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Förderverein Freibad Freden e. V. - Samtgemeinde Freden

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<strong>Freden</strong> – 6 – Nr. 05/2009<br />

A 55<br />

In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag,<br />

den 7. Juni 2009 statt. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Grundsätzlich ist zum Europäischen Parlament in Deutschland nur wahlberechtigt,<br />

wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten - also mindestens<br />

seit dem 7. März 2009 - seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Maßgeblich<br />

ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung. Daher ist bei<br />

einem Umzug Folgendes zu beachten:<br />

1. Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen?<br />

• Anmeldung vor dem 4. Mai 2009<br />

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen<br />

Wahlbezirks eingetragen.<br />

• Anmeldung vom 4. Mai 2009 bis 17. Mai 2009<br />

Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen<br />

und können dort Briefwahlunterlagen anfordern. Auf<br />

Antrag können Sie aber auch in das Wählerverzeichnis Ihres<br />

neuen Wohnortes eingetragen werden (verbunden mit einer<br />

Streichung in der Fortzugsgemeinde).<br />

• Zuzug von außerhalb Deutschlands und Anmeldung vor<br />

dem 4. Mai 2009<br />

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen<br />

Wohnortes eingetragen.<br />

• Zuzug von außerhalb Deutschlands und Anmeldung vom 4.<br />

Mai 2009 bis 17. Mai 2009<br />

Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihres neuen<br />

Wohnortes eingetragen.<br />

2. Sie sind innerhalb der Gemeinde umgezogen?<br />

• Ummeldung vor dem 4. Mai 2009<br />

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen<br />

Wahlbezirks eingetragen.<br />

• Ummeldung ab dem 4. Mai 2009<br />

Sie bleiben in jedem Fall in Ihrem bisherigen Wahlbezirk eingetragen.<br />

Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen<br />

Wahlbezirks ist leider nicht möglich. Falls Sie nicht in Ihrem alten<br />

Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer<br />

Gemeindeverwaltung Briefwahlunterlagen zu beantragen.<br />

3. Was ist bei mehreren Wohnungen zu beachten?<br />

Haben Sie mehrere Wohnungen, werden Sie am Ort der Hauptwohnung<br />

in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sind Sie in einer Gemeinde<br />

mit Nebenwohnung gemeldet, können Sie hier nur in das<br />

Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie nachweisen, dass<br />

sich der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Gemeinde<br />

befindet. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Ziffer 1, wenn Sie eine<br />

bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären.<br />

Leben Sie im Ausland, sind aber in Deutschland weiterhin gemeldet,<br />

werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Meldegemeinde<br />

eingetragen.<br />

4. Sie leben im Ausland, möchten aber in der Gemeinde wählen, in<br />

der Sie in Deutschland zuletzt gemeldet waren?<br />

Sie können bis zum 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in<br />

das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der Sie vor Ihrem<br />

Wegzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet waren.<br />

Weitere Hinweise für Deutsche im Ausland zur Europawahl finden<br />

Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlteiter.de<br />

unter dem Menüpunkt „Service für Deutsche im<br />

Ausland zur Europawahl 2009“.<br />

Hinweise zur Briefwahl<br />

Sind Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen, können Sie Ihr Wahlrecht<br />

auch durch Briefwahl ausüben. Der hierzu erforderliche Wahlschein und<br />

die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der zuständigen<br />

Gemeinde beantragt werden. Der Antrag kann auch durch Fax<br />

oder E-Mail gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist hingegen<br />

nicht möglich. Sofern der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet<br />

wird, muss er ausreichend frankiert sein.<br />

Bitte beachten Sie, dass zur Europawahl 2009 die Briefwahlunterlagen<br />

frühestens am 4. Mai 2009 ausgegeben werden können. Den Antrag<br />

können Sie schon vorher stellen. Ihre Gemeinde wird Ihnen die Unterlagen<br />

dann schnellstmöglich zusenden. Die Briefwahlunterlagen können<br />

grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben<br />

oder versandt werden. Ausnahmsweise dürfen die Unterlagen an eine<br />

andere Person ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme<br />

durch eine entsprechende Vollmacht nachgewiesen wird.<br />

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am<br />

Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben.<br />

Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage<br />

vor der Wahl (Donnerstag, den 4. Juni 2009) bei der Deutschen Post AG<br />

eingeliefert werden. Der Wahlbrief ist nicht freizumachen.<br />

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich<br />

aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen vollständig freizumachen.<br />

Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.<br />

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle<br />

eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.<br />

Herausgeber:<br />

Niedersächsischer Landeswahlleiter<br />

Lavesallee 6<br />

30169 Hannover<br />

Tel.: 0511/120-4790/4792/4788<br />

Telefax: 0511/120-4789<br />

www.landeswahlleiter.niedersachsen.de<br />

A 56<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Ordnungsamt<br />

Rote und grüne Müllsäcke können<br />

im Ordnungsamt erworben werden<br />

Im Ordnungsamt der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine), Zimmer 6, können<br />

rote Müllsäcke zur Restmüllentsorgung zum Preis von 2,50 Euro und<br />

grüne Säcke zur Entsorgung von Bio-Abfällen zum Preis von 2,00 Euro<br />

erworben werden.<br />

Die Verteilung von gelben Wertstoffsäcken erfolgt weiterhin kostenlos.<br />

Der <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />

Im Auftrage:<br />

Peckmann<br />

A 57<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Schiedsmann für den Bereich<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Vertragen statt klagen!<br />

Der „Schiedsmann“ ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege,<br />

das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und<br />

bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle<br />

kommt es zur Einigung.<br />

Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als<br />

Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen<br />

Streitigkeiten aus. Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung<br />

des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung<br />

ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem<br />

Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor<br />

dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.<br />

Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten<br />

über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch<br />

auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in<br />

Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann<br />

statt. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann<br />

nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die<br />

Zwangsvollstreckung betrieben werden.<br />

Im Bereich der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine) sind<br />

a) als Schiedsmann<br />

Herr Klaus Butterbach<br />

OT Meimerhausen<br />

Dorfstraße 7<br />

31084 <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Tel.: 05184/1245<br />

E-Mail: KlausButterbach@aol.com<br />

b) als stellv. Schiedsmann<br />

Herr Hartmut Meyer<br />

Am Schacht 14<br />

31084 <strong>Freden</strong> (Leine)<br />

Tel.: 05184/1705<br />

E-Mail: infofo@freden.de<br />

tätig.<br />

Einwohner aus der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freden</strong> (Leine) können sich wegen<br />

eines Schlichtungsverfahrens an den Schiedsmann, Herrn Klaus Butterbach,<br />

wenden.<br />

Nur wenn Herr Butterbach durch Urlaub oder Krankheit für längere Zeit<br />

nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, darf bzw. muss der stellvertretende<br />

Schiedsmann tätig werden.

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