15.12.2016 Aufrufe

2016 Dezember / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17 Verbände fordern Arbeit für Menschen mit schweren Behinderungen.<br />

85.000 Menschen dürfen nicht wählen<br />

Lebenshilfe protestiert gegen Demokratie-Defizit bei betreuten Menschen mit Behinderung<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Die Lebenshilfe sagt: Jeder deutsche Bürger<br />

soll wählen dürfen. Aber 85 Tausend Menschen<br />

mit Behinderung können das nicht. Sie haben<br />

einen Betreuer für alle Sachen. Viele Menschen<br />

meinen: Das muss sich ändern!<br />

Ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht ist heute<br />

rund 85.000 Menschen in Deutschland verwehrt: Sie<br />

dürfen nicht wählen. Das ist gewissermaßen die „automatische“<br />

Folge, weil sie ihre Angelegenheiten nicht<br />

selber regeln können und ihnen deshalb in allen Bereichen<br />

eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt<br />

wurde. Oder weil sie in einer psychiatrischen Klinik<br />

sind, da sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine<br />

rechtswidrige Tat begangen haben. Im Juli <strong>2016</strong> hat<br />

das Bundessozialministerium eine „Studie zum aktiven<br />

und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung“<br />

veröffentlicht. Nachdenklich macht dabei nicht<br />

nur die hohe Gesamtzahl von 85.000 Menschen. Es gibt<br />

riesige Unterschiede, in Bayern sind dies bezogen auf<br />

die Bevölkerung 26-mal mehr Menschen als in Bremen.<br />

Bundessozialministerin Andrea Nahles erklärt<br />

dazu: „Ich bin der Überzeugung: Alle Menschen, die<br />

dazu in der Lage sind, müssen wählen dürfen. Technischer<br />

Fortschritt und Assistenz machen vieles möglich.<br />

Sicherlich wird es immer Menschen geben, die eine<br />

so schwere Beeinträchtigung haben, dass sie trotz Assistenz<br />

zu einer eigenen Wahlentscheidung nicht in<br />

der Lage sind. Doch ein Ausschluss muss im Einzelfall<br />

durch richterlichen Beschluss festgestellt werden. Nur<br />

dann kann ihnen das grundlegende demokratische<br />

Recht der Wahl vorenthalten werden.“<br />

„Die Einschränkungen des Wahlrechts müssen<br />

weg. Das ist die einzige Konsequenz, die man aus den<br />

Ergebnissen der aktuellen Studie des Ministeriums ziehen<br />

kann“, resümiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des<br />

Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der<br />

Lebenshilfe. „Wer Angst vor Missbrauch bei Wahlen hat,<br />

muss die Briefwahl abschaffen, strafbar ist ein solcher<br />

Missbrauch ohnehin. Es gibt keinen Grund, dieses elementare<br />

Bürgerrecht zu entziehen und so Menschen<br />

wegen ihrer Beeinträchtigung zu diskriminieren. Im<br />

Gegenteil, es widerspricht der Behindertenrechtskonvention<br />

der Vereinten Nationen, die wir für Deutschland<br />

bereits vor sechs Jahren ratifiziert haben.“ Die<br />

Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt Menschen<br />

mit Behinderung dabei, ihr Wahlrecht zu erlangen. Sie<br />

10 // HAUPTSACHE – DAS THEMA

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!