AB Archiv des Badewesens Februar 2017
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105 <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 02/<strong>2017</strong> | Bädertechnik · Trinkwasser<br />
Zuerst werden Aufgaben und Tätigkeitsfelder<br />
genannt, und dann werden<br />
die grundsätzlichen Anforderungen an<br />
die Ausstattung definiert.<br />
Im organisatorischen Bereich wird folgen<strong>des</strong><br />
festgehalten: Die Aufgaben und<br />
Verantwortlichkeiten müssen nachvollziehbar<br />
und schriftlich festgelegt<br />
werden, und die Ablauforganisation<br />
muss sichergestellt werden. Personen,<br />
denen Aufgaben übertragen werden,<br />
müssen dazu in der Lage sein, diese<br />
fach- und sachgerecht zu erledigen<br />
bzw. deren Erledigung sicherstellen.<br />
Es ist eine technische Führungskraft<br />
zu benennen.<br />
Bädertechnik<br />
Aber wer ist denn in der Lage, die Aufgaben<br />
der technischen Führungskraft<br />
fach- und sachgerecht zu erfüllen?<br />
Auch hier hilft das Regelwerk weiter<br />
und liefert eine eindeutige Hilfestellung<br />
in Abhängigkeit von Größe, Ausstattung<br />
und Komplexität der Anlage.<br />
Damit ist aber noch nicht Schluss –<br />
auch an die Qualifikation <strong>des</strong> nötigen<br />
Fachpersonals wird ebenso gedacht wie<br />
an die Übertragung von Aufgaben an<br />
externe Dienstleister.<br />
Abschließend wird der Fortbildung,<br />
der Unterweisung und der Weiterbildung<br />
ein Kapitel gewidmet. Hier wird<br />
ein Standard übernommen, der in vielen<br />
gesetzlichen Regelungen fachübergreifend,<br />
z. B. nach der Gefahrstoffoder<br />
der Betriebssicherheitsverordnung,<br />
gilt.<br />
j Die neue technische Regel W 1000 ist Anfang letzten Jahres erschienen; Quelle: DVGW, Bonn<br />
Technische Fachkräfte sind nicht nur<br />
regelmäßig, sondern auch planmäßig<br />
fort- und weiterzubilden sowie zu unterweisen.<br />
Bei steigender Komplexität<br />
der Aufgaben und Tätigkeitsfelder sind<br />
weiterführende Maßnahmen zur Qualifizierung<br />
nötig. Alle Maßnahmen im<br />
Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />
sowie auch Unterweisungen und<br />
weiterführende Qualifizierungen sind<br />
zu dokumentieren.<br />
Fazit<br />
Die neue technische Regel W 1000 <strong>des</strong><br />
DVGW liefert wertvolle Anregungen<br />
für eine Aktualisierung und Anpassung<br />
<strong>des</strong> Regelwerkes der DGfdB, und<br />
die erarbeiteten Inhalte sind oftmals<br />
mit nur geringem Aufwand übertragbar.<br />
Viele Aufgaben im Bereich Organisation<br />
und Management sowie auch<br />
die Überwachung und Übertragung<br />
von Aufgaben an externe Dienstleister<br />
sind nahezu identisch. Die Anforderungen<br />
sind so gestaltet, dass sie sich<br />
bei Betrieben mit einfachen Organisationsstrukturen<br />
und wenig Personal<br />
genauso anwenden lassen wie bei großen<br />
Betrieben mit sehr komplexen Aufgaben-<br />
und Tätigkeitsfeldern mit großem<br />
Personalbestand.<br />
Für manche Badbetreiber gilt diese<br />
technische Regel sogar direkt – denn § 3<br />
der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)<br />
definiert auch Bäder mit eigenem Brunnen<br />
als Wasserversorgungsanlagen, soweit<br />
dieses Wasser entsprechend § 3<br />
TrinkwV als Trinkwasser genutzt wird.<br />
Durch qualifiziertes Personal lassen<br />
sich die Investitionen sichern, und der<br />
Betrieb lässt sich an die Anforderungen<br />
der Zukunft anpassen. Für den sicheren<br />
Betrieb wird eine verlässliche<br />
Grundlage geschaffen.<br />
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