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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 2

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

STELLUNGNAHMENBAND 2<br />

S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />

Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />

S7 km 0,0+00.000 - 14,8+80.683


UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />

S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />

Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />

S7 km 0,0+00.000 – 14,8+80.683<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

AUSEINANDERSETZUNG MIT STELLUNGNAHMEN<br />

BAND 2<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> 153 - 455<br />

Fachgebiete Sachverständige<br />

01 Verkehr und Verkehrssicherheit Prof. DI Heinrich Fritzer<br />

02 Lärm Prof. DI Heinrich Fritzer<br />

03 Erschütterungen und Sekundärschall DI Dr. Wolfgang Unterberger<br />

04 Luftschadstoffe und Klima DI Martin Kühnert<br />

05 Forstwirtschaft und Forsttechnisches<br />

Gutachten DI Martin Kühnert<br />

06 Tiere, Pflanzen, Lebensräume Jürgen Trautner<br />

07 Gewässerökologie, Fischerei DI Dr. Gerald Zauner<br />

08 Wildökologie und Jagd DI Dr. Andreas Kranz<br />

09 Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft DI Dr. Christian Scholler<br />

10 Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser Dr. Hartwig Kraiger<br />

11 Oberflächengewässer DI Josef Posch<br />

12 Straßenwässer, Tunnelwässer OBR DI Georg Topf<br />

13 Raumplanung, Sachgüter, Erholung, Ortsbild DI Hans Emrich<br />

14 Landschaftsbild DI Dr. Daniel Bogner<br />

15 Kulturgüter Univ.Doz. Dr. Bernhard Hebert<br />

16 Humanmedizin Univ.Prof. DDr. Egon Marth<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau, Brandsicherheit Univ.Prof. DI Dr.techn. Dietmar Adam<br />

18 Tunnelsicherheit DI ETH/SIA Dr. Urs Welte<br />

UVP-Koordination BMVIT MR DI Viktoria Reiss-Enz MAS<br />

Externe UVP-Koordination im Auftrag BMVIT DI Wolfgang Stundner<br />

Wien, Juni 2009<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,<br />

INNOVATION UND TECHNOLOGIE<br />

SEKTION II, GRUPPE STRASSE, STUBENRING 1, 1011 WIEN


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Inhaltsverzeichnis <strong>Band</strong> 2<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

153 Fandl Bernhard<br />

154 Fandl Anna<br />

155 Gibiser Kathrin<br />

156 Daxner Thomas DI<br />

157 Wambrechtshamer Irmgard<br />

158 Chiang Stefan<br />

159 Erhart Matthias<br />

160 Buratti Leopold<br />

161 Daxner Sebastian<br />

162 Daxner Matthias<br />

163 Hauser Patrick<br />

164 Buratti Eva<br />

165 Daxner Claudia Mag.<br />

166 Strahovnik Herbert<br />

167 Flieder Rudolf<br />

168 Fuchs Emma<br />

169 Fuchs Berta<br />

170 Fuchs Olga<br />

171 Bär Siegfried<br />

172 Gibiser Laura<br />

173 Peischl Karin<br />

174 Fuchs Berta<br />

175 Deutsch Rudolf<br />

176 Peischl Manfred<br />

177 Demand Maria<br />

178 Demand Ernst Dr.<br />

179 Sares Eugén<br />

180 Orasch Elisabeth<br />

181 Gemeinde Altenmarkt<br />

182 Semmler Karl<br />

182 Semmler Brigitte<br />

182 Muhr Bianca<br />

182 Schieder Brigitte<br />

182 Perl Maria<br />

182 Perl Andreas<br />

182 Semmler Reinhard<br />

182 Hejna Christian<br />

182 Giessauf Raphael<br />

182 Vogl Annemarie<br />

182 Timischl Franz<br />

182 Timischl Angela<br />

182 Jannach Theresia<br />

182 Sammer Angela<br />

182 Panger Simon<br />

183 Österr. Naturschutzbund<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bezirksstellenleiter:<br />

Semmler Karl<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

184 Reichelt Sigrun<br />

185 Klinka Karl<br />

186 Bausek Jürgen + Eva-Maria<br />

187 Tekula Werner<br />

188 Kirschenhofer Anna<br />

189 Runinek Trude<br />

190 Schöngrundner Karl<br />

191 Kloiber Theresia<br />

192 Reichl Maria<br />

193 Reichl Edmund<br />

194 Schermann Helmut<br />

195 Schermann Maria<br />

196 Pakshofer Herta<br />

197 Hartmann Juliana<br />

198 Konrath Maria<br />

199 Korky Berta<br />

200 Schendl Savka<br />

201 Schendl Gabriel<br />

202 Schendl Sabine<br />

203 Schendl Christian<br />

204 Schendl Patrick<br />

205 Schendl Sindy<br />

206 Pakshofer Felix<br />

207 Sares Eugen<br />

208 Kloiber Alois<br />

209 Jost Theresia<br />

210 Jost Martina<br />

211 Fandl August<br />

212 Vecer Erich<br />

213 Vecer Monika<br />

214 Sares Doris Ing.<br />

215 Konrath Richard<br />

216 Dietrich Solveig<br />

217 Lexmail Franz<br />

218 Moser Christian<br />

219 Weiss Sandra<br />

220 Lorenz Theresia<br />

221 Kurz Adelheid<br />

222 Lorenz Fritz<br />

223 Kloiber Rene<br />

224 Kloiber Christian<br />

225 Kurz Alfred<br />

226 Faißner Silvia<br />

227 Faißner Hans Dieter Mag. Jur. DI<br />

228 Padelek Helga<br />

229 Padelek Heinz<br />

Seite 5


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

230 Stekovits Gerhard<br />

231 Stekovits Sylvia<br />

232 Bär Elisabeth<br />

233 Fandl Ida<br />

234 Hütter Evelyn<br />

235 Balek Monika<br />

236 Reichelt Karin<br />

237 Reichelt Alexander<br />

238 Hipfinger Bernd<br />

239 Reichelt Nikolaus<br />

240 Reichelt Horst<br />

241 Ederer Alexandra<br />

242 Balek Karl<br />

243 Hütter Franz<br />

244 Ring Christian<br />

245 Retzl Peter<br />

246 Gibley Siegfried<br />

247 Burgholzer Franz<br />

248 Stiglecker Doris<br />

249 Janak Iris<br />

250 Hofmarcher Erich<br />

251 Höllbacher Johann<br />

252 Kracher Maria<br />

253 Hanfer Monika<br />

254 Gaunersdorfer Maria<br />

255 Tege Margarethe<br />

256 Gaunersdorfer Franz<br />

257 Wolf Gudrun<br />

258 Kracher Maria<br />

259 Kracher Willi<br />

260 Gölles Ilse<br />

261 Erkinger Albert<br />

262 Erkinger Ilse<br />

263 Wagner Elke<br />

264 Wagner Larissa<br />

265 Schöntag Karl<br />

266 Schöntag Irmgard<br />

267 Bauer Hermann<br />

268 Bauer Sarah<br />

269 Schulter Waltraud<br />

270 Peischl Alexandra<br />

271 Bauer Harald<br />

272 Bauer Hannelore<br />

273 Pustelnik Doris<br />

274 Pustelnik Viktoria<br />

275 Pustelnik Simon<br />

276<br />

277<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Altenmarkt<br />

Knebel<br />

Mühler<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ludmilla<br />

Karina<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

278 Strobl Karlheinz + Elfriede<br />

279<br />

Landwirtschaftskammer<br />

Steiermark<br />

280 Dampfhofer Peter DI<br />

281<br />

Landwirtschaftskammer<br />

Burgenland<br />

Pommer Johannes Mag.<br />

Ing.<br />

282 Brunner Christiane Mag.<br />

283 Horejschi Magdalena OStR Mag.<br />

284 Die Grünen Burgenland Vlasich Josko Mag.<br />

285 Schulter Waltraud<br />

286 Schwarz Volker<br />

287 Peischl Alexandra<br />

288 Schwarz Reinhild<br />

289 Brantweiner Kurt<br />

290 Kracher Maria<br />

291 Mayrhofer Gerald<br />

292 Gmell Christa<br />

293 Ernst Lieselotte<br />

294 Eder Romana<br />

295 Schandor Andreas<br />

296 Schandor Hannah<br />

297 Gmell Günter<br />

298 Jenner Herbert<br />

299 Tobitsch Günter<br />

300 Schmaldienst Mathias<br />

301 Schmaldienst Beate<br />

302 Schmaldienst Herbert<br />

303 Pienz Werner<br />

304 Mayrhofer Florian<br />

305 Mayrhofer Klaudia<br />

306 Kracher Christian<br />

307 Scheuch Karin<br />

308 Weinhofer Helmut<br />

309 Kracher Rainer<br />

310 Szabo Helena<br />

311 Tajmel Paul<br />

312 Kogler Marianne<br />

313 Grubbauer Andreas<br />

314 Konrad Alois<br />

315 Konrad-Sampel Inge<br />

316 Kropf Herbert<br />

317 Panner Peter ?<br />

318 Erkinger Erich<br />

319 Wolf Christian<br />

320 Wilfinger Franz<br />

321 Wilfinger Hedwig<br />

322 Prinner Andreas<br />

323 Wilfinger Sylvia<br />

324 Wilfinger Jürgen<br />

325 Imp Astrid<br />

Seite 6


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

326 Imp Pia<br />

327 Imp Jan<br />

328 Stoiber Rudolf<br />

329 Hafner Rudolf<br />

330 Hafner Jochen<br />

331 Semlitsch Elisabeth<br />

332 Marktgemeinde Kikmirn<br />

333 Schwind Marianne<br />

334 Amt der Steierm. Lrg.<br />

335<br />

Marktgemeinde<br />

Rudersdorf<br />

336 Buchinger Gerhard Dr.<br />

337 Lagler Karl Heinz<br />

338 Lagler Karl Heinz<br />

339 Lagler Ingrid<br />

340 Braun Harald<br />

341 Geschl Julia<br />

342 Geschl Nina<br />

343 Geschl Dorothea<br />

344 Koch Brigitte<br />

345 Himler Nadja<br />

346 Ohner Gerald<br />

347 Krenn Folker<br />

348 Kovacs Andreas<br />

349 Kovacs Sebastian<br />

350 Kovacs Alexandra<br />

351 Kovacs Jakob<br />

352 Schellnast Franz<br />

353 Waxwender Ewald<br />

354 Vogl Gerald<br />

355 Fuchs Manfred<br />

356 Hafner ?<br />

357 Fuchs Marie<br />

358 Fuchs Irmi<br />

359 Hafner Andrea<br />

360 Erkinger Gertrude<br />

361 Erkinger Otmar<br />

362 Wolf Anita<br />

363 Deutsch Waltraud<br />

364 Deutsch Hilda<br />

365 Deutsch Ilse<br />

366 Rohrer Michaela<br />

367 Hierzer Helene<br />

368 Himler Sieglinde<br />

369 Kohl Franz<br />

370 Samwald Manfred<br />

371 Tobitsch Wilhelmine<br />

372 Friedl Gerhard<br />

373 Friedl Anita<br />

374 Staber Harald<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

375 Krajcsovics Johanna<br />

376 Krajcsovics Florian<br />

377 Krajcsovics Elisabeth<br />

378 Staber Erna<br />

379 Tauss Andrea<br />

380 Grubbauer Renate<br />

381 Ferstl Alfred<br />

382 Tauss Rene<br />

383 Leibinger Andrea<br />

384 Bauer Bianca<br />

385 Kienreich Helga<br />

386 Kovacs Christoph<br />

387 Kracher Romana<br />

388 Kovacs-Rothen Maria Luise<br />

389 Krajcsovics Maximilian<br />

390 Tauss Rick<br />

391 Tauss Gerald<br />

392 Lagler Anna<br />

393 Hafner Heinz<br />

394 Hafner Angelika<br />

395 Hafner Nina<br />

396 Zach Rosina<br />

397 Zach Karin<br />

398 Konrad Annelies<br />

399 Wagner Elke<br />

400 Wagner Sebastian<br />

401 Hafner Adolf<br />

402 Maurer Theresa<br />

403 Deutsch Anna<br />

404 Bauer Elfriede<br />

405 Peischl Astrid<br />

406 Karner Reinhard<br />

407 Schnecker Roswitha<br />

408 Leimstättner Max<br />

409 Wannemacher Martin<br />

410 Leimstättner Brigitte<br />

411 Schwarzenecker Franz<br />

412 Schwarzenecker Monika<br />

413 Garber Josef<br />

414 Postmann Jennifer<br />

415 Lingen Fred A.<br />

416 Braun Thomas<br />

417 Braun Beatrix<br />

418 Brunner Gerhard<br />

419 Brunner Gertrud<br />

420 Puschnig Egon<br />

421 Puschnig Frieda<br />

422 Puschnig Brigitta<br />

424 Puschnig Patrick<br />

Seite 7


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

425 Lagler Christine<br />

426 Lagler Oswald<br />

427 Zach Zsanett<br />

428 Faustner Walter<br />

429 Faustner Adelheid<br />

430 Erlinger Hildegard<br />

431 Wolf Josef<br />

432 Koch Ewald<br />

433 Wolf Anna<br />

434 Wolf Johannes<br />

435 Erkinger Didi?<br />

436 Himler Rosa<br />

437 Himler Franz<br />

438 Koch Ilse<br />

439 Deutsch Gabriele<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

440 Sommerbauer Gaby<br />

441 Deutsch Hermann<br />

442 Wolf Anna<br />

443 Himler Karl<br />

444 Imp Roland<br />

445 Wolf Albert<br />

446 Hamm R.<br />

447 Wolf Albert Karl Peter<br />

448 Hamm W.<br />

449 Gollwitsch Irma<br />

450 Koch Anna<br />

451 Dalkner Sabine<br />

452 Puschnig Erich<br />

453 Dalkner Volker<br />

454 Maurer Esther<br />

455 Maurer Waltraud Mag.<br />

Seite 8


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Einleitung <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />

Sämtliche <strong>Stellungnahmen</strong>, die im Rahmen der öffentlichen Auflage der Projektsunterlagen<br />

und der Umweltverträglichkeitserklärung von 19.12.2008 bis 13.02.2009 abgegeben wurden,<br />

werden im Nachfolgenden wiedergegeben und von den entsprechenden Fachgutachtern<br />

gewürdigt. Persönliche Daten werden in diesem <strong>Band</strong> nur soweit wiedergegeben, als dies<br />

notwendig ist, um Fragen der persönlichen Betroffenheit nachvollziehbar beantworten zu<br />

können (z.B. Wohnadresse). <strong>Stellungnahmen</strong>, die nicht in deutscher Sprache abgefasst<br />

waren und die nicht bzw. noch nicht entsprechend dem Verbesserungsauftrag übersetzt<br />

wurden, werden nicht behandelt.<br />

Allgemeine Fragen, die keinem Fachgutachter zugeteilt werden konnten, werden in<br />

folgenden Absätzen zusammengefasst beantwortet:<br />

Im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens wird das vorgelegte Projekt auf seine<br />

Umweltverträglichkeit untersucht. Szenarien des öffentlichen Verkehrs werden insoweit<br />

berücksichtigt, als diese Einfluss auf die Verkehrsbelastung des Vorhabens haben.<br />

Vorschreibungen zum weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs können im<br />

gegenständlichen Vorhaben nicht gemacht werden. Ob durch eine vorhabensbedingte<br />

Kapitalbindung öffentlicher Gelder der weitere Ausbau öffentlicher Verkehrs<strong>mit</strong>tel verzögert<br />

wird, ist auf politischer Ebene zu beurteilen und nicht Gegenstand des Verfahrens. Ebenso<br />

sind finanzielle Fragen betreffend Wirtschaftlichkeit, Entschädigungen und Grundablösen<br />

nicht Gegenstand des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens.<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine<br />

vermutete oder tatsächliche Wertveränderung von Liegenschaften auf Grund der<br />

bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu behandeln ist.<br />

Beim gegenständlichen Straßenbauvorhaben war eine strategische Umweltprüfung gemäß<br />

der geltenden Rechtslage nicht erforderlich.<br />

Zur Lage des Vorhabens im Raum ist festzustellen, dass die generelle Lage von neu zu<br />

errichtenden Straßen durch den Gesetzgeber aufgrund von Verkehrs- und Raumplanungsstudien<br />

festgelegt wird. Um eine entsprechende Wirksamkeit von Straßen höherer Ordnung<br />

zu erreichen, also vornehmlich Verkehr aus Orts- und Siedlungsgebieten abzuziehen,<br />

müssen diese jedoch im Nahbereich der zu entlastenden Wohngebiete errichtet werden.<br />

Aufgabe der Sachverständigen bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens war<br />

es, aufgrund ihrer besonderen Fachkunde, Befund aufzunehmen und Schlussfolgerungen zu<br />

ziehen, um der Behörde das notwendige Wissen hinsichtlich des Vorliegens bzw.<br />

Nichtvorliegens entscheidungsrelevanter Tatsachen zu verschaffen, da<strong>mit</strong> einen Beitrag im<br />

Rahmen der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten und allenfalls<br />

zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen.<br />

Das Lösen von Rechtsfragen gehört nicht zur Aufgabe der Sachverständigen, ebenso wird<br />

nicht auf politische Entscheidungen sowie eine fahrtstreckenbezogene Bemautung von<br />

PKWs am hochrangigen Straßennetz in Österreich eingegangen. Es wird daher im<br />

vorliegenden <strong>Stellungnahmen</strong>band nur auf fachliche Fragen eingegangen.<br />

Anmerkung: Querverweise auf Fragen oder Maßnahmen beziehen sich auf die jeweiligen<br />

Fachgutachten der Sachverständigen im UVP - Verfahren, Querverweise auf Einlagen,<br />

Mappen etc. beziehen sich auf die UVE / Einreichunterlagen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 9


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 153<br />

Von: Bernhard Fandl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Panoramastraße 3, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 154<br />

Von: Anna Fandl<br />

Adresse: Panoramastraße 3, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 10


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 155<br />

Von: Kathrin Gibiser<br />

Adresse: Am Marbach 22, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 156<br />

Von: DI Thomas Daxner<br />

Adresse: Holzbergstrasse 24, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

gemäß §§ 9Abs.5, 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 im UmweltverträgIichkeitsprüfungsverfahren<br />

betreffend die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A2) -<br />

Dobersdorf<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere Maßnahmen<br />

erzielt werden, wie z.B. örtliche Umfahrungen der Ortschaften und einem Ausbau der<br />

bestehenden Strecke im Freiland.<br />

Sollte entgegen dieser Prognosen der Verkehr nicht im angenommenen Ausmaß zunehmen,<br />

ist der Bau der S7 volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Dass dies der Fall sein könnte,<br />

ist ersichtlich aus dem dzt. (letzte 5 Jahre) stagnierenden bzw. fallenden<br />

Verkehrsaufkommen. Es ist außerdem zu erwarten, dass durch die Fertigstellung des<br />

Korridors V in den nächsten Monaten und Jahren <strong>mit</strong> einer Reduktion v.a. des<br />

Schwerverkehrs durch die dadurch entstehenden Überkapazitäten an Autobahnen zu<br />

rechnen ist- zumindest diese Auswirkungen sollten vor Baubeginn erhoben werden und das<br />

Projekt S7 zumindest für 2 bis 3 Jahre verschoben werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 11


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Das (schon derzeit nicht erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird<br />

erleichtert, was ein erhöhtes Individualverkehrsaufkommen im Umkreis von mind. 100 km<br />

provoziert wird und dadurch eine weitere noch höhere Umweltbelastung entstehen wird.<br />

Wichtige Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />

gestellte Personen betroffen sein werden.<br />

Die Landesregierungen der Steiermark und des Burgenlandes treten massiv für den Bau der<br />

S7 ein. Diese sind in dieser Frage als befangen anzusehen, weil sie aus dem Bau der S7<br />

große finanzielle Vorteile ziehen, weil die Kosten für den Ausbau des regionalen<br />

Strassennetztes sie treffen würde und durch den Bau der S7 diese auf die ASFINAG und<br />

so<strong>mit</strong> den Bund umgewälzt würden.<br />

Die ASFINAG wiederum hat in allen Versammlungen und Präsentationen der letzten 4 Jahr<br />

immer vehement erklärt, dass die S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen<br />

(Transit) Verkehr hat, sondern in erster Linie der Entlastung der Anrainergemeinden dienen<br />

soll. Diese Aufgabe ist aber keinesfalls der ASFINAG zuzuordnen sondern in der Regel den<br />

zuständigen Behörden der Landes- und Bundesstrassenverwaltung.<br />

Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der allfällige Nutzen einer S7 in keinem<br />

Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />

der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht. Im Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem<br />

Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer ökologischer Probleme und unter dem<br />

Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit<br />

über 500 Millionen EUR - es wird sicher noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht<br />

zu verantworten.<br />

Die S7·Trasse führt un<strong>mit</strong>telbar durch das Thermengebiet, z.B. ist die Therme Loipersdorf in<br />

un<strong>mit</strong>telbarer Nähe. Durch eine Autobahn <strong>mit</strong> dem von der ASFINAG prognostizierten<br />

Verkehrsaufkommen wird diese Therme für den sanften Wellness-Tourismus unattraktiv. Die<br />

gesamte Region hat sich dem sanften Tourismus verschrieben (Werbeslogans „Paradies<br />

SüdburgenIand“) Mit einer S7 wird sie sich allerdings davon verabschieden müssen.<br />

Landwirtschaft: insbesondere das Lafnitztal, aber auch das umliegende Hügelland ist<br />

intensiv genutztes Iandwirtschaftliches Gebiet. Die Qualität der produzierten Lebens<strong>mit</strong>tel<br />

wird sich durch die Schadstoffbeeinträchtigung signifikant verschlechtern, die zahlreichen<br />

Bio-Bauern werden voraussichtlich ihren Bio-Status verlieren. Ein Bauernsterben und eine<br />

weitere Abwanderung aus der Region ist zu erwarten.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 12


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />

Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />

Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />

Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />

Grundsätzlich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />

Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />

menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />

überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />

im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />

2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />

Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />

wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist plausibel.<br />

Das Untersuchungsgebiet ist Richtung Norden und Süden soweit ausgedehnt, dass<br />

mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />

vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />

Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />

Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />

Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />

das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />

und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />

und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />

regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />

auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />

Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 13


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Es kann angenommen werden, dass die meisten Landwirte, jedenfalls alle „biologisch<br />

wirtschaftenden“ Landwirte die Produktionsrichtlinien für die biologische<br />

Landwirtschaft in Österreich der Bio Austria (2006) kennen, wonach für die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 14


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Kräuterproduktion ein Abstand von zumindest 50 m zu viel befahrenen Straßen<br />

einzuhalten ist. Dort ist auch klar dargestellt, dass dies keine rechtliche Bestimmung,<br />

sondern eine Verbandsrichtlinie der BIO AUSTRIA ist. Diese ist ähnlich wie eine<br />

„ÖNORM“ oder „RVS“ als fachliche Richtlinie für Biolandbau anzusehen.<br />

Was nicht erklärt ist, ist der Begriff „vielbefahrene Straßen“. Dieser Terminus ist aus<br />

der Abstandsbestimmung für alle Bioprodukte, welche früher gegolten hat, erklärbar<br />

(größer 500 KfZ pro Stunde entspricht etwa DTV 12000).<br />

Quelle: Produktionsrichtlinien für die biologische Landwirtschaft in Österreich. Bio<br />

Austria (2006)<br />

Stellungnahme Nr.: 157<br />

Von: Irmgard Wambrechtshamer<br />

Adresse: Holzbergstrasse 42, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 156<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 156<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 15


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 158<br />

Von: Stefan Chang<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Höttinger Au 30/7, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35 und 133.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere Maßnahmen<br />

erzielt werden, wie z.B. örtliche Umfahrungen der Ortschaften und einem Ausbau der<br />

bestehenden Strecke im Freiland.<br />

Die Entwertung von Liegenschaften durch den Bau der S7 wurde nicht erhoben, es ist<br />

anzunehmen, dass diese Liegenschaften massiv an Wert verlieren werden, wenn sie im<br />

Einzugsgebiet der S7 liegen.<br />

Sollte entgegen dieser Prognose der Verkehr nicht im angenommenen Ausmaß zunehmen,<br />

ist der Bau der S7 volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Das dies der Fall sein könnte, ist<br />

ersichtlich aus dem dzt. (letzte 5 Jahre) stagnierenden bzw. fallenden Verkehrsaufkommen.<br />

Es ist außerdem zu erwarten, dass durch die Fertigstellung des Korridors V in den nächsten<br />

Monaten und Jahren <strong>mit</strong> einer Reduktion v.a. des Schwerverkehrs durch die dadurch<br />

entstehenden Überkapazitäten an Autobahnen zu rechnen ist – zumindest diese Auswirkung<br />

sollten vor Baubeginn erhoben werden und das Projekt S7 zumindest für 2 bis 3 Jahre<br />

verschoben werden.<br />

Das (schon derzeit nicht erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird<br />

erleichtert, was ein erhöhtes Individualverkehrsaufkommen im Umkreis von mind. 100 km<br />

provoziert wird und dadurch eine weitere noch höhere Umweltbelastung entstehen wird.<br />

Wichtige Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />

gestellte Personen betroffen sein werden.<br />

Die Landesregierungen der Steiermark und des Burgenlandes treten massiv für den Bau der<br />

S7 ein. Diese sind in dieser Frage als befangen anzusehen, weil sie aus dem Bau der S7<br />

große finanzielle Vorteile ziehen, weil die Kosten für den Ausbau des regionalen<br />

Straßennetzes sie treffen würde und durch den Bau der S7 diese auf die ASFINAG und<br />

so<strong>mit</strong> den Bund umgewälzt würden.<br />

Die ASFINAG wiederum hat in allen Versammlungen und Präsentationen der letzten 4 Jahr<br />

immer vehement erklärt, dass die S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen<br />

(Transit) Verkehr hat, sondern in erster Linie der Entlastung der Anrainergemeinden dienen<br />

soll. Diese Aufgabe ist aber keinesfalls der ASFINAG zuzuordnen sondern in der Regel den<br />

zuständigen Behörden der Landes- und Bundesstrassenverwaltung.<br />

Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der allfällige Nutzen einer S7 in keinem<br />

Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />

der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht. Im Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem<br />

Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer ökologischer Probleme und unter dem<br />

Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit<br />

über 500 Millionen EURO - es wird sicher noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht<br />

zu verantworten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 16


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

133.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />

Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />

Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />

Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />

Grundsätzlich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />

Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />

menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />

überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />

im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />

2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />

Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />

wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist plausibel.<br />

Das Untersuchungsgebiet ist Richtung Norden und Süden soweit ausgedehnt, dass<br />

mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />

vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />

Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />

Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />

Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />

das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />

und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />

und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />

regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />

auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />

Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 17


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Erholung<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 18


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Der Bau der S 7 unter Berücksichtigung der bereits vorgesehenen und der zusätzlich<br />

als erforderlich erachteten Maßnahmen wirft keine „nicht mehr beherrschbaren“<br />

ökologischen Probleme für Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume auf. Bestand,<br />

Beeinträchtigungen und erforderliche Maßnahmen sind dargestellt. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Es verbleiben vertretbare (in<br />

einem Fall wesentliche) Auswirkungen und das Vorhaben ist begründet als<br />

umweltverträglich eingestuft.<br />

Stellungnahme Nr.: 159<br />

Von: Matthias Erhart<br />

Adresse: Hinterwaldnerstrasse 5, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 19


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 160<br />

Von: Leopold Buratti<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 133.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 133<br />

Stellungnahme Nr.: 161<br />

Von: Sebastian Daxner<br />

Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

lch spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel -<br />

Sicherheitsgesetz für des Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Man kann im geplanten Bau der Strecke keinen Sinn von Wirtschaftlichkeit entdecken, da die<br />

derzeitige Verkehrsmenge niemals eine Auslastung einer vierspurigen Bundesstraße<br />

garantiert. Die angestrebte Wirkung konnte durchaus anders erzielt werden! ·<br />

Allein die Entwertung der umliegenden Grundstücke wäre enorm, auch wurde die regionale<br />

Wirtschaft bisher nicht in den Entscheidungsprozess zu dem Bau einbezogen. Jene<br />

regionalen Wirtschaftstreibenden sollten sehr wohl befragt werden, da z.B. im Tourismus<br />

durch den Bau eine große Abwertung des Gebietes entstehen kann — was sich dann auch<br />

negativ auf die umliegenden, vom Tourismus profitierenden Betriebe auswirken würde.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />

rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 über weite Strecken in geringer<br />

Entfernung voneinander parallel verlaufen. Der Bezirk Fürstenfeld ist belastetes Gebiet nach<br />

dem UVP-G 2000, sodass eine weitere Belastung <strong>mit</strong> Luftschadstoffen und da<strong>mit</strong> eine<br />

gesundheitliche Schädigung der Menschen, insbesondere von Kindern, Kranken und Alten<br />

rechnen ist. Des Weiteren ist das Ausmaß der zusätzlichen Umweltverschmutzung auf das<br />

umliegende Gebiet bis jetzt nicht vernünftig ermessen worden. Weitere Studien der<br />

Auswirkungen auf Tier und Pflanzenwelt sind notwendig! Auch Natura 2000 Gebiete und<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 20


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ramsar - Gebiete werden massiv beeinträchtigt, die Beeinflussung (unter anderem durch<br />

Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten) der Oberflächen- und<br />

Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt.<br />

Die Landesregierungen der Steiermark und des Burgenlandes treten massiv für den Bau der<br />

S7 ein. Diese sind in dieser Frage als befangen anzusehen, weil sie aus dem Bau der S7<br />

große finanzielle Vorteile ziehen, weil die Kosten für den Ausbau des regionalen<br />

Straßennetzes sie treffen würde und durch den Bau der S7 diese auf die ASFINAG und<br />

so<strong>mit</strong> den Bund umgewälzt würden.<br />

Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der- allfälliger Nutzen einer S7 in keinem<br />

Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />

der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht.<br />

lm Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer<br />

ökologischer Probleme und unter dem Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit über 500 Millionen EURO - es wird sicher<br />

noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht zu verantworten.<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Es wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />

Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />

Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />

Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 im Bereich Speltenbach auf der S7-West<br />

21.540 Kfz/24h verkehren werden, dürfte die Auslastung gewährleistet sein.<br />

Der Verkehr wird ohne S7 auf der B319 westlich von Altenmarkt von 2006 bis zum<br />

Prognosejahr 2025 um das 1,6-fache zunehmen. Mit dem Vorhaben erfolgt auf S7-<br />

West und B319 in Summe eine Zunahme um das 2-fache.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />

B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />

Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Durch die S7 kommt es zu einer Verlagerung des Verkehrs von dicht besiedeltem<br />

Gebiet in weniger besiedeltes Gebiet. Da<strong>mit</strong> ist auch eine Verlagerung der<br />

Schadstofflast verbunden. Die Entlastung der Bevölkerung längs der B65 ist<br />

hinsichtlich Lärm und Erschütterungen hoch signifikant, während die Größenordnung<br />

bei den Luftschadstoffen nicht so deutlich ist. Die Zusatzbelastung jener Betroffene,<br />

die nun näher an der S7wohnen liegt unter der Irrelevanzschwelle.<br />

Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />

Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />

Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />

UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />

Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />

dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Aufgrund der kurzfristigen Wiederversickerung fast aller Niederschlagswässer -<br />

lediglich Niederschlagswässer außerhalb von Straßendammlagen im westlichsten<br />

Streckenabschnitt im Bereich des Knotens Riegersdorf (A2/S7) werden einem<br />

Vorfluter zugeführt - ergibt sich auch kein nennenswerter Eingriff in den<br />

Grundwasserhaushalt.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Für die Beurteilung des Vorhabens in seinen Auswirkungen auf die Tier- und<br />

Pflanzenwelt werden keine weiteren Studien als erforderlich erachtet; vielmehr liegt<br />

bereits aktuell eine hinreichende Datengrundlage basierend auf Erfassungen einer<br />

Reihe von Artengruppen vor.<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Nr.: 162<br />

Von: Matthias Daxner<br />

Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158<br />

Stellungnahme Nr.: 163<br />

Von: Patrick Hauser<br />

Adresse: Dorfgasse 9L, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Es ist anzunehmen, dass diese Liegenschaft massiv an Wert verlieren werden, wenn sie im<br />

Einzugsgebiet der S7 liegen.<br />

Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere Maßnahmen<br />

erzielt werden, wie z.B. örtliche Umfahrungen der Ortschaften und einem Ausbau der<br />

bestehenden Strecke im Freiland.<br />

Sollte entgegen dieser Prognose der Verkehr nicht im angenommenen Ausmaß zunehmen,<br />

ist der Bau der S7 volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Das dies der Fall sein könnte, ist<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

ersichtlich aus dem dzt. (letzte 5 Jahre) stagnierenden bzw. fallenden Verkehrsaufkommen.<br />

Es ist außerdem zu erwarten, dass durch die Fertigstellung des Korridors V in den nächsten<br />

Monaten und Jahren <strong>mit</strong> einer Reduktion v.a. des Schwerverkehrs durch die dadurch<br />

entstehenden Überkapazitäten an Autobahnen zu rechnen ist – zumindest diese Auswirkung<br />

sollten vor Baubeginn erhoben werden und das Projekt S7 zumindest für 2 bis 3 Jahre<br />

verschoben werden.<br />

Das (schon derzeit nicht erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird<br />

erleichtert, was ein erhöhtes Individualverkehrsaufkommen im Umkreis von mind. 100 km<br />

provoziert wird und dadurch eine weitere noch höhere Umweltbelastung entstehen wird.<br />

Wichtige Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />

gestellte Personen betroffen sein werden.<br />

Die ASFINAG wiederum hat in allen Versammlungen und Präsentationen der letzten 4 Jahr<br />

immer vehement erklärt, dass die S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen<br />

(Transit) Verkehr hat, sondern in erster Linie der Entlastung der Anrainergemeinden dienen<br />

soll. Diese Aufgabe ist aber keinesfalls der ASFINAG zuzuordnen sondern in der Regel den<br />

zuständigen Behörden der Landes- und Bundesstrassenverwaltung.<br />

Zusammenfassend kann ich dazu sagen, dass der allfällige Nutzen einer S7 in keinem<br />

Verhältnis zu den entstehenden messbaren Belastungen und zur subjektiven Wahrnehmung<br />

der Lebensqualität im Einzugsgebiet steht. Im Gegenteil, der Bau einer S7 ist unter dem<br />

Gesichtspunkt nicht mehr beherrschbarer ökologischer Probleme und unter dem<br />

Gesichtspunkt der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und den enormen Kosten (weit<br />

über 500 Millionen EURO - es wird sicher noch viel mehr werden) sachlich und politisch nicht<br />

zu verantworten.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 161.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />

Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />

Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />

Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />

Grundsätzlich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />

Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />

menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />

überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />

2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />

Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />

wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist plausibel.<br />

Das Untersuchungsgebiet ist Richtung Norden und Süden soweit ausgedehnt, dass<br />

mögliche Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />

vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />

Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />

Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />

Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />

das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />

und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />

und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />

regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />

auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />

Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />

Stellungnahme Nr.: 164<br />

Von: Eva Buratti<br />

Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 27


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 165<br />

Von: Mag. Claudia Daxner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Schneeburggasse 9, 6020 Innsbruck<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 158.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 158.<br />

Stellungnahme Nr.: 166<br />

Von: Herbert Strahovnik<br />

Adresse: Ellen – Key – Gasse 32, 1100 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 29.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 147<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 147.<br />

Stellungnahme Nr.: 167<br />

Von: Rudolf Flieder<br />

Adresse: Weinbergstrasse 18, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 156<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 28


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 156<br />

Stellungnahme Nr.: 168<br />

Von: Emma Fuchs<br />

Adresse: Am Marsbach 18, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 169<br />

Von: Berta Fuchs<br />

Adresse: Am Marsbach 18, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 29


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 170<br />

Von: Olga Fuchs<br />

Adresse: Am Marsbach 18, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 171<br />

Von: Siegfried Bär<br />

Adresse: Panoramastrasse 24, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 28.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass durch die Zerstörung des Lebensraumes für Mensch und<br />

Tier das Leben im südliche Burgenland uninteressant wird.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 30


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 31


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 172<br />

Von: Laura Gibiser<br />

Adresse: Am Marbach 22, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. Alles wird durch die<br />

Schadstoffe belastet. Es ist mir unverständlich das unsere Politiker an dieser<br />

Naturzerstörung festhalten. Auch wird keine Rücksicht auf die Anrainer der S7 sowie den<br />

Bewohner den angrenzenden Gemeinden genommen. Wie kann man den Anrainern der S7<br />

sowie den Bewohnern der angrenzenden Gemeinden <strong>mit</strong>teilen, dass sämtliche Grundstücke<br />

bereits verkauft sind? Auch die älteren Grundbesitzer werden <strong>mit</strong> Drohung der Enteignung<br />

unter Druck gesetzt. Wir schreiben das Jahr 2009 und nicht 70 Jahre davor. Wichtige Natur<br />

geht für immer verloren.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 32


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />

behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />

Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />

Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />

Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />

vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 173<br />

Von: Karin Peischl<br />

Adresse: Hozbergenstrasse 65, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 33


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 174<br />

Von: Berta Fuchs<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Hozbergenstrasse 63, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 175<br />

Von: Rudolf Deutsch<br />

Adresse: Hozbergenstrasse 82, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 34


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 176<br />

Von: Manfred Peischl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Hozbergenstrasse 65, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 177<br />

Von: Maria Demand<br />

Adresse: Koschatgasse 64A, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 35


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 178<br />

Von: Dr. Ernst Demand<br />

Adresse: Koschatgasse 64A, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 179<br />

Von: Eugen Sares<br />

Adresse: Hafengasse 15/23, 1030 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des Weiteren bringe ich vor, dass die ASFINAG in allen Versammlungen und<br />

Präsentationen der letzten 4 Jahre immer vehement erklärt hat, dass die Fürstenfelder<br />

Schnellstrasse S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen (Transit) Verkehr hat.<br />

Auch denkt man nicht an die Folgen der Luft, Wasser und Landzerstörung. Auch entspricht<br />

die Androhung der älteren Grundbesitzer <strong>mit</strong> Enteignung nicht ganz den Richtlinien eines<br />

Rechtsstaates. In welchem Jahrhundert leben wir? Hat die Bevölkerung kein Recht mehr auf<br />

ihren Lebensraum zu verteidigen? Oder Leben wir noch im Mittelalter? Die Politik soll endlich<br />

Versprechen, welche bezüglich S7 getan wurden einhalten<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich politischen und Rechtsfragen und zu den Themen<br />

Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 36


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />

das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />

und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />

und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />

regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />

auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />

Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich in dieser Frage, <strong>mit</strong><br />

seinem dem Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der Stellungnahme des<br />

Gutachters für Verkehr an.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Es ist richtig, dass der Bau einer Straße <strong>mit</strong> Flächenverbrauch verbunden ist. Für den<br />

Bau der Schnellstraße sind für den Flächenverbrauch Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen vorgesehen.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />

werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 37


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Stellungnahme Nr.: 180<br />

Von: Elisabeth Orasch<br />

Adresse: Hafengasse 15/23, 1030 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme, dass Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist<br />

auch falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

- HügeIIand östlich von Rudersdorf werden die Bewohner von Greutern, Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />

meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch werden Firmenabwanderungen in<br />

Billiglohnländer dadurch gefördert. Es ist mir unverständlich, dass unsere Politiker an dieser<br />

Naturzerstörung festhalten, und keine Rücksicht auf die Bewohner der angrenzenden<br />

Gemeinden <strong>mit</strong>teilen, dass sämtliche Grundstücke bereits verkauft sind. Auch die älteren<br />

Grundbesitzer werden <strong>mit</strong> Drohung der Enteignung unter Druck gesetzt. Wir schreiben das<br />

Jahr 2009 und leben noch in einem Rechtsstaat.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 38


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />

behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />

Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />

Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />

Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

In der gegenständlichen Stellungnahme wird der Ortsteil Limbach-Greutern der<br />

Gemeinde Kukmirn erwähnt. In Projektseinlage 4.6.18 „Differenzlärmkarte - Planfall<br />

S7 minus Nullvariante, Lnight, Prognose 2025“ ist für dieses Gebiet keine<br />

immissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der S7 ausgewiesen. Die<br />

Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />

S7“ zeigt für Objekte in diesem Gebiet Beurteilungspegel, die deutlich unter dem<br />

Zielwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms entsprechend den<br />

Vorsorgewerten für Lärm gemäß Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation bzw.<br />

den Planungsrichtwerten für „Wohnen“ gemäß ÖNORM S 5021 liegen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />

Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />

Erkenntnisse der WHO herangezogen. Grundsätzlich sind Immissionswerte<br />

einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 39


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 40


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 181<br />

Von: Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld<br />

Adresse: Altenmarkt 26, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Entspricht Stellungnahme 26, Beantwortung siehe dort!<br />

Stellungnahme Nr.: 182<br />

Von: Karl Semmler<br />

Adresse: Kleinsteinbach 70, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Brigitte Semmler<br />

Adresse: Kleinsteinbach 70, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Bianca Muhr<br />

Adresse: Kleinsteinbach 35, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Brigitte Schieder<br />

Adresse: Bad Blumau 18, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Marie Perl<br />

Adresse: Bad Blumau 6, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Andreas Perl<br />

Adresse: Bad Blumau 6, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Reinhard Semmler<br />

Adresse: Kleinsteinbach 35, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Christian Hejna<br />

Adresse: Kleinsteinbach 1, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Raphael Giessauf<br />

Adresse: Kleinsteinbach 2, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Simon Pangerl<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 41


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Adresse: 8225 Pöllau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Annemarie Vogl<br />

Adresse: Bierbaum 95, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Franz Timischl<br />

Adresse: Raiffeisengasse 14, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Angela Timischl<br />

Adresse: Raiffeisengasse 14, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Angela Sammer<br />

Adresse: Gersdorf 172, 8282 Gersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Von: Theresia Jannach<br />

Adresse: Berghammstr. 10, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Allein auf der steirischen Seite im Bezirk Fürstenfeld würden über 100.000 Bäume der<br />

Trasse zum Opfer fallen. Im Luftgütesanierungsgebiet ein nicht hinzunehmender weiterer<br />

Nachteil, der zur Verschärfung der Situation beitragen würde. Da die wissenschaftlichen<br />

Prognosen zum Klimawandel u.a. auch mehr Wetterextreme wie Stürme vorhersagen, ist in<br />

der in nordwestlich – südöstlicher Richtung verlaufenden ca. 8 km langen Trasse durch das<br />

große zusammenhängende Waldgebiete von Riegersdorf bis Fürstenfeld <strong>mit</strong> starken<br />

Windbrüchen an den Forstbeständen zu rechnen. Aus all diesen Gründen ist die<br />

Umweltverträglichkeit des Projektes daher nicht gegeben.<br />

Als Alternative zur S 7 schlage ich vor:<br />

1. Ausbau der B 319 <strong>mit</strong> Ortsumfahrungen, Verbreiterungen, Kreisverkehren u.dgl. nach dem<br />

Vorbild der Oberwarter- und Steinamangener Straße von A2 - LafnitztaI Schachendorf. Zwei<br />

derart ertüchtigte Straßen ergeben eine ausreichende Verbindung der Wirtschaftsräume<br />

Graz, Oststeiermark, Südburgenland <strong>mit</strong> Westungarn <strong>mit</strong> Weiterverbindungen nach<br />

Budapest usw.<br />

2. Die enormen Summen, die man durch das Fallenlassen der S 7 einsparen kann, sollten<br />

aus Klimaschutzgründen für den Ausbau des Bahnnetzes, konkret der Steirisch -<br />

südburgenländischen Ostbahn umgeschichtet werden. Auf dem Straßensektor sind nur mehr<br />

sicherheitstechnische Verbesserungen wie der Bau von Tunnel-Zweitröhren verantwortbar.<br />

3. Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sollten jetzt angesichts der begonnenen<br />

Wirtschaftskrise jene Investitionen von der öffentlichen Hand vorgezogen werden, die<br />

besonders arbeitsplatzintensiv sind: Bau und Sanierung von Schulen, Wohnungen, Ausbau<br />

des Nahverkehrs in und um Ballungszentren, auch der Bau bzw. der Ausbau des<br />

Bahnnetzes besonders <strong>mit</strong> Elektrifizierung und Tunnelbau (Koralm, Semmering, Laßnitzhöhe<br />

usw.) sind arbeitsintensiver, weil hier auch die Elektrobranche stark zum Zug kommt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 42


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Absichtserklärungen der Bundes- und EU-Politik, die Verlagerung von Verkehr von der<br />

Straße auf die Schiene betreiben zu wollen, setzt nun einmal eine größere Umschichtung<br />

von Mitteln des Autobahnbaues auf den Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur<br />

voraus. Das wäre eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik eines wirksamen Gegensteuerns<br />

gegen den drohenden katastrophalen Klimawandel. Hierzu müssen noch in diesem Jahr von<br />

den EU-, Bundes-, Landes- und Gemeindepolitikern die Weichen gestellt werden. Konkret<br />

ein Haltsignal für die S 7 und ein kräftiges Startsignal für den Bahnausbau - auch als Vorbild<br />

und Anregung für Ungarn und andere östliche Nachbarländer.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadressen seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit<br />

festgestellt, dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch<br />

hinsichtlich Lärms relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung der Einbringer der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />

Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />

Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />

Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />

In Projektseinlage 1.4.1 „Verkehrliche Grundlagen“ sind die Analysen für den<br />

öffentlichen Verkehr (ÖV) sowohl im Personen- als auch im Güterverkehrsbereich<br />

schlüssig dargestellt. So sind z. B. die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV für<br />

den Busverkehr und für den Schienenverkehr - unter Einbeziehung aktueller<br />

Ergebnisse des Landes Steiermark („Bedarf der Steiermark im Verkehrsbereich“,<br />

„Regionales Verkehrskonzept Fürstenfeld Hartberg“) – untersucht worden. Es wurde<br />

festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />

gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />

Fürstenfeld - Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die geplante Rodung von Waldbeständen hat keinen Einfluss auf die Luftqualität im<br />

Luftgütesanierungsgebiet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 43


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die geplante Rodung von Waldbeständen hat keinen Einfluss auf die Luftqualität im<br />

Luftgütesanierungsgebiet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 44


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Durch Rodungen kann der benachbarte Wald einem vermehrten Windwurfrisiko<br />

ausgesetzt werden. Besonders anfällig sind flachwurzelnde Fichtenbestände auf<br />

Gley- oder Pseudogleyböden. Auch ein Öffnen von Beständen gegen die<br />

Hauptwindrichtung führt bei labilen Beständen in der Regel zu einer erhöhten<br />

Windwurfgefährdung. Als sensibel ist hier besonders der Bereich beim Knoten A2/S7<br />

bei Riegersdorf im „Edelseewald“ einzustufen, da hier größere Randlinien quer zu<br />

Hauptwindrichtung (W-WNW) entstehen und Fichtenmischwälder dominieren. Hier<br />

können auch Windwürfe auf größeren Flächen nicht ausgeschlossen werden, wie das<br />

Beispiel des Knotens A2/Zubringer Oberwart zeigt.<br />

Ansonsten verlaufen die Trasse und da<strong>mit</strong> die Schlaglinien weitgehend talparallel und<br />

da<strong>mit</strong> parallel zur Hauptwindrichtung, wo<strong>mit</strong> großflächige Windwürfe in angrenzenden<br />

Beständen unwahrscheinlich sind. Insgesamt werden die Auswirkungen durch<br />

erhöhtes Windwurfrisiko als vertretbar angesehen.<br />

Es ist festzuhalten, dass die in der Region generell erhöhte Windwurfgefahr auf labile<br />

Bestände infolge nicht standortgerechter Bestockung (Fichtenwälder) zurückzuführen<br />

ist. Die flachwurzelnde Fichte ist gegenüber Windangriff wesentlich anfälliger als die<br />

natürlich vorkommenden tiefwurzelnden Eichen und Hainbuchen.<br />

Im Rahmen der im Projekt vorgesehenen waldverbessernden Maßnahmen werden<br />

standortfremde, windwurfanfällige Fichtenwälder in stabile Laubmischwälder<br />

umgewandelt, wodurch langfristig die Windwurfgefahr verringert wird.<br />

Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />

Die in der Stellungnahme erwähnte sicherheitstechnische Aufrüstung von Tunnel<br />

durch den Bau von Zweitröhren ist für den vorliegenden Abschnitt kein Thema, da<br />

bereits beide Tunnel zweiröhrig vorgesehen sind. Der Entscheid zum Bau von<br />

zweiröhrigen Tunneln wird aufgrund der Anforderungen in der Anlage zum<br />

Strassentunnel-Sicherheitsgesetz STSG und der geltenden RVS-Richtlinien<br />

getroffen.<br />

Stellungnahme Nr.: 183<br />

Von: Österreichischer Naturschutzbund, Bezirksstelle Fürstenfeld<br />

Adresse: Kleinsteinbach 70, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 182.<br />

Zusätzlicher Einwand: Die S7-Trasse würde ökologisch hochwertige Bereiche in den<br />

Wäldern von Großwilfersdorf, Lindegg, Jobst, Altenmarkt, Speltenbach und Fürstenfeld<br />

sowie die landschaftlich und ökologisch höchstwertigen „Froniusauen“ an Lafnitz und Lahn<br />

im Bereich Speltenbach – Fürstenfeld und Deutsch-Kaltenbrunn – Natura 2000-Gebiet,<br />

Ramsar Schutzgebiet, EU-Referenz-Gewässerstrecke – schwer in Mitleidenschaft ziehen<br />

und sowohl unersetzbaren Naturraum, als auch Erholungsraum zwischen den Thermen Bad<br />

Blumau und Loipersdorf zerstören. Die Schutzfunktion dieser Wälder und Felder und Auen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 45


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

im Hinblick auf Klimaschutz, Wasserspeicher- bzw. Wasserschutz würde sehr beeinträchtigt<br />

– und besonders der Lebensraum vieler geschützter Tierarten.<br />

Der zugenommene Verkehr auf der A2 Südautobahn und der A9 Pührn - Autobahn<br />

verursacht bereits eine zu große Immissionsbelastung für den Raum Oststeiermark – Graz –<br />

Weststeiermark. Eine zusätzliche Anziehung von Ost-West-Verkehr ist diesem klimatisch<br />

kritischen Raum <strong>mit</strong> ausgeprägten Inversionswetterlagen nicht mehr zumutbar.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 182<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />

Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />

bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />

wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />

Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />

Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />

Das Prognosenetz enthält auch den TEN-Korridor V. Die Ergebnisse wurden geprüft<br />

und sind plausibel. Eine größere „zusätzliche Anziehung von Ost-West-Verkehr<br />

wegen des zugenommenen Verkehrs auf der A2 Süd Autobahn und der A9 Phyrn<br />

Autobahn“ wurde nicht festgestellt. So wird der in Richtung Graz orientierte und durch<br />

die S7 bedingte zusätzliche Verkehr auf der A2 für beide Fahrtrichtungen im<br />

Werktagsverkehr westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz nur rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%)<br />

betragen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind. Die lokalen meteorologischen<br />

Verhältnisse (häufige Inversionswetterlagen) wurden bei der Immissionsberechnung<br />

berücksichtigt.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Für das Vorhaben sind insgesamt rd. 87,43 ha Rodungen von Wald erforderlich,<br />

wobei davon rd. 46,27 ha Dauerrodungen und rd. 41,16 ha befristete Rodungen sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 46


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bei der Bewertung des Flächenverlustes in der Bauphase ist der Umstand zu<br />

berücksichtigen, dass 77,10 ha Rodungen in der Bauphase in großteils<br />

standortsfremden Wirtschaftswäldern <strong>mit</strong> geringer waldökologischer Wertigkeit und<br />

<strong>mit</strong> geringer Wertigkeit überwirtschaftlicher Waldfunktionen anfällt, und sich die<br />

Rodungsfläche in waldökologisch höherwertigen Beständen <strong>mit</strong> hoher Wertigkeit<br />

überwirtschaftlicher Waldfunktionen auf rd. 10,33 ha beschränkt. Weiters ist die meist<br />

ausreichende Waldausstattung zu berücksichtigen, vor allem in jenen<br />

Katastralgemeinden, in denen der Großteil der Rodungen anfällt. Insgesamt betragen<br />

die Dauerrodungen in Beständen <strong>mit</strong> geringer Wertigkeit der überwirtschaftlichen<br />

Waldfunktionen 39,54 ha, in Katastralgemeinden <strong>mit</strong> ausreichender oder hoher<br />

Waldausstattung 39,09 ha. In Katastralgemeinden <strong>mit</strong> geringer oder nicht<br />

ausreichender Waldausstattung fallen 7,18 ha Dauerrodungsflächen an.<br />

Die Auswirkungen der Rodungen werden dadurch kompensiert, dass die befristeten<br />

Rodungen wieder zu bewalden sind und die dauernden Rodungen einerseits durch<br />

Selbstbindung der Projektwerberin, andererseits durch entsprechende UVP-Auflagen<br />

durch Ersatzaufforstungen (mindestens 23,14 ha) und waldverbessernden<br />

Maßnahmen (mindestens 23,14 ha) zu kompensieren sind. Dadaurch nehmen die<br />

nachteiligen Auswirkungen auf den Wald und seine Wirkungen <strong>mit</strong> fortschreitender<br />

Dauer der Betriebsphase ab, und ab dem Zeitpunkt, an dem die Ersatzaufforstungen<br />

das Stangenholzalter erreichen und die waldverbessernden Maßnahmen in vollem<br />

Umfang wirksam werden, ist eine weitgehende Kompensation des Flächenverlustes<br />

gegeben. Insgesamt sind die Auswirkungen des Flächenverlustes in der<br />

Betriebsphase unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen<br />

(Ersatzaufforstung, Waldverbesserungsprojekt) als vertretbar einzustufen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Es wurde sowohl in den Fachbeiträgen der Projektwerberin als auch im<br />

Sachverständigengutachten dargestellt und berücksichtigt, dass die Trasse der S 7 in<br />

hochwertige Bereiche sowohl der genannten Wälder eingreift als auch <strong>mit</strong> ihrer<br />

Querung die Natura 2000-Gebiete (Europaschutzgebiete) im Talraum von Lafnitz und<br />

Lahnbach betrifft. Hierbei wurde auch die Betroffenheit geschützter Arten behandelt.<br />

Dass es sich bei den betroffenen Wäldern um sehr sensible Bereiche handelt, wurde<br />

zutreffend dargestellt und bewertet. Hier wurde ein Reihe von Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen (z. B. Durchlässe, Leiteinrichtungen für Tierarten) sowie<br />

kompensatorischer Maßnahmen (z. B. Waldverbesserung) vorgesehen. Die<br />

Brückenbauwerke bei Querung der Natura 2000-Gebiete sind ausreichend<br />

dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen in den Europaschutzgebieten und den<br />

da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein<br />

unerhebliches Maß zu senken. Weitere dortige Beeinträchtigungen, so sie nicht<br />

gänzlich vermieden werden können, erreichen aufgrund der zu treffenden<br />

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein geringes Ausmaß und liegen<br />

quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer potenziellen<br />

Erheblichkeitsschwelle. Zu diesen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im<br />

Bereich der Natura 2000-Gebiete zählen Einschränkungen des Baufeldes und der<br />

Bauzeit sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz. Nach UVP-G hat die<br />

Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung zu wählen, insoweit<br />

ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Insoweit liegt auch keine<br />

„Zerstörung eines unersetzbaren Naturraums“ vor.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 47


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 184<br />

Von: Sigrun Reichelt<br />

Adresse: Hameaustrasse 20, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 185<br />

Von: Karl Klinka<br />

Adresse: Reisenbauernring 5/3/7, 2351 Wr. Neudorf<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 186<br />

Von: Jürgen Bausek, Eva – Maria Bausek<br />

Adresse: Hauptstrasse 32/212, 2651 Reichenau<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 48


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stellungnahme Nr.: 187<br />

Von: Werner Tekula<br />

Adresse: Bahnzeile 20, Parzelle 6, 2540 Bad Vöslau<br />

Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 188<br />

Von: Anna Kirschenhofer<br />

Adresse: Bahnzeile 20, Parzelle 6, 2540 Bad Vöslau<br />

Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 49


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 189<br />

Von: Trude Runinek<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Reisenbauerring 3/1/16, 2351 Wr. Neudorf<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148.<br />

Stellungnahme Nr.: 190<br />

Von: Karl Schöngrundner<br />

Adresse: Reisenbauerring 3/1/16, 2351 Wr. Neudorf<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148.<br />

Stellungnahme Nr.: 191<br />

Von: Theresia Kloiber<br />

Adresse: Waldgasse 6, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 50


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Des weiteren bringe ich vor dass die hohen Kosten der Schnellstraße anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

Hügelland östlich von Rudersdorf, werden die Bewohner der Greuter Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch wenn ein<br />

Sachverständiger meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />

behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />

Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />

Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />

Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />

vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 192<br />

Von: Maria Reichl<br />

Adresse: Waldgasse 16, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />

meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />

sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Alles wird durch<br />

die Schadstoffe belastet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />

behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />

Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />

Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />

Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 54


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 55


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />

vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 193<br />

Von: Edmund Reichl<br />

Adresse: Waldgasse 16, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 56


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 194<br />

Von: Helmut Schermann<br />

Adresse: Am Wiedengrund 16, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />

meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />

sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 57


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 192.<br />

Stellungnahme Nr.: 195<br />

Von: Maria Schermann<br />

Adresse: Am Wiedengrund 16, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. Im Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet. Wie werde ich das einmal<br />

meine Enkelkinder und Urenkel sagen, dass wir das nicht verhindert haben.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 192.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 58


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 196<br />

Von: Herta Pokshofer<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Panoramastrasse 12, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 197<br />

Von: Juliana Hartmann<br />

Adresse: Kärchergasse 3/1/19, 1030 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Es ist mir unverständlich das unsere Politiker an dieser Naturzerstörung festhalten, und<br />

keine Rücksicht auf die Gemeinden nehmen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 59


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />

vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 198<br />

Von: Maria Konrath<br />

Adresse: Waidhausenstrasse 3, 1140 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzlicher Einwand: Des Weiteren bringe ich vor, dass die ASFINAG in allen<br />

Versammlungen und Präsentationen der letzten Jahre immer vehemmt erklärt hat, dass die<br />

Fürstenfelder Schnellstraße S7 keine vorrangige Bedeutung für den überregionalen (Transit)<br />

Verkehr hat. Auch denkt man nicht an die Folgen der Luft- und Wasser- und Landzerstörung.<br />

Kinder und Enkelkinder werden uns fragen „Warum habt ihr das nicht verhindert“.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Sollte die Asfinag darauf hingewiesen haben, dass die S7 keine Transitroute ist, kann<br />

das <strong>mit</strong> den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung zusammenhängen, wo plausibel<br />

und nachvollziehbar die verkehrliche Funktion der Anbindung der Region Fürstenfeld<br />

und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum dargestellt ist. Durch die<br />

regionale Standortattraktivierung weist der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bereits derzeit hohe Verkehrsbelastungen auf. Die S7 ist allerdings<br />

auch Bestandteil des TEN-Netzes der EU und so<strong>mit</strong> eine höchstrangige<br />

Straßenverbindung für die beiden Zentralräume Graz und Budapest.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch für Flora und<br />

Fauna. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur<br />

verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 60


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Zum Vorwurf der Wasserzerstörung:<br />

Alle anfallenden Verkehrsflächenwässer werden projektsgemäß über<br />

Gewässerschutzanlagen (Filterbecken, Absetzbecken, Retentionsbecken) geführt<br />

und so<strong>mit</strong> entsprechend gereinigt. Mit Ausnahme des Bereiches der Anschlussstelle<br />

der S7 an die A2 werden alle anfallenden Wässer einer Versickerung zugeführt. Die<br />

vorgereinigten Wässer im Bereich der Anschlussstelle an die A2 werden unter<br />

Einhaltung der Vorgaben der „Allgemeinen Abwasseremmissionsverordnung –<br />

AAEV“ bzw. der „Qualitätszielverordnung Chemie, Oberflächengewässer“ in den<br />

Marbach eingeleitet.<br />

Weiters nehmen diese Gewässerschutzanlagen auch die anfallenden<br />

Verkehrsflächenwässer der A2 im Bereich der Anschlussstelle auf. Diese Wässer<br />

werden derzeit zwar retentiert aber sodann ungereinigt dem Marbach zugeführt.<br />

Folgedessen ist <strong>mit</strong> einer Verbesserung hinsichtlich der „Entsorgung“ der<br />

Verkehrsflächenwässer aus diesem Bereich zu rechnen.<br />

Bei den bestehenden Verkehrsverbindungen (Nullvariante) werden im Istzustand die<br />

anfallenden Verkehrsflächenwässer keiner Reinigung zugeführt.<br />

Aus Sicht des Fachbereiches Oberflächengewässers kann so<strong>mit</strong> nicht von einer<br />

WASSERZERSTÖRUNG gesprochen werden.<br />

Stellungnahme Nr.: 199<br />

Von: Berta Korky<br />

Adresse: Waldgasse 3, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Auch wie Landwirte können abwandern, weil es für uns durch die Straße keine Zukunft mehr<br />

gibt.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 61


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Aus vielen ähnlichen, realisierten Projekten ist bekannt, dass diese Befürchtung<br />

unbegründet ist und es durch die Realisierung von hochrangigen Straßen nicht zu<br />

einem Abwandern von Landwirten gekommen ist.<br />

Stellungnahme Nr.: 200<br />

Von: Savka Schendl<br />

Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 62


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 201<br />

Von: Gabriel Schendl<br />

Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 63


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 202<br />

Von: Sabine Schendl<br />

Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 64


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 203<br />

Von: Christian Schendl<br />

Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 65


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 204<br />

Von: Patrick Schendl<br />

Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 66


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 205<br />

Von: Sindy Schendl<br />

Adresse: Waldgasse 2, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 67


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 206<br />

Von: Felix Pokshofer<br />

Adresse: Panoramastrasse 12, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 148.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 68


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 148<br />

Stellungnahme Nr.: 207<br />

Von: Eugen Sares<br />

Adresse: Panoramastrasse 10, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 194.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 194<br />

Stellungnahme Nr.: 208<br />

Von: Alois Kloiber<br />

Adresse: Waldgasse 9, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />

meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />

sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Auch wir<br />

Landwirte können abwandern weil es für uns dadurch die Straße keine Zukunft mehr gibt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 69


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Inhaltlich ist dieser Einwand ident <strong>mit</strong> dem Einwand 28.4. Es wird daher auf die<br />

Beantwortung des Einwandes 28.4 hingewiesen.<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme auch Nummer 192 und<br />

199<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 70


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 209<br />

Von: Theresia Jost<br />

Adresse: Waldgasse 6, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />

meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />

sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Auch wir<br />

Landwirte können abwandern.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 192 und<br />

199<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 71


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 210<br />

Von: Martin Jost<br />

Adresse: Waldgasse 6, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 209.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 209<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 72


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 211<br />

Von: August Fandl<br />

Adresse: Panoramastrasse 8, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 209.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 209<br />

Stellungnahme Nr.: 212<br />

Von: Erich Veger<br />

Adresse: Emil Kraftgasse 15/21, 2500 Baden<br />

Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 73


Zusätzlicher Einwand:<br />

UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügeIIand östlich von Rudersdorf` werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet, auch ein Sachverständiger<br />

meinte, die Lärmbelästigung beträgt nur 45db, da können sofort Schallmessungen<br />

durchgeführt werden die das Gegenteil beweisen. Auch die Warentransporte, Tiertransporte<br />

sowie Firmenabwanderungen in Billiglohnländer werden dadurch gefördert. Alles wird durch<br />

die Schadstoffe belastet. Kein Politiker hält sein Versprechen. Auch wird die S7 eine<br />

Müllautobahn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192 und 199.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

In der o. a. Einlage ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten behandelt.<br />

Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />

Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />

Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />

Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />

Sollte <strong>mit</strong> dem Einwand „Müllautobahn“ der durch die Reststoffverwertung<br />

Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der S7 gemeint sein, so wird dazu<br />

festgestellt, dass das in der o. a. Einlage „verkehrliche Grundlagen“ nachvollziehbar<br />

und plausibel er<strong>mit</strong>telte Verkehrsaufkommen im Negativfall (kein Bahntransport) eine<br />

so geringe Größe einnimmt, die in den Zunahmefaktoren der Trendprognose des<br />

Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 74


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 213<br />

Von: Monika Veger<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Emil Kraftgasse 15/21, 2500 Baden<br />

Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 212.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 212.<br />

Stellungnahme Nr.: 214<br />

Von: Ing. Doris Sares<br />

Adresse: Marchstrasse 45a/1/7, 2500 Baden<br />

Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Wie Sie sicher wissen, ist in der Region südliche Steiermark und Burgenland der Bau der S7<br />

- Fürstenfeld Schnellstraße geplant. Ich habe mir die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)<br />

der ASFINAG durchgelesen und bin auf den ersten Seiten auf Folgendes gestoßen:<br />

'Wesentliche Ziele der Projektbearbeitung können genannt werden;<br />

- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />

der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />

- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten<br />

- Impuls zur weiteren Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Südost-Steiermark I Süd-<br />

Burgenland<br />

- Abstimmung <strong>mit</strong> Ausbauplänen im benachbarten Ungarn bzw. überregionalen Konzepten<br />

(z.B. TEN-Netz der EU)<br />

- Optimierte Planung hinsichtlich des späteren Baus bzw. Betriebs"<br />

Für mich gehörten folgende ebenso wesentliche Ziele in diese Liste aufgenommen: -<br />

Geringstmöglicher Schaden für die Umwelt bei Erreichung des größtmöglichen Nutzens<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 75


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

- Erwägung des wirtschaftlichen Aufwands im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen für die<br />

Region<br />

Zum ersten Punkt: ln unserer Zeit wird es deutlich, wo die Grenzen unseres Wachstums<br />

liegen und dass wir <strong>mit</strong> zunehmender Zerstörung unserer Umwelt letztlich unseren eigenen<br />

Lebensraum zugrunde richten. Am Klimawandel wird ersichtlich, wie weit der Schaden, den<br />

wir u.a. <strong>mit</strong> Industrie und Verkehr an unserer Umwelt anrichten, bereits gegangen ist. Daher<br />

ist bei jedem großen Verkehrsprojekt dringend zu überlegen, <strong>mit</strong> welchem Schaden für die<br />

Umwelt wir uns welchen Nutzen erkaufen!<br />

Zum zweiten Punkt: Die aktuelle Finanzkrise zeigt uns auch die Grenzen unserer staatlichen<br />

finanziellen Kapazitäten! Auch das Projekt S7 - Fürstenfeld Schnellstraße wird <strong>mit</strong> Geldern<br />

finanziert, die unser Staat nicht auf seinem "Sparbuch" zur Verfügung hat, sondern die <strong>mit</strong><br />

Aufnahme neuer Kredite (=weiterer Verschuldung) beschafft werden müssen. Schon vor<br />

langen Jahren hat die Zahlung unserer (Staats·)Schulden die Wertschöpfung unserer<br />

Wirtschaft überflügelt, was an der stetigen Zunahme unserer Verschuldung abzulesen ist!<br />

Daher ist es geradezu fahrlässig, weiterhin <strong>mit</strong> Krediten "die Wirtschaft ankurbeln" zu wollen<br />

(ein Schlagwort, das heute beinahe täglich in den Medien zu lesen ist), da der Nutzen aus<br />

dieser Neuverschuldung nur ein kurzfristiger ist, der uns später teuer zu stehen kommt.<br />

Zur Entlastung der Anrainer und Verringerung des Durchzugsverkehrs in den Ortschaften<br />

wären in meinen Augen zweispurige Ortsumfahrungen völlig ausreichend, auch in<br />

Anbetracht des derzeitigen Verkehrsaufkommens. Eine Schnellstraße von den Dimensionen<br />

der in Planung befindlichen S7 führt nicht nur zu einer Zerschneidung der Täler und zu<br />

einem großen Schaden für die Umwelt im Gegensatz zu ihrem Nutzen - sie ist auch finanziell<br />

nicht vertretbar, da sich ein solcher Aufwand niemals rechnen kann!<br />

Es steht in unserer Macht, im Rahmen der Verkehrsplanung vernünftige Lösungen zur<br />

Abwicklung des Verkehrsaufkommens zu erarbeiten und auch ein zukünftiges Aufkommen<br />

vorsorglich zu steuern und entsprechend zu kanalisieren (Stichwort: "Große Straßen ziehen<br />

den Verkehr an") und diese unsere Möglichkeiten sollten wir zur Schonung und Erhaltung<br />

unserer Umwelt und unter Berücksichtigung unserer finanziellen Kapazitäten auch<br />

wahrnehmen!<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu dem Thema Wirtschaftlichkeit wird auf<br />

die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet. Es wird festgestellt, dass lokale<br />

Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 76


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />

Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />

Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />

Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />

Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />

Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 im Bereich Speltenbach auf der S7-West<br />

21.540 Kfz/24h verkehren werden, dürfte die Auslastung gewährleistet sein.<br />

Zum Stichwort: "Große Straßen ziehen den Verkehr an" wird festgestellt, dass dieser<br />

induzierende Effekt im Projekt berücksichtigt ist. Die Er<strong>mit</strong>tlung des induzierten<br />

Neuverkehrs geht davon aus, dass Reisezeitverkürzungen neue Fahrten generieren.<br />

Die L250 Neusiedler Straße gehört zu jenen Zulaufstrecken zur S7, welche durch den<br />

induzierten Verkehr eine relevante Verkehrszunahme erfahren.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />

Tierlebensräumen. So wurden im Rahmen des Projektes u. a. waldverbessernde<br />

Maßnahmen und die Neuanlage bestimmter Lebensraumtypen zur Verbesserung von<br />

Funktionen an anderer Stelle berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die<br />

Zerschneidungswirkung der Trasse und die erhöhte Gefahr der Tötung querender<br />

Tiere wurden abschnittsweise Schutzwände, Leiteinrichtungen und Querungshilfen<br />

vorgesehen. Solche Maßnahmen dienen gerade dazu, das örtliche Verschwinden von<br />

empfindlichen Arten oder eine hohe Zahl verkehrsbedingt getöteter Tiere zu<br />

vermeiden.<br />

Stellungnahme Nr.: 215<br />

Von: Richard Konrath<br />

Adresse: Waidhausenstrasse 3, 1140 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 198<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 77


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 198.<br />

Stellungnahme Nr.: 216<br />

Von: Dietrich Solveig<br />

Adresse: Wilhelm-Leibl-Gasse 12/A1, 1130 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr.151.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 151.<br />

Stellungnahme Nr.: 217<br />

Von: Franz Lexmail<br />

Adresse: Sandweg 16, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Auch die Landwirte können abwandern weil es für uns durch die Straße keine Zukunft mehr<br />

gibt. Alles wird durch die Schadstoffe belastet.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192 und 199.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 78


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 218<br />

Von: Christian Moser<br />

Adresse: Sandweg 16, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 217.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 217<br />

Stellungnahme Nr.: 219<br />

Von: Sandra Weiss<br />

Adresse: Sandweg 16, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 192.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 79


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 220<br />

Von: Theresia Lorenz<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Grabenstrasse 31, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor dass die hohen Kosten für 29 Km Schnellstraße anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren ist, auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autohahnmaut zahlen will, Alles wird durch die<br />

Schadstoffe belastet. Es ist mir unverständlich das unsere Politiker an dieser<br />

Naturzerstörung festhalten. Auch wird keine Rücksicht auf die Anrainer der S7 sowie den<br />

Bewohner der angrenzenden Gemeinden genommen. Wie kann man den Anrainern der S7<br />

und den angrenzenden Gemeinden <strong>mit</strong>teilen, dass sämtliche Grundstücke bereits verkauft<br />

sind. Auch die älteren Grundbesitzer werden <strong>mit</strong> Drohung der Enteignung unter Druck<br />

gesetzt. Wir schreiben das Jahr 2009 und nicht 70 Jahre davor.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 192<br />

Stellungnahme Nr.: 221<br />

Von: Adelheid Kurz<br />

Adresse: Am Grindelsberg 7, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 191.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 80


Zusätzlicher Einwand:<br />

UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Entwertung von Liegenschaften durch den Bau der S7 wurde nicht erhoben, sowie<br />

gegen die Entwertung wurde auch nichts unternommen.<br />

Auch wird die Landwirtschaft sehr unter der Umweltbelastung leiden. Leider ist es unseren<br />

Politikern egal was aus unserer Umwelt wird.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 191 und 199.<br />

Fachgebiet Landwirtschaft<br />

Durch das Vorhaben gehen etwa 80ha lw. Fläche dauerhaft verloren. Angesichts der<br />

insgesamten Entwicklungsdynamik der Landwirtschaft und Veränderungen auch<br />

durch den Beitritt vieler neuer Länder zur EU hat sich die Landwirtschaft in den<br />

letzten Jahren deutlich verändert. Bewirtschaftungserschwernisse führen für einzelne<br />

Betriebsführer zu einem tw. bis gänzlichen Verlust des Betriebes, was für diese<br />

persönlich eine deutliche Lebensveränderung <strong>mit</strong> allen nachteiligen Folgen bedeutet.<br />

Insgesamt für das Schutzgut Landwirtschaft sind die Flächenverluste jedoch nicht so<br />

hoch, dass von einer erheblichen Beeinträchtigung für das Schutzgut Landwirtschaft<br />

auszugehen ist.<br />

Die Umweltbelastung ist in einem Ausmaß, welches weder für die Landwirtschaft<br />

noch für die Böden erhebliche Auswirkungen haben wird.<br />

Die Details sind im Einreichprojekt z.B. in der Einlage 5.2. Fachbericht<br />

„Landwirtschaft“, Einlage 6.1. „Boden“ und auch in den Fachberichten zu<br />

„Oberflächenwasserhaushalt“ (Einlage 6.2.1) oder „Geologie - Grundwasser“ (Einlage<br />

6.3.1.) dargelegt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 81


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 222<br />

Von: Fritz Lorenz<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Grabenstrasse 31, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />

Stellungnahme Nr.: 223<br />

Von: Rene Kloiber<br />

Adresse: Waldgasse 9, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 209.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 209<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 82


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführtem Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 224<br />

Von: Christian Kloiber<br />

Adresse: Waldgasse 9, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor, dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderswertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme das Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwilfersdorf auf der S7 fahren ist auch<br />

falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügeIland östlich von Rudersdorfl werden die Bewohner der Greutern Gemeindegebiet<br />

Limbach sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet. Auch wenn die ASFINAG<br />

treuen Sachverständigen meinen die Greutem wird nur <strong>mit</strong> 45db belastet. Dem kann sofort<br />

widersprochen werden in dem ein nicht ASFINAG treuer Sachverständiger eine<br />

Schallmessung vornimmt. Was nicht zu vergessen ist die Beeinträchtigung der Flora und<br />

Fauna die gerade in unserem Gebiet derzeit noch in Ordnung ist, Leider wird von den<br />

Transport - Baulobbyisten keine Rücksicht auf Mensch und Natur genommen, Für die<br />

engstirnigen Denkungsweise der verantwortlichen Herren wird sich die Natur in Zukunft zu<br />

wehren wissen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 83


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu dem Thema Wirtschaftlichkeit wird auf<br />

die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

209.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />

behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />

Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />

Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />

Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 84


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 85


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch für Flora und<br />

Fauna. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur<br />

verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 225<br />

Von: Alfred Kurz<br />

Adresse: Am Grindelsberg, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 221.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 221<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 86


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 226<br />

Von: Silvia Faißner<br />

Adresse: Rebenweg 1/12/1, 1170 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Des weiteren bringe ich vor dass die hohen Kosten für 29 km Schnellstrasse anderwertig<br />

verwendet werden könnten, von der Naturzerstörung gar nicht zu sprechen und die<br />

Annahme, dass Bewohner von Heiligenkreuz nach Großwillfersdorf auf der S7 fahren, ist<br />

auch falsch, da keiner der Fahrzeughalter Autobahnmaut zahlen will. lm Abbild 1-12 der UVE<br />

‘HügelIand östlich von Rudersdorf werden die Bewohner der Greutern, Gemeindegebiet<br />

Limbach, sehr wohl <strong>mit</strong> Lärm, Feinstaub, Gestank stark belastet. Auch wenn die<br />

offensichtlich ASFINAG - treuen Sachverständigen meinen, die Greutern wird nur <strong>mit</strong> 45db<br />

belastet. Dem kann sofort widersprochen werden, in dem ein unabhängiger<br />

Sachverständiger eine Schallmessung vornimmt. Nicht zu vergessen ist die Beeinträchtigung<br />

der Flora und Fauna, die gerade in unserem Gebiet derzeit noch in Ordnung ist. Leider wird<br />

von dem Transport - Baulobbyisten keine Rücksicht auf Mensch und Natur genommen.<br />

Gegen die engstirnige Denkungsweise der verantwortlichen Herren wird sich die Natur in<br />

Zukunft zu wehren wissen. Ich beabsichtige, mich im Gemeindegebiet von Limbach<br />

niederzulassen, unter diesen Umständen werde ich allerdings davon Abstand nehmen<br />

müssen, denn Lärm und Gestank habe ich in Wien auch zur Genüge.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 87


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In der o. a. Einlage 1.4.1 ist die Analyse der Ausstattung von Kfz <strong>mit</strong> Vignetten<br />

behandelt. Beim Erhebungsquerschnitt Großwilfersdorf stammen ein Drittel der<br />

Jahresvignettenbesitzer aus dem Bezirk Fürstenfeld, was obige Aussage hinterlegt.<br />

Die Anzahl der derzeit bereits registrierten Vignettenbesitzer widerspricht dem<br />

Einwand, dass Fahrzeughalter keine Autobahnmaut zahlen wollen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

In der gegenständlichen Stellungnahme wird der Ortsteil Limbach-Greutern der<br />

Gemeinde Kukmirn erwähnt. In Projektseinlage 4.6.18 „Differenzlärmkarte - Planfall<br />

S7 minus Nullvariante, Lnight, Prognose 2025“ ist für dieses Gebiet keine<br />

immissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der S7 ausgewiesen. Die<br />

Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />

S7“ zeigt für Objekte in diesem Gebiet Beurteilungspegel, die deutlich unter dem<br />

Zielwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms entsprechend den<br />

Vorsorgewerten für Lärm gemäß Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation bzw.<br />

den Planungsrichtwerten für „Wohnen“ gemäß ÖNORM S 5021 liegen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich des Weilers Greutern kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />

Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />

Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />

wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 88


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch für Flora und<br />

Fauna. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur<br />

verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 89


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 227<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Mag.iur. Dipl.-Ing. Hans Diester Faißner<br />

Adresse: Rebenweg 1/12/1, 1170 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 226.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 226<br />

Stellungnahme Nr.: 228<br />

Von: Helga Padelek<br />

Adresse: Tenschertstrasse 24/7/5, 1230 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />

Stellungnahme Nr.: 229<br />

Von: Heinz Padelek<br />

Adresse: Tenschertstrasse 24/7/5, 1230 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 90


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />

Stellungnahme Nr.: 230<br />

Von: Gerhard Stekovits<br />

Adresse: Kleinfavoriten 3, 7535 St. Michael<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />

Stellungnahme Nr.: 231<br />

Von: Silvia Stekovits<br />

Adresse: Kleifavoriten 3, 7535 St. Michael<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 197.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 197<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 91


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 232<br />

Von: Elisabeth Bär<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Panoramastrasse 24, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 191.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 191<br />

Stellungnahme Nr.: 233<br />

Von: Ida Fandl<br />

Adresse: Panoramastrasse 8, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 212.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Jetzt steht es fest, dass die Bewohner der Gemeinden Kukmirn Ortsteil Limbach <strong>mit</strong> Lärm,<br />

Dreck sehr stark belastet werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 92


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In der gegenständlichen Stellungnahme wird der Ortsteil Limbach-Greutern der<br />

Gemeinde Kukmirn erwähnt. In Projektseinlage 4.6.18 „Differenzlärmkarte - Planfall<br />

S7 minus Nullvariante, Lnight, Prognose 2025“ ist für dieses Gebiet keine<br />

immissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der S7 ausgewiesen. Die<br />

Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />

S7“ zeigt für Objekte in diesem Gebiet Beurteilungspegel, die deutlich unter dem<br />

Zielwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms entsprechend den<br />

Vorsorgewerten für Lärm gemäß Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation bzw.<br />

den Planungsrichtwerten für „Wohnen“ gemäß ÖNORM S 5021 liegen.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />

Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />

Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />

wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Stellungnahme Nr.: 234<br />

Von: Evelyn Hütter<br />

Adresse: Am Wiesengrund 8, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 93


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 235<br />

Von: Monikal Balek<br />

Adresse: Ferdinandgasse 5, 2340 Mödling<br />

Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 151.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 151<br />

Stellungnahme Nr.: 236<br />

Von: Karin Reichelt<br />

Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 179.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Die Politik soll endlich Versprechen welche bezüglich der S7 getan wurden einhalten.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich politischen Fragen und Rechtsfragen und zu den Themen<br />

Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 179<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 94


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 237<br />

Von: Alexander Reichelt<br />

Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />

Stellungnahme Nr.: 238<br />

Von: Bernd Hipfinger<br />

Adresse: Billrothstrasse 61/11, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />

Stellungnahme Nr.: 239<br />

Von: Nikolaus Reichelt<br />

Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 95


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />

Stellungnahme Nr.: 240<br />

Von: Horst Reichelt<br />

Adresse: Hameaustrasse 28/3, 1190 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 27.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 236<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 236<br />

Stellungnahme Nr.: 241<br />

Von: Alexandra Ederer<br />

Adresse: Am Marbach 20, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 96


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 242<br />

Von: Karl Balek<br />

Adresse: Ferdinandgasse 5, 2340 Mödling<br />

Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 151<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 151<br />

Stellungnahme Nr.: 243<br />

Von: Franz Hütter<br />

Adresse: Am Wiesengrund 8, 7543 Limbach<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 172<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 172<br />

Stellungnahme Nr.: 244<br />

Von: Christian Ring<br />

Adresse: Bayerstrasse 9, 4061 Pasching<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 97


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stellungnahme Nr.: 245<br />

Von: Peter Retzl<br />

Adresse: Steinbrecherring 21, 4400 Steyr<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stellungnahme Nr.: 246<br />

Von: Siegfried Gibley<br />

Adresse: Höllstrasse 3, 4451 Garsten<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 98


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 247<br />

Von: Franz Burgholzer<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Karl – Marx – Strasse 8/1, 4400 Steyr<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stellungnahme Nr.: 248<br />

Von: Doris Stiglecker<br />

Adresse: Mühlauweg 36/6, 4523 Sierning<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stellungnahme Nr.: 249<br />

Von: Iris Janak<br />

Adresse: St. Bertholdallee 56/4, 4451 Garsten<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 99


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stellungnahme Nr.: 250<br />

Von: Erich Hofmarcher<br />

Adresse: Mateottihof 4, 4400 Steyr<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stellungnahme Nr.: 251<br />

Von: Johann Höllbacher<br />

Adresse: Hessenplatz 3, 4400 Steyr<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 135<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 135<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 100


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 252<br />

Von: Maria Kracher<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 215, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Ich wohne direkt <strong>mit</strong> Blick auf die Lafnitzquerung und un<strong>mit</strong>telbar am Auffahrtsknoten der<br />

B57a. Schutzmaßnahmen gegen Lärm und umweltbelastende Schadstoffe sind überhaupt<br />

nicht gegeben, laut Projektsunterlagen ersichtlich!!<br />

Es ist <strong>mit</strong> einer dauerhaften Erhöhung des Verkehrslärms zu rechnen. Nachweislich<br />

gesundheitsschädigend auch durch die Schadstoffe. Wertverlust für unsere Wohnobjekte<br />

und Grundstücke.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit und in der Betriebsphase wird es an oben angeführten Objekt<br />

zu geringen Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 101


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

eingehalten. Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase<br />

einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb<br />

Kontrollmessungen gefordert und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten<br />

Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild<br />

Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen, Hecken und die Neuanlage eines<br />

Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen (siehe Unterlage<br />

4.3.7).<br />

Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a verläuft die<br />

Trasse in Dammlage. Hier werden vom Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Im Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das Niveau<br />

der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen auch<br />

die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle und Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Stellungnahme Nr.: 253<br />

Von: Monika Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 14, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Das Untersuchungsgebiet muss auf ganz Deutsch Kaltenbrunn ausgedehnt werden, auch<br />

auf die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind!!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume richtig ausgewählt sind. Entsprechende gutachterliche<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 102


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Feststellungen finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />

„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Zur gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird ergänzt, dass in<br />

Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />

S7“ für einzelne Objekte an der B57a Beurteilungspegel angegeben sind, die über<br />

dem Ziel- bzw. Grenzwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms liegen. Diese<br />

Objekte sind nicht von der „Neuanlage“ sondern vom untergeordneten Straßennetz<br />

betroffen. Hier ist nur dann objektseitiger Lärmschutz infolge indirekter<br />

Projektauswirkungen (Schallpegelzunahme durch induzierten Verkehr) vorgesehen,<br />

wenn an der Gebäudefassade Gesamtschallimmissionen von > 60 dB zur Tageszeit<br />

und > 50 dB zur Nachtzeit auftreten und deren Veränderung über dem<br />

Irrelevanzkriterium liegt.<br />

Die Stellungnahme Nr. 253 bezieht sich auf eine Adresse, welche rd. 2,4 km nördlich<br />

der S7 im Ortsbereich Deutsch-Kaltenbrunn gelegen ist. Im Zuge der Erstellung des<br />

Teilgutachtens „Lärm“ wurden die UVE-Unterlagen geprüft und aus schalltechnischer<br />

Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet. In Einlage 4.7.1 ist<br />

ausgewiesen, dass die emissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der<br />

B57a, bedingt durch den induzierten Verkehr der S7, im Zehntel-dB-Bereich liegt. Die<br />

Änderung der Emission ist linear auf die Immission übertragbar. Die<br />

vorhabensbedingte Immissionszunahme liegt daher auch im Zehntel-dB-Bereich. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“,<br />

Kap. 3 und 5.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin:<br />

Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird, zu<br />

einer Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt.<br />

Aufgrund der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die<br />

Gesundheit durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle<br />

anderen verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe<br />

werden in einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur<br />

Folge haben kann.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 103


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />

Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />

Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />

Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />

eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />

Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />

im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />

Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />

auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Für den Fachbereich Geotechnik und Tunnelbau umfasst der Untersuchungsraum<br />

einen Trassenstreifen <strong>mit</strong> einer <strong>mit</strong>tleren Breite von ca. 5 km, innerhalb dessen von<br />

der Projektwerberin Feld- und Laboruntersuchungen zur Erkundung, Beschreibung<br />

und Klassifizierung der vorliegenden Untergrundverhältnisse durchgeführt worden<br />

sind.<br />

Der geotechnische Einflussbereich, innerhalb dessen sich Veränderungen der<br />

Untergrundstabilität ergeben können, ist jedenfalls innerhalb des beschriebenen<br />

Untersuchungsraumes zu erwarten, sodass aus Sicht des Fachbereiches<br />

Geotechnik, Tunnelbau und Brandsicherheit das Untersuchungsgebiet ausreichend<br />

ist.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 104


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichnen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Kulturgüter:<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Fachgebiet Raumplanung + Erholung<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 105


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 106


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 254<br />

Von: Maria Gaunersdorfer<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Wie verhält sich die Klimaschutz – Konvention der UNO <strong>mit</strong> dem Neubau von<br />

Transitautobahnen!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Eine Relevanz der Klimarahmenkonvention für die Forstpolitik ergibt sich aus der<br />

Möglichkeit, Wälder als Kohlenstoffsenker in die nationale Bilanz <strong>mit</strong>einzubeziehen.<br />

Des Weiteren ist es derzeit möglich, im Rahmen der Gemeinschaftsreduktion (Joint<br />

Implementation) und dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM)<br />

durch Aufforstungen in Entwicklungsländern die CO2-Bilanz<br />

Es kann keine Unvereinbarkeit der S7 <strong>mit</strong> der Klimarahmenkonvention der Vereinten<br />

Nationen erkannt werden. Siehe dazu auch Behandlung der Stellungnahme 12.1 zum<br />

Kyoto-Protokoll!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 107


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Stellungnahme Nr.: 255<br />

Von: Marg. Tege<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 341, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Die S7 ist <strong>mit</strong> der Rio – Konferenz von 1992 (Erdgipfel) nicht vereinbar.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 108


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 109


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Stellungnahme Nr.: 256<br />

Von: Franz Gaunersdorfer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Die S7 ist <strong>mit</strong> dem Weltgipfel Johannesburg 2002 nicht vereinbar!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung fand vom 26. August bis zum 4.<br />

September 2002 in Johannesburg/Südafrika <strong>mit</strong> ca. 20.000 Delegierten von<br />

Regierungen, der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Kommunen<br />

statt. Ziel war neben der Bilanzierung der Agenda 21, des Plans zur Umsetzung der<br />

Agenda 21 (New York 1997), sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategien, die<br />

Fortschreibung neuer Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung bis<br />

2015/2017.<br />

Der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung endete <strong>mit</strong> der Verabschiedung einer<br />

Politischen Erklärung der Staats- und Regierungschefs („The Johannesburg<br />

Declaration on Sustainable Development“) und eines 65-seitigen Johannesburg-<br />

Aktionsplans („Plan of Implementation“).<br />

Das Hauptergebnis dieses Weltgipfels ist, dass der künftige Weg zur Umsetzung des<br />

Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung durch neue Prioritäten, Zielmarken und<br />

Umsetzungsprogramme vorgegeben wurde. Erstmals wurden quantifizierbare Ziele,<br />

insbesondere die Millenniumsziele in den Aktionsplan aufgenommen.<br />

Wichtige neue Ziele sind:<br />

• Bis zum Jahr 2010 soll der Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt) deutlich<br />

reduziert werden.<br />

• Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl der Menschen die in absoluter Armut leben<br />

(weniger als 1 € pro Tag) um 500 Mio. reduziert werden, weltweit alle Kinder<br />

eine Grundschulausbildung erhalten und der Anteil der Menschen, die keinen<br />

Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben, halbiert werden.<br />

• Bis zum Jahr 2020 soll eine Minimierung der gesundheits- und<br />

umweltschädlichen Auswirkungen bei der Produktion und dem Gebrauch von<br />

Chemikalien erreicht werden.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem<br />

Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 110


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Aus lufttechnischer Sicht kann keine Unvereinbarkeit der S7 <strong>mit</strong> dem Weltgipfel für<br />

nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />

Stellungnahme Nr.: 257<br />

Von: Gudrun Wolf<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 201, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Schutzmaßnahmen sind nicht gegeben. Verkehrslärm – gesundheitsschädigend.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 111


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 258<br />

Von: Maria Kracher<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Die S7 zerstört den Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere und ist daher <strong>mit</strong> der Artenschutz<br />

Konvention Rio 1992 nicht vereinbar!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Mit der „Artenschutz Konvention Rio 1992“ ist das Übereinkommen über die<br />

Biologische Vielfalt (1992) gemeint, wobei "biologische Vielfalt" nach der Definition<br />

des Übereinkommens, dem auch Österreich beigetreten ist, die Variabilität unter<br />

lebenden Organismen jeglicher Herkunft und die ökologischen Komplexe, zu denen<br />

sie gehören, umfasst. Dabei ist die Erhaltung der Artenvielfalt einer der relevanten<br />

Aspekte. Österreich kommt den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen u. a. durch<br />

entsprechende Berichte über die diesbezüglichen Aktivitäten und die Erarbeitung<br />

einer Biodiversitätsstrategie (zunächst 1998, überarbeitete Fassung 2005) nach. Eine<br />

Übersicht über die Aktivitäten Österreichs findet sich auf der Webseite des Nationalen<br />

Clearing House Mechanism (www.biodiv.at). Un<strong>mit</strong>telbar dem Schutz der<br />

biologischen Vielfalt im Sinne des Übereinkommens, sowohl der Lebensräume wie<br />

auch der Arten, dienen das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 sowie<br />

die artenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in den Landesnaturschutzgesetzen<br />

umgesetzt wurden. Im vorliegenden Projekt wurden diese Vorgaben ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein, dies wird auch weder durch<br />

die Biodiversitätskonvention noch deren Umsetzung in nationale Aktivitäten und die<br />

Gesetzgebung grundsätzlich in Frage gestellt. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />

vermehrbar ist, geht hierbei auch Natur und Lebensraum von Arten verloren, dies ist<br />

zutreffend. Die im Projekt vorgesehenen und ergänzend im<br />

Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen sind allerdings<br />

dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 112


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

zu mindern. Dies gilt auch für Pflanzen und Tiere. Die Artenschutzerfordernisse<br />

wurden speziell behandelt und sind ausreichend berücksichtigt.<br />

Eine Unvereinbarkeit der S7 West <strong>mit</strong> der Artenschutz Konvention Rio 1992 kann<br />

jedenfalls nicht erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255<br />

Stellungnahme Nr.: 259<br />

Von: Willi Kracher<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 63, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn,<br />

denn alle Deutsch - Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 113


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 253<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Zur gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird ergänzt, dass in<br />

Projektseinlage 4.7.2 „Gebäudeberechnungen Betriebsphase, Bestand und Planfall<br />

S7“ für einzelne Objekte an der B57a Beurteilungspegel angegeben sind, die über<br />

dem Ziel- bzw. Grenzwert für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms liegen. Diese<br />

Objekte sind nicht von der „Neuanlage“ sondern vom untergeordneten Straßennetz<br />

betroffen. Hier ist nur dann objektseitiger Lärmschutz infolge indirekter<br />

Projektauswirkungen (Schallpegelzunahme durch induzierten Verkehr) vorgesehen,<br />

wenn an der Gebäudefassade Gesamtschallimmissionen von > 60 dB zur Tageszeit<br />

und > 50 dB zur Nachtzeit auftreten und deren Veränderung über dem<br />

Irrelevanzkriterium liegt.<br />

Die Stellungnahme Nr. 259 bezieht sich auf eine Adresse, welche rd. 2,4 km nördlich<br />

der S7 im Ortsbereich Deutsch-Kaltenbrunn gelegen ist. Im Zuge der Erstellung des<br />

Teilgutachtens „Lärm“ wurden die UVE-Unterlagen geprüft und aus schalltechnischer<br />

Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet. In Einlage 4.7.1 ist<br />

ausgewiesen, dass die emissionsseitige Änderung im relevanten Einflussbereich der<br />

B57a, bedingt durch den induzierten Verkehr der S7, im Zehntel-dB-Bereich liegt. Die<br />

Änderung der Emission ist linear auf die Immission übertragbar. Die<br />

vorhabensbedingte Immissionszunahme liegt daher auch im Zehntel-dB-Bereich. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“,<br />

Kap. 3<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichnen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Humanmedizin:<br />

Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7induziert wird zu einer<br />

Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt. Aufgrund<br />

der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die Gesundheit<br />

durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle anderen<br />

verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe werden in<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 114


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur Folge<br />

haben kann.<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />

Stellungnahme Nr.: 260<br />

Von: Ilse Gölles<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 288, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 115


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 261<br />

Von: Albert Erkinger<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 351, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 262<br />

Von: Ilse Erkigner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 351, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 116


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 263<br />

Von: Oliver Wagner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 348, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Die S7 ist nicht vereinbar <strong>mit</strong> der Rio – Deklaration über Umwelt und Entwicklung der UNO<br />

1992!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 117


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255<br />

Stellungnahme Nr.: 264<br />

Von: Larissa Wagner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 348, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Das ganze Projekt ist <strong>mit</strong> der Aalborg Charta 94, die auch Österreich ratifiziert hat, nicht<br />

vereinbar.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Aalborg Charta 94 (<strong>Stellungnahmen</strong> 264)<br />

Bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung kommt den Kommunen eine<br />

Schlüsselrolle zu. So betont die Agenda 21 <strong>mit</strong> einem eigenen Kapitel die besondere<br />

Verantwortung und Zuständigkeit der Lokalbehörden für die Umsetzung der Ziele von<br />

Rio ("Lokale Agenda 21").<br />

Städte und Gemeinden haben sich seither in verschiedenen Organisationen wie z.B.<br />

ICLEI (Internationaler Rat für Kommunale Umweltinitiativen) zusammengeschlossen,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 118


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

um sich bei der Umsetzung der Agenda 21 und der Lokalen Agenda 21 (LA21)<br />

gegenseitig zu unterstützen. Vom 24.-27. Mai 1994 fand im dänischen Aalborg, von<br />

der Stadt Aalborg und der EU veranstaltet und von ICLEI inhaltlich ausgerichtet, die<br />

Europäische Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden statt. An<br />

ihrem Ende beschlossen die mehr als 600 Teilnehmer die sog. Charta der<br />

Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit<br />

(Charter of European Cities & Towns Towards Sustainability) oder kurz Charta von<br />

Aalborg.<br />

Die Charta von Aalborg besteht aus drei Teilen:<br />

Teil I: Durch Konsens angenommene Erklärung: Europäische Städte und Gemeinden<br />

auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit<br />

Teil II: Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden<br />

Teil III: In "Lokale Agenda 21" - Prozesse eintreten: Kommunale<br />

Handlungsprogramme für Zukunftsbeständigkeit<br />

Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden hat danach<br />

folgende Hauptaufgaben:<br />

1. Erleichterung der gegenseitigen Unterstützung der europäischen Städte und<br />

Gemeinden bei der Gestaltung<br />

2. Entwicklung und Umsetzung von Programmen <strong>mit</strong> dem Ziel der<br />

Zukunftsbeständigkeit<br />

3. Sammlung und Verbreitung von Informationen über gute Beispiele auf<br />

kommunaler Ebene<br />

4. Förderung des Grundsatzes der Zukunftsbeständigkeit in anderen Kommunen<br />

5. Anwerbung weiterer Unterzeichner der Charta<br />

6. Verleihung eines jährlichen Preises "Zukunftsbeständige Stadt"<br />

7. Formulierung politischer Empfehlungen an die Europäische Kommission<br />

8. Beiträge zu den Berichten "Zukunftsbeständige Städte" der<br />

Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt<br />

9. Unterstützung von Kommunalpolitikern bei der Umsetzung geeigneter<br />

Empfehlungen und Rechtsvorschriften der Europäischen Union<br />

10. Herausgabe eines Bulletins der Kampagne. Zur Durchführung dieser<br />

Aufgaben muss eine Kampagnen-Koordinierung eingerichtet werden.<br />

Bei der Ausarbeitung der kommunalen Handlungsprogramme (Lokale Agenda 21)<br />

sollen folgende Schritte berücksichtigt werden:<br />

1. Anerkennung der bestehenden Rahmenbedingungen für Planung und<br />

Finanzierung sowie anderer Pläne und Programme<br />

2. systematische Bestimmung von Problemen und ihrer Ursachen, unter<br />

gründlicher Öffentlichkeitsbefragung;<br />

3. Dringlichkeitsreihung von Aufgaben zur Behandlung der er<strong>mit</strong>telten Probleme;<br />

4. Aufstellung eines Leitbildes für eine zukunftsbeständige Kommune unter<br />

Beteiligung aller Bereiche der örtlichen Gemeinschaft;<br />

5. Prüfung und Beurteilung alternativer strategischer Möglichkeiten;<br />

6. Aufstellung eines langfristigen kommunalen Handlungsprogrammes für<br />

Zukunftsbeständigkeit einschließlich messbarer Ziele;<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 119


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

7. Ausarbeitung eines Planes zur Umsetzung des Handlungsprogrammes<br />

einschließlich eines Zeitplanes sowie Festlegung der Verantwortlichkeiten der<br />

einzelnen Partner;<br />

8. Einrichtung von Systemen und Verfahren zur projektbegleitenden Kontrolle<br />

und Berichterstattung über die Umsetzung des Programmes.<br />

Die Charta von Aalborg wurde anfangs von 80 europäischen Kommunen und 253<br />

Vertretern internationaler Organisationen, nationaler Regierungen, wissenschaftlicher<br />

Institute, Berater und Einzelpersonen unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung der<br />

Charta initiierten die Städte, Gemeinden und Kreise die Europäische Kampagne<br />

zukunftsbeständiger Städte und verpflichteten sich dazu, in "Lokale Agenda 21"-<br />

Prozesse einzutreten und langfristige Handlungsprogramme <strong>mit</strong> dem Ziel der<br />

Zukunftsbeständigkeit aufzustellen.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />

angeführten Charta erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Eine Unvereinbarkeit der S7 <strong>mit</strong> der Aalborg-Charta kann nicht erkannt werden.<br />

Stellungnahme Nr.: 265<br />

Von: Karl Schöntag<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 266, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Aufgrund der Aarhus – Konvention 1998, die auch Österreich ratifiziert hat, nicht<br />

genehmigungsfähig!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus<br />

unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen<br />

über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 120


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.<br />

Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person<br />

Rechte im Umweltschutz zuschreibt.<br />

Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei "Säulen" zusammen:<br />

• dem Zugang zu Informationen (Art. 4),<br />

• der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Art. 6 - 8) und<br />

• dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).<br />

26 der 27 EU Mitgliedstaaten haben – außer Irland - die Aarhus Konvention ratifiziert<br />

und sind so<strong>mit</strong> Vertragspartei geworden. Da auch die Europäische Gemeinschaft die<br />

Konvention unterzeichnet hat und im Jahr 2005 Vertragspartei geworden ist, waren<br />

entsprechende Anpassungen des EG-Rechts an die Vorgaben der Aarhus<br />

Konvention notwendig. Die Konvention wurde <strong>mit</strong>tlerweile durch eine Reihe von<br />

Rechtsakten umgesetzt.<br />

In Österreich erfolgt die Umsetzung der Konvention im Wesentlichen auf Basis von<br />

EG-Richtlinien, die die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Vorgaben der<br />

Aarhus Konvention zum Ziel haben.<br />

Österreich hat im Dezember 2007 einen ersten detaillierten Umsetzungsbericht für<br />

die 3. Vertragsstaatenkonferenz in Riga, Juni 2008, über<strong>mit</strong>telt. In diesem finden sich<br />

die Details, wie die Konventionsartikel in Österreich umgesetzt wurden.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />

angeführten Konvention erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 266<br />

Von: Irmgard Schöntag<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 266, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Aufgrund der Rio – Deklaration über Entwicklung und Umwelt 1992, die auch Österreich<br />

ratifiziert hat, nicht genehmigungsfähig!!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 121


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 122


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255<br />

Stellungnahme Nr.: 267<br />

Von: Hermann Bauer<br />

Adresse: Bergstrasse 5, 7543 Neusiedl<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 266.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 266<br />

Stellungnahme Nr.: 268<br />

Von: Sarah Bauer<br />

Adresse: Bergstrasse 5, 7543 Neusiedl<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 266.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Aufgrund Dokumente Agende 21, Rio – Konferenz 1992, Artenschutz – Konvention, ist das<br />

Projekt nicht genehmigungsfähig!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 123


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 124


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 255<br />

Stellungnahme Nr.: 269<br />

Von: Waltraud Schulter<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 373, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Aufgrund der Milleniumsziele (2000) der UNO, die auch Österreich <strong>mit</strong>beschlossen hat, ist<br />

das Projekt nicht genehmigungsfähig.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die UN-Millenniumsziele sind acht Entwicklungsziele (englisch Millennium<br />

Development Goals, MDGs) für das Jahr 2015, die im Jahr 2000 von einer<br />

Arbeitsgruppe aus Vertretern der UNO, der Weltbank, der OECD und mehreren<br />

NGOs formuliert worden sind.<br />

1. Bekämpfung von extremer Armut und Hunger<br />

o Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die<br />

weniger als den Gegenwert eines US-Dollars pro Tag zum Leben<br />

haben.<br />

o Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die<br />

Hunger leiden.<br />

o Vollbeschäftigung in ehrbarer Arbeit für alle erreichen, auch für Frauen<br />

und Jugendliche.<br />

2. Primarschulbildung für alle<br />

o Bis zum Jahr 2015 sicherstellen, dass Kinder in der ganzen Welt,<br />

Mädchen wie Jungen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen<br />

können.<br />

3. Gleichstellung der Geschlechter / Stärkung der Rolle der Frauen<br />

o Das Geschlechtergefälle in der Primar- und Sekundarschulbildung<br />

beseitigen, möglichst bis 2005 und auf allen Bildungsebenen bis<br />

spätestens 2015.<br />

4. Senkung der Kindersterblichkeit<br />

o Zwischen 1990 und 2015 Senkung der Kindersterblichkeit von Unter-<br />

Fünf-Jährigen um zwei Drittel (von 10,6 Prozent auf 3,5 Prozent).<br />

5. Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 125


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

o Zwischen 1990 und 2015 Senkung der Sterblichkeitsrate von Müttern<br />

um drei Viertel.<br />

o Bis 2015 allgemeinen Zugang zu reproduktiver Gesundheit erreichen.<br />

6. Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten<br />

o Bis 2015 die Ausbreitung von HIV/AIDS zum Stillstand bringen und<br />

eine Trendumkehr bewirken.<br />

o Bis 2010 weltweiten Zugang zu medizinischer Versorgung für alle<br />

HIV/AIDS-Infizierten erreichen, die diese benötigen.<br />

o Bis 2015 die Ausbreitung von Malaria und anderen schweren<br />

Krankheiten zum Stillstand bringen und eine Trendumkehr bewirken.<br />

7. Ökologische Nachhaltigkeit<br />

o Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in der Politik und den<br />

Programmen der einzelnen Staaten verankern und die Vernichtung<br />

von Umweltressourcen eindämmen.<br />

o Den Verlust der Biodiversität verringern, bis 2010 eine signifikante<br />

Drosselung der Verlustrate erreichen.<br />

o Bis 2015 Halbierung des Anteils der Menschen ohne dauerhaft<br />

gesicherten Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser (von 65<br />

Prozent auf 32 Prozent).<br />

o Bis 2020 eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen von<br />

mindestens 100 Millionen Slumbewohnern und -bewohnerinnen<br />

bewirken.<br />

8. Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung<br />

o Weitere Fortschritte bei der Entwicklung eines offenen,<br />

regelgestützten, berechenbaren und nicht diskriminierenden Handels-<br />

und Finanzsystems. Dies umfasst die Verpflichtung zu<br />

verantwortungsbewusster Regierungsführung, zu Entwicklung und zur<br />

Senkung der Armut - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler<br />

Ebene.<br />

o Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten<br />

entwickelten Länder Least Developed Countries. Das beinhaltet den<br />

Abbau von Handelshemmnissen, Schuldenerleichterung und -erlass,<br />

besondere finanzielle Unterstützung der aktiv um Armutsminderung<br />

bemühten Länder.<br />

o Den besonderen Bedürfnissen der Binnen- und kleinen Insel-<br />

Entwicklungsländern Rechnung tragen.<br />

o Umfassende Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene<br />

zur Lösung der Schuldenprobleme der Entwicklungsländer.<br />

o In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Entwicklungsländern Strategien zur<br />

Schaffung menschenwürdiger und sinnvoller Arbeitsplätze für junge<br />

Menschen erarbeiten und umsetzen.<br />

o In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Pharmaunternehmen Zugang zu<br />

unentbehrlichen Arznei<strong>mit</strong>teln zu erschwinglichen Preisen in<br />

Entwicklungsländern gewährleisten.<br />

o In Zusammenarbeit <strong>mit</strong> dem privaten Sektor dafür sorgen, dass die<br />

Vorteile neuer Technologien, insbesondere von Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien, von Entwicklungsländern genutzt<br />

werden können.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Milleniumszielen erkannt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 126


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 270<br />

Von: Alexandra Peischl<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 47, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 269.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 127


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 269<br />

Stellungnahme Nr.: 271<br />

Von: Harald Bauer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 181, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Aufgrund der Alpen – Konvention ist das Projekt nicht genehmigungsfähig!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die S7 West ist nicht vom Anwendungsbereich der Alpenkonvention erfasst.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 128


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 272<br />

Von: Hannelore Bauer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 181, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 264.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 264<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 129


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 273<br />

Von: Doris Pustelnik<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 264.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 264<br />

Stellungnahme Nr.: 274<br />

Von: Viktoria Pustelnik<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 264.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 264<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 130


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 275<br />

Von: Simon Pustelnik<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzlicher Einwand:<br />

Nachweislich sterben mehr Menschen neben als auf der Autobahn, ich habe ein Grundrecht<br />

auf ein gesundes langes Leben. Siehe die Europa – Charta!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist eine noch nicht rechtlich<br />

bindende Kodifizierung der Grundrechte auf Ebene der Europäischen Union. Mit der<br />

Charta sind die Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer<br />

verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention.<br />

Die Charta enthält die auf Ebene der Union geltenden Grundrechte, die bisher nur als<br />

allgemeiner Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf die<br />

gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union im Vertrag genannt werden (Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags). Da<strong>mit</strong><br />

werden die Grundrechte für den Einzelnen transparenter. Zugleich sollen Identität<br />

und Legiti<strong>mit</strong>ät der Europäischen Union gestärkt werden.<br />

In sechs Kapiteln (Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität,<br />

Bürgerrechte und justizielle Rechte) fasst die Charta die allgemeinen Menschen- und<br />

Bürgerrechte und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem Dokument<br />

zusammen. Ein weiteres Kapitel regelt die so genannten horizontalen Fragen; es<br />

enthält die Regeln, die querschnittsartig für alle Grundrechte gelten (Adressaten der<br />

Grundrechte, Grundrechtsschranken, Verhältnis zu anderen<br />

Grundrechtsgewährleistungen, insbesondere zur Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention, Missbrauchsverbot). Einige Abschnitte der Charta<br />

wurden relativ unklar gehalten, so ist z. B. in Artikel 6 das Recht jeder Person „auf<br />

Freiheit und Sicherheit“ festgeschrieben, wobei unbestimmt bleibt, wie etwa<br />

individuelle Freiheit gegenüber kollektiver Sicherheit zu gewichten ist.<br />

In 54 Artikeln werden den europäischen Bürgern umfassende Rechte zugesichert.<br />

Artikel II-61 VVE sieht man deutlich die Handschrift des deutschen<br />

Verfassungsrechtlers und damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog an: „Die<br />

Würde des Menschen ist unantastbar“ (entspricht Artikel 1 Absatz 1 des<br />

Grundgesetzes). Doch ist die Charta im Schutzbereich weiter als die Rechte im<br />

deutschen Grundgesetz; sie sichert neben den klassischen Bürgerrechten wie Rede-,<br />

Meinungs- oder Versammlungsfreiheit auch den Verbraucherschutz, den<br />

Datenschutz, ein „Recht auf eine gute Verwaltung“ und weitgehende Rechte von<br />

Kindern, Behinderten und Alten. Auch soziale Rechte wurden in die Charta<br />

aufgenommen. So sind unter anderem „würdige Arbeitsbedingungen“ und eine<br />

kostenlose Arbeitsver<strong>mit</strong>tlung garantiert.<br />

Die Reichweite der Grundrechte wird aus der Charta selbst heraus nicht ersichtlich.<br />

Die Grenzen der einzelnen Grundrechte ergeben sich aus der Europäischen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 131


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Menschenrechtskonvention, auf die verwiesen wird. Der Artikel II-112 VVE ist<br />

insofern von weitreichender Bedeutung.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />

angeführten Charta erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die Lebenserwartung der Menschen hat sich in den letzten 50 Jahren deutlich erhöht,<br />

so liegt das <strong>mit</strong>tlere Sterbealter heut bei ca. 80 Jahren. Heute leben mehr Menschen<br />

in Städten, als auf dem Lande. Es liegt in der Natur der Dinge, dass die<br />

Schadstofflast in Städten deutlich höher liegt und dennoch steigt die<br />

Lebenserwartung. Das Leben als direkter Anrainer einer Autobahn hat stellt dann ein<br />

besonders Risiko für die Gesundheit dar, wenn auf der Autobahn die Frequenz des<br />

Verkehrs ein Ausmaß annimmt, dass die Konzentration der Schadstoffe ein Ausmaß<br />

annimmt, bei der die Gesundheit negativ beeinflusst wird. Ein UVP-Verfahren dient<br />

unter anderem zu analysieren, ob für die betroffenen Bürger ein Gesundheitsrisiko<br />

vorliegt. Eine Umweltverträglichkeit eines Projektes liegt erst dann vor, wenn, wenn<br />

dieses Risiko ausgeschlossen werden kann.<br />

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist eine noch nicht rechtlich<br />

bindende Kodifizierung der Grundrechte auf Ebene der Europäischen Union. Mit der<br />

Charta sind die Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer<br />

verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention. In sechs Kapiteln (Würde des Menschen, Freiheit,<br />

Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte) fasst die Charta die<br />

allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte und die wirtschaftlichen und sozialen<br />

Rechte in einem Dokument zusammen. Ein weiteres Kapitel regelt die so genannten<br />

horizontalen Fragen; es enthält die Regeln, die querschnittsartig für alle Grundrechte<br />

gelten (Adressaten der Grundrechte, Grundrechtsschranken, Verhältnis zu anderen<br />

Grundrechtsgewährleistungen, insbesondere zur Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention, Missbrauchsverbot). Der Humanmediziner orientiert sich<br />

an der Definition der Gesundheit der WHO: Gesundheit ist ein Zustand vollständigen<br />

körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und daher weit mehr als die<br />

bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 132


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 276<br />

Von: Freiwillige Feuerwehr Altenmarkt<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: 8280 Altenmarkt – FuB Nr. 46001<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Wir sprechen uns gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Wir als Feuerwehr Altenmarkt sind in Zukunft für den Abschnitt der S 7 zuständig, welcher<br />

von der Speltenbacher Unterführung bis zur Großwilfersdorfer Gemeindegrenze reicht. Da lt.<br />

Plan nur beim Forsthaus in Speltenbach eine Feuerwehrauffahrt vorgesehen ist, möchten wir<br />

hier<strong>mit</strong> noch zusätzlich vor der Unterführung Speltenbach und in Höhe der L 439 beidseitig<br />

eine Feuerwehrauffahrt reklamieren (vielleicht auch in Form von Betriebsumkehren), um eine<br />

schnellere und effizientere Hilfestellung bei etwaigen Verkehrsunfällen oder anderweitigen<br />

Katastrophen leisten zu können.<br />

Daher beantragen wir, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.05.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen abzuweisen und uns im Verfahren<br />

gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Der Einwand wurde an die ASFINAG weitergeleitet, eine Stellungnahme wurde wie<br />

folgt abgegeben:<br />

Im Zuge des Planungsprozesses war die FF Altenmarkt mehrfach<br />

eingebunden. Bei mehreren Abstimmungsterminen wurde u.a. auch die<br />

Zufahrtssituation genauestens erläutert. Zudem wurden der FF Altenmarkt<br />

auch Pläne der S7 zur Verfügung gestellt. Bis zur Einreichung der S7 im<br />

Abschnitt West sind keine zusätzlichen Wünsche geäußert worden.<br />

An folgenden Terminen wurden Besprechungen <strong>mit</strong> den Einsatzkräften<br />

abgehalten:-20.06.06, -05.09.07, -28.11.07.<br />

Konkret zu den Zufahrtswünschen:<br />

UFT Speltenbach: Bei der UFT Speltenbach ist sowohl beim West- als<br />

auch beim Ostportal gemäß den eingereichten Planungen eine Zufahrt<br />

möglich.<br />

-Westportal (km 6,972): Betriebsumkehr<br />

-Ostportal (km 7,956): Anschlussstelle an die L401 (km 8,440)<br />

L439: Bei der L439 (km 4,487) ist keine Auffahrt vorgesehen. Eine<br />

solche wäre technisch zwar <strong>mit</strong> größerem Aufwand möglich (Ausgestaltung<br />

des Lärmschutzwalles kompliziert),war jedoch aus wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten aus Sicht der ASFINAG keine Option. Inklusive<br />

Grundeinlöse, Nebenkosten und Gleitung wäre hier <strong>mit</strong> Mehrkosten von<br />

mindestens 500.000,-- zu rechnen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 133


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Aus folgenden Gesichtspunkten ist eine Auffahrt an der gewünschten Stelle<br />

aus unserer Sicht nicht notwendig:<br />

Die nächste Betriebsumkehr Richtung Graz ist bei Objekt S7.03 (km 0,844)<br />

vorgesehen.<br />

In Richtung Ungarn ist beim Westportal des Tunnel Speltenbach (km 6,972)<br />

die nächste Zufahrt möglich.<br />

Fazit: Eine Abstimmung <strong>mit</strong> der FF hat im Vorfeld der Einreichung<br />

stattgefunden. Eine Zufahrt bei der L439 wurde nicht gefordert und ist<br />

daher auch aus wirtschaftlicher Überlegung in den Planungen nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Angemerkt sei noch, dass eine Änderung der Zuständigkeiten der einzelen FF<br />

eventuell andenkenswert sein könnte (Betreuung der Fahrtrichtung Ungarn bis<br />

zum Westportal des Tunnel Speltenbach durch die FF Großwilfersdorf sowie<br />

des Abschnittes in Richtung Graz durch die FF Fürstenfeld). Dies steht jedoch<br />

außerhalb unseres Einflussbereiches und soll hier nur der Vollständigkeit<br />

halber angeführt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Diese Stellungnahme kann mangels Darlegung objektiver Einsatzüberlegungen nur<br />

grundsätzlich beantwortet werden:<br />

Bei der Erstellung des gegenständlichen Einreichprojektes wurden sämtliche<br />

zutreffenden RVS-Richtlinien berücksichtigt. Dementsprechend sind auch die für freie<br />

Strecken, Galerien und Tunnel dem Stand der Technik folgenden<br />

Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Für den Betrieb werden üblicherweise Einsatzpläne<br />

erarbeitet, zu deren Abstimmung auch die Blaulicht-Organisationen beigezogen<br />

werden.<br />

Stellungnahme Nr.: 277<br />

Von: Ludmilla Knebel und Karina Mühler<br />

Adresse: Weichenberg 31, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Als Eigentümer der Hausliegenschaft Rudersdorf, Weichenberg 31, KG 31126 Rudersdorf,<br />

Grundstück Nr. 3316:2, EZ; 672, bringen wir im Interesse des ,,vorsorgenden Schutzes" zu<br />

Auswirkungen der S 7 im Besonderen zur Thematik Lärmentwicklung eine Stellungnahme<br />

<strong>mit</strong> Forderungen ein:<br />

Die Behörde möge dem Projektträger alle für die Vermeidung erhöhter Lärmentwicklungen<br />

zum Schutz des gegebenen Siedlungsraumes Rudersdorf, Weichenberg, bzw. für unsere<br />

Liegenschaft Rudersdorf, Weichenberg 31, erforderlichen Lärmschutz als Auflage<br />

vorschreiben und dass auch eventuell als Spätfolge - nach Fertigstellung der S7 ist zu<br />

erwarten, dass der Verkehr auf der L 250 (Zubringer zu S 7) enorm zunehmen wird -<br />

erforderliche objektseitige Lärmschutzmaßnahmen (kostenlos für die<br />

Liegenschaftseigentümer) errichtet werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 134


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Verkehrszählungen und<br />

Schallpegel-Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der durch die Gutachter „Humanmedizin“ und „Lärm“<br />

einvernehmlich festgelegten Schutzziele sind Änderungen des Lärmpegels um<br />

weniger als 1 dB als irrelevant zu beurteilen. Die Schutzziele sowie die Richt- und<br />

Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Beim gegenständlichen Objekt Weichenberg 31, 7571 Rudersdorf, wurden relevante<br />

Auswirkungen aufgrund des durch die S7 an der L250 im Ortsteil Weichenberg<br />

induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des Immissionspegels von<br />

55,2 dB auf 57,6 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind daher objektseitige<br />

Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Beim gegenständlichen Objekt Weichenberg 31, 7571 Rudersdorf, wurden relevante<br />

Auswirkungen aufgrund des durch die S7 an der L250 im Ortsteil Weichenberg<br />

induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des Immissionspegels von<br />

55,2 dB auf 57,6 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind daher objektseitige<br />

Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die WHO war gerade in der letzten<br />

Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff einen hohen Stellenwert<br />

beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die WHO zur Erkenntnis, dass<br />

ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein Wert LA,eq≥55 dB während<br />

der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es handelt sich so<strong>mit</strong> beim<br />

LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen Überschreitung noch nicht<br />

gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische Grenzwert liegt hingegen bei<br />

LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Stellungnahme Nr.: 278<br />

Von: Elfriede und Karlheinz Strobl<br />

Adresse: Altenmarkt 66, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Wir sprechen uns gegen die Erlassung eines teilkonzemrienen Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs. 1 UVP-G 2000, § 4 Abs. 1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § l7 Foirstgesetz 1975, und § 7 Abs. l Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz tür das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstralle,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 135


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Da die geplante Trassenführung der S 7 unter anderem 2 Wälder von uns durchschneidet,<br />

bleiben beiderseits der Straße schwer zu bewirtschaftende Kleinflächen übrig. Da wir sehr<br />

stark forstorientiert wirtschaften, gehen aber auch die verlorenen Waldstücke ab.<br />

Auch sind mehrere unserer Waldparzellen, welche ausschließlich nördlich der geplanten<br />

Trasse liegen, nach Fertigstellung der S 7 aufgrund fehlender Querungshilfen nur mehr unter<br />

erschwertem und da<strong>mit</strong> kostenintensiverem Aufwand als bisher erreichbar.<br />

Dadurch entstehen sehr große Grundentwertungen und erhebliche Einbußen bei einer<br />

zukünftigen Bewirtschaftung, auch im Hinblick auf unseren Sohn, welcher zur Zeit eine<br />

landwirtschaftliche Schule besucht und die Landwirtschaft eigentlich im jetzigen Zustand<br />

übernehmen will.<br />

Wir beantragen daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.05.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen abzuweisen und uns im Verfahren<br />

gemäß § 19 Abs. 1 Z. 1 UVP – G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />

Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />

Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 136


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereichen Forstwirtschaft nachgeordneten Fachbereich,<br />

der Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />

Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />

Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />

Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />

Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />

weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />

kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />

der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />

Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />

abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />

vertretbar angesehen.<br />

Stellungnahme Nr.: 279<br />

Von: Landwirtschaftskammer Steiermark<br />

Adresse: Hamerlinggasse 3, 8010 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark gibt zum o.a. Betreff folgende<br />

Stellungnahme ab;<br />

Einwand 279.1<br />

Grundsätzlich gilt es die Interessen der betroffenen Grundeigentümer zu berücksichtigen und<br />

alle vermögensrechtlichen Nachteile, welche diesen durch den Bau und den Betrieb des<br />

gegenständlichen Projektes entstehen, in vollem Umfang abzugelten bzw. auszugleichen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 137


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da<strong>mit</strong> eine möglichst geringe Inanspruchnahme von nachhaltig genutzten land- und<br />

forstwirtschaftlichen Flächen in einem für die Land- und Forstwirtschaft sehr<br />

bedeutungsvollen Gebiet gewährleistet ist, ist bei der Inanspruchnahme von Grundstücken<br />

aufgrund des gegenständlichen Projektes vom Grundsatz auszugehen, dass die<br />

Beanspruchung nur im unbedingt notwendigen Ausmaß zu erfolgen hat. Dieser Umstand hat<br />

bei der Trassenfindung jedenfalls berücksichtigt zu werden.<br />

Im Falle der Realisierung des gegenständlichen Projektes kommt es zu Durchschneidungen<br />

von wertvollen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Für die daraus<br />

resultierenden Restflächen sowie für alle vom Projekt betroffenen Grundstücke ist eine<br />

Neuvermessung auf Kosten der Projektwerberin so<strong>mit</strong> unumgänglich. Aufgrund der<br />

unterschiedlichen Teilungen und Veränderungen der Grundstücke kommt es zu einer<br />

dauernden Erschwernis der Bewirtschaftung sowie zu einer dauernden Ertragsminderung.<br />

Ebenso kommt es zur Bildung von Restflächen, die wegen ihrer geringen Fläche bzw. ihrer<br />

Unförmigkeit nur mehr <strong>mit</strong> unverhältnismäßig großem Aufwand bewirtschaftet werden<br />

können und eine nicht unwesentliche Verminderung des Wertes erfahren. Dieser Umstand<br />

ist jedenfalls bei der Abgeltung zu berücksichtigen. Zudem sind Zufahrten zu den<br />

Restflächen im bisherigen Umfang, zu jeder Zeit und ohne Umweg zu gewährleisten. Im Fall<br />

von Umwegen ist eine entsprechende Abgeltung zu leisten.<br />

Grundsätzlich sind Restflächen, die unter der Berücksichtigung ihrer bisherigen Verwendung<br />

nicht mehr zweckmäßig nutzbar sind bzw. deren Bewirtschaftung nur <strong>mit</strong> unverhältnismäßig<br />

großem Aufwand bewerkstelligt werden kann, auf Verlangen des Grundeigentümers<br />

abzulösen. Für durchschnittene Flächen ist ein Kommassierungsverfahren anzustreben, die<br />

dabei anfallenden Kosten sind von der Projektwerberin zu tragen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />

Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />

Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />

Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />

Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />

weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />

kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />

der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />

Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />

abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />

vertretbar angesehen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 138


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Der Einwand ist vollinhaltlich berechtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die<br />

erhobenen Forderungen Projektbestandteil sind und die Abgeltungen nach<br />

Bundesstraßengesetz abzuhandeln sind.<br />

Einwand 279.2<br />

Negative Auswirkungen der Schnellstraße sowie der dazugehörigen Anlagen auf<br />

Nachbargrundstücke (z.B. durch Beschattung, Verunkrautung, Streuschaden, Staub, Abfluss<br />

usw.) sind hintanzuhalten. Sollte es trotzdem zu negativen Auswirkungen kommen, sind<br />

diese konkret darzustellen und entsprechend abzugelten.<br />

Geländemodellierungen sollen zur Erhaltung von wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

nur im unbedingt notwendigen Ausmaß durchgeführt werden. Sollte es im Zuge der<br />

Errichtung der Schnellstraße bzw. der dazugehörenden Anlagen trotzdem zu<br />

Geländemodellierungen auf angrenzenden Grundstücken kommen, dann ist die bestehende<br />

Humusabdeckung in einer entsprechenden Höhe abzufragen und seitlich zu lagern und nach<br />

Vornahme der Modellierung wieder auf die Fläche zu verbringen. Die modellierten Flächen<br />

sind grundsätzlich so zu rekultivieren, dass künftig eine ordentliche, gesetzes- und<br />

auflagenkonforme Bewirtschaftung dieser Flächen im bisherigen Umfang wieder möglich ist.<br />

Sollte trotzdem eine nachhaltige Bewirtschaftungserschwernis und da<strong>mit</strong> einhergehend ein<br />

Ertragsentgang auftreten, dann ist dies entsprechend abzugelten. Zudem ist allgemein bei<br />

einer Geländemodellierung darauf Rücksicht zu nehmen, dass durch diese die<br />

ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des betroffenen<br />

Grundstückes nicht negativ beeinträchtigt wird.<br />

Bei der Ausweisung von ökologischen Ausgleichsflächen soll die bisherige<br />

Bewirtschaftungsform der betroffenen Grundstücke sowie die Bewirtschaftung der an diese<br />

Ausgleichsflächen angrenzenden Grundstücke berücksichtigt werden. Weiters ist bei der<br />

Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen darauf zu achten, dass eine nachhaltige<br />

negative Beeinträchtigung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke nicht gegeben<br />

ist. So<strong>mit</strong> sind diese Flächen jedenfalls so anzulegen, dass negative Auswirkungen auf<br />

Nachbargrundstücke durch Beschattung, Verunkrautung, Vernässung usw. ausgeschlossen<br />

werden können. Sollte es trotzdem zu negativen Auswirkungen kommen, sind diese konkret<br />

darzustellen und entsprechend abzugelten. Eine Zerstückelung wertvoller land- und<br />

forstwirtschaftlicher Grundstücke durch die Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen<br />

sollte jedenfalls hintan gehalten werden Primär sollten die verbleibenden Restgrundstücke,<br />

welche unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Verwendung nicht mehr zweckmäßig nutzbar<br />

sind, als ökologische Ausgleichsflächen herangezogen werden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen muss sich primär am Zweck<br />

orientieren, den diese Flächen erfüllen. Im Fall der notwendigen Kompensation für<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 139


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

bestimmte Tier- und Pflanzenarten können bestimmte standörtliche Bedingungen,<br />

räumliche Funktionsbezüge o. a. hierfür ausschlaggebend sein. Darüber hinaus sind<br />

z. B. trassennahe Restgrundstücke für bestimmte Tierarten schon deshalb nicht als<br />

Kompensationsfläche geeignet, weil sie zu starker Störung unterliegen oder nicht die<br />

erforderliche Flächengröße aufweisen.<br />

Selbstverständlich sollten aber dort, wo neben den primären Anforderungen eine<br />

Abstimmung auf die im Einwand genannten Sachverhalte möglich ist, jene<br />

Berücksichtigung finden, z. B. wenn Optionen für eine Reihe von Flächen <strong>mit</strong><br />

unterschiedlicher Konfliktsituation für die Landwirtschaft bestehen.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Der Einwand weist auf wichtige Grundsätze der Planung und Umsetzung hin. In<br />

Abstimmung auf die Erfordernisse anderer Fachbereiche ist diesen Forderungen<br />

bestmöglich zu entsprechen.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

Sämtliche Oberflächenwässer entlang der gesamten Trasse werden einer<br />

Versickerung zugeführt, sodass eine Vernässung nicht zu befürchten ist. Eine<br />

Vernässung allein durch Verringerung der Sonneneinstrahlung ist auszuschließen.<br />

Einwand 279.3<br />

Querungen der Schnellstraße müssen in vertretbaren Abständen <strong>mit</strong>tels Über- oder<br />

Unterführungen gewährleistet sein. Diese Über- bzw. Unterführungen sind so<br />

auszugestalten, dass diese für Fahrzeuge aller Art und für landwirtschaftliche Maschinen und<br />

Geräte — technischer Fortschritt ist zu berücksichtigen — ausreichend dimensioniert sind.<br />

Die Zufahrten zu den Grundstücken sind weiterhin jederzeit uneingeschränkt und ohne<br />

größeren Aufwand sicherzustellen, Umwege sollen möglichst vermieden werden. In diesem<br />

Zusammenhang soll auch der Aspekt des Umweltschutzes berücksichtigt werden, denn<br />

künstlich geschaffene Umwege bedeuten eine höhere Schadstoffemission.<br />

Wildüberführungen und -unterführungen sind so auszuführen, dass an land- und<br />

forstwirtschaftlichen Kulturen, aufgrund des konzentrierten Wildwechsels keine wie immer<br />

gearteten Schäden auftreten. Eine zunehmende Gefährdung der land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen, der Gehöfte sowie sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Anlagen<br />

durch Hochwasser im Projektsgebiet aufgrund des Baues und des Betriebes der<br />

Schnellstraße ist hintan zuhalten. Die Ist-Situation darf nicht verschlechtert werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Das gegenständliche Bauvorhaben sieht nur eine Grünbrücke vor. Sie trägt der<br />

Tatsache Rechnung, dass dort ein regional bedeutsamer Wildwechsel verläuft. Sie<br />

befindet sich in einem großen geschlossenen Waldkomplex südlich von Jobst. Da sie<br />

sich nicht im Nahbereich von komplementären Lebensräumen (Einstand,<br />

Äsungsfläche) befindet, ist nicht zu erwarten, dass dort eine erhöhte<br />

Verbissbelastung auftreten wird. Das Problem besteht allerdings im Bereich von<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 140


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Brücken über diverse Gewässer und die ÖBB, es wird ihm durch Maßnahmen im<br />

Teilgutachten Forstwirtschaft begegnet.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Für jene Bereiche, wo es lt. UVE-Teilgutachten „Wildökologie und Jagd“ bau- oder<br />

betriebsbedingt zu Konzentrationseffekten von Rehwild und da<strong>mit</strong> zu einer erhöhten<br />

Gefahr von Schäden am Bewuchs kommt, ist den Waldeigentümern nachweislich ein<br />

Verbiss- und Fegeschutz für Verjüngungsflächen anzubieten. Dies wurde als<br />

erforderliche Maßnahme im UVP-Teilgutachten „Forstwirtschaft“ festgehalten.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Das bestehende Projekt ist so aufgebaut, dass sich keine längeren Umwege als ca.<br />

1km ergeben werden. Die Wege sind so zu gestalten, dass das derzeitige Wegenetz<br />

funktional in der derzeitigen Qualität der Wege und <strong>mit</strong> den derzeitigen<br />

Anforderungen an die Befahrbarkeit wieder hergestellt wird. Eine Dimensionierung für<br />

Fahrzeuge aller Art inklusive technischem Fortschritt ist nicht Aufgabe des Projektes.<br />

Sehr wohl müssen die Wege für die derzeit i.A. verwendeten landwirtschaftlichen<br />

Maschinen und Geräten geeignet sein.<br />

Einwand 279.4<br />

Wasserdurchlässe und Brücken sind baulich so zu gestalten, dass ein mögliches<br />

Hochwasser ungehindert abfließen kann und so<strong>mit</strong> eine Schädigung wertvoller land- und<br />

forstwirtschaftlicher Flächen und Einrichtungen verhindert wird.<br />

Weiters darf der Grundwasserkörper des vom gegenständlichen Projekt betroffenen<br />

Gebietes, hinsichtlich der Wasserqualität und des Grundwasserstandes nicht negativ<br />

beeinflusst werden. Der Projektwerberin sollte so<strong>mit</strong> aufgetragen werden, dass diese<br />

ausreichend Vorkehrungen zu treffen hat, dass eine negative Beeinträchtigung des<br />

Grundwasserkörpers ausgeschlossen werden kann.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />

derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />

wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />

weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />

Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />

während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />

Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />

Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />

Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 141


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />

im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />

dokumentieren zu können.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Projektsgemäß sind alle Wasserdurchlässe und Brücken auf die Abfuhr des 100jährlichen<br />

Ereignisses konzipiert. Ein derartiges Bemessungsereignis entspricht dem<br />

Stand der Technik. Durch die Vorgabe der Wildökologie bzw. der Gewässerökologie<br />

gelangen bei vielen Kreuzungsbauwerken jedoch noch größere Abflussquerschnitte<br />

zur Ausgestaltung. Folge dessen ist dann bei diesen Querungen eine weit aus höhere<br />

Abfuhrkapazität als die 100-jährliche gegeben.<br />

In un<strong>mit</strong>telbaren Querungsbereichen kann es natürlich zu lokalen Anstiegen der<br />

Wasserspiegellage kommen. Diese Veränderungen sind im Projekt entsprechend<br />

dargestellt und es wird auf das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren verwiesen.<br />

Einwand 279.5<br />

Die Projektwerberin hat auf eigene Kosten land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke<br />

und Kulturen, Bauwerke, Drainagen, Quellen, Brunnen, Grenzen udgl. sofern diese vom<br />

Projekt direkt oder indirekt betroffen sind, einer Beweissicherung durch einen<br />

Sachverständigen vor Baubeginn des Projekts zu unterziehen. Die<br />

Beweissicherungsgutachten sollen den betroffenen Grundeigentümern zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Aus Anlass der Errichtung des gegenständlichen Projektes etwa beschädigte Anlagen, wie<br />

Brunnen, Drainagen, Wege, Brücken, Zäune, Gebäude, Grenzsteine udgl., sind von der<br />

Projektwerberin unverzüglich wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen bzw. ist<br />

deren Funktionalität im selben Umfang wie vor dem Bau auch weiterhin zu gewährleisten.<br />

Die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter sind diesbezüglich vollkommen schad-<br />

und klaglos zu halten. In diesem Zusammenhang sind der Projektwerberin angemessene<br />

Beobachtungszeiträume aufzutragen. Ist eine unverzügliche Herstellung des ursprünglichen<br />

Zustandes aufgrund der Erheblichkeit des Schadens nicht möglich, so ist zumindest vorerst<br />

eine Ersatzleitung- bzw. Einrichtung sicherzustellen. Bei Wasserversorgungsanlagen ist eine<br />

Beweissicherung sowohl für die Wassermenge als auch für die Wasserqualität<br />

durchzuführen.<br />

Hinsichtlich der Sicherstellung der oben genannten Rechte sowie der Gewährleistung der<br />

Funktionalität der oben angeführten Anlagen soll der Projektwerberin weiters aufgetragen<br />

werden, dass sie diesbezüglich schon vor Baubeginn die notwendigen servitutsrechtlichen<br />

Regelungen <strong>mit</strong> den jeweiligen Grundeigentümern zu treffen hat.<br />

Die für die Errichtung der Anlage notwendigen Zufahrten sind <strong>mit</strong> dem Grundeigentümer<br />

rechtzeitig vor Baubeginn einvernehmlich vertraglich festzulegen und deren Benützung<br />

entsprechend abzugelten. Privatwege, die im Zuge der Bauarbeiten benutzt werden, sind<br />

von der Projektwerberin während der Bauarbeiten im gut befahrbaren Zustand zu halten.<br />

Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand der Wege im Einvernehmen <strong>mit</strong><br />

dem Grundeigentümer auf Kosten der Projektwerberin wieder herzustellen. Falls die<br />

Bauarbeiten der Schnellstraße während der Dauer von termingebundenen Iand- und<br />

forstwirtschaftlichen Arbeiten vorgenommen werden, sind Überfahrten in ausreichendem<br />

Maße herzustellen bzw. sicherzustellen und die eintretenden Wirtschaftserschwernisse<br />

angemessen abzugelten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 142


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da <strong>mit</strong> dem Bau und dem Betrieb der Schnellstraße eine entsprechende Lärm- und<br />

Staubentwicklung einhergeht, sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen nicht nur ab<br />

Inbetriebnahme der Schnellstraße und der dazugehörigen Anlagen sondern auch während<br />

der Bauphase durchzuführen. So<strong>mit</strong> sind für alle Siedlungsräume, Gehöfte und zeitintensiv<br />

zu bearbeitenden Sonderkulturen, welche der Trasse nahe liegen, entsprechende Lärm- und<br />

Staubschutzvorkehrungen zu treffen. Diese sind natürlich auf Kosten der Projektwerberin zu<br />

errichten. Sämtliche vermögensrechtliche Nachteile daraus sind abzugelten. Für jene Wohn-<br />

und Betriebsobjekte, welche sich in der Nähe der Straßenanlagen befinden und für die eine<br />

Errichtung von Lärmschutzwänden nicht möglich oder zweckmäßig ist, sind auf Kosten der<br />

Projektwerberin Lärmschutzfenster einzubauen oder entsprechende<br />

Lärmschutzbegleitmaßnahmen durchzuführen.<br />

Vor lnangriffnahme der Bauarbeiten sind die betroffenen Grundeigentümer jedenfalls<br />

rechtzeitig zu verständigen und ist diese eine Ansprechperson seitens der Projektwerberin<br />

namhaft zu machen.<br />

Die Projektwerberin hat die Grundeigentümer und die Bewirtschafter für alle Schäden,<br />

welche durch den Bau, den Bestand, die Wartung und den Betrieb des gegenständlichen<br />

Projektes entstehen, schad— und klaglos zu halten. Weiters hat sie den Grundeigentümern<br />

und Bewirtschaftern gegenüber für alle Schäden zu haften, welche von Unternehmen, die in<br />

ihrem Auftrag tätig werden, verursacht worden sind,<br />

Nachteile, die den Grundeigentümern und Bewirtschaftern durch dieses Projekt im<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> flächenbezogenen Förderungen und/oder Tierprämien ohne ihr<br />

Verschulden entstehen, sind von der Projektwerberin abzugelten.<br />

Der Projektwerberin soll weiters aufgetragen werden, dass diese die zur Errichtung des<br />

gegenständlichen Projektes notwendigen Verträge sowie die Abgeltungsbeträge<br />

einvernehmlich <strong>mit</strong> den betroffenen Grundeigentümer rechtzeitig vor Baubeginn<br />

abzuschließen bzw. festzulegen hat.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen sowie Grundstücksentwertung und allfälliger<br />

Ablöse wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Bestehende Straßen- und Radwegverbindungen sowie landwirtschaftliche<br />

Güterwegverbindungen werden durch entsprechende organisatorische oder bauliche<br />

Maßnahmen (z.B. durch provisorische Ausweichverbindungen) aufrecht erhalten.<br />

Notwendige und zumutbare Sperren (max. 7 Tage) werden durch rechtzeitige<br />

Informationen angekündigt.<br />

Hinsichtlich der Verkehrsregelung während der Bauphase wird die ausführende<br />

Bauunternehmung eine Verkehrsverhandlung beantragen sowie den Beginn der<br />

Bauarbeiten an die betreffende Gemeinde melden.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf eine spezielle Adresse. Grundsätzlich wird<br />

<strong>mit</strong> dem Vorhaben der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />

B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 143


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />

Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, ob<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 <strong>mit</strong><br />

einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet.<br />

Für die Bauphase ist eine Sonderbauaufsicht gemäß RVS 04.05.11 „Umweltschutz,<br />

Bau, Umweltbaubegleitung“ vorgesehen. Die im Einreichprojekt enthaltenen Lärm-<br />

schutzmaßnahmen wurden in den Teilgutachten „Lärm“ und „Humanmedizin“<br />

erweitert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die o.a. Vorgehensweise ist üblich und in den meisten Bestandteilen<br />

Projektsbestandteil in Form der Planung oder Maßnahmen.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

Im gesamten Trassenbereich erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen<br />

Brunnen und Pegeln im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des<br />

Grundwasserhaushalts dokumentieren zu können.<br />

Im Bereich jener Hausbrunnen, welche im Einflussbereich der erwarteten<br />

Bergwasserspiegelabsenkung Tunnel Rudersdorf bzw. Wannenbauwerk Rudersdorf-<br />

Ost liegen, ist für den Fall des Versiegens oder stärkeren Rückgang der Ergiebigkeit,<br />

vorab <strong>mit</strong> den Eigentümer der Brunnen nachweislich eine Vereinbarung über<br />

Ersatzmaßnahmen (kostenfreie Versorgung aus dem öffentlichen Netz) zu treffen.<br />

Die Vereinbarung hat auch die Betriebsphase zu beinhalten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 144


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im Gutachten des FB Oberflächengewässer ist in den Maßnahmenvorschreibungen<br />

enthalten, dass vor Baubeginn alle Einbauten zu erheben sind, da<strong>mit</strong> diese<br />

entsprechend gesichert und wiederhergestellt werden können.<br />

Hinsichtlich der Vorschreibung von Beweissicherungsmaßnahmen wird auf das<br />

Materienrecht verwiesen.<br />

Stellungnahme Nr.: 280<br />

Von: Dipl.-Ing. Peter Dampfhofer<br />

Adresse: Radingerstraße 7/1/13, 1020 Wien / Riegersdorf 21, 8264 Hainersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Ident Stellungnahme Nr. 24.<br />

Stellungnahme Nr.: 281<br />

Von: Burgenländische Landwirtschaftskammer<br />

Adresse: Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Die Burgenländische Landwirtschaftskammer schließt sich der Stellungnahme der<br />

Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark an und unterstützt alle darin<br />

formulierten Forderungen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 279<br />

Stellungnahme Nr.: 282<br />

Von: Mag a Christiane Brunner<br />

Adresse: Weisengasse 10/3, 8380 Jennersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 145


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-6 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP~6 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnelsicherheitsgesetz<br />

für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Einwand 282.1<br />

1. Stellungnahme<br />

Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Schnellstraße liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt (siehe Beilage 1), die Planungen für den Ostabschnitt wurden aus diesem Grund<br />

ja schon auf 2 Spuren reduziert. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus<br />

billiger, schneller und effizienter / wirkungsvoller durch andere Maßnahmen erzielt werden<br />

(lokale Umfahrungen, Änderungen der Beschilderungen, LKW-Fahrverbote wurden nicht<br />

geprüft, würden aber kaum Euro 500 Millionen Kosten). Die Auswirkungen der S7 auf die<br />

regionale Wirtschaft ist von der Projektwerberin bislang nicht untersucht worden und muss<br />

nach vorliegenden Studien (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7l) als nachteilig<br />

angenommen werden (siehe Beilage 2), Die Entwertung von Liegenschaften im gesamten<br />

Talabschnitt sowie auf den Zubringerstraßen durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />

kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />

Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />

öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />

nicht untersucht worden. Wie selbst die Verkehrszählungen der ASFINAG zeigen - die<br />

Verkehrszahlen nehmen sowohl von Osten als von Westen kommend in Richtung<br />

Fürstenfeld zu -, handelt es sich vorwiegend um regionalen Verkehr. Eine Transitroute kann<br />

hier also nicht die gewünschte Wirkung erzielen, sondern führt im Gegenteil zur Belastung<br />

von noch mehr Menschen.<br />

Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65<br />

in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong><br />

Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz— und Lafnitztal durch<br />

den Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />

rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer<br />

Entfernung voneinander parallel verlaufen. Die Bezirke Fürstenfeld und Jennersdorf sind<br />

bereits jetzt Feinstaubsanierungsgebiete, sodass jede weitere Belastung <strong>mit</strong><br />

Luftschadstoffen nicht akzeptiert werden kann, insbesondere deshalb, weil die verkehrliche<br />

Wirkung der S 7 bis nach Graz, der "Feinstaubhochburg" Österreichs reicht.<br />

Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />

Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />

der Oberflächen— und Grundwasserhaushalte (über 50.000 Menschen hängen an der<br />

Trinkwasserversorgung des Grundwasserhaushaltes im der auch durch den Westabschnitt<br />

der S7 betroffen ist) ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7 würde jahrtausendalte<br />

Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die Umweltverträglichkeit des Projekts<br />

ist daher nicht gegeben (siehe Beilage 3 und 4).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 146


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />

Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />

lokale Bedeutung hin. Ebenso die Tatsache, dass die vierspurige S 7 – Abschnitt West in die<br />

zweispurige B 65 mündet. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />

die B 319 bzw. B 65, die Oberwarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2<br />

mehr als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien<br />

nach Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die<br />

geplante Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine — über lokale und regionale<br />

verkehrliche Bedürfnisse hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird. Von<br />

viel größerer Bedeutung und weitaus vorteilhafter als die S7 wäre der Ausbau respektive die<br />

Attraktivierung der Ostbahn von Graz über Jennersdorf nach St. Gotthard (siehe Beilage 1).<br />

Soziale und gesellschaftliche Auswirkungen durch den geplanten Bau der S 7, wie die<br />

nachteilige Beeinflussung der demographischen Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf<br />

bestehende und geplante Siedlungsgebiete), erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe,<br />

Ausdünnung der im ländlichen Raum ohnehin unzureichenden Infrastruktur, wurden nicht<br />

geprüft. Der geplante Bau der S7 widerspricht zudem der Meinung der Mehrheit der<br />

Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragungen – Beilage 5); das (schon derzeit nicht<br />

erwünschte) Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige<br />

Naherholungsgebiete werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter gestellte<br />

Personen betroffen sind. In den letzten Jahren gibt es durch einige innovative Betriebe und<br />

vor allem den Tourismus (sanfter und Thermentourismus) neue Chancen für die<br />

Regionalentwicklung der Projektregion und auch darüber hinaus. Die S7 steht in Konkurrenz<br />

zu diesen positiven Entwicklungen und würde diese <strong>mit</strong> einem Schlag zunichte machen. Vor<br />

allem die regionalen Betriebe würden darunter leiden — es handelt sich vorwiegend um<br />

Klein- und Kleinstbetriebe, die sehr viel privates Kapital in diese Chancen investiert haben.<br />

Die S7 würde das wirtschaftliche Überleben dieser Betriebe massiv gefährden. Diese<br />

Betriebe sowie auch der Rest der Bevölkerung im Feistritz- und Lafnitztal wurden nie in die<br />

Entscheidung über dieses Projekt eingebunden. Nachdem die Umsetzung des Projektes<br />

aber ein massive Änderung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse sowie der weiteren<br />

Entwicklung der Region bedeuten würde, kann so eine Entscheidung auch nicht ohne<br />

entsprechende Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung (l) getroffen<br />

werden- die Einbindung in die Planung ist unter diesem Gesichtspunkt äußerst<br />

unzureichend. Die Bevölkerung hat ihren Willen aber mehrfach und sehr deutlich zum<br />

Ausdruck gebracht (siehe Ergebnisse der Volksbefragungen - Beilage 5).<br />

Abschließend mochte ich festhalten, dass die Informationspolitik und die Aufklärung der<br />

Bevölkerung über ihre Möglichkeiten im Verfahren unzureichend ist. Die Unterlagen, wurden<br />

kurz vor Weihnachten aufgelegt und die Projektwerberin hat erst in der siebten der achten<br />

Woche, in der die Möglichkeit zur Einsichtnahme bestand, darüber informiert. Die Teilung<br />

des Verfahrens in zwei Bauabschnitte und da<strong>mit</strong> die Teilung des Verfahrens ist für<br />

Bürgerinnen unzumutbar. Ich bin sowohl vom West- als auch vom Ostabschnitt betroffen,<br />

außerdem ist die Realisierung des Projektes ohnehin in einem Stück geplant, und daher ist<br />

die Verfahrensteilung eine Schikane gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Ich muss<br />

mich an diesem Verfahren nun zweimal beteiligen, wodurch mir ein erheblicher<br />

Mehraufwand an Zeit und Kosten entsteht, den mir niemand ersetzt. Wenn ich der<br />

Projektwerberin auf gleicher fachlicher Ebene entgegnen möchte, muss ich zusätzlich eine/n<br />

Gutacherin einbringen, den ich natürlich bezahlen muss und durch zwei Verfahren muss ich<br />

auch das zweimal tun. Die Beteiligung an einem UVP-Verfahren ist für Bürgerinnen und<br />

Bürger ohnehin sehr schwierig (wir haben nicht wie die Projektwerberin die<br />

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Finanzierung unserer Vorhaben im Hintergrund). Ich<br />

ersuche Sie daher, der Bevölkerung die nach UVP-G vorgesehene Beteiligung nicht zu<br />

erschweren und die Teilung des Verfahrens (es handelt sich ja insgesamt um nicht einmal 30<br />

km!) nicht zuzulassen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 147


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zum Thema Wirtschaftlichkeit wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Verkehrsuntersuchung ergab für den Gesamtverkehr im Untersuchungsgebiet<br />

einen gegenüber dem Anteil des Durchgangsverkehrs relativ hohen Ziel- und<br />

Quellverkehrsanteil. Wie plausibel dargestellt, wird der Verkehr ohne S7 im Feistritz-<br />

und Lafnitztal entlang der Achse B319 – B65 von 2006 bis zum Prognosejahr 2025<br />

jährlich im Mittel um rd. 3% zunehmen. Diese Verkehrssteigerungen verursachen<br />

Überschreitungen der Kapazitätsgrenze im Verkehrsablauf. Westlich von Fürstenfeld<br />

wäre im Jahr 2025 zu den Verkehrsspitzen nur noch Stop&Go-Verkehr möglich. Der<br />

Verkehr würde auf Nebenstraßen ausweichen und so<strong>mit</strong> zusätzlich Gebiete belasten,<br />

die bisher vom Verkehr nur gering betroffen sind.<br />

Die vorliegende Trasse der S7 wurde nach einer Variantenentwicklung und<br />

Vorauswahl sowie nach einer Nutzen-Kosten-Untersuchung als wirtschaftliche<br />

Lösung geplant. Lokale Ortsumfahrungen wurden aus folgenden Gründen nicht in<br />

das Trassenauswahlverfahren aufgenommen:<br />

o Das Prognoseverkehrsaufkommen übersteigt im Abschnitt West die<br />

Kapazitätsgrenze der zweistreifigen Straße (bereits derzeit Überschreitungen<br />

bei der Umfahrung Altenmarkt <strong>mit</strong> Stop&Go-Verkehr bzw. Stau).<br />

o Die Verkehrssicherheit kann durch lokale Ortsumfahrungen nicht<br />

gewährleistet werden. Radfahrer und Fußgänger verkehren in Längs- und<br />

Querrichtung.<br />

o Niveaugleiche Kreuzungen und Zufahrten senken die Leistungsfähigkeit und<br />

die Verkehrssicherheit.<br />

Im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit,<br />

beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) stellen lokale Ortsumfahrungen<br />

keine Alternative zu einer Schnellstraße dar.<br />

Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird als Verkehrsqualität oder Level of<br />

Service (LoS) angegeben. Die Beurteilung der Verkehrsqualität kann nach<br />

qualitativen und nach quantitativen Faktoren erfolgen. Warnwerte für<br />

Beeinträchtigungen der Verkehrsqualität leiten sich ab aus der Reisezeit, der<br />

Fahrbahnkapazität, der Stauhäufigkeit, dem Verkehrsablauf, der Gewährleistung der<br />

Mobilität und dem Komfort. Die Verkehrsdichte bezogen auf beide Fahrtrichtungen<br />

kennzeichnet die Bewegungsfreiheit der Kraftfahrer im Verkehrsfluss. Das so<br />

genannte Fundamentaldiagramm stellt den Zusammenhang zwischen<br />

Verkehrsstärke, Verkehrsdichte und Geschwindigkeit her. Daraus lassen sich die dem<br />

Stand der Technik entsprechenden 6 Stufen der Verkehrsqualität (vom freien<br />

Verkehrsfluss bis zur Überlastung <strong>mit</strong> Stop & Go und Stau) ableiten. Der<br />

Straßenerhalter wird bei mehrfach festgestellten Überlastungen und kritischen<br />

Verkehrszuständen Maßnahmenüberlegungen anstellen. Im gegenständlichen Fall<br />

hat dies nach umfangreichen Untersuchungen zum Einreichprojekt für die S7 geführt.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). Die Verkehrsplanung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 148


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

nimmt an den örtlichen und überörtlichen raumordnerischen Überlegungen teil und<br />

versucht auf diese <strong>mit</strong> der Schaffung ausreichender und zukunftsorientierter<br />

Verkehrqualität für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen<br />

Verkehr (ÖV) zu reagieren.<br />

Dazu gehören im Vorfeld durchgeführte Untersuchungen für den MIV und den ÖV<br />

sowohl im Personen- als auch im Güterverkehrsbereich. Im Rahmen dieses Projektes<br />

wurden die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV für den Busverkehr und für<br />

den Schienenverkehr untersucht. Dabei wurde nachvollziehbar und plausibel<br />

festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />

gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />

Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Da es in Österreich derzeit noch keine Grenzwerte für Feinstaub PM 2,5 gibt, wurden<br />

in der UVE keine Immissionsberechnungen vorgenommen. Die EU-Richtlinie<br />

2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt jedoch einen Grenzwert<br />

für das Jahres<strong>mit</strong>tel von 25 µg/m³ fest, der ab dem Jahr 2015 gilt (Stufe 1) sowie<br />

einen Richtgrenzwert (JMW 20 µg/m³ ab 2020 Stufe 2) fest, der im Jahr 2013 von der<br />

EU-Kommission noch zu überprüfen ist.<br />

Bezogen auf die berechneten Feinstaubimmissionen (PM10) kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die motorbedingten Partikel (exhaust emissions) sowie<br />

die sekundären Partikel praktisch zur Gänze in die PM 2,5 - Fraktion fallen. Die durch<br />

Abrieb und Aufwirbelung entstehenden Partikelemissionen sind dagegen zum<br />

überwiegenden Teil größer als PM 2,5. Rechnet man dennoch in einer<br />

(unrealistischen) worst-case-Abschätzung die gesamte PM10-<br />

Immissionszusatzbelastung inkl. sekundäre Partikel als PM 2,5-Zusatzbelastung,<br />

dann ergibt sich selbst beim exponiertesten Wohnanrainer nur eine Zusatzbelastung<br />

von 0,38 + 0,19 = 0,57 µg/m³ im Jahres<strong>mit</strong>tel, die unter 3% des PM 2,5 -Grenzwertes<br />

der Stufe 1 sowie unter 3% des PM 2,5 - Richtgrenzwertes der Stufe 2 liegt, und<br />

da<strong>mit</strong> jedenfalls als irrelevant einzustufen ist. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass es sich hier um eine deutliche Überschätzung der realistisch zu<br />

erwartenden PM 2,5 - Zusatzbelastung handelt.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Auch in Jennersdorf ist<br />

eine relevante Immissionszunahme durch die S7 auszuschließen.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalenten zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Bei den der Ausbreitungsrechnung zugrundeliegenden Verkehrsprognose wurde der<br />

Gesamtverkehr (S7 Ost und West) berücksichtigt.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7 bedingt eine hoch signifikante<br />

Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />

15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />

zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />

Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />

durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />

der Betroffenen nicht gefährdet.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />

werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />

Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in<br />

Auftrag gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei<br />

Gutachter, die unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass<br />

die Zunahme der Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw.<br />

als irrelevant einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung<br />

lässt sich durch die Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />

Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />

Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />

Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />

UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />

Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Eine Fragebogenaktion der „Allianz gegen die S7“ zeigt Bedenken der regionalen<br />

Wirtschaft gegen die S7 auf, insbesondere bez. Kundenabwanderung. Eine Aussage,<br />

dass 85% der regionalen Wirtschaft gegen die S7 wären, kann aus dieser Unterlage<br />

aus Sicht des Gutachters nicht abgeleitet werden, insbesondere deswegen, da diese<br />

Frage nicht gestellt wurde.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />

dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem<br />

Lärmgutachter, dem Luftgutachter und dem Humanmediziner nachgeordneter<br />

Fachbereich, dem Befund des Lärmgutachters und des Luftgutachters bzw. der<br />

Beurteilung durch den Gutachter für Humanmedizin an.<br />

Einwand 282.2<br />

2. Einwendung als Partei<br />

Ich bin durch den geplanten Bau der S 7 persönlich betroffen, weil ich im Bezirk Jennersdorf<br />

— also in einem Feinstaub-Sanierungsgebiet (l) - lebe und durch den Bau der S7 befürchte,<br />

dass meine Gesundheit weiter belastet wird. Ich erwarte mir von den zuständigen Behörden,<br />

dass endlich Maßnahmen unternommen werden um die Gesundheitsbelastung im Bezirk<br />

Jennersdorf und im Projektgebiet zu verringern und nicht zusätzliche Belastungen in der<br />

Region auszulösen. Zudem bin ich persönlich betroffen. da ich fürchte dass durch den<br />

geplanten Bau des Westabschnittes der S7 auch der Ostabschnitt realisiert wird und es<br />

da<strong>mit</strong> über den Zubringer B56 auch zu einer Verkehrszunahme in Jennersdorf kommt und<br />

ich durch weitere Emissionen und Lärm belastet werde.<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINA6 Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß 5 19 Abs.1 Z 1 UVP-6 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einwand 282.2 dürfte die B57 Güssinger Straße und nicht die B56<br />

Geschriebenstein Straße gemeint sein. Im Einreichprojekt ergab sich das<br />

Untersuchungsgebiet aus den Räumen, welche das Verkehrsgeschehen im<br />

Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen verursachen. Richtung<br />

Osten erstreckt es sich bis nach Körmend. Richtung Norden und Süden ist das<br />

Untersuchungsgebiet soweit ausgedehnt, dass mögliche Verlagerungseffekte<br />

zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn berücksichtigt sind, inklusive der<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Das verkehrliche Einzugsgebiet umfasst<br />

Verkehrsbezirke in ganz Europa.<br />

Das Teilgutachten „Verkehr und Verkehrssicherheit“ bezieht sich auf das<br />

gegenständliche Vorhaben. In Projektseinlage 1.4.1 ist nachvollziehbar und plausibel<br />

dargestellt, dass sich zwischen Henndorf und Jennersdorf der Werktagsverkehr im<br />

Prognosejahr 2025 im Vorhabensplanfall gegenüber dem Bestandsplanfall nur um<br />

+0,07% verändert (zwischen Königsdorf und Henndorf: -1,9%, zwischen Eltendorf<br />

und Königsdorf: +8,6%).<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben bedeutet für<br />

den Abschnitt Eltendorf bis Jennersdorf der B57 eine immissionsseitige Änderung im<br />

Irrelevanzbereich.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />

B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />

eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />

Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

An der in der Einwendung angegebenen Adresse kommt es weder in der Bau- noch<br />

in der Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe. Da sich<br />

nach Angaben des Sachverständigen für Verkehr zwischen Henndorf und<br />

Jennersdorf der Werktagsverkehr im Prognosejahr 2025 im Vorhabensplanfall<br />

gegenüber dem Bestandsplanfall nur um +0,07% verändert, sind relevante<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe in Jennersdorf auszuschließen.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7 bedingt eine hoch signifikante<br />

Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />

15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />

zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />

Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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Beilagen:<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />

der Betroffenen nicht gefährdet.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />

werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />

Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in<br />

Auftrag gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei<br />

Gutachter, die unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass<br />

die Zunahme der Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw.<br />

als irrelevant einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung<br />

lässt sich durch die Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />

Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />

Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />

Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />

UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />

Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />

1. Aussendung; VCÖ. Bau der S7 ist aus Verkehrssicht nicht nötig<br />

2. PK—Unterlage Allianz gegen S7: Auswirkung der S7 auf die regionale Wirtschaft (eigene<br />

Erhebung)<br />

3. Aussendung Global2000: Massive Feinstaubbelastung durch Fürstenfelder Schnellstraße<br />

S7<br />

4. Aussendung; Greenpeace: Alarmierende Feinstaubmesswerte in Fürstenfeld<br />

5. Ergebnisse der Volksbefragungen im Feistritz— und Lafnitztal<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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Seite 161


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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 283<br />

Von: OStR Mag. a Magdalena Horejschi<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Am Tafelberg 11, 8380 Jennersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />

Als Jennersdorferin <strong>mit</strong> Wiener Wurzeln befahre ich die Strecke Königsdorf – Fürstenfeld –<br />

A2 sehr oft und zu den unterschiedlichsten Zeiten. Mir ist daher bewusst, dass es dort<br />

zeitweise zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und da<strong>mit</strong> verbunden zu Verzögerungen kommt.<br />

Dennoch halte ich aus mehreren Gründen, die ich im Folgenden darlegen werde, den Bau<br />

der S7 für weder vertretbar noch wünschenswert.<br />

Mangelnde Notwendigkeit<br />

Nach den derzeitig vorliegenden Verkehrszahlen ist der Folgeabschnitt Ost nicht vierspurig<br />

geplant. Das lässt m. E. den Schluss zu, dass der stärkere Verkehr im Abschnitt West<br />

„hausgemacht“ ist. Fürstenfeld ist eben der große Attraktor der betroffenen Region<br />

hauptverantwortlich für die entstehenden Staumengen ist m.E. einerseits das Fehlen von<br />

Begleitwegen für Traktoren (u. Radfahrer) andererseits die katastrophale Strukturierung der<br />

Gewerbezone Altenmarkt, wo fast jedes Geschäft eine eigene Ein- und Ausfahrt zur<br />

Bundesstraße aufweist, womöglich nicht <strong>mit</strong> Ampelregelung.<br />

Mangelnde Wirtschaftlichkeit<br />

Das Problem der verkehrsgequälten Anrainer bei den Ortsdurchfahrten wäre sehr viel billiger<br />

(weil ohne Tunnel) <strong>mit</strong> kleinräumigen Ortsumfahrungen zu lösen – die geglückte Umfahrung<br />

von Altenmarkt stellt das überzeugend unter Beweis.<br />

Beeinträchtigte Natur und Umwelt<br />

Die geplante Trasse berührt Natura 2000- und Ramsar – Gebiete. Sie durchtrennt<br />

gewachsene Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Sie verschlechtert aber auch die<br />

Lebensbedingungen der regionalen Bevölkerung durch erhöhten Lärm und<br />

Schafstoffausstoß – selbst die ASFINAG gesteht die Verkehrszunahme als Folgen der S7<br />

ein. Dabei ist die Region jetzt schon Feinstaubsanierungsgebiet (zumindest auf<br />

burgenländischer Seite).<br />

Fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung<br />

In fast allen betroffenen Orten haben sich die Bewohner bei einer Volksbefragung<br />

mehrheitlich gegen den Bau der S7 ausgesprochen, teilweise <strong>mit</strong> über 90%. Auch eine<br />

Fragebogenaktion bei den Gewerbebetrieben ergab überwiegend Ablehnung. Müßig zu<br />

erwähnen, dass die Spitzenvertreter der Burgenländischen Landesregierung vollmundig<br />

versprochen haben, gegen den Willen der Bevölkerung würde die S7 nicht gebaut.<br />

Überregionale Sinnlosigkeit<br />

Die S7 ist, selbst in ihrem Endausbau inkl. Ostteil bis Heiligenkreuz i.L., ein Appendix, ein<br />

nutzloser Wurmfortsatz. Ungarn denkt offensichtlich nicht daran, die Verlängerung der<br />

Strecke auf seinem Gebiet zur Schnellstraße oder Autobahn auszubauen. Muss es auch<br />

nicht, es hat ja in Kürze den Korridor V nach Italien – über Slowenien. Ungarn hat derzeit<br />

wahrscheinlich gar nicht das Geld für ein so fragwürdiges Unternehmen. Österreich aber<br />

auch nicht! Es beruhige mich nicht wirklich, dass die dazu nötigen Schulden nicht das Projekt<br />

belasten, sondern bei der ASFINAG geparkt werden. Das halte ich gelinde gesagt für eine<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Augenauswischerei. Letztlich werde dich ich es sein, die die Zeche zahlt, gemeinsam <strong>mit</strong><br />

allen anderen österreichischen Steuerträgern.<br />

Ich ersuche, die von mir angesprochenen Punkte zu berücksichtigen und keinen<br />

Genehmigungsbescheid für das Bauvorhaben S7 Abschnitt West zu erlassen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Ziel- und Quellverkehrsstärken dargestellt. Der Ziel- und Quellverkehr Heiligenkreuz –<br />

Großwilfersdorf nimmt einen untergeordneten Anteil ein. Wesentlich größer ist jener,<br />

der auf die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld aus Richtung Westen bezogen ist. Die<br />

aktuellen Verkehrszahlen zeigen, dass der Straßenzug der B319 – B65 im westlichen<br />

Streckenabschnitt bis über 20.000 Kfz pro Werktag aufweist. Weiters wirkt auch der<br />

Durchgangsverkehr. Die S7 ist zwischen der A2 (künftiger Knoten Riegersdorf) und<br />

dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige Verbindung<br />

eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden Zentralräume<br />

Budapest und Graz).<br />

Es wird festgestellt, dass lokale Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und<br />

Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege<br />

und Radfurten, Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße<br />

darstellen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben bedeutet für<br />

den Abschnitt Eltendorf bis Jennersdorf der B57 eine immissionsseitige Änderung im<br />

Irrelevanzbereich.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />

Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />

Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />

Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />

Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />

Erkenntnisse der WHO herangezogen. Grundsätzlich sind Immissionswerte<br />

einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert.<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; das gesamte Projektgebiet ist als<br />

Feinstaubsanierungsgebiet sowie als luftbelastetes Gebiet ausgewiesen. Es kommt<br />

durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten Zusatzbelastungen. Die<br />

modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie dem Vorhaben nicht<br />

zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen Lebensräume<br />

Die Berührung von Natura 2000- und Ramsar-Gebieten als solche stellt noch kein<br />

entscheidendes Umweltkriterium dar, sondern muss hinsichtlich möglicher erheblicher<br />

Auswirkungen beurteilt werden.<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Dass die Trasse insgesamt gewachsene Lebensräume von Tieren und Pflanzen<br />

trennt, ist zutreffend und gilt für nahezu jedes Straßenbauvorhaben. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, auch die Trennwirkungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern; zu solchen Maßnahmen<br />

gehören z. B. spezielle Tierquerungshilfen. Es verbleiben allerdings<br />

Beeinträchtigungen <strong>mit</strong>tlerer Stärke, die als vertretbar beurteilt werden.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Stellungnahme Nr.: 284<br />

Von: Die Grünen Burgenland vertreten durch Mag. Josko Vlasich<br />

Adresse: Hauptstraße 16, 7000 Eisenstadt<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Wir sprechen uns gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP—G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Einwand 284.1<br />

Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Schnellstraße liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt (Abbildung 1), die Planungen für den Ostabschnitt wurden aus diesem Grund ja<br />

schon auf 2 Spuren reduziert.<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die S7 liegt daher auch ganz oben in der Liste der unrentabelsten Autobahnen (Abbildung<br />

2).<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger, schneller und effizienter /<br />

wirkungsvoller durch andere Maßnahmen erzielt werden (lokale Umfahrungen, Änderungen<br />

der Beschilderungen, LKW-Fahrverbote wurden nicht geprüft, würden aber kaum Euro 500<br />

Millionen Kosten). Diese Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach von den<br />

Grünen gefordert (siehe Beilagen).<br />

Stellt man die Kosten der S7 — die aufgrund von Einsparungen auf Kosten der Bürgerinnen<br />

und Bürger (Sparen bei Lärmschutz, Unterflur, etc.) bei Euro 500 Millionen eingefroren<br />

wurden - bekommt man ein deutliches Bild davon, welche sinnvolleren und effizientern<br />

Maßnahmen und Projekte im Untersuchungsgebiet umgesetzt und finanziert werden könnten<br />

(Abbildung 3).<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />

Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />

Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 im Bereich Speltenbach auf der S7-West<br />

21.540 Kfz/24h verkehren werden, dürfte die Auslastung gewährleistet sein.<br />

Zur Einwendung der Effizienz von anderen Maßnahmen wird festgestellt, dass lokale<br />

Ortsumfahrungen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine<br />

Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Schutzwege und Radfurten,<br />

Sichtbehinderungen usw.) keine Alternative zu einer Schnellstraße darstellen.<br />

Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />

Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />

sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />

internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />

entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach § 43 St\/O sind<br />

dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />

werden können.<br />

Einwand 284.2<br />

Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind von der Projektwerberin bislang<br />

nicht untersucht worden und muss nach vorliegenden Studien (85% der regionalen<br />

Wirtschaft gegen die S 7l) als nachteilig angenommen werden (siehe Beilage —<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Auswirkungen der S7 auf die regionale Wirtschaft). Mehr Straßen bedeuten schon lange<br />

nicht mehr mehr Wirtschaftskraft. Konzepte die darauf beruhen sind schon lange überholt,<br />

der Zusammenhang zwischen Autobahnen und Wirtschaftskraft stellt sich heute eher<br />

umgekehrt dar (Abbildung 4). Die Entwertung von Liegenschaften im gesamten Talabschnitt<br />

sowie auf den Zubringerstraßen durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben. Auch auf die<br />

regionalwirtschaftlichen Aspekte wurde von den Grünen mehrfach hingewiesen (siehe<br />

Beilagen).<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Einwand 284.3<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />

kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />

Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />

öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />

nicht untersucht worden. Wie selbst die Verkehrszählungen der Asfinag zeigen — die<br />

Verkehrszahlen nehmen sowohl von Osten als von Westen kommend in Richtung<br />

Fürstenfeld zu -, handelt es sich vorwiegend um regionalen Verkehr (Abbildung 5,Abbildung<br />

6 und Abbildung 7).<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Transitroute kann hier also nicht die gewünschte Wirkung erzielen, sondern führt im<br />

Gegenteil zur Belastung von noch mehr Menschen.<br />

Dass die S7 eine Transitroute werden wird, ist auch ganz klar im ersten Satz der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung der Projektwerberin festgehalten „Der Neubau der S7<br />

Fürstenfelder Schnellstrasse soll durch die Anbindung an die M8 auf ungarischem<br />

Staatsgebiet nicht zuletzt hinsichtlich eines gesamteuropäischen Erweiterungsgedankens<br />

bzw. im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost—<br />

Steiermark/ Süd-Burgenland einen wichtigen West- Ost Korridor erschliessen." und geht<br />

auch ganz klar aus den Planungen der Projektwerberin hervor (Abbildung 8).<br />

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Dass Transitrouten NIE zu Entlastung von Anrainerinnen und Anrainern führen, zeigt<br />

Abbildung 9. Erst durch den Lückenschluss steigen die Verkehrzahlen nämlich drastisch an<br />

und belasten zudem noch mehr Menschen, nämlich im Fall der S7 die Bewohnerinnen und<br />

Bewohner des gesamten Feistritz— und Lafnitztales.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Transitrouten dürfen den Menschen nicht als Entlastungsmaßnahmen verkauft werden, nur<br />

weil die Politik bisher säumig war und keine tatsächlichen Entlastungsmaßnahmen gesetzt<br />

hat. Auch diese wurden von den Grünen in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert<br />

(siehe Beilagen).<br />

Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65<br />

in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong><br />

Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Erweiterung der gutachterlichen Stellungnahme zu Einwand 284.1, wo das Thema<br />

„andere Maßnahmen (z. B. kleinräumige Umfahrungen)“ behandelt wurde, wird<br />

festgestellt:<br />

Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />

jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />

Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />

kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />

internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte.<br />

Übergeordnete Straßen sind für den Verkehr oder die Wirtschaft überregional bzw.<br />

regional von Bedeutung. Dementsprechend wurden im Projekt die Auswirkungen der<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

S 7 betrachtet und gewertet. Die S7 ist zwar zwischen der A2 (künftiger Knoten<br />

Riegersdorf) und dem Grenzübergang Heiligenkreuz funktionell als höchstrangige<br />

Verbindung eingestuft (Bestandteil des TEN-Netzes der EU, Verbindung der beiden<br />

Zentralräume Budapest und Graz), sie dient aber auch der Anbindung der Region<br />

Fürstenfeld und des südlichen Burgenlandes an den Grazer Zentralraum.<br />

Durch die gewählte Größe des Untersuchungsgebietes wurden mögliche<br />

Verlagerungseffekte (auch auf den Korridor V) berücksichtigt. Da auch ohne<br />

Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten wird,<br />

wurde die Verkehrsumlegung auf das Bestandsnetz (Planfall 0) so berechnet, als ob<br />

nur im Planungsgebiet und im engeren Untersuchungsgebiet keine Maßnahmen<br />

realisiert werden, der Korridor V jedoch durchgehend fertig gestellt ist. Es hat sich<br />

gezeigt, dass ohne das Vorhaben die zu erwartenden Kapazitätsengpässe der B 319<br />

– B 65 die Routenwahl beeinflussen und Umwege in Kauf genommen werden.<br />

Einwand 284.4<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />

rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer<br />

Entfernung voneinander parallel verlaufen, Die Bezirke Fürstenfeld und Jennersdorf sind<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

bereits jetzt Feinstaubsanierungsgebiete, sodass jede weitere Belastung <strong>mit</strong><br />

Luftschadstoffen nicht akzeptiert werden kann, insbesondere deshalb, weil die verkehrliche<br />

Wirkung der S 7 bis nach Graz, der "Feinstaubhochburg" Österreichs reicht (siehe Beilagen).<br />

Natura 2000 Gebiete und Ramsar—Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />

Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />

der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte (über 50.000 Menschen hängen an der<br />

Trinkwasserversorgung des Grundwasserhaulhaltes im der auch durch den Westabschnitt<br />

der S7 betroffen ist) ist bislang nicht ausreichend geklärt, Die S 7 würde jahrtausendalte<br />

Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die Umweltverträglichkeit des Projekts<br />

ist daher nicht gegeben.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />

Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />

lokale Bedeutung hin. Ebenso die Tatsache, dass die vierspurige S 7 - Abschnitt West in die<br />

zweispurige B 65 mündet. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />

die B 319 bzw. B 65, die Oberwarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2<br />

mehr als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien<br />

nach Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die<br />

geplante Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale<br />

verkehrliche Bedürfnisse hinausgehende funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird. Von<br />

viel größerer Bedeutung und weitaus vorteilhafter als die S7 wäre der Ausbau respektive die<br />

Attraktivierung der Ostbahn von Graz über Jennersdorf nach St. Gotthard - eine langjährige<br />

Grüne Forderung (siehe Beilagen).<br />

Soziale und gesellschaftliche Auswirkungen durch den geplanten Bau der S 7, wie die<br />

nachteilige Beeinflussung der demographischen Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf<br />

bestehende und geplante Siedlungsgebiete), erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe,<br />

Ausdünnung der im ländlichen Raum ohnehin unzureichenden Infrastruktur, wurden nicht<br />

geprüft. Der geplante Bau der S7 widerspricht zudem der Meinung der Mehrheit der<br />

Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragungen); das (schon derzeit nicht erwünschte)<br />

Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige Naherholungs- gebiete<br />

werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter gestellte Personen betroffen<br />

sind. In den letzten Jahren gibt es durch einige innovative Betriebe und vor allem den<br />

Tourismus (sanfter und Thermentourismus) neue Chancen für die Regionalentwicklung der<br />

Projektregion und auch darüber hinaus.<br />

Die S7 steht in Konkurrenz zu diesen positiven Entwicklungen und würde diese <strong>mit</strong> einem<br />

Schlag zunichte machen. Vor allem die regionalen Betriebe würden darunter leiden – es<br />

handelt sich vorwiegend um Klein- und Kleinstbetriebe, die sehr viel privates Kapital in diese<br />

Chancen investiert haben. Die S7 würde das wirtschaftliche Überleben dieser Betriebe<br />

massiv gefährden. Diese Betriebe sowie auch der Rest der Bevölkerung im Feistritz- und<br />

Lafnitztal wurden nie in die Entscheidung über dieses Projekt eingebunden. Nachdem die<br />

Umsetzung des Projektes aber ein massive Änderung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse<br />

sowie der weiteren Entwicklung der Region bedeuten würde, kann so eine Entscheidung<br />

auch nicht ohne entsprechende Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung (l)<br />

getroffen werden- die Einbindung in die Planung ist unter diesem Gesichtspunkt äußerst<br />

unzureichend. Die Bevölkerung hat ihren Willen aber mehrfach und sehr deutlich zum<br />

Ausdruck gebracht. Als Vertreterin der Grünen Burgenland möchte ich in diesem<br />

Zusammenhang vor allem auf die Ergebnisse der burgenländischen Volksbefragungen<br />

hinweisen (Tabelle 1). Durch eine Verwirklichung des West-Abschnittes der S7 würden diese<br />

Willenskundgebungen ebenso <strong>mit</strong> Füssen getreten werden wie durch die Umsetzung des<br />

Ost-Abschnittes, da der Ost-Abschnitt wohl nur in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem West-Abschnitt<br />

errichtet werden wird und auch bei alleiniger Errichtung des West-Abschnittes würde eine<br />

massive Mehr-Verkehrsbelastung auf diese Gemeinden zukommen.<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Erweiterung der gutachterlichen Stellungnahme zu den das Einwänden 284.1 und<br />

284.3, wo die Themen „Querschnitt der S7“, „andere Maßnahmen (z. B. kleinräumige<br />

Umfahrungen)“ und „übergeordnete Routen“ behandelt wurden, wird das Fachgebiet<br />

Verkehr betreffend festgestellt:<br />

Das Projekt enthält eine <strong>mit</strong> umfangreichem Datenmaterial begründete<br />

Verkehrsanalyse für das Jahr 2006, eine Verkehrsprognose für den Zeitraum der<br />

Bauphase sowie eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025. Letztere wurde im Wege<br />

über die Matrizen der Verkehrsbeziehungen bearbeitet, wobei gewichtete<br />

Wachstumsfaktoren, unterschieden nach Verkehr in Ungarn, innerösterreichischem<br />

Verkehr und grenzüberschreitendem Verkehr verwendet wurden. Die Anlage zum<br />

Teilgutachten Nr. 01 „Verkehr und Verkehrssicherheit“ enthält einen Vergleich der<br />

Verkehrsmodelle und Prognosen zur Verkehrsuntersuchung S 7 und zur<br />

Verkehrsprognose 2025+ (BMVIT). Die verkehrlichen Parameter sind darin schlüssig<br />

und plausibel beschrieben.<br />

Das Aus- und Einpendeln hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland<br />

und den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />

vorliegenden Projekts wurde auch der Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für<br />

das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />

Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />

Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />

Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es werden jedenfalls wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet als durch das Vorhaben<br />

belastet.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Da es in Österreich derzeit noch keine Grenzwerte für Feinstaub PM 2,5 gibt, wurden<br />

in der UVE keine Immissionsberechnungen vorgenommen. Die EU-Richtlinie<br />

2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt jedoch einen Grenzwert<br />

für das Jahres<strong>mit</strong>tel von 25 µg/m³ fest, der ab dem Jahr 2015 gilt (Stufe 1) sowie<br />

einen Richtgrenzwert (JMW 20 µg/m³ ab 2020) fest, der im Jahr 2013 von der EU-<br />

Kommission noch zu überprüfen ist.<br />

Bezogen auf die berechneten Feinstaubimmissionen (PM10) kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die motorbedingten Partikel (exhaust emissions) sowie<br />

die sekundären Partikel praktisch zur Gänze in die PM 2,5 - Fraktion fallen. Die durch<br />

Abrieb und Aufwirbelung entstehenden Partikelemissionen sind dagegen zum<br />

überwiegenden Teil größer als PM 2,5. Rechnet man dennoch in einer<br />

(unrealistischen) worst-case-Abschätzung die gesamte PM10-<br />

Immissionszusatzbelastung inkl. sekundäre Partikel als PM 2,5-Zusatzbelastung,<br />

dann ergibt sich selbst beim exponiertesten Wohnanrainer nur eine Zusatzbelastung<br />

von 0,38 + 0,19 = 0,57 µg/m³ im Jahres<strong>mit</strong>tel, die unter 3% des PM 2,5 -Grenzwertes<br />

der Stufe 1 sowie unter 3% des PM 2,5 - Richtgrenzwertes der Stufe 2 liegt, und<br />

da<strong>mit</strong> jedenfalls als irrelevant einzustufen ist. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass es sich hier um eine deutliche Überschätzung der realistisch zu<br />

erwartenden PM 2,5 - Zusatzbelastung handelt.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Durch die Verlagerung des Verkehrs in un- bis kaum bewohnte Areale führt zu einer<br />

deutlichen Entlastung der derzeit belasteten Anrainer der B65. Die Entlastung ist<br />

hinsichtlich Lärm statistisch hoch signifikant. Im UVP-Gutachten Nr.16 (Human-<br />

/Umweltmedizin) liegen die Berechnungen vor.<br />

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Box-Whisker-Plot<br />

Vergleich S7-FFSS vs. Prognose 2025<br />

Abnahme der<br />

Lärmbelastung<br />

-26 -16 -6 4 14<br />

0<br />

Abweichung in dB(A) [L A,eq]<br />

Durch diese grafische Darstellung der Differenzen des L A,eq zur Nullvarianten, kann der große positive Effekt,<br />

die die S7-FFSS hinsichtlich Lärmbelastung erwirkt, sichtbar gemacht werden. Der Balken (Box) enthält 50% der<br />

Differenzen zum Prognosewert 2025, der „Whisker“ jeweils etwa 20% und der Rest stellen die Ausreißer dar.<br />

unteres<br />

oberes<br />

Ausreißer Quartil=25% Median Quartil=25% Ausreißer<br />

unterer<br />

„Whisker“≈ 20%<br />

Zunahme der<br />

Lärmbelastung<br />

oberer<br />

„Whisker“≈ 20%<br />

Auch hinsichtlich Feinstaub und NO2 wird die Verlagerung des Verkehrs zu einer<br />

Verbesserung der Situation verglichen <strong>mit</strong> dem Jahre 2025 führen.<br />

Nicht übersehen darf man die Tatsache, dass durch die Abnahme der<br />

Verkehrsfrequenz in Ballungszentren sich das Risikos für Verkehrsunfälle verringert.<br />

Hier sind wohl die Kinder am stärksten betroffen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

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Aufgrund der kurzfristigen Wiederversickerung aller Niederschlagswässer ergibt sich<br />

auch kein nennenswerter Eingriff in den Grundwasserhaushalt.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />

im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />

dokumentieren zu können.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

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Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Für den Wirtschaftsraum und die Regionalentwicklung ist bei Nichtumsetzung des<br />

Vorhabens S 7 davon auszugehen, dass sich die bereits derzeit gegebene Situation<br />

der Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten <strong>mit</strong> dem dadurch bedingten zähen<br />

Verkehrsfluss noch weiter verschlechtern wird. Nicht kalkulierbare zeitliche<br />

Verzögerungen und daraus ableitbare Unwägbarkeiten, schlechte Erreichbarkeiten<br />

von Betriebsstandorten sowie Transporte durch Siedlungsgebiete wären vor allem für<br />

die Weiterentwicklung bestehender gewerblicher Standorte und Standortpotenziale<br />

als wirtschaftlich ungünstig anzusehen.<br />

Im Landesentwicklungsprogramm werden die Standorte Fürstenfeld und Ilz –<br />

Großwilfersdorf als überregionale Entwicklungsstandorte für Industrie und Gewerbe<br />

eingestuft. Ilz und Großwilfersdorf werden auch in der I&G<br />

Vorrangstandortuntersuchung der Steiermark als überregional bedeutsame Standorte<br />

für Betriebsansiedelungen ausgewiesen.<br />

Die Bezirkshauptstadt Fürstenfeld ist das größte Siedlungs- und Arbeitszentrum der<br />

Region und wird im Landesentwicklungsprogramm Steiermark als Regionales<br />

Zentrum ausgewiesen. Der Bezirk Fürstenfeld ist aufgrund der mangelnden<br />

Erreichbarkeit bzw. der bereits einschränkenden Situation durch gegebene<br />

Verkehrsüberlastungen der B 319 regionalpolitisch in keiner Vorzugslage.<br />

Die Bezirkshauptstadt Jennersdorf ist über die B 65 und in weiterer Folge B 57<br />

erreichbar und bildet als Bezirkshauptstadt ein weiteres Zentrum in der<br />

gegenständlichen Region. Der Bezirk Jennersdorf, in eher peripherer Lage zu<br />

regionalen/ überregionalen Verkehrsachsen, ist an die zentralen Wirtschaftsräume<br />

derzeit nicht ausreichend angebunden. Durch die S 7 wird die Erreicharkeit<br />

verbessert.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass <strong>mit</strong> der Umsetzung der S 7<br />

Übereinstimmungen <strong>mit</strong> bestehenden Zielsetzungen aus vorliegenden überörtlichen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Raumordnungsprogrammen gegeben sind. Dies insbesondere hinsichtlich der<br />

angestrebten Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. regionalen Anbindung an das<br />

hochrangige Straßennetz. Ziele wie Beeinflussung der wirtschaftlichen Bedingungen<br />

und so<strong>mit</strong> Schaffung von Voraussetzungen für Arbeitsplätze werden in<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> einem verbesserten räumlichen Leistungsaustausch gesehen<br />

(Landesentwicklungsprogramm Steiermark). Weiters kann eine Übereinstimmung <strong>mit</strong><br />

der angestrebten Zielsetzung einer Betriebsstandortentwicklung sowohl im<br />

Burgenland als auch im Bereich Fürstenfeld durch verbesserte Erreichbarkeiten<br />

abgeleitet werden. Eine negative Beeinflussung der angestrebten<br />

Tourismusentwicklung, insbesondere im Burgenland, kann nicht erkannt werden.<br />

Vielmehr sind auch in diesem Wirtschaftszweig durch die verbesserte<br />

Anbindungssituation positive Synergieeffekte zu erwarten. Bezüglich Auswirkungen<br />

auf das Standortpotenzial der Region ist davon auszugehen, dass <strong>mit</strong> der Umsetzung<br />

der S 7 eine Aufwertung der Standorte einhergehen wird. Die derzeitige Situation <strong>mit</strong><br />

massiver Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten und dadurch bedingtem zähen<br />

Verkehrsfluss ist für eine Weiterentwicklung bestehender Standorte und<br />

Standortpotenziale als ungünstig anzusehen, Positive Impulse können durch die<br />

erhöhte Standortattraktivität erwartet werden.<br />

In Zusammenführung der in der Region festgelegten wirtschaftspolitischen<br />

Zielsetzungen und gegebenen Rahmenbedingungen werden die Auswirkungen durch<br />

Realisierung der S 7 positiv beurteilt, positive Synergieeffekte durch Aufwertung von<br />

Standortpotenzialen sind zu erwarten. Insgesamt wird die sektorale Bedeutung für<br />

„Wirtschaftsraum / Raumentwicklung“ als positiv beurteilt.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />

dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Einwand 284.5<br />

Einige dieser und weitere Argumente der Grünen Burgenland gegen den Bau der S7 wurden<br />

im Laufe der letzen Jahre in diversen Presseaussendungen veröffentlicht. Diese sind im<br />

Anschluss beigelegt und gelten als Bestandteil dieser Stellungnahme.<br />

Abschließend möchte ich festhalten, dass die Informationspolitik und die Aufklärung der<br />

Bevölkerung über ihre Möglichkeiten im Verfahren unzureichend ist. Die Unterlagen, wurden<br />

kurz vor Weihnachten aufgelegt und die Projektwerberin hat erst in der siebten der achten<br />

Woche, in der die Möglichkeit zur Einsichtnahme bestand, darüber informiert. Von Seiten der<br />

Politik und der Gemeinden hat es keinerlei Informationen für die betroffen Bevölkerung<br />

gegeben. Hätten Grüne und die Bürgerinneninitiative die Bevölkerung nicht über deren<br />

Möglichkeiten im Verfahren informiert, wären Fristen wie die für diese <strong>Stellungnahmen</strong> leise<br />

vorbei gestrichen.<br />

Die Teilung des Verfahrens in zwei Bauabschnitte und da<strong>mit</strong> die Teilung des Verfahrens ist<br />

für Bürgerinnen unzumutbar. Der Großteil der Feistriz- und Lafnitztalerinnen bist sowohl vorn<br />

West- als auch vom Ostabschnitt betroffen, außerdem ist die Realisierung des Projektes<br />

ohnehin in einem Stück geplant, und daher ist die Verfahrensteilung eine Schikane<br />

gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Um alle Auswirkungen des Projektes auf die<br />

jeweiligen Lebensverhältnisse prüfen zu können und alle Rechte geltend machen zu können,<br />

werden sie die Bewohnerinnen und Bewohner des Feistritz- und Lafnitztales aufgrund der<br />

Verfahrensteilung wo an beiden Verfahren (diesem und dem für den Ost- Abschnitt)<br />

beteiligen müssen, was einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Kosten für jede/n<br />

einzelne/n bedeutet, den die Bürgerinnen und Bürger ja nicht ersetzt bekommen. Wenn<br />

Bürgerinnen und Bürger der Projektwerberin auf gleicher fachlicher Ebene entgegnen<br />

möchten, ist es außerdem erforderlich Gutachten einbringen, deren Finanzierung natürlich<br />

auch von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht werden muss. Das ist ohnehin schon<br />

eine Ungleichstellung zwischen Projektwerberin und Betroffen, durch zwei Verfahren müssen<br />

auch Gutachter zweimal bestellt werden und die Ungleichstellung wird verschärft. Die<br />

Beteiligung an einem UVP-Verfahren ist für Bürgerinnen und Bürger ohnehin sehr schwierig<br />

(sie haben nicht wie die Projektwerberin die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur<br />

Finanzierung ihrer Vorhaben im Hintergrund). Ich ersuche Sie daher der Bevölkerung die<br />

nach UVP - G vorgesehene Beteiligung nicht zu erschweren und die Teilung des Verfahrens<br />

(es handelt sich ja insgesamt um nicht einmal 30 km!) nicht zuzulassen.<br />

Ich beantrage daher im Namen der Grünen Burgenland, den Antrag der ASFINAG<br />

Baumanagement GmbH vom 16.5,2008 mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000<br />

Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Bei den der Ausbreitungsrechnung zugrundeliegenden Verkehrsprognose wurde der<br />

Gesamtverkehr (S7 Ost und West) berücksichtigt. Die straßenseitigen<br />

Lärmschutzmaßnahmen entlang der S7 wurden in jenen Abschnitten, wo der Verkehr<br />

S7 gesamt größer als jener der S7 West ist bereits auf diesen bemessen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe<br />

Bei den der Ausbreitungsrechnung zugrundeliegenden Verkehrsprognose wurde der<br />

Gesamtverkehr (S7 Ost und West) berücksichtigt.<br />

Beilagen (siehe „<strong>Auseinandersetzung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> <strong>Band</strong> 6 – Anhänge“):<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 285<br />

Von: Franz Schulter<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 373, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Aarhus – Konvention 1998, die auch Österreich<br />

ratifiziert hat, nicht genehmigungsfähig. Von Österreich ratifiziert! Schadensersatz aufgrund<br />

der Wertminderung meines Hauses.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wertminderung wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus<br />

unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen<br />

über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an<br />

Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.<br />

Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person<br />

Rechte im Umweltschutz zuschreibt.<br />

Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei "Säulen" zusammen:<br />

• dem Zugang zu Informationen (Art. 4),<br />

• der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Art. 6 - 8) und<br />

• dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).<br />

26 der 27 EU Mitgliedstaaten haben – außer Irland - die Aarhus Konvention ratifiziert<br />

und sind so<strong>mit</strong> Vertragspartei geworden. Da auch die Europäische Gemeinschaft die<br />

Konvention unterzeichnet hat und im Jahr 2005 Vertragspartei geworden ist, waren<br />

entsprechende Anpassungen des EG-Rechts an die Vorgaben der Aarhus<br />

Konvention notwendig. Die Konvention wurde <strong>mit</strong>tlerweile durch eine Reihe von<br />

Rechtsakten umgesetzt.<br />

In Österreich erfolgt die Umsetzung der Konvention im Wesentlichen auf Basis von<br />

EG-Richtlinien, die die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Vorgaben der<br />

Aarhus Konvention zum Ziel haben.<br />

Österreich hat im Dezember 2007 einen ersten detaillierten Umsetzungsbericht für<br />

die 3. Vertragsstaatenkonferenz in Riga, Juni 2008, über<strong>mit</strong>telt. In diesem finden sich<br />

die Details, wie die Konventionsartikel in Österreich umgesetzt wurden.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />

angeführten Konvention erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 286<br />

Von: Volker Schwarz<br />

Adresse: Bergstraße 9, 7543 Neusiedl<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Aarhus – Konvention 1998, die auch Österreich<br />

ratifiziert hat, ist das Projekt nicht genehmigungsfähig.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus<br />

unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UN/ECE-Übereinkommen<br />

über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an<br />

Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person<br />

Rechte im Umweltschutz zuschreibt.<br />

Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei "Säulen" zusammen:<br />

• dem Zugang zu Informationen (Art. 4),<br />

• der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Art. 6 - 8) und<br />

• dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).<br />

26 der 27 EU Mitgliedstaaten haben – außer Irland - die Aarhus Konvention ratifiziert<br />

und sind so<strong>mit</strong> Vertragspartei geworden. Da auch die Europäische Gemeinschaft die<br />

Konvention unterzeichnet hat und im Jahr 2005 Vertragspartei geworden ist, waren<br />

entsprechende Anpassungen des EG-Rechts an die Vorgaben der Aarhus<br />

Konvention notwendig. Die Konvention wurde <strong>mit</strong>tlerweile durch eine Reihe von<br />

Rechtsakten umgesetzt.<br />

In Österreich erfolgt die Umsetzung der Konvention im Wesentlichen auf Basis von<br />

EG-Richtlinien, die die Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die Vorgaben der<br />

Aarhus Konvention zum Ziel haben.<br />

Österreich hat im Dezember 2007 einen ersten detaillierten Umsetzungsbericht für<br />

die 3. Vertragsstaatenkonferenz in Riga, Juni 2008, über<strong>mit</strong>telt. In diesem finden sich<br />

die Details, wie die Konventionsartikel in Österreich umgesetzt wurden.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> der<br />

angeführten Konvention erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 287<br />

Von: Marianne Peischl<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 47, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebiet auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />

sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 198


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume richtig gewählt sind. Entsprechende gutachterliche<br />

Feststellungen finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird<br />

festgestellt, dass sich das Untersuchungsgebiet aus den Räumen ergab, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />

„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme Nr. 287 bezieht sich auf eine Adresse, welche rd. 2,6 km nördlich<br />

der S7 im Ortsbereich Deutsch-Kaltenbrunn gelegen ist.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Im Einreichprojekt ist aus den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in<br />

Projektseinlage 4.7.5 und für die Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 -<br />

4.6.18 - ersichtlich, dass gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im<br />

Betriebsjahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> keiner relevanten,<br />

projektskausalen Schallpegeländerung im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Raumplanung:<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Stellungnahme Nr.: 288<br />

Von: Reinhilde Schwarz<br />

Adresse: Bergstraße 9, 7543 Neusiedl<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich ersuche die Ausdehnung aller Auswirkungen auf Neusiedl, nicht<br />

nur Schall!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 201


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />

„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Fachgebiet Humanmedizin:<br />

Im Raume Neusiedl wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird zu einer Steigerung<br />

führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt. Aufgrund der bereits<br />

bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die Gesundheit durch den<br />

Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle anderen verkehrsinduzierten<br />

Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe werden in einer<br />

Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur Folge haben<br />

kann.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Fachbereichs Landschaftsbild ist eine Ausdehnung des<br />

Untersuchungsgebietes auf Neusiedel nicht erforderlich. Die vorgesehenen<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind ausreichend, um die Beeinträchtigung der S7 auf das<br />

Landschaftsbild zu minimieren.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 202


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Kulturgüter<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Fachgebiet Raumplanung:<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 203


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 204


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 289<br />

Von: Kurt Brantweiner<br />

Adresse: Hauptstrasse 22, 7543 Neusiedl<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Das Untersuchungsgebiet ist auf ganz Neusiedl auszudehnen für alle<br />

Auswirkungen nicht nur für Lärm. Schadenersatz für mein Haus aufgrund des Lärms.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Siehe auch Behandlung von Stellungnahme 35 und 288<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />

„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, welche an der L250 in Neusiedl bei<br />

Güssing gelegen ist.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 205


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Beim gegenständlichen Objekt Hauptstraße 22, 7540 Neusiedl bei Güssing, wurden<br />

relevante Auswirkungen aufgrund des durch die S7 in der Ortsdurchfahrt von<br />

Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des<br />

Immissionspegels von 49,7 dB auf 52,1 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind<br />

daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die Schutzziele<br />

sowie die Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3<br />

und 5. Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme der S7 Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Beim gegenständlichen Objekt Hauptstraße 22, 7540 Neusiedl bei Güssing, wurden<br />

relevante Auswirkungen aufgrund des durch die S7 in der Ortsdurchfahrt von<br />

Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des<br />

Immissionspegels von 49,7 dB auf 52,1 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB festgestellt. Es sind<br />

daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die WHO war<br />

gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff einen hohen<br />

Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die WHO zur<br />

Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein Wert<br />

LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Fachgebiet Tunnelsicherheit<br />

Die Tunnelsicherheit hat bezüglich der Stellungnahme keine Relevanz.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Stellungnahme Nr.: 290<br />

Von: Josef Kracher<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 215, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 ist <strong>mit</strong> der Klimaschutz – Konvention Rio 1992 nicht vereinbar.<br />

Schadenersatz aufgrund der Wertminderung bei meinem Haus, Äcker und Wälder.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 206


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 207


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Stellungnahme Nr.: 291<br />

Von: Gerald Mayrhofer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 51, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Aufgrund des Weltgipfels Johannesburg 2002 der UNO ist das<br />

Projekt nicht zu genehmigen. Österreich hat am Gipfel teilgenommen und unterschrieben.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung fand vom 26. August bis zum 4.<br />

September 2002 in Johannesburg/Südafrika <strong>mit</strong> ca. 20.000 Delegierten von<br />

Regierungen, der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Kommunen<br />

statt. Ziel war neben der Bilanzierung der Agenda 21, des Plans zur Umsetzung der<br />

Agenda 21 (New York 1997), sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategien, die<br />

Fortschreibung neuer Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung bis<br />

2015/2017.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 208


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung endete <strong>mit</strong> der Verabschiedung einer<br />

Politischen Erklärung der Staats- und Regierungschefs („The Johannesburg<br />

Declaration on Sustainable Development“) und eines 65-seitigen Johannesburg-<br />

Aktionsplans („Plan of Implementation“).<br />

Das Hauptergebnis dieses Weltgipfels ist, dass der künftige Weg zur Umsetzung des<br />

Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung durch neue Prioritäten, Zielmarken und<br />

Umsetzungsprogramme vorgegeben wurde. Erstmals wurden quantifizierbare Ziele,<br />

insbesondere die Millenniumsziele in den Aktionsplan aufgenommen.<br />

Wichtige neue Ziele sind:<br />

• Bis zum Jahr 2010 soll der Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt) deutlich<br />

reduziert werden.<br />

• Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl der Menschen die in absoluter Armut leben<br />

(weniger als 1 € pro Tag) um 500 Mio. reduziert werden, weltweit alle Kinder<br />

eine Grundschulausbildung erhalten und der Anteil der Menschen, die keinen<br />

Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben, halbiert werden.<br />

• Bis zum Jahr 2020 soll eine Minimierung der gesundheits- und<br />

umweltschädlichen Auswirkungen bei der Produktion und dem Gebrauch von<br />

Chemikalien erreicht werden.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem<br />

Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 292<br />

Von: Christa Gmell<br />

Adresse: Hintergasse 27, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 209


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 32 „B65 -<br />

Rudersdorf-Zentrum“ erfasst.<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu erwarten.<br />

Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />

Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

In der Bauphase kommt es an der angegeben Adresse im Jahres<strong>mit</strong>tel zu<br />

geringfügigen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende<br />

Gesamtbelastung liegt aber unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-L (JMW<br />

30 µg/m³). In der Betriebsphase kommt es an der angegebenen Adresse zu<br />

geringfügigen Verbesserungen.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 210


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 293<br />

Von: Liselotte Ernst<br />

Adresse: Reichenweg 1, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante Autobahn zu<br />

den unrentabelsten Projekten. Aufgrund der hohen Schulden der ASFINAG ist dieses Projekt<br />

als vorsätzlich fahrlässig zu bewerben und daher abzuweisen!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 33 „B65 -<br />

Rudersdorf-Süd“ erfasst.<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu erwarten.<br />

Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />

Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

In der Bauphase kommt es an der angegeben Adresse im Jahres<strong>mit</strong>tel zu<br />

geringfügigen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende<br />

Gesamtbelastung liegt aber unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-L (JMW<br />

30 µg/m³). In der Betriebsphase kommt es an der angegebenen Adresse zu<br />

geringfügigen Verbesserungen.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 294<br />

Von: Romana Eder<br />

Adresse: Rohr 82, 7551 Rohr<br />

Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Schiene statt Straße!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich politischer Fragen wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Die Verkehrsuntersuchung wurde für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und<br />

für den öffentlichen Verkehr (ÖV) sowohl im Personen- als auch im<br />

Güterverkehrsbereich durchgeführt. Die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV<br />

wurden für den Busverkehr und für den Schienenverkehr untersucht. Dabei wurde<br />

nachvollziehbar und plausibel festgestellt, dass das Verlagerungspotential im<br />

Personen- und Güterverkehr so gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme<br />

auf der Achse Riegersdorf - Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 295<br />

Von: Andreas Schandor<br />

Adresse: Kapellenweg 3, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante Autobahn zu<br />

den unrentabelsten Projekten. Aufgrund der Schulden der ASFINAG ist dieses Projekt aus<br />

kaufmännischer Sicht nicht zu genehmigen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />

„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />

erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />

Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 214


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten<br />

Überschreitungen der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt,<br />

sind die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen aus<br />

luftreinhaltetechnischer Sicht je nach Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu<br />

bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 215


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 296<br />

Von: Hannah Schandor<br />

Adresse: Kapellenweg 3, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Bundesministeriums gehört die geplante<br />

Autobahn zu den unrentabelsten Projekten. Aufgrund der Schulden der ASFINAG ist dieses<br />

Projekt abzulehnen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3 und 295 (selbe<br />

Adresse).<br />

Stellungnahme Nr.: 297<br />

Von: Günther Gmell<br />

Adresse: Hintergasse 27, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Weiters bringe ich vor:<br />

Durch den Bau der S7 wird das Waldsterben durch den konzentrierten Austoss von<br />

Schadstoffen entlang der Trassen und insbersondere an den Tunnelausgängen weiter<br />

fortschreiten. Es wurden auch keine Untersuchungen über das Aussterben einiger bedrohter<br />

Pflanzenarten durchgeführt. Durch die Störung bzw. Senkung des Grundwasserspiegels und<br />

der Grundwasserströmung wird es zu stetig steigenden ??? (nicht lesbar) in der Land- und<br />

Forstwirschaft kommen (siehe hundert Jahre nach der Donauregulierung). In der Nähe der<br />

Autobahn wird sich die Aura der Menschen nachteilig verändern, worüber es überhaupt<br />

keine Untersuchungen gibt. Ferner wird durch den Bau der S7 eine Entwertung der<br />

Liegenschaften durchgeführt, da keine Nachfrage nach Bauplätzen im Planungsgebiet mehr<br />

besteht. Bestehende Objekte können nicht mehr veräußert werden und Schädlinge wie<br />

Borkenkäfer usw. werden sich ausbreiten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 216


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagment GmbH vom l6.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß § l9Abs. l Z l UVP—G 2000 Parteienstellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und<br />

allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />

verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />

„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />

erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />

Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 217


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten<br />

Überschreitungen der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt,<br />

sind die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen aus<br />

luftreinhaltetechnischer Sicht je nach Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu<br />

bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Zu „Waldsterben“:<br />

Zur Beurteilung der Auswirkungen auf den forstlichen Bewuchs ist bei den<br />

verkehrsbedingten Schadstoffen Stickstoffdioxid NO2 relevant. Die Richtwerte zum<br />

Schutz der Vegetation entsprechen dabei den Grenz- und Zielwerten zum Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit. Diese Werte werden auch an den trassennahen<br />

Immissionspunkten im Wald sowie im Natura 2000-Gebiet eingehalten. Die<br />

Auswirkungen werden daher als geringfügig einzustufen.<br />

Der NOx-Grenzwert der Verordnung zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation<br />

(JMW 30 µg/m³) wird im trassennahen Bereich teilweise überschritten. Da es sich<br />

beim Einwirkungsbereich des Vorhabens aber weder um ein Hintergrundgebiet<br />

handelt, noch besonders sensible Vegetationsgesellschaften (Moore, subalpine<br />

Wälder, alpine Rasen) im Untersuchungsgebiet vorkommen, sind die<br />

Überschreitungen des NOx-Grenzwertes im Nahbereich der S7 nicht relevant. Da es<br />

sich bei den Lebensräumen im Natura 2000 Gebiet um flussbegleitende Biotoptypen<br />

<strong>mit</strong> natürlicherweise hohem Stickstoffumsatz handelt, sind keine relevanten<br />

Auswirkungen infolge von Stickstoffeinträgen durch das Vorhaben zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 218


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Grenzwertüberschreitungen in Hintergrundgebieten sind auszuschließen.<br />

Beeinträchtigungen durch Stickstoffeinträge sind nicht zu erwarten.<br />

Der Zielwert für Ozon zum Schutz der Vegetation wird im Untersuchungsraum – so<br />

wie in weiten Teilen Mitteleuropas – durch die Grundbelastung überschritten; durch<br />

das Vorhaben ergibt sich aber keine relevante Zusatzbelastung.<br />

Zur Beurteilung nachteiliger Auswirkungen auf den Waldboden durch Emissionen von<br />

Luftschadstoffen sind vorhabenbedingte Depositionen von Schwermetallen und<br />

Stickstoff zu bewerten. Durch das Vorhaben sind nur geringe bis vernachlässigbare<br />

Depositionen und daher auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den<br />

Boden zu erwarten. Hinsichtlich Schwermetalle ist dabei auf aktuelle<br />

Vergleichsuntersuchungen im Nahbereich stark befahrener Straßen zu verweisen, bei<br />

denen beim derzeitigen Stand der Kfz-Technologie keine relevanten<br />

Schwermetallanreicherungen in Böden und Pflanzen festzustellen waren.<br />

Der Stickstoffeintrag liegt im un<strong>mit</strong>telbaren Nahbereich der A2 (Bereich Knoten<br />

A2/S7) <strong>mit</strong> 25,6 kg/ha.a Gesamtbelastung über dem Richtwert der WHO für Nadel-<br />

und Laubwälder (20 kg/ha.a). Die Zusatzbelastung durch das Vorhaben beträgt in<br />

diesem Bereich 2,2 kg/ha.a. An den anderen Immissionspunkten im Bereich<br />

natürlicher Ökosysteme in Trassennähe liegt die Gesamtbelastung aber deutlich<br />

unter 20 kg/ha.a, so dass sich der Bereich <strong>mit</strong> Richtwertüberschreitungen auf die<br />

un<strong>mit</strong>telbare Umgebung der stark befahrenen A2 beschränkt. Da da<strong>mit</strong> natürliche<br />

Lebensräume nur kleinflächig betroffen sind, können die Auswirkungen als<br />

geringfügig eingestuft werden.<br />

Die Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf den Wald werden insgesamt als gering<br />

eingestuft.<br />

Zu Senkung des Grundwasserspiegels:<br />

Im Bereich von Geländeanschnitten und Einschnitten können oberflächennahe<br />

Grundwasservorkommen reduziert werden und das vorhandene hydrogeologische<br />

System durch Evaporationseffekte verändert wird. Diese Effekte treten lt. UVP-<br />

Teilgutachten „Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser“ nur sehr kleinräumig im<br />

Trassennahbereich auf und bewirken nur geringfügige Veränderungen des<br />

Grundwasserkörpers, die vor allem in der Bauphase zu erwarten sind.<br />

Es ist davon auszugehen, dass diese Effekte lediglich in den un<strong>mit</strong>telbaren<br />

Trassennahbereichen auftreten, wo sie vorwiegend befristete Rodeflächen sowie die<br />

un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Waldrandbereiche treffen, wo es zu Überlagerungen <strong>mit</strong><br />

(bzw. Verstärkung von) mikroklimatischen Randeffekten, die infolge des<br />

Trassenaufhiebs zu erwarten sind, kommen kann.<br />

Im Bereich von Bauwerksteilen, die sich im Grundwasserkörper befinden, sind sowohl<br />

in der Bauphase, als auch in der Betriebsphase erhebliche<br />

Grundwasserabsenkungen zu erwarten, die sich aufgrund der geringen<br />

Bodendurchlässigkeiten jedoch auf den Nahbereich dieser Bauwerke beschränken.<br />

Es ist daher davon auszugehen, dass sich allfällige Grundwasserabsenkungen in<br />

angrenzenden Waldbeständen nicht erheblich nachteilig auf den<br />

Bodenwasserhaushalt auswirken werden, zumal die Böden in diesen Bereichen auch<br />

tagwasserbeeinflusst sind.<br />

Es kommt zu keinen waldrelevanten Veränderungen des Abflusses von<br />

Oberflächengewässern.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 219


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Auswirkungen auf den Wald werden in Bau- und Betriebsphase aufgrund der zu<br />

erwartenden Kleinflächigkeit der Veränderungen des Bodenwasserhaushalts sowie<br />

aufgrund des Tagwassereinflusses als geringfügig eingestuft.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Es wurden von Seiten der Projektwerberin umfangreiche Untersuchungen und<br />

Bewertungen zu Pflanzen und Lebensräumen im Planungsraum vorgelegt. Diese sind<br />

als ausreichend einzustufen. Hinweise auf bestimmte vom Aussterben bedrohte<br />

Pflanzenarten, die gerade durch das gegenständliche Projekt ausgerottet werden<br />

könnten, liegen nicht vor.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />

werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass im gesamten Trassenbereich eine intensive<br />

Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln im Umfeld der Trasse erfolgt,<br />

um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts dokumentieren zu können.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 220


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 298<br />

Von: Herbert Jenner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 114, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 299<br />

Von: Genifer Tobitsch<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 308, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Schadenersatz auf Grund Wertminderung! Mehr Verkehr!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 221


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Durch das Vorhaben erfolgt eine Verbesserung der Verkehrsverbindung und<br />

Verkehrserschließung, wodurch sich der Kfz-Verkehr auf das in Projektseinlage<br />

1.4.1, Abbildungen 21 und 22 dargestellte Ausmaß erhöhen wird. Dieser<br />

induzierende Effekt ist im Projekt berücksichtigt. Die Er<strong>mit</strong>tlung des induzierten<br />

Neuverkehrs geht davon aus, dass Reisezeitverkürzungen neue Fahrten generieren.<br />

Stellungnahme Nr.: 300<br />

Von: Matthias Schmaldienst<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 391, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 301<br />

Von: Beate Schmaldienst<br />

Adresse: Speltenbach 27, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 21.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Bei Nachtfahrverbot und Fahrverbot ausgenommen Ziel- und<br />

Quellverkehr ist das Projekt total unnötig. Durch den Ölverbrauch von China und Indien und<br />

den Preissteigerungen beim Sprit sind die Zahlen der ASFINAG neu zu überprüfen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 222


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />

Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />

sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />

internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />

entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach § 43 St\/O sind<br />

dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />

werden können.<br />

Zum „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein zusammenfassendes Zitat aus<br />

Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen Ölfördermaximums (global oil peak)<br />

überträgt die Erkenntnisse zu einem Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf<br />

den gesamten Erdölvorrat der Erde. Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt<br />

und ob es von Relevanz ist, ist umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />

An sich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />

Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />

menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />

überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />

im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />

2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />

Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />

wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls<br />

plausibel.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 223


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Das Siedlungsgebiet von Speltenbach und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 10<br />

„Speltenbach-West“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel<br />

weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen<br />

durch Feinstaub zu erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale<br />

Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Speltenbach<br />

(repräsentiert durch Immissionspunkt 10) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />

beträgt 15 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />

L (JMW 30 µg/m³).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 224


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 302<br />

Von: Herbert Schmaldienst<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 391, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die Verkehrszahlen wurden von der ASFINAG noch vor der<br />

Ölpreiskrise er<strong>mit</strong>telt. Durch den „Peak Oil“ um 2020 ist alles nochmals und zwar diesmal<br />

genau zu er<strong>mit</strong>teln. Auch der Ölverbrauch von China und Indien wurde nicht berücksichtigt.<br />

Schadenersatz aufgrund der Wertminderung meiner Äcker und Wälder und des Hauses.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Zur „Ölpreiskrise“ und zum „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein<br />

zusammenfassendes Zitat aus Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen<br />

Ölfördermaximums (global oil peak) überträgt die Erkenntnisse zu einem<br />

Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf den gesamten Erdölvorrat der Erde.<br />

Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt und ob es von Relevanz ist, ist<br />

umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />

An sich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />

Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />

menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />

überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 225


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />

2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />

Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />

wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls<br />

plausibel.<br />

Stellungnahme Nr.: 303<br />

Von: Werner Pienz<br />

Adresse: Bergen 115, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der „Peak<br />

Oil“ noch der steigende Ölverbrauch von Indien und China nicht berücksichtigt. Daher sind<br />

die ASFINAG – Angaben falsch. Eine neue Studie muss her.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301<br />

Stellungnahme Nr.: 304<br />

Von: Florian Mayrhofer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 51, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Rio – Konferenz von 1992 (Erdgipfel), auch von<br />

Österreich unterzeichnet, ist das Projekt nicht zu genehmigen!!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 226


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 227


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 255<br />

Stellungnahme Nr.: 305<br />

Von: Klaudia Mayrhofer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 51, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung 1992, auch<br />

von Österreich unterschrieben, macht eine Genehmigung dieses Projektes unmöglich!!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 228


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 255.<br />

Stellungnahme Nr.: 306<br />

Von: Christian Kracher<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 452, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 229


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 307<br />

Von: Karin Scheuch<br />

Adresse: Hauptstraße 12, 7543 Neusiedl bei Güssing<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Neusiedl, da alle Menschen davon betroffen sind<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 288<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 230


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 308<br />

Von: Helmut Weinhofer<br />

Adresse: Heutal 89, 7543 Neusiedl bei Güssing<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere für die Abwertung meines Hauses, welches direkt auf der<br />

Zubringer-Straße liegt, volle Entschädigung, ebenso die Bezahlung von<br />

Schallschutzmaßnahmen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung und<br />

allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />

verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, welche an der L250 in der<br />

Ortsdurchfahrt von Neusiedl bei Güssing gelegen ist.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 231


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Beim gegenständlichen Objekt Heutal 89, 7540 Neusiedl bei Güssing, wurden<br />

relevante Auswirkungen aufgrund des durch die S7 in der Ortsdurchfahrt von<br />

Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden Zunahme des<br />

Immissionspegels von 52,0 dB auf 54,5 dB, so<strong>mit</strong> um 2,5 dB festgestellt. Es sind<br />

daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die Schutzziele<br />

sowie die Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3<br />

und 5. Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme der S7 Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Im Bereich Neusiedl b.G. wird die Verkehrsfrequenz zunehmen und so<strong>mit</strong> auch die<br />

Immissionen aus Lärm und Luftschadstoffen. Aufgrund des Verkehrs in der<br />

Ortsdurchfahrt, der durch die S7 induziert wird, ist <strong>mit</strong> einer Zunahme des<br />

Immissionspegels von LA,eq=52,0 dB auf 54,5 dB, so<strong>mit</strong> um 2,5 dB zu rechnen. Es<br />

sind daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die WHO<br />

war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff einen<br />

hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die WHO<br />

zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein Wert<br />

LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Stellungnahme Nr.: 309<br />

Von: Rainer Kracher<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 22, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 232


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 310<br />

Von: Helena Szabo<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 378, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstrassen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />

sind. Schadenersatz aufgrund der Wertminderung bei meinem Haus.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 233


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 311<br />

Von: Paul Tajmel<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 36, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, da auch ich davon betroffen bin.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />

Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />

Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />

Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />

eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 234


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />

Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />

im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />

Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />

auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Kulturgüter:<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Fachgebiet Raumplanung<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 235


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 236


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 312<br />

Von: Marianne Kogler<br />

Adresse: Riegersdorf 38, 8264 Riegersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadenersatz aufgrund der Wertminderung und<br />

Gewinnentgang aufgrund der Verkehrszunahme.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger<br />

Schadenersatzzahlung wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 237


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Die Verkehrszunahme ist in den Abbildungen der Projektseinlage 1.4.1 dargestellt.<br />

Die Anlage zum Teilgutachten Nr. 01 „Verkehr und Verkehrssicherheit“ enthält einen<br />

Vergleich der Verkehrsmodelle und Prognosen zur Verkehrsuntersuchung S 7 und<br />

zur Verkehrsprognose 2025+ (BMVIT). Die verkehrlichen Parameter sind darin<br />

schlüssig und plausibel beschrieben.<br />

Stellungnahme Nr.: 313<br />

Von: Andreas Grubbauer<br />

Adresse: Riegersdorf 230, 8264 Riegersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Einbeziehung von ganz Deutsch-Kaltenbrunn in das<br />

Untersuchungsgebiet, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind. Wo bleibt das<br />

kaufmännische Denken??<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 238


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Sh. Stellungnahme Nr. 253.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />

Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />

Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />

Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />

eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />

Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />

im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />

Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />

auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Fachgebiet Kulturgüter:<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Fachgebiet Raumplanung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 239


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 240


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Fachgebiet Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser:<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />

Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />

Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />

Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />

Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />

Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />

Abb. 3.1.<br />

Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />

Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />

Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />

Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />

Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />

erfolgten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 241


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />

Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />

Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />

noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />

Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />

diesem Grund ausgeschlossen.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 242


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 314<br />

Von: Alois Konrad<br />

Adresse: Gniebing 163, 8330 Gniebing<br />

Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Bei Nachtfahrverbot und Fahrverbot ausgenommen Ziel- und<br />

Quellverkehr ist das Projekt total unnötig und die hochverschuldete Asfinag erspart sich<br />

Millionen von Euros.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />

Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />

sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />

internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />

entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die eingewendeten Maßnahmen sind<br />

erst dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />

werden können.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 243


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 315<br />

Von: Inge Konrad-Sampel<br />

Adresse: Gniebing 163, 8330 Gniebing<br />

Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante Autobahn zu<br />

den unrentabelsten Autobahnprojekten. Wo bleibt das kaufmännische Denken??<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 316<br />

Von: Robert Kropf<br />

Adresse: Gartengasse 22, 8380 Jennersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Wo bleibt das kaufmännische Denken? Die S7 zählt laut Ministerium<br />

zu den unrentabelsten Projekten. Auch der Rechnungshof kritisiert das Projekt<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 244


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 317<br />

Von: Peter Panner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 248, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Schadensersatz aufgrund der Wertminderung!! Für Haus, Hof, Äcker,<br />

Felder und Wälder fordere ich diesen Schadenersatz!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden Grundstücksentwertung und allfälliger Schadenersatzforderungen wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 245


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 318<br />

Von: Erich Erkinger<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 149, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 246


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Sh. Stellungnahme Nr. 253.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des<br />

Bauvorhabens auf den Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />

Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende<br />

Auswirkungen beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Kulturgüter:<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />

Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />

Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />

würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />

hervorrufen<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />

Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 247


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />

Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />

eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />

Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />

im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />

Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />

auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Fachgebiet Raumplanung<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 248


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />

Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />

Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />

Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />

Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />

Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />

Abb. 3.1.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 249


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />

Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />

Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />

Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />

Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />

erfolgten<br />

Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />

Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />

Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />

noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />

Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />

diesem Grund ausgeschlossen.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 250


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 319<br />

Von: Christian Wolf<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 177, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 251


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 320<br />

Von: Franz Wilfinger<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 322, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses.<br />

Für das Austauschen der Vorstandsdirektoren der ASFINAG war ja auch genügend Geld da!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 321<br />

Von: Hedwig Wilfinger<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 322, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 252


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 322<br />

Von: Andreas Prinner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 474, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Wertminderung für mein neu gebautes Haus in Form von<br />

Euros. Für das Austauschen der ASFINAG – Vorstände waren ja auch genügend Euros da!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 323<br />

Von: Sylvia Wilfinger<br />

Adresse: Heinrich-Collin Strasse 3E/7/67, 1140 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Protokolle zur Rio – Konferenz von 1992 (Erdgipfel), die auch<br />

von Österreich unterschrieben wurden, ist das Projekt abzuweisen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 253


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 254


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 255<br />

Stellungnahme Nr.: 324<br />

Von: Jürgen Wilfinger<br />

Adresse: Heinrich-Collin Strasse 3E/7/67, 1140 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 24.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Protokoll vom Weltgipfel Johannesburg 2002, welches auch<br />

Österreich unterschrieben hat, ist das Projekt S7 abzuweisen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung fand vom 26. August bis zum 4.<br />

September 2002 in Johannesburg/Südafrika <strong>mit</strong> ca. 20.000 Delegierten von<br />

Regierungen, der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Kommunen<br />

statt. Ziel war neben der Bilanzierung der Agenda 21, des Plans zur Umsetzung der<br />

Agenda 21 (New York 1997), sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategien, die<br />

Fortschreibung neuer Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung bis<br />

2015/2017.<br />

Der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung endete <strong>mit</strong> der Verabschiedung einer<br />

Politischen Erklärung der Staats- und Regierungschefs („The Johannesburg<br />

Declaration on Sustainable Development“) und eines 65-seitigen Johannesburg-<br />

Aktionsplans („Plan of Implementation“).<br />

Das Hauptergebnis dieses Weltgipfels ist, dass der künftige Weg zur Umsetzung des<br />

Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung durch neue Prioritäten, Zielmarken und<br />

Umsetzungsprogramme vorgegeben wurde. Erstmals wurden quantifizierbare Ziele,<br />

insbesondere die Millenniumsziele in den Aktionsplan aufgenommen.<br />

Wichtige neue Ziele sind:<br />

• Bis zum Jahr 2010 soll der Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt) deutlich<br />

reduziert werden.<br />

• Bis zum Jahr 2015 soll die Zahl der Menschen die in absoluter Armut leben<br />

(weniger als 1 € pro Tag) um 500 Mio. reduziert werden, weltweit alle Kinder<br />

eine Grundschulausbildung erhalten und der Anteil der Menschen, die keinen<br />

Zugang zu sanitärer Grundversorgung haben, halbiert werden.<br />

• Bis zum Jahr 2020 soll eine Minimierung der gesundheits- und<br />

umweltschädlichen Auswirkungen bei der Produktion und dem Gebrauch von<br />

Chemikalien erreicht werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 255


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem<br />

Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 325<br />

Von: Astrid Imp<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 300, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Neben der Autobahn sterben bereits mehr Menschen als wie auf der<br />

Autobahn � siehe die Inntalautobahn. Ich habe Sorge um die Gesundheit meiner Kinder.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 256


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7bedingt eine hoch signifikante<br />

Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />

15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />

zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />

Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />

durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />

der Betroffenen nicht gefährdet.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />

werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />

Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in Auftrag<br />

gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei Gutachter, die<br />

unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass die Zunahme der<br />

Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw. als irrelevant<br />

einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung lässt sich durch die<br />

Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />

Nach der RVS 09.02.33 sowie nach der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei<br />

Freilandstraßen“ (beide wurden vom BMVIT für verbindlich erklärt) gelten 3% eines<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel-Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit als irrelevant. In<br />

Anlehnung an die in der RVS definierten Irrelevanzkriterien und entsprechend der<br />

UVP-Praxis wird für Kurzzeitwerte (Tages<strong>mit</strong>tel, Halbstunden<strong>mit</strong>tel) ebenfalls ein<br />

Schwellenwert von 3% der entsprechenden Grenzwerte zum Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit herangezogen.<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 257


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 326<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Pia Imp, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Astrid Imp<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 300, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Asfinag auf, meine Zukunft nicht durch noch mehr<br />

Schulden zu zerstören, die die werde ich einmal zurückzahlen müssen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 258


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 327<br />

Von: Jan Imp, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Astrid Imp<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 300, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Asfinag auf, meine Zukunft nicht durch noch mehr<br />

Schulden zu zerstören, die Schulden werde ich einmal zurückzahlen müssen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 259


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 328<br />

Von: Rudolf Staber<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 278, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Abwertung meines Hauses. Für<br />

das Austauschen der Asfinag-Vorstände war auch genügend Geld da.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 329<br />

Von: Rudolf Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 48, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 260


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn, da auch ich von der S7 betroffen bin.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Humanmedizin:<br />

Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird zu<br />

einer Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt.<br />

Aufgrund der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die<br />

Gesundheit durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle<br />

anderen verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe<br />

werden in einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur<br />

Folge haben kann. .<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />

Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />

Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />

Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />

eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 261


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />

Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />

im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />

Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />

auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />

Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />

Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />

würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />

hervorrufen<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Kulturgüter<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 262


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Fachgebiet Raumplanung:<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 263


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />

Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />

Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />

Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />

Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />

Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />

Abb. 3.1.<br />

Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />

Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />

Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />

Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />

Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />

erfolgten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 264


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />

Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />

Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />

noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />

Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />

diesem Grund ausgeschlossen.<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />

Stellungnahme Nr.: 330<br />

Von: Jochen Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 48, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn, denn auch ich bin von der S7 betroffen!!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 265


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35,253, 329.<br />

Stellungnahme Nr.: 331<br />

Von: Elisabeth Semlitsch<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 8, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da auch ich von der S7 betroffen bin.<br />

Weiters Schadensersatz für die Wertminderung<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Weiters wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 266


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />

Fachgebiet Humanmedizin:<br />

Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7induziert wird zu einer<br />

Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt. Aufgrund<br />

der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die Gesundheit<br />

durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle anderen<br />

verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe werden in<br />

einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur Folge<br />

haben kann. .<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />

Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />

Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />

Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />

eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />

Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />

im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 267


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />

Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />

auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Fachgebiet Kulturgüter:<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />

Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />

Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />

würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />

hervorrufen<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des<br />

Bauvorhabens auf den Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />

Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende<br />

Auswirkungen beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Raumplanung:<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 268


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 269


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Die Beurteilung von allfälligen Grundstücksentwertungen ist nicht Teil des<br />

gegenständlichen UVP-Verfahrens.<br />

Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />

Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />

Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />

Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />

Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />

Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />

Abb. 3.1.<br />

Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />

Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />

Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />

Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />

Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />

erfolgten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 270


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />

Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />

Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />

noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />

Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />

diesem Grund ausgeschlossen.<br />

Stellungnahme Nr.: 332<br />

Von: Marktgemeinde Kukmirn<br />

Adresse: Kukmirn 69, 7543 Kukmirn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung S7<br />

1. Einwand wegen mangelnder SchaIIschutzmaßnahmen im Bereich der geplanten S 7 –<br />

südöstliches Tunnelende Rudersdorf/Dobersdorf/Limbach<br />

2. Einwand zu Schallschutzmaßnahmen im Bereich Neusiedl b.G./HeutaI<br />

EINWAND<br />

Geschätzte Damen und Herren!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 271


Einwand 332.1<br />

UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ad 1) Nach bisherigen Informationen sollten im Bereich der Katastralgemeinden Dobersdorf -<br />

Limbach - Rudersdorf, un<strong>mit</strong>telbar vor bzw. nach dem Ende des vorgesehenen Tunnels<br />

geeignete Schallschutzmaßnahmen für eine ,,erträgliche" Lärmbelastung der anwohnenden<br />

Bevölkerung sorgen.<br />

Am 6.02.2008 mussten wir im Zuge der Informationsveranstaltung der ASFINAG in<br />

Rudersdorf jedoch feststellen, dass im Bereich der geplanten Tunnelein- und -ausfahrt und<br />

weiter in Richtung Dobersdorf/Königsdorf keine Schallschutzmaßnahmen vorgesehen sind.<br />

Der Schalltechniker der Fa. TAS, lng. Schallmayer vertrat die Meinung, dass es zwar zu<br />

einer höheren Belastung der Anwohner kommen werde, diese sich aber im Rahmen der<br />

gesetzlichen Toleranzen bewegen sollten.<br />

Diese ,,könnte" und ,,sollte" Aussagen sind für die Bevölkerung der angrenzenden<br />

Katastralgemeinde Limbach und auch für die Gemeindevertretung von Kukmirn als<br />

Sitzgemeinde, zu vage formuliert.<br />

Die Marktgemeinde Kukmirn fordert in diesem Zusammenhang eine eingehende Prüfung der<br />

zu erwartenden Lärmbelastung, verbunden <strong>mit</strong> einem aussagekräftigen, rechtsverbindlichen<br />

Gutachten über die zu erwartende Lärmentwicklung und die Errichtung geeigneter<br />

Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Umweltverträglichkeit und der Volksgesundheit.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Die Projektierung straßenseitiger Maßnahmen erfolgte unter Berücksichtigung der<br />

Schutzziele, entsprechend der lärmtechnischen Optimierung. Die Maßnahmen<br />

(Lärmschutzwände, Lärmschutzdämme, Unterflurtrasse Speltenbach, Tunnel<br />

Rudersdorf, Geländemodellierung, Einschnittsbereiche) sind in mehreren<br />

Projektseinlagen behandelt.<br />

Beim Nordportal des Tunnels Ruderstorf ist kein Erfordernis für zusätzliche<br />

straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen erkennbar, da die Schutzziele eingehalten<br />

werden. Im Osten ist beim Südportal des Tunnels Rudersdorf im Projekt eine auch<br />

schalltechnisch für das Gebiet Schulterriegel abschirmend wirkende<br />

Geländemodellierung vorgesehen.<br />

In der Marktgemeinde Kukmirn sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei<br />

Wohnobjekten vorgesehen. Diese sind im Teilgutachten 2 „Lärm“ in der dort<br />

beiliegenden Tabelle aufgelistet (36 Objekte).<br />

In der Beurteilung des Baulärms wurden vom Fachgebiet „Humanmedizin“ in<br />

Abstimmung <strong>mit</strong> dem Fachgebiet „Lärm“ Ziel- bzw. Richtwerte für „Wohngebiete“<br />

festgelegt, um die während der Bauphase möglichen Belästigungen auf ein<br />

verträgliches Ausmaß zu reduzieren:<br />

• Während der gesamten Bauzeit (werktags Montag bis Freitag von 6:00 bis<br />

22:00) darf der Baulärm alleine nicht mehr als 58 dB betragen. Wenn der Ist-<br />

Zustand > 65 dB ist, dann darf sich der Gesamtpegel nicht um mehr als +1,0<br />

dB erhöhen, dazu muss der Baulärm um mindestens 6 dB unter dem Ist-Lärm<br />

liegen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 272


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

• Bei einer Bauzeit von weniger als 4 Wochen (werktags von 7:00 bis 19:00)<br />

darf der Baulärmpegel alleine maximal 70 dB betragen.<br />

• Für gleichbleibende Dauergeräusche (Pumpen, Bewetterung) gilt als<br />

maximaler Eintrag beim nächstgelegenen Anrainer in der Nacht 45 dB und am<br />

Tag 55 dB.<br />

• Können diese Werte nicht eingehalten werden, sind technische Maßnahmen<br />

an der Baustelle (temporäre Abschirmung) umzusetzen. Können diese Werte<br />

auch <strong>mit</strong> technischen Maßnahmen an der Baustelle nicht eingehalten werden,<br />

sind objektseitige Maßnahmen umzusetzen.<br />

• Durch den Bauverkehr darf die Pegelanhebung im Straßennetz maximal 3 dB<br />

betragen.<br />

Um die Einhaltung dieser Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind entsprechende<br />

Maßnahmen vorgesehen, wie sie im Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6 beschrieben sind.<br />

Zur Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Einwand 332.2<br />

Ad 2) Ein weiterer, die S 7 sekundär betreffender Kritikpunkt sind die in der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung angeführten Schallschutzmaßnahmen im Bereich des S 7<br />

Zubringers L 250 durch das Ortsgebiet von Neusiedl b.G.<br />

In der Umweltverträglichkeitserklärung ist festgehalten, dass <strong>mit</strong> entschieden höherer<br />

Belastung für die dort ansässige Bevölkerung zu rechnen ist und dass zusätzliche<br />

Schallschutzmßnahmen fur Objekte vorzusehen sind. Allerdings scheint nicht auf, wie solche<br />

Maßnahmen konkret aussehen könnten. Bei der Präsentation am 6.2.2009 in Rudersdorf<br />

konnten wir für diese Zubringerstraße ebenso keine befriedigende Auskunft erhalten.<br />

Wir fordern daher einen eindeutig festgeschriebenen Auflagenkatalog für die L 250 und die<br />

dort angesiedelten Häuser, in welchem die tatsächlich möglichen Schallschutzmaßnahmen<br />

angeführt sind. Diese Ausführungen müssen auch die zu erwartenden Lärmpegel, im<br />

Gegensatz zu den derzeit herrschenden Verhältnissen, enthalten. Wir erwarten eine<br />

sachliche und rechtskonforme Bearbeitung unserer Einwände und eindeutige<br />

Vorgangsweisen im Interesse der betroffenen Bevölkerung.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Der Straßenzug der L250 nördlich von Rudersdorf sowie entlang der<br />

Ortsdurchfahrten von Heutal und von Neusiedl bei Güssing der Gemeinde Kukmirn<br />

wurde im Lärmprojekt wegen der Problematik des durch die S7-West induzierten<br />

Verkehrs gesondert betrachtet.<br />

Unter Beachtung der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten<br />

Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />

dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Maßnahmen vorgesehen, welche im<br />

Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6, beschrieben sind.<br />

Objektseitigen Lärmschutz in Kukmirn (untergeordnetes Straßennetz) zufolge<br />

indirekter Projektauswirkungen erfahren jene Gebäude, welche an der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 273


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gebäudefassade Gesamtschall-Immissionen von > 60 dB zur Tageszeit und > 50 dB<br />

zur Nachtzeit aufweisen und deren Veränderung über dem Irrelevanzkriterium liegt.<br />

Als Maßnahmen sind Schallschutzfenster in Kombination <strong>mit</strong> Schalldämmlüftern <strong>mit</strong><br />

möglichen Einschränkungen infolge der Raumbelüftung vorgesehen. In Frage<br />

kommen Räume, die nachweislich überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />

Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />

Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />

wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Stellungnahme Nr.: 333<br />

Von: Marianne Schwind<br />

Adresse: Forstenrieder Allee 97, 81476 München<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Wir möchten diesem Vorhaben unsere strikte Ablehnung<br />

entgegenbringen!<br />

Wir kommen aus dem Münchner Raum und haben im Frühling Ietzten Jahres in dieser<br />

Gegend einen Kurzurlaub verbracht, und uns hat gerade diese schöne Idylle, diese Ruhe<br />

und diese gute Luft sehr gefallen. Wenn diese Schnellstrasse gebaut wird, gehen diese<br />

Werte weitgehend verloren und im Sinne des Umweltschutzes und der Anwohner zuliebe<br />

können wir diesem Vorhaben keinen positiven Aspekt abgewinnen!!<br />

Gerade heutzutage wo solche "Fleckchen Erde" immer seltener werden, sollte man über<br />

andere Alternativen nachdenken, sofern sie wirklich notwendig sind und nicht auch dem<br />

materiellen Nutzen der Initiatoren dienen?!<br />

Wir versetzen uns in die Lage der Betroffenen und hoffen, dass diese Schnellstrasse nicht<br />

durchgesetzt wird!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 274


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Mit die Trassenführung und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen soll die<br />

Beeinträchtigung hinsichtlich Landschaftsbild so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Die Trasse verläuft über größere Teilstücke in geschlossenen Waldgebieten und<br />

Unterflurtrassen. Bei Sichtbereichen sind Maßnahmen wie sanft anlaufende Dämme<br />

<strong>mit</strong> Bepflanzungen vorgesehen, um das Landschaftsbild so gering als möglich zu<br />

beeinträchtigen. Die Ausgleichsmaßnahmen zielen darauf ab, die Strukturvielfalt in<br />

der Landschaft zu erhöhen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />

B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />

eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />

Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet. Jedenfalls werden<br />

wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben belastet werden.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 275


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 334<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Amt der steiermärkischen Landesregierung – Fachabteilung 18A<br />

Bearbeiterin: Mag. Konecny/Mo<br />

Adresse: Stempfergasse 7, 8010 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme 13<br />

Stellungnahme Nr.: 335<br />

Von: Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Adresse: Kirchenplatz 1, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Am 16. Mai 2008 wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung für das S 7 Straßenprojekt beim<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingeleitet. lm Rahmen der<br />

öffentlichen Auflage dieses Projekts in den Standortgemeinden ist nun die Möglichkeit<br />

gegeben, Kenntnis vom aktuellen Planungsstand und den ausgearbeiteten Begleitplanungen<br />

und Begutachtungen und eine Stellungnahme abzugeben.<br />

Unsere Gemeinde bringt im Interesse des „vorsorgenden Schutzes" zu Auswirkungen der S<br />

7 (sowohl in der Bauphase als auch im späteren Betrieb) auf die Bevölkerung und den<br />

Naturraum eine Stellungnahme <strong>mit</strong> Forderungen wie folgt ein:<br />

Diese Punkte sollen nach Prüfung und entsprechender Beurteilung der zuständigen Behörde<br />

im Detail gewährleisten, dass keine negativen Auswirkungen auftreten. Konkret betrifft dies<br />

folgende Bereiche:<br />

Einwand 335.1<br />

1. Thematik der Setzungen im Bereich des Tunnels Rudersdorf:<br />

lm vorliegendem Projekt wurde vom Projektwerber zu den Themen „Erschütterungen" und<br />

„Setzungen" im Bereich der <strong>mit</strong> 13 Rudersdorfer Häusern überbauten Tunneltrasse eine<br />

Prognose für mögliche Wirkungen erstellt. Kern der Darstellung ist, dass ausgehend von der<br />

beschriebenen Bodenbeschaffenheit bei der Planung von Tunnelbauten die Möglichkeit von<br />

Setzungen an der Oberfläche grundsätzlich nicht auszuschließen und so<strong>mit</strong> auszuweisen ist.<br />

Diese Auswirkungen (Setzungen) können aber durch Planungs- bzw. Ausführungsqualität<br />

(Tunnelbauweise ohne Sprengung, angewendetes Bausystem bis hin zu fachgerechten<br />

Oberflächeninjektionen) verhindert bzw. auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens hin<br />

minimiert werden. Es ist bekannt, dass selbst im schwierigen Umfeld von unterirdischen<br />

Bauvorhaben oder Tunnelanlagen <strong>mit</strong> geringer Überdeckung während der Bauphase (auch<br />

in innerstädtischen Bereichen) und auch nachher Schäden vermieden werden konnten. Die<br />

Beurteilungsbehörde soll den Projektträger beauftragen,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 276


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

a) die lagemäßige Ausführung der Tunnelröhren so zu bestimmen, dass kein Überbau durch<br />

bestehende Hausanlagen im Bereich Rudersdorf gegeben ist<br />

b) oder die Bauausführung des Tunnelbauwerks nachweislich so zu planen (einschließlich<br />

einer erforderlichen Oberflächenstabilisierung), dass bei den Überbauobjekten keine den<br />

Bestand und die Qualität der Objekte beeinträchtigende Auswirkung entsteht.<br />

c) Gleichzeitig ist von der Genehmigungsbehörde der Bauträger oder die Baufirma zu<br />

verpflichten, dass für die wider Erwarten auftretenden Beschädigungen- an Gebäuden für<br />

deren Behebungen im Tunneloberbaubereich eine Schadensabgeltungserklärung<br />

abgegeben wird.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Schadensabgeltung wird auf das gültige Zivilrecht<br />

verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Erschütterungen<br />

Im Fachgutachten „Erschütterungen und Sekundärschall“ sind Maßnahmen<br />

festgelegt, die eine unzulässige Belastung des Wohlbefindens der Anrainer und eine<br />

Beschädigung von Wohngebäuden so weit wie möglich verhindern. Ausdrücklich wird<br />

darauf verwiesen, dass die Projektwerberin vorhabensbedingte Schäden zu beheben<br />

oder zu entschädigen hat.<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Die Herstellung des bergmännischen Abschnittes des Tunnels Rudersdorf soll<br />

entsprechend den Grundsätzen der Neuen Österreichischen Tunnelbaumethode<br />

(NÖT) erfolgen. Es handelt sich dabei um ein dem technischen Stand<br />

entsprechendes Verfahren, bei dem der den Hohlraum umgebende Gebirgsteil zum<br />

Mittragen herangezogen wird und so<strong>mit</strong> als Teil der Gesamtkonstruktion wirkt. Im<br />

Zuge der Hohlraumherstellung (Tunnelvortrieb) kommt es dadurch zu einer Änderung<br />

des Spannungszustandes des umgebenden Untergrundes. Bis letztendlich ein neuer,<br />

stabiler (sekundärer) Gleichgewichtszustand erreicht wird, sind<br />

Untergrundverformungen unvermeidlich, die jedoch aufgrund der Methode (NÖT-<br />

Vortrieb) erforderlich sind. Je nach den angetroffenen Gebirgsverhältnissen<br />

(Möglichkeit des Aufbaues eines Gewölbes etc.) und der Vortriebs- und<br />

Sicherungsmethode (Ringschluss, Stütz<strong>mit</strong>tel, Stabilisierungsmaßnahmen etc.)<br />

führen diese Untergrundverformungen zu Auflockerungen, die sich letztendlich bis an<br />

die Geländeoberfläche fortpflanzen und dort zu Setzungen führen können. Größe und<br />

Form der dadurch entstehenden Setzungsmulde sind stark von den<br />

Untergrundeigenschaften und den eingesetzten Sicherungs- und<br />

Stabilisierungsmaßnahmen abhängig.<br />

Mittels Verformungsmessungen im Tunnel sowie an den Bauwerken und der<br />

Geländeoberfläche oberhalb des Tunnels wird das Setzungsverhalten des Bodens<br />

während der Baumaßnahmen beobachtet. Erforderlichenfalls muss durch<br />

Zusatzmaßnahmen untertage (z.B. Ausbruch in Teilabschnitten, Verstärkung des<br />

Rohrschirm) und/oder obertage (z.B. Hebungsinjektionen) der Tunnelvortrieb so<br />

schonend ausgeführt werden, dass die Verformungen an der Geländeoberfläche auf<br />

ein verträgliches Maß verringert werden, d.h. dass die Winkelverdrehung ≤ 1:500<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

beträgt. Bei derartigen Winkelverdrehungen ist das Schadenspotential bei Bauwerken<br />

vernachlässigbar. Sollten trotzdem vorhabensbedingte Schäden auftreten, wird es<br />

sich bei ordnungsgemäßer Bauausführung um geringfügige Schäden (z.B. Risse,<br />

Putzschäden) handeln, die von der Projektwerberin zu beheben oder zu<br />

entschädigen sind. Für den Nachweis von Schäden, die durch den Tunnelbau<br />

verursacht werden, dient die vor Bauausführung durchzuführende Beweissicherung.<br />

Zur Sicherstellung einer sach- und fachgerechten Ausführung sind u.a. folgende<br />

Maßnahmen zu treffen:<br />

- Es ist ein geotechnisches Sicherheitsmanagement einzurichten, welches<br />

zumindest folgendes zu beinhalten hat:<br />

� Festlegung von Warn- und Alarmwerten vor Baubeginn.<br />

� Festlegung von Zuständigkeiten bei Erreichen der Warn- und<br />

Alarmwerten.<br />

� Tägliche Verformungsmessungen (Beobachtungsmethode) im<br />

Vortriebsbereich obertage und untertage bis zum Abklingen der<br />

Verformungen.<br />

� Bestellung eines unabhängigen geotechnischen Sachverständigen<br />

vor Ort zur Planprüfung und Überwachung der Verformungen.<br />

� Quartalsweise Erstellung eines Berichtes zu den gemessenen<br />

Verformungen und den da<strong>mit</strong> in Zusammenhang gesetzten<br />

Maßnahmen beim Tunnelvortrieb. Dieser Bericht ist ebenfalls<br />

quartalsweise der Tunnelverwaltungsbehörde zu über<strong>mit</strong>teln.<br />

- Für die gesamte Baudurchführung sind von der Projektwerberin eine<br />

Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) sowie ein Dokumentationsteam, welches<br />

geologisch und geotechnisch kompetent ist, zu bestellen. Diese müssen<br />

das Bauvorhaben lückenlos dokumentieren und überwachen.<br />

- Eine Beweissicherung sämtlicher im Einflussbereich liegender Objekte<br />

(Infrastruktur und Bebauung) ist vor Bauausführung durchzuführen.<br />

- Während der Bauausführung sind die beweisgesicherten Objekte im<br />

Vortriebsbereich messtechnisch zu überwachen, wobei eine Nullmessung<br />

vor Vortriebsbeginn der geschlossenen Bauweise durchzuführen ist.<br />

- Während des Tunnelvortriebes ist durch das Dokumentationsteam zu<br />

überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen Untergrundverhältnisse <strong>mit</strong><br />

dem Prognosemodell übereinstimmen und vor Baubeginn der Innenschale<br />

ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde ein Bericht darüber vorzulegen.<br />

Weiters ist anzumerken, dass aufgrund der erwarteten Verformungen an der<br />

Geländeoberfläche seitens der Projektwerberin für Gebäude, die im Einflussbereich<br />

des Bauwerks und der erwarteten Setzungsmulde liegen, im Zuge der weiteren<br />

Planungsphasen eine von der Bausubstanz abhängige Aufnahme und Klassifizierung<br />

vorgesehen ist, die vor Baubeginn der Erstellung eines Beweissicherungsprogramms<br />

zur Dokumentation des Bauzustandes dient.<br />

Mittels der in der Detailplanung durchzuführenden statischen Berechnungen und<br />

Bemessungen für den Tunnelvortriebes können letztendlich verschiedene Varianten<br />

an Stütz<strong>mit</strong>teln (obertage und/oder untertage) betrachtet und Auswirkungen auf die<br />

vorhandene Bebauung abgeschätzt werden. Die Standsicherheit und<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 278


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gebrauchstauglichkeit (Setzungen, Winkelverdrehungen) ist von der Projektwerberin<br />

jedenfalls nachzuweisen.<br />

Mittels der in der Detailplanung durchzuführenden statischen Berechnungen und<br />

Bemessungen für den Tunnelvortriebes können letztendlich verschiedene Varianten<br />

an Stütz<strong>mit</strong>teln (obertage und/oder untertage) betrachtet und Auswirkungen auf die<br />

vorhandene Bebauung abgeschätzt werden. Die Standsicherheit und<br />

Gebrauchstauglichkeit (Setzungen, Winkelverdrehungen) ist von der Projektwerberin<br />

jedenfalls nachzuweisen und der Tunnelverwaltungsbehörde vorzulegen.<br />

Einwand 335.2<br />

2. Thematik Lärmentwicklung:<br />

Die Behörde möge dem Projektträger alle für die Vermeidung erhöhter Lärmentwicklungen<br />

zum Schutz des gegebenen Siedlungsraumes Rudersdorf erforderlichen Lärmschutz<br />

(Siedlungsgebiete Nord/Ost und Südost sowie Dobersdorf) als Auflage vorschreiben und in<br />

diese Auflage auch eventuell erforderliche objektseitige Lärmschutzmaßnahmen bei<br />

betroffenen Wohnhausanlagen im Streusiedlungs- oder Siedlungsbereich (z.B.<br />

Weichenberg, Mehrverkehr L 250) einschließen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Der Straßenzug der B319 – B65 sowie die L250 nördlich von Rudersdorf wurden im<br />

Lärmprojekt wegen der Problematik des durch die S7-West induzierten Verkehrs<br />

gesondert betrachtet.<br />

Unter Beachtung der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten<br />

Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />

dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Zur<br />

Beweissicherung werden Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der<br />

Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Maßnahmen vorgesehen, welche im<br />

Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6, beschrieben sind.<br />

Objektseitigen Lärmschutz in Rudersdorf (untergeordnetes Straßennetz) zufolge<br />

indirekter Projektauswirkungen erfahren jene Gebäude, welche an der<br />

Gebäudefassade Gesamtschall-Immissionen von > 60 dB zur Tageszeit und > 50 dB<br />

zur Nachtzeit aufweisen und deren Veränderung über dem Irrelevanzkriterium liegt.<br />

Als Maßnahmen sind Schallschutzfenster in Kombination <strong>mit</strong> Schalldämmlüftern <strong>mit</strong><br />

möglichen Einschränkungen infolge der Raumbelüftung vorgesehen. In Frage<br />

kommen Räume, die nachweislich überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen.<br />

Für passive Lärmschutzmaßnahmen sind 9 Wohnobjekte vorgesehen (siehe Tabelle<br />

im Anhang zum Teilgutachten 2 „Lärm“).<br />

Beim Nordportal des Tunnels Rudersdorf sind keine zusätzlichen straßenseitigen<br />

Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, da bei den nächstgelegenen Wohnobjekten die<br />

Schutzziele eingehalten werden. Beim Südportal des Tunnels Rudersdorf ist eine<br />

auch der Lärmabschirmung dienende Geländemodellierung geplant.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 279


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />

Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />

Erkenntnisse der WHO herangezogen. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB)<br />

wird im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Stellungnahme Nr.: 336<br />

Von: Dr. Gerhard Buchinger<br />

Adresse: Dietrichsteinplatz 5/II, 8010 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Ich bin Eigentümer des Grundstückes Nr. EZ 178, KG 62244 Speltenbach, bestehend aus<br />

dem Grundstück 610 (Wald) im Gesamtausmaß von 14638 m2 und so<strong>mit</strong> Nachbar der<br />

geplanten Schnellstraße ,,S7“.<br />

Im Hinblick auf einen zumindest zeitweise möglichen Aufenthalt beanspruche ich <strong>mit</strong><br />

folgenden Einwendungen Parteistellung (siehe auch VwGH 10.9.2008, 2008/05/0009):<br />

Einwand 336.1<br />

Ich befürchte für mich bei Aufenthalt auf meinem Grundstück unzumutbare<br />

Lärmbelästigungen sowohl während der Bau- als auch während der Betriebszeiten. Weiters<br />

befürchte ich durch das zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen unzumutbare<br />

Belästigungen durch Luftschadstoffe, insbesondere Staub, Feinstaub und NOx auf meinem<br />

Grundstück, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gemeinde Speltenbach bereits als<br />

Feinstaubgebiet ausgewiesen ist.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf keine Adresse, sondern auf ein Waldgrundstück.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5. Die<br />

Schutzziele nehmen Rücksicht auf den Menschen und die Flächenwidmung. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 280


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw.<br />

Richtwerte für die Bau- und die Betriebsphase zu gewährleisten, sind entsprechende<br />

Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />

Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />

Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />

Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Das Waldgrundstück 610, KG Speltenbach grenzt un<strong>mit</strong>telbar an die Trasse der S7.<br />

Der südlichste Teil des Grundstücks wird für das Vorhaben (Trassen, Begleitweg,<br />

Bauflächen) gerodet. Die subjektive Betroffenheit des Einwenders ist daher jedenfalls<br />

gegeben.<br />

Die Grenzwerte des IG-L zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind nach dem<br />

Leitfaden UVP-G/IG-L des Umweltbundesamtes Wien und nach Baumgartner und<br />

Ennöckl (2008) 1 dort anzuwenden, wo sich Menschen nicht bloß vorübergehend<br />

aufhalten oder die Widmung auf einen zukünftigen Aufenthalt von Menschen<br />

schließen lässt. Mangels ortsfester Wohnmöglichkeiten auf einem Waldgrundstück ist<br />

davon auszugehen, dass sich auch der Eigentümer eines Waldgrundstücks auf<br />

diesem bloß vorübergehend aufhält. (Ein dauernder Aufenthalt (Hütte, Zelt) würde<br />

zudem eine Verletzung der einschlägigen forstrechtlichen Bestimmungen darstellen.)<br />

So<strong>mit</strong> sind die Gesundheitsgrenzwerte des IG-L auf ein unbewohntes<br />

Waldgrundstück nicht anwendbar.<br />

Dessen ungeachtet wurde vom Sachverständigen für Luftschadstoffe die<br />

Immissionsbelastung auf dem Gst. 610, KG Speltenbach erhoben und aus<br />

Informationsgründen in Relation zu den Grenzwerten zum Schutz der menschlichen<br />

Gesundheit des IG-L gesetzt. Wie aus den Einlage 6.1.4 und 6.1.6 des<br />

Einreichprojekts hervorgeht, ist bei Betrieb der S7 West in dem an die Trasse<br />

abgrenzenden Grundstücksteil eine NO2-Gesamtbelastung von 18-20 µg/m³ im<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel (Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: 30 µg/m³) und<br />

eine PM10-Gesamtbelastung im Jahres<strong>mit</strong>tel von 31,5 - 32 µg/m³ (Grenzwert zum<br />

Schutz der menschlichen Gesundheit: 40 µg/m³) zu erwarten. Die PM10-<br />

Zusatzbelastung im Tages<strong>mit</strong>tel liegt in nur wenige Meter neben der Trasse bereits<br />

unter 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel (Einreichprojekt 2008, Einlage 6.1.8)<br />

und ist daher als irrelevant zu bezeichnen.<br />

1 Baumgartner, C. und Ennöckl, D. (2008): Umweltverträglichkeitsprüfung und Immissionsgrenzwerte.<br />

In: UVP-Verfahren vor dem Umweltsenat. Handbuch. Hrsg.: Ennöckl/Raschauer.<br />

Verlag Österreich. Wien.<br />

Einwand 336.2<br />

Da es sich wie oben erwähnt um ein Waldgrundstück handelt, befürchte ich, dass durch die<br />

beabsichtigten Fällungen nachbarlicher Wald einer offenbaren Windgefährdung ausgesetzt<br />

würde und beziehe mich als Eigentümer und dinglich Berechtigter der an die zur Rodung<br />

beantragten Waldfläche angrenzenden Waldflächen auf den § I4 (2) des Forstgesetzes von<br />

1975: ,,Jeder Waldeigentümer hat Fällungen entlang seiner Eigentumsgrenzen in einer<br />

Entfernung von weniger als 40 Metern zu unterlassen, wenn durch die Fällung nachbarlicher<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 281


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wald einer offenbaren Windgefahrdung ausgesetzt würde (Deckungsschutz)." Ich befürchte<br />

eine Windwurfgefahr.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Durch Rodungen kann der benachbarte Wald einem vermehrten Windwurfrisiko<br />

ausgesetzt werden. Besonders anfällig sind flachwurzelnde Fichtenbestände auf<br />

Gley- oder Pseudogleyböden. Auch ein Öffnen von Beständen gegen die<br />

Hauptwindrichtung führt bei labilen Beständen in der Regel zu einer erhöhten<br />

Windwurfgefährdung. Als sensibel ist hier besonders der Bereich beim Knoten A2/S7<br />

bei Riegersdorf im „Edelseewald“ einzustufen, da hier größere Randlinien quer zu<br />

Hauptwindrichtung (W-WNW) entstehen und Fichtenmischwälder dominieren. Hier<br />

können auch Windwürfe auf größeren Flächen nicht ausgeschlossen werden, wie das<br />

Beispiel des Knotens A2/Zubringer Oberwart zeigt.<br />

Im Bereich des Grundstücks 610, KG Speltenbach verläuft die Trasse und da<strong>mit</strong> die<br />

Schlaglinie weitgehend talparallel und da<strong>mit</strong> parallel zur Hauptwindrichtung, wo<strong>mit</strong><br />

großflächige Windwürfe in angrenzenden Beständen unwahrscheinlich sind.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch erhöhtes Windwurfrisiko als vertretbar<br />

angesehen.<br />

Im UVP-Teilgutachten wurde als Maßnahme festgelegt, dass die Projektwerberin den<br />

Waldeigentümern gegebenenfalls nachweislich anzubieten hat, Schäden, die sich in<br />

den benachbarten Waldbeständen durch Windwurf oder andere <strong>mit</strong> dem Betrieb des<br />

Vorhabens in direktem Zusammenhang stehende Ereignisse einstellen, auf eigene<br />

Kosten spätestens im Jahr nach dem Schadeintritt durch Rekultivierung in<br />

Abstimmung <strong>mit</strong> der örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde zu beheben.<br />

Stellungnahme Nr.: 337<br />

Von: Karl Heinz Lagler<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 54, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, da auch ich davon betroffen bin. Außerdem Entschädigung für den<br />

Wertverlust von Haus, Äcker und Wald.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Entschädigung wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 282


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst werden<br />

können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen finden sich<br />

in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Humanmedizin:<br />

Im Raume Deutsch Kaltenbrunn wird der Verkehr, der durch S7 induziert wird zu<br />

einer Steigerung führen, die an der Schwelle der subjektiven Erfassbarkeit liegt.<br />

Aufgrund der bereits bestehenden Schallpegel ist davon auszugehen, dass die<br />

Gesundheit durch den Verkehrslärm nicht negativ beeinflusst wird. Auch alle<br />

anderen verkehrsinduzierten Schadstoffe wie Erschütterungen und Luftschadstoffe<br />

werden in einer Größenordnung prognostiziert, die keine Gesundheitsgefährdung zur<br />

Folge haben kann. .<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Deutsch-Kaltenbrunn auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Trasse in<br />

Bezug auf das Landschaftsbild werden als ausreichend erachtet.<br />

Sichtbeziehungen von Deutsch-Kaltenbrunn sind zwischen Lafnitztal und Knoten<br />

Rudersdorf gegeben. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage<br />

eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Zwischen der Lafnitzquerung und Auffahrtsknoten B 57a verläuft die Trasse in<br />

Dammlage über dem Urgelände (Profil 98, 99, 100 in der Unterlage 2.2.1). Hier sind<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 283


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

im Norden der Trasse seitens des Gutachters zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Ab dem Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das<br />

Niveau der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen<br />

auch die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft<br />

Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />

Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />

würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />

hervorrufen<br />

Fachgebiet Kulturgüter<br />

Eine eingehendere Prüfung ist nur für diejenigen Bereiche sinnvoll, in denen<br />

Kulturgüter vom Bauvorhaben betroffen sein könnten: Beim vorliegenden Projekt sind<br />

dies mehr oder minder nur jene vom Baugeschehen direkt beanspruchten<br />

Bodenbereiche, in denen <strong>mit</strong> archäologischen Funden und Befunden zu rechnen ist.<br />

Die gestellte Forderung ist daher für das Fachgebiet Kulturgüter nicht sinnvoll.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des<br />

Bauvorhabens auf den Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />

Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende<br />

Auswirkungen beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 284


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Raumplanung:<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 285


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahme des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Die Beurteilung von allfälligen Grundstücksentwertungen ist nicht Teil des<br />

gegenständlichen UVP-Verfahrens.<br />

Fachbereich Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />

Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />

Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />

Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />

Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />

Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />

Abb. 3.1.<br />

Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />

Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />

Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />

Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />

Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />

erfolgten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 286


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />

Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />

Detailuntesuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />

noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich. Aus der Sicht des Grundwassers ist<br />

Deutsch-Kaltenbrunn oberströmig der Trasse situiert, eine Beeinflussung ist aus<br />

diesem Grund ausgeschlossen.<br />

Stellungnahme Nr.: 338<br />

Von: Karl Lagler<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 54, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle davon betroffen bin.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 287


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35, 253 und<br />

338 (selbe Adresse).<br />

Stellungnahme Nr.: 339<br />

Von: Ingrid Lagler<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 54, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 338<br />

(selbe Adresse).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 288


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 340<br />

Von: Harald Braun<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Weichenberg 40, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Wertminderung für mein Haus. Für das Wechseln der<br />

ASFINAG – Vorstände war ja auch genügend Geld da!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 289


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 341<br />

Von: Julia Geschl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 372, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 290


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 342<br />

Von: Nina Geschl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 372, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 291


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 343<br />

Von: Dorothea Geschl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 372, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadenersatz für die Wertminderung meines Haus. Auch<br />

für das Auswechseln der ASFINAG – Vorstände war ja auch genügend Geld vorhanden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit, sowie Grundstücksentwertung wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 292


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 344<br />

Von: Brigitte Koch<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 432, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 345<br />

Von: Nadja Himler<br />

Adresse: Bad Blumau 103, 8282 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die ASFINAG auf, meine Zukunft nicht durch noch mehr<br />

Schulden zu zerstören, denn diese werde ich einmal zurückzahlen müssen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 293


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 346<br />

Von: Gerald Ohner<br />

Adresse: Bierbaum 30, 8282 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35 +<br />

Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurden weder der<br />

steigende Ölverbrauch von China, Indien, ja der ganzen Welt, noch der „Peak Oil“<br />

berücksichtigt. Daher sind diese Daten falsch. Es muß neu untersucht werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 301<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Zu „Peak Oil“ und „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein<br />

zusammenfassendes Zitat aus Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen<br />

Ölfördermaximums (global oil peak) überträgt die Erkenntnisse zu einem<br />

Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf den gesamten Erdölvorrat der Erde.<br />

Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt und ob es von Relevanz ist, ist<br />

umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />

An sich hat ein Prognoseszenario keine statistisch belegbare<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit und gibt daher auch nicht zwingend die zukünftige<br />

Entwicklung an. Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher<br />

menschlicher Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch<br />

überschaubaren Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind<br />

im Vergleich zu anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum<br />

2025 für die Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im<br />

Voraus entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 294


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

wurde in den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls<br />

plausibel.<br />

Stellungnahme Nr.: 347<br />

Von: Folker Krenn<br />

Adresse: Mantscha 109/3, 8054 Pirka<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Aufgrund der Zunahme des Verkehrs ist auch der Großraum Graz<br />

davon betroffen. Eine Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz ist nicht<br />

zumutbar. Das UVP-G 2000 ist auf den Raum Graz auch anzuwenden!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Ergebnisse der Verkehrsprognose des Einreichprojekts wurden geprüft und sind<br />

plausibel. So lassen sich auch die Auswirkungen auf das fernere Straßennetz<br />

angeben: der nach Graz orientierte und durch die S7 bedingte, zusätzliche Verkehr<br />

auf der A2, wird für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr westlich der ASt.<br />

Fürstenfeld/Ilz rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong> im<br />

Irrelevanzbereich für Immissionen im Raum Graz.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />

West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 295


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Stellungnahme Nr.: 348<br />

Von: Andreas Kovacs<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Der A – Zubringer beim Knoten Rudersdorf ist<br />

1. unnötig, weil nicht einmal 3 km weiter der nächste Zubringer (Fürstenfeld, Bierbaum)<br />

gebaut ist<br />

2. für Deutsch Kaltenbrunn – Ort ein Wahnsinn, weil der Durchzugsverkehr <strong>mit</strong>ten durch<br />

den Ort eine Vervierfachung erfahren wird und weil er<br />

3. direkt vor der Volksschule (+Kindergarten+Kindergruppe) vorbeigeht. (=> negative<br />

Auswirkungen auf Gesundheit unserer Kinder!)<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Es handelt sich hier um die Anschlussstellen Fürstenfeld (L401) und Rudersdorf (B57a).<br />

Ein Verzicht auf die ASt Fürstenfeld würde zu unzumutbaren Umwegen für den Ziel- und<br />

Quellverkehr nach/von Fürstenfeld bzw. Thermenland führen. Eine Ableitung des<br />

Verkehrs nach/von Rudersdorf über die ASt Fürstenfeld verschlechtert die<br />

Verkehrsqualität der L401 sowie des Kreisverkehrs B319/L401 in Fürstenfeld wesentlich.<br />

Im Vorhabensplanfall - Prognose 2025 wird die L401 als Zubringer zur S7 in der<br />

maßgebenden Stunde eine Qualität des Verkehrsablaufes erreichen, welche durch eine<br />

ausgeprägte Kolonnenfahrweise gekennzeichnet ist. Es können gegenseitige<br />

Behinderungen auftreten, die den Verkehrszustand instabil machen. Die ASt Rudersdorf<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 296


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

(B57a) ist erforderlich, da die Konzentration auf einen Anschluss die Verkehrsqualität der<br />

L401 wesentlich verschlechtern würde.<br />

Die B 57 wird durch das Vorhaben nördlich von Heiligenkreuz um rd. 900 Kfz/24h (- rd.<br />

14%) entlastet, was zu Mehrbelastungen auf den Straßenzügen der L 118 und der L 250<br />

führt. Diese geänderte Wegewahl ergibt sich für Verkehrsbeziehungen aus dem Raum<br />

Güssing in Richtung Westen, da die L 250 bis nahe an die ASt. B57a führt und so<strong>mit</strong> eine<br />

günstigere Alternative für die Routenwahl bietet. In Deutsch-Kaltenbrunn ist im<br />

Prognosejahr 2025 auf der B57a ein Werktagverkehr von 3.773 Kfz/24h zu erwarten.<br />

Durch das Vorhaben verursacht, wird der Verkehr auf 4.498 Kfz/24h ansteigen. Das<br />

bedeutet eine im nicht relevanten Bereich liegende Zunahme von rd. 19%. Die<br />

Veränderung der künftigen Verkehrsstärken durch das Vorhaben ist in Projektseinlage<br />

1.4.2 „Verkehrliche Grundlagen – Materialienband“ plausibel dargestellt.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Für die Volksschule und den Kindergarten ist die Lärmsituation für den Tag<br />

entscheidend, da sowohl im Kindergarten, als auch in der Schule kognitive Leistungen<br />

von den Kindern erfordert werden.<br />

Volksschule und<br />

Kindergarten<br />

Abb.: Lärmimmissionskarte Bereich Deutsch-Kaltenbrunn L den für das Szenario 2025 inclusive S7-FFSS.<br />

Staffan Hygge (Schweden) berechnete DALY für Störung von kognitiven Prozessen<br />

in Schweden bei 20.638 Menschen, wobei er alle wichtigen Parameter gewichtet hat.<br />

Als Einflussgrößen beobachtete er die Fehlerrate beim Lesen (reading), das<br />

Vermögen der Erinnerung (recall), Fehler im Erkennen (recognition) und Fehler in der<br />

Konzentration (attention) in Abhängigkeit zur Lärmexposition. Die Fehler beim Lesen<br />

als auch der Störung des Erinnerungsvermögens waren die besten Diskriminatoren.<br />

Während die Parameter reading und recall sich um 2%/dB(A) veränderten<br />

beobachtete man die bei recognition und attention nur bei 0,6%/dB(A).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 297


Percent impairment<br />

UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die einzelnen Parameter wurden extrapoliert (siehe Abbildung) und man kann nun<br />

die <strong>mit</strong>tlere Belastung durch die grüne Linie ablesen. Daraus geht hervor, dass bei<br />

einer Lärmlast von LA,eq ≤ 45 dB keine Störung der kognitiven Prozesse stattfindet.<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

20 Rd<br />

7Rcl<br />

6Rcl<br />

1,13, 16 , 18 Rcl<br />

8Rd<br />

10 Rcl<br />

9Rd<br />

2,14, 19 Rcg<br />

3, 15 Att 4 Att<br />

11, 17 Rcg<br />

40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100<br />

Rd = reading, Rcl = recall, Rcg = recognition, Att = attention<br />

Abb.1: Hypothetische Dosis-Wirkungs-Kurven und gewichtete Ergebnisse von 20 unterschiedlichen<br />

Studien. Folgende Studien wurden für die Berechnung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

5 Att<br />

L dn<br />

Seite 298


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

herangezogen:<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

1 Recall, adults, Enmarker (2004)<br />

2 Recognition, adults, Enmarker (2004)<br />

3 Attention, adults, Enmarker (2004)<br />

4 Attention selectivity, adults, Hockey (1973)<br />

5 Attention and vigilance, adults, Jones, S<strong>mit</strong>h & Broadbent (1979 exp 4)<br />

6 Recall, children, old airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />

7 Recall, children, new airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />

8 Reading, children, old airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />

9 Reading, children, new airport, Hygge, Evans & Bullinger (2002)<br />

10 Recall, young adults, Hygge, Boman & Enmarker (2003)<br />

11 Recognition, young adults, Hygge, Boman & Enmarker (2003)<br />

12 Attention, young adults, Hygge, Boman & Enmarker (2003)<br />

13 Recall, adults, irrelevant speech, Enmarker (2004)<br />

14 Recognition, adults, irrelevant speech, Enmarker (2004)<br />

15 Attention, adults, irrelevant speech, Enmarker (2004)<br />

16 Recall, children, Boman (2004)<br />

17 Recognition, children, Boman (2004)<br />

18 Recall, children, irrelevant speech, Boman (2004)<br />

19 Recognition, children, irrelevant speech, Boman (2004)<br />

20 Reading, children, Stansfeld et al. (2005).<br />

In 1-12, and 20 the noise sources were aircraft noise or road trafficnoise, in studies 13-15 and<br />

18-19 irrelevant<br />

speech of the same average level (66 LAeq) as for the road traffic noise in the studies indexed<br />

by 1-3, 10-12, and<br />

16-17. In 6-9, 15, and 20 the noise exposure was chronic, and for the others acute. Lines<br />

referringto studies on recall and readingare shown as dashed lines. Studies on children are<br />

referred to with red numerals.<br />

Lärm ist ein subjektiv empfundenes Geräusch, das entsprechend der persönlichen<br />

Einstellung zum Geräusch beim Betroffen unterschiedliche Reaktionen auslösen wird.<br />

Durch die Grenzwertfestlegung geht die Gesellschaft den Kompromiss ein, dass<br />

mindestens 95% der Bevölkerung geschützt ist. Hinsichtlich der kognitiven Prozesse<br />

kann dieser Grenzwert <strong>mit</strong> LA,eq ≤ 45 dB nachvollzogen werden, denn unter diesem<br />

Grenzwert sind keine Störungen zu erwarten. Ab einem LA,eq ≥ 55 dB wären<br />

Störungen in kognitiven Leistungen zu erwarten. Der oben angeführte Standort ist<br />

soweit von der Trasse entfernt, dass eine Gefährdung der Gesundheit durch die S7<br />

nicht ableitbar ist. Veränderungen durch den induzierten Verkehr der S7 sind im<br />

Irrelevanzbereich.<br />

Stellungnahme Nr.: 349<br />

Von: Sebastian Kovacs vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Alexandra Kovacs<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 299


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Weiters bringe ich vor: Vor 10 Jahren war unsere Region für sanften Tourismus (Lage direkt<br />

im Zentrum der Thermen Loipersdorf, Waltersdorf, Stegersbach). Warum baut man direkt ins<br />

Herz dieser Region eine Autobahn?<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />

dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Stellungnahme Nr.: 350<br />

Von: Alexandra Kovacs<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 300


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Weiters bringe ich vor: Wer ersetzt mir den dramatischen Wertverlustes meines<br />

Grundstückes / Gebäudes, des un<strong>mit</strong>telbar neben dem geplanten Zubringer (an der B57a)<br />

im Ortsgebiet Deutsch Kaltenbrunn) liegt?<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 351<br />

Von: Jakob Kovacs vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Andreas Kovacs<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 314, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Warum haben wir eine weit erhöhte Feinstaub- /Umweltschutz –<br />

Belastung direkt vor der Haustür, die meine Gesundheit und die Gesundheit meiner<br />

Geschwister beeinträchtigt? (Wir sind 2,3 und 8 Jahre alt).<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich der Ortschaft Deutsch Kaltenbrunn kommt es weder in der Bau- noch in<br />

der Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 301


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7bedingt eine hoch signifikante<br />

Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />

15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />

zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />

Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />

durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />

der Betroffenen nicht gefährdet.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />

werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />

Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in Auftrag<br />

gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei Gutachter, die<br />

unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass die Zunahme der<br />

Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw. als irrelevant<br />

einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung lässt sich durch die<br />

Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />

Wenn ein Projekt von der Behörde als umweltverträglich erklärt wird, hat dieses<br />

Projekt eine entsprechende Prüfung durch unterschiedliche Experten erfahren. Alle<br />

Gutachter sind verpflichtet das Projekt auf ihre Gefahren einer<br />

Gesundheitsbeeinträchtigung nach dem Stand der Wissenschaft zu untersuchen.<br />

Man kann da<strong>mit</strong> bekräftigen, dass die Gesundheit der Bewohner des<br />

angesprochenen Areals durch das Projekt nicht negativ beeinflusst wird.<br />

Stellungnahme Nr.: 352<br />

Von: Franz Schellnast<br />

Adresse: Loimeth 1, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Bereits durch die A2 werden die uralten Wechsel der Wildtiere nach<br />

Westen „abgeschnitten ".<br />

Durch die S7 werden die Tiere über den Tunnel bei Speltenbach gezwungen. Gleichzeitig<br />

queren sie die L401, im Bereich Heldenfriedhof und im Bereich der S7 Brücke.<br />

Zwei sehr starke Wildwechsel. ( Rotwild, Schwarzwild ).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 302


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Lebensgefahr auch für die Autofahrer.<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Verkehrsaufkommen jetzt in Großwilfersdorf 16000 KFZ; nach Fertigstellung wahrscheinlich<br />

30000 und zum Großteil LKW aus Osteuropa. Fürstenfeld ist jetzt schon<br />

Feinstaubsanierungsgebiet!!!!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Verkehrsstärken dargestellt. Durch das Vorhaben erfolgt eine Verbesserung der<br />

Verkehrsverbindung und Verkehrserschließung, wodurch sich der Kfz-Verkehr<br />

erhöhen wird. Dieser induzierende Effekt ist im Projekt berücksichtigt. Für<br />

Großwilfersdorf bedeutet das Vorhaben allerdings eine wesentliche Entlastung vom<br />

Verkehr. Auf der B319 wurde für das Jahr 2025 ein Rückgang um rd. 70% er<strong>mit</strong>telt.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Die A2 führt tatsächlich zu einer Barriere für Wildtiere und führt dazu, dass das Wild<br />

der A2 folgt, bis es durch Brückenbauwerke eine Möglichkeit findet, die A2 zu queren.<br />

Diese Problematik ist aber nicht Gegenstand der UVP für die S7. Der Gefahr, dass<br />

KFZ <strong>mit</strong> Wildtieren, insbesondere Rotwild und Schwarzwild im Bereich der L401<br />

kollidieren wird durch geeignete Wildwarneinrichtungen begegnet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 303


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 353<br />

Von: Ewald Waxenwender<br />

Adresse: Feldgasse 8, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadenersatz aufgrund der Wertminderung meines<br />

Hauses.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />

Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />

Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />

„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />

erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />

Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des Grenzwertes für das<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des Grenzwertes) zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 304


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Rudersdorf<br />

(repräsentiert durch Immissionspunkt 23) zu keinen relevanten Zusatzbelastungen<br />

durch Luftschadstoffe.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 305


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 354<br />

Von: Gerald Vogl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 496, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr.318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 355<br />

Von: Manfred Fuchs<br />

Adresse: Feldgasse 10, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses.<br />

Beim Austausch der ASFINAG – Vorstände war auch genügend Geld da.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 306


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />

Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />

Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 23<br />

„Rudersdorf-Nord“ erfasst.<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />

erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />

Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des Grenzwertes für das<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des Grenzwertes) zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 307


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Rudersdorf<br />

(repräsentiert durch Immissionspunkt 23) zu keinen relevanten Zusatzbelastungen<br />

durch Luftschadstoffe.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 356<br />

Von: Monika Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 392, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 28.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 357<br />

Von: Mario Fuchs<br />

Adresse: Feldgasse 10, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 308


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 303<br />

Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />

steigende Ölverbrauch von China und Indien noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />

diese Prognosen falsch. Eine neue Studie muß in Auftrag gegeben werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301 und 355.<br />

Bezüglich Lärm und Luftschadstoffsituation am Wohnort siehe Beantwortung der<br />

Stellungnahme Nr. 355 (gleiche Wohnadresse)<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 358<br />

Von: Irmine Fuchs<br />

Adresse: Feldgasse 10, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante S7 zu den<br />

unrentabelsten Autobahnprojekten. Das Projekt ist daher abzuweisen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 355.<br />

Bezüglich Lärm und Luftschadstoffsituation am Wohnort siehe Beantwortung der<br />

Stellungnahme Nr. 355 (gleiche Wohnadresse)<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 309


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 359<br />

Von: Andrea Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 14, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stellungnahme Nr.: 360<br />

Von: Gertrude Erkinger<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 15, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 15.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 310


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 361<br />

Von: Otmar Erkinger<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 50, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />

sind. Ich fordere weiters Schadenersatz für die Wertminderung meiner Äcker, Wiesen und<br />

Wälder.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben <strong>mit</strong> geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 311


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 362<br />

Von: Anita Wolf<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 177, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: nicht angegeben<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />

sind.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

253.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 312


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 363<br />

Von: Waltraud Deutsch<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 43, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 364<br />

Von: Hilda Deutsch<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 43, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 313


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 365<br />

Von: Ilse Deutsch<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 43, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 366<br />

Von: Michaela Rohrer<br />

Adresse: Haller 36, 8271 Bad Waltersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />

steigende Ölverbrauch von China und Indien noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />

diese für das Projekt nicht aussagekräftig. Eine neue Studie muß in Auftrag gegeben<br />

werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 314


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 367<br />

Von: Helene Hierzer<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 26, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen<br />

sind. Schadenersatz aufgund der Wertminderung meines Hauses. Für das Wechseln der<br />

ASFINAG Vorstände war auch genügend Geld vorhanden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 315


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 368<br />

Von: Sieglinde Himler<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Bad Blumau 103, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Der Ruf der Therme Bad Blumau leidet durch die Nähe der geplanten<br />

Autobahn, weil z.B. Lärm, konträr zur Werbelinie.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />

Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />

Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />

Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />

belastet werden.<br />

Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich von Bad Blumau kommt es weder in der Bau- noch in der Betriebsphase<br />

zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 316


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 369<br />

Von: Franz Kohl<br />

Adresse: Rohr 82, 7551 Stegersbach<br />

Datum Stellungnahme: 31.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Wie wäre es <strong>mit</strong> einem Ausbau des Schienenverkehrs statt weiterer<br />

Asphaltwüsten?!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Systemalternativen untersucht, wie z. B. die Schiene. Es wurde festgestellt, dass das<br />

Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so gering ist, dass die<br />

prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf - Fürstenfeld -<br />

Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />

Stellungnahme Nr.: 370<br />

Von: Manfred Samwald<br />

Adresse: Bad Blumau 103, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich habe eine Pension. Die Kurgäste wollen saubere Luft und keine<br />

Autobahnabgase. Einbußen sind zu erwarten. Ich fordere finanzielle Abgeltung für meine<br />

Pension.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 317


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zu Einwänden bezüglich finanzieller einbußen wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich von Bad Blumau kommt es weder in der Bau- noch in der Betriebsphase<br />

zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Stellungnahme Nr.: 371<br />

Von: Wilhelmine Tobitsch<br />

Adresse: Heutal 87, 7540 Neusiedl bei Güssing<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Wertminderung des Objekts aufgrund erhöhtem<br />

Verkehrsaufkommens. Scheine bei der Liste bezüglich Lärmschutzmaßnahmen nicht auf.<br />

Warum?<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wertminderung wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, welche an der L250 in Neusiedl bei<br />

Güssing gelegen ist.<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 318


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Das gegenständliche Objekt Heutal 87, 7540 Neusiedl bei Güssing, wird als<br />

Zweitwohnsitz genutzt. Es wurden relevante Auswirkungen aufgrund des durch die<br />

S7 in der Ortsdurchfahrt von Neusiedl induzierten Verkehrs <strong>mit</strong> einer maßgebenden<br />

Zunahme des Immissionspegels von 52,9 dB auf 55,3 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB<br />

festgestellt. Objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) sind vorgesehen, wenn<br />

ein Einbau in das Wohnobjekt <strong>mit</strong> dem üblichen technischen Aufwand möglich ist.<br />

Die Schutzziele sowie die Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2<br />

„Lärm“, Kap. 3 und 5. Zur Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme der S7<br />

Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />

West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Aufgrund des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt, der durch die S7 induziert wird, ist bei<br />

oben angeführten Objekt Heutal 87, 7540 Neusiedl bei Güssing <strong>mit</strong> einer Zunahme<br />

des Immissionspegels von LA,eq=52,9 dB auf 55,3 dB, so<strong>mit</strong> um 2,4 dB zu rechnen.<br />

Es sind daher objektseitige Maßnahmen (passiver Lärmschutz) vorgesehen. Die<br />

WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq=45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 319


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 372<br />

Von: Gerhard Friedl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Urarienweg, 7561 Heiligenkreuz i. L.<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Da keine Müllverbrennung kommt, ist die S7 unnötig.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Notwendigkeit der S7 ergibt sich nicht aus einer allfälligen Errichtung einer<br />

Müllverbrennungsanlage.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 373<br />

Von:Anita Friedl<br />

Adresse: Hauseggerstrasse 59, 8020 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Das Untersuchungsgebiet ist auf Graz und Umgebung auszudehnen.<br />

Durch das erwartete Verkehrsaufkommen ist Graz direkt betroffen. Eine Erhöhung der<br />

Feinstaubkonzentration im Raum Graz ist nicht zumutbar. Das UVP – G 2000 ist auf den<br />

Raum Graz auch anzuwenden!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 320


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Verkehrsstärken dargestellt. Der nach Graz orientierte und durch die S 7 bedingte,<br />

zusätzliche Verkehr auf der A 2, wird für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr<br />

westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong><br />

im Irrelevanzbereich für Lärmimmissionen im Raum Graz.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />

West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 321


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 374<br />

Von: Harald Staber<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 496, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 375<br />

Von: Johanna Krajcsovics vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Elisabeth<br />

Krajcsovics<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />

steigende Ölverbrauch von Indien und China, noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />

die Prognosen falsch. Eine neue Studie muss her.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 301.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 322


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 376<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Florian Krajcsovics vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Elisabeth<br />

Krajcsovics<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Durch die Schulden der ASFINAG wird meine Zukunft zerstört, denn<br />

ich werde diese einmal zurückzahlen müssen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 377<br />

Von: Elisabeth Krajcsovics<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 323


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 378<br />

Von: Erna Staber<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 141, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 379<br />

Von: Andrea Tauss<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 324


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 380<br />

Von: Renate Grubbauer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 230, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 253<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 325


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 381<br />

Von: Alfred Ferstl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 279, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Schadenersatz aufgrund der Wertminderung meiner Äcker und<br />

Wälder. Beim Austausch der ASFINAG Vorstände war auch genügend Geld da.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 326


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 382<br />

Von: Rene Tauss vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Gerlad Tauss<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Durch die Schulden der ASFINAG wird die Zukunft von Österreichs<br />

Jugendlichen zerstört, weil Jugendliche müssen die Schulden einmal zurückzahlen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 327


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 383<br />

Von: Andrea Leibinger<br />

Adresse: Posta b.G. , 8700 Marcali Ungarn<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Wir in Ungarn wollen keine Verlängerung der S7 auf ungarischen<br />

Gebiet und bekämpfen diese.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine allfällige Verlängerung der S7 auf ungarisches Staatsgebiet ist nicht Gegenstand<br />

des vorliegenden UVP Verfahrens.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse durch das Vorhaben S7 West ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 384<br />

Von: Bianca Bauer<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 471, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 328


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 385<br />

Von: Helga Kienreich<br />

Adresse: Vidmarstrasse 109, 8051 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Das Untersuchungsgebiet ist auf Graz und Umgebung auszudehnen.<br />

Durch das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen ist der Großraum Graz direkt<br />

betroffen. Eine Erhöhung der Feinstaubkonzentration ist nicht mehr zumutbar. Das UVP –<br />

2000 ist daher auf den Großraum Graz auszudehnen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

373.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 329


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Verkehrsstärken dargestellt. Der nach Graz orientierte und durch die S 7 bedingte,<br />

zusätzliche Verkehr auf der A 2, wird für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr<br />

westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz rd. 500 Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong><br />

im Irrelevanzbereich für Immissionen im Raum Graz.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz). Es kommt durch die S7<br />

West auch zu keiner relevanten Erhöhung der Feinstaubkonzentration im Raum Graz<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Stellungnahme Nr.: 386<br />

Von: Christoph Kovacs<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 442/4, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 330


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 387<br />

Von: Romana Kracher<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 386, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 331


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 388<br />

Von: Maria Luise Kovacs - Rothen<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 442/4, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 389<br />

Von: Maximilian Krajcsovics vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Elisabeth<br />

Krajcsovics<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 152, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Bei den Verkehrsprognosen der ASFINAG wurde weder der<br />

steigende Ölverbrauch von China und Indien noch der „Peak Oil“ berücksichtigt. Daher sind<br />

diese Prognosen falsch. Es muß eine neue Studie her!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 301<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 332


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 390<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Rick Tauss vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Gerald Tauss<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.07.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 zerstört die Natur des Lafnitzrales. Sie beschleunigt die<br />

globale Erderwärmung. Die Kyoto – Ziele sind <strong>mit</strong> dieser Politik nicht erreichbar. Sie zerstört<br />

die Zukunft der kommenden Generationen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 333


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die im Projekt vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als<br />

notwendig eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern, dies gilt auch für die Querung<br />

des Lafnitztales. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch dort<br />

ein Teil der Natur verloren, dies ist zutreffend; dem stehen Aufwertungsmaßnahmen<br />

in ausreichendem Umfang im Lafnitztal gegenüber. Eine Zerstörung „der Natur des<br />

Lafnitztales“ insgesamt liegt weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht vor.<br />

Stellungnahme Nr.: 391<br />

Von: Gerald Tauss<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 417, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: kein Datum angegeben<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 334


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 392<br />

Von: Anna Lagler<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 47, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 16.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 393<br />

Von: Heinz Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 312, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 335


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind. Ich fordere finanzielle<br />

Abgeltung für den Wertverlust.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35<br />

Stellungnahme Nr.: 394<br />

Von: Angelika Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 312, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Schadeneratz aufgrund der Wertminderung meines Hauses. Beim<br />

Austauschen der ASFINAG – Vorstände war auch genügend Geld da.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälligem Schadenserstz wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 336


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 395<br />

Von: Nina Hafner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Heinz Hafner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 312, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 19.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 375<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 375<br />

Stellungnahme Nr.: 396<br />

Von: Rosina Zach<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 56, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Schadeneratz aufgrund der Wertminderung meiner Äcker und<br />

Wälder. Einbeziehung von ganz Deutsch-Kaltenbrunn in das Planungsgebiet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 337


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und Schadensersatz wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />

Stellungnahme Nr.: 397<br />

Von: Karin Zach<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 56, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Wertminderung meines Haus Schadenersatz.<br />

Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 338


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 398<br />

Von: Annelies Konrad<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 469, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 399<br />

Von: Elke Wagner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 348, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 318<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 339


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318<br />

Stellungnahme Nr.: 400<br />

Von: Sebastian Wagner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Elke Wagner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 348, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 18.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Aufgrund der von der Rio-Konferenz 1992/Erdgipfel erarbeiteten<br />

Dokumente, die auch Österreich unterschrieben hat, ist das Projekt S7 nicht zu genehmigen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (häufig als<br />

Erdgipfel bezeichnet) fand vom 3. - 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro statt.<br />

Wichtige Ergebnisse der UNCED sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt<br />

und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die<br />

Biodiversitäts-Konvention.<br />

Mit der Entwicklungsvorstellung von nachhaltiger Entwicklung (sustainable<br />

development) sollen durch eine veränderte Wirtschafts-, Umwelt- und<br />

Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne<br />

die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.<br />

Im Sinne nachhaltiger Entwicklung muss in den Industrieländern die Wirtschaftspolitik<br />

und da<strong>mit</strong> auch die Energie-, die Agrarpolitik- und die Handelspolitik angepasst<br />

werden, da die Industrieländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr<br />

Ressourcen verbrauchen. In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die<br />

Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit,<br />

Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie<br />

ländliche Entwicklung.<br />

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ist ein internationales<br />

Umweltabkommen <strong>mit</strong> dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des<br />

Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre<br />

Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das<br />

Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 340


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner<br />

regelmäßige Berichte zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen<br />

Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.<br />

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 in New York City verabschiedet und im<br />

gleichen Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und<br />

Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von den meisten Staaten unterschrieben. Sie<br />

trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft.<br />

Die derzeit 192 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen,<br />

den sogenannten Weltklimagipfeln, auf denen um konkrete Maßnahmen zum<br />

Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im<br />

japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den<br />

Emissionsrechtehandel etablierte. Die Klimagipfel fungieren zugleich als<br />

Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls, seitdem dieses am 16. Februar<br />

2005 in Kraft trat.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> den<br />

angeführten Konventionen erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

255<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 341


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 401<br />

Von: Adolf Hafner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 14, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses,<br />

Äcker und Wälder. Einbeziehung von ganz Deutsch – Kaltenbrunn in das Planungsgebiet.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />

253.<br />

Stellungnahme Nr.: 402<br />

Von: Theresa Maurer<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 188, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 342


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner. Daher fordere<br />

ich die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn und die<br />

Auswirkung der schädlichen Einflüsse müssen auf den Tisch.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben <strong>mit</strong> geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 343


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 403<br />

Von: Anna Deutsch<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 352, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 20.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner. Daher fordere<br />

ich die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn und die<br />

Auswirkung der schädlichen Einflüsse müssen auf den Tisch.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 344


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 404<br />

Von: Elfriede Bauer<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 317, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Schadensersatz aufgrund der Wertminderung meines Hauses. Ich<br />

fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz Deutsch – Kaltenbrunn und die<br />

Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind. Alle „Grauslichkeiten“<br />

müssen auf den Tisch.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 345


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 405<br />

Von: Astrid Peischl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 47, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 17.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 346


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 406<br />

Von: Reinhard Karner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 125, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind. Warum sterben<br />

bereits mehr Menschen neben als auf der Autobahn? Weil die Schadstoffe, die die Autobahn<br />

produziert so gesund sind?<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Ortsgebiet von Deutsch-Kaltenbrunn kommt es durch die S7 West zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe. Eine Ausdehnung des engeren<br />

Untersuchungsgebiets (= Immissionseinwirkungsbereich) auf ganz Deutsch-<br />

Kaltenbrunn ist aus lufttechnischer Sicht daher nicht erforderlich.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 347


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 407<br />

Von: Roswitha Schnecker<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 394, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebites auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind. Aufgrund der<br />

Wirtschaftskrise sind die Prognosen der Asfinag nicht aufrecht zu halten.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 348


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 408<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Max Leimstättner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Leimstättner<br />

Brigitte<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 131, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Planungsgebites auf ganz Deutsch –<br />

Kaltenbrunn, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />

Die S7 ist kontraproduktiv für die Erreichung der Kyoto Ziele Österreichs.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318 und 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 349


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 409<br />

Von: Martin Wannemacher<br />

Adresse: Grünfeldg. 5, 8230 Hartberg<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: An der Grenze zu Heiligenkreuz sind viel zuwenig KFZ´s um den Bau<br />

der S7 zu rechtfertigen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Verkehrsstärken dargestellt. Eine leistungsfähige Straßenverbindung wie die S7<br />

bedeutet für deren Benutzer neben der Reisezeitersparnis und der höheren<br />

Verkehrssicherheit gegenüber der B319 – B65 auch eine Steigerung der Qualität des<br />

Verkehrsflusses. Die ist vor allem für den relativ hohen Ziel-/Quellverkehr (Pendler)<br />

aus dem Raum Fürstenfeld und südliches Burgenland sowie für den<br />

Durchgangsverkehr von Nutzen. Wie im Projekt nachvollziehbar dargestellt, ist nicht<br />

nur der grenzüberschreitende Verkehr zu betrachten.<br />

Stellungnahme Nr.: 410<br />

Von: Brigitte Leimstättner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 131, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Planungsgebites auf ganz Deutsch –<br />

Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 350


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 411<br />

Von: Franz Schwarzenecker<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 234, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich bin wegen der Ruhe nach Deutsch – Kaltenbrunn gezogen, die<br />

Ruhe ist <strong>mit</strong> dem Bau der S7 Vorbei. Daher finanzieller Schadensersatz.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 351


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 412<br />

Von: Monika Schwarzenecker<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 234, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 14.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Planungsgebietes auf ganz Deutsch<br />

– Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind. An der<br />

Grenze Heiligenkreuz sind viel zu wenige KFZ´s um die S7 zu rechtfertigen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

Verkehrsstärken dargestellt.<br />

Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />

„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 352


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine leistungsfähige Straßenverbindung wie die S7 bedeutet für deren Benutzer<br />

neben der Reisezeitersparnis und der höheren Verkehrssicherheit gegenüber der<br />

B319 – B65 auch eine Steigerung der Qualität des Verkehrsflusses. Die ist vor allem<br />

für den relativ hohen Ziel-/Quellverkehr (Pendler) aus dem Raum Fürstenfeld und<br />

südliches Burgenland sowie für den Durchgangsverkehr von Nutzen. Wie im Projekt<br />

dargestellt, ist nicht nur der grenzüberschreitende Verkehr zu betrachten.<br />

Stellungnahme Nr.: 413<br />

Von: Josef Garber<br />

Adresse: Hochberg 34, 7501 Oberdorf<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Österreich hat das Kyoto Protokoll unterschrieben. Die S7 ist<br />

kontraproduktiv für die Erreichung des Zieles.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 353


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 414<br />

Von: Jennifer Postmann<br />

Adresse: Drumling 62, 7400 Drumling<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Auf Einwohner bezogen hat Österreich die zweitgrößte<br />

Autobahndichte der EU. Wollen sie Österreich wirklich zubetonieren?<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Die Notwendigkeit der Errichtung einer Schnellstraße ergibt sich weder aus der<br />

Bevölkerungszahl noch aus der bestehenden Autobahndichte. Nach der Systematik<br />

des Bundesstraßenrechts in Österreich werden Straßenzüge durch einen Akt des<br />

Gesetzgebers in ein Verzeichnis (Verzeichnis 1 Bundesstraßen A, Verzeichnis 2<br />

Bundesstraßen S) des Bundesstraßengesetzes 1971 aufgenommen und zu<br />

Bundesstraßen erklärt. Die Aufnahme eines Straßenzuges in ein Verzeichnis des<br />

BStG 1971 verpflichtet in der Folge die ASFINAG als Bundesstraßenverwaltung das<br />

Straßenbauvorhaben weiter zu verfolgen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Konzepte für künftige Verkehrsnetze werden entsprechend den Bedarfs- und<br />

Verkehrsentwicklungsplänen des Bundes und der Länder (Generalverkehrsplan<br />

Österreich 2002, Bedarf der Steiermark im Verkehrsbereich 2007, GVK Burgenland<br />

2002), den regionalen Verkehrs- und Nahverkehrsplänen sowie den<br />

Landesentwicklungsprogrammen und regionalen Raumordnungsplänen erstellt. In<br />

derartigen Konzepten werden auch Schnellstraßen dargestellt und begründet. In<br />

Österreich wird die Netzgestaltung und Vermaschung auch wesentlich von der<br />

Topographie beeinflusst.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 354


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme Nr.: 415 ident Nr. 22<br />

Von: Fred A. Lingen<br />

Adresse: Unterberg 213, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />

Stellungnahme Nr.: 416<br />

Von: Thomcis Braun vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern): Beatrix Braun<br />

Adresse: Weichenberg 40, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung. Auch für das<br />

Austauschen der Asfing-Vorstände war genügend Geld vorhanden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 355


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse (Weichenberg) sind weder in<br />

der Bau- noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch<br />

Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 417<br />

Von: Beatrix Braun<br />

Adresse: Weichenberg 40, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 416<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 416<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 356


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse (Weichenberg) sind weder in<br />

der Bau- noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch<br />

Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 418<br />

Von: Gerhard Brunner<br />

Adresse: Karl-Maderstr. 8, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Fürstenfeld und der Zubringerstraßen auf. Denn alle Fürstenfelder sind von der S7 betroffen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 357


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Fürstenfeld wird weitgehend vom Betrieb der S7 einen Nutzen ziehen. Die<br />

Lärmimmission wird insgesamt reduziert, so dass der Forderung das<br />

Untersuchungsgebiet auf alle Zubringerstraßen auszudehnen nicht nachvollzogen<br />

werden kann.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Aus Sicht des Gutachters ist es nicht erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf<br />

Fürstenfeld auszudehnen. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in den<br />

Sichtbereichen (nördlich von Altenmarkt und Speltenbach sowie im Bereich des<br />

Knotens b57a) sind ausreichend, um die Einflüsse der Trasse auf das<br />

Landschaftsbild zu minimieren. Wesentliche Maßnahmen in Hinblick auf das<br />

Landschaftsbild sind:<br />

- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen<br />

- Unterflurtrasse Speltenbach<br />

- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />

- Anlage eines Auwaldes<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 358


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

wie bei Stellungnahme Nr. 253.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Hierzu ist keine Anmerkung aus Sicht der Fachbereiche Boden, Landwirtschaft und<br />

Abfallwirtschaft nötig.<br />

Fachgebiet Raumplanung:<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 359


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Eine differenzierte Betrachtung des Stadtgebietes Fürstenfeld erfolgt im UVE-<br />

Fachbeitrag „Raumentwicklung, Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Ortsbild“ (Mappe<br />

5.1., Einlage 1) nicht. Die Beurteilung erfolgte bereits im Hinblick auf die getätigten<br />

Aussagen der Fachbereiche Lärm, Luft und Verkehr. Die Aussagen im UVE-<br />

Fachbeitrag “Grundlagen Verkehr“ (Mappe 1.4, Einlagen 1 bis 3) zeigen eine<br />

wesentliche Entlastungswirkungen für die B 319 für den Fall Umlegungsprognosen-<br />

Analyseverkehr 2006. In Verbindung <strong>mit</strong> dieser Analyse erfahren sämtliche räumlichfunktionelle<br />

Gegebenheiten/Verflechtungen eine erhebliche Aufwertung,<br />

insbesondere da die Erreichbarkeiten des Zentrums durch den Bau der S 7<br />

gleichzeitig verbessert werden. Der UVE-Fachbeitrag „Technischer Bericht Lärm“<br />

(Mappe 4.4, Einlage 1) und UVE-Fachbeitrag „Luft“ (Mappe 6.1, Einlage 2) bauen auf<br />

die generierten Werte auf und stellen in ihren Auswirkungsbetrachtungen fest, dass<br />

vor allem die für die Raumplanung sensiblen Bereiche wesentlich entlastet bzw.<br />

verbessert werden. Ein weiteres relevantes Kriterium ist, dass die bereits bestehende<br />

B 319 eine Ortsumfahrungsfunktion aufweist und schon jetzt eine Entlastung für den<br />

zentralen Stadtbereich darstellt und die weitere Errichtung einer hochrangigen Straße<br />

(S 7) die Aufwertung der B 319 als Sammelstraße und wichtige entlastete Straße für<br />

das Stadtzentrum bedeutet. Im Rahmen der Umweltuntersuchung (IST-<br />

Zustandsbericht) werden sämtliche sensible Nutzungen erfasst und bewertet.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 360


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachbereich Geologie-Hydrogeologie-Grundwasser:<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oststeiermark und im Südburgenland. Die<br />

Trasse des Westabschnitts erstreckt sich von der Ortschaft Riegersdorf in südöstliche<br />

Richtung über das Feistritz- in das Lafnitztal bis zum Ortsteil Dobersdorf der<br />

Gemeinde Rudersdorf. Der Ostabschnitt umfasst den östlich anschließenden Teil im<br />

Lafnitztal von Dobersdorf bis Heiligenkreuz an der österreichisch-ungarischen<br />

Grenze. Den Untersuchungsraum der Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie zeigt<br />

Abb. 3.1.<br />

Innerhalb dieser Grenzen wurden die generellen geologischen Verhältnisse sowie die<br />

Grundwassernutzungen erhoben und ein geologisch-hydrogeologisches Modell zur<br />

Bewertung unterschiedlicher Trassen entwickelt.<br />

Aufgrund der erkannten Strukturen erfolgte für die weitere Bearbeitung eine<br />

Eingrenzung auf einen Trassenstreifen, in dem detailliertere Untersuchungen<br />

erfolgten<br />

Abb. 3.1 Lage des Untersuchungsraumes (aus Einreichprojekt<br />

Einlage 6.3.1, Bericht Geologie und Grundwasser,)<br />

Detailuntersuchungen im Raum Deutsch-Kaltenbrunn sind weder aus geologischer<br />

noch aus hydrogeologischer Sicht erforderlich.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 361


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 419<br />

Von: Gertrud Brunner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Karl-Maderstr. 8, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 418<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 418<br />

Stellungnahme Nr.: 420<br />

Von: Egon Puschnig<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehung des Planungsgebietes auf ganz Deutsch-<br />

Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen auf, dann alle Kaltenbrunner sind von der S7<br />

betroffen. Schiene statt Straße, speziell für den geplanten Mülltransport!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 362


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, ist nachvollziehbar, schlüssig und plausibel das<br />

Untersuchungsgebiet dargestellt. Es ergab sich aus den Räumen, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />

„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Mit dem Projekt wurden auch mögliche Verlagerungen auf die Schiene untersucht. Es<br />

wurde festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />

gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />

Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />

Der durch die Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der<br />

S7 nimmt im Negativfall (kein Bahntransport) eine so geringe Größe ein, dass diese<br />

in den Zunahmefaktoren der Prognose des Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />

Stellungnahme Nr.: 421<br />

Von: Frieda Puschnig<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 26.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Weiters bringe ich vor: Wir sind Feinstaubsanierungsgebiet, Müllverbrennung und S7 –<br />

beides geht nicht! Das Untersuchungsgebiet ist in einem abzuhandeln von Riegersdorf bis<br />

Heiligenkreuz.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 363


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Der durch die Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVH) verursachte Verkehr auf der<br />

S7 wurde in Projektseinlage 1.4.1 „verkehrliche Grundlagen“ nachvollziehbar und<br />

plausibel er<strong>mit</strong>telt. Im Negativfall (kein Bahntransport) nimmt dieser Verkehr eine so<br />

geringe Größe ein, dass diese in den Zunahmefaktoren der Trendprognose des<br />

Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz und B65 bis Heiligenkreuz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Es kommt zu keiner relevanten räumlichen Überlagerung von Feinstaubimmissionen<br />

der S7 West und der RVH Heiligenkreuz.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 422<br />

Von: Brigitta Puschnig<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 27.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 421<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 364


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 421<br />

Stellungnahme Nr.: 423<br />

Von: Puschnig Rebecca<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Wir sind Feinstaubsanierungsgebiet. Müllverbrennung und S7 �<br />

beides geht nicht. Daher ist die gesamte S7 in einem Verfahren abzuhandeln und die<br />

Müllverbrennung Heiligenkreuz in das Verfahren <strong>mit</strong>einzubeziehen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Der durch die Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der<br />

S7 wurde in Projektseinlage 1.4.1 „verkehrliche Grundlagen“ nachvollziehbar und<br />

plausibel er<strong>mit</strong>telt. Im Negativfall (kein Bahntransport) nimmt dieser Verkehr eine so<br />

geringe Größe ein, dass diese in den Zunahmefaktoren der Trendprognose des<br />

Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz und B65 bis Heiligenkreuz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 365


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Es kommt zu keiner relevanten räumlichen Überlagerung von Feinstaubimmissionen<br />

der S7 West und der RVH Heiligenkreuz.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 421 und 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 424<br />

Von: Patrick Puschnig<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 04.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich beantrage die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />

Ich fordere die Einhaltung des Kyoto Protokolles.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 366


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Nr.: 425<br />

Von: Christine Lagler<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 183, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Weiters bringe ich vor: Ich beantrage die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />

Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung von Haus, Hof, Äcker, Felder und Wälder.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 367


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

3.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 426<br />

Von: Oswald Lagler<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 183, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 02.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Weiters bringe ich vor: Ich beantrage die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn und der Zubringerstraßen, da alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />

Ich fordere Schadensersatz auf Grund der Wertminderung meines Gebäudes.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 368


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

3.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 369


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 427<br />

Von: Zsanett Zach<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 214, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

lch spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß §24 Abs. 1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs, 1 UVP-G 2000, § 4 Abs. 1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West aus nachstehenden Gründen aus:<br />

Abgesehen von allen negativen umwelt-, emissions-, sicherheits- und landschaftsrelevanten<br />

Auswirkungen in unserem un<strong>mit</strong>telbaren Bereich (D.-Kaltenbrunn Unterberg ) , habe ich<br />

folgende Einwendungen bzw. Stellungnahme zur geplanten S7 die mich persönlich, meine<br />

Familie und meine Nachbarn un<strong>mit</strong>telbar betrifft.<br />

Laut den Projektsplänen (Lärmkarten etc.) und anderen Unterlagen welche in unserem<br />

Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegt waren, steht unser Wohnhaus in direkten Blickfeld zur<<br />

Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten an der B57a und das in erhöhter Lage. Unsere<br />

Lärmbelastung ist derzeit schon groß, da sich der Verkehrslärm der B65 zwischen<br />

Rudersdorf und Fürstenfeld an unserem Berghang schlägt.<br />

Laut den aufgelegten Projektsunterlagen ist eindeutig ersichtlich das wir <strong>mit</strong> einer<br />

dauerhaften massiven Erhöhung des Verkehrlärmes konfrontiert werden.<br />

Es sind aber keine für uns wirksamen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der<br />

Lafnitztalquerung und des Auftahrtsknoten an der B57a vorgesehen.<br />

Wir sind nicht einmal in der Liste für objektbezogenen Lärmschutz vorgesehen, obwohl wir<br />

nicht nur von der S7-Trasse sondern auch noch vom Autobahnzubringer L25O aus dem<br />

Bezirk Güssing in erhöhtem Maße betroffen sind.<br />

Welche wirksamen Lärm- und Emissionsschutzmaßnahmen im Bereich Lafnitztalquerung<br />

und Auffahrtsknoten sind zum Schutz unserer Objekte bzw. unseres Gebietes zukünftig<br />

vorgesehen?<br />

Ein Wertverlust für unsere Wohnobjekte und Grundstücke ist unvermeidlich.<br />

Wie wird dieser Wertverlust von der ASFINAG abgegolten?<br />

Aus den aufgelegten Projektsunterlagen ergibt sich für uns eine eindeutige massive<br />

Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität welche in der derzeitigen Planung keine<br />

Berücksichtigung findet.<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagment GmbH vom l6.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß § l9Abs. l Z l UVP—G 2000 Parteienstellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 370


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Bereich der angegebenen Adresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Generell ist festzustellen, dass es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens<br />

bedingten Überschreitungen der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen<br />

Gesundheit kommt, und die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen<br />

aus luftreinhaltetechnischer Sicht daher je nach Schadstoff als unerheblich bis<br />

geringfügig zu bewerten sind. Zusätzliche Emissionsschutzmaßnahmen für den<br />

Betrieb der S7 West sind daher nicht erforderlich.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereichen Luft, Lärm sowie Humanmedizin<br />

nachgeordneten Fachbereich, den <strong>Stellungnahmen</strong> der Gutachter für diese<br />

Fachbereiche an.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 371


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Im Bereich des Auffahrtsknoten der B57a ist das Niveau der S7 bereits unter dem<br />

Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen auch die Auffahrten nicht<br />

übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild sind sanft<br />

anlaufende Lärmschutzwälle und Strukturbepflanzungen vorgesehen.<br />

Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild<br />

Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage eines Auwaldes<br />

im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.7).<br />

Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a werden vom<br />

Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Stellungnahme Nr.: 428<br />

Von: Walter Faustner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 398, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere finanzielle Entschädigung für den Wertverlust. Ich fordere<br />

Lärmschutzwände.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 372


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 429<br />

Von: Adelheid Faustner-Graf<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 398, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere finanzielle Entschädigung für den Wertverlust und<br />

Abgeltung bei auftretender gesundheitlicher Beeinträchtigung.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 373


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die Verlagerung des Verkehrs von der B65 auf die S7 bedingt eine hoch signifikante<br />

Entlastung der Betroffenen längs der B65. Insgesamt werden 85% entlastet, während<br />

15% <strong>mit</strong> einer Zunahme der Lärmimmission rechnen müssen. Das Ausmaß dieser<br />

zusätzlichen Belastung wird auf ein zumutbares Maß gehalten. Dort wo die primären<br />

Schallschutzmaßnahmen nicht den erwünschten Effekt bringen, wird den Betroffenen<br />

durch Einbau von Schallschutzfenstern gewährleistet, dass der Lärm die Gesundheit<br />

der Betroffenen nicht gefährdet.<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe können 3 Gutachten zur Beurteilung herangezogen<br />

werden, 1. jenes von Prof.Sturm, das Teil der UVE darstellt, 2. das Gutachten von<br />

Prof.Puxbaum, das von der Umweltanwältin der Steiermark MMag.Pöllinger in Auftrag<br />

gegeben wurde und 3. das Fachgutachten von DI.Kühnert. Die drei Gutachter, die<br />

unterschiedliche Auftraggeber hatten, kommen zum Schluss, dass die Zunahme der<br />

Luftschadstoffe durch den gesteigerten Verkehr als gering, bzw. als irrelevant<br />

einzustufen ist. Ein gesteigertes Risiko der Gesundheitsgefährdung lässt sich durch die<br />

Zunahme der Konzentration der Luftschadstoffe nicht ableiten.<br />

Wenn ein Projekt von der Behörde als umweltverträglich erklärt wird, hat dieses<br />

Projekt eine entsprechende Prüfung durch unterschiedliche Experten erfahren. Alle<br />

Gutachter sind verpflichtet das Projekt auf ihre Gefahren einer<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 374


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gesundheitsbeeinträchtigung nach dem Stand der Wissenschaft zu untersuchen.<br />

Man kann da<strong>mit</strong> bekräftigen, dass die Gesundheit der Bewohner des<br />

angesprochenen Areals durch das Projekt nicht negativ beeinflusst wird.<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 430<br />

Von: Hildegard Erkinger<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 50, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe verbreiten sich je nach Wind zwischen 4 und 6 km<br />

links u. rechts der Autobahn. Laut EU-Richtlinien habe ich ein Anrecht auf Gesundheit. Es<br />

sterben bereits mehr Leute neben, als auf der Autobahn.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine unzumutbare Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />

Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />

Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />

West.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 375


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Nach der WHO hat jeder Mensch ein Recht, dass seine Gesundheit nicht negativ<br />

beeinflusst wird. Die Gesundheit ist zudem ein absolutes Gut des Menschen, das<br />

nicht verhandelbar ist.<br />

Wenn ein Projekt von der Behörde als umweltverträglich erklärt wird, hat dieses<br />

Projekt eine Prüfung durch unterschiedliche Experten erfahren. Die Gutachter sind<br />

verpflichtet das Projekt auf ihre Gefahren einer Gesundheitsbeeinträchtigung nach<br />

dem Stand der Wissenschaft zu untersuchen. Man kann da<strong>mit</strong> bekräftigen, dass die<br />

Gesundheit der Bewohner des angesprochenen Areals durch das Projekt nicht<br />

negativ beeinflusst wird.<br />

Stellungnahme Nr.: 431<br />

Von: Josef Wolf<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, die S7 beeinflusst nämlich das Leben aller<br />

Kaltenbrunner. Alle „Graußlichkeiten“ müssen auf den Tisch.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 376


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 432<br />

Von: Ewald Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 96, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meiner Äcker und<br />

Wälder. Ich fordere die Ausdehung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-<br />

Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen. Die S7 beeinflusst nämlich das Leben aller<br />

Kaltenbrunner. Alle „Graußlichkeiten“ müssen auf den Tisch.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 377


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 433<br />

Von: Anna Wolf<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen, die S7 beeinflusst nämlich das Leben aller<br />

Kaltenbrunner.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 378


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 434<br />

Von: Johannes Wolf<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 433<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 433<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 379


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 435<br />

Von: Dilli Erkinger<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 177, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe verbreiten sich links u. rechts der Autobahn zwischen<br />

4 und 6 km. Es sterben bereits mehr Menschen neben, als auf der Autobahn (siehe Studie!).<br />

Laut EU-Richtlinien habe ich ein Anrecht auf Gesundheit.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 380


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />

Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />

Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />

West.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Stellungnahme Nr.: 436<br />

Von: Rosa Himler<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 75, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe die die S7 produziert verbreiten sich 4-6 km neben<br />

der Autobahn (Prof. Knoflacher). Laut EU-RL habe ich ein Anrecht auf Gesundheit.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 381


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stellungnahme Luftschadstoffe und Klima<br />

Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />

Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />

Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />

West.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 437<br />

Von: Franz Himler<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 75, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die Schadstoffe der S7 verbreiten sich 4-6 km neben der Autobahn<br />

(siehe Studie). Laut EU-RL habe ich ein Anrecht auf Gesundheit.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 430<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 382


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stellungnahme Luftschadstoffe und Klima<br />

Wie aus den Plandarstellungen im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichprojekt 2008,<br />

Einlagen 6.1.3, 6.1.5) ersichtlich, reichen relevante Zusatzbelastungen (> 3% des<br />

Grenzwertes) bis in eine Entfernung von max. rd. 1,5 km von der Fahrbahn der S7<br />

West.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 438<br />

Von: Ilse Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 96, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 03.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner, daher fordere ich<br />

die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn. Durch<br />

Verkehrsverbote des LKW-Transit-Verkehrs ist die S7 unnötig.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht <strong>mit</strong> der RVS 02.01.11<br />

„Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />

Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />

sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />

internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />

entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach der St\/O sind<br />

dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />

werden können.<br />

Stellungnahme Nr.: 439<br />

Von: Gabriele Deutsch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 327, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere Schadensersatz für die Wertminderung meines Hauses.<br />

Die S7 beeinflußt das Leben aller Kaltenbrunner daher fordere ich die Ausdehnung des<br />

Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 318 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 385


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 440<br />

Von: Gaby Sommerbauer<br />

Adresse: Buchschachen 89, 7411 Markt Allchau<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 trägt dazu bei, dass Österreich das Kyoto Ziel nicht erreicht.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 386


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 441<br />

Von: Hermann Deutsch<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 327, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 30.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere finanziellen Ersatz für die Wertminderung meines Hauses<br />

und den Verlust der bisherigen Lebensqualität. Als Jäger sehe ich in den<br />

Planungsunterlagen zu wenige Übergänge für das Wild.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Wildbiologie und Jagd<br />

Die Mindeststandards (Anzahl und Dimensionierung) für Wildquerungshilfen wurden<br />

gemäß RVS 04.03.12 eingehalten. Weitere Querungshilfen wären in gewissen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 387


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abschnitten wünschenswert, können aber nicht vorgeschrieben werden, da sie für die<br />

Umweltverträglichkeit des Projektes nicht zwingend notwendig sind.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Wildbiologie nachgeordneten Fachbereich, der<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> des Gutachters dieses Fachbereichs an.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 442<br />

Von: Anna Wolf<br />

Adresse: Franz Buchnerstr. 28, 8160 Weiz<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 ist unrentabel und daher abzuweisen<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 388


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 443<br />

Von: Karl Himler<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Kleinsteinbach, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 22.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchungen des Ministeriums, gehört die geplante S7 zu<br />

den unrentablesten Autobahnprojekten. Das Projekt ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu<br />

genehmigen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 444<br />

Von: Roland Imp<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 300, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 25.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner, daher fordere ich<br />

die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn. Aus<br />

wirtschaftlichen Gründen ist die S7 nicht zu genehmigen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 389


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 390


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 445<br />

Von: Albert Wolf<br />

Adresse Franz Buchnerstr. 28, 8160 Weiz<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchungen des Ministeriums gehört die geplante S7 zu den<br />

unrentabelsten Bauprojekten. Der Staat hat kein Geld, die Asfinag Milliardenschulden. Das<br />

Projekt ist daher zu verwerfen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 446<br />

Von: R. Hamm<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 402, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35 .<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner. Daher fordere ich<br />

die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn. Ich fordere für<br />

die Wertminderung meines Hauses und den Verlust der Lebensqualität finanzielle<br />

Entschädigung.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 391


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 392


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Stellungnahme Nr.: 447<br />

Von: Albert Karl Peter Wolf<br />

Adresse Franz Buchnerstr. 28, 8160 Weiz<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Das Projekt S7 ist unnötig wie ein Kropf.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 448<br />

Von: Dipl. BW. Hamm<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 402, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Weiters bringe ich vor: Aus wirtschaftlichen Gründen ist das Projetk S7 nicht zu genehmigen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 393


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 449<br />

Von: Irma Gollowitsch<br />

Adresse: Sattlerstraße 5, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Weiters bringe ich vor: Laut Untersuchung des Ministeriums gehört die geplante S7 zu den<br />

unrentablesten Autobahnprojekten. Die S7 ist aus kaufmännischen Gründen abzulehnen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 394


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />

Kontrollmessungen und entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe<br />

Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 450<br />

Von: Anna Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 96, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz<br />

Deutsch-Kaltenbrunn. Die S7 beträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner. Aufgrund<br />

Geldmangels Streichung des Projektes S7.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 395


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 451<br />

Von: Sabine Dalkner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 178, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflußt das Leben aller Kaltenbrunner, daher fordere ich<br />

die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 396


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 452<br />

Von: Erich Puschnig<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 251, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 27.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinträchtigt das Leben aller Kaltenbrunner, daher muss das<br />

Untersuchungsgebiet auf ganz Deutsch-Kaltenbrunn ausgedehnt werden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 397


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 253 und 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 453<br />

Von: Volker Dalkner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 178, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Weiters bringe ich vor: Ich fordere das Ende des Projekts S7 wegen Geldmangels und der<br />

Wirtschaftskrise. Umdenken ist in Zeiten wie diesen gefragt.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 398


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

zu rechnen ist, welche das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 454<br />

Von: Esther Maurer<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 188, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Die S7 beeinflusst das Leben aller Kaltenbrunner, daher müssen die<br />

Auswirkungen für alle Kaltenbrunner berücksichtigt werden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 253 und<br />

35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 399


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 455<br />

Von: Mag. Waltraud Maurer<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 188, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 07.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Weiters bringe ich vor: Eine Schnellstraße wie die S7 wird das Verkehrsaufkommen nur<br />

erhöhen und die Umwelt auf unglaubliche Ausmaße belasten. Ich fordere die finanzielle<br />

Abgeltung für den Wertverlust meines Hauses.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Im Einreichprojekt, Einlage 1.4.1, sind nachvollziehbar, schlüssig und plausibel die<br />

derzeit vorhandenen und die künftigen Verkehrsstärken dargestellt. Die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 400


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 2<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen repräsentativen<br />

Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die Bestimmung des<br />

Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus entspricht dem Stand der<br />

Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in den Matrizen der<br />

Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> einer projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium<br />

überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten Richt- bzw.<br />

Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden während der<br />

Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Im Siedlungsgebiet von Deutsch Kaltenbrunn kommt es weder in der Bau- noch in<br />

der Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />

Tierlebensräumen. So wurden im Rahmen des Projektes u. a. waldverbessernde<br />

Maßnahmen und die Neuanlage bestimmter Lebensraumtypen zur Verbesserung von<br />

Funktionen an anderer Stelle berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die<br />

Zerschneidungswirkung der Trasse und die erhöhte Gefahr der Tötung querender<br />

Tiere wurden abschnittsweise Schutzwände, Leiteinrichtungen und Querungshilfen<br />

vorgesehen. Solche Maßnahmen dienen gerade dazu, das örtliche Verschwinden von<br />

empfindlichen Arten oder eine hohe Zahl verkehrsbedingt getöteter Tiere zu<br />

vermeiden.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 401

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