Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen für das Winter-Semester 1926/27
Sächsische Technische Hochschule Dresden
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technischen Wissenschaften o<strong>der</strong> des Doktors <strong>der</strong> \Virtschaftswi senschaften ist schriftlich<br />
an Rektor <strong>und</strong> Senat zu richten.<br />
Die Promotion zum Doktor-Ingenieur ist an folgende Bedingungen geknüpft:<br />
1. Die Beibringung des Reifezeugnisses eines deut chen Gymnasiums o<strong>der</strong> Realgymnasiums<br />
o<strong>der</strong> einer deutschen Oberrealschule.<br />
\Velche Reifezeugnisse sonst noch als gleichwertig mit den vorbezeichneten<br />
Reifezeugnissen zugelassen werden können, bleibt beson<strong>der</strong>er Entschließung voruehalten.<br />
2. Den Ausweis über die Erlangung des Grades eines Diplom-Ingenieurs an einer<br />
Technischen Hochschule des Deutschen Reiches.<br />
Ob <strong>und</strong> inwieweit die Ablegung einer Diplom- o<strong>der</strong> sonstigen 'Prüfung an<br />
einer an<strong>der</strong>en Hochschule o<strong>der</strong> an einer ausländischen Technischen Hochschule<br />
als Ersatz <strong>für</strong> die Erlangung des vorerwähnten Diplomingenieur-Grades gelten<br />
kann, unterliegt beson<strong>der</strong>er Entscheidung. Jedenfalls gilt ab r als Ersatz <strong>für</strong> die<br />
E:rlangung jenes Grades die Ablegung <strong>der</strong> 2. Hauptprüfung <strong>für</strong> den höheren<br />
technischen Staatsdienst eines deutschen B<strong>und</strong>esstaates.<br />
3. Die Einreichung eincr in deutscher Sprache abgefaßten wissen ehaftlichen Abhandlung<br />
(Dissertation), welche die Befähigung des Bewerbers zum selbständigen<br />
wissenschaftlichen Arbeiten auf technischem, wirtschaftlich-technischem o<strong>der</strong> mathematisch-naturwissenschaftlichem<br />
Gebiete nachweist.<br />
Die Diplom-Arbeit kann nicht als Doktordissertation verwcndet werden.<br />
4. Die Ablegung einer mündlichen Prüfung.<br />
5. Die Entrichtung einer Prüfungsgebühr.<br />
Bei <strong>der</strong> Promotion zum Doktor <strong>der</strong> technische n Wissenschaften (doctor<br />
re rum technicarum) tritt an die Stelle des Ingenieur-Diploms <strong>das</strong> Zeugnis über eine in einem<br />
deutschen B<strong>und</strong>esstaate bestandene staatliche Prüfung <strong>für</strong> <strong>das</strong> höhere Schulamt, o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Ausweis als geprüfter Nahruugsmittelchemiker, nebst dem Nachweise, daß <strong>der</strong> Bewerber<br />
einen Teil seiner Ausbildung an einer Technischen Hochschule erhalten hat.<br />
Bei <strong>der</strong> Promotion zum Doktor <strong>der</strong> Wirtschaftswissenschaften (doctor rerum<br />
oeconomicarum) tritt an Stelle des Iugenieur-Diploms <strong>der</strong> Ausweis liber die Erlangung<br />
des Grades eines Diplom-Volkswirtes einer Technischen Hocbschule des Deutschen<br />
l{eiches. Die Dissel·tation hat ein Gebiet <strong>der</strong> Wirtschaftswissensch,tften zu behandeln.<br />
Im übrigen wird außer den bereits erwähnten auf die nachstehend verzeichneten<br />
Druckschriften verwiesen, die durch <strong>das</strong> Sekretariat gegen Nadlnahme bezogen werden<br />
können:<br />
Studienordnung, Diplomprüfungsordnung <strong>für</strong> die einzelnen Studienzweige <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>das</strong> Lehramt an Bernfs- <strong>und</strong> an Yolksschulen, Promotionsordnung, btut.<br />
Gebühren.<br />
1. Für Studierende <strong>und</strong> Zuhörer:<br />
Einscbreibegebühr (einmalig <strong>für</strong> 10 <strong>Semester</strong>)<br />
Bei Einschreibung nach Besuch einer an<strong>der</strong>en Hochschule des deutschen<br />
Sprachgebietes .<br />
Honorar je Wochenst<strong>und</strong>e <strong>für</strong> <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> "[bungen ID <strong>der</strong> Regel<br />
Allgemeine Stlldiengebübr im <strong>Semester</strong><br />
Bibliotbeksbei trag<br />
lnstitutsgebühr<br />
Krankenkasse<br />
Unfallversicherung ,.<br />
Beitrag <strong>für</strong> die Student.enschaft ..<br />
Abgangszeugnis<br />
15 1\1.<br />
10 M.<br />
3 }I.<br />
30 111.<br />
5 JiL<br />
5 1L<br />
5 ~I.<br />
1 ~l.<br />
10 M.<br />
8 ~I.