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2016 Dezember / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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Langer Weg zum Bundes-Teilhabe-Gesetz<br />

Deutscher Bundestag diskutierte Gesetz-Entwurf der Regierung<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Was ist das Bundes-Teilhabe-Gesetz? Das Gesetz<br />

regelt alles, was Menschen mit Behinderung<br />

betrifft. Es ist ein langes und schwieriges Gesetz.<br />

Viele Menschen mit Behinderung und die<br />

Lebenshilfe meinen: Das Gesetz muss besser<br />

gemacht werden! Im Bundestag wurde darüber<br />

lange diskutiert.<br />

Das Bundesteilhabegesetz hat eine lange Vorgeschichte.<br />

2013 wurde es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU<br />

und SPD angekündigt, 2014 begannen die langen Vorarbeiten<br />

im Bundessozialministerium, die auch die Lebenshilfe<br />

intensiv begleitet hat. Ende April <strong>2016</strong> wurde<br />

der Gesetzentwurf der Bundesregierung veröffentlicht<br />

und sogleich von den Sozialverbänden kritisch durchleuchtet.<br />

Penibel wurden alle Fehler und nicht erfüllten<br />

Versprechungen aufgelistet. Es gab keinen Verband,<br />

der nicht wenigstens eine ausführliche Stellungnahme<br />

präsentierte. Selbsthilfevereine organisierten lautstarke<br />

Protestaktionen, Unterschriften zu mehreren Petitionen<br />

an den Deutschen Bundestag wurden gesammelt.<br />

Das Bundesteilhabegesetz wurde am 22.09., tags<br />

darauf das Pflegestärkungsgesetz III in 1. Lesung im<br />

Bundestag beraten. Ebenfalls am 23.09. fand im Bundesrat<br />

der 1. Durchgang mit beiden Gesetzentwürfen<br />

statt. So wie vor dem Reichstagsgebäude in Berlin<br />

die Demonstranten mit und ohne Behinderungen<br />

ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung lautstark<br />

und kreativ ausübten, war auch im Plenarsaal die Debatte<br />

von Gegensätzen geprägt.<br />

>> Andrea Nahles (SPD) ist seit 2013 Bundesministerin<br />

für Arbeit und Soziales (Foto: Deutscher<br />

Bundestag/Achim Melde)<br />

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) versicherte<br />

gleich zu Beginn ihrer Rede: „Mit dem Bundesteilhabegesetz<br />

wollen wir nicht mehr und nicht weniger als<br />

einen Quantensprung schaffen. Wir gehen den Schritt<br />

von der Fürsorge zur Teilhabe und auch ein Stück von<br />

der Politik für Menschen mit Behinderungen zur Politik<br />

mit Menschen mit Behinderungen.“ Und die Ministerin<br />

versicherte: „Niemandem soll es mit dem Bundesteilhabegesetz<br />

schlechter gehen. Im Gegenteil: Den meisten<br />

wird es – dessen bin ich mir sicher – besser gehen.“<br />

Die Oppositionsfraktionen machten sich zum<br />

Sprachrohr der außerparlamentarischen Kritik, zum<br />

Beispiel daran, dass man künftig in fünf von neun Lebensbereichen<br />

eine Einschränkung vorweisen muss,<br />

um Eingliederungshilfe zu bekommen. „Ein Mensch,<br />

der nur in einem Lebensbereich Unterstützungsbedarf<br />

hat, braucht die Unterstützung doch trotzdem“, entgegnete<br />

Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin<br />

von Bündnis 90 / Die Grünen. Zudem könnten junge<br />

Menschen mit Behinderungen aus Kostengründen gezwungen<br />

werden, in ein Altenheim umzuziehen, so die<br />

Kritik der Grünen. Auf die Spitze trieb ihre Ablehnung<br />

Katrin Werner, Expertin der Linken für Behindertenpolitik:<br />

„Menschen mit Behinderungen werden mit dieser<br />

Gesetzesvorlage weiter diskriminiert. Sie werden<br />

weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt, und sie<br />

werden auch weiterhin um ihre Menschenrechte betrogen.<br />

Deshalb darf dieses Gesetz in seiner jetzigen<br />

Form auf keinen Fall verabschiedet werden.“<br />

Abgeordnete von Union und SPD hingegen verteidigten<br />

den Gesetzentwurf. Karl Schiewerling, der<br />

arbeits- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion,<br />

stellte fest: „Kein Mensch hier in diesem Haus will<br />

die Situation der Menschen mit Behinderungen verschlechtern.<br />

Lassen Sie mich in aller Kürze darauf hinweisen,<br />

dass es sich nicht um ein Spargesetz handelt.<br />

Aufwachsend und ab 2020 dann jährlich geben wir 700<br />

bis 800 Millionen Euro. Die Kommunen haben wir um<br />

5 Milliarden Euro entlastet, und wir werden sie weiter<br />

HAUPTSACHE – DAS THEMA // 3

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