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Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen für das Winter-Semester 1926/27

Sächsische Technische Hochschule Dresden

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8<br />

technischen Wissenschaften o<strong>der</strong> des Doktors <strong>der</strong> \Virtschaftswi senschaften ist schriftlich<br />

an Rektor <strong>und</strong> Senat zu richten.<br />

Die Promotion zum Doktor-Ingenieur ist an folgende Bedingungen geknüpft:<br />

1. Die Beibringung des Reifezeugnisses eines deut chen Gymnasiums o<strong>der</strong> Realgymnasiums<br />

o<strong>der</strong> einer deutschen Oberrealschule.<br />

\Velche Reifezeugnisse sonst noch als gleichwertig mit den vorbezeichneten<br />

Reifezeugnissen zugelassen werden können, bleibt beson<strong>der</strong>er Entschließung voruehalten.<br />

2. Den Ausweis über die Erlangung des Grades eines Diplom-Ingenieurs an einer<br />

Technischen Hochschule des Deutschen Reiches.<br />

Ob <strong>und</strong> inwieweit die Ablegung einer Diplom- o<strong>der</strong> sonstigen 'Prüfung an<br />

einer an<strong>der</strong>en Hochschule o<strong>der</strong> an einer ausländischen Technischen Hochschule<br />

als Ersatz <strong>für</strong> die Erlangung des vorerwähnten Diplomingenieur-Grades gelten<br />

kann, unterliegt beson<strong>der</strong>er Entscheidung. Jedenfalls gilt ab r als Ersatz <strong>für</strong> die<br />

E:rlangung jenes Grades die Ablegung <strong>der</strong> 2. Hauptprüfung <strong>für</strong> den höheren<br />

technischen Staatsdienst eines deutschen B<strong>und</strong>esstaates.<br />

3. Die Einreichung eincr in deutscher Sprache abgefaßten wissen ehaftlichen Abhandlung<br />

(Dissertation), welche die Befähigung des Bewerbers zum selbständigen<br />

wissenschaftlichen Arbeiten auf technischem, wirtschaftlich-technischem o<strong>der</strong> mathematisch-naturwissenschaftlichem<br />

Gebiete nachweist.<br />

Die Diplom-Arbeit kann nicht als Doktordissertation verwcndet werden.<br />

4. Die Ablegung einer mündlichen Prüfung.<br />

5. Die Entrichtung einer Prüfungsgebühr.<br />

Bei <strong>der</strong> Promotion zum Doktor <strong>der</strong> technische n Wissenschaften (doctor<br />

re rum technicarum) tritt an die Stelle des Ingenieur-Diploms <strong>das</strong> Zeugnis über eine in einem<br />

deutschen B<strong>und</strong>esstaate bestandene staatliche Prüfung <strong>für</strong> <strong>das</strong> höhere Schulamt, o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ausweis als geprüfter Nahruugsmittelchemiker, nebst dem Nachweise, daß <strong>der</strong> Bewerber<br />

einen Teil seiner Ausbildung an einer Technischen Hochschule erhalten hat.<br />

Bei <strong>der</strong> Promotion zum Doktor <strong>der</strong> Wirtschaftswissenschaften (doctor rerum<br />

oeconomicarum) tritt an Stelle des Iugenieur-Diploms <strong>der</strong> Ausweis liber die Erlangung<br />

des Grades eines Diplom-Volkswirtes einer Technischen Hocbschule des Deutschen<br />

l{eiches. Die Dissel·tation hat ein Gebiet <strong>der</strong> Wirtschaftswissensch,tften zu behandeln.<br />

Im übrigen wird außer den bereits erwähnten auf die nachstehend verzeichneten<br />

Druckschriften verwiesen, die durch <strong>das</strong> Sekretariat gegen Nadlnahme bezogen werden<br />

können:<br />

Studienordnung, Diplomprüfungsordnung <strong>für</strong> die einzelnen Studienzweige <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>das</strong> Lehramt an Bernfs- <strong>und</strong> an Yolksschulen, Promotionsordnung, btut.<br />

Gebühren.<br />

1. Für Studierende <strong>und</strong> Zuhörer:<br />

Einscbreibegebühr (einmalig <strong>für</strong> 10 <strong>Semester</strong>)<br />

Bei Einschreibung nach Besuch einer an<strong>der</strong>en Hochschule des deutschen<br />

Sprachgebietes .<br />

Honorar je Wochenst<strong>und</strong>e <strong>für</strong> <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> "[bungen ID <strong>der</strong> Regel<br />

Allgemeine Stlldiengebübr im <strong>Semester</strong><br />

Bibliotbeksbei trag<br />

lnstitutsgebühr<br />

Krankenkasse<br />

Unfallversicherung ,.<br />

Beitrag <strong>für</strong> die Student.enschaft ..<br />

Abgangszeugnis<br />

15 1\1.<br />

10 M.<br />

3 }I.<br />

30 111.<br />

5 JiL<br />

5 1L<br />

5 ~I.<br />

1 ~l.<br />

10 M.<br />

8 ~I.

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