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2016 Dezember / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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Auch Menschen mit und ohne Behinderung in Freising unterstützen die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung der<br />

Bundesvereinigung Lebenshilfe für ein besseres Bundesteilhabegesetz – wie hier die Sängerinnen und Sänger des<br />

integrativen Chors Insieme beim inklusiven Kulturfestival „mitanand“ der Stadt Freising im Oktober <strong>2016</strong>.<br />

>> Infos im Internet: www.lebenshilfe.de/bthg/<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz gibt es auch in Leichter Sprache!<br />

Die Zeitung „Das Parlament“ berichtet<br />

über Politik im Bundestag. In der Zeitung<br />

werden wichtige Sachen auch in Leichter<br />

Sprache erklärt. Zum Beispiel das Bundes-<br />

Teilhabe-Gesetz. Auf 4 großen Seiten wird<br />

das Gesetz in Bildern und mit kurzen Sätzen<br />

erklärt. Sie finden diese 4 Seiten auch hier<br />

im Heft. Vielen Dank an die Zeitung, dass<br />

wir die Seiten drucken dürfen! Die Zeitung<br />

„Das Parlament“ kann man auch im Internet<br />

anschauen unter: www.das-parlament.de<br />

KURZ UND KNAPP: DAS BUNDESTEILHABEGESETZ<br />

• Größtes sozialpolitisches Reformvorhaben<br />

der Bundesregierung<br />

• Die Teilhabesituation von Menschen<br />

mit Behinderung soll umfassend<br />

verbessert werden.<br />

• Die Eingliederungshilfe soll zu einem<br />

modernen Teilhaberecht weiterentwickelt<br />

werden.<br />

• Die Leistungen sollen sich am persönlichen<br />

Bedarf orientieren und im<br />

Rahmen eines bundeseinheitlichen<br />

Verfahrens personenbezogen ermittelt<br />

werden.<br />

• Das Wunsch- und Wahlrecht von<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

gestaltet werden.<br />

• Die Kommunen sollen bei den Kosten<br />

der Eingliederungshilfe um 5<br />

Milliarden Euro entlastet werden.<br />

Das Bundesteilhabegesetz...<br />

• wirkt in vielen anderen Gesetzen<br />

(Artikelgesetz).<br />

• verschiebt alle Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

für Menschen mit<br />

Behinderung aus der Sozialhilfe in<br />

das Recht der Rehabilitation.<br />

• regelt die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

auch inhaltlich neu.<br />

• verändert die Regelungen zur<br />

Kostenheranziehung von Menschen<br />

mit Behinderung und ihren<br />

Angehörigen.<br />

• bestimmt das Verfahren zur Beantragung<br />

und Bedarfsermittlung der<br />

Teilhabeleistungen.<br />

• reformiert das Vertragsrecht zwischen<br />

den Einrichtungen/Diensten<br />

und den Kostenträgern der Eingliederungshilfe.<br />

• verändert die Schnittstelle zur<br />

Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung.<br />

Das Pflegestärkungsgesetz<br />

III wird gleichzeitig<br />

mitgeregelt.<br />

• erneuert das Recht zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben.<br />

• reformiert den Allgemeinen Teil des<br />

Sozialgesetzbuchs (SGB) IX.<br />

HAUPTSACHE – DAS THEMA // 7

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