15.12.2016 Aufrufe

2016 Dezember / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

die Eingliederungshilfeträger ihre Anstrengungen zum<br />

Erhalt und Aufbau von Wohnangeboten der Eingliederungshilfe<br />

reduzieren. Insbesondere Menschen mit<br />

hohen Unterstützungsbedarfen hätten auf absehbare<br />

Zeit keine anderen Alternativen mehr, was vor allem<br />

für jüngere Menschen inakzeptabel wäre. Dies würde<br />

insgesamt eine Entwicklung in die falsche Richtung<br />

bedeuten. Vielmehr muss es darum gehen, die Vielfalt<br />

der Unterstützungsangebote zu erhalten und weiterzuentwickeln,<br />

damit Menschen mit Behinderung und<br />

Pflegebedarf ihren Wohnort möglichst frei wählen<br />

können, wie alle anderen Menschen auch.“<br />

KURZ UND KNAPP:<br />

DAS PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ III<br />

• stärkt die Rolle der Kommunen bei der Versorgung<br />

pflegebedürftiger Menschen.<br />

• führt den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in<br />

der Hilfe zur Pflege ein.<br />

• regelt die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe neu.<br />

>> „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung<br />

und müssen neben den notwendigen Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe zugleich vollen Zugang zu<br />

den Leistungen der Pflegeversicherung haben – unabhängig<br />

davon, wo sie wohnen“, fordert Ulla Schmidt, seit 2013<br />

Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und seit 2012<br />

Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.<br />

(Foto: Laurence Chaperon Photographie)<br />

Bessere Teilhabe am Arbeits-Leben<br />

Gemeinsames Positions-Papier von 17 Behinderten-Verbänden<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz hat einen großen<br />

Fehler. Es geht um die Arbeit von Menschen<br />

mit Behinderungen. Gefördert wird nur der,<br />

der wirtschaftlich nützlich arbeitet. Alle schwer<br />

behinderten Menschen bleiben ausgeschlossen.<br />

Das ist ungerecht, sagt die Lebenshilfe.<br />

Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz behält<br />

sich ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“<br />

durch Menschen mit Behinderung vor.<br />

Nur dann haben sie Zugang zu beruflicher Bildung<br />

und Teilhabe. Gemeinsam mit 16 anderen Verbänden<br />

(u.a. AWO, Berufsbildungswerke BAG, Caritas,<br />

Diakonie, Paritätischer Gesamtverband, Werkstatträte<br />

Deutschland) fordert die Lebenshilfe die Streichung<br />

des Zugangskriteriums.<br />

Mit dem Bundesteilhabegesetz soll „die Lebenssituation<br />

von Menschen mit Behinderungen verbessert<br />

werden“. Zudem soll die UN-Behindertenrechtskonvention<br />

in das deutsche Recht eingearbeitet werden.<br />

Leitbild dafür ist die Inklusion. Gerade die wird aber bei<br />

Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf hintangestellt.<br />

Ihr Ausschluss von beruflicher Bildung und<br />

Teilhabe am Arbeitsleben wird zementiert. Leistungen<br />

daraus sollen wie bisher nur die Menschen erhalten, die<br />

in der Lage sind, ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer<br />

Arbeitsleitung“ zu erbringen. Das entspricht<br />

aber einer inklusionsfeindlichen, weil marktorientierten<br />

und betriebswirtschaftlich geprägten Sichtweise.<br />

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und weitere<br />

16 Verbände fordern daher: Ein neues Bundesteilhabegesetz<br />

muss Inklusion und ein unteilbares Recht<br />

auf Teilhabe am Arbeitsleben für alle Menschen mit<br />

Behinderungen gewährleisten. Das im Grundgesetz<br />

(Artikel 3, Absatz 3) festgelegte Grundrecht „Niemand<br />

darf wegen seiner Behinderung benachteiligt<br />

werden“ ist nicht teilbar.<br />

HAUPTSACHE – DAS THEMA // 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!