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Schwerpunkte themen & entwicklungen highlights in bildern wir über uns<br />

Modellprojekt EQisA zieht<br />

bundesweite Kreise<br />

Ein echter Erfolgsschlager: Bundesweit beteiligen<br />

sich inzwischen 229 Pflegeeinrichtungen<br />

mit mehr als 21 000 Bewohnerinnen und Bewohnern<br />

am Projekt EQisA („Ergebnisqualität<br />

in der stationären Altenhilfe“). Der Kölner Diözesan-Caritasverband<br />

und das Bielefelder Institut<br />

für Pflegewissenschaft (IPW) hatten das<br />

Projekt vor mehr als vier Jahren angestoßen. Es<br />

beurteilt die Qualität in der stationären Pflege<br />

nach wissenschaftlichen Kriterien.<br />

Anders als bei den Pflegenoten wird mit dem<br />

IPW-Konzept das bewertet, was tatsächlich beim<br />

Nutzer der Leistungen, also dem Pflegebedürftigen,<br />

ankommt. Seit 2012 werden mit dem<br />

Projekt EQisA spezifische Ergebnisindikatoren in<br />

Pflegeeinrichtungen ausgewertet, zum Beispiel<br />

die Vermeidung von Stürzen mit gravierenden<br />

Folgen und Druckgeschwüren oder der Erhalt<br />

von Mobilität. Zusätzlich werden die Aktivitäten<br />

der Heimbewohner registriert und Angehörige<br />

Neben fachlicher Versorgung geht es auch immer um den persönlichen Kontakt zwischen Bewohnern und Pflegenden.<br />

befragt; diese Daten werden ausgewertet und<br />

analysiert. Externe Experten prüfen, ob die Ergebnisse<br />

nachvollziehbar und welche Verbesserungen<br />

im internen Qualitätsmanagement erforderlich<br />

sind.<br />

„Es ist schön, die Entwicklung vorantreiben zu<br />

können“, sagt Dr. Heidemarie Kelleter, Referentin<br />

für Qualitätsberatung beim Diözesan-Caritasverband.<br />

„Wir müssen uns auch zukünftig auf andere<br />

Aspekte der Versorgung einstellen. Einfach<br />

quantitativ mehr Köpfe in der Pflege – das reicht<br />

nicht, um den Anforderungen gerecht zu werden.<br />

Wir brauchen vor allem einen Paradigmenwechsel<br />

und mehr Kompetenzen für die Versorgungsqualität.<br />

Genau da setzen wir mit unserem Projekt<br />

an.“<br />

Mit dem Qualitätsansatz des IPW setzt die Caritas<br />

bereits Anforderungen um, die in ähnlicher Form<br />

ab 2018 für alle stationären Pflegeeinrichtungen<br />

verpflichtend sein werden.<br />

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

Zum 1. Januar 2017 ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

in der Pflegeversicherung<br />

eingeführt worden. Ziel ist, die<br />

Bedürfnisse von Menschen mit Demenz<br />

und Menschen mit geistigen oder psychischen<br />

Einschränkungen ebenso zu<br />

berücksichtigen wie die Bedürfnisse von<br />

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.<br />

Aus den bisherigen drei Pflegestufen<br />

wurden fünf Pflegegrade.<br />

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist<br />

Teil der Pflegereform, die die Große Koalition<br />

2015 mit den Pflegestärkungsgesetzen<br />

I und II auf den Weg gebracht hat.<br />

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

ist ein neues Begutachtungsverfahren<br />

zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />

verbunden. Maßstab soll nicht mehr<br />

der Hilfsbedarf in Minuten, sondern der<br />

Grad der Selbstständigkeit eines Menschen<br />

sein. Denn das neue Verfahren<br />

stellt den Menschen, seine Ressourcen<br />

und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Es<br />

wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit<br />

erhalten und gestärkt werden kann und<br />

wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt.<br />

Pflegebedürftige, die bereits nach<br />

dem alten Verfahren begutachtet sind<br />

und eine Pflegestufe haben, werden<br />

ohne Leistungseinbußen in die neuen<br />

Pflegegrade übergeleitet.<br />

Wohlfahrtsverband trifft Autokonzern: Unter dem<br />

Motto „Caritas goes Ford“ luden der Bereich<br />

Recht des Diözesan-Caritasverbandes und die<br />

Rechtsabteilung des Autoherstellers Ford gemeinsam<br />

mit dessen Rechtsanwaltskanzlei Oppenhoff<br />

& Partner 20<strong>16</strong> erstmals die Mitglieder des Diözesan-Caritasverbandes<br />

zu einer gemeinsamen<br />

Infoveranstaltung in die Ford-Werke Köln ein.<br />

Das Ziel: Darstellung rechtlicher Themen sowie<br />

Caritas goes Ford<br />

Juristische Infoveranstaltung mit dem Automobilkonzern<br />

Austausch und Vertiefung von Erkenntnissen und<br />

Erfahrungen auf juristischem Gebiet. 45 caritative<br />

Vertreter aus dem Erzbistum Köln nahmen an<br />

der Vortragsveranstaltung teil. Dabei ging es um<br />

die richtige Rechtsform für eine Organisation, die<br />

Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im Unternehmen<br />

(„Compliance“), allgemeines Vertrags-,<br />

Wettbewerbs-, Lizenz- und Urheberrecht sowie<br />

arbeitsrechtliche Unterschiede zwischen weltlichem<br />

und kirchlichem Arbeitsrecht. Für die Caritas-Vertreter<br />

brachte die Veranstaltung hilfreiche<br />

Antworten auf Fragen der Unternehmens- und Organisationsführung.<br />

Die Veranstaltung wurde auf<br />

Initiative von Ford und Oppenhoff in der amerikanischen<br />

Tradition des freiwilligen sozialen und caritativen<br />

Engagements „pro bono publico“ („zum<br />

Wohle der Öffentlichkeit“) angeboten und fand so<br />

viel Anklang, dass sie wiederholt werden soll.<br />

Ausschreibungen im Sozialrecht?<br />

Sorge vor Qualitätsverlust der Angebote<br />

Im Sozialbereich werden Leistungen aktuell vermehrt<br />

ausgeschrieben – in der Schulsozialarbeit,<br />

beim offenen Ganztag, bei der Betreuung von<br />

Flüchtlingen oder in der ambulanten Palliativversorgung.<br />

Nicht einmal bei der Schulbegleitung<br />

wird vor einer Ausschreibung nach Vergaberecht<br />

haltgemacht. Das ist auch deshalb bemerkenswert,<br />

weil gerade dort nach geltender Rechtslage<br />

eigentlich der Leistungsberechtigte (Hilfesuchende)<br />

im Rahmen des sogenannten sozialrechtlichen<br />

Dreiecksverhältnisses den Leistungserbringer<br />

(z. B. Caritasverband) auswählt und mit ihm<br />

einen Vertrag schließt.<br />

Bereits 2004 hat das Oberverwaltungsgericht<br />

NRW klargestellt, dass Ausschreibungen einen<br />

Widerspruch zu den Grundprinzipien der Sozialgesetzbücher<br />

(SGB) darstellen. Sie verhindern<br />

das Wahlrecht der Leistungsberechtigten zwischen<br />

verschiedenen Trägerangeboten, die weltanschaulich,<br />

religiös oder ethisch ausgerichtet<br />

sind, und gefährden die Zusammenarbeit von<br />

öffentlichen und freien Trägern.<br />

„Entgegen mancher Vermutung besteht hier<br />

zudem keine generelle Pflicht zur Ausschreibung<br />

– weder nach EU- noch nach deutschem<br />

Recht“, sagt Georg Ludemann, Justiziar beim<br />

Diözesan-Caritasverband. „Darüber hinaus sind<br />

Ausschreibungen ungeeignet, denn sie können<br />

zu einem Qualitätsverlust führen, weil bei Ausschreibungsverfahren<br />

der Preis in der Regel das<br />

dominante Entscheidungskriterium ist.“ Wo es<br />

um Menschen gehe, müsse die Qualität der Leistung<br />

das entscheidende Kriterium sein. Die Gefahr<br />

sei außerdem groß, dass durch Ausschreibungen<br />

Strukturen mit hochwertigen sozialen<br />

Angeboten zerstört würden. Leistungsanbieter,<br />

die in Ausschreibungsverfahren unterlägen<br />

oder als Elterninitiative zu <strong>klein</strong> seien, müssten<br />

unter Umständen ihr Angebot einstellen. Der<br />

Diözesan-Caritasverband setzt sich auf Bundesund<br />

Landesebene dafür ein, dass im Sozialrecht,<br />

wo es um soziale Dienstleistungen geht, Ausschreibungen<br />

nicht stattfinden. Daneben haben<br />

die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />

für die Mitglieder eine Handreichung erstellen<br />

lassen, in der deutlich gemacht wird, warum<br />

Ausschreibungen in den meisten Fällen rechtlich<br />

nicht erlaubt sind.<br />

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Jahresbericht 2015/20<strong>16</strong> 35

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