtschaft nachgeordneten Fachbereich,<br />
der Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />
Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />
Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />
Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />
Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />
weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />
kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />
der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />
Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />
abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />
Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />
vertretbar angesehen.<br />
Stellungnahme Nr.: 279<br />
Von: Landwirtschaftskammer Steiermark<br />
Adresse: Hamerlinggasse 3, 8010 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark gibt zum o.a. Betreff folgende<br />
Stellungnahme ab;<br />
Einwand 279.1<br />
Grundsätzlich gilt es die Interessen der betroffenen Grundeigentümer zu berücksichtigen und<br />
alle vermögensrechtlichen Nachteile, welche diesen durch den Bau und den Betrieb des<br />
gegenständlichen Projektes entstehen, in vollem Umfang abzugelten bzw. auszugleichen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 137
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da<strong>mit</strong> eine möglichst geringe Inanspruchnahme von nachhaltig genutzten land- und<br />
forstwirtschaftlichen Flächen in einem für die Land- und Forstwirtschaft sehr<br />
bedeutungsvollen Gebiet gewährleistet ist, ist bei der Inanspruchnahme von Grundstücken<br />
aufgrund des gegenständlichen Projektes vom Grundsatz auszugehen, dass die<br />
Beanspruchung nur im unbedingt notwendigen Ausmaß zu erfolgen hat. Dieser Umstand hat<br />
bei der Trassenfindung jedenfalls berücksichtigt zu werden.<br />
Im Falle der Realisierung des gegenständlichen Projektes kommt es zu Durchschneidungen<br />
von wertvollen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Für die daraus<br />
resultierenden Restflächen sowie für alle vom Projekt betroffenen Grundstücke ist eine<br />
Neuvermessung auf Kosten der Projektwerberin so<strong>mit</strong> unumgänglich. Aufgrund der<br />
unterschiedlichen Teilungen und Veränderungen der Grundstücke kommt es zu einer<br />
dauernden Erschwernis der Bewirtschaftung sowie zu einer dauernden Ertragsminderung.<br />
Ebenso kommt es zur Bildung von Restflächen, die wegen ihrer geringen Fläche bzw. ihrer<br />
Unförmigkeit nur mehr <strong>mit</strong> unverhältnismäßig großem Aufwand bewirtschaftet werden<br />
können und eine nicht unwesentliche Verminderung des Wertes erfahren. Dieser Umstand<br />
ist jedenfalls bei der Abgeltung zu berücksichtigen. Zudem sind Zufahrten zu den<br />
Restflächen im bisherigen Umfang, zu jeder Zeit und ohne Umweg zu gewährleisten. Im Fall<br />
von Umwegen ist eine entsprechende Abgeltung zu leisten.<br />
Grundsätzlich sind Restflächen, die unter der Berücksichtigung ihrer bisherigen Verwendung<br />
nicht mehr zweckmäßig nutzbar sind bzw. deren Bewirtschaftung nur <strong>mit</strong> unverhältnismäßig<br />
großem Aufwand bewerkstelligt werden kann, auf Verlangen des Grundeigentümers<br />
abzulösen. Für durchschnittene Flächen ist ein Kommassierungsverfahren anzustreben, die<br />
dabei anfallenden Kosten sind von der Projektwerberin zu tragen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />
Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />
Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />
Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />
Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />
weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />
kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />
der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />
Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />
abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />
Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />
vertretbar angesehen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 138
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Der Einwand ist vollinhaltlich berechtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die<br />
erhobenen Forderungen Projektbestandteil sind und die Abgeltungen nach<br />
Bundesstraßengesetz abzuhandeln sind.<br />
Einwand 279.2<br />
Negative Auswirkungen der Schnellstraße sowie der dazugehörigen Anlagen auf<br />
Nachbargrundstücke (z.B. durch Beschattung, Verunkrautung, Streuschaden, Staub, Abfluss<br />
usw.) sind hintanzuhalten. Sollte es trotzdem zu negativen Auswirkungen kommen, sind<br />
diese konkret darzustellen und entsprechend abzugelten.<br />
Geländemodellierungen sollen zur Erhaltung von wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
nur im unbedingt notwendigen Ausmaß durchgeführt werden. Sollte es im Zuge der<br />
Errichtung der Schnellstraße bzw. der dazugehörenden Anlagen trotzdem zu<br />
Geländemodellierungen auf angrenzenden Grundstücken kommen, dann ist die bestehende<br />
Humusabdeckung in einer entsprechenden Höhe abzufragen und seitlich zu lagern und nach<br />
Vornahme der Modellierung wieder auf die Fläche zu verbringen. Die modellierten Flächen<br />
sind grundsätzlich so zu rekultivieren, dass künftig eine ordentliche, gesetzes- und<br />
auflagenkonforme Bewirtschaftung dieser Flächen im bisherigen Umfang wieder möglich ist.<br />
Sollte trotzdem eine nachhaltige Bewirtschaftungserschwernis und da<strong>mit</strong> einhergehend ein<br />
Ertragsentgang auftreten, dann ist dies entsprechend abzugelten. Zudem ist allgemein bei<br />
einer Geländemodellierung darauf Rücksicht zu nehmen, dass durch diese die<br />
ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des betroffenen<br />
Grundstückes nicht negativ beeinträchtigt wird.<br />
Bei der Ausweisung von ökologischen Ausgleichsflächen soll die bisherige<br />
Bewirtschaftungsform der betroffenen Grundstücke sowie die Bewirtschaftung der an diese<br />
Ausgleichsflächen angrenzenden Grundstücke berücksichtigt werden. Weiters ist bei der<br />
Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen darauf zu achten, dass eine nachhaltige<br />
negative Beeinträchtigung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke nicht gegeben<br />
ist. So<strong>mit</strong> sind diese Flächen jedenfalls so anzulegen, dass negative Auswirkungen auf<br />
Nachbargrundstücke durch Beschattung, Verunkrautung, Vernässung usw. ausgeschlossen<br />
werden können. Sollte es trotzdem zu negativen Auswirkungen kommen, sind diese konkret<br />
darzustellen und entsprechend abzugelten. Eine Zerstückelung wertvoller land- und<br />
forstwirtschaftlicher Grundstücke durch die Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen<br />
sollte jedenfalls hintan gehalten werden Primär sollten die verbleibenden Restgrundstücke,<br />
welche unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Verwendung nicht mehr zweckmäßig nutzbar<br />
sind, als ökologische Ausgleichsflächen herangezogen werden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen muss sich primär am Zweck<br />
orientieren, den diese Flächen erfüllen. Im Fall der notwendigen Kompensation für<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 139
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
bestimmte Tier- und Pflanzenarten können bestimmte standörtliche Bedingungen,<br />
räumliche Funktionsbezüge o. a. hierfür ausschlaggebend sein. Darüber hinaus sind<br />
z. B. trassennahe Restgrundstücke für bestimmte Tierarten schon deshalb nicht als<br />
Kompensationsfläche geeignet, weil sie zu starker Störung unterliegen oder nicht die<br />
erforderliche Flächengröße aufweisen.<br />
Selbstverständlich sollten aber dort, wo neben den primären Anforderungen eine<br />
Abstimmung auf die im Einwand genannten Sachverhalte möglich ist, jene<br />
Berücksichtigung finden, z. B. wenn Optionen für eine Reihe von Flächen <strong>mit</strong><br />
unterschiedlicher Konfliktsituation für die Landwirtschaft bestehen.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Der Einwand weist auf wichtige Grundsätze der Planung und Umsetzung hin. In<br />
Abstimmung auf die Erfordernisse anderer Fachbereiche ist diesen Forderungen<br />
bestmöglich zu entsprechen.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
Sämtliche Oberflächenwässer entlang der gesamten Trasse werden einer<br />
Versickerung zugeführt, sodass eine Vernässung nicht zu befürchten ist. Eine<br />
Vernässung allein durch Verringerung der Sonneneinstrahlung ist auszuschließen.<br />
Einwand 279.3<br />
Querungen der Schnellstraße müssen in vertretbaren Abständen <strong>mit</strong>tels Über- oder<br />
Unterführungen gewährleistet sein. Diese Über- bzw. Unterführungen sind so<br />
auszugestalten, dass diese für Fahrzeuge aller Art und für landwirtschaftliche Maschinen und<br />
Geräte — technischer Fortschritt ist zu berücksichtigen — ausreichend dimensioniert sind.<br />
Die Zufahrten zu den Grundstücken sind weiterhin jederzeit uneingeschränkt und ohne<br />
größeren Aufwand sicherzustellen, Umwege sollen möglichst vermieden werden. In diesem<br />
Zusammenhang soll auch der Aspekt des Umweltschutzes berücksichtigt werden, denn<br />
künstlich geschaffene Umwege bedeuten eine höhere Schadstoffemission.<br />
Wildüberführungen und -unterführungen sind so auszuführen, dass an land- und<br />
forstwirtschaftlichen Kulturen, aufgrund des konzentrierten Wildwechsels keine wie immer<br />
gearteten Schäden auftreten. Eine zunehmende Gefährdung der land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen, der Gehöfte sowie sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Anlagen<br />
durch Hochwasser im Projektsgebiet aufgrund des Baues und des Betriebes der<br />
Schnellstraße ist hintan zuhalten. Die Ist-Situation darf nicht verschlechtert werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Das gegenständliche Bauvorhaben sieht nur eine Grünbrücke vor. Sie trägt der<br />
Tatsache Rechnung, dass dort ein regional bedeutsamer Wildwechsel verläuft. Sie<br />
befindet sich in einem großen geschlossenen Waldkomplex südlich von Jobst. Da sie<br />
sich nicht im Nahbereich von komplementären Lebensräumen (Einstand,<br />
Äsungsfläche) befindet, ist nicht zu erwarten, dass dort eine erhöhte<br />
Verbissbelastung auftreten wird. Das Problem besteht allerdings im Bereich von<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 140
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Brücken über diverse Gewässer und die ÖBB, es wird ihm durch Maßnahmen im<br />
Teilgutachten Forstwirtschaft begegnet.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Für jene Bereiche, wo es lt. UVE-Teilgutachten „Wildökologie und Jagd“ bau- oder<br />
betriebsbedingt zu Konzentrationseffekten von Rehwild und da<strong>mit</strong> zu einer erhöhten<br />
Gefahr von Schäden am Bewuchs kommt, ist den Waldeigentümern nachweislich ein<br />
Verbiss- und Fegeschutz für Verjüngungsflächen anzubieten. Dies wurde als<br />
erforderliche Maßnahme im UVP-Teilgutachten „Forstwirtschaft“ festgehalten.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Das bestehende Projekt ist so aufgebaut, dass sich keine längeren Umwege als ca.<br />
1km ergeben werden. Die Wege sind so zu gestalten, dass das derzeitige Wegenetz<br />
funktional in der derzeitigen Qualität der Wege und <strong>mit</strong> den derzeitigen<br />
Anforderungen an die Befahrbarkeit wieder hergestellt wird. Eine Dimensionierung für<br />
Fahrzeuge aller Art inklusive technischem Fortschritt ist nicht Aufgabe des Projektes.<br />
Sehr wohl müssen die Wege für die derzeit i.A. verwendeten landwirtschaftlichen<br />
Maschinen und Geräten geeignet sein.<br />
Einwand 279.4<br />
Wasserdurchlässe und Brücken sind baulich so zu gestalten, dass ein mögliches<br />
Hochwasser ungehindert abfließen kann und so<strong>mit</strong> eine Schädigung wertvoller land- und<br />
forstwirtschaftlicher Flächen und Einrichtungen verhindert wird.<br />
Weiters darf der Grundwasserkörper des vom gegenständlichen Projekt betroffenen<br />
Gebietes, hinsichtlich der Wasserqualität und des Grundwasserstandes nicht negativ<br />
beeinflusst werden. Der Projektwerberin sollte so<strong>mit</strong> aufgetragen werden, dass diese<br />
ausreichend Vorkehrungen zu treffen hat, dass eine negative Beeinträchtigung des<br />
Grundwasserkörpers ausgeschlossen werden kann.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />
derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />
wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />
weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />
Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />
während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />
Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />
Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />
Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />
Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 141
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />
im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />
dokumentieren zu können.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Projektsgemäß sind alle Wasserdurchlässe und Brücken auf die Abfuhr des 100jährlichen<br />
Ereignisses konzipiert. Ein derartiges Bemessungsereignis entspricht dem<br />
Stand der Technik. Durch die Vorgabe der Wildökologie bzw. der Gewässerökologie<br />
gelangen bei vielen Kreuzungsbauwerken jedoch noch größere Abflussquerschnitte<br />
zur Ausgestaltung. Folge dessen ist dann bei diesen Querungen eine weit aus höhere<br />
Abfuhrkapazität als die 100-jährliche gegeben.<br />
In un<strong>mit</strong>telbaren Querungsbereichen kann es natürlich zu lokalen Anstiegen der<br />
Wasserspiegellage kommen. Diese Veränderungen sind im Projekt entsprechend<br />
dargestellt und es wird auf das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren verwiesen.<br />
Einwand 279.5<br />
Die Projektwerberin hat auf eigene Kosten land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke<br />
und Kulturen, Bauwerke, Drainagen, Quellen, Brunnen, Grenzen udgl. sofern diese vom<br />
Projekt direkt oder indirekt betroffen sind, einer Beweissicherung durch einen<br />
Sachverständigen vor Baubeginn des Projekts zu unterziehen. Die<br />
Beweissicherungsgutachten sollen den betroffenen Grundeigentümern zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Aus Anlass der Errichtung des gegenständlichen Projektes etwa beschädigte Anlagen, wie<br />
Brunnen, Drainagen, Wege, Brücken, Zäune, Gebäude, Grenzsteine udgl., sind von der<br />
Projektwerberin unverzüglich wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen bzw. ist<br />
deren Funktionalität im selben Umfang wie vor dem Bau auch weiterhin zu gewährleisten.<br />
Die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter sind diesbezüglich vollkommen schad-<br />
und klaglos zu halten. In diesem Zusammenhang sind der Projektwerberin angemessene<br />
Beobachtungszeiträume aufzutragen. Ist eine unverzügliche Herstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes aufgrund der Erheblichkeit des Schadens nicht möglich, so ist zumindest vorerst<br />
eine Ersatzleitung- bzw. Einrichtung sicherzustellen. Bei Wasserversorgungsanlagen ist eine<br />
Beweissicherung sowohl für die Wassermenge als auch für die Wasserqualität<br />
durchzuführen.<br />
Hinsichtlich der Sicherstellung der oben genannten Rechte sowie der Gewährleistung der<br />
Funktionalität der oben angeführten Anlagen soll der Projektwerberin weiters aufgetragen<br />
werden, dass sie diesbezüglich schon vor Baubeginn die notwendigen servitutsrechtlichen<br />
Regelungen <strong>mit</strong> den jeweiligen Grundeigentümern zu treffen hat.<br />
Die für die Errichtung der Anlage notwendigen Zufahrten sind <strong>mit</strong> dem Grundeigentümer<br />
rechtzeitig vor Baubeginn einvernehmlich vertraglich festzulegen und deren Benützung<br />
entsprechend abzugelten. Privatwege, die im Zuge der Bauarbeiten benutzt werden, sind<br />
von der Projektwerberin während der Bauarbeiten im gut befahrbaren Zustand zu halten.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand der Wege im Einvernehmen <strong>mit</strong><br />
dem Grundeigentümer auf Kosten der Projektwerberin wieder herzustellen. Falls die<br />
Bauarbeiten der Schnellstraße während der Dauer von termingebundenen Iand- und<br />
forstwirtschaftlichen Arbeiten vorgenommen werden, sind Überfahrten in ausreichendem<br />
Maße herzustellen bzw. sicherzustellen und die eintretenden Wirtschaftserschwernisse<br />
angemessen abzugelten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 142
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da <strong>mit</strong> dem Bau und dem Betrieb der Schnellstraße eine entsprechende Lärm- und<br />
Staubentwicklung einhergeht, sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen nicht nur ab<br />
Inbetriebnahme der Schnellstraße und der dazugehörigen Anlagen sondern auch während<br />
der Bauphase durchzuführen. So<strong>mit</strong> sind für alle Siedlungsräume, Gehöfte und zeitintensiv<br />
zu bearbeitenden Sonderkulturen, welche der Trasse nahe liegen, entsprechende Lärm- und<br />
Staubschutzvorkehrungen zu treffen. Diese sind natürlich auf Kosten der Projektwerberin zu<br />
errichten. Sämtliche vermögensrechtliche Nachteile daraus sind abzugelten. Für jene Wohn-<br />
und Betriebsobjekte, welche sich in der Nähe der Straßenanlagen befinden und für die eine<br />
Errichtung von Lärmschutzwänden nicht möglich oder zweckmäßig ist, sind auf Kosten der<br />
Projektwerberin Lärmschutzfenster einzubauen oder entsprechende<br />
Lärmschutzbegleitmaßnahmen durchzuführen.<br />
Vor lnangriffnahme der Bauarbeiten sind die betroffenen Grundeigentümer jedenfalls<br />
rechtzeitig zu verständigen und ist diese eine Ansprechperson seitens der Projektwerberin<br />
namhaft zu machen.<br />
Die Projektwerberin hat die Grundeigentümer und die Bewirtschafter für alle Schäden,<br />
welche durch den Bau, den Bestand, die Wartung und den Betrieb des gegenständlichen<br />
Projektes entstehen, schad— und klaglos zu halten. Weiters hat sie den Grundeigentümern<br />
und Bewirtschaftern gegenüber für alle Schäden zu haften, welche von Unternehmen, die in<br />
ihrem Auftrag tätig werden, verursacht worden sind,<br />
Nachteile, die den Grundeigentümern und Bewirtschaftern durch dieses Projekt im<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> flächenbezogenen Förderungen und/oder Tierprämien ohne ihr<br />
Verschulden entstehen, sind von der Projektwerberin abzugelten.<br />
Der Projektwerberin soll weiters aufgetragen werden, dass diese die zur Errichtung des<br />
gegenständlichen Projektes notwendigen Verträge sowie die Abgeltungsbeträge<br />
einvernehmlich <strong>mit</strong> den betroffenen Grundeigentümer rechtzeitig vor Baubeginn<br />
abzuschließen bzw. festzulegen hat.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen sowie Grundstücksentwertung und allfälliger<br />
Ablöse wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Bestehende Straßen- und Radwegverbindungen sowie landwirtschaftliche<br />
Güterwegverbindungen werden durch entsprechende organisatorische oder bauliche<br />
Maßnahmen (z.B. durch provisorische Ausweichverbindungen) aufrecht erhalten.<br />
Notwendige und zumutbare Sperren (max. 7 Tage) werden durch rechtzeitige<br />
Informationen angekündigt.<br />
Hinsichtlich der Verkehrsregelung während der Bauphase wird die ausführende<br />
Bauunternehmung eine Verkehrsverhandlung beantragen sowie den Beginn der<br />
Bauarbeiten an die betreffende Gemeinde melden.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf eine spezielle Adresse. Grundsätzlich wird<br />
<strong>mit</strong> dem Vorhaben der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />
B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 143
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />
Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, ob<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 <strong>mit</strong><br />
einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet.<br />
Für die Bauphase ist eine Sonderbauaufsicht gemäß RVS 04.05.11 „Umweltschutz,<br />
Bau, Umweltbaubegleitung“ vorgesehen. Die im Einreichprojekt enthaltenen Lärm-<br />
schutzmaßnahmen wurden in den Teilgutachten „Lärm“ und „Humanmedizin“<br />
erweitert.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Die o.a. Vorgehensweise ist üblich und in den meisten Bestandteilen<br />
Projektsbestandteil in Form der Planung oder Maßnahmen.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
Im gesamten Trassenbereich erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen<br />
Brunnen und Pegeln im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des<br />
Grundwasserhaushalts dokumentieren zu können.<br />
Im Bereich jener Hausbrunnen, welche im Einflussbereich der erwarteten<br />
Bergwasserspiegelabsenkung Tunnel Rudersdorf bzw. Wannenbauwerk Rudersdorf-<br />
Ost liegen, ist für den Fall des Versiegens oder stärkeren Rückgang der Ergiebigkeit,<br />
vorab <strong>mit</strong> den Eigentümer der Brunnen nachweislich eine Vereinbarung über<br />
Ersatzmaßnahmen (kostenfreie Versorgung aus dem öffentlichen Netz) zu treffen.<br />
Die Vereinbarung hat auch die Betriebsphase zu beinhalten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 144
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im Gutachten des FB Oberflächengewässer ist in den Maßnahmenvorschreibungen<br />
enthalten, dass vor Baubeginn alle Einbauten zu erheben sind, da<strong>mit</strong> diese<br />
entsprechend gesichert und wiederhergestellt werden können.<br />
Hinsichtlich der Vorschreibung von Beweissicherungsmaßnahmen wird auf das<br />
Materienrecht verwiesen.<br />
Stellungnahme Nr.: 280<br />
Von: Dipl.-Ing. Peter Dampfhofer<br />
Adresse: Radingerstraße 7/1/13, 1020 Wien / Riegersdorf 21, 8264 Hainersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Ident Stellungnahme Nr. 24.<br />
Stellungnahme Nr.: 281<br />
Von: Burgenländische Landwirtschaftskammer<br />
Adresse: Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer schließt sich der Stellungnahme der<br />
Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark an und unterstützt alle darin<br />
formulierten Forderungen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 279<br />
Stellungnahme Nr.: 282<br />
Von: Mag a Christiane Brunner<br />
Adresse: Weisengasse 10/3, 8380 Jennersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 145
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-6 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP~6 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnelsicherheitsgesetz<br />
für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Einwand 282.1<br />
1. Stellungnahme<br />
Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Schnellstraße liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />
rechtfertigt (siehe Beilage 1), die Planungen für den Ostabschnitt wurden aus diesem Grund<br />
ja schon auf 2 Spuren reduziert. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus<br />
billiger, schneller und effizienter / wirkungsvoller durch andere Maßnahmen erzielt werden<br />
(lokale Umfahrungen, Änderungen der Beschilderungen, LKW-Fahrverbote wurden nicht<br />
geprüft, würden aber kaum Euro 500 Millionen Kosten). Die Auswirkungen der S7 auf die<br />
regionale Wirtschaft ist von der Projektwerberin bislang nicht untersucht worden und muss<br />
nach vorliegenden Studien (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7l) als nachteilig<br />
angenommen werden (siehe Beilage 2), Die Entwertung von Liegenschaften im gesamten<br />
Talabschnitt sowie auf den Zubringerstraßen durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />
kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />
Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />
öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />
nicht untersucht worden. Wie selbst die Verkehrszählungen der ASFINAG zeigen - die<br />
Verkehrszahlen nehmen sowohl von Osten als von Westen kommend in Richtung<br />
Fürstenfeld zu -, handelt es sich vorwiegend um regionalen Verkehr. Eine Transitroute kann<br />
hier also nicht die gewünschte Wirkung erzielen, sondern führt im Gegenteil zur Belastung<br />
von noch mehr Menschen.<br />
Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65<br />
in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong><br />
Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz— und Lafnitztal durch<br />
den Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />
rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer<br />
Entfernung voneinander parallel verlaufen. Die Bezirke Fürstenfeld und Jennersdorf sind<br />
bereits jetzt Feinstaubsanierungsgebiete, sodass jede weitere Belastung <strong>mit</strong><br />
Luftschadstoffen nicht akzeptiert werden kann, insbesondere deshalb, weil die verkehrliche<br />
Wirkung der S 7 bis nach Graz, der "Feinstaubhochburg" Österreichs reicht.<br />
Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />
Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />
der Oberflächen— und Grundwasserhaushalte (über 50.000 Menschen hängen an der<br />
Trinkwasserversorgung des Grundwasserhaushaltes im der auch durch den Westabschnitt<br />
der S7 betroffen ist) ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7 würde jahrtausendalte<br />
Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die Umweltverträglichkeit des Projekts<br />
ist daher nicht gegeben (siehe Beilage 3 und 4).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 146
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />
Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />
lokale Bedeutung hin. Ebenso die Tatsache, dass die vierspurige S 7 – Abschnitt West in die<br />
zweispurige B 65 mündet. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />
die B 319 bzw. B 65, die Oberwarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2<br />
mehr als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien<br />
nach Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die<br />
geplante Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine — über lokale und regionale<br />
verkehrliche Bedürfnisse hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird. Von<br />
viel größerer Bedeutung und weitaus vorteilhafter als die S7 wäre der Ausbau respektive die<br />
Attraktivierung der Ostbahn von Graz über Jennersdorf nach St. Gotthard (siehe Beilage 1).<br />
Soziale und gesellschaftliche Auswirkungen durch den geplanten Bau der S 7, wie die<br />
nachteilige Beeinflussung der demographischen Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf<br />
bestehende und geplante Siedlungsgebiete), erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe,<br />
Ausdünnung der im ländlichen Raum ohnehin unzureichenden Infrastruktur, wurden nicht<br />
geprüft. Der geplante Bau der S7 widerspricht zudem der Meinung der Mehrheit der<br />
Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragungen – Beilage 5); das (schon derzeit nicht<br />
erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige<br />
Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter gestellte<br />
Personen betroffen sind. In den letzten Jahren gibt es durch einige innovative Betriebe und<br />
vor allem den Tourismus (sanfter und Thermentourismus) neue Chancen für die<br />
Regionalentwicklung der Projektregion und auch darüber hinaus. Die S7 steht in Konkurrenz<br />
zu diesen positiven Entwicklungen und würde diese <strong>mit</strong> einem Schlag zunichte machen. Vor<br />
allem die regionalen Betriebe würden darunter leiden — es handelt sich vorwiegend um<br />
Klein- und Kleinstbetriebe, die sehr viel privates Kapital in diese Chancen investiert haben.<br />
Die S7 würde das wirtschaftliche Überleben dieser Betriebe massiv gefährden. Diese<br />
Betriebe sowie auch der Rest der Bevölkerung im Feistritz- und Lafnitztal wurden nie in die<br />
Entscheidung über dieses Projekt eingebunden. Nachdem die Umsetzung des Projektes<br />
aber ein massive Änderung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse sowie der weiteren<br />
Entwicklung der Region bedeuten würde, kann so eine Entscheidung auch nicht ohne<br />
entsprechende Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung (l) getroffen<br />
werden- die Einbindung in die Planung ist unter diesem Gesichtspunkt äußerst<br />
unzureichend. Die Bevölkerung hat ihren Willen aber mehrfach und sehr deutlich zum<br />
Ausdruck gebracht (siehe Ergebnisse der Volksbefragungen - Beilage 5).<br />
Abschließend mochte ich festhalten, dass die Informationspolitik und die Aufklärung der<br />
Bevölkerung über ihre Möglichkeiten im Verfahren unzureichend ist. Die Unterlagen, wurden<br />
kurz vor Weihnachten aufgelegt und die Projektwerberin hat erst in der siebten der achten<br />
Woche, in der die Möglichkeit zur Einsichtnahme bestand, darüber informiert. Die Teilung<br />
des Verfahrens in zwei Bauabschnitte und da<strong>mit</strong> die Teilung des Verfahrens ist für<br />
Bürgerinnen unzumutbar. Ich bin sowohl vom West- als auch vom Ostabschnitt betroffen,<br />
außerdem ist die Realisierung des Projektes ohnehin in einem Stück geplant, und daher ist<br />
die Verfahrensteilung eine Schikane gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Ich muss<br />
mich an diesem Verfahren nun zweimal beteiligen, wodurch mir ein erheblicher<br />
Mehraufwand an Zeit und Kosten entsteht, den mir niemand ersetzt. Wenn ich der<br />
Projektwerberin auf gleicher fachlicher Ebene entgegnen möchte, muss ich zusätzlich eine/n<br />
Gutacherin einbringen, den ich natürlich bezahlen muss und durch zwei Verfahren muss ich<br />
auch das zweimal tun. Die Beteiligung an einem UVP-Verfahren ist für Bürgerinnen und<br />
Bürger ohnehin sehr schwierig (wir haben nicht wie die Projektwerberin die<br />
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Finanzierung unserer Vorhaben im Hintergrund). Ich<br />
ersuche Sie daher, der Bevölkerung die nach UVP-G vorgesehene Beteiligung nicht zu<br />
erschweren und die Teilung des Verfahrens (es handelt sich ja insgesamt um nicht einmal 30<br />
km!) nicht zuzulassen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 147
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zum Thema Wirtschaftlichkeit wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Verkehrsuntersuchung ergab für den Gesamtverkehr im Untersuchungsgebiet<br />
einen gegenüber dem Anteil des Durchgangsverkehrs relativ hohen Ziel- und<br />
Quellverkehrsanteil. Wie plausibel dargestellt, wird der Verkehr ohne S7 im Feistritz-<br />
und Lafnitztal entlang der Achse B319 – B65 von 2006 bis zum Prognosejahr 2025<br />
jährlich im Mittel um rd. 3% zunehmen. Diese Verkehrssteigerungen verursachen<br />
Überschreitungen der Kapazitätsgrenze im Verkehrsablauf. Westlich von Fürstenfeld<br />
wäre im Jahr 2025 zu den Verkehrsspitzen nur noch Stop&Go-Verkehr möglich. Der<br />
Verkehr würde auf Nebenstraßen ausweichen und so<strong>mit</strong> zusätzlich Gebiete belasten,<br />
die bisher vom Verkehr nur gering betroffen sind.<br />
Die vorliegende Trasse der S7 wurde nach einer Variantenentwicklung und<br />
Vorauswahl sowie nach einer Nutzen-Kosten-Untersuchung als wirtschaftliche<br />
Lösung geplant. Lokale Ortsumfahrungen wurden aus folgenden Gründen nicht in<br />
das Trassenauswahlverfahren aufgenommen:<br />
o Das Prognoseverkehrsaufkommen übersteigt im Abschnitt West die<br />
Kapazitätsgrenze der zweistreifigen Straße (bereits derzeit Überschreitungen<br />
bei der Umfahrung Altenmarkt <strong>mit</strong> Stop&Go-Verkehr bzw. Stau).<br />
o Die Verkehrssicherheit kann durch lokale Ortsumfahrungen nicht<br />
gewährleistet werden. Radfahrer und Fußgänger verkehren in Längs- und<br />
Querrichtung.<br />
o Niveaugleiche Kreuzungen und Zufahrten senken die Leistungsfähigkeit und<br />
die Verkehrssicherheit.<br />
Im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit,<br />
beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) stellen lokale Ortsumfahrungen<br />
keine Alternative zu einer Schnellstraße dar.<br />
Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird als Verkehrsqualität oder Level of<br />
Service (LoS) angegeben. Die Beurteilung der Verkehrsqualität kann nach<br />
qualitativen und nach quantitativen Faktoren erfolgen. Warnwerte für<br />
Beeinträchtigungen der Verkehrsqualität leiten sich ab aus der Reisezeit, der<br />
Fahrbahnkapazität, der Stauhäufigkeit, dem Verkehrsablauf, der Gewährleistung der<br />
Mobilität und dem Komfort. Die Verkehrsdichte bezogen auf beide Fahrtrichtungen<br />
kennzeichnet die Bewegungsfreiheit der Kraftfahrer im Verkehrsfluss. Das so<br />
genannte Fundamentaldiagramm stellt den Zusammenhang zwischen<br />
Verkehrsstärke, Verkehrsdichte und Geschwindigkeit her. Daraus lassen sich die dem<br />
Stand der Technik entsprechenden 6 Stufen der Verkehrsqualität (vom freien<br />
Verkehrsfluss bis zur Überlastung <strong>mit</strong> Stop & Go und Stau) ableiten. Der<br />
Straßenerhalter wird bei mehrfach festgestellten Überlastungen und kritischen<br />
Verkehrszuständen Maßnahmenüberlegungen anstellen. Im gegenständlichen Fall<br />
hat dies nach umfangreichen Untersuchungen zum Einreichprojekt für die S7 geführt.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). Die Verkehrsplanung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 148
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
nimmt an den örtlichen und überörtlichen raumordnerischen Überlegungen teil und<br />
versucht auf diese <strong>mit</strong> der Schaffung ausreichender und zukunftsorientierter<br />
Verkehrqualität für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen<br />
Verkehr (ÖV) zu reagieren.<br />
Dazu gehören im Vorfeld durchgeführte Untersuchungen für den MIV und den ÖV<br />
sowohl im Personen- als auch im Güterverkehrsbereich. Im Rahmen dieses Projektes<br />
wurden die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV für den Busverkehr und für<br />
den Schienenverkehr untersucht. Dabei wurde nachvollziehbar und plausibel<br />
festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />
gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />
Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Da es in Österreich derzeit noch keine Grenzwerte für Feinstaub PM 2,5 gibt, wurden<br />
in der UVE keine Immissionsberechnungen vorgenommen. Die EU-Richtlinie<br />
2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt jedoch einen Grenzwert<br />
für das Jahres<strong>mit</strong>tel von 25 µg/m³ fest, der ab dem Jahr 2015 gilt (Stufe 1) sowie<br />
einen Richtgrenzwert (JMW 20 µg/m³ ab 2020 Stufe 2) fest, der im Jahr 2013 von der<br />
EU-Kommission noch zu überprüfen ist.<br />
Bezogen auf die berechneten Feinstaubimmissionen (PM10) kann davon<br />
ausgegangen werden, dass die motorbedingten Partikel (exhaust emissions) sowie<br />
die sekundären Partikel praktisch zur Gänze in die PM 2,5 - Fraktion fallen. Die durch<br />
Abrieb und Aufwirbelung entstehenden Partikelemissionen sind dagegen zum<br />
überwiegenden Teil größer als PM 2,5. Rechnet man dennoch in einer<br />
(unrealistischen) worst-case-Abschätzung die gesamte PM10-<br />
Immissionszusatzbelastung inkl. sekundäre Partikel als PM 2,5-Zusatzbelastung,<br />
dann ergibt sich selbst beim exponiertesten Wohnanrainer nur eine Zusatzbelastung<br />
von 0,38 + 0,19 = 0,57 µg/m³ im Jahres<strong>mit</strong>tel, die unter 3% des PM 2,5 -Grenzwertes<br />
der Stufe 1 sowie unter 3% des PM 2,5 - Richtgrenzwertes der Stufe 2 liegt, und<br />
da<strong>mit</strong> jedenfalls als irrelevant einzustufen ist. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass es sich hier um eine deutliche Überschätzung der realistisch zu<br />
erwartenden PM 2,5 - Zusatzbelastung handelt.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Auch in Jennersdorf ist<br />
eine relevante Immissionszunahme durch die S7 auszuschließen.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 149
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalenten zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Bei den der Ausbreitungsrechnung zugrundeliegenden Verkehrsprognose wurde der<br />
Gesamtverkehr (S7 Ost und West) berücksichtigt.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7 bedingt eine hoch signifikante<br />
Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />
15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />
zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />
Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />
durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />
der Betroffenen nicht gefährdet.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />
werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />
Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in<br />
Auftrag gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei<br />
Gutachter, die unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass<br />
die Zunahme der Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw.<br />
als irrelevant einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung<br />
lässt sich durch die Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />
Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />
Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />
Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />
UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />
Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />
menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 150
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 151
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Eine Fragebogenaktion der „Allianz gegen die S7“ zeigt Bedenken der regionalen<br />
Wirtschaft gegen die S7 auf, insbesondere bez. Kundenabwanderung. Eine Aussage,<br />
dass 85% der regionalen Wirtschaft gegen die S7 wären, kann aus dieser Unterlage<br />
aus Sicht des Gutachters nicht abgeleitet werden, insbesondere deswegen, da diese<br />
Frage nicht gestellt wurde.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 152
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />
dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem<br />
Lärmgutachter, dem Luftgutachter und dem Humanmediziner nachgeordneter<br />
Fachbereich, dem Befund des Lärmgutachters und des Luftgutachters bzw. der<br />
Beurteilung durch den Gutachter für Humanmedizin an.<br />
Einwand 282.2<br />
2. Einwendung als Partei<br />
Ich bin durch den geplanten Bau der S 7 persönlich betroffen, weil ich im Bezirk Jennersdorf<br />
— also in einem Feinstaub-Sanierungsgebiet (l) - lebe und durch den Bau der S7 befürchte,<br />
dass meine Gesundheit weiter belastet wird. Ich erwarte mir von den zuständigen Behörden,<br />
dass endlich Maßnahmen unternommen werden um die Gesundheitsbelastung im Bezirk<br />
Jennersdorf und im Projektgebiet zu verringern und nicht zusätzliche Belastungen in der<br />
Region auszulösen. Zudem bin ich persönlich betroffen. da ich fürchte dass durch den<br />
geplanten Bau des Westabschnittes der S7 auch der Ostabschnitt realisiert wird und es<br />
da<strong>mit</strong> über den Zubringer B56 auch zu einer Verkehrszunahme in Jennersdorf kommt und<br />
ich durch weitere Emissionen und Lärm belastet werde.<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINA6 Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß 5 19 Abs.1 Z 1 UVP-6 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 153
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einwand 282.2 dürfte die B57 Güssinger Straße und nicht die B56<br />
Geschriebenstein Straße gemeint sein. Im Einreichprojekt ergab sich das<br />
Untersuchungsgebiet aus den Räumen, welche das Verkehrsgeschehen im<br />
Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen verursachen. Richtung<br />
Osten erstreckt es sich bis nach Körmend. Richtung Norden und Süden ist das<br />
Untersuchungsgebiet soweit ausgedehnt, dass mögliche Verlagerungseffekte<br />
zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn berücksichtigt sind, inklusive der<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Das verkehrliche Einzugsgebiet umfasst<br />
Verkehrsbezirke in ganz Europa.<br />
Das Teilgutachten „Verkehr und Verkehrssicherheit“ bezieht sich auf das<br />
gegenständliche Vorhaben. In Projektseinlage 1.4.1 ist nachvollziehbar und plausibel<br />
dargestellt, dass sich zwischen Henndorf und Jennersdorf der Werktagsverkehr im<br />
Prognosejahr 2025 im Vorhabensplanfall gegenüber dem Bestandsplanfall nur um<br />
+0,07% verändert (zwischen Königsdorf und Henndorf: -1,9%, zwischen Eltendorf<br />
und Königsdorf: +8,6%).<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben bedeutet für<br />
den Abschnitt Eltendorf bis Jennersdorf der B57 eine immissionsseitige Änderung im<br />
Irrelevanzbereich.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />
B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />
eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />
Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
An der in der Einwendung angegebenen Adresse kommt es weder in der Bau- noch<br />
in der Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe. Da sich<br />
nach Angaben des Sachverständigen für Verkehr zwischen Henndorf und<br />
Jennersdorf der Werktagsverkehr im Prognosejahr 2025 im Vorhabensplanfall<br />
gegenüber dem Bestandsplanfall nur um +0,07% verändert, sind relevante<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe in Jennersdorf auszuschließen.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7 bedingt eine hoch signifikante<br />
Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />
15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />
zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />
Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 154
Beilagen:<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />
der Betroffenen nicht gefährdet.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />
werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />
Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in<br />
Auftrag gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei<br />
Gutachter, die unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass<br />
die Zunahme der Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw.<br />
als irrelevant einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung<br />
lässt sich durch die Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />
Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />
Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />
Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />
UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />
Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />
menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />
1. Aussendung; VCÖ. Bau der S7 ist aus Verkehrssicht nicht nötig<br />
2. PK—Unterlage Allianz gegen S7: Auswirkung der S7 auf die regionale Wirtschaft (eigene<br />
Erhebung)<br />
3. Aussendung Global2000: Massive Feinstaubbelastung durch Fürstenfelder Schnellstraße<br />
S7<br />
4. Aussendung; Greenpeace: Alarmierende Feinstaubmesswerte in Fürstenfeld<br />
5. Ergebnisse der Volksbefragungen im Feistritz— und Lafnitztal<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 155
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 156
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 157
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 158
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 159
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 160
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 161
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 162
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 163
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 164
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 165
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 166
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 167
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 168
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 283<br />
Von: OStR Mag. a Magdalena Horejschi<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Am Tafelberg 11, 8380 Jennersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />
Als Jennersdorferin <strong>mit</strong> Wiener Wurzeln befahre ich die Strecke Königsdorf – Fürstenfeld –<br />
A2 sehr oft und zu den unterschiedlichsten Zeiten. Mir ist daher bewusst, dass es dort<br />
zeitweise zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und da<strong>mit</strong> verbunden zu Verzögerungen kommt.<br />
Dennoch halte ich aus mehreren Gründen, die ich im Folgenden darlegen werde, den Bau<br />
der S7 für weder vertretbar noch wünschenswert.<br />
Mangelnde Notwendigkeit<br />
Nach den derzeitig vorliegenden Verkehrszahlen ist der Folgeabschnitt Ost nicht vierspurig<br />
geplant. Das lässt m. E. den Schluss zu, dass der stärkere Verkehr im Abschnitt West<br />
„hausgemacht“ ist. Fürstenfeld ist eben der große Attraktor der betroffenen Region<br />
hauptverantwortlich für die entstehenden Staumengen ist m.E. einerseits das Fehlen von<br />
Begleitwegen für Traktoren (u. Radfahrer) andererseits die katastrophale Strukturierung der<br />
Gewerbezone Altenmarkt, wo fast jedes Geschäft eine eigene Ein- und Ausfahrt zur<br />
Bundesstraße aufweist, womöglich nicht <strong>mit</strong> Ampelregelung.<br />
Mangelnde Wirtschaftlichkeit<br />
Das Problem der verkehrsgequälten Anrainer bei den Ortsdurchfahrten wäre sehr viel billiger<br />
(weil ohne Tunnel) <strong>mit</strong> kleinräumigen Ortsumfahrungen zu lösen – die geglückte Umfahrung<br />
von Altenmarkt stellt das überzeugend unter Beweis.<br />
Beeinträchtigte Natur und Umwelt<br />
Die geplante Trasse berührt Natura 2000- und Ramsar – Gebiete. Sie durchtrennt<br />
gewachsene Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Sie verschlechtert aber auch die<br />
Lebensbedingungen der regionalen Bevölkerung durch erhöhten Lärm und<br />
Schafstoffausstoß – selbst die ASFINAG gesteht die Verkehrszunahme als Folgen der S7<br />
ein. Dabei ist die Region jetzt schon Feinstaubsanierungsgebiet (zumindest auf<br />
burgenländischer Seite).<br />
Fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung<br />
In fast allen betroffenen Orten haben sich die Bewohner bei einer Volksbefragung<br />
mehrheitlich gegen den Bau der S7 ausgesprochen, teilweise <strong>mit</strong> über 90%. Auch eine<br />
Fragebogenaktion bei den Gewerbebetrieben ergab überwiegend Ablehnung. Müßig zu<br />
erwähnen, dass die Spitzenvertreter der Burgenländischen Landesregierung vollmundig<br />
versprochen haben, gegen den Willen der Bevölkerung würde die S7 nicht gebaut.<br />
Überregionale Sinnlosigkeit<br />
Die S7 ist, selbst in ihrem Endausbau inkl. Ostteil bis Heiligenkreuz i.L., ein Appendix, ein<br />
nutzloser Wurmfortsatz. Ungarn denkt offensichtlich nicht daran, die Verlängerung der<br />
Strecke auf seinem Gebiet zur Schnellstraße oder Autobahn auszubauen. Muss es auch<br />
nicht, es hat ja in Kürze den Korridor V nach Italien – über Slowenien. Ungarn hat derzeit<br />
wahrscheinlich gar nicht das Geld für ein so fragwürdiges Unternehmen. Österreich aber<br />
auch nicht! Es beruhige mich nicht wirklich, dass die dazu nötigen Schulden nicht das Projekt<br />
belasten, sondern bei der ASFINAG geparkt werden. Das halte ich gelinde gesagt für eine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 169
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Augenauswischerei. Letztlich werde dich ich es sein, die die Zeche zahlt, gemeinsam <strong>mit</strong><br />
allen anderen österreichischen Steuerträgern.<br />
Ich ersuche, die von mir angesprochenen Punkte zu berücksichtigen und keinen<br />
Genehmigungsbescheid für das Bauvorhaben S7 Abschnitt West zu erlassen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />
Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />
der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />
aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />
Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />
Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />
dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />
eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />
Budapest und Graz).<br />
Es wird festgestellt, dass lokale Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und<br />
Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege<br />
und Radfurten, Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße<br />
darstellen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben bedeutet für<br />
den Abschnitt Eltendorf bis Jennersdorf der B57 eine immissionsseitige Änderung im<br />
Irrelevanzbereich.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />
Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />
Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />
Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />
Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />
Erkenntnisse der WHO herangezogen. Grundsätzlich sind Immissionswerte<br />
einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 170
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; das gesamte Projektgebiet ist als<br />
Feinstaubsanierungsgebiet sowie als luftbelastetes Gebiet ausgewiesen. Es kommt<br />
durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten Zusatzbelastungen. Die<br />
modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie dem Vorhaben nicht<br />
zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 171
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen Lebensräume<br />
Die Berührung von Natura 2000- und Ramsar-Gebieten als solche stellt noch kein<br />
entscheidendes Umweltkriterium dar, sondern muss hinsichtlich möglicher erheblicher<br />
Auswirkungen beurteilt werden.<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Dass die Trasse insgesamt gewachsene Lebensräume von Tieren und Pflanzen<br />
trennt, ist zutreffend und gilt für nahezu jedes Straßenbauvorhaben. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, auch die Trennwirkungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern; zu solchen Maßnahmen<br />
gehören z. B. spezielle Tierquerungshilfen. Es verbleiben allerdings<br />
Beeinträchtigungen <strong>mit</strong>tlerer Stärke, die als vertretbar beurteilt werden.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 172
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Stellungnahme Nr.: 284<br />
Von: Die Grünen Burgenland vertreten durch Mag. Josko Vlasich<br />
Adresse: Hauptstraße 16, 7000 Eisenstadt<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Wir sprechen uns gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP—G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Einwand 284.1<br />
Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Schnellstraße liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />
rechtfertigt (Abbildung 1), die Planungen für den Ostabschnitt wurden aus diesem Grund ja<br />
schon auf 2 Spuren reduziert.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 173
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die S7 liegt daher auch ganz oben in der Liste der unrentabelsten Autobahnen (Abbildung<br />
2).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 174
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger, schneller und effizienter /<br />
wirkungsvoller durch andere Maßnahmen erzielt werden (lokale Umfahrungen, Änderungen<br />
der Beschilderungen, LKW-Fahrverbote wurden nicht geprüft, würden aber kaum Euro 500<br />
Millionen Kosten). Diese Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach von den<br />
Grünen gefordert (siehe Beilagen).<br />
Stellt man die Kosten der S7 — die aufgrund von Einsparungen auf Kosten der Bürgerinnen<br />
und Bürger (Sparen bei Lärmschutz, Unterflur, etc.) bei Euro 500 Millionen eingefroren<br />
wurden - bekommt man ein deutliches Bild davon, welche sinnvolleren und effizientern<br />
Maßnahmen und Projekte im Untersuchungsgebiet umgesetzt und finanziert werden könnten<br />
(Abbildung 3).<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />
Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 175
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />
Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 im Bereich Speltenbach auf der S7-West<br />
21.540 Kfz/24h verkehren werden, dürfte die Auslastung gewährleistet sein.<br />
Zur Einwendung der Effizienz von anderen Maßnahmen wird festgestellt, dass lokale<br />
Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />
Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />
Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />
Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />
Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />
sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />
internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />
entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach § 43 St\/O sind<br />
dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />
werden können.<br />
Einwand 284.2<br />
Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind von der Projektwerberin bislang<br />
nicht untersucht worden und muss nach vorliegenden Studien (85% der regionalen<br />
Wirtschaft gegen die S 7l) als nachteilig angenommen werden (siehe Beilage —<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 176
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Auswirkungen der S7 auf die regionale Wirtschaft). Mehr Straßen bedeuten schon lange<br />
nicht mehr mehr Wirtschaftskraft. Konzepte die darauf beruhen sind schon lange überholt,<br />
der Zusammenhang zwischen Autobahnen und Wirtschaftskraft stellt sich heute eher<br />
umgekehrt dar (Abbildung 4). Die Entwertung von Liegenschaften im gesamten Talabschnitt<br />
sowie auf den Zubringerstraßen durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben. Auch auf die<br />
regionalwirtschaftlichen Aspekte wurde von den Grünen mehrfach hingewiesen (siehe<br />
Beilagen).<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 177
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Einwand 284.3<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />
kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />
Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />
öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />
nicht untersucht worden. Wie selbst die Verkehrszählungen der Asfinag zeigen — die<br />
Verkehrszahlen nehmen sowohl von Osten als von Westen kommend in Richtung<br />
Fürstenfeld zu -, handelt es sich vorwiegend um regionalen Verkehr (Abbildung 5,Abbildung<br />
6 und Abbildung 7).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 178
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 179
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Transitroute kann hier also nicht die gewünschte Wirkung erzielen, sondern führt im<br />
Gegenteil zur Belastung von noch mehr Menschen.<br />
Dass die S7 eine Transitroute werden wird, ist auch ganz klar im ersten Satz der<br />
Umweltverträglichkeitserklärung der Projektwerberin festgehalten „Der Neubau der S7<br />
Fürstenfelder Schnellstrasse soll durch die Anbindung an die M8 auf ungarischem<br />
Staatsgebiet nicht zuletzt hinsichtlich eines gesamteuropäischen Erweiterungsgedankens<br />
bzw. im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost—<br />
Steiermark/ Süd-Burgenland einen wichtigen West- Ost Korridor erschliessen." und geht<br />
auch ganz klar aus den Planungen der Projektwerberin hervor (Abbildung 8).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 180
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Dass Transitrouten NIE zu Entlastung von Anrainerinnen und Anrainern führen, zeigt<br />
Abbildung 9. Erst durch den Lückenschluss steigen die Verkehrzahlen nämlich drastisch an<br />
und belasten zudem noch mehr Menschen, nämlich im Fall der S7 die Bewohnerinnen und<br />
Bewohner des gesamten Feistritz— und Lafnitztales.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 181
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Transitrouten dürfen den Menschen nicht als Entlastungsmaßnahmen verkauft werden, nur<br />
weil die Politik bisher säumig war und keine tatsächlichen Entlastungsmaßnahmen gesetzt<br />
hat. Auch diese wurden von den Grünen in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert<br />
(siehe Beilagen).<br />
Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65<br />
in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong><br />
Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Erweiterung der gutachterlichen Stellungnahme zu Einwand 284.1, wo das Thema<br />
„andere Maßnahmen (z. B. kleinräumige Umfahrungen)“ behandelt wurde, wird<br />
festgestellt:<br />
Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />
jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />
Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />
Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />
kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />
internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />
Landesverkehrskonzepte.<br />
Übergeordnete Straßen sind für den Verkehr oder die Wirtschaft überregional bzw.<br />
regional von Bedeutung. Dementsprechend wurden im Projekt die Auswirkungen der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 182
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
S 7 betrachtet und gewertet. Die S7 ist zwar zwischen der A2 (künftiger Knoten<br />
Riegersdorf) und dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige<br />
Verbindung eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden<br />
Zentralräume Budapest und Graz), sie dient aber auch der Anbindung der Region<br />
Fürstenfeld und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum.<br />
Durch die gewählte Größe des Untersuchungsgebietes wurden mögliche<br />
Verlagerungseffekte (auch auf den Korridor V) berücksichtigt. Da auch ohne<br />
Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten wird,<br />
wurde die Verkehrsumlegung auf das Bestandsnetz (Planfall 0) so berechnet, als ob<br />
nur im Planungsgebiet und im engeren Untersuchungsgebiet keine Maßnahmen<br />
realisiert werden, der Korridor V jedoch durchgehend fertig gestellt ist. Es hat sich<br />
gezeigt, dass ohne das Vorhaben die zu erwartenden Kapazitätsengpässe der B 319<br />
– B 65 die Routenwahl beeinflussen und Umwege in Kauf genommen werden.<br />
Einwand 284.4<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />
rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer<br />
Entfernung voneinander parallel verlaufen, Die Bezirke Fürstenfeld und Jennersdorf sind<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 183
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
bereits jetzt Feinstaubsanierungsgebiete, sodass jede weitere Belastung <strong>mit</strong><br />
Luftschadstoffen nicht akzeptiert werden kann, insbesondere deshalb, weil die verkehrliche<br />
Wirkung der S 7 bis nach Graz, der "Feinstaubhochburg" Österreichs reicht (siehe Beilagen).<br />
Natura 2000 Gebiete und Ramsar—Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />
Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />
der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte (über 50.000 Menschen hängen an der<br />
Trinkwasserversorgung des Grundwasserhaulhaltes im der auch durch den Westabschnitt<br />
der S7 betroffen ist) ist bislang nicht ausreichend geklärt, Die S 7 würde jahrtausendalte<br />
Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die Umweltverträglichkeit des Projekts<br />
ist daher nicht gegeben.<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />
Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />
lokale Bedeutung hin. Ebenso die Tatsache, dass die vierspurige S 7 - Abschnitt West in die<br />
zweispurige B 65 mündet. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />
die B 319 bzw. B 65, die Oberwarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2<br />
mehr als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien<br />
nach Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die<br />
geplante Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale<br />
verkehrliche Bedürfnisse hinausgehende funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird. Von<br />
viel größerer Bedeutung und weitaus vorteilhafter als die S7 wäre der Ausbau respektive die<br />
Attraktivierung der Ostbahn von Graz über Jennersdorf nach St. Gotthard - eine langjährige<br />
Grüne Forderung (siehe Beilagen).<br />
Soziale und gesellschaftliche Auswirkungen durch den geplanten Bau der S 7, wie die<br />
nachteilige Beeinflussung der demographischen Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf<br />
bestehende und geplante Siedlungsgebiete), erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe,<br />
Ausdünnung der im ländlichen Raum ohnehin unzureichenden Infrastruktur, wurden nicht<br />
geprüft. Der geplante Bau der S7 widerspricht zudem der Meinung der Mehrheit der<br />
Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragungen); das (schon derzeit nicht erwünschte)<br />
Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige Naherholungs- gebiete<br />
werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter gestellte Personen betroffen<br />
sind. In den letzten Jahren gibt es durch einige innovative Betriebe und vor allem den<br />
Tourismus (sanfter und Thermentourismus) neue Chancen für die Regionalentwicklung der<br />
Projektregion und auch darüber hinaus.<br />
Die S7 steht in Konkurrenz zu diesen positiven Entwicklungen und würde diese <strong>mit</strong> einem<br />
Schlag zunichte machen. Vor allem die regionalen Betriebe würden darunter leiden – es<br />
handelt sich vorwiegend um Klein- und Kleinstbetriebe, die sehr viel privates Kapital in diese<br />
Chancen investiert haben. Die S7 würde das wirtschaftliche Überleben dieser Betriebe<br />
massiv gefährden. Diese Betriebe sowie auch der Rest der Bevölkerung im Feistritz- und<br />
Lafnitztal wurden nie in die Entscheidung über dieses Projekt eingebunden. Nachdem die<br />
Umsetzung des Projektes aber ein massive Änderung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse<br />
sowie der weiteren Entwicklung der Region bedeuten würde, kann so eine Entscheidung<br />
auch nicht ohne entsprechende Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung (l)<br />
getroffen werden- die Einbindung in die Planung ist unter diesem Gesichtspunkt äußerst<br />
unzureichend. Die Bevölkerung hat ihren Willen aber mehrfach und sehr deutlich zum<br />
Ausdruck gebracht. Als Vertreterin der Grünen Burgenland möchte ich in diesem<br />
Zusammenhang vor allem auf die Ergebnisse der burgenländischen Volksbefragungen<br />
hinweisen (Tabelle 1). Durch eine Verwirklichung des West-Abschnittes der S7 würden diese<br />
Willenskundgebungen ebenso <strong>mit</strong> Füssen getreten werden wie durch die Umsetzung des<br />
Ost-Abschnittes, da der Ost-Abschnitt wohl nur in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem West-Abschnitt<br />
errichtet werden wird und auch bei alleiniger Errichtung des West-Abschnittes würde eine<br />
massive Mehr-Verkehrsbelastung auf diese Gemeinden zukommen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 184
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Erweiterung der gutachterlichen Stellungnahme zu den das Einwänden 284.1 und<br />
284.3, wo die Themen „Querschnitt der S7“, „andere Maßnahmen (z. B. kleinräumige<br />
Umfahrungen)“ und „übergeordnete Routen“ behandelt wurden, wird das Fachgebiet<br />
Verkehr betreffend festgestellt:<br />
Das Projekt enthält eine <strong>mit</strong> umfangreichem Datenmaterial begründete<br />
Verkehrsanalyse für das Jahr 2006, eine Verkehrsprognose für den Zeitraum der<br />
Bauphase sowie eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025. Letztere wurde im Wege<br />
über die Matrizen der Verkehrsbeziehungen bearbeitet, wobei gewichtete<br />
Wachstumsfaktoren, unterschieden nach Verkehr in Ungarn, innerösterreichischem<br />
Verkehr und grenzüberschreitendem Verkehr verwendet wurden. Die Anlage zum<br />
Teilgutachten Nr. 01 „Verkehr und Verkehrssicherheit“ enthält einen Vergleich der<br />
Verkehrsmodelle und Prognosen zur Verkehrsuntersuchung S 7 und zur<br />
Verkehrsprognose 2025+ (BMVIT). Die verkehrlichen Parameter sind darin schlüssig<br />
und plausibel beschrieben.<br />
Das Aus- und Einpendeln hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland<br />
und den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />
vorliegenden Projekts wurde auch der Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für<br />
das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />
Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />
Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />
Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 185
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es werden jedenfalls wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet als durch das Vorhaben<br />
belastet.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Da es in Österreich derzeit noch keine Grenzwerte für Feinstaub PM 2,5 gibt, wurden<br />
in der UVE keine Immissionsberechnungen vorgenommen. Die EU-Richtlinie<br />
2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt jedoch einen Grenzwert<br />
für das Jahres<strong>mit</strong>tel von 25 µg/m³ fest, der ab dem Jahr 2015 gilt (Stufe 1) sowie<br />
einen Richtgrenzwert (JMW 20 µg/m³ ab 2020) fest, der im Jahr 2013 von der EU-<br />
Kommission noch zu überprüfen ist.<br />
Bezogen auf die berechneten Feinstaubimmissionen (PM10) kann davon<br />
ausgegangen werden, dass die motorbedingten Partikel (exhaust emissions) sowie<br />
die sekundären Partikel praktisch zur Gänze in die PM 2,5 - Fraktion fallen. Die durch<br />
Abrieb und Aufwirbelung entstehenden Partikelemissionen sind dagegen zum<br />
überwiegenden Teil größer als PM 2,5. Rechnet man dennoch in einer<br />
(unrealistischen) worst-case-Abschätzung die gesamte PM10-<br />
Immissionszusatzbelastung inkl. sekundäre Partikel als PM 2,5-Zusatzbelastung,<br />
dann ergibt sich selbst beim exponiertesten Wohnanrainer nur eine Zusatzbelastung<br />
von 0,38 + 0,19 = 0,57 µg/m³ im Jahres<strong>mit</strong>tel, die unter 3% des PM 2,5 -Grenzwertes<br />
der Stufe 1 sowie unter 3% des PM 2,5 - Richtgrenzwertes der Stufe 2 liegt, und<br />
da<strong>mit</strong> jedenfalls als irrelevant einzustufen ist. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass es sich hier um eine deutliche Überschätzung der realistisch zu<br />
erwartenden PM 2,5 - Zusatzbelastung handelt.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 186
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Durch die Verlagerung des Verkehrs in un- bis kaum bewohnte Areale führt zu einer<br />
deutlichen Entlastung der derzeit belasteten Anrainer der B65. Die Entlastung ist<br />
hinsichtlich Lärm statistisch hoch signifikant. Im UVP-Gutachten Nr.16 (Human-<br />
/Umweltmedizin) liegen die Berechnungen vor.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Box-Whisker-Plot<br />
Vergleich S7-FFSS vs. Prognose 2025<br />
Abnahme der<br />
Lärmbelastung<br />
-26 -16 -6 4 14<br />
0<br />
Abweichung in dB(A) [L A,eq]<br />
Durch diese grafische Darstellung der Differenzen des L A,eq zur Nullvarianten, kann der große positive Effekt,<br />
die die S7-FFSS hinsichtlich Lärmbelastung erwirkt, sichtbar gemacht werden. Der Balken (Box) enthält 50% der<br />
Differenzen zum Prognosewert 2025, der „Whisker“ jeweils etwa 20% und der Rest stellen die Ausreißer dar.<br />
unteres<br />
oberes<br />
Ausreißer Quartil=25% Median Quartil=25% Ausreißer<br />
unterer<br />
„Whisker“≈ 20%<br />
Zunahme der<br />
Lärmbelastung<br />
oberer<br />
„Whisker“≈ 20%<br />
Auch hinsichtlich Feinstaub und NO2 wird die Verlagerung des Verkehrs zu einer<br />
Verbesserung der Situation verglichen <strong>mit</strong> dem Jahre 2025 führen.<br />
Nicht übersehen darf man die Tatsache, dass durch die Abnahme der<br />
Verkehrsfrequenz in Ballungszentren sich das Risikos für Verkehrsunfälle verringert.<br />
Hier sind wohl die Kinder am stärksten betroffen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
Seite 187
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 188
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Aufgrund der kurzfristigen Wiederversickerung aller Niederschlagswässer ergibt sich<br />
auch kein nennenswerter Eingriff in den Grundwasserhaushalt.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />
im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />
dokumentieren zu können.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 189
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Für den Wirtschaftsraum und die Regionalentwicklung ist bei Nichtumsetzung des<br />
Vorhabens S 7 davon auszugehen, dass sich die bereits derzeit gegebene Situation<br />
der Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten <strong>mit</strong> dem dadurch bedingten zähen<br />
Verkehrsfluss noch weiter verschlechtern wird. Nicht kalkulierbare zeitliche<br />
Verzögerungen und daraus ableitbare Unwägbarkeiten, schlechte Erreichbarkeiten<br />
von Betriebsstandorten sowie Transporte durch Siedlungsgebiete wären vor allem für<br />
die Weiterentwicklung bestehender gewerblicher Standorte und Standortpotenziale<br />
als wirtschaftlich ungünstig anzusehen.<br />
Im Landesentwicklungsprogramm werden die Standorte Fürstenfeld und Ilz –<br />
Großwilfersdorf als überregionale Entwicklungsstandorte für Industrie und Gewerbe<br />
eingestuft. Ilz und Großwilfersdorf werden auch in der I&G<br />
Vorrangstandortuntersuchung der Steiermark als überregional bedeutsame Standorte<br />
für Betriebsansiedelungen ausgewiesen.<br />
Die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld ist das größte Siedlungs- und Arbeitszentrum der<br />
Region und wird im Landesentwicklungsprogramm Steiermark als Regionales<br />
Zentrum ausgewiesen. Der Bezirk Fürstenfeld ist aufgrund der mangelnden<br />
Erreichbarkeit bzw. der bereits einschränkenden Situation durch gegebene<br />
Verkehrsüberlastungen der B 319 regionalpolitisch in keiner Vorzugslage.<br />
Die Bezirkshauptstadt Jennersdorf ist über die B 65 und in weiterer Folge B 57<br />
erreichbar und bildet als Bezirkshauptstadt ein weiteres Zentrum in der<br />
gegenständlichen Region. Der Bezirk Jennersdorf, in eher peripherer Lage zu<br />
regionalen/ überregionalen Verkehrsachsen, ist an die zentralen Wirtschaftsräume<br />
derzeit nicht ausreichend angebunden. Durch die S 7 wird die Erreicharkeit<br />
verbessert.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass <strong>mit</strong> der Umsetzung der S 7<br />
Übereinstimmungen <strong>mit</strong> bestehenden Zielsetzungen aus vorliegenden überörtlichen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 190
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Raumordnungsprogrammen gegeben sind. Dies insbesondere hinsichtlich der<br />
angestrebten Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. regionalen Anbindung an das<br />
hochrangige Straßennetz. Ziele wie Beeinflussung der wirtschaftlichen Bedingungen<br />
und so<strong>mit</strong> Schaffung von Voraussetzungen für Arbeitsplätze werden in<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> einem verbesserten räumlichen Leistungsaustausch gesehen<br />
(Landesentwicklungsprogramm Steiermark). Weiters kann eine Übereinstimmung <strong>mit</strong><br />
der angestrebten Zielsetzung einer Betriebsstandortentwicklung sowohl im<br />
Burgenland als auch im Bereich Fürstenfeld durch verbesserte Erreichbarkeiten<br />
abgeleitet werden. Eine negative Beeinflussung der angestrebten<br />
Tourismusentwicklung, insbesondere im Burgenland, kann nicht erkannt werden.<br />
Vielmehr sind auch in diesem Wirtschaftszweig durch die verbesserte<br />
Anbindungssituation positive Synergieeffekte zu erwarten. Bezüglich Auswirkungen<br />
auf das Standortpotenzial der Region ist davon auszugehen, dass <strong>mit</strong> der Umsetzung<br />
der S 7 eine Aufwertung der Standorte einhergehen wird. Die derzeitige Situation <strong>mit</strong><br />
massiver Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten und dadurch bedingtem zähen<br />
Verkehrsfluss ist für eine Weiterentwicklung bestehender Standorte und<br />
Standortpotenziale als ungünstig anzusehen, Positive Impulse können durch die<br />
erhöhte Standortattraktivität erwartet werden.<br />
In Zusammenführung der in der Region festgelegten wirtschaftspolitischen<br />
Zielsetzungen und gegebenen Rahmenbedingungen werden die Auswirkungen durch<br />
Realisierung der S 7 positiv beurteilt, positive Synergieeffekte durch Aufwertung von<br />
Standortpotenzialen sind zu erwarten. Insgesamt wird die sektorale Bedeutung für<br />
„Wirtschaftsraum / Raumentwicklung“ als positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />
dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 191
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Einwand 284.5<br />
Einige dieser und weitere Argumente der Grünen Burgenland gegen den Bau der S7 wurden<br />
im Laufe der letzen Jahre in diversen Presseaussendungen veröffentlicht. Diese sind im<br />
Anschluss beigelegt und gelten als Bestandteil dieser Stellungnahme.<br />
Abschließend möchte ich festhalten, dass die Informationspolitik und die Aufklärung der<br />
Bevölkerung über ihre Möglichkeiten im Verfahren unzureichend ist. Die Unterlagen, wurden<br />
kurz vor Weihnachten aufgelegt und die Projektwerberin hat erst in der siebten der achten<br />
Woche, in der die Möglichkeit zur Einsichtnahme bestand, darüber informiert. Von Seiten der<br />
Politik und der Gemeinden hat es keinerlei Informationen für die betroffen Bevölkerung<br />
gegeben. Hätten Grüne und die Bürgerinneninitiative die Bevölkerung nicht über deren<br />
Möglichkeiten im Verfahren informiert, wären Fristen wie die für diese <strong>Stellungnahmen</strong> leise<br />
vorbei gestrichen.<br />
Die Teilung des Verfahrens in zwei Bauabschnitte und da<strong>mit</strong> die Teilung des Verfahrens ist<br />
für Bürgerinnen unzumutbar. Der Großteil der Feistriz- und Lafnitztalerinnen bist sowohl vorn<br />
West- als auch vom Ostabschnitt betroffen, außerdem ist die Realisierung des Projektes<br />
ohnehin in einem Stück geplant, und daher ist die Verfahrensteilung eine Schikane<br />
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Um alle Auswirkungen des Projektes auf die<br />
jeweiligen Lebensverhältnisse prüfen zu können und alle Rechte geltend machen zu können,<br />
werden sie die Bewohnerinnen und Bewohner des Feistritz- und Lafnitztales aufgrund der<br />
Verfahrensteilung wo an beiden Verfahren (diesem und dem für den Ost- Abschnitt)<br />
beteiligen müssen, was einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Kosten für jede/n<br />
einzelne/n bedeutet, den die Bürgerinnen und Bürger ja nicht ersetzt bekommen. Wenn<br />
Bürgerinnen und Bürger der Projektwerberin auf gleicher fachlicher Ebene entgegnen<br />
möchten, ist es außerdem erforderlich Gutachten einbringen, deren Finanzierung natürlich<br />
auch von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht werden muss. Das ist ohnehin schon<br />
eine Ungleichstellung zwischen Projektwerberin und Betroffen, durch zwei Verfahren müssen<br />
auch Gutachter zweimal bestellt werden und die Ungleichstellung wird verschärft. Die<br />
Beteiligung an einem UVP-Verfahren ist für Bürgerinnen und Bürger ohnehin sehr schwierig<br />
(sie haben nicht wie die Projektwerberin die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur<br />
Finanzierung ihrer Vorhaben im Hintergrund). Ich ersuche Sie daher der Bevölkerung die<br />
nach UVP - G vorgesehene Beteiligung nicht zu erschweren und die Teilung des Verfahrens<br />
(es handelt sich ja insgesamt um nicht einmal 30 km!) nicht zuzulassen.<br />
Ich beantrage daher im Namen der Grünen Burgenland, den Antrag der ASFINAG<br />
Baumanagement GmbH vom 16.5,2008 mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />
Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000<br />
Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 192
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Bei den der Ausbreitungsrechnung zugrundeliegenden Verkehrsprognose wurde der<br />
Gesamtverkehr (S7 Ost und West) berücksichtigt. Die straßenseitigen<br />
Lärmschutzmaßnahmen entlang der S7 wurden in jenen Abschnitten, wo der Verkehr<br />
S7 gesamt größer als jener der S7 West ist bereits auf diesen bemessen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe<br />
Bei den der Ausbreitungsrechnung zugrundeliegenden Verkehrsprognose wurde der<br />
Gesamtverkehr (S7 Ost und West) berücksichtigt.<br />
Beilagen (siehe „<strong>Auseinandersetzung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>Band</strong> 6 – Anhänge“):<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 193
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 194
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 195
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 285<br />
Von: Franz Schulter<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 373, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Aarhus – Konvention 1998, die auch Österreich<br />
ratifiziert hat, nicht genehmigungsfähig. Von Österreich ratifiziert! Schadensersatz aufgrund<br />
der Wertminderung meines Hauses.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wertminderung wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />
<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus<br />
unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen<br />
über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an<br />
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.<br />
Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person<br />
Rechte im Umweltschutz zuschreibt.<br />
Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei "Säulen" zusammen:<br />
• dem Zugang zu Informationen (Art. 4),<br />
• der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Art. 6 - 8) und<br />
• dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).<br />
26 der 27 EU Mitgliedstaaten haben – außer Irland - die Aarhus Konvention ratifiziert<br />
und sind so<strong>mit</strong> Vertragspartei geworden. Da auch die Europäische Gemeinschaft die<br />
Konvention unterzeichnet hat und im Jahr 2005 Vertragspartei geworden ist, waren<br />
entsprechende Anpassungen des EG-Rechts an die Vorgaben der Aarhus<br />
Konvention notwendig. Die Konvention wurde <strong>mit</strong>tlerweile durch eine Reihe von<br />
Rechtsakten umgesetzt.<br />
In Österreich erfolgt die Umsetzung der Konvention im Wesentlichen auf Basis von<br />
EG-Richtlinien, die die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Vorgaben der<br />
Aarhus Konvention zum Ziel haben.<br />
Österreich hat im Dezember 2007 einen ersten detaillierten Umsetzungsbericht für<br />
die 3. Vertragsstaatenkonferenz in Riga, Juni 2008, über<strong>mit</strong>telt. In diesem finden sich<br />
die Details, wie die Konventionsartikel in Österreich umgesetzt wurden.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />
angeführten Konvention erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 196
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 286<br />
Von: Volker Schwarz<br />
Adresse: Bergstraße 9, 7543 Neusiedl<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Aarhus – Konvention 1998, die auch Österreich<br />
ratifiziert hat, ist das Projekt nicht genehmigungsfähig.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus<br />
unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen<br />
über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an<br />
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 197
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person<br />
Rechte im Umweltschutz zuschreibt.<br />
Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei "Säulen" zusammen:<br />
• dem Zugang zu Informationen (Art. 4),<br />
• der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Art. 6 - 8) und<br />
• dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).<br />
26 der 27 EU Mitgliedstaaten haben – außer Irland - die Aarhus Konvention ratifiziert<br />
und sind so<strong>mit</strong> Vertragspartei geworden. Da auch die Europäische Gemeinschaft die<br />
Konvention unterzeichnet hat und im Jahr 2005 Vertragspartei geworden ist, waren<br />
entsprechende Anpassungen des EG-Rechts an die Vorgaben der Aarhus<br />
Konvention notwendig. Die Konvention wurde <strong>mit</strong>tlerweile durch eine Reihe von<br />
Rechtsakten umgesetzt.<br />
In Österreich erfolgt die Umsetzung der Konvention im Wesentlichen auf Basis von<br />
EG-Richtlinien, die die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Vorgaben der<br />
Aarhus Konvention zum Ziel haben.<br />
Österreich hat im Dezember 2007 einen ersten detaillierten Umsetzungsbericht für<br />
die 3. Vertragsstaatenkonferenz in Riga, Juni 2008, über<strong>mit</strong>telt. In diesem finden sich<br />
die Details, wie die Konventionsartikel in Österreich umgesetzt wurden.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />
angeführten Konvention erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 287<br />
Von: Marianne Peischl<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 47, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebiet auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />
sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 198
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume richtig gewählt sind. Entsprechende gutachterliche<br />
Feststellungen finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird<br />
festgestellt, dass sich das Untersuchungsgebiet aus den Räumen ergab, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />
„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme Nr. 287 bezieht sich auf eine Adresse, welche rd. 2,6 km nördlich<br />
der S7 im Ortsbereich Deutsch-Kaltenbrunn gelegen ist.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Im Einreichprojekt ist aus den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in<br />
Projektseinlage 4.7.5 und für die Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 -<br />
4.6.18 - ersichtlich, dass gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im<br />
Betriebsjahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> keiner relevanten,<br />
projektskausalen Schallpegeländerung im Freien zu rechnen ist. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 199
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Raumplanung:<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 200
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Stellungnahme Nr.: 288<br />
Von: Reinhilde Schwarz<br />
Adresse: Bergstraße 9, 7543 Neusiedl<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich ersuche die Ausdehnung aller Auswirkungen auf Neusiedl, nicht<br />
nur Schall!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 201
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />
„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Fachgebiet Humanmedizin:<br />
Im Raume Neusiedl wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird zu einer Steigerung<br />
führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt. Aufgrund der bereits<br />
bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die Gesundheit durch den<br />
Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle anderen verkehrsinduzierten<br />
Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe werden in einer<br />
Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur Folge haben<br />
kann.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Fachbereichs Landschaftsbild ist eine Ausdehnung des<br />
Untersuchungsgebietes auf Neusiedel nicht erforderlich. Die vorgesehenen<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind ausreichend, um die Beeinträchtigung der S7 auf das<br />
Landschaftsbild zu minimieren.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 202
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Kulturgüter<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Fachgebiet Raumplanung:<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 203
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 204
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 289<br />
Von: Kurt Brantweiner<br />
Adresse: Hauptstrasse 22, 7543 Neusiedl<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Das Untersuchungsgebiet ist auf ganz Neusiedl auszudehnen für alle<br />
Auswirkungen nicht nur für Lärm. Schadenersatz für mein Haus aufgrund des Lärms.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Siehe auch Behandlung von Stellungnahme 35 und 288<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />
„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, welche an der L250 in Neusiedl bei<br />
Güssing gelegen ist.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 205
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beim gegenständlichen Objekt Hauptstraße 22, 7540 Neusiedl bei Güssing, wurden<br />
relevante Auswirkungen aufgrund des durch die S7 in der Ortsdurchfahrt von<br />
Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des<br />
Immissionspegels von 49,7 dB auf 52,1 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind<br />
daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die Schutzziele<br />
sowie die Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3<br />
und 5. Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme der S7 Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Beim gegenständlichen Objekt Hauptstraße 22, 7540 Neusiedl bei Güssing, wurden<br />
relevante Auswirkungen aufgrund des durch die S7 in der Ortsdurchfahrt von<br />
Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des<br />
Immissionspegels von 49,7 dB auf 52,1 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind<br />
daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die WHO war<br />
gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff einen hohen<br />
Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die WHO zur<br />
Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein Wert<br />
LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />
Die Tunnelsicherheit hat bezüglich der Stellungnahme keine Relevanz.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Stellungnahme Nr.: 290<br />
Von: Josef Kracher<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 215, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 ist <strong>mit</strong> der Klimaschutz – Konvention Rio 1992 nicht vereinbar.<br />
Schadenersatz aufgrund der Wertminderung bei meinem Haus, Äcker und Wälder.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 206
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 207
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Stellungnahme Nr.: 291<br />
Von: Gerald Mayrhofer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 51, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Aufgrund des Weltgipfels Johannesburg 2002 der UNO ist das<br />
Projekt nicht zu genehmigen. Österreich hat am Gipfel teilgenommen und unterschrieben.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung fand vom 26. August bis zum 4.<br />
September 2002 in Johannesburg/Südafrika <strong>mit</strong> ca. 20.000 Delegierten von<br />
Regierungen, der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Kommunen<br />
statt. Ziel war neben der Bilanzierung der Agenda 21, des Plans zur Umsetzung der<br />
Agenda 21 (New York 1997), sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategien, die<br />
Fortschreibung neuer Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung bis<br />
2015/2017.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 208
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung endete <strong>mit</strong> der Verabschiedung einer<br />
Politischen Erklärung der Staats- und Regierungschefs („The Johannesburg<br />
Declaration on Sustainable Development“) und eines 65-seitigen Johannesburg-<br />
Aktionsplans („Plan of Implementation“).<br />
Das Hauptergebnis dieses Weltgipfels ist, dass der künftige Weg zur Umsetzung des<br />
Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung durch neue Prioritäten, Zielmarken und<br />
Umsetzungsprogramme vorgegeben wurde. Erstmals wurden quantifizierbare Ziele,<br />
insbesondere die Millenniumsziele in den Aktionsplan aufgenommen.<br />
Wichtige neue Ziele sind:<br />
• Bis zum Jahr 2010 soll der Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt) deutlich<br />
reduziert werden.<br />
• Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl der Menschen die in absoluter Armut leben<br />
(weniger als 1 € pro Tag) um 500 Mio. reduziert werden, weltweit alle Kinder<br />
eine Grundschulausbildung erhalten und der Anteil der Menschen, die keinen<br />
Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben, halbiert werden.<br />
• Bis zum Jahr 2020 soll eine Minimierung der gesundheits- und<br />
umweltschädlichen Auswirkungen bei der Produktion und dem Gebrauch von<br />
Chemikalien erreicht werden.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem<br />
Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 292<br />
Von: Christa Gmell<br />
Adresse: Hintergasse 27, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 209
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 32 „B65 -<br />
Rudersdorf-Zentrum“ erfasst.<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu erwarten.<br />
Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />
Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
In der Bauphase kommt es an der angegeben Adresse im Jahres<strong>mit</strong>tel zu<br />
geringfügigen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende<br />
Gesamtbelastung liegt aber unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-L (JMW<br />
30 µg/m³). In der Betriebsphase kommt es an der angegebenen Adresse zu<br />
geringfügigen Verbesserungen.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 210
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 293<br />
Von: Liselotte Ernst<br />
Adresse: Reichenweg 1, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante Autobahn zu<br />
den unrentabelsten Projekten. Aufgrund der hohen Schulden der ASFINAG ist dieses Projekt<br />
als vorsätzlich fahrlässig zu bewerben und daher abzuweisen!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 211
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 33 „B65 -<br />
Rudersdorf-Süd“ erfasst.<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu erwarten.<br />
Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />
Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
In der Bauphase kommt es an der angegeben Adresse im Jahres<strong>mit</strong>tel zu<br />
geringfügigen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende<br />
Gesamtbelastung liegt aber unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-L (JMW<br />
30 µg/m³). In der Betriebsphase kommt es an der angegebenen Adresse zu<br />
geringfügigen Verbesserungen.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 212
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 294<br />
Von: Romana Eder<br />
Adresse: Rohr 82, 7551 Rohr<br />
Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Schiene statt Straße!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich politischer Fragen wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Die Verkehrsuntersuchung wurde für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und<br />
für den öffentlichen Verkehr (ÖV) sowohl im Personen- als auch im<br />
Güterverkehrsbereich durchgeführt. Die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV<br />
wurden für den Busverkehr und für den Schienenverkehr untersucht. Dabei wurde<br />
nachvollziehbar und plausibel festgestellt, dass das Verlagerungspotential im<br />
Personen- und Güterverkehr so gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme<br />
auf der Achse Riegersdorf - Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 213
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 295<br />
Von: Andreas Schandor<br />
Adresse: Kapellenweg 3, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante Autobahn zu<br />
den unrentabelsten Projekten. Aufgrund der Schulden der ASFINAG ist dieses Projekt aus<br />
kaufmännischer Sicht nicht zu genehmigen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />
„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />
erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />
Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 214
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten<br />
Überschreitungen der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt,<br />
sind die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen aus<br />
luftreinhaltetechnischer Sicht je nach Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu<br />
bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 215
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 296<br />
Von: Hannah Schandor<br />
Adresse: Kapellenweg 3, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Bundesministeriums gehört die geplante<br />
Autobahn zu den unrentabelsten Projekten. Aufgrund der Schulden der ASFINAG ist dieses<br />
Projekt abzulehnen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3 und 295 (selbe<br />
Adresse).<br />
Stellungnahme Nr.: 297<br />
Von: Günther Gmell<br />
Adresse: Hintergasse 27, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Weiters bringe ich vor:<br />
Durch den Bau der S7 wird das Waldsterben durch den konzentrierten Austoss von<br />
Schadstoffen entlang der Trassen und insbersondere an den Tunnelausgängen weiter<br />
fortschreiten. Es wurden auch keine Untersuchungen über das Aussterben einiger bedrohter<br />
Pflanzenarten durchgeführt. Durch die Störung bzw. Senkung des Grundwasserspiegels und<br />
der Grundwasserströmung wird es zu stetig steigenden ??? (nicht lesbar) in der Land- und<br />
Forstwirschaft kommen (siehe hundert Jahre nach der Donauregulierung). In der Nähe der<br />
Autobahn wird sich die Aura der Menschen nachteilig verändern, worüber es überhaupt<br />
keine Untersuchungen gibt. Ferner wird durch den Bau der S7 eine Entwertung der<br />
Liegenschaften durchgeführt, da keine Nachfrage nach Bauplätzen im Planungsgebiet mehr<br />
besteht. Bestehende Objekte können nicht mehr veräußert werden und Schädlinge wie<br />
Borkenkäfer usw. werden sich ausbreiten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 216
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagment GmbH vom l6.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß § l9Abs. l Z l UVP—G 2000 Parteienstellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und<br />
allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />
verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />
„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />
erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />
Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 217
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten<br />
Überschreitungen der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt,<br />
sind die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen aus<br />
luftreinhaltetechnischer Sicht je nach Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu<br />
bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Zu „Waldsterben“:<br />
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf den forstlichen Bewuchs ist bei den<br />
verkehrsbedingten Schadstoffen Stickstoffdioxid NO2 relevant. Die Richtwerte zum<br />
Schutz der Vegetation entsprechen dabei den Grenz- und Zielwerten zum Schutz der<br />
menschlichen Gesundheit. Diese Werte werden auch an den trassennahen<br />
Immissionspunkten im Wald sowie im Natura 2000-Gebiet eingehalten. Die<br />
Auswirkungen werden daher als geringfügig einzustufen.<br />
Der NOx-Grenzwert der Verordnung zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation<br />
(JMW 30 µg/m³) wird im trassennahen Bereich teilweise überschritten. Da es sich<br />
beim Einwirkungsbereich des Vorhabens aber weder um ein Hintergrundgebiet<br />
handelt, noch besonders sensible Vegetationsgesellschaften (Moore, subalpine<br />
Wälder, alpine Rasen) im Untersuchungsgebiet vorkommen, sind die<br />
Überschreitungen des NOx-Grenzwertes im Nahbereich der S7 nicht relevant. Da es<br />
sich bei den Lebensräumen im Natura 2000 Gebiet um flussbegleitende Biotoptypen<br />
<strong>mit</strong> natürlicherweise hohem Stickstoffumsatz handelt, sind keine relevanten<br />
Auswirkungen infolge von Stickstoffeinträgen durch das Vorhaben zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 218
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Grenzwertüberschreitungen in Hintergrundgebieten sind auszuschließen.<br />
Beeinträchtigungen durch Stickstoffeinträge sind nicht zu erwarten.<br />
Der Zielwert für Ozon zum Schutz der Vegetation wird im Untersuchungsraum – so<br />
wie in weiten Teilen Mitteleuropas – durch die Grundbelastung überschritten; durch<br />
das Vorhaben ergibt sich aber keine relevante Zusatzbelastung.<br />
Zur Beurteilung nachteiliger Auswirkungen auf den Waldboden durch Emissionen von<br />
Luftschadstoffen sind vorhabenbedingte Depositionen von Schwermetallen und<br />
Stickstoff zu bewerten. Durch das Vorhaben sind nur geringe bis vernachlässigbare<br />
Depositionen und daher auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den<br />
Boden zu erwarten. Hinsichtlich Schwermetalle ist dabei auf aktuelle<br />
Vergleichsuntersuchungen im Nahbereich stark befahrener Straßen zu verweisen, bei<br />
denen beim derzeitigen Stand der Kfz-Technologie keine relevanten<br />
Schwermetallanreicherungen in Böden und Pflanzen festzustellen waren.<br />
Der Stickstoffeintrag liegt im un<strong>mit</strong>telbaren Nahbereich der A2 (Bereich Knoten<br />
A2/S7) <strong>mit</strong> 25,6 kg/ha.a Gesamtbelastung über dem Richtwert der WHO für Nadel-<br />
und Laubwälder (20 kg/ha.a). Die Zusatzbelastung durch das Vorhaben beträgt in<br />
diesem Bereich 2,2 kg/ha.a. An den anderen Immissionspunkten im Bereich<br />
natürlicher Ökosysteme in Trassennähe liegt die Gesamtbelastung aber deutlich<br />
unter 20 kg/ha.a, so dass sich der Bereich <strong>mit</strong> Richtwertüberschreitungen auf die<br />
un<strong>mit</strong>telbare Umgebung der stark befahrenen A2 beschränkt. Da da<strong>mit</strong> natürliche<br />
Lebensräume nur kleinflächig betroffen sind, können die Auswirkungen als<br />
geringfügig eingestuft werden.<br />
Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf den Wald werden insgesamt als gering<br />
eingestuft.<br />
Zu Senkung des Grundwasserspiegels:<br />
Im Bereich von Geländeanschnitten und Einschnitten können oberflächennahe<br />
Grundwasservorkommen reduziert werden und das vorhandene hydrogeologische<br />
System durch Evaporationseffekte verändert wird. Diese Effekte treten lt. UVP-<br />
Teilgutachten „Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser“ nur sehr kleinräumig im<br />
Trassennahbereich auf und bewirken nur geringfügige Veränderungen des<br />
Grundwasserkörpers, die vor allem in der Bauphase zu erwarten sind.<br />
Es ist davon auszugehen, dass diese Effekte lediglich in den un<strong>mit</strong>telbaren<br />
Trassennahbereichen auftreten, wo sie vorwiegend befristete Rodeflächen sowie die<br />
un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Waldrandbereiche treffen, wo es zu Überlagerungen <strong>mit</strong><br />
(bzw. Verstärkung von) mikroklimatischen Randeffekten, die infolge des<br />
Trassenaufhiebs zu erwarten sind, kommen kann.<br />
Im Bereich von Bauwerksteilen, die sich im Grundwasserkörper befinden, sind sowohl<br />
in der Bauphase, als auch in der Betriebsphase erhebliche<br />
Grundwasserabsenkungen zu erwarten, die sich aufgrund der geringen<br />
Bodendurchlässigkeiten jedoch auf den Nahbereich dieser Bauwerke beschränken.<br />
Es ist daher davon auszugehen, dass sich allfällige Grundwasserabsenkungen in<br />
angrenzenden Waldbeständen nicht erheblich nachteilig auf den<br />
Bodenwasserhaushalt auswirken werden, zumal die Böden in diesen Bereichen auch<br />
tagwasserbeeinflusst sind.<br />
Es kommt zu keinen waldrelevanten Veränderungen des Abflusses von<br />
Oberflächengewässern.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 219
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Auswirkungen auf den Wald werden in Bau- und Betriebsphase aufgrund der zu<br />
erwartenden Kleinflächigkeit der Veränderungen des Bodenwasserhaushalts sowie<br />
aufgrund des Tagwassereinflusses als geringfügig eingestuft.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Es wurden von Seiten der Projektwerberin umfangreiche Untersuchungen und<br />
Bewertungen zu Pflanzen und Lebensräumen im Planungsraum vorgelegt. Diese sind<br />
als ausreichend einzustufen. Hinweise auf bestimmte vom Aussterben bedrohte<br />
Pflanzenarten, die gerade durch das gegenständliche Projekt ausgerottet werden<br />
könnten, liegen nicht vor.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />
werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass im gesamten Trassenbereich eine intensive<br />
Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln im Umfeld der Trasse erfolgt,<br />
um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts dokumentieren zu können.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 220
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 298<br />
Von: Herbert Jenner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 114, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 299<br />
Von: Genifer Tobitsch<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 308, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Schadenersatz auf Grund Wertminderung! Mehr Verkehr!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 221
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Durch das Vorhaben erfolgt eine Verbesserung der Verkehrsverbindung und<br />
Verkehrserschließung, wodurch sich der Kfz-Verkehr auf das in Projektseinlage<br />
1.4.1, Abbildungen 21 und 22 dargestellte Ausmaß erhöhen wird. Dieser<br />
induzierende Effekt ist im Projekt berücksichtigt. Die Er<strong>mit</strong>tlung des induzierten<br />
Neuverkehrs geht davon aus, dass Reisezeitverkürzungen neue Fahrten generieren.<br />
Stellungnahme Nr.: 300<br />
Von: Matthias Schmaldienst<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 391, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 301<br />
Von: Beate Schmaldienst<br />
Adresse: Speltenbach 27, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Bei Nachtfahrverbot und Fahrverbot ausgenommen Ziel- und<br />
Quellverkehr ist das Projekt total unnötig. Durch den Ölverbrauch von China und Indien und<br />
den Preissteigerungen beim Sprit sind die Zahlen der ASFINAG neu zu überprüfen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 222
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />
Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />
sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />
internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />
entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach § 43 St\/O sind<br />
dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />
werden können.<br />
Zum „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein zusammenfassendes Zitat aus<br />
Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen Ölfördermaximums (global oil peak)<br />
überträgt die Erkenntnisse zu einem Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf<br />
den gesamten Erdölvorrat der Erde. Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt<br />
und ob es von Relevanz ist, ist umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />
An sich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />
Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />
menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />
überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />
im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />
2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />
Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />
wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls<br />
plausibel.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 223
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Das Siedlungsgebiet von Speltenbach und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 10<br />
„Speltenbach-West“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel<br />
weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen<br />
durch Feinstaub zu erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale<br />
Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Speltenbach<br />
(repräsentiert durch Immissionspunkt 10) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />
beträgt 15 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />
L (JMW 30 µg/m³).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 224
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 302<br />
Von: Herbert Schmaldienst<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 391, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die Verkehrszahlen wurden von der ASFINAG noch vor der<br />
Ölpreiskrise er<strong>mit</strong>telt. Durch den „Peak Oil“ um 2020 ist alles nochmals und zwar diesmal<br />
genau zu er<strong>mit</strong>teln. Auch der Ölverbrauch von China und Indien wurde nicht berücksichtigt.<br />
Schadenersatz aufgrund der Wertminderung meiner Äcker und Wälder und des Hauses.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Zur „Ölpreiskrise“ und zum „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein<br />
zusammenfassendes Zitat aus Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen<br />
Ölfördermaximums (global oil peak) überträgt die Erkenntnisse zu einem<br />
Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf den gesamten Erdölvorrat der Erde.<br />
Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt und ob es von Relevanz ist, ist<br />
umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />
An sich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />
Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />
menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />
überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 225
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />
2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />
Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />
wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls<br />
plausibel.<br />
Stellungnahme Nr.: 303<br />
Von: Werner Pienz<br />
Adresse: Bergen 115, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der „Peak<br />
Oil“ noch der steigende Ölverbrauch von Indien und China nicht berücksichtigt. Daher sind<br />
die ASFINAG – Angaben falsch. Eine neue Studie muss her.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301<br />
Stellungnahme Nr.: 304<br />
Von: Florian Mayrhofer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 51, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Rio – Konferenz von 1992 (Erdgipfel), auch von<br />
Österreich unterzeichnet, ist das Projekt nicht zu genehmigen!!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 226
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 227
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 255<br />
Stellungnahme Nr.: 305<br />
Von: Klaudia Mayrhofer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 51, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung 1992, auch<br />
von Österreich unterschrieben, macht eine Genehmigung dieses Projektes unmöglich!!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 228
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255.<br />
Stellungnahme Nr.: 306<br />
Von: Christian Kracher<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 452, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 229
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 307<br />
Von: Karin Scheuch<br />
Adresse: Hauptstraße 12, 7543 Neusiedl bei Güssing<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Neusiedl, da alle Menschen davon betroffen sind<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 288<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 230
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 308<br />
Von: Helmut Weinhofer<br />
Adresse: Heutal 89, 7543 Neusiedl bei Güssing<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere für die Abwertung meines Hauses, welches direkt auf der<br />
Zubringer-Straße liegt, volle Entschädigung, ebenso die Bezahlung von<br />
Schallschutzmaßnahmen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und<br />
allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />
verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, welche an der L250 in der<br />
Ortsdurchfahrt von Neusiedl bei Güssing gelegen ist.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 231
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beim gegenständlichen Objekt Heutal 89, 7540 Neusiedl bei Güssing, wurden<br />
relevante Auswirkungen aufgrund des durch die S7 in der Ortsdurchfahrt von<br />
Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des<br />
Immissionspegels von 52,0 dB auf 54,5 dB, so<strong>mit</strong> um 2,5 dB festgestellt. Es sind<br />
daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die Schutzziele<br />
sowie die Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3<br />
und 5. Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme der S7 Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Im Bereich Neusiedl b.G. wird die Verkehrsfrequenz zunehmen und so<strong>mit</strong> auch die<br />
Immissionen aus Lärm und Luftschadstoffen. Aufgrund des Verkehrs in der<br />
Ortsdurchfahrt, der durch die S7 induziert wird, ist <strong>mit</strong> einer Zunahme des<br />
Immissionspegels von LA,eq=52,0 dB auf 54,5 dB, so<strong>mit</strong> um 2,5 dB zu rechnen. Es<br />
sind daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die WHO<br />
war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff einen<br />
hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die WHO<br />
zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein Wert<br />
LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Stellungnahme Nr.: 309<br />
Von: Rainer Kracher<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 22, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 232
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 310<br />
Von: Helena Szabo<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 378, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstrassen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />
sind. Schadenersatz aufgrund der Wertminderung bei meinem Haus.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 233
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 311<br />
Von: Paul Tajmel<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 36, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, da auch ich davon betroffen bin.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />
Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />
Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />
Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />
eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 234
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />
Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />
im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />
Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />
auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Kulturgüter:<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Fachgebiet Raumplanung<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 235
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 236
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 312<br />
Von: Marianne Kogler<br />
Adresse: Riegersdorf 38, 8264 Riegersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadenersatz aufgrund der Wertminderung und<br />
Gewinnentgang aufgrund der Verkehrszunahme.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger<br />
Schadenersatzzahlung wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />
<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 237
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Die Verkehrszunahme ist in den Abbildungen der Projektseinlage 1.4.1 dargestellt.<br />
Die Anlage zum Teilgutachten Nr. 01 „Verkehr und Verkehrssicherheit“ enthält einen<br />
Vergleich der Verkehrsmodelle und Prognosen zur Verkehrsuntersuchung S 7 und<br />
zur Verkehrsprognose 2025+ (BMVIT). Die verkehrlichen Parameter sind darin<br />
schlüssig und plausibel beschrieben.<br />
Stellungnahme Nr.: 313<br />
Von: Andreas Grubbauer<br />
Adresse: Riegersdorf 230, 8264 Riegersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Einbeziehung von ganz Deutsch-Kaltenbrunn in das<br />
Untersuchungsgebiet, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind. Wo bleibt das<br />
kaufmännische Denken??<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 238
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Sh. Stellungnahme Nr. 253.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />
Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />
Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />
Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />
eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />
Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />
im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />
Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />
auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Fachgebiet Kulturgüter:<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Fachgebiet Raumplanung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 239
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 240
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Fachgebiet Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser:<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />
Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />
Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />
Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />
Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />
Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />
Abb. 3.1.<br />
Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />
Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />
Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />
Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />
Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />
erfolgten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 241
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />
Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />
Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />
noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />
Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />
diesem Grund ausgeschlossen.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 242
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 314<br />
Von: Alois Konrad<br />
Adresse: Gniebing 163, 8330 Gniebing<br />
Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Bei Nachtfahrverbot und Fahrverbot ausgenommen Ziel- und<br />
Quellverkehr ist das Projekt total unnötig und die hochverschuldete Asfinag erspart sich<br />
Millionen von Euros.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />
Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />
sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />
internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />
entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die eingewendeten Maßnahmen sind<br />
erst dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />
werden können.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 243
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 315<br />
Von: Inge Konrad-Sampel<br />
Adresse: Gniebing 163, 8330 Gniebing<br />
Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante Autobahn zu<br />
den unrentabelsten Autobahnprojekten. Wo bleibt das kaufmännische Denken??<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 316<br />
Von: Robert Kropf<br />
Adresse: Gartengasse 22, 8380 Jennersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Wo bleibt das kaufmännische Denken? Die S7 zählt laut Ministerium<br />
zu den unrentabelsten Projekten. Auch der Rechnungshof kritisiert das Projekt<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 244
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 317<br />
Von: Peter Panner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 248, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Schadensersatz aufgrund der Wertminderung!! Für Haus, Hof, Äcker,<br />
Felder und Wälder fordere ich diesen Schadenersatz!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden Grundstücksentwertung und allfälliger Schadenersatzforderungen wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 245
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 318<br />
Von: Erich Erkinger<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 149, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 246
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Sh. Stellungnahme Nr. 253.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des<br />
Bauvorhabens auf den Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />
Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende<br />
Auswirkungen beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Kulturgüter:<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />
Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />
würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />
hervorrufen<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />
Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 247
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />
Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />
eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />
Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />
im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />
Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />
auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Fachgebiet Raumplanung<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 248
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />
Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />
Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />
Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />
Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />
Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />
Abb. 3.1.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 249
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />
Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />
Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />
Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />
Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />
erfolgten<br />
Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />
Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />
Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />
noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />
Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />
diesem Grund ausgeschlossen.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 250
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 319<br />
Von: Christian Wolf<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 177, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 251
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 320<br />
Von: Franz Wilfinger<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 322, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses.<br />
Für das Austauschen der Vorstandsdirektoren der ASFINAG war ja auch genügend Geld da!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 321<br />
Von: Hedwig Wilfinger<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 322, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 252
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 322<br />
Von: Andreas Prinner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 474, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Wertminderung für mein neu gebautes Haus in Form von<br />
Euros. Für das Austauschen der ASFINAG – Vorstände waren ja auch genügend Euros da!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 323<br />
Von: Sylvia Wilfinger<br />
Adresse: Heinrich-Collin Strasse 3E/7/67, 1140 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Protokolle zur Rio – Konferenz von 1992 (Erdgipfel), die auch<br />
von Österreich unterschrieben wurden, ist das Projekt abzuweisen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 253
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 254
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 255<br />
Stellungnahme Nr.: 324<br />
Von: Jürgen Wilfinger<br />
Adresse: Heinrich-Collin Strasse 3E/7/67, 1140 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Protokoll vom Weltgipfel Johannesburg 2002, welches auch<br />
Österreich unterschrieben hat, ist das Projekt S7 abzuweisen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung fand vom 26. August bis zum 4.<br />
September 2002 in Johannesburg/Südafrika <strong>mit</strong> ca. 20.000 Delegierten von<br />
Regierungen, der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Kommunen<br />
statt. Ziel war neben der Bilanzierung der Agenda 21, des Plans zur Umsetzung der<br />
Agenda 21 (New York 1997), sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategien, die<br />
Fortschreibung neuer Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung bis<br />
2015/2017.<br />
Der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung endete <strong>mit</strong> der Verabschiedung einer<br />
Politischen Erklärung der Staats- und Regierungschefs („The Johannesburg<br />
Declaration on Sustainable Development“) und eines 65-seitigen Johannesburg-<br />
Aktionsplans („Plan of Implementation“).<br />
Das Hauptergebnis dieses Weltgipfels ist, dass der künftige Weg zur Umsetzung des<br />
Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung durch neue Prioritäten, Zielmarken und<br />
Umsetzungsprogramme vorgegeben wurde. Erstmals wurden quantifizierbare Ziele,<br />
insbesondere die Millenniumsziele in den Aktionsplan aufgenommen.<br />
Wichtige neue Ziele sind:<br />
• Bis zum Jahr 2010 soll der Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt) deutlich<br />
reduziert werden.<br />
• Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl der Menschen die in absoluter Armut leben<br />
(weniger als 1 € pro Tag) um 500 Mio. reduziert werden, weltweit alle Kinder<br />
eine Grundschulausbildung erhalten und der Anteil der Menschen, die keinen<br />
Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben, halbiert werden.<br />
• Bis zum Jahr 2020 soll eine Minimierung der gesundheits- und<br />
umweltschädlichen Auswirkungen bei der Produktion und dem Gebrauch von<br />
Chemikalien erreicht werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 255
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem<br />
Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 325<br />
Von: Astrid Imp<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 300, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Neben der Autobahn sterben bereits mehr Menschen als wie auf der<br />
Autobahn � siehe die Inntalautobahn. Ich habe Sorge um die Gesundheit meiner Kinder.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 256
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7bedingt eine hoch signifikante<br />
Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />
15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />
zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />
Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />
durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />
der Betroffenen nicht gefährdet.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />
werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />
Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in Auftrag<br />
gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei Gutachter, die<br />
unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass die Zunahme der<br />
Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw. als irrelevant<br />
einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung lässt sich durch die<br />
Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />
Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />
Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />
Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />
UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />
Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />
menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 257
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 326<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Pia Imp, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Astrid Imp<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 300, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Asfinag auf, meine Zukunft nicht durch noch mehr<br />
Schulden zu zerstören, die die werde ich einmal zurückzahlen müssen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 258
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 327<br />
Von: Jan Imp, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Astrid Imp<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 300, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Asfinag auf, meine Zukunft nicht durch noch mehr<br />
Schulden zu zerstören, die Schulden werde ich einmal zurückzahlen müssen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 259
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 328<br />
Von: Rudolf Staber<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 278, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Abwertung meines Hauses. Für<br />
das Austauschen der Asfinag-Vorstände war auch genügend Geld da.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 329<br />
Von: Rudolf Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 48, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 260
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn, da auch ich von der S7 betroffen bin.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Humanmedizin:<br />
Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird zu<br />
einer Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt.<br />
Aufgrund der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die<br />
Gesundheit durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle<br />
anderen verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe<br />
werden in einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur<br />
Folge haben kann. .<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />
Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />
Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />
Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />
eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 261
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />
Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />
im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />
Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />
auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />
Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />
würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />
hervorrufen<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Kulturgüter<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 262
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Fachgebiet Raumplanung:<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 263
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />
Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />
Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />
Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />
Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />
Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />
Abb. 3.1.<br />
Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />
Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />
Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />
Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />
Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />
erfolgten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 264
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />
Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />
Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />
noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />
Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />
diesem Grund ausgeschlossen.<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />
Stellungnahme Nr.: 330<br />
Von: Jochen Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 48, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn, denn auch ich bin von der S7 betroffen!!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 265
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35,253, 329.<br />
Stellungnahme Nr.: 331<br />
Von: Elisabeth Semlitsch<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 8, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da auch ich von der S7 betroffen bin.<br />
Weiters Schadensersatz für die Wertminderung<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Weiters wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 266
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />
Fachgebiet Humanmedizin:<br />
Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7induziert wird zu einer<br />
Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt. Aufgrund<br />
der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die Gesundheit<br />
durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle anderen<br />
verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe werden in<br />
einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur Folge<br />
haben kann. .<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />
Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />
Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />
Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />
eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />
Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />
im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 267
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />
Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />
auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Fachgebiet Kulturgüter:<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />
Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />
würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />
hervorrufen<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des<br />
Bauvorhabens auf den Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />
Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende<br />
Auswirkungen beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Raumplanung:<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 268
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 269
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Die Beurteilung von allfälligen Grundstücksentwertungen ist nicht Teil des<br />
gegenständlichen UVP-Verfahrens.<br />
Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />
Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />
Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />
Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />
Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />
Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />
Abb. 3.1.<br />
Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />
Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />
Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />
Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />
Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />
erfolgten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 270
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />
Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />
Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />
noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />
Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />
diesem Grund ausgeschlossen.<br />
Stellungnahme Nr.: 332<br />
Von: Marktgemeinde Kukmirn<br />
Adresse: Kukmirn 69, 7543 Kukmirn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung S7<br />
1. Einwand wegen mangelnder SchaIIschutzmaßnahmen im Bereich der geplanten S 7 –<br />
südöstliches Tunnelende Rudersdorf/Dobersdorf/Limbach<br />
2. Einwand zu Schallschutzmaßnahmen im Bereich Neusiedl b.G./HeutaI<br />
EINWAND<br />
Geschätzte Damen und Herren!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 271
Einwand 332.1<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ad 1) Nach bisherigen Informationen sollten im Bereich der Katastralgemeinden Dobersdorf -<br />
Limbach - Rudersdorf, un<strong>mit</strong>telbar vor bzw. nach dem Ende des vorgesehenen Tunnels<br />
geeignete Schallschutzmaßnahmen für eine ,,erträgliche" Lärmbelastung der anwohnenden<br />
Bevölkerung sorgen.<br />
Am 6.02.2008 mussten wir im Zuge der Informationsveranstaltung der ASFINAG in<br />
Rudersdorf jedoch feststellen, dass im Bereich der geplanten Tunnelein- und -ausfahrt und<br />
weiter in Richtung Dobersdorf/Königsdorf keine Schallschutzmaßnahmen vorgesehen sind.<br />
Der Schalltechniker der Fa. TAS, lng. Schallmayer vertrat die Meinung, dass es zwar zu<br />
einer höheren Belastung der Anwohner kommen werde, diese sich aber im Rahmen der<br />
gesetzlichen Toleranzen bewegen sollten.<br />
Diese ,,könnte" und ,,sollte" Aussagen sind für die Bevölkerung der angrenzenden<br />
Katastralgemeinde Limbach und auch für die Gemeindevertretung von Kukmirn als<br />
Sitzgemeinde, zu vage formuliert.<br />
Die Marktgemeinde Kukmirn fordert in diesem Zusammenhang eine eingehende Prüfung der<br />
zu erwartenden Lärmbelastung, verbunden <strong>mit</strong> einem aussagekräftigen, rechtsverbindlichen<br />
Gutachten über die zu erwartende Lärmentwicklung und die Errichtung geeigneter<br />
Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Umweltverträglichkeit und der Volksgesundheit.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Die Projektierung straßenseitiger Maßnahmen erfolgte unter Berücksichtigung der<br />
Schutzziele, entsprechend der lärmtechnischen Optimierung. Die Maßnahmen<br />
(Lärmschutzwände, Lärmschutzdämme, Unterflurtrasse Speltenbach, Tunnel<br />
Rudersdorf, Geländemodellierung, Einschnittsbereiche) sind in mehreren<br />
Projektseinlagen behandelt.<br />
Beim Nordportal des Tunnels Ruderstorf ist kein Erfordernis für zusätzliche<br />
straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen erkennbar, da die Schutzziele eingehalten<br />
werden. Im Osten ist beim Südportal des Tunnels Rudersdorf im Projekt eine auch<br />
schalltechnisch für das Gebiet Schulterriegel abschirmend wirkende<br />
Geländemodellierung vorgesehen.<br />
In der Marktgemeinde Kukmirn sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei<br />
Wohnobjekten vorgesehen. Diese sind im Teilgutachten 2 „Lärm“ in der dort<br />
beiliegenden Tabelle aufgelistet (36 Objekte).<br />
In der Beurteilung des Baulärms wurden vom Fachgebiet „Humanmedizin“ in<br />
Abstimmung <strong>mit</strong> dem Fachgebiet „Lärm“ Ziel- bzw. Richtwerte für „Wohngebiete“<br />
festgelegt, um die während der Bauphase möglichen Belästigungen auf ein<br />
verträgliches Ausmaß zu reduzieren:<br />
• Während der gesamten Bauzeit (werktags Montag bis Freitag von 6:00 bis<br />
22:00) darf der Baulärm alleine nicht mehr als 58 dB betragen. Wenn der Ist-<br />
Zustand > 65 dB ist, dann darf sich der Gesamtpegel nicht um mehr als +1,0<br />
dB erhöhen, dazu muss der Baulärm um mindestens 6 dB unter dem Ist-Lärm<br />
liegen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 272
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
• Bei einer Bauzeit von weniger als 4 Wochen (werktags von 7:00 bis 19:00)<br />
darf der Baulärmpegel alleine maximal 70 dB betragen.<br />
• Für gleichbleibende Dauergeräusche (Pumpen, Bewetterung) gilt als<br />
maximaler Eintrag beim nächstgelegenen Anrainer in der Nacht 45 dB und am<br />
Tag 55 dB.<br />
• Können diese Werte nicht eingehalten werden, sind technische Maßnahmen<br />
an der Baustelle (temporäre Abschirmung) umzusetzen. Können diese Werte<br />
auch <strong>mit</strong> technischen Maßnahmen an der Baustelle nicht eingehalten werden,<br />
sind objektseitige Maßnahmen umzusetzen.<br />
• Durch den Bauverkehr darf die Pegelanhebung im Straßennetz maximal 3 dB<br />
betragen.<br />
Um die Einhaltung dieser Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende<br />
Maßnahmen vorgesehen, wie sie im Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6 beschrieben sind.<br />
Zur Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Einwand 332.2<br />
Ad 2) Ein weiterer, die S 7 sekundär betreffender Kritikpunkt sind die in der<br />
Umweltverträglichkeitserklärung angeführten Schallschutzmaßnahmen im Bereich des S 7<br />
Zubringers L 250 durch das Ortsgebiet von Neusiedl b.G.<br />
In der Umweltverträglichkeitserklärung ist festgehalten, dass <strong>mit</strong> entschieden höherer<br />
Belastung für die dort ansässige Bevölkerung zu rechnen ist und dass zusätzliche<br />
Schallschutzmßnahmen fur Objekte vorzusehen sind. Allerdings scheint nicht auf, wie solche<br />
Maßnahmen konkret aussehen könnten. Bei der Präsentation am 6.2.2009 in Rudersdorf<br />
konnten wir für diese Zubringerstraße ebenso keine befriedigende Auskunft erhalten.<br />
Wir fordern daher einen eindeutig festgeschriebenen Auflagenkatalog für die L 250 und die<br />
dort angesiedelten Häuser, in welchem die tatsächlich möglichen Schallschutzmaßnahmen<br />
angeführt sind. Diese Ausführungen müssen auch die zu erwartenden Lärmpegel, im<br />
Gegensatz zu den derzeit herrschenden Verhältnissen, enthalten. Wir erwarten eine<br />
sachliche und rechtskonforme Bearbeitung unserer Einwände und eindeutige<br />
Vorgangsweisen im Interesse der betroffenen Bevölkerung.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Der Straßenzug der L250 nördlich von Rudersdorf sowie entlang der<br />
Ortsdurchfahrten von Heutal und von Neusiedl bei Güssing der Gemeinde Kukmirn<br />
wurde im Lärmprojekt wegen der Problematik des durch die S7-West induzierten<br />
Verkehrs gesondert betrachtet.<br />
Unter Beachtung der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten<br />
Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />
dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Maßnahmen vorgesehen, welche im<br />
Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6, beschrieben sind.<br />
Objektseitigen Lärmschutz in Kukmirn (untergeordnetes Straßennetz) zufolge<br />
indirekter Projektauswirkungen erfahren jene Gebäude, welche an der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 273
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gebäudefassade Gesamtschall-Immissionen von > 60 dB zur Tageszeit und > 50 dB<br />
zur Nachtzeit aufweisen und deren Veränderung über dem Irrelevanzkriterium liegt.<br />
Als Maßnahmen sind Schallschutzfenster in Kombination <strong>mit</strong> Schalldämmlüftern <strong>mit</strong><br />
möglichen Einschränkungen infolge der Raumbelüftung vorgesehen. In Frage<br />
kommen Räume, die nachweislich überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />
Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />
Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />
wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Stellungnahme Nr.: 333<br />
Von: Marianne Schwind<br />
Adresse: Forstenrieder Allee 97, 81476 München<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Wir möchten diesem Vorhaben unsere strikte Ablehnung<br />
entgegenbringen!<br />
Wir kommen aus dem Münchner Raum und haben im Frühling Ietzten Jahres in dieser<br />
Gegend einen Kurzurlaub verbracht, und uns hat gerade diese schöne Idylle, diese Ruhe<br />
und diese gute Luft sehr gefallen. Wenn diese Schnellstrasse gebaut wird, gehen diese<br />
Werte weitgehend verloren und im Sinne des Umweltschutzes und der Anwohner zuliebe<br />
können wir diesem Vorhaben keinen positiven Aspekt abgewinnen!!<br />
Gerade heutzutage wo solche "Fleckchen Erde" immer seltener werden, sollte man über<br />
andere Alternativen nachdenken, sofern sie wirklich notwendig sind und nicht auch dem<br />
materiellen Nutzen der Initiatoren dienen?!<br />
Wir versetzen uns in die Lage der Betroffenen und hoffen, dass diese Schnellstrasse nicht<br />
durchgesetzt wird!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 274
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Mit die Trassenführung und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen soll die<br />
Beeinträchtigung hinsichtlich Landschaftsbild so gering wie möglich gehalten werden.<br />
Die Trasse verläuft über größere Teilstücke in geschlossenen Waldgebieten und<br />
Unterflurtrassen. Bei Sichtbereichen sind Maßnahmen wie sanft anlaufende Dämme<br />
<strong>mit</strong> Bepflanzungen vorgesehen, um das Landschaftsbild so gering als möglich zu<br />
beeinträchtigen. Die Ausgleichsmaßnahmen zielen darauf ab, die Strukturvielfalt in<br />
der Landschaft zu erhöhen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />
B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />
eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />
Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet. Jedenfalls werden<br />
wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben belastet werden.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 275
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 334<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Amt der steiermärkischen Landesregierung – Fachabteilung 18A<br />
Bearbeiterin: Mag. Konecny/Mo<br />
Adresse: Stempfergasse 7, 8010 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme 13<br />
Stellungnahme Nr.: 335<br />
Von: Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Adresse: Kirchenplatz 1, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Am 16. Mai 2008 wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung für das S 7 Straßenprojekt beim<br />
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingeleitet. lm Rahmen der<br />
öffentlichen Auflage dieses Projekts in den Standortgemeinden ist nun die Möglichkeit<br />
gegeben, Kenntnis vom aktuellen Planungsstand und den ausgearbeiteten Begleitplanungen<br />
und Begutachtungen und eine Stellungnahme abzugeben.<br />
Unsere Gemeinde bringt im Interesse des „vorsorgenden Schutzes" zu Auswirkungen der S<br />
7 (sowohl in der Bauphase als auch im späteren Betrieb) auf die Bevölkerung und den<br />
Naturraum eine Stellungnahme <strong>mit</strong> Forderungen wie folgt ein:<br />
Diese Punkte sollen nach Prüfung und entsprechender Beurteilung der zuständigen Behörde<br />
im Detail gewährleisten, dass keine negativen Auswirkungen auftreten. Konkret betrifft dies<br />
folgende Bereiche:<br />
Einwand 335.1<br />
1. Thematik der Setzungen im Bereich des Tunnels Rudersdorf:<br />
lm vorliegendem Projekt wurde vom Projektwerber zu den Themen „Erschütterungen" und<br />
„Setzungen" im Bereich der <strong>mit</strong> 13 Rudersdorfer Häusern überbauten Tunneltrasse eine<br />
Prognose für mögliche Wirkungen erstellt. Kern der Darstellung ist, dass ausgehend von der<br />
beschriebenen Bodenbeschaffenheit bei der Planung von Tunnelbauten die Möglichkeit von<br />
Setzungen an der Oberfläche grundsätzlich nicht auszuschließen und so<strong>mit</strong> auszuweisen ist.<br />
Diese Auswirkungen (Setzungen) können aber durch Planungs- bzw. Ausführungsqualität<br />
(Tunnelbauweise ohne Sprengung, angewendetes Bausystem bis hin zu fachgerechten<br />
Oberflächeninjektionen) verhindert bzw. auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens hin<br />
minimiert werden. Es ist bekannt, dass selbst im schwierigen Umfeld von unterirdischen<br />
Bauvorhaben oder Tunnelanlagen <strong>mit</strong> geringer Überdeckung während der Bauphase (auch<br />
in innerstädtischen Bereichen) und auch nachher Schäden vermieden werden konnten. Die<br />
Beurteilungsbehörde soll den Projektträger beauftragen,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 276
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
a) die lagemäßige Ausführung der Tunnelröhren so zu bestimmen, dass kein Überbau durch<br />
bestehende Hausanlagen im Bereich Rudersdorf gegeben ist<br />
b) oder die Bauausführung des Tunnelbauwerks nachweislich so zu planen (einschließlich<br />
einer erforderlichen Oberflächenstabilisierung), dass bei den Überbauobjekten keine den<br />
Bestand und die Qualität der Objekte beeinträchtigende Auswirkung entsteht.<br />
c) Gleichzeitig ist von der Genehmigungsbehörde der Bauträger oder die Baufirma zu<br />
verpflichten, dass für die wider Erwarten auftretenden Beschädigungen- an Gebäuden für<br />
deren Behebungen im Tunneloberbaubereich eine Schadensabgeltungserklärung<br />
abgegeben wird.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Schadensabgeltung wird auf das gültige Zivilrecht<br />
verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Erschütterungen<br />
Im Fachgutachten „Erschütterungen und Sekundärschall“ sind Maßnahmen<br />
festgelegt, die eine unzulässige Belastung des Wohlbefindens der Anrainer und eine<br />
Beschädigung von Wohngebäuden so weit wie möglich verhindern. Ausdrücklich wird<br />
darauf verwiesen, dass die Projektwerberin vorhabensbedingte Schäden zu beheben<br />
oder zu entschädigen hat.<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Die Herstellung des bergmännischen Abschnittes des Tunnels Rudersdorf soll<br />
entsprechend den Grundsätzen der Neuen Österreichischen Tunnelbaumethode<br />
(NÖT) erfolgen. Es handelt sich dabei um ein dem technischen Stand<br />
entsprechendes Verfahren, bei dem der den Hohlraum umgebende Gebirgsteil zum<br />
Mittragen herangezogen wird und so<strong>mit</strong> als Teil der Gesamtkonstruktion wirkt. Im<br />
Zuge der Hohlraumherstellung (Tunnelvortrieb) kommt es dadurch zu einer Änderung<br />
des Spannungszustandes des umgebenden Untergrundes. Bis letztendlich ein neuer,<br />
stabiler (sekundärer) Gleichgewichtszustand erreicht wird, sind<br />
Untergrundverformungen unvermeidlich, die jedoch aufgrund der Methode (NÖT-<br />
Vortrieb) erforderlich sind. Je nach den angetroffenen Gebirgsverhältnissen<br />
(Möglichkeit des Aufbaues eines Gewölbes etc.) und der Vortriebs- und<br />
Sicherungsmethode (Ringschluss, Stütz<strong>mit</strong>tel, Stabilisierungsmaßnahmen etc.)<br />
führen diese Untergrundverformungen zu Auflockerungen, die sich letztendlich bis an<br />
die Geländeoberfläche fortpflanzen und dort zu Setzungen führen können. Größe und<br />
Form der dadurch entstehenden Setzungsmulde sind stark von den<br />
Untergrundeigenschaften und den eingesetzten Sicherungs- und<br />
Stabilisierungsmaßnahmen abhängig.<br />
Mittels Verformungsmessungen im Tunnel sowie an den Bauwerken und der<br />
Geländeoberfläche oberhalb des Tunnels wird das Setzungsverhalten des Bodens<br />
während der Baumaßnahmen beobachtet. Erforderlichenfalls muss durch<br />
Zusatzmaßnahmen untertage (z.B. Ausbruch in Teilabschnitten, Verstärkung des<br />
Rohrschirm) und/oder obertage (z.B. Hebungsinjektionen) der Tunnelvortrieb so<br />
schonend ausgeführt werden, dass die Verformungen an der Geländeoberfläche auf<br />
ein verträgliches Maß verringert werden, d.h. dass die Winkelverdrehung ≤ 1:500<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 277
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
beträgt. Bei derartigen Winkelverdrehungen ist das Schadenspotential bei Bauwerken<br />
vernachlässigbar. Sollten trotzdem vorhabensbedingte Schäden auftreten, wird es<br />
sich bei ordnungsgemäßer Bauausführung um geringfügige Schäden (z.B. Risse,<br />
Putzschäden) handeln, die von der Projektwerberin zu beheben oder zu<br />
entschädigen sind. Für den Nachweis von Schäden, die durch den Tunnelbau<br />
verursacht werden, dient die vor Bauausführung durchzuführende Beweissicherung.<br />
Zur Sicherstellung einer sach- und fachgerechten Ausführung sind u.a. folgende<br />
Maßnahmen zu treffen:<br />
- Es ist ein geotechnisches Sicherheitsmanagement einzurichten, welches<br />
zumindest folgendes zu beinhalten hat:<br />
� Festlegung von Warn- und Alarmwerten vor Baubeginn.<br />
� Festlegung von Zuständigkeiten bei Erreichen der Warn- und<br />
Alarmwerten.<br />
� Tägliche Verformungsmessungen (Beobachtungsmethode) im<br />
Vortriebsbereich obertage und untertage bis zum Abklingen der<br />
Verformungen.<br />
� Bestellung eines unabhängigen geotechnischen Sachverständigen<br />
vor Ort zur Planprüfung und Überwachung der Verformungen.<br />
� Quartalsweise Erstellung eines Berichtes zu den gemessenen<br />
Verformungen und den da<strong>mit</strong> in Zusammenhang gesetzten<br />
Maßnahmen beim Tunnelvortrieb. Dieser Bericht ist ebenfalls<br />
quartalsweise der Tunnelverwaltungsbehörde zu über<strong>mit</strong>teln.<br />
- Für die gesamte Baudurchführung sind von der Projektwerberin eine<br />
Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) sowie ein Dokumentationsteam, welches<br />
geologisch und geotechnisch kompetent ist, zu bestellen. Diese müssen<br />
das Bauvorhaben lückenlos dokumentieren und überwachen.<br />
- Eine Beweissicherung sämtlicher im Einflussbereich liegender Objekte<br />
(Infrastruktur und Bebauung) ist vor Bauausführung durchzuführen.<br />
- Während der Bauausführung sind die beweisgesicherten Objekte im<br />
Vortriebsbereich messtechnisch zu überwachen, wobei eine Nullmessung<br />
vor Vortriebsbeginn der geschlossenen Bauweise durchzuführen ist.<br />
- Während des Tunnelvortriebes ist durch das Dokumentationsteam zu<br />
überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen Untergrundverhältnisse <strong>mit</strong><br />
dem Prognosemodell übereinstimmen und vor Baubeginn der Innenschale<br />
ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde ein Bericht darüber vorzulegen.<br />
Weiters ist anzumerken, dass aufgrund der erwarteten Verformungen an der<br />
Geländeoberfläche seitens der Projektwerberin für Gebäude, die im Einflussbereich<br />
des Bauwerks und der erwarteten Setzungsmulde liegen, im Zuge der weiteren<br />
Planungsphasen eine von der Bausubstanz abhängige Aufnahme und Klassifizierung<br />
vorgesehen ist, die vor Baubeginn der Erstellung eines Beweissicherungsprogramms<br />
zur Dokumentation des Bauzustandes dient.<br />
Mittels der in der Detailplanung durchzuführenden statischen Berechnungen und<br />
Bemessungen für den Tunnelvortriebes können letztendlich verschiedene Varianten<br />
an Stütz<strong>mit</strong>teln (obertage und/oder untertage) betrachtet und Auswirkungen auf die<br />
vorhandene Bebauung abgeschätzt werden. Die Standsicherheit und<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 278
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gebrauchstauglichkeit (Setzungen, Winkelverdrehungen) ist von der Projektwerberin<br />
jedenfalls nachzuweisen.<br />
Mittels der in der Detailplanung durchzuführenden statischen Berechnungen und<br />
Bemessungen für den Tunnelvortriebes können letztendlich verschiedene Varianten<br />
an Stütz<strong>mit</strong>teln (obertage und/oder untertage) betrachtet und Auswirkungen auf die<br />
vorhandene Bebauung abgeschätzt werden. Die Standsicherheit und<br />
Gebrauchstauglichkeit (Setzungen, Winkelverdrehungen) ist von der Projektwerberin<br />
jedenfalls nachzuweisen und der Tunnelverwaltungsbehörde vorzulegen.<br />
Einwand 335.2<br />
2. Thematik Lärmentwicklung:<br />
Die Behörde möge dem Projektträger alle für die Vermeidung erhöhter Lärmentwicklungen<br />
zum Schutz des gegebenen Siedlungsraumes Rudersdorf erforderlichen Lärmschutz<br />
(Siedlungsgebiete Nord/Ost und Südost sowie Dobersdorf) als Auflage vorschreiben und in<br />
diese Auflage auch eventuell erforderliche objektseitige Lärmschutzmaßnahmen bei<br />
betroffenen Wohnhausanlagen im Streusiedlungs- oder Siedlungsbereich (z.B.<br />
Weichenberg, Mehrverkehr L 250) einschließen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Der Straßenzug der B319 – B65 sowie die L250 nördlich von Rudersdorf wurden im<br />
Lärmprojekt wegen der Problematik des durch die S7-West induzierten Verkehrs<br />
gesondert betrachtet.<br />
Unter Beachtung der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten<br />
Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />
dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Zur<br />
Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />
Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Maßnahmen vorgesehen, welche im<br />
Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6, beschrieben sind.<br />
Objektseitigen Lärmschutz in Rudersdorf (untergeordnetes Straßennetz) zufolge<br />
indirekter Projektauswirkungen erfahren jene Gebäude, welche an der<br />
Gebäudefassade Gesamtschall-Immissionen von > 60 dB zur Tageszeit und > 50 dB<br />
zur Nachtzeit aufweisen und deren Veränderung über dem Irrelevanzkriterium liegt.<br />
Als Maßnahmen sind Schallschutzfenster in Kombination <strong>mit</strong> Schalldämmlüftern <strong>mit</strong><br />
möglichen Einschränkungen infolge der Raumbelüftung vorgesehen. In Frage<br />
kommen Räume, die nachweislich überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen.<br />
Für passive Lärmschutzmaßnahmen sind 9 Wohnobjekte vorgesehen (siehe Tabelle<br />
im Anhang zum Teilgutachten 2 „Lärm“).<br />
Beim Nordportal des Tunnels Rudersdorf sind keine zusätzlichen straßenseitigen<br />
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, da bei den nächstgelegenen Wohnobjekten die<br />
Schutzziele eingehalten werden. Beim Südportal des Tunnels Rudersdorf ist eine<br />
auch der Lärmabschirmung dienende Geländemodellierung geplant.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 279
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />
Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />
Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />
wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Stellungnahme Nr.: 336<br />
Von: Dr. Gerhard Buchinger<br />
Adresse: Dietrichsteinplatz 5/II, 8010 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Ich bin Eigentümer des Grundstückes Nr. EZ 178, KG 62244 Speltenbach, bestehend aus<br />
dem Grundstück 610 (Wald) im Gesamtausmaß von 14638 m2 und so<strong>mit</strong> Nachbar der<br />
geplanten Schnellstraße ,,S7“.<br />
Im Hinblick auf einen zumindest zeitweise möglichen Aufenthalt beanspruche ich <strong>mit</strong><br />
folgenden Einwendungen Parteistellung (siehe auch VwGH 10.9.2008, 2008/05/0009):<br />
Einwand 336.1<br />
Ich befürchte für mich bei Aufenthalt auf meinem Grundstück unzumutbare<br />
Lärmbelästigungen sowohl während der Bau- als auch während der Betriebszeiten. Weiters<br />
befürchte ich durch das zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen unzumutbare<br />
Belästigungen durch Luftschadstoffe, insbesondere Staub, Feinstaub und NOx auf meinem<br />
Grundstück, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gemeinde Speltenbach bereits als<br />
Feinstaubgebiet ausgewiesen ist.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf keine Adresse, sondern auf ein Waldgrundstück.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5. Die<br />
Schutzziele nehmen Rücksicht auf den Menschen und die Flächenwidmung. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 280
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw.<br />
Richtwerte für die Bau- und die Betriebsphase zu gewährleisten, sind entsprechende<br />
Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />
Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />
Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />
Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Das Waldgrundstück 610, KG Speltenbach grenzt un<strong>mit</strong>telbar an die Trasse der S7.<br />
Der südlichste Teil des Grundstücks wird für das Vorhaben (Trassen, Begleitweg,<br />
Bauflächen) gerodet. Die subjektive Betroffenheit des Einwenders ist daher jedenfalls<br />
gegeben.<br />
Die Grenzwerte des IG-L zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind nach dem<br />
Leitfaden UVP-G/IG-L des Umweltbundesamtes Wien und nach Baumgartner und<br />
Ennöckl (2008) 1 dort anzuwenden, wo sich Menschen nicht bloß vorübergehend<br />
aufhalten oder die Widmung auf einen zukünftigen Aufenthalt von Menschen<br />
schließen lässt. Mangels ortsfester Wohnmöglichkeiten auf einem Waldgrundstück ist<br />
davon auszugehen, dass sich auch der Eigentümer eines Waldgrundstücks auf<br />
diesem bloß vorübergehend aufhält. (Ein dauernder Aufenthalt (Hütte, Zelt) würde<br />
zudem eine Verletzung der einschlägigen forstrechtlichen Bestimmungen darstellen.)<br />
So<strong>mit</strong> sind die Gesundheitsgrenzwerte des IG-L auf ein unbewohntes<br />
Waldgrundstück nicht anwendbar.<br />
Dessen ungeachtet wurde vom Sachverständigen für Luftschadstoffe die<br />
Immissionsbelastung auf dem Gst. 610, KG Speltenbach erhoben und aus<br />
Informationsgründen in Relation zu den Grenzwerten zum Schutz der menschlichen<br />
Gesundheit des IG-L gesetzt. Wie aus den Einlage 6.1.4 und 6.1.6 des<br />
Einreichprojekts hervorgeht, ist bei Betrieb der S7 West in dem an die Trasse<br />
abgrenzenden Grundstücksteil eine NO2-Gesamtbelastung von 18-20 µg/m³ im<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel (Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: 30 µg/m³) und<br />
eine PM10-Gesamtbelastung im Jahres<strong>mit</strong>tel von 31,5 - 32 µg/m³ (Grenzwert zum<br />
Schutz der menschlichen Gesundheit: 40 µg/m³) zu erwarten. Die PM10-<br />
Zusatzbelastung im Tages<strong>mit</strong>tel liegt in nur wenige Meter neben der Trasse bereits<br />
unter 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel (Einreichprojekt 2008, Einlage 6.1.8)<br />
und ist daher als irrelevant zu bezeichnen.<br />
1 Baumgartner, C. und Ennöckl, D. (2008): Umweltverträglichkeitsprüfung und Immissionsgrenzwerte.<br />
In: UVP-Verfahren vor dem Umweltsenat. Handbuch. Hrsg.: Ennöckl/Raschauer.<br />
Verlag Österreich. Wien.<br />
Einwand 336.2<br />
Da es sich wie oben erwähnt um ein Waldgrundstück handelt, befürchte ich, dass durch die<br />
beabsichtigten Fällungen nachbarlicher Wald einer offenbaren Windgefährdung ausgesetzt<br />
würde und beziehe mich als Eigentümer und dinglich Berechtigter der an die zur Rodung<br />
beantragten Waldfläche angrenzenden Waldflächen auf den § I4 (2) des Forstgesetzes von<br />
1975: ,,Jeder Waldeigentümer hat Fällungen entlang seiner Eigentumsgrenzen in einer<br />
Entfernung von weniger als 40 Metern zu unterlassen, wenn durch die Fällung nachbarlicher<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 281
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wald einer offenbaren Windgefahrdung ausgesetzt würde (Deckungsschutz)." Ich befürchte<br />
eine Windwurfgefahr.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Durch Rodungen kann der benachbarte Wald einem vermehrten Windwurfrisiko<br />
ausgesetzt werden. Besonders anfällig sind flachwurzelnde Fichtenbestände auf<br />
Gley- oder Pseudogleyböden. Auch ein Öffnen von Beständen gegen die<br />
Hauptwindrichtung führt bei labilen Beständen in der Regel zu einer erhöhten<br />
Windwurfgefährdung. Als sensibel ist hier besonders der Bereich beim Knoten A2/S7<br />
bei Riegersdorf im „Edelseewald“ einzustufen, da hier größere Randlinien quer zu<br />
Hauptwindrichtung (W-WNW) entstehen und Fichtenmischwälder dominieren. Hier<br />
können auch Windwürfe auf größeren Flächen nicht ausgeschlossen werden, wie das<br />
Beispiel des Knotens A2/Zubringer Oberwart zeigt.<br />
Im Bereich des Grundstücks 610, KG Speltenbach verläuft die Trasse und da<strong>mit</strong> die<br />
Schlaglinie weitgehend talparallel und da<strong>mit</strong> parallel zur Hauptwindrichtung, wo<strong>mit</strong><br />
großflächige Windwürfe in angrenzenden Beständen unwahrscheinlich sind.<br />
Insgesamt werden die Auswirkungen durch erhöhtes Windwurfrisiko als vertretbar<br />
angesehen.<br />
Im UVP-Teilgutachten wurde als Maßnahme festgelegt, dass die Projektwerberin den<br />
Waldeigentümern gegebenenfalls nachweislich anzubieten hat, Schäden, die sich in<br />
den benachbarten Waldbeständen durch Windwurf oder andere <strong>mit</strong> dem Betrieb des<br />
Vorhabens in direktem Zusammenhang stehende Ereignisse einstellen, auf eigene<br />
Kosten spätestens im Jahr nach dem Schadeintritt durch Rekultivierung in<br />
Abstimmung <strong>mit</strong> der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde zu beheben.<br />
Stellungnahme Nr.: 337<br />
Von: Karl Heinz Lagler<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 54, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, da auch ich davon betroffen bin. Außerdem Entschädigung für den<br />
Wertverlust von Haus, Äcker und Wald.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Entschädigung wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 282
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst werden<br />
können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen finden sich<br />
in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Humanmedizin:<br />
Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird zu<br />
einer Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt.<br />
Aufgrund der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die<br />
Gesundheit durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle<br />
anderen verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe<br />
werden in einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur<br />
Folge haben kann. .<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />
Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />
Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />
Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />
eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />
Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 283
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />
Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />
auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />
Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />
würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />
hervorrufen<br />
Fachgebiet Kulturgüter<br />
Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />
Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />
dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />
Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />
Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des<br />
Bauvorhabens auf den Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />
Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende<br />
Auswirkungen beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 284
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Raumplanung:<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 285
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Die Beurteilung von allfälligen Grundstücksentwertungen ist nicht Teil des<br />
gegenständlichen UVP-Verfahrens.<br />
Fachbereich Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />
Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />
Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />
Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />
Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />
Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />
Abb. 3.1.<br />
Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />
Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />
Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />
Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />
Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />
erfolgten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 286
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />
Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />
Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />
noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />
Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />
diesem Grund ausgeschlossen.<br />
Stellungnahme Nr.: 338<br />
Von: Karl Lagler<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 54, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle davon betroffen bin.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 287
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35, 253 und<br />
338 (selbe Adresse).<br />
Stellungnahme Nr.: 339<br />
Von: Ingrid Lagler<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 54, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 338<br />
(selbe Adresse).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 288
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 340<br />
Von: Harald Braun<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Weichenberg 40, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Wertminderung für mein Haus. Für das Wechseln der<br />
ASFINAG – Vorstände war ja auch genügend Geld da!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 289
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 341<br />
Von: Julia Geschl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 372, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 290
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 342<br />
Von: Nina Geschl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 372, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 291
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 343<br />
Von: Dorothea Geschl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 372, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadenersatz für die Wertminderung meines Haus. Auch<br />
für das Auswechseln der ASFINAG – Vorstände war ja auch genügend Geld vorhanden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 292
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 344<br />
Von: Brigitte Koch<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 432, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 345<br />
Von: Nadja Himler<br />
Adresse: Bad Blumau 103, 8282 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die ASFINAG auf, meine Zukunft nicht durch noch mehr<br />
Schulden zu zerstören, denn diese werde ich einmal zurückzahlen müssen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 293
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 346<br />
Von: Gerald Ohner<br />
Adresse: Bierbaum 30, 8282 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35 +<br />
Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurden weder der<br />
steigende Ölverbrauch von China, Indien, ja der ganzen Welt, noch der „Peak Oil“<br />
berücksichtigt. Daher sind diese Daten falsch. Es muß neu untersucht werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 301<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Zu „Peak Oil“ und „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein<br />
zusammenfassendes Zitat aus Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen<br />
Ölfördermaximums (global oil peak) überträgt die Erkenntnisse zu einem<br />
Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf den gesamten Erdölvorrat der Erde.<br />
Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt und ob es von Relevanz ist, ist<br />
umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />
An sich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />
Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />
menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />
überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />
im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />
2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />
Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 294
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls<br />
plausibel.<br />
Stellungnahme Nr.: 347<br />
Von: Folker Krenn<br />
Adresse: Mantscha 109/3, 8054 Pirka<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Zunahme des Verkehrs ist auch der Großraum Graz<br />
davon betroffen. Eine Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz ist nicht<br />
zumutbar. Das UVP-G 2000 ist auf den Raum Graz auch anzuwenden!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Ergebnisse der Verkehrsprognose des Einreichprojekts wurden geprüft und sind<br />
plausibel. So lassen sich auch die Auswirkungen auf das fernere Straßennetz<br />
angeben: der nach Graz orientierte und durch die S7 bedingte, zusätzliche Verkehr<br />
auf der A2, wird für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr westlich der ASt.<br />
Fürstenfeld/Ilz rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong> im<br />
Irrelevanzbereich für Immissionen im Raum Graz.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />
West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 295
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Stellungnahme Nr.: 348<br />
Von: Andreas Kovacs<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Der A – Zubringer beim Knoten Rudersdorf ist<br />
1. unnötig, weil nicht einmal 3 km weiter der nächste Zubringer (Fürstenfeld, Bierbaum)<br />
gebaut ist<br />
2. für Deutsch Kaltenbrunn – Ort ein Wahnsinn, weil der Durchzugsverkehr <strong>mit</strong>ten durch<br />
den Ort eine Vervierfachung erfahren wird und weil er<br />
3. direkt vor der Volksschule (+Kindergarten+Kindergruppe) vorbeigeht. (=> negative<br />
Auswirkungen auf Gesundheit unserer Kinder!)<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Es handelt sich hier um die Anschlussstellen Fürstenfeld (L401) und Rudersdorf (B57a).<br />
Ein Verzicht auf die ASt Fürstenfeld würde zu unzumutbaren Umwegen für den Ziel- und<br />
Quellverkehr nach/von Fürstenfeld bzw. Thermenland führen. Eine Ableitung des<br />
Verkehrs nach/von Rudersdorf über die ASt Fürstenfeld verschlechtert die<br />
Verkehrsqualität der L401 sowie des Kreisverkehrs B319/L401 in Fürstenfeld wesentlich.<br />
Im Vorhabensplanfall - Prognose 2025 wird die L401 als Zubringer zur S7 in der<br />
maßgebenden Stunde eine Qualität des Verkehrsablaufes erreichen, welche durch eine<br />
ausgeprägte Kolonnenfahrweise gekennzeichnet ist. Es können gegenseitige<br />
Behinderungen auftreten, die den Verkehrszustand instabil machen. Die ASt Rudersdorf<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 296
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
(B57a) ist erforderlich, da die Konzentration auf einen Anschluss die Verkehrsqualität der<br />
L401 wesentlich verschlechtern würde.<br />
Die B 57 wird durch das Vorhaben nördlich von Heiligenkreuz um rd. 900 Kfz/24h (- rd.<br />
14%) entlastet, was zu Mehrbelastungen auf den Straßenzügen der L 118 und der L 250<br />
führt. Diese geänderte Wegewahl ergibt sich für Verkehrsbeziehungen aus dem Raum<br />
Güssing in Richtung Westen, da die L 250 bis nahe an die ASt. B57a führt und so<strong>mit</strong> eine<br />
günstigere Alternative für die Routenwahl bietet. In Deutsch-Kaltenbrunn ist im<br />
Prognosejahr 2025 auf der B57a ein Werktagverkehr von 3.773 Kfz/24h zu erwarten.<br />
Durch das Vorhaben verursacht, wird der Verkehr auf 4.498 Kfz/24h ansteigen. Das<br />
bedeutet eine im nicht relevanten Bereich liegende Zunahme von rd. 19%. Die<br />
Veränderung der künftigen Verkehrsstärken durch das Vorhaben ist in Projektseinlage<br />
1.4.2 „Verkehrliche Grundlagen – Materialienband“ plausibel dargestellt.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Für die Volksschule und den Kindergarten ist die Lärmsituation für den Tag<br />
entscheidend, da sowohl im Kindergarten, als auch in der Schule kognitive Leistungen<br />
von den Kindern erfordert werden.<br />
Volksschule und<br />
Kindergarten<br />
Abb.: Lärmimmissionskarte Bereich Deutsch-Kaltenbrunn L den für das Szenario 2025 inclusive S7-FFSS.<br />
Staffan Hygge (Schweden) berechnete DALY für Störung von kognitiven Prozessen<br />
in Schweden bei 20.638 Menschen, wobei er alle wichtigen Parameter gewichtet hat.<br />
Als Einflussgrößen beobachtete er die Fehlerrate beim Lesen (reading), das<br />
Vermögen der Erinnerung (recall), Fehler im Erkennen (recognition) und Fehler in der<br />
Konzentration (attention) in Abhängigkeit zur Lärmexposition. Die Fehler beim Lesen<br />
als auch der Störung des Erinnerungsvermögens waren die besten Diskriminatoren.<br />
Während die Parameter reading und recall sich um 2%/dB(A) veränderten<br />
beobachtete man die bei recognition und attention nur bei 0,6%/dB(A).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 297
Percent impairment<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die einzelnen Parameter wurden extrapoliert (siehe Abbildung) und man kann nun<br />
die <strong>mit</strong>tlere Belastung durch die grüne Linie ablesen. Daraus geht hervor, dass bei<br />
einer Lärmlast von LA,eq ≤ 45 dB keine Störung der kognitiven Prozesse stattfindet.<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
20 Rd<br />
7Rcl<br />
6Rcl<br />
1,13, 16 , 18 Rcl<br />
8Rd<br />
10 Rcl<br />
9Rd<br />
2,14, 19 Rcg<br />
3, 15 Att 4 Att<br />
11, 17 Rcg<br />
40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100<br />
Rd = reading, Rcl = recall, Rcg = recognition, Att = attention<br />
Abb.1: Hypothetische Dosis-Wirkungs-Kurven und gewichtete Ergebnisse von 20 unterschiedlichen<br />
Studien. Folgende Studien wurden für die Berechnung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
5 Att<br />
L dn<br />
Seite 298
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
herangezogen:<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
1 Recall, adults, Enmarker (2004)<br />
2 Recognition, adults, Enmarker (2004)<br />
3 Attention, adults, Enmarker (2004)<br />
4 Attention selectivity, adults, Hockey (1973)<br />
5 Attention and vigilance, adults, Jones, S<strong>mit</strong>h & Broadbent (1979 exp 4)<br />
6 Recall, children, old airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />
7 Recall, children, new airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />
8 Reading, children, old airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />
9 Reading, children, new airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />
10 Recall, young adults, Hygge, Boman & Enmarker (2003)<br />
11 Recognition, young adults, Hygge, Boman & Enmarker (2003)<br />
12 Attention, young adults, Hygge, Boman & Enmarker (2003)<br />
13 Recall, adults, irrelevant speech, Enmarker (2004)<br />
14 Recognition, adults, irrelevant speech, Enmarker (2004)<br />
15 Attention, adults, irrelevant speech, Enmarker (2004)<br />
16 Recall, children, Boman (2004)<br />
17 Recognition, children, Boman (2004)<br />
18 Recall, children, irrelevant speech, Boman (2004)<br />
19 Recognition, children, irrelevant speech, Boman (2004)<br />
20 Reading, children, Stansfeld et al. (2005).<br />
In 1-12, and 20 the noise sources were aircraft noise or road trafficnoise, in studies 13-15 and<br />
18-19 irrelevant<br />
speech of the same average level (66 LAeq) as for the road traffic noise in the studies indexed<br />
by 1-3, 10-12, and<br />
16-17. In 6-9, 15, and 20 the noise exposure was chronic, and for the others acute. Lines<br />
referringto studies on recall and readingare shown as dashed lines. Studies on children are<br />
referred to with red numerals.<br />
Lärm ist ein subjektiv empfundenes Geräusch, das entsprechend der persönlichen<br />
Einstellung zum Geräusch beim Betroffen unterschiedliche Reaktionen auslösen wird.<br />
Durch die Grenzwertfestlegung geht die Gesellschaft den Kompromiss ein, dass<br />
mindestens 95% der Bevölkerung geschützt ist. Hinsichtlich der kognitiven Prozesse<br />
kann dieser Grenzwert <strong>mit</strong> LA,eq ≤ 45 dB nachvollzogen werden, denn unter diesem<br />
Grenzwert sind keine Störungen zu erwarten. Ab einem LA,eq ≥ 55 dB wären<br />
Störungen in kognitiven Leistungen zu erwarten. Der oben angeführte Standort ist<br />
soweit von der Trasse entfernt, dass eine Gefährdung der Gesundheit durch die S7<br />
nicht ableitbar ist. Veränderungen durch den induzierten Verkehr der S7 sind im<br />
Irrelevanzbereich.<br />
Stellungnahme Nr.: 349<br />
Von: Sebastian Kovacs vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Alexandra Kovacs<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 299
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Weiters bringe ich vor: Vor 10 Jahren war unsere Region für sanften Tourismus (Lage direkt<br />
im Zentrum der Thermen Loipersdorf, Waltersdorf, Stegersbach). Warum baut man direkt ins<br />
Herz dieser Region eine Autobahn?<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />
dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Stellungnahme Nr.: 350<br />
Von: Alexandra Kovacs<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 300
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Weiters bringe ich vor: Wer ersetzt mir den dramatischen Wertverlustes meines<br />
Grundstückes / Gebäudes, des un<strong>mit</strong>telbar neben dem geplanten Zubringer (an der B57a)<br />
im Ortsgebiet Deutsch Kaltenbrunn) liegt?<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 351<br />
Von: Jakob Kovacs vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Andreas Kovacs<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Warum haben wir eine weit erhöhte Feinstaub- /Umweltschutz –<br />
Belastung direkt vor der Haustür, die meine Gesundheit und die Gesundheit meiner<br />
Geschwister beeinträchtigt? (Wir sind 2,3 und 8 Jahre alt).<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich der Ortschaft Deutsch Kaltenbrunn kommt es weder in der Bau- noch in<br />
der Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 301
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7bedingt eine hoch signifikante<br />
Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />
15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />
zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />
Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />
durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />
der Betroffenen nicht gefährdet.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />
werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />
Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in Auftrag<br />
gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei Gutachter, die<br />
unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass die Zunahme der<br />
Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw. als irrelevant<br />
einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung lässt sich durch die<br />
Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />
Wenn ein Projekt von der Behörde als umweltverträglich erklärt wird, hat dieses<br />
Projekt eine entsprechende Prüfung durch unterschiedliche Experten erfahren. Alle<br />
Gutachter sind verpflichtet das Projekt auf ihre Gefahren einer<br />
Gesundheitsbeeinträchtigung nach dem Stand der Wissenschaft zu untersuchen.<br />
Man kann da<strong>mit</strong> bekräftigen, dass die Gesundheit der Bewohner des<br />
angesprochenen Areals durch das Projekt nicht negativ beeinflusst wird.<br />
Stellungnahme Nr.: 352<br />
Von: Franz Schellnast<br />
Adresse: Loimeth 1, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Bereits durch die A2 werden die uralten Wechsel der Wildtiere nach<br />
Westen „abgeschnitten ".<br />
Durch die S7 werden die Tiere über den Tunnel bei Speltenbach gezwungen. Gleichzeitig<br />
queren sie die L401, im Bereich Heldenfriedhof und im Bereich der S7 Brücke.<br />
Zwei sehr starke Wildwechsel. ( Rotwild, Schwarzwild ).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 302
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Lebensgefahr auch für die Autofahrer.<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Verkehrsaufkommen jetzt in Großwilfersdorf 16000 KFZ; nach Fertigstellung wahrscheinlich<br />
30000 und zum Großteil LKW aus Osteuropa. Fürstenfeld ist jetzt schon<br />
Feinstaubsanierungsgebiet!!!!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Verkehrsstärken dargestellt. Durch das Vorhaben erfolgt eine Verbesserung der<br />
Verkehrsverbindung und Verkehrserschließung, wodurch sich der Kfz-Verkehr<br />
erhöhen wird. Dieser induzierende Effekt ist im Projekt berücksichtigt. Für<br />
Großwilfersdorf bedeutet das Vorhaben allerdings eine wesentliche Entlastung vom<br />
Verkehr. Auf der B319 wurde für das Jahr 2025 ein Rückgang um rd. 70% er<strong>mit</strong>telt.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Die A2 führt tatsächlich zu einer Barriere für Wildtiere und führt dazu, dass das Wild<br />
der A2 folgt, bis es durch Brückenbauwerke eine Möglichkeit findet, die A2 zu queren.<br />
Diese Problematik ist aber nicht Gegenstand der UVP für die S7. Der Gefahr, dass<br />
KFZ <strong>mit</strong> Wildtieren, insbesondere Rotwild und Schwarzwild im Bereich der L401<br />
kollidieren wird durch geeignete Wildwarneinrichtungen begegnet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 303
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 353<br />
Von: Ewald Waxenwender<br />
Adresse: Feldgasse 8, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadenersatz aufgrund der Wertminderung meines<br />
Hauses.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />
Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />
Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />
„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />
erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />
Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des Grenzwertes für das<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des Grenzwertes) zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 304
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Rudersdorf<br />
(repräsentiert durch Immissionspunkt 23) zu keinen relevanten Zusatzbelastungen<br />
durch Luftschadstoffe.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 305
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 354<br />
Von: Gerald Vogl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 496, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr.318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 355<br />
Von: Manfred Fuchs<br />
Adresse: Feldgasse 10, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses.<br />
Beim Austausch der ASFINAG – Vorstände war auch genügend Geld da.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 306
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />
Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />
Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />
„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />
erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />
Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des Grenzwertes für das<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des Grenzwertes) zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 307
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Rudersdorf<br />
(repräsentiert durch Immissionspunkt 23) zu keinen relevanten Zusatzbelastungen<br />
durch Luftschadstoffe.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 356<br />
Von: Monika Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 392, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 357<br />
Von: Mario Fuchs<br />
Adresse: Feldgasse 10, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 308
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 303<br />
Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />
steigende Ölverbrauch von China und Indien noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />
diese Prognosen falsch. Eine neue Studie muß in Auftrag gegeben werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301 und 355.<br />
Bezüglich Lärm und Luftschadstoffsituation am Wohnort siehe Beantwortung der<br />
Stellungnahme Nr. 355 (gleiche Wohnadresse)<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 358<br />
Von: Irmine Fuchs<br />
Adresse: Feldgasse 10, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante S7 zu den<br />
unrentabelsten Autobahnprojekten. Das Projekt ist daher abzuweisen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 355.<br />
Bezüglich Lärm und Luftschadstoffsituation am Wohnort siehe Beantwortung der<br />
Stellungnahme Nr. 355 (gleiche Wohnadresse)<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 309
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 359<br />
Von: Andrea Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 14, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stellungnahme Nr.: 360<br />
Von: Gertrude Erkinger<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 15, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 310
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 361<br />
Von: Otmar Erkinger<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 50, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />
sind. Ich fordere weiters Schadenersatz für die Wertminderung meiner Äcker, Wiesen und<br />
Wälder.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben <strong>mit</strong> geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 311
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 362<br />
Von: Anita Wolf<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 177, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: nicht angegeben<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />
sind.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
253.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 312
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 363<br />
Von: Waltraud Deutsch<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 43, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 364<br />
Von: Hilda Deutsch<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 43, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 313
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 365<br />
Von: Ilse Deutsch<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 43, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 366<br />
Von: Michaela Rohrer<br />
Adresse: Haller 36, 8271 Bad Waltersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />
steigende Ölverbrauch von China und Indien noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />
diese für das Projekt nicht aussagekräftig. Eine neue Studie muß in Auftrag gegeben<br />
werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 314
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 367<br />
Von: Helene Hierzer<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 26, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />
sind. Schadenersatz aufgund der Wertminderung meines Hauses. Für das Wechseln der<br />
ASFINAG Vorstände war auch genügend Geld vorhanden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 315
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 368<br />
Von: Sieglinde Himler<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Bad Blumau 103, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Der Ruf der Therme Bad Blumau leidet durch die Nähe der geplanten<br />
Autobahn, weil z.B. Lärm, konträr zur Werbelinie.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />
Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />
Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />
Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />
belastet werden.<br />
Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich von Bad Blumau kommt es weder in der Bau- noch in der Betriebsphase<br />
zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 316
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 369<br />
Von: Franz Kohl<br />
Adresse: Rohr 82, 7551 Stegersbach<br />
Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Wie wäre es <strong>mit</strong> einem Ausbau des Schienenverkehrs statt weiterer<br />
Asphaltwüsten?!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Systemalternativen untersucht, wie z. B. die Schiene. Es wurde festgestellt, dass das<br />
Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so gering ist, dass die<br />
prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf - Fürstenfeld -<br />
Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />
Stellungnahme Nr.: 370<br />
Von: Manfred Samwald<br />
Adresse: Bad Blumau 103, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich habe eine Pension. Die Kurgäste wollen saubere Luft und keine<br />
Autobahnabgase. Einbußen sind zu erwarten. Ich fordere finanzielle Abgeltung für meine<br />
Pension.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 317
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zu Einwänden bezüglich finanzieller einbußen wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich von Bad Blumau kommt es weder in der Bau- noch in der Betriebsphase<br />
zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Stellungnahme Nr.: 371<br />
Von: Wilhelmine Tobitsch<br />
Adresse: Heutal 87, 7540 Neusiedl bei Güssing<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Wertminderung des Objekts aufgrund erhöhtem<br />
Verkehrsaufkommens. Scheine bei der Liste bezüglich Lärmschutzmaßnahmen nicht auf.<br />
Warum?<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wertminderung wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />
<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, welche an der L250 in Neusiedl bei<br />
Güssing gelegen ist.<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 318
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Das gegenständliche Objekt Heutal 87, 7540 Neusiedl bei Güssing, wird als<br />
Zweitwohnsitz genutzt. Es wurden relevante Auswirkungen aufgrund des durch die<br />
S7 in der Ortsdurchfahrt von Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden<br />
Zunahme des Immissionspegels von 52,9 dB auf 55,3 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB<br />
festgestellt. Objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) sind vorgesehen, wenn<br />
ein Einbau in das Wohnobjekt <strong>mit</strong> dem üblichen technischen Aufwand möglich ist.<br />
Die Schutzziele sowie die Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2<br />
„Lärm“, Kap. 3 und 5. Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme der S7<br />
Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />
West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Aufgrund des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt, der durch die S7 induziert wird, ist bei<br />
oben angeführten Objekt Heutal 87, 7540 Neusiedl bei Güssing <strong>mit</strong> einer Zunahme<br />
des Immissionspegels von LA,eq=52,9 dB auf 55,3 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB zu rechnen.<br />
Es sind daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die<br />
WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 319
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 372<br />
Von: Gerhard Friedl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Urarienweg, 7561 Heiligenkreuz i. L.<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Da keine Müllverbrennung kommt, ist die S7 unnötig.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Notwendigkeit der S7 ergibt sich nicht aus einer allfälligen Errichtung einer<br />
Müllverbrennungsanlage.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 373<br />
Von:Anita Friedl<br />
Adresse: Hauseggerstrasse 59, 8020 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Das Untersuchungsgebiet ist auf Graz und Umgebung auszudehnen.<br />
Durch das erwartete Verkehrsaufkommen ist Graz direkt betroffen. Eine Erhöhung der<br />
Feinstaubkonzentration im Raum Graz ist nicht zumutbar. Das UVP – G 2000 ist auf den<br />
Raum Graz auch anzuwenden!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 320
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Verkehrsstärken dargestellt. Der nach Graz orientierte und durch die S 7 bedingte,<br />
zusätzliche Verkehr auf der A 2, wird für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr<br />
westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong><br />
im Irrelevanzbereich für Lärmimmissionen im Raum Graz.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />
West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 321
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 374<br />
Von: Harald Staber<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 496, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 375<br />
Von: Johanna Krajcsovics vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Elisabeth<br />
Krajcsovics<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />
steigende Ölverbrauch von Indien und China, noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />
die Prognosen falsch. Eine neue Studie muss her.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 301.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 322
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 376<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Florian Krajcsovics vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Elisabeth<br />
Krajcsovics<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Durch die Schulden der ASFINAG wird meine Zukunft zerstört, denn<br />
ich werde diese einmal zurückzahlen müssen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 377<br />
Von: Elisabeth Krajcsovics<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 323
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 378<br />
Von: Erna Staber<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 141, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 379<br />
Von: Andrea Tauss<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 324
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 380<br />
Von: Renate Grubbauer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 230, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 325
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 381<br />
Von: Alfred Ferstl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 279, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Schadenersatz aufgrund der Wertminderung meiner Äcker und<br />
Wälder. Beim Austausch der ASFINAG Vorstände war auch genügend Geld da.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 326
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 382<br />
Von: Rene Tauss vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Gerlad Tauss<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Durch die Schulden der ASFINAG wird die Zukunft von Österreichs<br />
Jugendlichen zerstört, weil Jugendliche müssen die Schulden einmal zurückzahlen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />
<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 327
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 383<br />
Von: Andrea Leibinger<br />
Adresse: Posta b.G. , 8700 Marcali Ungarn<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Wir in Ungarn wollen keine Verlängerung der S7 auf ungarischen<br />
Gebiet und bekämpfen diese.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine allfällige Verlängerung der S7 auf ungarisches Staatsgebiet ist nicht Gegenstand<br />
des vorliegenden UVP Verfahrens.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse durch das Vorhaben S7 West ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 384<br />
Von: Bianca Bauer<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 471, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 328
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 385<br />
Von: Helga Kienreich<br />
Adresse: Vidmarstrasse 109, 8051 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Das Untersuchungsgebiet ist auf Graz und Umgebung auszudehnen.<br />
Durch das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen ist der Großraum Graz direkt<br />
betroffen. Eine Erhöhung der Feinstaubkonzentration ist nicht mehr zumutbar. Das UVP –<br />
2000 ist daher auf den Großraum Graz auszudehnen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
373.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 329
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Verkehrsstärken dargestellt. Der nach Graz orientierte und durch die S 7 bedingte,<br />
zusätzliche Verkehr auf der A 2, wird für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr<br />
westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong><br />
im Irrelevanzbereich für Immissionen im Raum Graz.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />
West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Stellungnahme Nr.: 386<br />
Von: Christoph Kovacs<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 442/4, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 330
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 387<br />
Von: Romana Kracher<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 386, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 331
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 388<br />
Von: Maria Luise Kovacs - Rothen<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 442/4, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 389<br />
Von: Maximilian Krajcsovics vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Elisabeth<br />
Krajcsovics<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />
steigende Ölverbrauch von China und Indien noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />
diese Prognosen falsch. Es muß eine neue Studie her!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 332
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 390<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Rick Tauss vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Gerald Tauss<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.07.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 zerstört die Natur des Lafnitzrales. Sie beschleunigt die<br />
globale Erderwärmung. Die Kyoto – Ziele sind <strong>mit</strong> dieser Politik nicht erreichbar. Sie zerstört<br />
die Zukunft der kommenden Generationen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 333
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die im Projekt vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als<br />
notwendig eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern, dies gilt auch für die Querung<br />
des Lafnitztales. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch dort<br />
ein Teil der Natur verloren, dies ist zutreffend; dem stehen Aufwertungsmaßnahmen<br />
in ausreichendem Umfang im Lafnitztal gegenüber. Eine Zerstörung „der Natur des<br />
Lafnitztales“ insgesamt liegt weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht vor.<br />
Stellungnahme Nr.: 391<br />
Von: Gerald Tauss<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: kein Datum angegeben<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 334
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 392<br />
Von: Anna Lagler<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 47, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 393<br />
Von: Heinz Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 312, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 335
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind. Ich fordere finanzielle<br />
Abgeltung für den Wertverlust.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35<br />
Stellungnahme Nr.: 394<br />
Von: Angelika Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 312, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Schadeneratz aufgrund der Wertminderung meines Hauses. Beim<br />
Austauschen der ASFINAG – Vorstände war auch genügend Geld da.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälligem Schadenserstz wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 336
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 395<br />
Von: Nina Hafner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Heinz Hafner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 312, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 375<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 375<br />
Stellungnahme Nr.: 396<br />
Von: Rosina Zach<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 56, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Schadeneratz aufgrund der Wertminderung meiner Äcker und<br />
Wälder. Einbeziehung von ganz Deutsch-Kaltenbrunn in das Planungsgebiet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 337
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und Schadensersatz wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />
Stellungnahme Nr.: 397<br />
Von: Karin Zach<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 56, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Wertminderung meines Haus Schadenersatz.<br />
Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 338
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 398<br />
Von: Annelies Konrad<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 469, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 399<br />
Von: Elke Wagner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 348, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 339
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />
Stellungnahme Nr.: 400<br />
Von: Sebastian Wagner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Elke Wagner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 348, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Aufgrund der von der Rio-Konferenz 1992/Erdgipfel erarbeiteten<br />
Dokumente, die auch Österreich unterschrieben hat, ist das Projekt S7 nicht zu genehmigen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />
Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />
Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />
und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />
Biodiversitäts-Konvention.<br />
Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />
development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />
Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />
die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />
Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />
und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />
werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />
Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />
Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />
Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />
ländliche Entwicklung.<br />
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />
Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />
Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />
Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />
Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 340
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />
regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />
Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />
Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />
gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />
Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />
trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />
Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />
den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />
Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />
japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />
Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />
Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />
2005 in Kraft trat.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />
angeführten Konventionen erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
255<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 341
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 401<br />
Von: Adolf Hafner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 14, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses,<br />
Äcker und Wälder. Einbeziehung von ganz Deutsch – Kaltenbrunn in das Planungsgebiet.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />
253.<br />
Stellungnahme Nr.: 402<br />
Von: Theresa Maurer<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 188, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 342
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner. Daher fordere<br />
ich die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn und die<br />
Auswirkung der schädlichen Einflüsse müssen auf den Tisch.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben <strong>mit</strong> geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 343
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 403<br />
Von: Anna Deutsch<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 352, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner. Daher fordere<br />
ich die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn und die<br />
Auswirkung der schädlichen Einflüsse müssen auf den Tisch.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 344
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 404<br />
Von: Elfriede Bauer<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 317, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Schadensersatz aufgrund der Wertminderung meines Hauses. Ich<br />
fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn und die<br />
Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind. Alle „Grauslichkeiten“<br />
müssen auf den Tisch.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 345
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 405<br />
Von: Astrid Peischl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 47, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 346
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 406<br />
Von: Reinhard Karner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 125, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind. Warum sterben<br />
bereits mehr Menschen neben als auf der Autobahn? Weil die Schadstoffe, die die Autobahn<br />
produziert so gesund sind?<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Ortsgebiet von Deutsch-Kaltenbrunn kommt es durch die S7 West zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe. Eine Ausdehnung des engeren<br />
Untersuchungsgebiets (= Immissionseinwirkungsbereich) auf ganz Deutsch-<br />
Kaltenbrunn ist aus lufttechnischer Sicht daher nicht erforderlich.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 347
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 407<br />
Von: Roswitha Schnecker<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 394, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind. Aufgrund der<br />
Wirtschaftskrise sind die Prognosen der Asfinag nicht aufrecht zu halten.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 348
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 408<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Max Leimstättner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Leimstättner<br />
Brigitte<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 131, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Planungsgebites auf ganz Deutsch –<br />
Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />
Die S7 ist kontraproduktiv für die Erreichung der Kyoto Ziele Österreichs.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 349
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 409<br />
Von: Martin Wannemacher<br />
Adresse: Grünfeldg. 5, 8230 Hartberg<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: An der Grenze zu Heiligenkreuz sind viel zuwenig KFZ´s um den Bau<br />
der S7 zu rechtfertigen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Verkehrsstärken dargestellt. Eine leistungsfähige Straßenverbindung wie die S7<br />
bedeutet für deren Benutzer neben der Reisezeitersparnis und der höheren<br />
Verkehrssicherheit gegenüber der B319 – B65 auch eine Steigerung der Qualität des<br />
Verkehrsflusses. Die ist vor allem für den relativ hohen Ziel-/Quellverkehr (Pendler)<br />
aus dem Raum Fürstenfeld und südliches Burgenland sowie für den<br />
Durchgangsverkehr von Nutzen. Wie im Projekt nachvollziehbar dargestellt, ist nicht<br />
nur der grenzüberschreitende Verkehr zu betrachten.<br />
Stellungnahme Nr.: 410<br />
Von: Brigitte Leimstättner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 131, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Planungsgebites auf ganz Deutsch –<br />
Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 350
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 411<br />
Von: Franz Schwarzenecker<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 234, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich bin wegen der Ruhe nach Deutsch – Kaltenbrunn gezogen, die<br />
Ruhe ist <strong>mit</strong> dem Bau der S7 Vorbei. Daher finanzieller Schadensersatz.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 351
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 412<br />
Von: Monika Schwarzenecker<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 234, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Planungsgebietes auf ganz Deutsch<br />
– Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind. An der<br />
Grenze Heiligenkreuz sind viel zu wenige KFZ´s um die S7 zu rechtfertigen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
Verkehrsstärken dargestellt.<br />
Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />
„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 352
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine leistungsfähige Straßenverbindung wie die S7 bedeutet für deren Benutzer<br />
neben der Reisezeitersparnis und der höheren Verkehrssicherheit gegenüber der<br />
B319 – B65 auch eine Steigerung der Qualität des Verkehrsflusses. Die ist vor allem<br />
für den relativ hohen Ziel-/Quellverkehr (Pendler) aus dem Raum Fürstenfeld und<br />
südliches Burgenland sowie für den Durchgangsverkehr von Nutzen. Wie im Projekt<br />
dargestellt, ist nicht nur der grenzüberschreitende Verkehr zu betrachten.<br />
Stellungnahme Nr.: 413<br />
Von: Josef Garber<br />
Adresse: Hochberg 34, 7501 Oberdorf<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Österreich hat das Kyoto Protokoll unterschrieben. Die S7 ist<br />
kontraproduktiv für die Erreichung des Zieles.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 353
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 414<br />
Von: Jennifer Postmann<br />
Adresse: Drumling 62, 7400 Drumling<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Auf Einwohner bezogen hat Österreich die zweitgrößte<br />
Autobahndichte der EU. Wollen sie Österreich wirklich zubetonieren?<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Die Notwendigkeit der Errichtung einer Schnellstraße ergibt sich weder aus der<br />
Bevölkerungszahl noch aus der bestehenden Autobahndichte. Nach der Systematik<br />
des Bundesstraßenrechts in Österreich werden Straßenzüge durch einen Akt des<br />
Gesetzgebers in ein Verzeichnis (Verzeichnis 1 Bundesstraßen A, Verzeichnis 2<br />
Bundesstraßen S) des Bundesstraßengesetzes 1971 aufgenommen und zu<br />
Bundesstraßen erklärt. Die Aufnahme eines Straßenzuges in ein Verzeichnis des<br />
BStG 1971 verpflichtet in der Folge die ASFINAG als Bundesstraßenverwaltung das<br />
Straßenbauvorhaben weiter zu verfolgen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Konzepte für künftige Verkehrsnetze werden entsprechend den Bedarfs- und<br />
Verkehrsentwicklungsplänen des Bundes und der Länder (Generalverkehrsplan<br />
Österreich 2002, Bedarf der Steiermark im Verkehrsbereich 2007, GVK Burgenland<br />
2002), den regionalen Verkehrs- und Nahverkehrsplänen sowie den<br />
Landesentwicklungsprogrammen und regionalen Raumordnungsplänen erstellt. In<br />
derartigen Konzepten werden auch Schnellstraßen dargestellt und begründet. In<br />
Österreich wird die Netzgestaltung und Vermaschung auch wesentlich von der<br />
Topographie beeinflusst.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 354
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme Nr.: 415 ident Nr. 22<br />
Von: Fred A. Lingen<br />
Adresse: Unterberg 213, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />
Stellungnahme Nr.: 416<br />
Von: Thomcis Braun vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Beatrix Braun<br />
Adresse: Weichenberg 40, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung. Auch für das<br />
Austauschen der Asfing-Vorstände war genügend Geld vorhanden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 355
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse (Weichenberg) sind weder in<br />
der Bau- noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch<br />
Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 417<br />
Von: Beatrix Braun<br />
Adresse: Weichenberg 40, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 416<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 416<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 356
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse (Weichenberg) sind weder in<br />
der Bau- noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch<br />
Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 418<br />
Von: Gerhard Brunner<br />
Adresse: Karl-Maderstr. 8, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Fürstenfeld und der Zubringerstraßen auf. Denn alle Fürstenfelder sind von der S7 betroffen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 357
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Fürstenfeld wird weitgehend vom Betrieb der S7 einen Nutzen ziehen. Die<br />
Lärmimmission wird insgesamt reduziert, so dass der Forderung das<br />
Untersuchungsgebiet auf alle Zubringerstraßen auszudehnen nicht nachvollzogen<br />
werden kann.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Aus Sicht des Gutachters ist es nicht erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf<br />
Fürstenfeld auszudehnen. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in den<br />
Sichtbereichen (nördlich von Altenmarkt und Speltenbach sowie im Bereich des<br />
Knotens b57a) sind ausreichend, um die Einflüsse der Trasse auf das<br />
Landschaftsbild zu minimieren. Wesentliche Maßnahmen in Hinblick auf das<br />
Landschaftsbild sind:<br />
- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen<br />
- Unterflurtrasse Speltenbach<br />
- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />
- Anlage eines Auwaldes<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 358
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
wie bei Stellungnahme Nr. 253.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Hierzu ist keine Anmerkung aus Sicht der Fachbereiche Boden, Landwirtschaft und<br />
Abfallwirtschaft nötig.<br />
Fachgebiet Raumplanung:<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 359
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Eine differenzierte Betrachtung des Stadtgebietes Fürstenfeld erfolgt im UVE-<br />
Fachbeitrag „Raumentwicklung, Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Ortsbild“ (Mappe<br />
5.1., Einlage 1) nicht. Die Beurteilung erfolgte bereits im Hinblick auf die getätigten<br />
Aussagen der Fachbereiche Lärm, Luft und Verkehr. Die Aussagen im UVE-<br />
Fachbeitrag “Grundlagen Verkehr“ (Mappe 1.4, Einlagen 1 bis 3) zeigen eine<br />
wesentliche Entlastungswirkungen für die B 319 für den Fall Umlegungsprognosen-<br />
Analyseverkehr 2006. In Verbindung <strong>mit</strong> dieser Analyse erfahren sämtliche räumlichfunktionelle<br />
Gegebenheiten/Verflechtungen eine erhebliche Aufwertung,<br />
insbesondere da die Erreichbarkeiten des Zentrums durch den Bau der S 7<br />
gleichzeitig verbessert werden. Der UVE-Fachbeitrag „Technischer Bericht Lärm“<br />
(Mappe 4.4, Einlage 1) und UVE-Fachbeitrag „Luft“ (Mappe 6.1, Einlage 2) bauen auf<br />
die generierten Werte auf und stellen in ihren Auswirkungsbetrachtungen fest, dass<br />
vor allem die für die Raumplanung sensiblen Bereiche wesentlich entlastet bzw.<br />
verbessert werden. Ein weiteres relevantes Kriterium ist, dass die bereits bestehende<br />
B 319 eine Ortsumfahrungsfunktion aufweist und schon jetzt eine Entlastung für den<br />
zentralen Stadtbereich darstellt und die weitere Errichtung einer hochrangigen Straße<br />
(S 7) die Aufwertung der B 319 als Sammelstraße und wichtige entlastete Straße für<br />
das Stadtzentrum bedeutet. Im Rahmen der Umweltuntersuchung (IST-<br />
Zustandsbericht) werden sämtliche sensible Nutzungen erfasst und bewertet.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 360
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachbereich Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser:<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />
Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />
Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />
Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />
Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />
Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />
Abb. 3.1.<br />
Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />
Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />
Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />
Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />
Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />
erfolgten<br />
Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />
Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />
Detailuntersuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />
noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 361
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 419<br />
Von: Gertrud Brunner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Karl-Maderstr. 8, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 418<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 418<br />
Stellungnahme Nr.: 420<br />
Von: Egon Puschnig<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehung des Planungsgebietes auf ganz Deutsch-<br />
Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen auf, dann alle Kaltenbrunner sind von der S7<br />
betroffen. Schiene statt Straße, speziell für den geplanten Mülltransport!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 362
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, ist nachvollziehbar, schlüssig und plausibel das<br />
Untersuchungsgebiet dargestellt. Es ergab sich aus den Räumen, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />
„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Mit dem Projekt wurden auch mögliche Verlagerungen auf die Schiene untersucht. Es<br />
wurde festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />
gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />
Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />
Der durch die Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der<br />
S7 nimmt im Negativfall (kein Bahntransport) eine so geringe Größe ein, dass diese<br />
in den Zunahmefaktoren der Prognose des Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />
Stellungnahme Nr.: 421<br />
Von: Frieda Puschnig<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Weiters bringe ich vor: Wir sind Feinstaubsanierungsgebiet, Müllverbrennung und S7 –<br />
beides geht nicht! Das Untersuchungsgebiet ist in einem abzuhandeln von Riegersdorf bis<br />
Heiligenkreuz.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 363
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Der durch die Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVH) verursachte Verkehr auf der<br />
S7 wurde in Projektseinlage 1.4.1 „verkehrliche Grundlagen“ nachvollziehbar und<br />
plausibel er<strong>mit</strong>telt. Im Negativfall (kein Bahntransport) nimmt dieser Verkehr eine so<br />
geringe Größe ein, dass diese in den Zunahmefaktoren der Trendprognose des<br />
Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz und B65 bis Heiligenkreuz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Es kommt zu keiner relevanten räumlichen Überlagerung von Feinstaubimmissionen<br />
der S7 West und der RVH Heiligenkreuz.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 422<br />
Von: Brigitta Puschnig<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 27.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 421<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 364
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 421<br />
Stellungnahme Nr.: 423<br />
Von: Puschnig Rebecca<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Wir sind Feinstaubsanierungsgebiet. Müllverbrennung und S7 �<br />
beides geht nicht. Daher ist die gesamte S7 in einem Verfahren abzuhandeln und die<br />
Müllverbrennung Heiligenkreuz in das Verfahren <strong>mit</strong>einzubeziehen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Der durch die Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der<br />
S7 wurde in Projektseinlage 1.4.1 „verkehrliche Grundlagen“ nachvollziehbar und<br />
plausibel er<strong>mit</strong>telt. Im Negativfall (kein Bahntransport) nimmt dieser Verkehr eine so<br />
geringe Größe ein, dass diese in den Zunahmefaktoren der Trendprognose des<br />
Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz und B65 bis Heiligenkreuz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 365
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Es kommt zu keiner relevanten räumlichen Überlagerung von Feinstaubimmissionen<br />
der S7 West und der RVH Heiligenkreuz.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 421 und 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 424<br />
Von: Patrick Puschnig<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich beantrage die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />
Ich fordere die Einhaltung des Kyoto Protokolles.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 366
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stellungnahme Nr.: 425<br />
Von: Christine Lagler<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 183, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Weiters bringe ich vor: Ich beantrage die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />
Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung von Haus, Hof, Äcker, Felder und Wälder.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 367
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
3.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 426<br />
Von: Oswald Lagler<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 183, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Weiters bringe ich vor: Ich beantrage die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />
Ich fordere Schadensersatz auf Grund der Wertminderung meines Gebäudes.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 368
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
3.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 369
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 427<br />
Von: Zsanett Zach<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 214, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
lch spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß §24 Abs. 1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs, 1 UVP-G 2000, § 4 Abs. 1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West aus nachstehenden Gründen aus:<br />
Abgesehen von allen negativen umwelt-, emissions-, sicherheits- und landschaftsrelevanten<br />
Auswirkungen in unserem un<strong>mit</strong>telbaren Bereich (D.-Kaltenbrunn Unterberg ) , habe ich<br />
folgende Einwendungen bzw. Stellungnahme zur geplanten S7 die mich persönlich, meine<br />
Familie und meine Nachbarn un<strong>mit</strong>telbar betrifft.<br />
Laut den Projektsplänen (Lärmkarten etc.) und anderen Unterlagen welche in unserem<br />
Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegt waren, steht unser Wohnhaus in direkten Blickfeld zur<<br />
Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten an der B57a und das in erhöhter Lage. Unsere<br />
Lärmbelastung ist derzeit schon groß, da sich der Verkehrslärm der B65 zwischen<br />
Rudersdorf und Fürstenfeld an unserem Berghang schlägt.<br />
Laut den aufgelegten Projektsunterlagen ist eindeutig ersichtlich das wir <strong>mit</strong> einer<br />
dauerhaften massiven Erhöhung des Verkehrlärmes konfrontiert werden.<br />
Es sind aber keine für uns wirksamen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der<br />
Lafnitztalquerung und des Auftahrtsknoten an der B57a vorgesehen.<br />
Wir sind nicht einmal in der Liste für objektbezogenen Lärmschutz vorgesehen, obwohl wir<br />
nicht nur von der S7-Trasse sondern auch noch vom Autobahnzubringer L25O aus dem<br />
Bezirk Güssing in erhöhtem Maße betroffen sind.<br />
Welche wirksamen Lärm- und Emissionsschutzmaßnahmen im Bereich Lafnitztalquerung<br />
und Auffahrtsknoten sind zum Schutz unserer Objekte bzw. unseres Gebietes zukünftig<br />
vorgesehen?<br />
Ein Wertverlust für unsere Wohnobjekte und Grundstücke ist unvermeidlich.<br />
Wie wird dieser Wertverlust von der ASFINAG abgegolten?<br />
Aus den aufgelegten Projektsunterlagen ergibt sich für uns eine eindeutige massive<br />
Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität welche in der derzeitigen Planung keine<br />
Berücksichtigung findet.<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagment GmbH vom l6.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß § l9Abs. l Z l UVP—G 2000 Parteienstellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 370
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Bereich der angegebenen Adresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Generell ist festzustellen, dass es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens<br />
bedingten Überschreitungen der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen<br />
Gesundheit kommt, und die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen<br />
aus luftreinhaltetechnischer Sicht daher je nach Schadstoff als unerheblich bis<br />
geringfügig zu bewerten sind. Zusätzliche Emissionsschutzmaßnahmen für den<br />
Betrieb der S7 West sind daher nicht erforderlich.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereichen Luft, Lärm sowie Humanmedizin<br />
nachgeordneten Fachbereich, den <strong>Stellungnahmen</strong> der Gutachter für diese<br />
Fachbereiche an.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 371
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Im Bereich des Auffahrtsknoten der B57a ist das Niveau der S7 bereits unter dem<br />
Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen auch die Auffahrten nicht<br />
übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild sind sanft<br />
anlaufende Lärmschutzwälle und Strukturbepflanzungen vorgesehen.<br />
Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild<br />
Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage eines Auwaldes<br />
im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.7).<br />
Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a werden vom<br />
Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Stellungnahme Nr.: 428<br />
Von: Walter Faustner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 398, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere finanzielle Entschädigung für den Wertverlust. Ich fordere<br />
Lärmschutzwände.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 372
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 429<br />
Von: Adelheid Faustner-Graf<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 398, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere finanzielle Entschädigung für den Wertverlust und<br />
Abgeltung bei auftretender gesundheitlicher Beeinträchtigung.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 373
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7 bedingt eine hoch signifikante<br />
Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />
15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />
zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />
Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />
durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />
der Betroffenen nicht gefährdet.<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />
werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />
Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in Auftrag<br />
gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei Gutachter, die<br />
unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass die Zunahme der<br />
Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw. als irrelevant<br />
einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung lässt sich durch die<br />
Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />
Wenn ein Projekt von der Behörde als umweltverträglich erklärt wird, hat dieses<br />
Projekt eine entsprechende Prüfung durch unterschiedliche Experten erfahren. Alle<br />
Gutachter sind verpflichtet das Projekt auf ihre Gefahren einer<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 374
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gesundheitsbeeinträchtigung nach dem Stand der Wissenschaft zu untersuchen.<br />
Man kann da<strong>mit</strong> bekräftigen, dass die Gesundheit der Bewohner des<br />
angesprochenen Areals durch das Projekt nicht negativ beeinflusst wird.<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 430<br />
Von: Hildegard Erkinger<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 50, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe verbreiten sich je nach Wind zwischen 4 und 6 km<br />
links u. rechts der Autobahn. Laut EU-Richtlinien habe ich ein Anrecht auf Gesundheit. Es<br />
sterben bereits mehr Leute neben, als auf der Autobahn.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine unzumutbare Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />
Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />
Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />
West.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 375
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Nach der WHO hat jeder Mensch ein Recht, dass seine Gesundheit nicht negativ<br />
beeinflusst wird. Die Gesundheit ist zudem ein absolutes Gut des Menschen, das<br />
nicht verhandelbar ist.<br />
Wenn ein Projekt von der Behörde als umweltverträglich erklärt wird, hat dieses<br />
Projekt eine Prüfung durch unterschiedliche Experten erfahren. Die Gutachter sind<br />
verpflichtet das Projekt auf ihre Gefahren einer Gesundheitsbeeinträchtigung nach<br />
dem Stand der Wissenschaft zu untersuchen. Man kann da<strong>mit</strong> bekräftigen, dass die<br />
Gesundheit der Bewohner des angesprochenen Areals durch das Projekt nicht<br />
negativ beeinflusst wird.<br />
Stellungnahme Nr.: 431<br />
Von: Josef Wolf<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, die S7 beeinflusst nämlich das Leben aller<br />
Kaltenbrunner. Alle „Graußlichkeiten“ müssen auf den Tisch.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 376
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 432<br />
Von: Ewald Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 96, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meiner Äcker und<br />
Wälder. Ich fordere die Ausdehung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-<br />
Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen. Die S7 beeinflusst nämlich das Leben aller<br />
Kaltenbrunner. Alle „Graußlichkeiten“ müssen auf den Tisch.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 377
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 433<br />
Von: Anna Wolf<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, die S7 beeinflusst nämlich das Leben aller<br />
Kaltenbrunner.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 378
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 434<br />
Von: Johannes Wolf<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 433<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 433<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 379
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 435<br />
Von: Dilli Erkinger<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe verbreiten sich links u. rechts der Autobahn zwischen<br />
4 und 6 km. Es sterben bereits mehr Menschen neben, als auf der Autobahn (siehe Studie!).<br />
Laut EU-Richtlinien habe ich ein Anrecht auf Gesundheit.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 380
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />
Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />
Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />
West.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stellungnahme Nr.: 436<br />
Von: Rosa Himler<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 75, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe die die S7 produziert verbreiten sich 4-6 km neben<br />
der Autobahn (Prof. Knoflacher). Laut EU-RL habe ich ein Anrecht auf Gesundheit.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 381
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stellungnahme Luftschadstoffe und Klima<br />
Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />
Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />
Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />
West.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 437<br />
Von: Franz Himler<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 75, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe der S7 verbreiten sich 4-6 km neben der Autobahn<br />
(siehe Studie). Laut EU-RL habe ich ein Anrecht auf Gesundheit.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 430<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 382
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stellungnahme Luftschadstoffe und Klima<br />
Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />
Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />
Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />
West.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 438<br />
Von: Ilse Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 96, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner, daher fordere ich<br />
die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn. Durch<br />
Verkehrsverbote des LKW-Transit-Verkehrs ist die S7 unnötig.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 383
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />
„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />
Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />
sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />
internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />
entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach der St\/O sind<br />
dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />
werden können.<br />
Stellungnahme Nr.: 439<br />
Von: Gabriele Deutsch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 327, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 384
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses.<br />
Die S7 beeinflußt das Leben aller Kaltenbrunner daher fordere ich die Ausdehnung des<br />
Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 385
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 440<br />
Von: Gaby Sommerbauer<br />
Adresse: Buchschachen 89, 7411 Markt Allchau<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 trägt dazu bei, dass Österreich das Kyoto Ziel nicht erreicht.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 386
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 441<br />
Von: Hermann Deutsch<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 327, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere finanziellen Ersatz für die Wertminderung meines Hauses<br />
und den Verlust der bisherigen Lebensqualität. Als Jäger sehe ich in den<br />
Planungsunterlagen zu wenige Übergänge für das Wild.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Wildbiologie und Jagd<br />
Die Mindeststandards (Anzahl und Dimensionierung) für Wildquerungshilfen wurden<br />
gemäß RVS 04.03.12 eingehalten. Weitere Querungshilfen wären in gewissen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 387
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abschnitten wünschenswert, können aber nicht vorgeschrieben werden, da sie für die<br />
Umweltverträglichkeit des Projektes nicht zwingend notwendig sind.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Wildbiologie nachgeordneten Fachbereich, der<br />
<strong>Stellungnahmen</strong> des Gutachters dieses Fachbereichs an.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 442<br />
Von: Anna Wolf<br />
Adresse: Franz Buchnerstr. 28, 8160 Weiz<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 ist unrentabel und daher abzuweisen<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 388
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 443<br />
Von: Karl Himler<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Kleinsteinbach, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchungen des Ministeriums, gehört die geplante S7 zu<br />
den unrentablesten Autobahnprojekten. Das Projekt ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu<br />
genehmigen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 444<br />
Von: Roland Imp<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 300, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner, daher fordere ich<br />
die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn. Aus<br />
wirtschaftlichen Gründen ist die S7 nicht zu genehmigen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 389
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 390
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 445<br />
Von: Albert Wolf<br />
Adresse Franz Buchnerstr. 28, 8160 Weiz<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchungen des Ministeriums gehört die geplante S7 zu den<br />
unrentabelsten Bauprojekten. Der Staat hat kein Geld, die Asfinag Milliardenschulden. Das<br />
Projekt ist daher zu verwerfen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 446<br />
Von: R. Hamm<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 402, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35 .<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner. Daher fordere ich<br />
die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn. Ich fordere für<br />
die Wertminderung meines Hauses und den Verlust der Lebensqualität finanzielle<br />
Entschädigung.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 391
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 392
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Stellungnahme Nr.: 447<br />
Von: Albert Karl Peter Wolf<br />
Adresse Franz Buchnerstr. 28, 8160 Weiz<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Das Projekt S7 ist unnötig wie ein Kropf.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 448<br />
Von: Dipl. BW. Hamm<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 402, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Weiters bringe ich vor: Aus wirtschaftlichen Gründen ist das Projetk S7 nicht zu genehmigen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 393
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 449<br />
Von: Irma Gollowitsch<br />
Adresse: Sattlerstraße 5, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante S7 zu den<br />
unrentablesten Autobahnprojekten. Die S7 ist aus kaufmännischen Gründen abzulehnen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 394
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />
Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />
Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 450<br />
Von: Anna Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 96, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />
Deutsch-Kaltenbrunn. Die S7 beträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner. Aufgrund<br />
Geldmangels Streichung des Projektes S7.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 395
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 451<br />
Von: Sabine Dalkner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 178, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflußt das Leben aller Kaltenbrunner, daher fordere ich<br />
die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 396
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 452<br />
Von: Erich Puschnig<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 27.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner, daher muss das<br />
Untersuchungsgebiet auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn ausgedehnt werden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 397
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 453<br />
Von: Volker Dalkner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 178, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Weiters bringe ich vor: Ich fordere das Ende des Projekts S7 wegen Geldmangels und der<br />
Wirtschaftskrise. Umdenken ist in Zeiten wie diesen gefragt.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 398
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 454<br />
Von: Esther Maurer<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 188, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner, daher müssen die<br />
Auswirkungen für alle Kaltenbrunner berücksichtigt werden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />
35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 399
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 455<br />
Von: Mag. Waltraud Maurer<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 188, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Weiters bringe ich vor: Eine Schnellstraße wie die S7 wird das Verkehrsaufkommen nur<br />
erhöhen und die Umwelt auf unglaubliche Ausmaße belasten. Ich fordere die finanzielle<br />
Abgeltung für den Wertverlust meines Hauses.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />
derzeit vorhandenen und die künftigen Verkehrsstärken dargestellt. Die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 400
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen repräsentativen<br />
Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die Bestimmung des<br />
Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus entspricht dem Stand der<br />
Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in den Matrizen der<br />
Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />
überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />
Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />
Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Im Siedlungsgebiet von Deutsch Kaltenbrunn kommt es weder in der Bau- noch in<br />
der Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />
Tierlebensräumen. So wurden im Rahmen des Projektes u. a. waldverbessernde<br />
Maßnahmen und die Neuanlage bestimmter Lebensraumtypen zur Verbesserung von<br />
Funktionen an anderer Stelle berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die<br />
Zerschneidungswirkung der Trasse und die erhöhte Gefahr der Tötung querender<br />
Tiere wurden abschnittsweise Schutzwände, Leiteinrichtungen und Querungshilfen<br />
vorgesehen. Solche Maßnahmen dienen gerade dazu, das örtliche Verschwinden von<br />
empfindlichen Arten oder eine hohe Zahl verkehrsbedingt getöteter Tiere zu<br />
vermeiden.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 401