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AB Archiv des Badewesens Februar 2017

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105 <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 02/<strong>2017</strong> | Bädertechnik · Trinkwasser<br />

Zuerst werden Aufgaben und Tätigkeitsfelder<br />

genannt, und dann werden<br />

die grundsätzlichen Anforderungen an<br />

die Ausstattung definiert.<br />

Im organisatorischen Bereich wird folgen<strong>des</strong><br />

festgehalten: Die Aufgaben und<br />

Verantwortlichkeiten müssen nachvollziehbar<br />

und schriftlich festgelegt<br />

werden, und die Ablauforganisation<br />

muss sichergestellt werden. Personen,<br />

denen Aufgaben übertragen werden,<br />

müssen dazu in der Lage sein, diese<br />

fach- und sachgerecht zu erledigen<br />

bzw. deren Erledigung sicherstellen.<br />

Es ist eine technische Führungskraft<br />

zu benennen.<br />

Bädertechnik<br />

Aber wer ist denn in der Lage, die Aufgaben<br />

der technischen Führungskraft<br />

fach- und sachgerecht zu erfüllen?<br />

Auch hier hilft das Regelwerk weiter<br />

und liefert eine eindeutige Hilfestellung<br />

in Abhängigkeit von Größe, Ausstattung<br />

und Komplexität der Anlage.<br />

Damit ist aber noch nicht Schluss –<br />

auch an die Qualifikation <strong>des</strong> nötigen<br />

Fachpersonals wird ebenso gedacht wie<br />

an die Übertragung von Aufgaben an<br />

externe Dienstleister.<br />

Abschließend wird der Fortbildung,<br />

der Unterweisung und der Weiterbildung<br />

ein Kapitel gewidmet. Hier wird<br />

ein Standard übernommen, der in vielen<br />

gesetzlichen Regelungen fachübergreifend,<br />

z. B. nach der Gefahrstoffoder<br />

der Betriebssicherheitsverordnung,<br />

gilt.<br />

j Die neue technische Regel W 1000 ist Anfang letzten Jahres erschienen; Quelle: DVGW, Bonn<br />

Technische Fachkräfte sind nicht nur<br />

regelmäßig, sondern auch planmäßig<br />

fort- und weiterzubilden sowie zu unterweisen.<br />

Bei steigender Komplexität<br />

der Aufgaben und Tätigkeitsfelder sind<br />

weiterführende Maßnahmen zur Qualifizierung<br />

nötig. Alle Maßnahmen im<br />

Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />

sowie auch Unterweisungen und<br />

weiterführende Qualifizierungen sind<br />

zu dokumentieren.<br />

Fazit<br />

Die neue technische Regel W 1000 <strong>des</strong><br />

DVGW liefert wertvolle Anregungen<br />

für eine Aktualisierung und Anpassung<br />

<strong>des</strong> Regelwerkes der DGfdB, und<br />

die erarbeiteten Inhalte sind oftmals<br />

mit nur geringem Aufwand übertragbar.<br />

Viele Aufgaben im Bereich Organisation<br />

und Management sowie auch<br />

die Überwachung und Übertragung<br />

von Aufgaben an externe Dienstleister<br />

sind nahezu identisch. Die Anforderungen<br />

sind so gestaltet, dass sie sich<br />

bei Betrieben mit einfachen Organisationsstrukturen<br />

und wenig Personal<br />

genauso anwenden lassen wie bei großen<br />

Betrieben mit sehr komplexen Aufgaben-<br />

und Tätigkeitsfeldern mit großem<br />

Personalbestand.<br />

Für manche Badbetreiber gilt diese<br />

technische Regel sogar direkt – denn § 3<br />

der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)<br />

definiert auch Bäder mit eigenem Brunnen<br />

als Wasserversorgungsanlagen, soweit<br />

dieses Wasser entsprechend § 3<br />

TrinkwV als Trinkwasser genutzt wird.<br />

Durch qualifiziertes Personal lassen<br />

sich die Investitionen sichern, und der<br />

Betrieb lässt sich an die Anforderungen<br />

der Zukunft anpassen. Für den sicheren<br />

Betrieb wird eine verlässliche<br />

Grundlage geschaffen.<br />

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