AB Archiv des Badewesens September 2022
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
K 4358
09 | September 2022
www.baederportal.com
Archiv des
Badewesens
Neubau in
Garbsen-Berenbostel
Ein Badepark wird seinem
Namen gerecht
Wir laden Sie ein zur
Messe Stuttgart | 25.– 28. Oktober 2022
Infos auf Seite 540
09 | September 2022
DGfdB-Kongress 2022
Volles Programm
in Stuttgart
Deeskalation gefordert
Teil 2 unserer Serie |
Einsprüche zur DGfdB R 94.05
Themen-Schwerpunkt
„Wasseraufbereitung“
Energiesparmaßnahmen,
Elektrolyse und mehr
AB 09/2022
EDITORIAL | 537
Das erste Recht –
das Keilschriftrecht
Nach welchen Regeln sollten Menschen zusammenleben?
Über die Frage, was Recht und was Unrecht ist,
haben sich schon die ersten Menschen in der Steinzeit
Gedanken gemacht. Natürlich konnten sie ihre Gedanken
noch nicht aufschreiben, denn sie hatten ja noch
keine Schrift. Mit Erfindung der ersten Schrift, der Keilschrift,
hatten die Sumerer nun die Möglichkeit, etwas
schriftlich festzuhalten. Dieses Volk lebte in Mesopotamien,
dem Zweistromland zwischen Euphrat und Tigris,
dem Gebiet des heutigen Iraks. Je mehr Sumerer zusammenlebten,
desto wichtiger wurde es, Gesetze festzulegen
und Regelwerke aufzustellen. Und so stammt
das älteste überlieferte Recht aus dieser Zeit und wurde
nach der Schriftart benannt: das „Keilschriftrecht“.
Heute haben wir das Problem mit der Schrift nicht mehr,
vielmehr haben wir oft eine Regelwerksflut, und die
gesellschaftliche Aufgabe ist es, Widersprüche zu
vermeiden. Fluch oder Segen der europäischen Normung
werden in einem Artikel über die E DIN EN 17818
„Anlagen zur In-situ Erzeugung von Bioziden – Aktives
Chlor hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“
ab Seite 585 beschrieben, und die Autoren geben einen
Einblick in die europäische Normungsarbeit.
Abweichungen vom Regelwerk oder weitreichende Interpretation
in Krisenzeiten: Einfache Energiesparmaßnahmen
mit geringem Aufwand für den schnellen Erfolg
werden von Jürgen Elgg beschrieben. Dabei stehen
kurzfristig umsetzbare Maßnahmen mit Blick auf Betriebskosten
und Energieverbrauch bei Einhaltung der
hygienischen Bedingungen im Fokus des Autors (siehe
Seite 578 ff.).
Um die genannten Themen wird es auch beim 69. Kongress
für das Badewesen zur interbad vom 25. bis 27.
Oktober gehen, dem wichtigen Treffpunkt der Bäder-
Fachwelt aus Deutschland und der ganzen Welt. Hochkarätige
Fachvorträge und Diskussionen runden einen
Messebesuch in Stuttgart wie immer ab, und ich freue
mich auf ein persönliches Treffen in Stuttgart!
Ihr
Die älteste Gesetzessammlung, die im Wortlaut bekannt
ist, ist der „Codex Hammurabi“ von König Hammurabi,
der im 18. Jahrhundert v. Chr. lebte. Das Ziel dieser Gesetze
war Gerechtigkeit für alle. Damals machten sich
viele Gelehrte Gedanken darüber, was eigentlich Gerechtigkeit
ist. Die griechischen Philosophen Platon und
Aristoteles kamen rund 1 400 Jahre später zur Antwort:
Gerechtigkeit ist, gleiche Fälle gleich zu behandeln. Die
antiken Griechen haben wesentlich dazu beigetragen,
die Rechtswissenschaft weiterzuentwickeln.
Thomas Beutel,
Lutz-Jesco GmbH
Wie kann man die über Jahrhunderte entwickelten
Rechtswissenschaften heute einfach erklärt verstehen
und welche Rolle spielen die Regelwerke der Branche?
Technische Selbstverwaltung oder Verordnungen zur
Konkretisierung der Gesetze – diese Fragen behandelt
ein Artikel ab Seite 594.
Das Programm des DGfdB-Kongresses
finden Sie ab Seite 546.
538 | INHALT AB 09/2022
Badepark Berenbostel:
Umstrukturierung und Neubau
Ganzjährig und innovativ dem alteingeführten Namen
„Badepark“ gerecht zu werden, waren Anspruch und Aufgabe
der Bauherrin, der Stadt Garbsen, und des Planungsbüros.
Das neue Hallenbad wurde näher an das nutzerfreundlich
ge änderte Freibad gerückt, Blickbezüge und ein guter Lichteinfall
tragen zur Aufenthaltsqualität in jeder Jahreszeit bei.
69. Kongress für
das Badewesen 2022
KONGRESSPROGRAMM
25.–27. Oktober 2022 . Messe Stuttgart
550
KONGRESSE UND MESSEN
546
VERBÄNDE
604
BÄDERTECHNIK
578
AB 09/2022
INHALT | 539
EDITORIAL
537 Das erste Recht – das Keilschriftrecht
STARTBLOCK
541 Kombibad in Bad Oeynhausen eröffnet
542 Bundesfördermittel für Schwimmbadsanierungen
542 Deutsche Aufguss-Meister:innen auf dem Weg zur WM
543 199 Ertrinkungstote laut DLRG-Zwischenbilanz
543 Social-Media-Fundstück: Upgrades fürs Freibad
544 Rurbad in Düren eröffnet
544 Bitte wieder mitmachen: DGfdB-Umfrage „Schwimmbadkennzahlen“
Ihr
Spezialist ...
KONGRESSE UND MESSEN
546 Das Programm des 69. Kongresses für das Badewesen
BÄDERBAU
550 Metamorphose des Badeparks Berenbostel
BÄDERBETRIEB
572 Prävention und Deeskalation im Bad, Teil 2: Erlaubte Maßnahmen
BÄDERTECHNIK
578 Einfache Energiesparmaßnahmen für den schnellen Erfolg
585 Europäische Norm für Elektrolyseanlagen EN 17818 – Fluch oder Segen?
594 Technische Selbstverwaltung oder gesetzliche Vorgaben
durch Verordnungen – Eine Frage der Branche?
VERBÄNDE
604 Das Einspruchsverfahren zum Blaudruck der DGfdB R 94.05
612 Der AK Aus- und Fortbildung in Fulda
RUBRIKEN
614 DGfdB-Seminare
616 Personalien: Die Geburtstage von Dr. h. c. Fritz Schramma, Volker Mende,
Wolfgang Scheibenpflug und Harald Heise
618 Firmen und Produktinfos
620 Stellenmarkt
624 Impressum
624 Anzeigenindex
... für
Grossbad-
Abdeckungen.
Abdeckungen, Zubehör
und Aufrollvorrichtungen
aus einer Hand!
www.bac-poolsystems.com
Fotonachweis Titelseite
Erlebnisbecken im Hallenbadneubau
des Badeparks Berenbostel;
Foto: Frank Aussieker, Hannover
Fotonachweis Inhaltsverzeichnis
Frank Aussieker, Hannover
DGfdB
Wassertechnik Wertheim
unsplash.com/malaya sadler
Artikel zum Themen-Schwerpunkt „Wasseraufbereitung“ erkennen Sie an diesem Icon.
Hinweis: Titelthemen sind im Inhaltsverzeichnis markiert.
BAC pool systems GmbH
Carl-Metz-Strasse 3
DE-76275 Ettlingen
Tel: +49 7243 9496 000
Fax: +49 7243 9496 111
info@bac-poolsystems.com
• Beratung & Verkauf
• Planung & Produktion
• Montage & Wartung
Ihr kostenloses Ticket für die interbad 2022!
Wir schenken Ihnen eine Gratis-Tageskarte im Wert von 22,00 €
und ein Ticket für den Personennahverkehr (VVS).*
Sie finden uns in Halle 6, Stand C30 – Wir freuen uns auf Sie!
*Es können auch mehrere Tageskarten generiert werden.
Deutsche Gesellschaft für
das Badewesen (DGfdB)
Halle 6, Stand C30
DGFDB22M7
So lösen Sie Ihre/n Gutscheincode/s ein:
AB 09/2022
STARTBLOCK | 541
Startblock
Kombibad in
Bad Oeynhausen eröffnet
Am 20. Juli wurde das Sielbad im
ostwestfälischen Bad Oeynhausen
feierlich eröffnet. Mit dem Kombibad
kann der Kurort Gästen und Einheimischen
nun Schwimm- und Badevergnügen
rund ums Jahr bieten.
Die Bauaufgabe ist strukturell inzwischen
schon ein Klassiker: Auf dem
großen Gelände des früheren Freibades
wurde ein Hallenbad gebaut und
das Freibad saniert.
Das 50-m-Schwimmerbecken des Sielbades, Fotos: DGfdB
Äußerst modern stellen sich Raumprogramm
und Ausstattung dar: Das
Hallenbad hat ein 25-m-Mehrzweckbecken
mit fünf Bahnen und Sprunganlage,
das 100 m² große Kurs becken
ist mit einem Vollhubboden ausgestattet,
zudem gibt es einen ebenso
großen Multifunktionsraum. Das 50-m-Schwimmerbecken im Freibad verfügt
ebenfalls über fünf Bahnen, das Nichtschwimmerbecken über eine
Breitrutsche und weitere Attraktionen, das Kleinkinderbecken hat einen
Spraypark. Darüber hinaus war es dem Architekten, Heinrich Brinkhus von
der geising + böker gmbh Architekten BDA, Vechta, wichtig, „ein inklusives
Bad zu bauen, ohne Trennung von eingeschränkten und nicht eingeschränkten
Badegästen“.
Beliebt ist das Sielbad in der „Stadt ohne Stufen“ schon
jetzt, in den ersten zwei Wochen kamen ca. 30 000 Badegäste.
In diesem Punkt traf bereits ein, was Christian Mankel,
Geschäftsführer der DGfdB, in seiner Eröffnungsrede auf
Einladung der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) als
Bauherrin und Betreiberin so formulierte: „Zu einem
Zeitpunkt, an dem über Schließungen wegen Personalmangels
und der Energiekrise debattiert wird, kann mit
der Neueröffnung einfach ein positives Signal nach
außen gesendet werden, was wichtig ist. Mut und Zuversicht
dürfen in der Krise nicht verloren gehen.“ Zi
Der Eingang in den Hallenbad-Teil am Eröffnungstag
DGfdB-Geschäftsführer Christian Mankel hielt eine
Keynote zum Thema „Kommunale Bäder als Krisenbewältigungsmeister
zwischen Pandemie und Angriffskrieg – Zukunftsaussichten
und Herausforderungen“.
542 | STARTBLOCK AB 09/2022
Bundesfördermittel für Schwimmbadsanierungen
bis Ende September beantragen
Insgesamt 476 Mio. € stehen im Rahmen
des Bundesförderprogramms
„Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“ bis 2027 für Städte und
Gemeinden (Kommunen) zur Verfügung.
Diese Summe stellt das Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) aus
dem Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds zur Verfügung.
Allerdings muss eine erste Anfrage bis
Ende dieses Monats erfolgen.
Der Schwerpunkt des Programms
liege auf der klimagerechten Sanierung
der förderfähigen Maßnahmen,
wobei Sportstätten und
insbesondere Schwimmbäder im
Fokus stünden, erklärt der Deutsche
Olympische Sportbund (DOSB)
auf seiner Website. Weiter führt er
aus: „Die fördergegenständlichen
Einrichtungen müssen in besonderem
Maße auf den Klimaschutz
einzahlen und zusätzlich geringe
Ressourcenverbräuche aufweisen.
Essenziell für eine mögliche Förderung ist das wesentliche Absenken der
Treibhausgasemissionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaßnahmen ein
Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestandsgebäude
sollten grundsätzlich erhalten bleiben, Ersatzneubauten
sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. […]“
Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:
Phase 1:
Phase 2:
Die Interessenbekundung über das Die Auswahl der Projekte, die für
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und eine Förderung vorgesehen sind,
Raumforschung (BBSR) muss bis zum erfolgt voraussichtlich im November.
Für diese Projekte muss
30. September erfolgen. Eine erste
Projektskizze muss online eingereicht in der zweiten Phase ein Zuwendungsantrag
gestellt und sie
werden, und eine formlose Anzeige
über die Interessenbekundung ist müssen bis Ende 2027 umgesetzt
beim zuständigen Landesressort bis werden.
zum 23. September vorzunehmen.
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbare Zuschüsse)
gewährt. Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Ländern
oder Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maximal
45 % – bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % – der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie beim BBSR:
www.bbsr.bund.de/sjk2022
Zi
Auf zur WM in den Thermen Bussloo (NL)
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause kämpften Deutschlands
beste Aufgießer:innen vom 7. bis 10. Juli wieder um den
Sieg bei der Deutschen Aufguss-Meisterschaft. 20 Einzelteilnehmer:innen
und fünf Teams nahmen an den Wettbewerben im H2O in Herford teil.
Die folgenden Podiumsplatzierten
werden auch zur WM vom
13. bis 18. September in den
Thermen Bussloo fahren.
Einzelwettbewerb
1. Farid Beu: „Drachenläufer“
2. Anja Becker: „Yesterday“
3. René Hoppstock: „The Greatest
Showman/A million Dreams“
Die Sieger:innen des Einzelwettbewerbs;
Fotos: Deutscher Sauna-Bund
„Forever“, die beste Team-
Performance 2022
Teamwettbewerb
1. Emma Eichhorn u. Joseph
Franco Albeus: „Forever“
2. Yvonne Schleifer u. Farid Beu:
„Moulin Rouge“
3. Anton Ziegler u. Tom Müller:
„Der letzte Zauberer“ AvK
AB 09/2022
STARTBLOCK | 543
DLRG-Zwischenbilanz 2022:
bisher 199 Ertrinkungstote
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
hat Anfang August erste Zahlen zu den Ertrinkungsfällen
in Deutschland bekannt gegeben. In den ersten sieben
Monaten dieses Jahres sind 15 Personen mehr als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres (Stichtag 20. Juli) in
deutschen Gewässern ums Leben gekommen, insgesamt
mindestens 199. Vier von fünf Opfern sind männlich, und
die meisten Personen ertranken in Bayern (40), Nordrhein-Westfalen
(30) und Niedersachsen (23).
In Nord- und Ostsee starben bisher vier Menschen – deutlich
weniger als 2021 (16). Ein Grund für den Rückgang ist,
dass dort zwischen Mai und September tagtäglich viele
Strände von – meistens ehrenamtlichen – Rettungsschwimmer:innen
bewacht werden. In Schwimmbädern
kamen fünf Personen, in Hafenbecken vier und in Pools
eine Person ums Leben.
Die Mehrzahl aller tödlichen Badeunfälle (90 %) ereignete
sich aber erneut an den zumeist unbewachten Binnengewässern.
Während in Seen genauso viele Personen wie
im Vorjahr ums Leben kamen, nämlich 86, ist die Zahl der
Opfer in den Flüssen von 53 auf 64 gestiegen. DLRG-Präsidentin
Ute Vogt appelliert an die Vernunft der Menschen,
dort nicht schwimmen zu gehen: „Wenn etwas passiert, ist
die Aussicht auf lebensrettende Hilfe oft gleich null.“ AvK
Social-Media-Fundstück
Upgrades fürs Freibad
Das inspirierende WDR-Format „kugelzwei“ hat sich wieder
einmal (siehe auch AB 12/2021, Seite 866) mit der Bäderwelt
auseinandergesetzt, diesmal ging es um wünschenswerte
Upgrades für Freibäder.
AvK
544 | STARTBLOCK AB 09/2022
Rurbad in Düren eröffnet
Am 8. Juli wurde das neue Rurbad in Düren an den Dürener Servicebetrieb
(DSB) als Bauherr und Betreiber übergeben. Zur Eröffnung nahm
Bürgermeister Frank Peter Ullrich das symbolische Zerschneiden des
Bandes vor (siehe Foto). Namensgeber für das neue Sport- und Familienbad
ist der Fluss Rur, der die Stadt in der Nordeifel durchquert. Das
Rurbad befindet sich im Naherholungsgebiet des Holzbendenparks
und steht Schulen und Vereinen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Entwurf und planerische Umsetzung erfolgten seitens der KRIEGER Architekten
| Ingenieure GmbH aus Velbert. „Ziel der Planung war es, flächenoptimiert
die Nutzungen eines wettkampfgerechten 50-m-Beckens mit Hubwand und
-boden, eines Kursbeckens, eines Eltern-Kind-Bereichs mit Planschbecken
und Spraypark, zweier Kurs- und Fitnessräume sowie einer Saunaanlage mit
Gastronomie auf dem Grundstück zu positionieren und die umgebenden Grünflächen
miteinzubeziehen“, berichtet Ina Neuhaus aus dem Architekturbüro.
Bürgermeister Frank Peter Ullrich
(Mitte) eröffnete das neue Bad in
Düren; links Richard Müllerjans,
rechts Ralf Kouchen, beide Betriebsleiter
des DSB; Fotos: KRIEGER
Architekten | Ingenieure
Das Hallenbad von außen einige Wochen
vor der Eröffnung
Zusätzlich zum Raumprogramm des Hallenbades mit
Saunaanlage konnten im kompakten Baukörper Umkleidebereiche
und Infrastruktur der angrenzenden
Freisportanlagen integriert werden, die in den kommenden
Monaten ebenfalls neugestaltet werden. Zi
Bitte wieder mitmachen:
DGfdB-Umfrage „Schwimmbadkennzahlen“
Eines unserer Angebote für die Bäderbranche ist der Vergleich der Betriebe
mit Hilfe der Umfrage „Schwimmbadkennzahlen“ (vormals ÜÖBV – Überörtlicher
Betriebsvergleich Bäderbetriebe). Teilnehmer:innen dieser Umfrage
haben die Möglichkeit, ihre Besuche, Kosten und Erträge im Verhältnis zu
gleichartigen Bäderbetrieben darzustellen. Der hierfür zur Verfügung gestellte
kostenlose Report, unterteilt nach Bäderarten, listet die wichtigsten
betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Branche auf.
Wenn Sie mitmachen möchten, aber noch keine Einladungs-E-Mail
erhalten haben, kontaktieren Sie uns per
E-Mail an
a.brettschneider@baederportal.com oder
registrieren Sie Ihr Schwimmbad über den folgenden Link:
https://baederportal.limequery.com/623616?lang=de
Neben den Basisdaten, die – falls
noch nicht geschehen – bloß bestätigt
werden müssen, enthält die Umfrage
nur elf Fragen. Wenn Sie nicht
direkt alles beantworten können,
lassen sich die bisherigen Angaben
auch speichern und zu einem späteren
Zeitpunkt vervollständigen.
Die Teilnahme ist bis zum 15. September
möglich.
Weitere Informationen zu dieser und
weiteren Befragungen finden Sie unter
www.baederportal.com/umfragen
Andrea Brettschneider, DGfdB
HUSQVARNA MÄHROBOTER
Einfach perfekt
für Freibäder
Mähen ohne
Investition.
Erfahren Sie
hier mehr:
www.smart-lawn-service.de
Copyright © 2022 Husqvarna AB (publ). Alle Rechte vorbehalten.
Wirtschaftlich, nachhaltig, zuverlässig
Lassen Sie die zeitaufwändige Rasenpflege in Schwimmbädern, Sportflächen
oder anderen Einrichtungen die professionellen Mähroboter von Husqvarna
machen und sparen Sie sich so Zeit, die Sie für andere Aufgaben benötigen.
Durch den Einsatz mehrerer Automower® oder unseres Großflächenmähers
CEORA TM können Sie große Flächen nach Ihren zeitlichen Erfordernissen
mähen, arbeiten nachhaltig und wirtschaftlich und begeistern Ihre Besucher
mit einem perfekten Rasen. Das gilt für den Kauf genauso wie für unser
Service-Miet-Angebot zu niedrigen Monatsraten.
Erfahren Sie mehr unter:
www.husqvarna.de/automower-pro und www.smart-lawn-service.de
AUTOMOWER® 550 UND CEORA TM MÄHROBOTER
546 | KONGRESSE UND MESSEN | DGfdB-Kongress AB 09/2022
69. Kongress für
das Badewesen 2022
KONGRESSPROGRAMM
25.–27. Oktober 2022 . Messe Stuttgart
Vorläufige Version - Änderungen möglich
Messe Stuttgart | 25.– 28. Oktober 2022
Dienstag, 25. Oktober 2022 13:00 – 17:00 Uhr
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
im Bäderbau
Moderatorin
Meike Hermanns,
geising+böker,
Hamburg
Deutschlands erstes Schwimm- und Badebecken aus Carbonbeton
Timo Ukena, Bäderbetriebsleiter Aquaferrum Friesoythe
Jennifer Hoinka, CARBOCON GMBH, Dresden
Matthias Tietze, TU Dresden, Institut für Massivbau
Schwinden und Quellen im Lichte neuer Forschung und
das Structural Health Monitoring
Dr. Ing. Martin Weisbrich, HTWK Leipzig,
Institut für Betonbau,
Fachgruppe Massivbau
Potenziale von Dach- und Fassadenbegrünung im
Umgang mit dem Klimawandel
Prof. Dr.-Ing.
Yvonne-Christin Knepper-Bartel,
TH Ostwestfalen-Lippe
Das DGfdB-Nachhaltigkeitsprojekt Leichlingen
Meike Hermanns,
geising+böker,
Hamburg
Tickets
DGfdB-Kongress
Kongress-Tickets sind ausschließlich online erhältlich
unter www.dgfdb-kongress.de. Die Themenblöcke
sind einzeln zu buchen.
interbad-Party am Mittwoch
Tickets für den Ausstellerabend unter dem Motto
„Jahrmarkt“ (Mittwoch, ab 18 Uhr) gibt es auf der Website
www.interbad.de
AB 09/2022
DGfdB-Kongress | KONGRESSE UND MESSEN | 547
Mittwoch, 26. Oktober 2022 9:00 – 12:00 Uhr
Klimaschutz
und die TGA
Moderator
Jörn Steinweg,
Wolff + Partner GmbH,
Bremen
Photovoltaik auf Dächern und Flächen
von Hallen bzw. Freibädern
Hans-Helmut Schaper,
PLANUNGSGRUPPE VA GmbH,
Hannover
Das Potenzial der Geothermie
für die Energiewende
Frits van de Sande,
VITO Belgien, NotusPid v.o.f.,
Emmen, Niederlande
Moderne Lüftungskonzepte für den energiesparenden Bäderbetrieb
Dr.-Ing. Eckehard Fiedler, I.F.I. Institut für Industrie aerodynamik GmbH, Aachen
Jörn Kaluza, INCO Ingenieurbüro GmbH, Aachen
Vom Monitoring zum energieeffizienten Schwimmbad - Wie wir mit Hilfe von automatisierten Datenauswertungen
energieeffiziente Betriebsstrategien umsetzen können
Payam Fatehi Karjou,
RWTH Aachen
Bäderversorgung
und Bäderbetrieb
Moderatorin
Marie-Louise Bovenkerk,
Bundesarbeitsgemeinschaft
Deutscher Kommunalversicherer,
Köln
Datenplattformen zu Bädern und Sportstätten in Deutschland – drei aktuelle Projekte im Bundesinstitut
für Sportwissenschaft
Michael Palmen, Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), Bonn
Sören Wallrodt, Hochschule Koblenz, Institut für Sportmanagement
Wie reagiert der Bäderbetrieb auf Einschränkungen
durch Pandemie oder Gasknappheit?
Toivo Schönborn,
Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Die neue DGfdB R 94.05 –
rechtssicher und betreiberorientiert
Thomas Cyriacus,
Bäderland Hamburg GmbH
Die Zukunft des Steuerlichen Querverbundes – Fragen, Lösungsvorschläge
Andreas Meyer,
Verband kommunaler Unternehmen (VKU),
Bereichsleiter Finanzen und Steuern,
Berlin
548 | KONGRESSE UND MESSEN | DGfdB-Kongress AB 09/2022
Mittwoch, 26. Oktober 2022 13:00 – 17:00 Uhr
Moderne Wasseraufbereitung
für Bäder
Moderatorin
Dr. Maike Kramer,
RheinEnergie AG, Köln
Die neue DIN 19643 – wichtige Eckpunkte
Neue Herangehensweise an die Auslegung der
Flockung in den Verfahrenskombinationen
nach DIN 19643, Teil 2–4
Dr. Dirk P. Dygutsch, Dr. Nüsken Chemie
GmbH, Obmann des DIN-/DVGW-Arbeitsausschusses
„Schwimmbeckenwasseraufbereitung“
(NA 119-07-16 AA)
DIN EN 17818 : europäische Norm für Elektolyseanlagen
– ein neuer Trend?
Reicht der Färbeversuch oder was muss bei der
Beckendurchströmung noch beachtet werden?
Thomas Beutel, Lutz-Jesco GmbH,
AK-Leiter des DIN-/DVGW-AK EN für „Anlagen zur
In-Situ Erzeugung und Dosierung von Bioziden
zur Wasserbehandlung“ (NA 119-07-13-01 AK)
Donnerstag, 27. Oktober 2022 9:00 – 12:00 Uhr
„Glückwunsch:
Silbernes Jubiläum FAB! –
Quo vadis, FAB?“ (Forum Personal)
Moderator
Eric Voß,
Bereichsleiter Aus- und
Fortbildung der DGfdB
Sich freischwimmen und alle(s) im Blick haben – Berufsbild unter der Lupe
Thomas Borowiec,
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
Bonn
Es ist noch kein Meister ins Wasser gefallen – Fortbildung im Bäderbetrieb
Eric Voß, Bereichsleiter Aus- und Fortbildung der DGfdB
Dr. Andreas Lenz, Bayrische Verwaltungsschule
Prüfen! Aber WAS und WIE?
Miriam von Kiedrowski,
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
Bonn
Workshop:
Aufsicht, Bädertechnik, Kundenbetreuung, Animation, Sauna – Was machen die FABs der Zukunft?
Eric Voß,
Bereichsleiter Aus- und Fortbildung der DGfdB
AB 09/2022
DGfdB-Kongress | KONGRESSE UND MESSEN | 549
Donnerstag, 27. Oktober 2022 9:00 – 12:00 Uhr
Moderner Bäderbau aus dem
Blickwinkel der KOK-Richtlinien
für den Bäderbau 2022
Moderatorin
Miriam Möller-Boldt,
stellvertretende
Vorsitzende der IAKS
Deutschland, Köln
BIM-Planung für ein Lehrschwimmbecken – Westbad Bremen
Olav Rothauscher,
janßen bär partnerschaft mbB,
Bad Zwischenahn
Die Bedeutung der KOK-Richtlinien für den Bäderbau für die beteiligten Verbände
N.N, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
Dr. h. c. Fritz Schramma, Präsident der DGfdB
Marco Troll, Präsident des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV)
Die KOK-Richtlinien für den Bäderbau
mit vielen innovativen Inhalten
Michael Weilandt,
Leiter Forschung und Regelwerk
der DGfdB
CAFM-Projekt für 86 Forschungsinstitute der
Max-Planck-Gesellschaft – Praxisbeispiele
Anke Hülter,
Max-Planck-Gesellschaft,
München
Klima-, ressourcen- und umweltschonend
planen und bauen – Geht das ohne BIM?
Dr. Stanimira Markova,
GREENbimlabs GmbH, Aachen
Nachhaltigkeit gleich mitgedacht – von der
Planung bis zur Bauausführung
Stefanie Samtleben,
Fraunhofer-Institut für Fabrik betrieb und
-automatisierung IFF, Magdeburg
Donnerstag, 27. Oktober 2022 13:00 – 17:00 Uhr
Bäder im Krisenmodus –
Was macht die Politik?
Moderator
Christian Mankel,
Geschäftsführer der DGfdB
Was bedeutet Daseinsvorsorge in der heutigen Zeit?
N.N
Was sind uns die Bäder in Deutschland wert? – Podiumsdiskussion
N.N., Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Prof. Dr. Christian Kuhn, Deutsche Sportstättenbetriebsund
Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG ), Herne
Prof. Dr. Jürgen Franke, Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften, Hochschule Osnabrück
N.N., Ministerium für Kultur, Jugend und Sport, Baden-Württemberg
Dr. Alex Mommert, Deutscher Städtetag, Köln
550 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
TITELTHEMA
Metamorphose des
Badeparks Berenbostel
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 551
Das neue Hallenbad und das umgebaute Freibadareal ergänzen
einander gestalterisch und funktional zu einem Bade-Park.
Das bestehende Hallenbad auf dem Freibadgelände war in die Jahre gekommen, die Technik veraltet und
energetisch ineffizient. So galt es, zunächst ein neues Hallenbad auf noch nutzbaren Strukturen des Altbaus
zu konzipieren und auch das Freibad zu modernisieren. Dabei waren die zu großen und unwirtschaftlichen
Wasserflächen im Freibad sinnvoll zu reduzieren und insgesamt ein Funktions- und Gestaltungskonzept
zur Steigerung der Attraktivität zu entwickeln. Die verschiedenen Attraktionen – außen wie innen – sollten
sich optimal gegenseitig ergänzen und dem schon bestehenden Namen „Badepark“ eine neue, ganzheitliche
Sinnhaftigkeit geben.
Fotos (wenn nicht anders angegeben): Frank Aussieker, Hannover
552 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Architektur
Autor: Dipl.-Ing. Architekt Ulrich Zech, Venneberg,
Zech und Partner, heute VZP Hillebrand und Fink
Architekten, Hannover
Das städtebauliche Konzept
Ausgehend von dem ursprünglichen Wunsch der Auftraggeberin,
der Stadt Garbsen, Teile der vorhandenen
Beckenlandschaft des Altbaus in das Neubaukonzept zu
übernehmen, war der Standort des Neubaus ein Stück
weit vorgegeben.
Berenbostel ist ein Stadtteil von Garbsen, einer ca. 15 000
Einwohner:innen großen Gemeinde in der Region Hannover.
Für die Erneuerung des bestehenden Badeparks wurde
von der Stadt Garbsen ein VOF-Verfahren (heute VgV-
Ver fahren) durchgeführt, welches das Architekturbüro
Venneberg, Zech und Partner, Hannover, für sich entscheiden
konnte.
Allerdings gab es gute Gründe, nur das Schwimmerbecken
zu erhalten und zu integrieren, da das kleine Lehrschwimmbecken
nicht über einen Hubboden, sondern
lediglich über einen geneigten Beckenboden verfügte,
der die gewünschte Flexibilität deutlich einschränkte.
Der Haupteingang ins Hallenbad
Der Gebäudekomplex mit Fahrradstellplätzen
(links) von Südosten
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 553
Lageplan
23
22
24
21
25
9
8
15
14
16
11
6
15
13
10
6
17
12
26
25
16
15
18
19
20
1
2
7
5
N
3
5
4
Plan: Lohaus · Carl · Köhlmos
1 Hallenbad
2 Haupteingang Hallenbad
3 Eingang Freibad
4 Blühwiese
5 Fahrradstellplätze
6 Pkw-Stellplätze
7 Behinderten-Stellplätze
8 Sport- und Veranstaltungshalle
(Bestand)
9 Müllstandort
10 Badeplatte
11 Außenbecken Nichtschwimmer
12 Außenbecken Schwimmer
13 Holzdeck
14 Rutsche
15 Schmuckpflanzung
16 Außenduschen
17 Aufsichtsturm
18 Gräserinsel
19 Fontänenfeld
20 Gastronomie Außenbereich
21 Kinderplanschbecken (Bestand)
22 Sandspielplatz
23 Beachvolleyballfeld
24 Spiel- und Liegewiese (Bestand)
25 Umkleideschnecke
26 Klettergerüst
554 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Grundriss
1 Haupteingang Hallenbad
2 Windfang
3 Foyer mit Kassentresen
4 Kassenautomaten
5 WCs
6 Umkleiden und Sanitärräume
Behinderte
7 Rollstuhlwechselraum
8 Drehkreuz zu den Umkleiden
9 Personalräume
48
10 Stiefelgang mit Föhnstehlen
11 Sammelumkleiden mit
Garderobenschränken
12 Einzel- und Familienumkleiden
47
mit Garderobenschränken
13 Barfußgang zum Bad
14 Duschen und WCs Damen
15 Duschen und WCs Herren
16 WC Behinderte
17 Badehalle Mehrzweckbecken
18 Mehrzweckbecken
19 1-m-Sprungbrett und
3-m-Plattform
20 Badehalle Kursbecken
50
21 Abstellraum
22 Werkstatt
46
23 Technik
24 Erste-Hilfe-Raum
25 Technik Lüftung
26 Badehalle Erlebnis-
und Kinderbereich
27 Erlebnisbecken
41 Duschen und WCs Damen
28 Kleinkinderbecken
29 Treppe zur Galerie
Freibad
42 Duschen und WCs Herren
30 Liegefläche
Freibad
31 Badeaufsicht
43 Freibadkasse
32 Erlebnisduschen
44 Eingang Freibad
33 Textilsaunarium
45 Garderobenschränke Freibad
34 Gastronomie (innen und außen)
46 Mehrzweckbecken außen
45
45
35 Windfang zum Freibad
36 Multifunktionsraum
37 Gastronomie-Tresen
38 Küche Gastronomie
39 Personalräume Gastronomie
40 Zugang Freibad
Schwimmerbereich
47 Mehrzweckbecken außen
Nichtschwimmerbereich
48 Breitwasserrutsche
49 Kleinkinderbecken (Bestand)
50 Aufsichtsturm
21
B
B
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 555
49
44
40
38
43
35
34
37
39
42
41
36
28
26
14
30
29
27
15
13
25
20
21
31
32
33
17
4
16
14 15
23
21
21
18
13
12 11
10
19
3
A A
6
22
21
24
8
5
7
2
9
1
Plan: Lohaus · Carl · Köhlmos
556 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Schnitt A-A
3
15
2
1
6
7
4
8
9
11
12
10
13
14
14
5
14
1 Foyer
2 Umkleiden Behinderte
3 Sammelumkleiden
4 Badehalle Mehrzweckbecken
5 Mehrzweckbecken
6 Galerie mit Liegeflächen
7 Sprunganlage
8 Badeaufsicht
9 Ablageregale
10 Personalräume 2. OG
11 Erste-Hilfe-Raum
12 Schnitt 1-1
Abstellraum
13 Werkstatt
14 Technikräume Keller
15 Begrünte Dachfläche
Schnitt B-B
8 7
10
6
11
9
1 Überdachung zum Freibadeingang
2 Einzelumkleiden
3 Duschen und WCs Damen
4 Badehalle Erlebnis- und Kinderbereich
5 Erlebnisbecken
6 Liegeflächen
7 Galerie mit Liegeflächen
4
13
3
2 1
5
12
8 Badehalle Kursbecken
9 Kursbecken mit Hubboden
10 Technik Schnitt Lüftung 2-2
11 Technik Badewasseraufbereitung
12 Technik
13 Begrünte Dachfläche
Pläne: VZP Hillebrand und Fink Architekten
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 557
1 2
1 | Foyer, im Hintergrund
das 25-m-Becken
2 | Barrierefreie Verkaufsautomaten
mit Touchmonitoren
für die
Kassenzeiten ohne
Personalbesetzung,
Foto: eccos pro gmbh
Blick auf das 25-m-Becken
von den Duschen kommend,
rechts in das Foyer
Insgesamt wurde durch eine andere, baulich geschickte
Anordnung der neue Hauptbaukörper weiter ins Freibadgelände
positioniert, um einerseits dort die Badeattraktionen
näher zueinander zu bringen (größere gegenseitige
Wahrnehmung) und andererseits dem Zugangsbereich
vor dem Haus die Fläche für alle notwendigen
Funktionen zu bieten und mehr Pkw-Stellplätze zu ermöglichen.
Dies konnte dadurch geschehen, dass das
Schwimmerbecken, das sich ursprünglich am Freibadgelände
befand, nun am Vorplatz liegt. Die neuen Becken
wurden – im Gegensatz zu früher auf der Zugangsseite
– auf der Freibadseite positioniert.
Auch als im Laufe der weiteren Planungen neue Erkenntnisse
aufkamen, die den Erhalt des Bestandes mehr und
mehr infrage stellten und schließlich dann doch zum
vollständigen Abbruch des Altbaus führten, blieb das
Konzept unverändert. Eine Inanspruchnahme der unerwarteten
„späten“ konzeptionellen Freiheit fiel aus, weil
mit dem gefundenen Entwurf alle glaubten, bereits eine
optimale Antwort auf die Frage bezüglich Aufgabenstellung
und Ort gefunden zu haben.
Die einprägsame Silhouette des Hauptbaukörpers mit
einem scheinbar freischwebenden geneigten Dach soll
eine weithin erkennbare Prägnanz erzeugen und eine
eindeutige Symbolik als Hallenbad bewirken. Dies entsprach
auch dem Wunsch der Auftraggeberin nach geneigten
Dächern mit außenliegender Entwässerung,
selbst bei der beachtlichen Gebäudetiefe.
558 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Das Mehrzweckbecken
tagsüber von innen …
… und in der Abenddämmerung
von außen
Der eingeschossige dienende Baukörper wurde an den
südlichen Rand des Hauptbaukörpers positioniert, wodurch
die gewünschte großflächige Fassung des Freibadareals
entsteht und eine deutliche Hinführung der Besucher:innen
zum zurückliegenden Freibadzugang erreicht
wird. So wird dieser Zugang angemessen in das Gesamtkonzept
integriert, und die Kasse und das Drehkreuz dort
erhalten ganz selbstverständlich durch die so entwickelte
Torsituation einen Witterungsschutz unter dem dort weitergeführten
Dach bis über die Abstellräume des Freibades.
Durch die deutlich erkennbare Säulenreihe und den
Rücksprung der vollflächig verglasten Umkleiden entsteht
ein einladender und attraktiver Weg zum Freibadzugang.
Die Anordnung des Riegels mit den Umkleiden südlich
vom Hauptbaukörper begleitet so auch die fußläufige
Verbindung zum benachbarten Sportareal und hat in Bezug
auf die Mitnutzung der Hallenbadumkleiden auch für
das Freibad große funktionale Vorteile.
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 559
Architektonische Grundgedanken
Der schon in der städtebaulichen Beschreibung skizzierte
Hauptbaukörper spielt auch unter architektonischen
Gesichtspunkten eine herausragende Rolle.
Die prägnante Silhouette des Hauptbaukörpers ist nicht
nur architektonisch gestalterischer Selbstzweck mit
kraftvoller städtebaulicher Aussage, sondern insbesondere
akribisch aus den inneren Anforderungen abgeleitet:
• sparsames Gebäudevolumen durch niedrigere Höhe
über Kursbecken und dem „reinen“ Schwimmerbereich,
nach Süden ansteigende Gebäudehöhe zum
Sprungturm hin und führt im Erlebnisbeckenbereich
zu einer attraktiven Rückzugsgalerie, die durch Lage
und Orientierung nach Süden hin (Sonneneinfall bis
tief ins Gebäude) große Attraktivität besitzt
• niedrige Raumhöhe auch für den Kleinkinderbereich
und die Gastronomie im rein eingeschossigen Teil, der
so der kindlichen Maßstabsempfindung folgt und damit
eine beschützende Ausstrahlung vermittelt
• höherer Gebäudeteil aber auch zum seitlich angeschlossenen
Technikbereich hin, wodurch eine äußerst
wirtschaftliche Positionierung für die hohen Filterbehälter
(auf dem ehemaligen Kriechkellerfußboden
stehend und zusätzlich die gesamte EG-Höhe mitbeanspruchend)
und die darüber befindliche Lüftungsanlage
(direkte Anbindung an die Deckenabhängung)
ermöglicht wird
Kompaktheit wird also nicht nur im Grundriss erzielt,
sondern auch in einem vollständig auf Wirtschaftlichkeit
angelegten vertikalen Raumkonzept, das trotz allem große
architektonische Qualität bietet.
mafis ® digital
Smartes Gästemanagement – Perfekt organisiert
Besuchen Sie uns auf der
interbad | Stand 6B43
25.-28. Oktober 2022
Der Weg in die Cloud
ist inzwischen ein selbstverständlicher
Bestandteil
der Digitalisierung. Mit
mafis ® digital gehen wir
diesen Weg mit Ihnen!
Nutzen Sie Ihre bewährte
mafis ® Umgebung und
profitieren Sie von
unserem neuen Lösungsportfolio
– das Beste aus
zwei Welten!
mafis ® easyTicket
In diesem Webshop
können sich Ihre Gäste
jederzeit ein Eintrittsticket oder
einen Wertgutschein kaufen.
mafis ® reserve
Organisieren Sie
bequem die Buchung
Ihrer Ressourcen – Kurse,
Räume, Liegen oder Wellness-
Angebote.
mafis ® fl e x
Anlagenbetreiber
haben mit mafis ® flex
die Möglichkeit, Mehrfachtickets,
Geldwert- oder Zeitkarten
auszugeben, welche in
Anlagen anderer mafis ® -Betreiber
eingesetzt werden können.
eccos pro gmbh · Postfach 10 02 20 · D - 42502 Velbert · Fon 0 20 51 / 2 08 62 00 · info@eccos-pro.com · eccos-pro.com
560 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Wichtigstes Argument für die nach Süden ansteigende Silhouette
war der Wunsch nach einem licht- und sonnendurchfluteten
Hallenbad. Durch die zweite Ebene erhält die
gesamte Badeplatte auch Sonnenlicht über dem dort vorgelagerten
eingeschossigen Umkleidebaukörper. Durch die
große Öffnung nach Süden und die beiden geschosshohen
Fensterfassaden im Osten und Westen ist ein kontinuierlicher
Lichteinfall von morgens bis abends gegeben. Der
wandernde Sonnenstand lässt das Bad im Innern stündlich
anders erscheinen und schafft schon dadurch ein spannendes,
sich ständig änderndes Raumerlebnis.
Durch die bereits in den städtebaulichen Erläuterungen
skizzierte bauliche Nähe zu den Freibadattraktionen
werden die neuen Elemente der Badeplatte (Kleinkinderbecken,
Erlebnisbereich und Kursbecken) auf der Freibadseite
angeordnet. So entsteht – besonders im Sommerhalbjahr
– eine äußerst attraktive, enge Verzahnung
der Badangebote innen und außen mit gegenseitiger atmosphärischer
Steigerung. Auch die Gastronomie mit
Außenterrasse und die völlig neu gestalteten Außenanlagen
im Freibad unterstützen diesen ganz auf „Allwetterbad“
ausgerichteten Ansatz – endlich ein „Badepark“
im wortwörtlichen Sinne!
Akustische Behaglichkeit, Transparenz
und Lichtführung
Die akustische Behaglichkeit in einem Schwimmbad ist
von herausragender Bedeutung, gleichzeitig aber wegen
der im Schwimmbad erforderlichen schallharten Oberflächen
(Glas, Fliesen, Wasser) selten zufriedenstellend.
Ein erster Planungsschritt in Richtung angenehmer
Akustik war die akustische Separierung der verschiedenen
Badattraktionen, um die Schallpegel benachbarter
Bereiche abzuschirmen. Gleichzeitig kann so die Hallenluft
– je nach Nutzung und Wassertemperatur – unterschiedlich
temperiert werden.
Trotz dieser Abgrenzung der verschiedenen Nutzungsbereiche
war es uns als Planungsbüro auch ganz wichtig,
dass die verschiedenen Nutzungen zusammenhängend
wahrgenommen werden können, dass Transparenz
zwischen den Bereichen herrscht und dass das Licht –
das natürliche und das Kunstlicht – überall zusammenhängend
wirken kann. Erst dann ist es möglich, die
Attraktivität und die Größe des Hauses als Ganzes
wahrzunehmen.
Das Kursbecken befindet sich
in einer eigenen Badehalle,
akustisch und thermisch von
der übrigen Badelandschaft
abgetrennt.
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 561
Eine weitere wesentliche Maßnahme, herausragende akustische Verhältnisse zu
schaffen, war – neben der schallabsorbierenden Holzdeckenabhängung – die
Entwicklung von Holzwandbekleidungen an ausgesuchten Wandbereichen
oberhalb der Spritzwasserzonen. Diese Wandbekleidungen vermitteln nicht nur
ein schönes, angenehmes, warmes und wertiges Ambiente, sondern entfalten
insbesondere durch die schallabsorbierende Hinterlegung im Bereich der großen
Fugen zwischen den Leisten in hohem Maße eine nachhallregulierende Wirkung.
Legionellen? Pseudomonaden?
Wir reinigen und
desinfizieren professionell.
Neben diesen optischen und akustischen Vorteilen ist es mit dieser Wandbekleidung
auch möglich, notwendige Lüftungsgitterkonstruktionen für die Abluft
vollständig zu kaschieren, indem an diesen Stellen die Hinterlegung entfällt und
die notwendige Luftdurchströmung zwischen den Leisten erfolgen kann.
1
Die geschilderte Transparenz einerseits und die wertige Wandbekleidung
andererseits ist es, die dem Bad die unverwechselbare Atmosphäre auf der
Basis des Ansatzes größtmöglicher Lichtdurchflutung verleiht.
Das gestalterische Konzept
Die Außenanmutung setzt auf maritime Assoziationen. Die vorherrschende
weiße Farbe der Metallplattenbekleidung wird lediglich durch eine dunkle
Faserzementbekleidung an ausgewählten Flächen kontrastiert. Allein dieser
gestalterische Kontrast der Materialien wird zum Prinzip der gesamten
Außenanmutung und schafft eine wertige und elegante Ausstrahlung.
Dieses Prinzip wird auch in das Gebäudeinnere übertragen und durch die
schon beschriebene Holzwandbekleidung in Verbindung mit der Eigenfarbe
des Wassers ergänzt und pointiert.
Um das Medium Wasser noch stärker in den Mittelpunkt der Wahrnehmung zu
rücken, wurden einige, überwiegend im Wasser stehende Elemente mit
Glasmosaik fliesen versehen, die die farblichen Facetten des Wassers noch
vielfältiger erscheinen lassen und im Zusammenspiel mit dem Element Wasser
eine zurückhaltende Farbigkeit im Innern entstehen lassen, ohne aufgesetzt
bunt zu wirken.
2
3
Vorbeugend oder im Fall
einer Verkeimung sollten Sie
uns als Profis beauftragen:
1 Rohrleitungssystem:
Wir desinfizieren
den kompletten
Wasserkreislauf.
2 Wasserspeicher:
Wir reinigen und
desinfizieren wirksam
gemäß DIN 19643-1.
3 Filtermaterial:
Wir beseitigen
organische Substanzen.
Die akribisch durchgearbeitete Detaillierung aller Elemente sorgt für eine Präzision,
die die wertige Anmutung des ganzen Hauses – außen wie innen – unterstreicht.
Kunstlicht-Konzept
Von besonderer Bedeutung für die Wahrnehmung des Hauses ist das Kunstlicht-
Konzept, das dem Haus auch in der Dunkelheit eine besondere Anmutung
verleiht. Den Ankommenden vermittelt sich bei Dunkelheit das Hauptgebäude
wie ein leuchtender Kristall, in dem die Eigenfarben des Wassers durch
Spiegelungen mitwirken und der so weithin sichtbar das innere Ambiente
Obenketzberg 7 · 42653 Solingen
Telefon 02 12 / 38 08 58 15
info@dp-wasseraufbereitung.de
www.dp-wasseraufbereitung.de
zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001
562 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Das Erlebnisbecken mit zahlreichen
Attraktionen …
nach außen trägt. Denn auch im Innern wurde bei der
Kunstlicht-Konzeption ganz auf die Inszenierung des
Wassers gesetzt.
Barrierefreiheit
Das Konzept zur Inklusion und Barrierefreiheit wurde mit
einem entsprechenden Schwimmbadlifter, barrierefreien
und taktil erfassbaren Schildern in den Freianlagen
und im Gebäudeinnern sowie durch spezielle Umkleideund
Sanitärbereiche umgesetzt.
Funktionales Konzept
Wie bereits in den städtebaulichen Erläuterungen kurz
angedeutet, liegen die Umkleiden seitlich neben der Badeplatte
als Bindeglied zwischen dem Hallenbadzugang
am Vorplatz und dem zurückliegenden Freibadzugang
hinter der Badeplatte. Diese Anordnung ermöglicht eine
optimale funktionale Verquickung der Umkleiden und
Sanitärinfrastruktur sowohl für die Hallen- als auch Freibadnutzung.
So ist eine wirtschaftliche Doppelnutzung
möglich, die insbesondere bei uneindeutigen Wetterlagen
im Sinne eines Allwetterbades große Vorteile bietet.
Das Kleinkinderbecken bildet
räumlich eine Einheit
mit dem Erlebnisbecken.
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 563
… und einer umlaufenden
Galerie mit Liegeflächen
Die Anordnung der neuen Hallenbadattraktionen zur
Freibadseite und die damit verbundene Nutzungsüberlagerung
von innen und außen steigern die Attraktivität
des Badeparks im wortwörtlichen Sinne.
Gleich an Foyer und Eingangsvorplatz liegt das 25-m-
Mehrzweckbecken als Sportbereich mit fünf Bahnen und
einer Wasserfläche von 316 m² sowie einem 1-m-Sprungbrett
und einer 3-m-Plattform.
Auf der Freibadseite befindet sich das Erlebnisbecken
mit Strömungskanal und Sprudelliegen (Wasserfläche
ca. 150 m²) und einer Rückzugsgalerie im Bereich der
nach Süden ansteigenden Gebäudehöhe zum Sonnen
und Entspannen.
Im gleichen Raum, jedoch durch die niedrigere Raumhöhe
räumlich zoniert, liegt der Kleinkinderbereich mit
37 m² Wasserfläche sowie – gleich daneben – die Gastronomie
mit einem zusätzlichen separaten Raum, der sich
z. B. auch für Geburtstagsfeiern eignet.
Räumlich durch eine transparente Glaswand abgetrennt,
befindet sich das Kursbecken mit gut 93 m² Wasserfläche.
Der Hubboden lässt Wassertiefen von 0,00 bis 1,80 m zu
und ermöglicht so ein breites Angebot für die verschiedenen
Nutzergruppen.
Die Umkleiden für Gruppen befinden sich vis-à-vis
des Sportbereichs mit einem eigenen Zugang dorthin.
An sie schließen die Einzelumkleiden an, von denen
aus ein weiterer direkter Zugang zu dem Erlebnis- und
Kleinkinderbereich sowie dem Lehrschwimmbereich
führt.
Im Kleinkinderbereich sind ganze Fassadenelemente
durch Schiebeanlagen zum Freibad hin öffenbar, sodass
eine enge funktionale Anbindung an den Freibadbereich
möglich ist und die vorgelagerte Terrasse der
Gastronomie als Bindeglied zwischen Außen und Innen
fungiert.
Bei nicht so schönem Wetter während der Freibadsaison
können die Badegäste über einen Windfang zwischen
Innen und Außen wechseln.
Im Freibad selbst wurde das zu große Nichtschwimmerbecken
komplett zurückgebaut und das große 50-m-
Schwimmerbecken so differenziert umgebaut, dass
einerseits sechs 25-m-Bahnen entstehen und andererseits
ein Nichtschwimmerbereich integriert werden
konnte. Als Trennelement zwischen den Funktionalitäten
wurde eine Insel aus Holzpodesten zum Verweilen
konzipiert. Die Sanierung und Neugestaltung des 50-m-
Beckens erfolgte mit einer Edelstahlkonstruktion.
Etwa im geometrischen Mittelpunkt der Bereiche Erlebnis-,
Sport- und Lehrschwimmbecken ist sowohl der
Aufsichtsraum mit Rundumblick verortet als auch eine
Textilsauna.
Der Kleinkinderbereich im Freibad war unlängst zuvor
saniert worden, sodass dieser unverändert blieb.
564 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Die Liegewiese mit dem historischen
Baumbestand bildet
einen natürlichen Rahmen …
… um das neue Gebäudeensemble
und das umgestaltete
Außenbecken.
Freibad- und Außenanlagengestaltung
Autor: Stefan Leppert, Lohaus · Carl ·
Köhlmos PartGmbB, Hannover
Die neuen Freiflächen erfüllen den von den Hochbau-
architekten formulierten Anspruch: „Endlich ein ‚Badepark‘
im wortwörtlichen Sinne!“ Doch da stellt sich
zunächst die Frage, welche Aufgaben erfüllt ein Park?
Er dient der Erholung, sowohl durch sportliche Betätigung
als auch durch Ausruhen, Sitzen und Liegen, Lesen
und Plaudern, Spielen und einfach nur Schauen. Prägende
Elemente eines Parks sind Wege und Plätze, Orte, an
denen man sich niederlassen kann, und nicht zuletzt
Pflanzen, die Natur symbolisieren, die aber nach funktionalen
und ästhetischen Gesichtspunkten geplant und
gepflanzt sind. Die Besucher:innen sollen sich hier rundherum
frei fühlen, sich ausschließlich erholen, so vielfältig,
wie dies in einem Badepark möglich ist.
Diesem Anspruch folgend, sind in freier Anordnung und
Formensprache Inseln in die Belagsflächen eingelassen.
Dies sind mal reine Pflanzeninseln, mal solche mit Daybeds
als „Ruheoasen“, umgeben von sich im Wind wie-
genden Ziergräsern. Eingerückt zwischen Schwimmerund
Nichtschwimmerbecken bietet ein leicht erhöhtes
Holzdeck ebenfalls einen „Inselaufenthalt“.
Kontakt mit Wasser, ohne eintauchen zu müssen, ist in
einem etwa 150 m² großen Fontänenfeld möglich. Eine
Handvoll Düsen speien in drei Gruppen Wasser in die
Höhe, von Sitzblöcken aus Beton kann man dem Treiben
zusehen, alles begleitet von der Leichtigkeit hoher Ziergräser.
Zusehen, Sonnen, Lesen und Picknicken lässt
sich auf fest installierten, aber auch auf mobilen Stühlen
und Liegen. Fest installierte Sitzmöbel sorgen für Konstanz
und Ordnung auf der Fläche, bewegliche erlauben
in gewissem Umfang ein individuell gewünschtes Zusammenrücken
oder Separieren.
Inspirierend und den Gesamtcharakter der neuen Anlage
unterstützend wirken die Gräser-, Stauden- und
Strauchbepflanzungen. Lampenputzer- und Federgras
(Pennisetum und Stipa) sind bis in den Herbst hinein attraktive
Flächendecker, während höhere Gräser wie
Chinaschilf (Miscanthus), Reitgras (Calamagrostis) und
Rutenhirse (Panicum) Sichtschutz bieten und immer
auch von Strand und Meer träumen lassen. Stauden
wie Mädchenauge (Coreopsis), Sonnenhut (Rudbeckia)
oder Storchschnabel (Geranium) kennen viele Besucher:innen
aus heimischen Gärten, andere wie imposante
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 565
Fackellilien (Kniphophia) oder Yucca haben südländischen
Charme. Alle diese Pflanzen sind robust und pflegeextensiv.
Zwischen Halle und Becken schließlich befindet sich die
Außengastronomie, von der die Badegäste das Freibadareal
beobachten können. Mit dem spielerisch wirkenden
Verschränken von (barrierefrei gestalteten) Schwimmund
Ruhezonen und dem Einsatz gärtnerischer Elemente
in der Kernzone entstand ein Badepark neuen Typs. Dessen
durch Leichtigkeit bestimmte Atmosphäre wird
kraftvoll eingefriedet durch die Liegewiese mit altem
Baumbestand aus früheren Freibadtagen.
INTERBAD
25.–28.10.2022
Stuttgart
Halle 4
Stand 4C70
566 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Technische
Gebäudeausrüstung
Autor: Dipl.-Ing. Jörg Steinweg,
Wolff + Partner GmbH, Bremen
Bei der Erstellung des Technikkonzepts
wurde besonderer Wert auf
eine hohe Anlageneffizienz gelegt.
Für die Optimierung unter ökonomischen
und ökologischen Gesichtspunkten
wurden umfangreiche
Energie- und Variantenbetrachtungen
vorgenommen, die zu der im Folgenden
vorgestellten Realisierung
führten.
Wärmeversorgung
Die Wärmeversorgung des Hallenbades
erfolgt über das Fernwärmenetz
der Stadt Garbsen. Durch diese Art der
Wärmeversorgung fallen am Standort
des Bades keine Emissionen an.
Die hydraulische Trennung zum Fernwärmenetz
realisiert eine Fernwärmeübergabestation
mit einer Wärmeleistung
von 900 kW. Die Station ist mit
zwei unterschiedlich großen Wärmetauschern
und einer integrierten Regelung
ausgestattet, die eine bedarfsgesteuerte
und möglichst effiziente
Wärmeübergabe gewährleistet.
Die interne Wärmeverteilung erfolgt
über 22 dezentrale Regelgruppen,
die nach einer sog. „Einspritzschaltung“
aufgebaut sind. Der hydraulische
Abgleich aller Regelgruppen
wird vollautomatisch durch den Einsatz
von druckunabhängigen Regel-
Kugelhähnen erreicht. Der Einsatz
von weiteren Drosselorganen zur
Realisierung des hydraulischen Abgleiches
ist nicht notwendig.
Die Beheizung des Freibades erfolgt
ausschließlich über eine auf dem Dach
des Gebäudes installierte Solarabsorber-Anlage.
Hierdurch kann auch ohne
den Einsatz von fossiler Heizenergie
eine für den Freibadbetrieb ausreichende
Wassertemperatur erzielt werden.
Raumlufttechnik
Der gesamte Gebäudebereich verfügt
über eine mechanische Be- und
Entlüftung, womit eine angenehme
Behaglichkeit erreicht wird. Der mechanische
Luftwechsel erfolgt mittels
fünf raumlufttechnischer Anlagen
mit einem Gesamtvolumenstrom
von 75 500 m³/h.
Die beiden größten Anlagen, mit einem
maximalen Luftvolumenstrom
von 45 000 m³/h, werden zur Entfeuchtung
der Schwimmhallen eingesetzt
und sind entsprechend gemäß
Richtlinie VDI 2089, Blatt 1
ausgelegt. Alle Ventilatoren sind mit
EC-Motoren ausgestattet, die stufenlos
geregelte Luftvolumenströme
in Abhängigkeit der Raumfeuchte erlauben
und dabei Ventilator-Wirkungsgrade
über 90 % erreichen.
Um eine möglichst hohe Effizienz der
Wärmerückgewinnung zu erhalten,
sind alle raumlufttechnischen Anlagen
(RLT-Anlagen) mit Doppelplatten-Wärmetauschern
ausgestattet.
Mit dieser Wärmerückgewinnung
wird im trockenen Luftzustand ein
Wirkungsgrad über 80 % erreicht.
Aufgrund der schwierigen Gründungsverhältnisse
mussten die Kellerräume
des Bades möglichst niedrig
ausgeführt werden. Die Unterbringung
der Technik erfolgte daher in
einem zweigeschossigen Technikanbau.
In der unteren Etage ist die
Badewasseraufbereitungsanlage
installiert. Die obere Etage nimmt
die RLT-Anlage für die Schwimmhallen
auf. Durch die Anordnung der
Lüftungstechnik im Obergeschoss
konnte auf die sonst erforderlichen
Lüftungstürme zur hygienischen
Ansaugung der Außenluft verzich-
Nachhaltigkeit
Innovation
Qualität
Zufriedenheit
Kemitron, ist der Hersteller von hochwertigen Produkten
für den Spa-, Sauna-, und Wellnessbereich
(Technik, Düfte, Reinigungsmittel, Kosmetik).
Dabei liegt der Fokus auf bester Qualität und Verarbeitung.
Alle Artikel sind „Made in Germany“.
Die Kemitron-Produkte werden auf dem internationalen
Spa- und Wellnessmarkt vertrieben und
können über den Webshop auf unserer Homepage
bestellt werden: www.kemitron.com
E-Mail: info@kemitron.com
Telefon: + 49 (0) 70 24 / 9 50 60
www.kemitron.com
AB 09/2022
Wasserspielplatz
Neubau | BÄDERBAU | 567
Tolle Wassereffekte und traumhafte
Wassererlebniswelten.
Lassen Sie uns jetzt zusammen
Ihren Wasserspielplatz planen und
erfahren Sie, wie Sie große und kleine
Besucher in Ihr Bad locken.
tet werden. Für die RLT-Anlagen des
Eingangsbereichs und der Umkleide
konnten in den niedrigen Kellerbereichen
noch Aufstellflächen im
architektonischen Konzept geschaffen
werden. Durch die Lage der RLT-
Anlagen im Gebäude konnten die
Installationswege kurzgehalten werden,
wodurch der elektrische Strombedarf
dauerhaft reduziert ist.
Die Lufteinbringung erfolgt für die
Schwimmhallen im Bereich der Fassade.
Hierbei wird die Zuluft über
Fassadengitter im Fußboden in die
Schwimmhallen eingeblasen. Zusätzlich
erfolgt in den Liegebereichen
eine gezielte Zuluftversorgung
der Badegäste, um hier für ein angenehmes
Aufenthaltsklima zu sorgen.
In allen anderen Gebäudeteilen
erfolgt die Luftverteilung über die
Deckenbereiche, wobei die Luftauslässe
in Form und Größe in das architektonische
Konzept eingebunden
sind. Zur Verringerung des Stromverbrauchs
und zur Senkung des
CO 2
-Ausstoßes des Bades wurde für
den Bereich der Umkleiden und Duschen
ein Lüftungssystem mit Doppelnutzung
der Luft installiert. Hierbei
wird die Luft zunächst dem
Umkleidebereich zugeführt und anschließend
zur Entfeuchtung der
Duschräume verwendet. Um in beiden
Bereichen für den Badegast ein
optimales Raumklima zu erreichen,
wird permanent die Luftqualität
überwacht und über die Mess-, Steuer-
und Regeltechnik gesteuert.
Sanitärtechnik
Für die Trinkwasserverteilung im
Gebäude wurde Edelstahlrohr verwendet.
Um Stagnation und Verkei-
mungsrisiken zu vermeiden, wurde
die gesamte Trinkwasserinstallation
als durchgeschliffenes System konzipiert
und an den Strangenden mit
Spüleinrichtungen ausgestattet.
Die Warmwasserbereitung erfolgt
dezentral und möglichst nah an den
Verbrauchern über sechs Frischwasserstationen
mit einer Heizleistung
von insgesamt 1 200 kW. Dieses Verfahren
hat bezüglich der Wasserhygiene
den Vorteil, dass es nach dem
Prinzip eines Durchlauferhitzers arbeitet
und nur eine geringe Warmwassermenge
bevorratet wird. Die
Frischwasserstationen sind komplett
mit einer integrierten Regelung und
einer Zirkulationspumpe ausgestattet.
Aufgrund des Durchlaufprinzips
können kurzfristig hohe Heizlasten
auftreten. Um hier eine wirtschaftliche
Auslegung des Heizungsnetzes
zu erhalten, wird zur Spitzenlastdeckung
ein Heizungspufferspeicher
mit 4 500 l Inhalt vorgeschaltet,
der die notwendige Wärme bereithält.
Aufgrund der Wasserhärte im Versorgungsgebiet
wurde zur Optimierung
der Reinigungsprozesse eine Trinkwasserenthärtungsanlage
installiert.
Für den kombinierten Hallen- und
Freibadbetrieb sind vier Duschräume
erstellt worden. Hierdurch ist es möglich,
während der Hallenbadsaison die
Duschräume des Freibades außer Betrieb
zu nehmen, wodurch der Reinigungsaufwand
in den Wintermonaten
reduziert werden kann. Gleichzeitig
stehen für Hochlastphasen, z. B. bei
Sportfesten, ausreichend Duschplätze
zur Verfügung. Insgesamt sind
hierdurch 37 Duschen verfügbar. Um
einen hygienisch sicheren Betrieb
dieser Anlage zu ermöglichen, sind
Bild: Wasserspielplatz in Leonberg
Ihre Ansprechpartner:
Rémy Perron
Tel.: +49 (0) 23 32 - 96 99 - 79
remy.perron@roigk.de
Siefke Siefken
Tel.: +49 (0) 23 32 - 96 99 - 66
siefke.siefken@roigk.de
ROIGK GmbH & Co.
Hundeicker Straße 11-19 D-
58285 Gevelsberg
Tel.: +49 (0) 23 32 - 96 99 - 99
Fax: +49 (0) 23 32 - 96 99 - 77
info@roigk.de | www.roigk.de
568 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
alle Duschen über ein Bus-System
miteinander verbunden und auf eine
zentrale Leitstation aufgeschaltet,
um so einen regelmäßigen Wasseraustausch
an jeder Dusche zu gewährleisten.
Zur weiteren Reduzierung
des Primärwärmebedarfs wurde
eine Wärmerückgewinnungsanlage in
das Abwassernetz der Duschen integriert.
Nach Prüfung der am Markt erhältlichen
Systeme wurde hierfür am
Ende eine selbst entwickelte Anlagenkonfiguration
gewählt.
Badewassertechnik
Das Hallenbad wird mit Trinkwasser
aus dem öffentlichen Versorgungsnetz
betrieben.
Die Aufbereitung ist aufgeteilt nach
verschiedenen Wassertemperaturen
und Nutzungen und verfügt über einen
Umwälzvolumenstrom von insgesamt
390 m³/h für den Hallenbadund
700 m³/h für den Freibadbereich.
Alle Umwälzpumpen sind mit energieeffizienten
EC-Motoren ausgestattet,
die stufenlos geregelte Volumenströme
bei Wirkungsgraden über
90 % erlauben.
Die Badewasseraufbereitung erfolgt,
gemäß DIN 19643 Teil 2, über
die Verfahrensstufen: Flockung,
Mehrschicht-Filtration und Chlorung.
Die Chlorung erfolgt über Chlorgranulatanlagen.
Dieses Verfahren
wurde aufgrund der Lage des Bades
in direkter Nähe zu einem Schulzentrum
und Kindertagesstätten gewählt,
um das Gefährdungspotenzial,
z. B. durch den Transport und die
Lagerung von Chlorgas, an diesem
Standort zu reduzieren. Die Zugabe
und Steuerung der Chlor dosierung
erfolgten vollautomatisch.
Die neue Badeplatte ist Teil der
architektonischen Landschaftsgestaltung;
Foto: Joshua Opitz, Lohaus · Carl · Köhlmos,
Hannover
AB 09/2022
Neubau | BÄDERBAU | 569
Die Badewasserqualität wird durch Messung, Anzeige
und Registrierung des Redox- und des pH-Wertes sowie
des gebundenen und freien Chlorgehalts überwacht.
Der pH-Wert wird über automatisch gesteuerte Dosierpumpen
konstant gehalten. Bei den verwendeten Filtern
handelt es sich um Niederdruck-Saugfilteranlagen.
Diese benötigen im Vergleich zu Drucksandfilteranlagen
wesentlich weniger Raumhöhe, was der Gründungsproblematik
entgegenkam. Die Filterrückspülung
erfolgt halbautomatisch über elektropneumatisch betätigte
Absperrklappen. Das Wasser für die Filterspülung
wird aus dem zentralen Rückspülwasserbehälter
entnommen, der gechlortes Reinwasser aus den einzelnen
Beckenkreisläufen enthält.
Das anfallende Rückspülabwasser läuft in den Rückspülabwasserbehälter.
Nach einer Absetzzeit, in der
sich die festen Inhaltsstoffe auf dem Behälterboden
ablagern, wird das Rückspülabwasser einer Abwasserrecyclinganlage
zugeführt. Die Rückführquote in den
Badewasserkreislauf beträgt etwa 75 %. Die verbleibenden
25 % werden einer zusätzlichen Aufbereitungsstufe
zugeführt und können dann aufgrund der guten Wasserqualität
kostengünstig über das Regenwassernetz
abgeführt werden.
Gebäudeautomation
Für die Steuerung und Überwachung aller technischen
Anlagen wurde eine zentrale Gebäudeleittechnik vorgesehen,
die von einem Leitrechner und mehreren
Tableaus an den Schaltschränken bedient werden kann.
Sie ermöglicht es, die komplexen technischen Anlagen
anhand weniger Übersichtsbilder jederzeit mit geringem
Zeitaufwand zu überwachen. Gleichzeitig bietet sie
aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf die Anlagen über
die Gebäudeleittechnik bis in die Steuerungsebene zu
optimieren.
AWT Umwelttechnik GmbH Eisleben ● Querfurter Straße 7 ● 06295 Lutherstadt Eisleben
Tel.: +49 (3475) 6336 0 ● Mail: info@awt-eisleben.de ● www.awt-eisleben.de
AWT Umwelttechnik GmbH Eisleben ● Querfurter Straße 7 ● 06295 Lutherstadt Eisleben
Tel.: +49 (3475) 6336 0 ● Mail: info@awt-eisleben.de ● www.awt-eisleben.de
AWT Edelstahlbäder
● pflegeleicht und hygienisch
● langlebig und nachhaltig
AWT ● frei Edelstahlbäder
und attraktiv gestaltbar
● pflegeleicht ● ganzheitlich und und hygienisch komplett
● langlebig ● professionell und nachhaltig gefertigt und montiert
● frei und attraktiv gestaltbar
● ganzheitlich und komplett
● professionell gefertigt und montiert
570 | BÄDERBAU | Neubau AB 09/2022
Projektdaten Badepark Berenbostel
Ludwigstraße 3, 30827 Garbsen
www.garbsen.de/leben/sport-freizeit-vereine/badepark
Projektbeteiligte
Bauherrin und Betreiberin
Stadt Garbsen
Rathausplatz, 1 30823 Garbsen
www.garbsen.de/portal/startseite.html
Architektur
Venneberg, Zech & Partner mbB
heutige Firmierung:
VZP Hillebrand und Fink Architekten Partnerschaft mbB
Bödekerstraße 56
30161 Hannover
www.vundz.de
Landschaftsarchitektur
Lohaus · Carl · Köhlmos PartGmbB
Lister Meile 33
30161 Hannover
www.lohauscarlkoehlmos.de
Technische Gebäudeausrüstung
Wolff + Partner GmbH
Haferwende 18
28357 Bremen
www.wolff-partner.de
Elektrotechnik
Ing.-Büro Wilfried Heise
Westerwieke 181
26802 Moormerland
https://www.ib-heise.de
Tragwerksplanung
Burmester + Sellmann Ingenieurgesellschaft mbH
An der Feuerwache 3–5
30823 Garbsen
www.burmester-sellmann.de
Projektsteuerung
pmd Gesellschaft für Projektmanagement mbH
Rothenbaumchaussee 20
20148 Hamburg
www.pm-denk.de
Baukosten (netto)
Summe Baukosten
Kostengruppen 300+400 16.805.234,99 €
Summe Baunebenkosten
Kostengruppe 700 3.147.373,75 €
Gesamtbaukosten
Kostengruppen 300+400+700 19.952.609,74 €
Wasserflächen
Innen
Mehrzweckbecken
25,00 x 12,50 m 315 m²
Wassertiefe Sprungbereich 3,54 m,
sonst
1,80 m
Wassertemperatur 28 °C
Kursbecken
11,00 x 8,50 m 93 m²
Wassertiefe
0,00–1,80 m
Wassertemperatur 30 °C
Erlebnisbecken
Freie Form 150 m²
Wassertiefe
1,20–1,35 m
Wassertemperatur 30 °C
Kleinkinderbecken
Freie Form 37 m²
Wassertiefe
0,00 - 0,40 m
Wassertemperatur 32 °C
Kenndaten
Bauablauf
Baubeginn 1. Mai 2019
Eröffnung Hallenbad 7. Oktober 2022
Eröffnung Freibad 12. Mai 2022
Außen
Mehrzweckbecken
Freie Form (max. 49,90 x 21,00 m) 745 m²
Wassertiefe Schwimmerbereich 1,80 m
Nichtschwimmerbereich 0,60–1,35 m
Wassertemperatur 20–25 °C
Flächen und Volumen
Bruttogrundfläche BGF
Kleinkinderbecken (Bestand)
organisch geformt
2 030 m 3
137 m²
Bruttorauminhalt BRI 27 000 m³ Wasserflächen gesamt 1 477 m²
Natürlich
schön.
Mit keramischen Fliesen von Agrob
Buchtal gehen Pools in puncto
Ästhetik, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit
eine nachhaltige Verbindung
ein. Die Fliesen sind werkseitig
Hytect-veredelt, leicht zu
reinigen, robust, und langlebig. Eine
breite Palette an Farben, Formaten
und Oberflächen bietet kreativen
Spielraum bei Neubau und Sanierung:
Das ermöglicht Wasserlandschaften
aus einem Guss, mit trittsicheren
Böden und Stufen sowie
harmonischen Übergängen zwischen
außen und innen. So gelingen hochwertige
Schwimmbäder, in denen
Generationen von Sportlern und Familien
gerne eintauchen.
www.agrob-buchtal.de
Eintauchen auf der
INTERBAD 2022
25. - 28. Oktober
Halle 6 / Stand 6C42
BLU Sport- und Freizeitbad, Potsdam, Deutschland
Architekt: GMP Gerkan, Marg und Partner
Foto: Jochen Stüber
#edelstattstahl
572 | BÄDERBETRIEB | Personal AB 09/2022
Prävention und Deeskalation im Bad,
Teil 2: Erlaubte Maßnahmen
Autor:
Dirk Sauerborn, Polizeihauptkommissar
a. D., Verhaltenstrainer
und Lehrbeauftragter
Im zweiten Teil unserer Serie gibt es Antworten auf die Fragen,
die am Ende des ersten Teils (siehe AB 08/2022, Seite 501 ff.) gestellt
wurden. Schwerpunkte sind dabei die vorläufige Festnahme
und weitere rechtlich mögliche Maßnahmen des Fachangestellten
Daniel, insbesondere: „Wie darf er mit dem Handy umgehen?“.
Zur Erinnerung, unserer Erörterung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
An einem Hochsommer-Tag im Freibad läuft die 15-jährige Michelle aufgeregt auf den Fachangestellten Daniel
zu, der gerade konzentriert das quirlige Badegeschehen beobachtet, und schreit ihn förmlich von hinten an:
„Hallo, helfen Sie mir, der eklige Typ, der da hinten liegt, hat mich eben fotografiert, als ich in der Umkleidekabine
war, unter der Tür durch, ich habe ihn noch aus der Umkleide rausgehen sehen!“ Sie beginnt zu weinen.
Und Daniel überlegt, was zu tun ist.
AB 09/2022
Personal | BÄDERBETRIEB | 573
Nachdem Daniel in Sekundenschnelle
nun den Sachverhalt rechtlich
gecheckt hat und zu dem Ergebnis
gekommen ist, dass hier eine
schwerwiegende Verletzung der
Haus- und Badeordnung (HBO) und
auch der dringende Tatverdacht
einer Straftat gemäß § 201a StGB
(§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs und von
Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen)
vorliegen, entschließt
er sich, aktiv zu werden und antwortet
dem Mädchen: „Ich helfe Ihnen.
Bleiben Sie bitte hier. Können Sie den
Mann beschreiben, können Sie sagen,
wo er liegt? Ich werde mich darum
kümmern.“ Er ruft über sein Funkgerät
eine Mitarbeiterin hinzu und bittet sie,
die 15-Jährige zu betreuen und die
Polizei zu informieren. Seine Beckenaufsicht
übernimmt eine weitere Kollegin,
die Daniel ebenfalls angefordert
hat.
Hinweis: An dieser Stelle muss erwähnt
werden, dass die Erörterung
dieses Sachverhaltes auf Basis der
Annahme idealtypischer Umstände
erfolgt – dem Autor ist bewusst, dass
die personellen Ressourcen im Bad
zuweilen knapp sind und die Dienstplangestaltung
nicht selten eine große
Herausforderung darstellt. Wichtig
ist, in unserem Sachverhalt dafür zu
sorgen, dass die Beckenaufsicht weiterhin
stattfindet!
Daniel wendet sich nun, nachdem das
Becken beaufsichtigt und Michelle
betreut wird, der Liegewiese zu und
sieht in gut 30 Metern Entfernung
eine männliche Person, auf die die
Beschreibung der 15-Jährigen zutrifft.
Der Mann liegt auf dem Badetuch
und schaut in ein Mobiltelefon.
Freundlich-direktive
Ansprache
Daniel geht auf den Mann zu und
spricht ihn freundlich, doch bestimmt,
an: „Guten Tag, mein Name ist Daniel
Fechter, ich bin der aufsichtführende
Fachangestellte, ich muss mit Ihnen
über einen Sachverhalt sprechen, der
uns gerade mitgeteilt wurde. Ich bitte
Sie, mit mir in den Schwimmmeisterraum
zu gehen, dort können wir die
Sache in Ruhe besprechen!“
Der Mann schaut kurz auf und beschäftigt
sich weiter mit dem Mobiltelefon,
er ignoriert den Fachangestellten.
Daniel spricht ihn, nun
energischer werdend, an: „Legen Sie
das Handy zur Seite, ich bitte Sie,
mich zum Schwimmmeisterraum zu
begleiten!“ Der Mann springt nun auf,
das Mobiltelefon immer noch in der
Hand haltend, und herrscht Daniel
an: „Was soll das, ich weiß gar nicht,
was Sie wollen, und im Übrigen will
ich sowieso gerade gehen, ich habe
einen dringenden geschäftlichen
Termin. Lassen Sie mich in Ruhe!“
Vorläufige Festnahme
Der Mann stopft sein Badetuch in die
Sporttasche, streift Shorts und T-
Shirt über und will in Richtung Ausgang
losgehen. Daniel weist ihn laut
und deutlich an: „Sie bleiben hier,
bis wir die Sache geklärt haben. Sie
dürfen bis dahin das Bad nicht verlassen.“
Auch wenn Daniel nicht explizit
sagt: „Sie sind vorläufig festgenommen.“
– seine Anweisung ist
unmissverständlich. Der Mann will
gleichwohl losziehen, Daniel packt
ihn von hinten kräftig am Oberarm
und hält ihn damit fest und sagt:
„Sie bleiben hier, bis die Polizei den
Fall klärt!“. Der Mann bleibt stehen
fordert Daniel barsch auf, ihn loszulassen:
„Lassen Sie mich los, Sie tun
mir weh, das ist Köperverletzung und
Freiheitsberaubung, was Sie da gerade
machen – ich werde Sie bei der
Polizei anzeigen – dann werden Sie
schon zu spüren bekommen, was Sie
von Ihrem Verhalten haben.“
Darf Daniel das? Ihn festhalten, ihm
gar Schmerzen bereiten? Er hat den
Mann ja tatsächlich fest gehalten, im
wahrsten Sinne des Wortes, der Mann
konnte sich nicht mehr frei bewegen
und er hatte, wie er sagte, körperliche
Schmerzen – da liegt tatsächlich
der Verdacht einer Körperverletzung
und einer Freiheitsberaubung durch
Daniel nahe.
Ist das alles gerechtfertigt? Ein Blick
in die Strafprozessordnung (StPO),
hier in den §127 Abs. 1, hilft. Hier
heißt es: „Wird jemand auf frischer
Tat betroffen oder verfolgt, so ist,
wenn er der Flucht verdächtig ist
oder seine Identität nicht sofort
festgestellt werden kann, jedermann
befugt, ihn auch ohne richterliche
Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Eingriff in ein Grundrecht
Daniel kennt die Voraussetzungen
der vorläufigen Festnahme noch von
der Ausbildung, aber auch von Seminaren.
Er weiß, dass er in ein wesent-
574 | BÄDERBETRIEB | Personal AB 09/2022
liches Grundrecht, nämlich Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 des
Grundgesetzes eingreift: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Er weiß aber auch, dass es Ausnahmen gibt,
z. B. durch das Recht auf vorläufige Festnahme durch
jedermann.
Er hat diese Voraussetzungen verinnerlicht. Der Mann ist
auf frischer Tat betroffen, weil er bei der Begehung der
rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort
oder in dessen unmittelbarer Nähe gestellt wurde – hier
eben in unmittelbarer Nähe: Der Tatort, die Umkleidekabine,
ist nur wenige Meter von der Liegewiese entfernt.
Und der Mann ist der Flucht verdächtig: Der Tatverdächtige
verhält sich so, dass Daniel vernünftigerweise von
einer Flucht ausgehen muss. Vernünftigerweise heißt
hier: aus der Sicht eines verständigen und besonnen
handelnden Durchschnittsmenschen.
Nicht selten wird gefragt, ob der Festnahmegrund entfiele,
wenn der Tatverdächtige plötzlich seinen Ausweis
zückt und sagt: „Hier, schreiben Sie meine Personalien
auf, dann haben Sie, was Sie wollen, da kann ich ja gehen!“
Hier muss man ganz klar sagen: Ja, wenn anhand
des Ausweises die Identität unzweifelhaft festgestellt
werden kann, dann muss man ihn ziehen lassen. Hält
man ihn weiterhin fest, ist tatsächlich der Verdacht der
Freiheitsberaubung gegeben.
Die drei Komponenten dringender Verdacht einer Straftat,
Betreffen auf frischer Tat und Fluchtverdacht liegen
also vor, Daniel darf handeln. Die Betonung liegt hier auf
„darf“, er muss nicht, da er keinen Strafverfolgungszwang
hat – wie z. B. ein Polizeivollzugsbeamter, der bei
Straftaten von nicht ganz geringer Bedeutung einschreiten
muss, da er sich ansonsten einer Strafvereitelung im
Amt (258 a StGB) verdächtig machen würde.
Daniel könnte sich also auch dazu entscheiden, den
Mann nicht festzunehmen – wenn z. B. die Beckenaufsicht
nicht gewährleistet wäre. Alternativ käme dann in
Betracht, die Person bis zum Eintreffen der Polizei zu beobachten.
Wenn der Tatverdächtige dann allerdings zwischenzeitlich
das Bad verlässt, bliebe letztendlich nur
die Abgabe einer detaillierten Personenbeschreibung
und evtl. die Nennung des Kennzeichens eines mitgeführten
Kraftfahrzeugs.
AB 09/2022
STELLENMARKT | 575
Anzumerken sei, dass die vorläufige Festnahme dem Strafanspruch des
Staates dient – die Polizei kann (und soll!) nicht omnipräsent sein – und es
wäre nicht hinnehmbar, wenn ein/e Straftäter/in nur deshalb straffrei ausginge,
weil ihn/sie niemand festhalten dürfte – obwohl die Möglichkeit dazu
bestanden hätte. Das Ziel der Festnahme durch jedermann ist also immer,
den/die Tatverdächtige/n der Polizei zu übergeben, die dann die weiteren
strafprozessualen Maßnahmen treffen wird.
Wichtig: Die Verhältnismäßigkeit des Handelns
Daniel hat im Übrigen auch die – in § 127 StPO nicht ausdrücklich genannte –
Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit beachtet. Er hat das mildeste Mittel
gewählt, um den Tatverdächtigen an der Flucht zu hindern. Er hat ihn zunächst
klar und deutlich aufgefordert, den Ort nicht zu verlassen (hier beginnt bereits
die Festnahmehandlung), und als das nichts fruchtete, hat er einfache körperliche
Gewalt angewendet – festes Zupacken unter angemessener Schmerzeinwirkung.
In Abwägung zum Delikt (Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereiches) ist diese Einwirkung auf den Tatverdächtigen als vollkommen
angemessen zu betrachten. Nicht erlaubt wären härtere Maßnahmen,
wie z. B. der Schusswaffengebrauch oder das K.o.-Schlagen des Tatverdächtigen
mit einem Baseballschläger (was sicherlich kaum jemandem in dieser
Situation in den Sinn kommen würde). Diese Maßnahmen führten zwar auch
zum Ziel (der Tatverdächtige kann nicht mehr flüchten), sind aber eindeutig
außer Verhältnis.
Auch eine Fesselung (z. B. mit Kabelbinder) oder ein Einsperren in den
Schwimmmeisterraum wären in diesem Fall nicht verhältnismäßig. Daniel hat
mit dem milden Mittel des festen Zupackens Erfolg, mehr muss (und darf!)
er nicht tun. Die Fesselung könnte aber auch das mildere Mittel darstellen
– nämlich dann, wenn festes Zupacken nicht mehr ausreicht und eigentlich
eine heftigere Gewaltanwendung nötig wäre, um den Verdächtigen festzuhalten.
Gelingt es dann, den Tatverdächtigen mit einem Kabelbinder zu fixieren,
wäre das in diesem Fall verhältnis- und rechtmäßig. Doch Vorsicht! Das
muss man können – also vorher intensiv geübt haben –, ich rate allerdings
dringend von solchen „Trainings“ ab, weil das dem Aufgabenbereich des Badpersonals
unzweifelhaft nicht mehr zuzuordnen ist. Und: Bei unsachgemäßer
Anwendung eines Kabelbinders kann es zu Blutstauungen kommen mit evtl.
nicht reversiblen Schäden, die immense Schadensersatzforderungen nach
sich ziehen können. Das gilt auch für das Verbringen zum Schwimmmeisterraum,
wenn der Tatverdächtige ohne übermäßige Gewaltanwendung dorthin
begleitet werden könnte.
Im Ergebnis muss man ganz klar sagen: Wird durch die Festnahme mit
Zwangsanwendung eine erhebliche Verletzung der/des Festzunehmenden
wahrscheinlich, dann muss man ggf. den Entschluss der Festnahme fallen
und die/den Tatverdächtige/n frei lassen.
576 | BÄDERBETRIEB | Personal AB 09/2022
Es bleibt zu unterstreichen: Daniel hat korrekt gehandelt,
die vorläufige Festnahme des Mannes war rechtmäßig.
Durch die Inanspruchnahme des § 127 (1) StPO liegt ein
Rechtfertigungsgrund für die (kurzfristige!) Freiheitsberaubung
und die (leichte!) Körperverletzung vor. Und das
gilt auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellen
sollte, dass das Mädchen sich das Tatgeschehen nur ausgedacht
hat. Zum Zeitpunkt der Festnahme war der Festnehmende,
Daniel, davon überzeugt, dass die Tat genau
so geschehen ist, wie die 15-Jährige es dargestellt hat, es
gab keine vernünftigen Zweifel an dieser Darstellung. Die
Drohung des Mannes, er werde wegen Körperverletzung
und Freiheitsberaubung Anzeige erstatten, kann Daniel
gelassen hinnehmen.
Umgang mit dem Handy
Und was ist mit dem Mobiltelefon und den Fotos von
Michelle, die mit großer Wahrscheinlichkeit darauf zu finden
sind?
Dazu ist grundsätzlich Folgendes zu sagen:
Das Mädchen hat wegen des Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht
einen Herausgabeanspruch des oder
der Fotos gegen den Mann, das Recht auf endgültige Löschung
und, sollte eine Verbreitung bereits stattgefunden
haben, das Recht auf Mitteilung, in welchen Medien
die Dateien veröffentlicht wurden. Auch ein Anspruch auf
Schadensersatz wäre denkbar. Zu beachten ist, dass nicht
selten Fotos automatisch in entsprechende Clouds geladen
werden, die zum Teil auch öffentlich zugänglich sind.
Das bloße Löschen auf dem Mobiltelefon reicht nicht aus,
da beim Löschen dem Foto einfach nur die Information
gegeben wird, dass es überschrieben werden darf. Die
Fotos sind nach wie vor auf der Festplatte oder der SD-
Karte oder in der Cloud vorhanden und können problemlos
wieder hergestellt werden. Das Handy muss also zwecks
Löschens in professionelle Hände gegeben werden.
Zur Durchsetzung des Rechts hätte das Mädchen nun die
Möglichkeit, dem Mann das Mobiltelefon (mit der Kamera)
wegzunehmen, damit die Fotos nachhaltig von einem
professionellen Dienst gelöscht werden können (Selbsthilfe,
§ 229 BB). Das würde das Mädchen allerdings schwerlich
schaffen. Da sie in ihrer Not bereits Daniel gebeten
hat, ihr zu helfen, inkludiert ihre Bitte um Hilfe auch die
Bitte um Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer privaten
Rechte: Zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche darf
die Anspruchsberechtigte sich der Unterstützung Dritter
(das ist hier der Fachangestellte Daniel) bedienen. Eine
gesetzliche Verpflichtung, bei der Selbsthilfe zu unterstützen,
besteht allerdings nicht. Im Ergebnis darf Daniel
also das Mobiltelefon für das Mädchen an sich nehmen,
um ihr bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs (endgültige
Löschung der Fotos, Verhinderung der Verbreitung
der Fotos etc., s. o.) zu helfen.
Eine Durchsuchung der Person oder der mitgeführten
Sachen nach dem Mobiltelefon scheidet aus. Im Ergebnis
muss man dann alle weiteren Schritte zur Durchsetzung
des Rechtsanspruchs der Polizei überlassen.
Anmerkungen
1) Es gibt Rechtsmeinungen,
die darstellen, dass Kommunikation
Ausblick auf Teil 3:
ein „dringender Tatverdacht“
für eine vorläufige
In der nächsten Folge wird erörtert,
wie Daniel kommunika-
Festnahme durch jedermann
nicht ausreicht –
tiv vorgegangen ist und was er
die Straftat müsse dieser
Rechtsauffassung tun kann, damit er persönlich
folgend tatsächlich und so sicher wie möglich, ohne
unumstößlich begangen
Gefahr, verletzt zu werden,
worden sein. Dem folgend
dürfte man „eigentlich“ durch die Situation kommt.
nur dann einschreiten,
wenn man genau weiß
(und nicht nur dringend
vermutet), dass die Straftat
begangen wurde. Dann müsste man Tatzeuge sein. Das wäre aber
lebensfremd – häufig ist es ja so, dass man aufgrund der Hinweise und
Aussagen von Opfern und Zeugen letztendlich recht sicher schlussfolgern
kann, dass eine Tat geschehen ist – auch wenn man nicht unmittelbar
Tatzeuge geworden ist. Im vorliegenden Sachverhalt weiß Daniel
abschließend nicht, ob die Straftat tatsächlich passiert ist – aufgrund
der äußeren Umstände liegt die Vermutung aber sehr nahe – es liegt ein
dringender Tatverdacht vor. Im Juristendeutsch heißt das dann so: „Dringender
Tatverdacht liegt vor, wenn die erkennbaren äußeren Umstände
nach der Lebenserfahrung ohne vernünftigen Zweifel den Schluss auf
eine rechtswidrige Tat zulassen (BGH, 6. Zivilsenat, NJW 1981, 745 ff.;
BayObLG MDR 1986, 956 f.; OLG Stuttgart Justiz 1990, 372; OLG Koblenz
VR 2009, 32; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; OLG Hamm, NStZ 1998,
370; KK-Schultheis, § 127 Rn. 9).
feinste Bauchemie
Der Funke mehr Sicherheit!
Für zementäre und reaktionsharzgebundene
Verbundabdichtungen.
Schnelle, effiziente und zerstörungsfreie
Fehlstellenprüfung
der Verbundabdichtung (AIV)
Einfache Anwendung für
zementäre und reaktionsharzgebundene
Verbundabdichtungen
Qualitätsmanagement-Tool
für mehr Sicherheit bei der
Abdichtung in Großobjekten
www.sopro.com
578 | BÄDERTECHNIK | Energie AB 09/2022
Einfache Energiesparmaßnahmen
für den schnellen Erfolg
Nicht erst seit der Gaskrise sind die Kosten für Energie ein immer wichtigeres
Thema bei Bädern, und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen rückt
weiter in den Fokus. Bei neuen Bädern ist es somit das Gebot der Stunde, diese
nicht vorrangig investitionskostengetrieben, sondern vielmehr betriebskostenorientiert
zu betrachten. Was aber lässt sich tun, um auch in Bestandsbädern die
Betriebskosten- und Energieverbrauchssituation zu verbessern?
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einfache, relativ kurzfristig umzusetzende
Ideen vorstellen, mit denen Sie unter verhältnismäßig geringem Aufwand teilweise
erhebliche Verbesserungen realisieren können.
Angepasster reduzierter Betrieb
Der reduzierte Betrieb ist eine Anlagenfunktion, die seit
Jahren in der Bädertechnik verankert ist. Um ihn erfolgreich
anwenden zu können, sind jedoch gewisse Grundvoraussetzungen
zu erfüllen.
Autor:
Jürgen Elgg, Geschäftsführer der Wassertechnik
Wertheim GmbH & Co. KG
So muss die Hydraulik auch im reduzierten Betrieb
Schmutzstoffe einwandfrei austragen und das Desinfektionsmittel
gleichmäßig verteilen. Funktioniert dies
nicht, wird der reduzierte Betrieb von den Schwimmmeister:innen
nicht aktiviert oder die Becken werden mit
mehr als der minimal zulässigen Umwälzmenge von 50 %
gefahren.
Insbesondere Bäder mit horizontaler Einströmung
(Strahlenturbulenz) oder alte Bäder mit Quer- oder
Längsdurchströmung zeigen sich bei reduziertem Betrieb
störungsanfällig. Aber auch Becken mit vertikaler
Einströmung und schlechten Einströmorganen neigen
bei Reduzierung der Umwälzleistung zur Verschlechterung
der Badewasserqualität.
Hier kann folgender Trick zur Behebung dieser Missstände
führen:
Die Umwälzung wird auf eine Einstellung reduziert, die
ca. 70 bis 80 % des Beckens noch einfärbt. Dies wird
über einen Färbeversuch getestet. Die verbleibenden
Totzonen werden dann dadurch durchströmt, dass die
Umwälzmenge in festzulegenden Intervallen auf 100 %
hochgefahren wird. Erfahrungsgemäß sollte dies, in Abhängigkeit
der Hydraulik, ca. ein- bis dreimal pro Stunde
erfolgen. Die Umwälzung ist langsam (nicht schlagartig)
hochzufahren, um eine Ablösung von Schmutz von den
Filterkörnern durch zu schnelle Geschwindigkeitsänderungen
innerhalb der Filterschichten zu vermeiden
(siehe Abbildung 1) .
AB 09/2022
Energie | BÄDERTECHNIK | 579
1
1 | Zyklisches Hochfahren
der Umwälzmenge
Wasserstand im Rohwasserspeicher erhöhen
Gerade bei alten Anlagen sind Rohwasserspeicher
manchmal völlig überdimensioniert. Insbesondere Kreisläufe
von Kleinkinderbecken haben oft zu große Rohwasserspeicher,
wenn sie nach den üblichen Kriterien
ausgelegt werden, da hier kaum Verdrängung durch
Badende erfolgt. Der Energiebedarf einer Anlage hängt
u. a. auch davon ab, wie hoch die Differenz zwischen dem
Wasserspiegel im Rohwasserspeicher und dem Beckenwasserspiegel
ist. Dieser geodätische Höhenunterschied
ist systemimmanent und somit immer durch die Pumpen
zu überwinden (siehe Abbildung 2). Kann man den Wasserspiegel
im Rohwasserspeicher erhöhen, so spart man
damit Pumpenergie. Dabei ist jedoch zu beachten, dass
das verbleibende Restvolumen ausreichend sein muss,
um Verdrängungs- und Wellenschlagwasser aufzunehmen,
ohne dass der Sicherheitsüberlauf anspricht.
Rückführung von Absenkwasser und Erstfiltrat
Bei modernen Anlagen ist die Rückführung von Absenkwasser
und Erstfiltrat selbstverständlich, bei alten Anlagen wurde
dies jedoch meist nicht ausgeführt. Werden diese Spülanteile
verworfen, so müssen sie durch kaltes Netzwasser
ersetzt werden, und die Wärme geht dem Kreislauf verloren.
Dabei ist es oftmals ohne großen Aufwand möglich, Absenkwasser
und Erstfiltrat im Kreislauf zu erhalten.
2
2 | Druckverlustanteile in einer
Badewasseraufbereitungsanlage
Unbenannt-1 1 09.03.2020 12:54:35
580 | BÄDERTECHNIK | Energie AB 09/2022
3
3 | Rückführung von Absenkwasser
und Erstfiltrat
bei Druckfiltern
Bei Druckfilteranlagen ist das Rückführen des Absenkwassers
nur dann möglich, wenn die Oberkante des Filterbettes
über dem maximalen Wasserspiegel des Rohwasserspeichers
liegt (siehe Abbildung 3). Es sollte jedoch
auf jeden Fall geprüft werden und ist bei vielen Anlagen
leicht darstellbar.
Bei offenen (Saug-)Filteranlagen hingegen ist die Rückführung
des Absenkwassers aufgrund der systemimmanenten
Filtratpumpen bei passender Verrohrung immer
möglich (siehe Abbildung 4).
Das Rückführen des Erstfiltrats in den Rohwasserspeicher
ist bei allen Filtertypen immer möglich. Dazu muss
lediglich eine Verbindung zwischen der Absenkleitung
und dem Rohwasserspeicher hergestellt werden.
Ein weiterer positiver Nebeneffekt dieser Maßnahme ist,
dass das Erstfiltrat theoretisch in beliebiger Länge gefahren
werden kann, was dem „Einfahren“ der Filter nach
einer Spülung entgegenkommt. Festbettfilter scheiden
nämlich für eine längere Zeit nach einer Spülung noch
erhöhte Partikelmengen ab, die bei einer Rezirkulation
in den Rohwasserspeicher auf den Filter zurückgeführt
werden. Dies bedingt ein Verhindern der Verschleppung
dieser Partikel in die Filtratleitung, was auch Verkeimungen
in diesen Bereichen vorzubeugen hilft.
Filterspülung
Die Filterspülung bestimmt in den meisten Bädern die
Höhe des Füllwasserbedarfes. Eine korrekte Filterspülung
wird in der DIN 19643, Teil 2, beschrieben. Darin wird gefordert,
dass das Wasser rückstaufrei aus dem Filter ablaufen
kann. Jedoch sind bei manchen Anlagen Trichter
4
4 | Rückführung von Absenkwasser
und Erstfiltrat
bei Saugfiltern
AB 09/2022
Energie | BÄDERTECHNIK | 581
und Rohrleitungen für den Abzug der Spülwassermengen
zu klein dimensioniert. Dann wird die Spülwassermenge
gedrosselt, um dieser Forderung nachzukommen.
Dies ist eindeutig der falsche Weg! Im Zweifelsfall ist einer
korrekten Filterbettausdehnung (Spülung mit einer
höheren Spülwassermenge) der Vorzug gegenüber der
Forderung eines rückstaufreien Ablaufs zu geben. Es ist
in jedem Fall sinnvoller, eine sog. „Überkopfspülung“ zu
machen (d. h., den Filter unter Druck zu spülen), als das
Filterbett nicht ausreichend auszudehnen.
Dann sollte die Spülung in zwei Phasen unterteilt werden:
die erste Phase mit maximal möglicher Filterbettausdehnung
zur Abreinigung des Filterbettes und eine
zweite Phase mit reduzierter Spülwassermenge (so, dass
der Abzug rückstaufrei abläuft) zum Abzug von Oberflächenschmutz.
Dies führt zu einer besseren Reinigung des Filterbettes und
letztendlich auch zu einem geringeren Wasserverbrauch.
Sandfilter
Bei Sandfiltern sollte, wenn möglich, eine kombinierte
Luft-Wasser-Spülung eingesetzt werden. Sie ist die bei
Weitem sparsamste und effektivste Spülmethode und
besteht aus folgenden Spülschritten:
Die angegebenen Spülwassergeschwindigkeiten sind
Anhaltswerte und gelten für eine Filterfüllung von 0,71–
1,25 mm Körnung. Bei gröberen Körnungen sind höhere
Filtergeschwindigkeiten notwendig.
Feine Filterfüllungen (0,4–0,8 mm) sind für eine Luft-
Wasser-Spülung nicht geeignet. Bei diesen wird Filtermaterial
ausgetragen.
Die Luft-Wasser-Spülung stellt die Spülmethode dar, die
bei Weitem am meisten Wasser einspart. Der spezifische
Spülwasserbedarf liegt hier bei ca. 2–3 m³ je m² Filterfläche.
Internumwälzung
Das Überlaufwasser in Schwimm- und Badebecken muss
während des Badebetriebes über eine allseitig umlaufende
Überlaufrinne abgezogen werden. Hintergrund
ist, dass sich ein Großteil der Schmutzpartikel in oberflächennahen
Schichten ansammelt und dadurch abgezogen
wird.
Außerhalb der Badezeiten ist es nach DIN erlaubt, Becken
in Internumwälzung zu fahren. Dies bedeutet, dass
das Wasser nicht über die Überlaufrinnen abgezogen,
sondern direkt aus dem Becken abgesaugt wird.
• Luftspülung, Spülluftgeschwindigkeit 65 m/h, Dauer
maximal 1 min
• kombinierte Luft-Wasser-Spülung, Spülwassergeschwindigkeit
10–20 m/h, Spülluftgeschwindigkeit
65 m/h, Dauer 3–7 min
• ggf. Nachspülung mit Wasser, Spülwassergeschwindigkeit
ca. 65 m/h, Dauer 1–2 min
• Erstfiltrat nach Bedarf
Eine Internumwälzung sollte, damit das Becken noch die
Oberfläche „abreinigen“ kann, frühestens eine Stunde
nach Ende der Badebetriebszeit aktiviert werden und
eine Stunde vor Beginn der Badebetriebszeit deaktiviert
werden.
Internumwälzung führt dazu, dass der Energiebedarf für
die Rohwasserpumpen signifikant sinkt, da dann nicht
LEGIO ist Ihr Spezialist für reines Wasser, ohne Legionellen und andere Bakterien. Egal ob unter der Dusche oder am
Wasserhahn. Durch unsere innovativen Produkte bieten wir für Ihre Gäste und Kunden ein sorgenfreies Duschvergnügen.
Und im Falle einer positiven Wasserbeprobung ist mit unseren Filtern der Duschbetrieb sofort wieder möglich.
Mehr unter www.legio.com/produkte LEGIO.tools GmbH Tel: +49 (0) 7127 1806-0 E-Mail: info@legio.com
582 | BÄDERTECHNIK | Energie AB 09/2022
mehr der geodätische Höhenunterschied zwischen dem
Wasserspiegel des Rohwasserspeichers und dem Wasserspiegel
des Beckens überwunden werden muss.
Allerdings gilt es hier, die physikalischen Eigenschaften
der Filtersysteme zu berücksichtigen (siehe Abbildung
5). Systeme, die mit Überdruck arbeiten (Drucksandfilter,
Druckmehrschichtfilter, Ultrafiltrationsanlagen
und Druckanschwemmfilter) sind hier im Vorteil.
Aufgrund der Tatsache, dass hier kein Abriss im Stromfaden
erfolgt, können sie den geodätischen Vorteil voll
nutzen.
Offene Filtersysteme (Langsamsandfilter, Saugfilter, Vakuumanschwemmfilter)
besitzen diese Eigenschaft des
geschlossenen Stromfadens nicht. Aus diesem Grund
müssen die Filtratpumpen hier immer noch den geodätischen
Höhenunterschied zwischen Wasserspiegel im
Filter und Wasserspiegel des Beckens überwinden. Der
Energiebedarf der Rohwasserpumpen, die das Wasser
auf die Filter fördern, entfällt dann aber oder wird zumindest
reduziert.
Ein zweiter Vorteil der Internumwälzung ist, dass bei
dieser Betriebsart kein Wasser mehr an der Überlaufrinne
„abstürzt“. Dies führt zu einer verminderten Verdunstung
(siehe Abbildungen 6 und 7).
Eine verminderte Verdunstung wiederum bewirkt, dass
weniger Energie für das Nachheizen der Becken benötigt
wird. Des Weiteren spart man auch Energie auf der Lüftungsseite,
da die in den Raum eingebrachte Feuchte durch
die von der Lüftungsanlage wieder entfernt werden muss.
Eine Internumwälzung ist also eine sehr sinnvolle Anlagenschaltung,
die meist auch in bestehenden Bädern
jederzeit nachgerüstet werden kann.
Sind Attraktionsansaugungen vorhanden, so muss nur
eine Verbindung zwischen den Attraktionsansaugungen
und den Rohwasserpumpen geschaffen werden. Dabei
ist zu beachten, dass die Umwälzwassermengen höher
als die Attraktionswassermengen sein können. Von
daher sind die Ansaugungen unbedingt nach Umbau auf
Internumwälzung hinsichtlich der entstehenden Ansaugkräfte
zu überprüfen.
5
5 | Geodätischer Druckverlust
von Saug- und Druckfiltern
bei Internumwälzung
AB 09/2022
Energie | BÄDERTECHNIK | 583
6
6 | Verdunstung bei Umwälzung
über die Überlaufrinne
Falls sie groß genug dimensioniert sind, können auch
Entleerungen zur Internumwälzung „zweckentfremdet“
werden.
sowie Messwasserentnahmen werden in diesem Fall
während der Nachtstunden auf den Rohwasserspeicher
umgeschaltet.
Beckenentleerung außerhalb der Betriebszeiten
Bei Becken mit geringen Wasserinhalten (Kleinkinderbecken
oder Warmsprudelbecken) kann man die Rohwasserspeicher
so dimensionieren, dass die Becken
außerhalb der Betriebszeiten in den Rohwasserspeicher
entleert werden (siehe Abbildung 8). Reinwasserleitung,
Insbesondere bei Kleinkinderbecken wurden und werden
Rohwasserspeicher meist zu groß ausgelegt, da für das
Verdrängungs- und Wellenschlagvolumen zu hohe Volumina
angesetzt werden.
Die Vorteile sind ähnlich derer einer Internumwälzung:
Geodätische Höhenverluste sind dann nicht vorhanden
7
7 | Verdunstung bei
Internumwälzung
584 | BÄDERTECHNIK | Energie AB 09/2022
8
8 | Beckenentleerung und
Internumwälzung des
Rohwasserspeichers
und die Verdunstung geht sogar auf null zurück, da das
Wasser innerhalb eines geschlossenen Speichers geführt
wird.
Ist eine Entleerung also möglich, sollte man die Betriebsart
unbedingt realisieren.
Zusammenfassend gilt zu sagen, dass man anhand
dieser Auflistung von Denkanstößen mit kleinen Maßnahmen
durchaus spürbare Einsparungen erzielen kann.
Gehen Sie in Ihren Keller und durchforsten Sie Ihre Anlagen
nach diesen brachliegenden Potenzialen! Unsere
Umwelt und Ihr Geldbeutel werden es Ihnen danken.
INFO
Wichtiger Hinweis: Infektionsvermeidung hat höchste Priorität!
Bei allen berechtigten Bemühungen schnellstmöglich Energie- und Betriebskosten in unseren Bädern einzusparen,
muss die Vermeidung von möglichen Infektionen nach wie vor eine hohe Priorität behalten. Zumindest bei
einigen der vorgeschlagenen Maßnahmen können bei einer fehlerhaften Ausführung oder bei einer unzureichenden
Anlagentechnik zusätzliche mikrobiologische Belastungen oder Schäden entstehen. Zum „Gang in den Keller“
gehört dazu für jede/n Schwimmbadbetreiber/in ein hohes Maß an Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein.
Wichtige Hilfsmittel sind der Durchströmungstest bzw. Färbeversuche gemäß DGfdB R 65.04, Kenntnisse der
Anlagenhydraulik und Verfahrenstechnik sowie die regelmäßigen Wasseruntersuchungen gemäß Vorgaben der
DIN 19643. Auch kann es sinnvoll sein, nicht sämtliche Maßnahmen gleichzeitig umzusetzen, sondern nacheinander
und mit zwischenzeitlicher Erfolgskontrolle auch in Bezug auf die Wasserqualität. Sonst wird u. U. der
Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung der Einzelmaßnahmen nur noch schwer erkennbar.
Stefan Mersmann, Obmann des Arbeitskreises Wasseraufbereitung der DGfdB
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 585
Europäische Norm für
Elektrolyseanlagen EN 17818
– Fluch oder Segen?
Entwickelt sich mit Elektrolyseanlagen ein neuer (alter) Trend, und was spielen die Normen als allgemein anerkannte
Regeln der Technik für eine Rolle? Und hatten wir nicht gerade erst eine nationale DIN-Norm für
Elektrolyseanlagen? Dieser Beitrag soll die Entstehung und Notwendigkeit der europäischen Norm aufzeigen
und Fragen beantworten.
Autoren:
Alexander Reuß, Ospa Schwimmbadtechnik, Mutlangen, Obmann des CEN TC 164 / WG 16
„In-situ hergestellte Biozide“, und Thomas Beutel, Lutz-Jesco GmbH, Wedemark, Arbeitskreisleiter
des NA 119-07-13-01 AK EN für Anlagen zur In-situ-Erzeugung und Dosierung
von Bioziden zur Wasserbehandlung
Die im Text vorkommenden Gender-Formen sind auf Wunsch
der Redaktion nachträglich eingefügt worden.
Zur Sicherung der Hygiene von Schwimm- und Badebeckenwasser
werden seit Jahrzehnten – auch durch
das Infektionsschutzgesetz geboten – Desinfektionsmittel
(vor allem Chlorprodukte und Chlorungsverfahren,
aber auch Ozon oder Brom oder Kombinationen der vorgenannten)
eingesetzt. Da der Prozess eine Desinfektion
beinhaltet, bei der lebendes Material abgetötet wird, also
eine abtötende (biozide) Wirkung entfaltet wird, handelt
es sich bei den eingesetzten Desinfektionsmitteln entsprechend
um Biozide.
Als solche unterliegen sie der EU-Biozidverordnung
528/2012 1)2) und sind als Wirkstoffe bzw. Biozidprodukte
seit dem 1. September 2013 genehmigungs- und zulassungspflichtig.
Dabei sieht die Verordnung Zulassungspflichten
nicht nur für fertig konfektioniert bezogene
Desinfektionsmittel vor, sondern auch für vor Ort hergestellte,
sog. in-situ erzeugte Wirkstoffe bzw. deren Vorläufersubstanzen
(sog. Präkursoren). Durch das Inkrafttreten
dieser Verordnung haben sich für das Badewesen
einige gravierende Änderungen für die Bereitstellung auf
dem Markt und die Verwendung von Desinfektionsmitteln
in der EU ergeben, denn u. a. wurden die Definition
eines Biozidprodukts und der Regelungsrahmen des Biozidrechts
in der Form erweitert, dass vormals wenig bis
gar nicht betroffene Desinfektionsmittel und/oder deren
Vorläuferstoffe nun unter den Rahmen der Biozidverordnung
fallen.
DIN 19693 als Vorläufer zur europäischen Norm
Das Inkrafttreten der EU-Biozidverordnung 528/2012
hat alle Branchen, in denen die Desinfektion mit unterschiedlichen
Desinfektionsmitteln, so eben auch Chlor,
zur Anwendung kommen, stark in Aufruhr versetzt, gar in
Bedrängnis gebracht. Jahrzehntelang bewährte Desinfektionsverfahren
und -stoffe wurden und werden
durch sie bezüglich Wirksamkeit sowie Öko- und Humantoxizität
auf den Prüfstand gestellt. So ist auch die Aufbereitung
von Schwimm- und Badebeckenwasser mit
den hier eingesetzten Desinfektionsmitteln Chlor (sowohl
vor Ort erzeugt als auch in fertigen Gebinden geliefert),
Ozon sowie Ozon-Brom betroffen.
Als besondere Herausforderung des zweistufigen Verfahrens
der Wirkstoffgenehmigung und der Biozidproduktzulassung
hat sich bei in-situ erzeugten Produkten
586 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
nicht nur die Definition der Wirkstoffe und Biozidprodukte
herausgestellt (Ist der Wirkstoff Chlorgas, Natriumhypochlorit
oder die Hypochlorige Säure?), sondern auch
die Frage, was das eigentliche Biozidprodukt ist. Das
hängt nämlich nicht nur davon ab, wie man den Gesetzestext
juristisch interpretiert, sondern auch davon, ob
der Vorläuferstoff, aus dem das Desinfektionsmittel hergestellt
wird, zum einen gezielt für diesen Zweck auf den
Markt gebracht wird oder nicht (z. B. Salz für die Elektrolyse
oder für die Enthärtung), zum anderen ob er überhaupt
auf den Markt gebracht werden kann (z. B. Luftsauerstoff
für die Ozonerzeugung). Des Weiteren muss
– obwohl Biozid-Erzeugungsanlagen selbst nicht Gegenstand
der Verordnung sind – im Zulassungsprozess auch
der Herstellungsprozess als solcher berücksichtigt werden,
denn es existieren z. B. unzählige Elektrolyseanlagen
unterschiedlichen Typs mit unterschiedlichen Verfahrensweisen
und daher auch verschiedene Produkte
mit – zumindest formal – potenziell unterschiedlicher
Wirkungsweise und unterschiedlichem toxikologischem
Gefährdungspotenzial, was die Erzeugung möglicher
Synthese- und Desinfektionsnebenprodukte angeht.
In diesem Konglomerat aus unterschiedlichen Lesarten
der Verordnung, mangelnden konkreten bzw. widersprüchlichen
Umsetzungsanweisungen seitens der Behörden,
den jahrelangen Verzögerungen bei den Wirkstoffgenehmigungen
sowie dem Umstand, dass der
ganze Prozess wenig öffentlich transparent, sondern
mehr oder weniger hinter verschlossenen Türen ausdiskutiert
wird, bestand immer die Gefahr, dass
schlimmstenfalls jedes einzelne Gerät, zumindest aber
jeder Gerätetyp einer eigenen Zulassung bedurft hätte.
Dies hätte den meisten Anlagen (und auch manchem
Hersteller oder auch Betreiber) den ökonomischen Todesstoß
versetzt. Als Kompromisslösung aus dem jahrelangen
Wirken der Vertreter:innen der figawa, der Deutschen
Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) sowie des
Bundesverbandes Schwimmbad & Wellness (bsw) und
anderer Verbände 3) konnte u. a. erreicht werden, dass die
Behörden dem Vorschlag folgten, Normen in dem Zulassungsprozess
zu berücksichtigen. Das Erfüllen einer
technischen Norm mit speziellen Prüfanforderungen an
die Geräte ist als Grundvoraussetzung der Zulassung
einzustufen und vermeidet somit Einzelzulassungen für
diese Geräte.
Nachträgliche
Rutschsicherheit
Vom Beckenrand über den Wellnessbereich zur
Umkleide und jedem rutschigen Boden -
Mit AntiSlide wird jede Oberfläche garantiert
rutschsicher und die Optik bleibt erhalten.
Kontaktieren Sie uns für Muster und Angebote:
Tel: 0721 – 915 814 92
info@antislide.de – www.antislide.de
Unser Dienstleistungsteam ist europaweit für Sie da!
Zu diesem Zweck wurde zunächst national die DIN
19693 „Anlagen zur Wasserbehandlung – In-situ-Erzeugung
von Bioziden – Aktives Chlor hergestellt aus
Natriumchlorid durch Elektrolyse“ 4) mit Mindestanforderungen
an Anlagen und Geräte, die zur Desinfektion
und Oxidation von Inhaltsstoffen in Wasser und/oder
wasserberührenden Oberflächen dienen und mittels
elektrochemischer Verfahren vor Ort (in-situ) erzeugt
und in Lösung gebracht werden, erstellt. Diese Norm
gilt neben der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
auch für die Aufbereitung von Wasser
für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) sowie für
weitere Anwendungen wie z. B. Kühlwasser, Tränke und
Gießwasser, Prozesswasser, Abwasser, Oberflächendesinfektion
und Anlagendesinfektion von Enthärtern
entsprechend der Produktarten 1 bis 5, 11 und 12 der
Biozidverordnung. Die DIN 19693 soll somit Hersteller,
Betreiber und zuständige Behörden im Rahmen der an-
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 587
stehenden Zulassungsverfahren unterstützen und ist
als allgemein anerkannte Regel der Technik zitierbar.
Für die Anwendung im Schwimmbad sind alle in der
DIN 19643 aufgeführten Elektrolyseverfahren wie z. B.
„Desinfektionsanlagen mit Chlorgas, elektrolytisch hergestellt
am Verwendungsort“ enthalten.
Einspruchsverfahren zur EN 17818 läuft
Um aber im Zulassungsprozess einer europäischen Biozidproduktzulassung
Verwendung finden zu können, war
es notwendig, eine entsprechende europäische Norm zu
erstellen. Dazu wurde von der deutschen Delegation über
das DIN die vorliegende DIN 19693 als Vorlage eingereicht
und im Jahr 2020 mit der Erarbeitung einer europäischen
Norm begonnen. Der Entwurf dieser Norm mit der Bezeichnung
E EN 17818 „Anlagen zur In-situ Erzeugung
von Bioziden – Aktives Chlor hergestellt aus Natriumchlorid
durch Elektrolyse“ ist nun veröffentlicht worden 5) ,
die Einsprüche und Kommentare werden im September
dieses Jahres bearbeitet und eingearbeitet werden, sodass
im Frühjahr 2023 mit der Veröffentlichung der Norm
gerechnet werden kann.
Inhaltlich ist die Norm EN 17818 sehr stark an die DIN
19693 angelehnt, was nicht verwundern kann, schließlich
war Letztgenannte die Vorlage. Die europäische Variante
stellt in einigen Punkten, so z. B: in der logischen Struktur
des Dokuments und auch in manchen Darstellungen
eine Verbesserung gegenüber der deutschen Vorlage
dar. Auch konnten kleinere, im Nachhinein aufgefallene
Fehler oder Ungenauigkeiten nachgebessert werden.
Dies ist insofern bemerkenswert, da es sich gemäß bisherigen
Erfahrungen der Autoren normalerweise genau
umgekehrt verhält, nämlich dass die deutsche Vorlage
mit seinen hohen Anforderungen im europäischen Normungsprozess
ob der unterschiedlichen Sichtweisen
und/oder Aufbereitungstraditionen in anderen Ländern
Kompetente Hygiene-Dienstleistungen
aus einer Hand !
Mit dem LVHT-Institut an Ihrer Seite
stellen Sie die einwandfreie Qualität sicher von
• Schwimm- und Badebeckenwasser,
• Trinkwasser nach TrinkwV,
• Betriebswässer sowie
• Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen nach § 42 BImSchV.
erfüllen Sie die Hygieneanforderungen gemäß DIN 19643 und
die Empfehlung des Umweltbundesamtes mustergültig.
LVHT – kompetent und zuverlässig von Anfang an
Was können wir für Sie tun?
· Bleichstraße 6 · 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon (0208) 30 56 79 0 · www.lvht.de · info@lvht.de
Das -Institut ...
• untersucht Wasser- und Trinkwasser, ✔
• erstellt Gefährdungsanalysen, ✔
• führt Untersuchungen gemäß § 42 BImSchV und ✔
• Hygiene-Erstinspektionen nach VDI 6022/6023 sowie ✔
• Funktionsprüfungen gemäß Merkblatt 65.04 durch ✔
• und begleitet Schwimmbäder hygienisch-technologisch. ✔
Von der DAkkS nach
DIN EN ISO/IEC 17025
akkreditiertes Prüflaboratorium
Akkreditierte
Untersuchungen
nach § 42 BImSchV
Lehr- und Versuchsgesellschaft für innovative Hygienetechnik GmbH
Institut für angewandte Bau- und Bäderhygiene
Überwachen + Untersuchen + Begutachten + Beraten + Empfehlen =
588 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
eher verwässert wird. In diesem Fall aber fand die deutsche
Vorlage eine recht breite Akzeptanz.
bzw. zu umgehen. Dies führte zu erheblichen Konflikten
und Verzögerungen in der Bearbeitung des Normentwurfs.
Streit um Elektrolyseeinheiten in Enthärtern
Eine unerwartete Hürde stellten im europäischen Normungsprozess
die Anforderungen an die Elektrolyseeinheiten
in Enthärtern dar. Auf dem deutschen Markt ist es
seit Jahren üblich und Stand der Technik, Enthärtungsanlagen
mit Elektrolyseeinheiten zur Desinfektion selbiger
Anlagen auszustatten und auf dem Markt bereitzustellen.
In vielen anderen europäischen Ländern ist das aber keineswegs
so und der Umstand, dass Enthärter in der DIN
19693, also der Vorlage zur EN 17818, recht häufig Erwähnung
findet, wurde insbesondere von einigen Vertretern
der UNI (Italien) und des BSI (Großbritannien) als Versuch
Deutschlands gewertet, Elektrolyseeinheiten in Enthärtern
„durch die Hintertür“ auf dem europäischen Markt zu
etablieren und die EN 14743 11) (Enthärter) „aufzuweichen“
Um eine solche vermeintliche Etablierung zu verhindern,
wurde die Legitimierung der WG 16 im TC 164, Normen zu
verfassen, die über die Wasseraufbereitung hinausgehen,
in Zweifel gezogen. Auch den Nutzen einer Desinfektion von
Enthärtern wollte man – wie Jahre zuvor bei der Erstellung
der EN 14743 auf der Grundlage der DIN 19636 – diskutieren,
was aber nicht Aufgabe des Normungsgremiums ist und
war. Die Desinfektion des Enthärtermaterials, so die Argumentation
jener Vertreter von UNI und BSI, sei kein Thema
der Desinfektion von Wasser, sondern der Desinfektion von
Oberflächen. Eine Inkludierung von Themen außerhalb der
Wasseraufbereitung sei aber nicht zulässig und alle Hinweise
auf Elektrolyseeinheiten in Enthärtern seien zu entfernen.
Zudem würden mit Erstellung einer Norm für Anwendungen
außerhalb der Wasseraufbereitung die Experten
ebenjener Anwendungen übergangen. Ein Entfernen von
Werden Sie Abonnent:in, ...
... lesen Sie jeden Monat Aktuelles aus der Bäderbranche und finden Sie Ihren
Traumjob oder Personal in unserem umfangreichen Stellenmarkt!
Sie interessieren sich
Sie interessieren sich
für ein Abo?
für ein Abo?
Ihre Ansprechpartnerin:
K 4358
K 4358
K 4358
www.baederportal.com
www.baederportal.com
www.baederportal.com
Archiv des
Badewesens
Archiv des
Badewesens
Neubau nach
Naturkatastrophe
pril 2020
04 | April 2020
Archiv des
Badewesens
Neubau nach
Naturkatastrophe
Der Sportkomplex
„Badylon“ in Freilassing
Der Sportkomplex
„Badylon“ in Freilassing
04 | April 2020
Neubau nach
Naturkatastrophe
Themenschwerpunkt
Bäderbetrieb
Der Sportkomplex
„Badylon“ in Freilassing
Themenschwerpunkt
Bäderbetrieb
Corporate Identity | Stichtag für Kassen
ohne TSE | das „Projekt 500“ der DGfdB
Corporate Identity | Stichtag für Kassen
ohne TSE | das „Projekt 500“ der DGfdB
Themenschwerpunkt
Bäderbetrieb
Corporate Identity | Stichtag für Kassen
ohne TSE | das „Projekt 500“ der DGfdB
04 | April 2020
Gesundheit
im Fokus
Gesundheit
im Fokus
04 | Mai 2020
Gesundheit
im Fokus
Sauna gegen Hitzestress | Akustik-
Maßnahmen gegen Lärm
Sauna gegen Hitzestress | Akustik-
Maßnahmen gegen Lärm
Sauna gegen Hitzestress | Akustik-
Maßnahmen gegen Lärm
DLRG-Statistik
2019
04 | Juni 2020
DLRG-Statistik
2019
DLRG-Statistik
2019
100 Ertrinkungstote weniger
als im Vorjahr
100 Ertrinkungstote weniger
als im Vorjahr
100 Ertrinkungstote weniger
als im Vorjahr
12 Ausgaben für
95 €
Mini-Abo für
20 €
Annegret Jähner
Annegret Jähner
0201 87969-18
a.jaehner@baederportal.com
0201 87969-18
a.jaehner@baederportal.com
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 589
seit rund 50 Jahren
Enthärtungsanlagen aus dem Geltungsbereich der Norm
würde aber bedeuten, dass sie für ebenjene nicht gelte und
somit könnte die Norm für Elektrolyseeinheiten in Enthärtern
nicht verwendet werden. Außerdem hätte dieses Vorgehen
Tür und Tor für weitere Forderungen nach separaten
Normen für unterschiedliche Anwendungen geöffnet.
Schwimmbeckenabdeckungen
Diese Forderung stellte daher ein sehr großes Hindernis
dar, denn es ist zwar richtig, dass der mit der Erarbeitung
der Norm betraute Normausschuss WG 16 zur CEN/TC 164
– also zur Wasseraufbereitung – gehört, aber es war von
Anfang an klar gewesen, dass dieser Normausschuss die
entstehende Norm auch stellvertretend für andere Anwendungen
erstellen würde, da sich Elektrolyseanlagen
(oft ein und dasselbe Gerät) zum einen nicht nur auf die Anwendung
in der Wasseraufbereitung beschränken und zum
anderen die Norm möglichst alle Anwendungen abdecken
soll, da sonst jeder Anwendungsbereich seine eigenen Normen
kreieren müsste, was nicht nur Jahre dauern und somit
den ganzen zuvor erläuterten Zulassungsprozess gemäß
Biozidverordnung torpedieren oder zumindest stark verzögern
würde, sondern darüber hinaus das Risiko bergen
würde, dass in diesen jeweiligen Normen – von teilweise
unterschiedlichen Expert:innen erstellt – unterschiedliche
Anforderungen gestellt würden. Darüber hinaus ist es so,
dass die Mitglieder des Normungsgremiums meist selbst
Hersteller von Elektrolyseanlagen sind und somit auch mit
Anwendungen (ihrer jeweiligen Anlagen) außerhalb der
Wasseraufbereitung ebenfalls sehr vertraut sind.
Sparen Sie
wichtige Ressourcen
und Kosten in der Energiekrise!
Eine Abdeckung von swimroll kann sich
bereits nach 1,5 Jahren amortisieren!
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose
Amortisations-Rechnung!
Sparpotential
Im ursprünglichen Normungsantrag durch das DIN war
zwar tatsächlich festgestellt worden, dass der Anwendungsbereich
der zu erstellenden Normen (Chlor, Ozon,
Chlordioxid usw.), nämlich die Aufbereitung von Trinkwasser
sowie Schwimm- und Badebeckenwasser, der
Hauptanwendungsbereich sein sollte. Allerdings sollten
diese Normen auch für andere Anwendungen desselben
Geräts offen sein, wie z.B. die Behandlung von Luft mit
Ozon oder die Desinfektion von Oberflächen mit Chlor.
In sämtlichen Arbeitsgruppen des TC 164 wurde die Erstellung
der angedachten Normenreihe abgelehnt, da der
deutsche Vorschlag darauf abzielte, Normen für Geräte
und nicht für die jeweilige Behandlung zu erarbeiten. Das
ginge über die jeweiligen Anwendungsbereiche der bestehenden
Arbeitsgruppen hinaus, weshalb die Schaffung
Thomas Herrmann GmbH
Höfer-Ohl 12 · 51645 Gummersbach
Tel.: 02261 - 66258 · Fax 02261 - 21741
info@swimroll.de · www.swimroll.de
590 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
einer neuen Arbeitsgruppe beschlossen wurde, die sich mit
der Erstellung von Normen für In-situ-Geräte unter Einbeziehung
sämtlicher Anwendungen beschäftigen sollte.
Es war also von Anfang an klar gewesen, dass Geräte zur
Unterstützung der BPR-Zulassung genormt werden, die
zwar hauptsächlich zur Wasseraufbereitung (Schwimmbad
und Trinkwasser) eingesetzt werden, aber nicht auf
diese Anwendungsbereiche beschränkt sein sollten. Diese
vorhergehenden Entscheidungen waren auch durch UNI und
BSI unterstützt oder zumindest nicht abgelehnt worden.
Die Vor- und Nachteile der Anwendung der Geräte in
verschiedenen Bereichen sind nicht Teil der Norm. Aber
generell sind die „Türen“ für verschiedene Anwendungsbereiche
immer „offen“. Diese Norm verpflichtet in keiner
Weise dazu, Elektrolysegeräte in Enthärtern vorzusehen.
Der Normentwurf beschreibt lediglich die Elektrolysetechnologie
und schränkt die Anwendungsbereiche
nicht ein, sodass die Möglichkeit besteht, sie in Enthärtern
oder anderen Anwendungen einzusetzen.
Da die Argumentation der britischen und italienischen
Repräsentanten, die Norm dürfe nur Themen der Wasseraufbereitung
berühren, nicht griff, bemängelte man nun,
dass keine spezifischen Qualitätsanforderungen an das
hergestellte Chlor und keine sonstigen Anwendungsparameter
(z. B. maximale oder minimale Konzentrationen)
genannt würden und versuchte so, die Norm für den
Anwendungsbereich „Enthärter“ zu verhindern. Aber
ebenso wie spezifische Anwendungen in dem Normentwurf
nicht behandelt werden, war es auch nicht Aufgabe
des Normenausschusses, spezifische Maximal- oder
Minimalparameter, Nennleistungen, Toleranzen, Reinheiten
u. ä. zu behandeln oder zu definieren. Der Chlor- oder
Ozonbedarf in verschiedenen Anwendungen kann sehr
unterschiedlich sein, sodass es schwierig bis unmöglich
ist, allgemein akzeptable und anwendbare Parameter für
alle Anwendungen zu definieren.
Der Kompromiss, auf den wir uns einigen konnten, war
folgender:
In Anbetracht der Tatsache, dass der Hintergrund der
BPR die Notwendigkeit erzwingt, alle möglichen Anwendungen
von Elektrolysegeräten in einer einzigen Norm
zusammenzufassen, aus Gründen der Einfachheit, der
zeitlichen Beschränkung (Stichtag für die Einreichung
des Dossiers war am 1. Juli dieses Jahres) und um nicht
die Tür für spezifische Normen für jede mögliche Anwendung
für genau dieselben Geräte zu öffnen (dies würde
zu einem völligen Chaos bei der Bewertung des Zulassungsdossiers
für Biozidprodukte gemäß BPR führen),
wurde bei der Entscheidung, diese Norm im TC 164 zu erstellen,
berücksichtigt, dass die meisten Anwendungen
von Elektrolysegeräten tatsächlich unter die Wasseraufbereitung
fallen und dass die meisten an der Ausarbeitung
des vorliegenden Normentwurfs beteiligten Expert:innen
auch Expert:innen für
Anwendungen außerhalb
der Wasseraufbereitung
sind
(z. B. Luftdesinfektion
oder Oberflächendesinfektion).
1
Ein Kompromiss wurde gefunden
Im Lichte dieser Diskussionen und in dem Bestreben, den
von den BSI- und UNI-Experten geäußerten Bedenken
Rechnung zu tragen, wurden separate Sitzungen mit
BSI-Experten abgehalten, um die Unterschiede im Ansatz
unserer gemeinsam erarbeiteten Norm zu klären.
1 | Elektrolyse nach E DIN 19643-1;2022-06 Kapitel 11.2.3.2,
Quelle OSPA
2 | Elektrolyse nach E DIN 19643-1;2022-06 Kapitel 11.2.3.4,
3 | Elektrolyse nach E DIN 19643-1;2022-06 Kapitel 11.2.3.4,
Quelle Lutz-Jesco
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 591
Nun wurde vorgeschlagen,
1. den direkten Verweis auf die Wasseraufbereitung zu
streichen und den Anwendungsbereich breiter zu fassen,
sodass es nicht zu Konflikten mit Anwendungen
wie der Luft- oder Oberflächendesinfektion kommt, die
unter die Wasseraufbereitung subsumiert werden, und
2. separate Produktnormen (z. B. Hypochloritlösung, die
mit In-situ-Geräten gemäß EN 17818 ... für Trinkwasser/
Schwimmbadwasser erzeugt wird) in der WG 9 (oder an
geeigneter Stelle), die die Qualitätsfrage behandeln und
auf die nun bald vorliegende Norm verweisen, zu schaffen.
Dieser Kompromiss fand schließlich die Zustimmung aller.
So ist dem Normungsgremium trotz der fachlich weitestgehenden
Annahme der deutschen Normvorlage der
„Fluch“ der europäischen Normungsarbeit, nämlich sämtliche
nationale Interessen, Traditionen und Philosophien
unter einen Hut zu bringen, ohne die hohen Anforderungen
zu verwässern, am Ende doch nicht ganz erspart geblieben.
Auf der anderen Seite muss man lobend hervorheben,
dass die internationale Zusammenarbeit insgesamt
dennoch erstaunlich gut und schnell funktionierte. Der
Normentwurf konnte nach nur knapp zwei Jahren Bearbeitungszeit
rechtzeitig verabschiedet werden und steht
nun für den Zulassungsprozess nach Biozidverordnung
zur Verfügung. Alle Marktteilnehmer können sich darauf
beziehen und mit der in der Norm beschriebenen Testprozedur
die Normkonformität ihrer Elektrolyseanlagen
belegen, sprich: nachweisen, dass mit ihren Verfahren
keine intolerablen Synthesenebenprodukte entstehen.
Wie in der deutschen DIN 19693, die im AB Archiv des
Badewesens, Ausgabe 03/2021 ausführlich vorgestellt
wurde 6) , sind auch in der europäischen Variante alle für die
Anwendung im Schwimmbad relevanten Elektrolyseverfahren
wie in der E DIN 19643-1:2022-06 7) unter 11.2.3.2
„Desinfektionsanlagen mit Chlorgas, elektrolytisch hergestellt
am Verwendungsort aus Natriumchlorid“ (NaCl
nach DIN 16370 8) , Qualität 1), 11.2.3.4 „Desinfektionsanlagen
mit Natriumhypochlorit-Lösung, elektrolytisch hergestellt
am Verwendungsort aus Natriumchlorid“ (NaCl
nach DIN EN 16401 9) oder DIN EN 16370) sowie 11.2.3.6
„Chlorelektrolyseanlagen im Inline-Betrieb“ (salzhaltiges
Wasser oder Sole hergestellt unter Verwendung von
NaCl, nach DIN EN 16401) genannt, enthalten.
2 3
592 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
Ein Grundsatzartikel über die DIN-gerechten Elektrolyseverfahren
wurde im AB Archiv des Badewesens, Ausgabe
07/2013 10) veröffentlicht. Darin wurden die Elektrolysevorgänge
– die auch in der Norm enthalten und kategorisiert
wurden – vorgestellt und erläutert. Weiterhin
wurden die chemischen und physikalischen Grundlagen
der Elektrolyse dargelegt und abschließend die Abgrenzungen
zu Elektrolyseverfahren aufgezeigt, die nicht in
der Normenreihe DIN 19643 behandelt werden.
In der EN 17818 werden ebenso wie in der DIN 19693 die
Merkmale von Bau- und Funktionsweise, der Einbau von
Anlagen sowie die Prüfung der Dokumentation und der
erzeugten Chlorlösung beschrieben. Der biozide Wirkstoff
„Aktives Chlor hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“
wird vor Ort (in-situ) betriebsbedingt erzeugt und
in Lösung gebracht und dem zu behandelnden Wasser zugegeben.
In der neuen europäischen Norm werden sich
alle in der DIN 19643-1 genannten verschiedenen Anlagentypen
und Erzeugungsvarianten sowie die allgemeinen
und spezifischen Anforderungen an die Bau- und Funktionsweise
wiederfinden. Darüber hinaus werden auch
hier Anforderungen festgelegt, die für die Gewährleistung
eines ordnungsgemäßen Einsatzes erforderlich sind.
Elektrolyseanlagen: ein neuer Trend?
Die regulatorischen Grundlagen für den Einsatz von jeder
Art der Elektrolyseanlagen sind nun gegeben bzw. für den
Biozidzulassungsprozess vorbereitet und es stellt sich
die Frage, ob diese Desinfektionsanlagen zukünftig einen
neuen Trend bei der Auswahl der Desinfektionsverfahren
darstellen. In der Regel sind in vergangenen Betriebsund
Investitionskostenvergleichen Elektrolysesysteme
nicht die günstigsten Verfahren. Die Entscheidungen fielen
oft aus Gründen der Betriebssicherheit, der baulichen
Voraussetzungen oder auch einer gewünschten Wasserqualität.
Ein Argument gegen den Einsatz war, dass die
Ersatzzellen oft sehr teuer und die erreichten Standzeiten
in einigen Anwendungen zu kurz waren. Hier hat sich
in den letzten Jahren eine positive Entwicklung eingestellt
und einige Hersteller geben recht lange Garantien
auf die Zellen. In einer Neubetrachtung der Auswahl der
Desinfektionsverfahren spielt zudem die Verfügbarkeit,
Preisentwicklung, Transportsituation und Nachhaltigkeit
der Ex-situ-Biozide wie Calciumhypochlorit, Natriumhypochlorit
oder Chlorgas eine wesentliche Rolle. Eine eindeutige
Aussage, welches Desinfektionsverfahren für
eine Badewasseraufbereitungsanlage die beste Lösung
ist, kann aber nur nach ganzheitlicher Betrachtung folgender
Punkte getroffen werden:
12), 13)
• Substitutionsbetrachtung
• Investitionsmöglichkeiten
• Betriebskosten
• Wasserqualität Füllwasser
• Betriebspersonal, Betriebssicherheit
Eine Entscheidung kann nur in Zusammenwirkung zwischen
Bauherrn, Fachplaner, Anlagenerrichter und Hersteller
getroffen werden. Elektrolysesysteme werden
nun in den Entscheidungsprozessen aber eine neue Bewertung
bekommen und wir dürfen gespannt sein, ob
sich daraus ein neuer (alter) Trend entwickelt.
Literatur
1) Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und
die Verwendung von Biozidprodukten
2) Dr. Dirk P. Dygutsch: „EU-Biozid-Verordnung”. In: AB Archiv des Badewesens
03/2014, S. 160–169
3) Positionspapier der Verbände Deutsche Gesellschaft für das Badewesen
(DGfdB), Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw), Internationale
Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V. (IAB), European
Waterpark Association (EWA), des Normungsausschusses Wasserwesen
des Deutschen Instituts für Normung (DIN/DVGW NA 119-07-04-01), der
Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS), des
Deutschen Sauna-Bunds (DSB) sowie der Bundesvereinigung der Firmen
im Gas- und Wasserfach (figawa) zu den Auswirkungen der EU-BiozidVO
528/2012, Dezember 2014
4) DIN 19693:2021 „Anlagen zur Wasserbehandlung – In-situ-Erzeugung von
Bioziden – Aktives Chlor hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse”
5) E EN DIN 17818 „Anlagen zur In-situ Erzeugung von Bioziden – Aktives
Chlor hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“
6) Thomas Beutel: „Elektrolyseanlagen: neue normative Anforderungen nach
DIN 19693“. In: AB Archiv des Badewesens 03/2021, S. 230–240
7) E DIN 19643-1:2022-06 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
– Teil 1: Allgemeine Anforderungen”
8) DIN EN 16370 „Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen
Gebrauch — Natriumchlorid zur elektrochemischen Erzeugung von
Chlor vor Ort mittels Membranzellen”
9) DIN EN 16401 „Produkte zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
— Natriumchlorid für den Einsatz in Anlagen zur elektrochemischen
Erzeugung von Chlor”
10) Dr. Dirk P. Dygutsch, Thomas Beutel und Alexander Reuß: „Schwimm- und
Badebeckenwasserdesinfektion unter Verwendung von Elektrolyseanlagen”.
In: AB Archiv des Badewesens 07/2013, S. 428–437
11) DIN EN 14743:2007-09 „Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb
von Gebäuden – Enthärter – Anforderungen an Ausführung, Sicherheit
und Prüfung”
12) Simon Schnitzler: „Substitutionsprüfung – einfach und sicher“. In: AB Archiv
des Badewesens 10/2015, S. 611–627
13) Dr. Robert Kellner und Hans Kübler: „Prüfung der Substitutionsverpflichtung
der Gefahrstoffverordnung“. In: AB Archiv des Badewesens 12/2010,
S. 801–806
PROFESSIONELLE
TECHNIK FÜR
PROFESSIONELLE
ANWENDER
Perfekt aufeinander abgestimmte Ospa-System-Technik bietet
Ihnen maximale Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit
sowie ein unverwächselbares Badeerlebnis für Ihre Gäste.
Ospa-Mehrschichtfilter und Ospa-BlueClear ® -Anlagen
erfüllen die Anforderungen nach DIN 19643
Maximal natürliches Schwimmbadwasser
Geringer Personalaufwand dank automatischer Regelung
über Ospa-BlueControl ®
Mit Webserver und Schnittstellen für die Gebäudetechnik
Tauchen Sie ein in die Welt von Ospa
unter www.ospa.info
MADE IN GERMANY
594 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
Technische Selbstverwaltung oder
gesetzliche Vorgaben durch Verordnungen
– Eine Frage der Branche?
Autor: Thomas Beutel,
Lutz-Jesco GmbH, Wedemark
GESETZ
Die Technische Selbstverwaltung wird im Bereich der Trinkwasserversorgung
seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert.
Hier werden durch allgemein anerkannte Regeln der Technik
(a. a. R. d. T.) technische Details vorgegeben. Anders ist dies
bspw. im Straßenverkehr. Hier wird in einem Gesetz bzw. einer
Verordnung, der Straßenverkehrsordnung (StVO), detailliert
festgelegt, wie man sich zu verhalten hat und welche Regeln
im Detail einzuhalten sind. Auch dieser Weg hat sich bewährt.
Welcher Weg ist nun aber für das Badewesen besser geeignet?
NORMUNG
DGUV
VORSCHRIFT
a. a. R. d. T.
STAATLICHES
REGELWERK
STAND
DER WISSEN-
SCHAFT
VERODNUNG
VDI
Ein Blick zu unseren Nachbarn nach Österreich zeigt,
dass auch in unserer Branche ein Gesetz funktioniert. In
Österreich gibt es seit dem 6. Mai 1976 ein Bundesgesetz
über Hygiene in Bädern und Sauna-Anlagen (Bäderhygienegesetz,
StF: BGBl. Nr. 254/1976) 1) , das später noch
konkretisiert wurde durch die Bäderhygieneverordnung
(BHygV 2012) 2) , in der weitere Details geregelt werden.
Gesetze haben eine hohe rechtliche Verbindlichkeit und
sehen für Überprüfungen sowie für Planung, Bau und
Betrieb eindeutige, klare Regeln vor. Das Nichteinhalten
von Gesetzen kann zudem durch ein Ordnungsgeld sanktioniert
werden. Nachteilig ist hier, dass eine Abweichung,
z. B. durch Einführung neuer Techniken, stark erschwert
ist und somit Entwicklungen auch bei Verbesserungen
der Effizienz schlichtweg nicht stattfinden.
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 595
Begriffsbestimmungen
Bevor wir etwas tiefer in die Thematik einsteigen, sollten
erst einmal die wesentlichen Begriffe erläutert werden.
Gesetze
Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben
einer Gemeinschaft. Gesetze werden durch
das Gesetzgebungsverfahren, das die Verfassung vorschreibt,
vom Bundestag oder einem Landesparlament
verabschiedet. Die Verfassung ist das höchste Recht, ihm
ordnen sich die formellen Gesetze unter, wobei Bundesrecht
Vorrang vor Landesrecht hat. Rechtsverordnungen
und Satzungen stehen darunter. Die Legislative hat die ihr
zugewiesene Gesetzgebungskompetenz. Daher bezeichnet
man den Vorgang der Gesetzgebung als Rechtsetzung
– im Gegensatz zur Rechtsprechung als der Entscheidung
von Rechtsstreitigkeiten durch die Gerichte (Judikative)
und dem Gesetzesvollzug durch die Verwaltungsbehörden
(Exekutive).
Verordnungen
Verordnungen sind rechtsverbindliche Regelungen, die
festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind, da
in den Gesetzen nur festgelegt ist, was passieren soll.
Sie werden auch „Rechtsverordnungen“ genannt und
von den Verwaltungen erlassen.
DGUV Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind ein autonomes
(unabhängiges) Recht der Unfallversicherungsträger
nach Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) 3) . Für die
Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften besteht
die rechtsverbindliche Pflicht zur Einhaltung.
Staatliches Regelwerk
Das staatliche Regelwerk ist ein untergesetzliches Regelwerk,
das Gesetze und Verordnungen praxisgerecht konkretisiert.
Technische Regeln des Staates geben den Stand
der Technik in Fragen des Produktsicherheitsgesetzes
(ProdSG) 4) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 5) sowie
seiner Verordnungen wieder und werden von Arbeitsausschüssen
des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) 6) erarbeitet. Die Geschäfte der themenspezifischen
Ausschüsse werden von der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 7) geführt.
Hierzu wurden sechs Ausschüsse eingerichtet:
• Ausschuss für Arbeitsmedizin – AfAMed
• Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA
• Ausschuss für Betriebssicherheit – ABS
• Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe – ABAS
• Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS
• Ausschuss für Produktsicherheit – AfPS
Stand der Wissenschaft
Der Stand der Wissenschaft ist die wissenschaftstheoretische
und philosophische Zusammenfassung der jeweils
gegenwärtigen Erkenntnisse einer Wissenschaft
oder aller Wissenschaften. Er beinhaltet die höchsten
und modernsten technischen Lösungen.
Stand der Technik
Der Stand der Technik ist der bekannte technische Entwicklungsstand
und schließt die darauf basierenden
technischen Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten
praktischen Ziels ein. Auf eine Bewährung
und Durchsetzung in der Praxis kommt es nicht an, weshalb
mit dem Begriff regelmäßig höhere technische Anforderungen
beschrieben und technische Innovationen
schneller aufgegriffen werden können.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a. a. R. d. T.)
Anerkannte technische Regeln sind diejenigen Prinzipien
und Lösungen, die in der Praxis erprobt und ausreichend
lang bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker
durchgesetzt haben sowie von Fachleuten anerkannt
werden.
Normung
Zur Konkretisierung der im europäischen und deutschen
Regelwerk genannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen
werden Empfehlungen in Form von Normen
auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse
und Erfahrungen veröffentlicht.
Die Organisation und Durchführung der Normungsarbeit
in Deutschland obliegt u. a. dem Deutschen
Institut für Normung e. V. (DIN) 8) . In dessen Ausschüssen
sitzen Fachleute aus Unternehmen, Handel, Hochschulen,
Verbraucherkreisen, Handwerk, Prüfinstituten
und Behörden. Neben deutschen Normen (veröffentlicht
als DIN-Norm) werden auch Normen auf europäischer
596 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
Gesetze
BGB,IfSG
Staatliche Hoheit
Selbstverwaltung der
interessierten
Kreise
Verordnungen,
Bund und Länder, DGUV-V
TRBS, TRGS, ASR, DGUV-R
staatliche Regelwerke
Allgemein anerkannter Stand der Technik,
ISO, EN, DIN, VDE, VDI
Öffentlich Zugänglich
Nicht offen
Zugänglich
Detaillierungsgrad
Regelwerke der Fachverbände
Merkblätter, DVGW, DGfdB-R
Informationen der Regelwerksgeber und Fachverbände
BGI/GUV-I, DGfdB-A
Verbindlichkeit
Regelungspyramide
Anzahl der Regelungen
Ebene bzw. internationaler Ebene erarbeitet (EN- bzw.
ISO-Normen). Ihr Ursprung wird im Namen einer Norm
deutlich. Eine DIN EN ISO z. B. wurde international erarbeitet
und anschließend in die europäische und deutsche
Normung übernommen. Die Grundlage der Normung wird
in der Normenreihe E DIN 820-1 9) beschrieben.
VDI-Richtlinien
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 10) hat ein eigenständiges
technisches Regelwerk aufgebaut. Die darin
enthaltenen ca. 2 000 VDI-Richtlinien werden von Expert:innen
aus Industrie und Wissenschaft erarbeitet.
VDI-Richtlinien stellen anerkannte Regeln der Technik dar.
Regelwerke der Fachverbände
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
(DGfdB) 11) erstellt branchenspezifische technische Regeln,
die alle o. g. Anforderungen weiter und sehr spezifisch
konkretisieren. Die Erarbeitung der Regelwerke erfolgt
nach DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das Regelwerk der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“ 12)
Rechtsverbindliche Schutzziele und staatliches
Regelwerk im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Schutz der menschlichen Gesundheit hat in Deutschland
einen sehr hohen politischen und gesellschaftlichen
Stellenwert. Staatliche Institutionen und Betreiber:innen
stehen in der Verantwortung, diesen Schutz vorsorgend
und nachhaltig zu gewährleisten. Gesetze regeln die
grundlegenden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
allgemein, hierzu gehören das Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) 13) oder auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) 14) .
Die hier genannten Rahmenregeln oder Schutzziele erfordern
eine Auslegung in der Praxis. Für die verschiedenen
Bereiche konkretisieren staatliche Verordnungen [z. B. die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 15) oder die Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) 16) ] die gesetzlichen Pflichten.
Parallel dazu haben die Unfallversicherungsträger
das Recht, durch DGUV Vorschriften [Unfallverhütungsvorschriften
(UVV)] 17) ebenfalls weitere Konkretisierungen
für ihre branchenbezogenen Zuständigkeitsbereiche zu
erlassen. Die DGUV-Vorschriften gibt es allerdings nur
ergänzend zum staatlichen Regelwerk, die Anzahl dieser
Vorschriften ist deutlich reduziert worden.
2006 verabschiedete die Arbeits- und Sozialministerkonferenz
die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
18) mit dem Ziel, ein transparentes, schlankes und von
Doppelregelungen und Widersprüchen freies System der
Vorschriften und Regeln aufzubauen und zu etablieren.
Vorrang hat dabei das staatliche Recht. Gesetze, staatliche
Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und DGUV Vorschriften
haben einen rechtsverbindlichen Charakter. Ihre
Einhaltung wird von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
auf Länderebene und von den Unfallversicherungsträgern
in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrolliert. Im Rahmen
des IfSG obliegt die Kontrolle den Gesundheitsämtern.
In einem Urteil wurde eine Bezugnahme der Gesundheitsbehörden
auf die DIN 19643 19) in besonderem Maße
unterstützt:
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 597
„Den Gesundheitsbehörden ist es bei Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgabe nicht verwehrt auf die
wissenschaftlichen Erkenntnisse von Fachleuten,
die an der Erstellung der DIN 19643 mitgewirkt
haben, und die in diesem Regelwerk festgeschrieben
sind, zurückzugreifen“.
VGH München 3.2.2003 - AN 4 K 12.01499 20)
Zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik
(a. a. R. d. T.) zählen die Normen und andere Regeln der
Technik, z. B. VDI-Richtlinien oder Regelwerke der Fachverbände
wie bspw. DGfdB oder DVGW 21) . Sie sind ergänzend
zu den staatlichen Regeln zu berücksichtigen,
und sie bieten damit Möglichkeiten, um Sicherheit und
Gesundheitsschutz in guter Qualität zu erreichen. Dazu
passen zwei Entscheidungen des OLG Köln sowie des
LG Mannheim:
„Die ‚Bestimmungen‘ des ‚Fachverbandes‘ DVGW genießen
aber hohes Ansehen und gelten (ähnlich wie
DIN-Normen) als eine schriftliche Fixierung der anerkannten
Regeln der Bautechnik, so lange nicht das
Gegenteil sachverständigerseits festgestellt wird.“
OLG Köln 14.2.2008 - AZ. 12 U 121/03 22)
„Das ‚Umweltbundesamt misst dem Fachverband
[DVGW] durchaus die Kompetenz zu, bei der Feststellung
der allgemein anerkannten Regeln der Technik
sachgerecht mitzuwirken‘. Dem Fachverband
‚kommt im Rahmen der gesetzlich angeordneten
Sicherheitsvorkehrungen eine gewichtige Rolle zu‘.
Bedenken ‚überzeugen nicht. Dies gilt insbesondere
für die geschilderten persönlichen Animositäten zwischen
einigen Verantwortlichen im Fachverband‘.“
LG Mannheim 23.10.2014 - AZ. 3 0 17/14 23)
Werden Sie Mitglied!
Sie interessieren sich für
eine Mitgliedschaft?
Ihre Vorteile
Gratis-Abo unserer Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens
Ihre Ansprechpartnerin:
Zugriff auf die Artikeldatenbank mit über 16 000 Artikeln (ab 1906)
Rabatt bei Stellenanzeigen
kostenloser Bezug der DGfdB-Richtlinien und -Arbeitsunterlagen
bzw. 75 % Rabatt für die Mitgliedsgruppen AI, AIII und CI
Informationen über die Verbandsaktivitäten
Einblick in die umfangreiche Urteilssammlung
kostenlose Auskünfte und Sachhinweise
Rabatt beim Besuch unserer Seminare
ermäßigter Eintritt beim Kongress für das Badewesen
Preisvorteil für Kommunen bis 10 000 Einwohner:innen
Sonja Dördelmann
0201 87969-22
s.doerdelmann@baederportal.com
Mitgliedsgruppe BIA für Städte, Gemeinden, kommunale Unternehmungen,
Versorgungsunternehmen oder Bäderbetriebsgesellschaften
mit einer Einwohnerzahl bis 10 000
Jahresbeitrag nur 260 €
598 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
Betriebe haben die Möglichkeit, von den
staatlichen Regeln oder den DGUV-Regeln
abzuweichen, sofern mit anderen
Wegen eine gleiche oder höhere Sicherheit
und Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen
erreicht wird. Voraussetzung ist eine Auseinandersetzung
mit dem Regelwerk, denn es ist mehr als eine
bloße Empfehlung, sondern der von den Fachleuten als
sicherer Mindeststandard bewertete Weg. Eine Abweichung
davon muss sachlich durch die spezielle Arbeitsaufgabe
begründet sein, und das gleiche Schutzniveau
muss erreicht werden. Der Nachweis über die Gleichwertigkeit
bzw. Verbesserung wird durch eine Gefährdungsbeurteilung
erbracht. Die Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV) 24) führt dazu in § 3a „Einrichten und
Betreiben von Arbeitsstätten“ Folgendes aus: „[…] Bei
Einhaltung der bekannt gemachten Regeln (Technische
Regeln für Arbeitsstätten) ist davon auszugehen, dass
die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich
erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln
nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die
gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit
der Beschäftigten erreichen.“
In Deutschland werden die Schutzziele aus dem Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) durch die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) sichergestellt. Gemäß § 4 Abs. 1
BetrSichV dürfen die betroffenen Arbeitsmittel erst Verwendung
finden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
ermittelt hat, dass dies nach dem
aktuellen Stand der Technik sicher ist. Die Anwendung des
Stands der Technik ist also in diesem Fall gesetzlich gefordert.
In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit
(TRBS) 25) , werden die Anforderungen nach dem Stand der
Technik veröffentlicht. Die TRBS stellen die Mindestanforderungen
an Arbeitsmittel dar, soweit sie nicht durch harmonisierte
europäische Richtlinien geregelt sind. Ähnlich
verhält es sich mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) 26) sowie den anderen Technischen Regeln
der Arbeitsausschüsse des BMAS.
Die Wertigkeit der bestehenden Regeln zum Thema
Arbeitsschutz ist also mit der gleichen Aufmerksamkeit
zu beachten wie die der produktbezogenen Richtlinien
und Normen. An dieser Stelle ist es jedoch immer von
!
SAFETY
F
I R S T
hoher Bedeutung, die Schnittstellen
zu beachten und die Regelwerke
nicht zu vermischen.
Verordnung oder technische
Selbstverwaltung?
Mit dieser Frage beschäftigen sich seit vielen Jahren entsprechende
Expert:innen, Ministerien und Behörden, und
so gab es zumindest mal im Jahr 2002 einen Entwurf
einer bundeseinheitlichen Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung
(SchwBadebwV) 27) als Verordnung
über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser,
die als Drucksache 748/02 an den Bundesrat zur Zustimmung
übersendet wurde. Dort war aber vorerst Endstation.
Diese Verordnung wurde nie erlassen und somit wird
bis heute die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser
nur durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.
Die Grundsätze für die Wasserhygiene sind in § 37
Abs. 2 des IfSG als Schutzziel formuliert. Darin heißt es:
„Wasser, das in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern
sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten
Einrichtungen zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt
wird [...] muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch
eine Schädigung der menschlichen Gesundheit,
insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen
ist. Bei Schwimm- oder Badebecken muss die Aufbereitung
des Wassers eine Desinfektion einschließen.“
Das gesetzliche Schutzziel fordert nicht nur den Ausschluss
jeder Gefährdung der menschlichen Gesundheit,
vielmehr muss die Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung
ausgeschlossen sein, was einem sehr hohen
Schutzniveau entspricht. Nach § 37 Abs. 3 und § 39 Abs.
2 IfSG überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung
des Schutzziels. Im § 38 „Erlass von Rechtsverordnungen“
wird in Abs. 1 eine Verordnung für Wasser für den
menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) gefordert und
deren Inhalte beschrieben. Die entsprechende Trinkwasserverordnung
(TVO) 28) wurde am 21. Mai 2001 erlassen
und enthält Begriffsbestimmungen sowie Schutzvorschriften
für das Trinkwasser und löste eine ältere
Verordnung von 1975 ab. Im § 38 Abs. 2 ist die Forderung
nach einer Badewasserverordnung enthalten. Die
Umsetzung ist aber noch nicht in Sicht. In einigen Bundesländern
gibt es Landesverordnungen, wie bspw. in
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 599
Schleswig-Holstein die „Bäderhygieneverordnung“ (BäderhygVO)
29) oder in Thüringen die „Ordnungsbehördliche
Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten
im Freistaat Thüringen“ (BäderOBVO) 30) , und
in Niedersachsen einen Runderlass „Überwachung von
Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen“
(RdErl. d. MS v. 20. 6. 2016) 31) , als
rechtsverbindliche Grundlagen.
der Badebeckenwasserkommission (BWK) 34) des BMG
beim UBA erstellt. Die UBA-Empfehlung ist nicht direkt
rechtsverbindlich, hat jedoch einen hohen verbindlichen
Charakter bei der Erreichung des im IfSG festgesetzten
Schutzziels und wird, wie auch Normen, als antizipiertes
(vorweggenommenes) Sachverständigengutachten
betrachtet. Im Urteil des VG Ansbach wird dies wie folgt
ausgeführt:
Mangels einer bundesweiten Verordnung kommt somit
dem in § 40 genannten gesetzlichen Auftrag an das
Umweltbundesamt (UBA) 32) zur Erstellung von „Konzeptionen
zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung
der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren
Krankheiten zu entwickeln“ eine besondere Bedeutung
zu. Das UBA veröffentlichte 2013 die Empfehlung „Hygieneanforderungen
an Bäder und deren Überwachung“ 33) .
Diese Empfehlung wurde unter Mitarbeit bzw. Anhörung
„Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes haben
also einerseits keine unmittelbare rechtliche
Verbindlichkeit, sie sind jedoch als vorweggenommene
gutachterliche Äußerungen zu werten, die in
allgemeiner Weise die beachtlichen Mindestanforderungen
beschreiben und geeignet sind, die gesetzlichen
Vorgaben auszufüllen.“
VG Ansbach, 18.12.2019 - AN 14 K 18.01646 35)
600 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
Bezüglich der Betrachtung von Normen führt das VG
Würzburg aus:
„Bei den DIN-Normen und den UBA-Empfehlungen
handele es sich um unterschiedliche Regelungsgegenstände
mit unterschiedlichen Zielrichtungen.
Der Betreiber solle sich an die DIN halten. Die Empfehlung
des Umweltbundesamtes diene der Gefahrenabwehr
und beziehe sich im Wesentlichen auf
das Beckenwasser, um der Vorschrift des § 37 IfSG
zu genügen, dass das Beckenwasser so beschaffen
sein müsse, dass eine Gefährdung nicht mehr
zu besorgen sei. Bei der amtlichen Überwachung
müsse mindestens das Beckenwasser den Anforderungen
der Empfehlung des Umweltbundesamtes
entsprechen.“
VG Würzburg, 12.06.2013 - W 6 K 13.37 openjur 36)
gend sind die Änderungen im Bereich von Trinkwasser
auf Grund der EU-Trinkwasserrichtlinie 38) notwendig.
Verwendete Begriffe sollen zudem vereinfacht und harmonisiert
werden. Die Klarstellung des Schutzniveaus
der Wasseraufbereitung in Schwimm- und Badebecken
(§ 37 Absatz 2 Satz 2 IfSG) wurde durch den Verweis auf die
a. a. R. d. T. für Schwimm- und Badebecken in Parallelität
zum § 37 Absatz 2 Satz 3 IfSG für Schwimm- oder Badeteiche
hergestellt. Weiter ist die Einführung des Begriffs
„zuständige Behörde“ (§ 37 Absatz 3 IfSG) anstelle von
Gesundheitsamt vorgesehen, da im Einzelfall eine andere
Behörde als das Gesundheitsamt für die Überwachung
spezieller Aspekte bei den Wasseraufbereitungsanlagen
zuständig sein kann. Die Änderung der Überschrift in
§ 38 von „Erlass von Rechtsverordnungen“ in das Wort
„Verordnungsermächtigung“ führt zu keiner inhaltlichen
Änderung bezüglich der Aufgabenstellung zu einer
Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung.
Nun stellt sich die Frage, ob Normen und andere geeignete
Regelwerke wie die UBA-Empfehlung oder auch
die Regelwerke der DGfdB, erstellt von verschiedenen
Expert:innen aller sog. interessierten Kreise, geeignet
sind, die gesetzlichen Schutzniveaus des IfSG ausreichend
zu bedienen oder ob dies dringend durch eine
Verordnung konkretisiert werden muss. Wie umfassend
müsste so eine Verordnung sein? Heute kann man si cher
sagen, dass die technische Selbstverwaltung über die
DIN 19643 und weitere ca. 150 DIN- und EN-Normen sowie
die Regelwerke der Fachverbände gut funktioniert.
Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man
Gerichtsentscheide sucht und feststellt, dass sehr
wenige strittige Fragen von einem Gericht
entschieden werden müssen. Auch sonst
ist die Bäderlandschaft nicht durch
ständige negative Schlagzeilen
in der Presse und genießt bei der
Bevölkerung ein gutes Ansehen.
Referentenentwurf des IfSG 37)
Derzeit ist das IfSG in Bearbeitung und
ein Referentenentwurf zum Abschnitt 7
„Wasser“ wurde am 9. März
2022 veröffentlicht. Überwie-
Was bedeutet nun die Aufnahme
der a. a. R. d. T. in das IfSG?
Grundsätzlich ändert sich gar nicht so viel, bei Einhaltung
der a. a. R. d. T. ist davon auszugehen, dass die im
IfSG gestellten Anforderungen und Schutzziele erfüllt
sind. Wendet ein/e Betreiber/in diese Regeln nicht an,
so muss er/sie durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit
und den gleichen Schutz erreichen, und eine
Schädigung der menschlichen Gesundheit muss unwahrscheinlich
sein.
Eine Gesundheitsschädigung ist nur dann nicht zu
besorgen, und ein behördliches Einschreiten
zur Sicherstellung der Einhaltung des § 37
Abs. 2 IfSG nicht geboten, wenn hierfür
keine auch noch so wenig naheliegende
Wahrscheinlichkeit
einer Gesundheitsschädigung
besteht. Das bedeutet, dass
nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit
eines Schadenseintritts erforderlich
ist, sondern dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit
geradezu ausgeschlossen
sein muss. Wenn man also bei
Nichteinhaltung der a. a. R. d. T.
aufgrund von menschlicher Er-
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 601
fahrung bei beispielsweiser Anwendung des Stands der
Technik oder Wissenschaft eine gewisse Wahrscheinlichkeit
einer Gesundheitsschädigung ausschließen
kann, ist eine Abweichung zulässig. Die Verbindlichkeit
zur Anwendung der a. a. R. d. T. ist somit als Benchmark
zu verstehen, ob die eigene Betriebsweise die gesetzlichen
und rechtsverbindlichen Schutzziele erreichen
kann. Das Abgleichen einer bestimmten Vorgehensweise
mit den a. a. R. d. T. erhöht somit die Rechtssicherheit
aller Beteiligten deutlich. Auch Planungen von
Neu- oder Umbauten, Sanierungen oder Änderungen
im Betrieb können durch vergleichende Bewertungen
zu den a. a. R. d. T. oder deren Einhaltung Rechtsklarheit
bringen.
25.–28. Oktober 2022
Messe Stuttgart
In einer Studie der Kommission Arbeitsschutz und
Normung (KAN) 39) , gefördert durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS), wurde 2016 die
„Rechtsprechung zu technischen Normen und normenähnlichen
Dokumenten hinsichtlich ihrer Bedeutung
für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ 40) ergründet.
In diesem auf jene Themen eingegrenzten Rechtsbereich
sollten aufschlussreiche Urteile zusammengestellt
und, falls erforderlich, erläutert werden. Dabei
sollte möglichst für jedes Urteil untersucht werden, ob
nur die normativen oder auch informative Inhalte
(z. B. Vorwort, Fußnoten, informative Anhänge, Literaturhinweise)
Berücksichtigung fanden oder es eine Rolle
gespielt hat, welche Kreise bei der Erarbeitung eines
Dokumentes beteiligt gewesen sind (Legitimation des
Dokumentes) und ob festgestellt werden kann, weshalb
bzw. auf welcher Grundlage die einbezogenen Normen
und/oder normenähnlichen Dokumente als tatsächlich
geeignet befunden worden sind, die Rechtsvorschriften
zu erfüllen. Unter Leitung Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas
Wilrich machte sich ein Expertenteam von Mitgliedern
des BMAS, der DGUV, der DKE, des DIN sowie der
KAN an die Arbeit und brachte erstaunliche Erkenntnisse
zu Tage.
Wasser ist unser Element –
Kompetenz unser Angebot.
Erleben Sie innovative Techniktrends und
kreative Design ideen rund um die Themen
Schwimmbad, Sauna und Spa! Tauschen Sie
sich mit ExpertInnen aus, lassen Sie sich
von neuen Produkt- und Themenwelten be -
geistern und freuen Sie sich auf inspirierende
Begegnungen – beim ersten internationalen
Branchentreffpunkt 2022 in Stuttgart!
Jetzt informieren:
www.interbad.de
Zusammenfassung der KAN-Studie
„Nach umfassenden Recherchen lässt sich aus den
relevanten Urteilen in unterschiedlichen Rechtsbereichen
ableiten, dass Normen und normenähnliche Dokumente,
unabhängig von ihrem Status, der Zusammensetzung des
SCHWIMMBAD
SAUNA
SPA
602 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
zuständigen Ausschusses und ihrer formalen Eignung,
zur Begründung von Gerichtsurteilen herangezogen
werden:
sagen empfohlen, wenn es nicht um (technische) Fachfragen
geht, sondern um die dem Gesetzgeber vorbehaltene
Bewertung gegensätzlicher Interessen.
1. Gerichte differenzieren nicht zwischen normativen
und informativen Inhalten eines Dokuments.
• Auch informative Teile wie Vorwort, Anmerkungen,
Erläuterungen, Beiblätter werden herangezogen. In
keinem der untersuchten Urteile wird dieses Heranziehen
begleitet von einer Auseinandersetzung mit
der Art der Normaussage.
• Gerichten geht es vor allem darum, aus dem Gesetz
abgeleitete Ergebnisse durch Aussagen aus Normen
oder normenähnlichen Dokumenten zu untermauern.
Häufig wird dafür nicht einmal die Nummer des dazu
verwendeten Dokumentes genannt, sondern nur die
nützliche Aussage zitiert. In vielen Fällen wird noch
nicht einmal wörtlich zitiert.
• Teilweise ziehen Gerichte auch Normentwürfe, Vornormen,
Beschlüsse, fremdsprachige Normen und
– im Wege der Analogie – nicht unmittelbar passende
Normen heran. Auch das wird nur inhaltlich begründet,
die ‚formale‘ Qualität des herangezogenen
Dokuments oder des betroffenen Abschnitts spielt in
Urteilsbegründungen keine Rolle.
All dies liegt daran, dass für Gerichte auch der normative
Teil eines Dokumentes nur im Sinne eines rechtlich nicht
verbindlichen Regelwerks herangezogen wird. Streng
genommen sind für ein Gericht alle Teile einer Norm ‚informativ‘
– im Gegensatz zu den ‚rechtlich normativen‘
Aussagen gesetzlicher Vorschriften.
2. Gerichte hinterfragen in der Regel nicht, inwieweit
die wesentlich betroffenen Kreise bei der Erarbeitung
beteiligt waren.
• In den meisten Urteilen findet sich zu den an der
Normerstellung beteiligten Kreisen keine Aussage.
• In einigen Urteilen werden jedoch Fachkunde und
Sachverstand der Experten oder die ausgewogene
Zusammensetzung des Ausschusses positiv erwähnt.
Gelegentlich wird hervorgehoben, dass Normen bestimmte
Einzelinteressen widerspiegeln können. Vom BVerwG
wird Zurückhaltung bei der Heranziehung von Normaus-
3. Gerichte übernehmen das Ergebnis bzw. die Inhalte
einer Norm bzw. eines normartigen Dokumentes in
ein Urteil, sofern es in die Systematik der meist unbestimmten
Rechtsvorschriften passt.
• Das Urteil wird durch die herangezogenen Dokumente
nur zusätzlich gerechtfertigt und das schon anderweitig
gefundene Ergebnis unterstützt. Zur Frage,
weswegen eine Norm oder ein normenähnliches Dokument
geeignet ist, eine Rechtsvorschrift zu erfüllen,
wird in den meisten Urteilen nichts gesagt.
• In den Fällen, in denen ausführlicher auf die Eignung
eingegangen wird, geschieht dies auf eher inkohärente
Weise:
· zwischen den Zeilen,
· ausdrücklich behauptet, aber nicht begründet,
· im Grundsatz behauptet, aber gleichzeitig Zweifel
geäußert.
• Aus den Begründungen für oder gegen eine Eignung
lässt auch sich keine Systematik ableiten. Die angetroffene
Vielfalt könnte bestenfalls wie folgt gruppiert
werden:
· Geeignet u. a. wegen: Status des Gremiums; Geeignetem
Normungsverfahren; allgemeinen Eigenschaften
der Normen: Aktualität, Allgemeininteresse
an ihnen, Gefahrenabwehrfunktion, Verständlichkeit
für Laien, Zumutbarkeit der Anwendung; Verwendung
der Norm im Sachverständigen-Gutachten
· Ungeeignet u. a. weil, bestimmte Wertungen dem Gesetzgeber
vorbehalten sind und einzelne Normaussagen
zurückgezogen wurden.“
Die Studie zeigt an vielen sehr interessanten Fallbeispielen,
dass die Judikative (Rechtsprechung) regelmäßig den
a. a. R. d. T. einen unterschiedlich hohen Verbindlichkeitsgrad
attestiert, zugleich aber eine Rechtsverbindlichkeit,
also eine rechtliche Gültigkeit und eine Verpflichtung für die
Beteiligten, abspricht. Jeder sollte demnach die a. a. R. d. T.
kennen und anhand derer prüfen, ob die Anforderungen
eingehalten werden oder eben, ob die Abweichungen geeignet
sind, gleiche Schutzziele zu erreichen.
AB 09/2022
GRANUDOS
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 603
Anmerkungen und Quellen
1) Bäderhygienegesetz 2012 – BhygG 2012, Bundesgesetz über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen
(Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern sowie Kleinbadeteichen und über die
Wasserqualität von Badegewässern
2) Bäderhygieneverordnung 2012 – BHygV 2012, Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über
Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern
und Kleinbade-teichen
3) Sozialgesetzbuch (SGB VII) Siebtes Buch „Gesetzliche Unfallversicherung“ Stand: Zuletzt geändert
durch Art. 11b G v. 20.7.2022 I 1174
4) Produktsicherheitsgesetz – ProdSG, Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
vom 27. Juli 2021
5) Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG, Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vom
07.08.1996
6) Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), www.bmas.de
7) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), www.baua.de
8) Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN), www.din.de
9) DIN e.V. : E DIN 820-1:2022-02, Normungsarbeit - Teil 1: Grundsätze, Beuth-Verlag
10) Verein Deutscher Ingenieure e.V (VDI), www.vdi.de
11) Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB),
www.baederportal.de
12) DGfdB e. V.: DGfdB R 10.00 Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
e. V., 2022-02
13) Arbeitssicherheitsgesetz – (ASiG), Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973
14) Infektionsschutzgesetz – (IfSG), Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
beim Menschen vom 20. Juli 2000 Änderung vom 28. Juni 2022
15) Betriebssicherheitsverordnung – (BetrSichV), Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 03.02.2015 Änderung vom 27. Juli 2021
16) Gefahrstoffverordnung – (GefStoffV), Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen vom 26.11.2010 Änderung
vom 21. Juli 2021
17) DGUV Vorschriften – (UVV), https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/?p=1
18) Gemeinsame Deutschen Arbeitsschutzstrategie, www.gda-portal.de
19) DIN e.V.: E DIN 19643-1:2022-06, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
20) VGH München, 3.2.2003, AN 4 K 12.01499
21) Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), www.dvgw.de
22) OLG Köln, 14.2.2008, AZ. 12 U 121/03
23) LG Mannheim, 23.10.2014, AZ. 3 0 17/14
24) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Verordnung über Arbeitsstätten vom 12.08.2004 Änderung
vom 22.12.2020
25) Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), www.baua.de
26) technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), www.baua.de
27) Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung – (SchwBadebwV), Verordnung über die Qualität von
Schwimm- und Badebeckenwasser Drucksache 748/02 vom 30.09.2002
28) Trinkwasserverordnung – (TrinkwV), Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch vom 21.05.2001 Änderung vom 22. September 2021
29) Bäderhygieneverordnung – (BäderhygVO), Landesverordnung über die Hygiene- und Qualitätsanforderungen
in Einrichtungen des Badewesens vom 17. Mai 2018
30) Ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen
– (BäderOBVO) vom 09.März 2016
31) Runderlass „Überwachung von Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen
– (RdErl. d. MS v. 20. 6. 2016)
32) Umweltbundesamt (UBA), www.umweltbundesamt.de
33) UBA Empfehlung – Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung, Bundesgesundheitsbl
2014 57:258–279
34) Badebeckenwasserkommission (BWK), https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/
schwimmen-baden/schwimm-badebeckenwasserkommission
35) VG Ansbach, Urteil v. 18.12.2019, AN 14 K 18.01646
36) VG Würzburg, vom 12.06.2013, W 6 K 13.37
37) Referentenentwurf des IfSG, Abschnitt 7 Wasser vom 09.03.2022, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/AEndIfSG_
Refe.pdf
38) EU-Trinkwasserrichtlinie, Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
39) Kommission Arbeitsschutz und Normung – (KAN), www.kan.de
40) RA Prof. Dr. Thomas Wilrich: 12-2016, Rechtsprechung zu technischen Normen und normenähnlichen
Dokumenten hinsichtlich ihrer Bedeutung für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Verein zur Förderung
der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA)
Beste Wasserqualität mit
Calciumhypochlorit
Dosiersysteme für Chlorgranulat
und Säure
• Rückstandsfreie Chlordosierung ohne
Verstopfungen
• Geringster Eintrag von Desinfektionsnebenprodukten
(Chlorate)
• Geringer Wartungsaufwand
• Geringes Gefahrenpotenzial
• Optional mit Mess- und Regetechnik für
freies Chlor, pH-Wert, Redoxspannung
und Temperatur
WDT Werner Dosiertechnik GmbH & Co. KG
Hettlinger Straße 17 | 86637 Wertingen
Tel. +49 (0) 8272 98697-0
www.werner-dosiertechnik.de
604 | VERBÄNDE | DGfdB AB 09/2022
Das Einspruchsverfahren
zum Blaudruck der DGfdB R 94.05
Rettungsschwimmer:in 1,2 oder 3? Diese Frage war von 2003 bis 2015 aktuell, jetzt stehen andere
Namen in der DGfdB R 94.05 (siehe Tabelle auf Seite 608); Foto: unsplash.com/malaya sadler
Autor:
Michael Weilandt,
Deutsche Gesellschaft
für das Badewesen
(DGfdB)
Die Abgabefrist für die Kommentierung des Blaudrucks der Richtlinie
DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten
in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ endete am
1. August und 119 Einsprecher:innen schickten ihre Kommentare an die
Geschäftsstelle der DGfdB. Alle Einsprecher:innen haben das Recht, ihre
Kommentare persönlich vorzustellen und zu begründen, sie wurden deshalb
zur Einspruchsverhandlung am 5. Oktober im Rahmen der Sitzung
des AK Organisation in Mühlhausen/Thüringen eingeladen.
AB 09/2022
DGfdB | VERBÄNDE | 605
Nachdem die Argumente der Kritiker:innen
des Richtlinienentwurfs
in verschiedenen Medien, z. B. Print,
Websites oder Facebook, ausführlich
dargestellt wurden, soll hier nun die
Gelegenheit genutzt werden, einige
Erläuterungen zu den kritischen
Punkten zu geben, die dazu beitragen
könnten, die Diskussion – auch im
Hinblick auf die Einspruchsverhandlung
– zu versachlichen.
Eine Fachkraft muss im Bad
immer anwesend sein?
Einsprüche in Richtung Anwesenheit
von Fachkräften hat es tatsächlich
auch im Jahr 2022 noch gegeben,
dabei ist dieses Thema doch
seit über zwanzig Jahren abgefrühstückt.
Schauen wir zurück in die
späten Neunzigerjahre des vergangenen
Jahrhunderts. Damals war die
Frage, ob die Fachkraft überhaupt zur
Mittagspause rausgehen darf, wenn
im Bad „nur noch“ ein:e Rettungsschwimmer:in
anwesend ist. Oder,
ob in einem winzig kleinen Freibad
– in einer gutachtlichen Stellungnahme
der DGfdB ging es damals um
das Freibad in Viöl in Schleswig-Holstein
– der Badebetrieb auch durch
Rettungsschwimmer:innen geführt
werden kann.
Die DGfdB hat diese Frage in der Fassung
2003 der DGfdB R 94.05 eindeutig
bejaht und auch damals wurde das
Ende des Berufsstandes der Fachkräfte
ausgerufen. Dabei war diese
Regelung an harte Bedingungen geknüpft
worden. Rettungsschwimmer:innen
dürfen nur allein im Bad
bleiben, wenn sie unter Leitung und
Aufsicht einer Fachkraft stehen. Sie
hat die Führungsverantwortung der
Fachkräfte damit unterstrichen und
den Berufsstand eher gestärkt.
Eine Fachkraft muss im Bad also nicht
immer anwesend sein, dies gilt seit
2003. Die Regelung ist in der Praxis
gut anwendbar und hat sich in knapp
zwanzig Jahren bewährt. Eine erneute
Diskussion darüber erscheint daher
müßig.
Innovation beginnt ...
Ihre Ansprechpartner:innen:
... mit der Qualifi kation des Personals. Informieren Sie sich über unser
vielfältiges Aus- und Fortbildungsprogramm!
www.baederportal.com/seminare
Die Schwerpunkte der DGfdB-Seminare
Bäder-Management: z. B. „Führungskompetenz“
Bäderbau/-technik: z. B. „Kompaktseminar:
Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“
Animation/Angebot Badegast: z. B. „Schwimmen lernen:
Kindgerecht und vielseitig vermittelt“
Kommunikation: z. B. „Die Kasse als ‚point of sale‘ –
Service, Verkauf und Sicherheit“
Inhouse: z. B. „Das Team als Motor – Teamcoaching“
Die nächsten Termine fi nden
Sie in dieser Ausgabe ab
Seite 614
Beate Wagner
0201 87969-13
b.wagner@baederportal.com
Eric Voß
0201 87969-10
e.voss@baederportal.com
606 | VERBÄNDE | DGfdB AB 09/2022
Ich bin die Fachkraft, du sollst
keine haben neben mir
Seit der Richtlinienfassung von
2003 wird bei Aufgaben, die den
Fachkräften zugewiesen werden,
hinzugesetzt, diese Aufgaben könnten
„auch durch andere Personen
übernommen werden, wenn diese
aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung
in der Lage sind, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten
und Befugnisse
in gleicher Weise wie eine Fachkraft
wahrzunehmen“.
Auch diese Aussage wird aus den
Kreisen der Fachkräfte seit zwanzig
Jahren bis heute kritisiert. Dabei ist
sie doch unstrittig. Fachangestellte
für Bäderbetriebe werden sehr vielseitig
ausgebildet, alle Facetten des
Bäderbetriebes werden abgedeckt.
Da gibt es die Technik, die Kasse,
alle kaufmännischen Abläufe, die
Wasseraufsicht, die Erste Hilfe, die
Schwimmkurse, die Freizeitsportangebote
und vieles mehr. Ja, und in
jedem dieser Tätigkeitfelder gibt es
da draußen irgendjemanden, der
das besser kann, der in diesen Feldern
eine Vollausbildung oder gar ein
Studium absolviert hat. Und natürlich
könnte es Betreiber:innen einfallen,
ihr Schwimmbad mit solchen
Kräften und ganz ohne Fachkraft
zu betreiben. Das wäre problemlos
möglich, und die Richtlinie darf deshalb
diese Möglichkeit auch nicht
ausschließen. Aber für wie viele der ne sprachliche Wendungen, die beachtet
werden müssen, will man den
etwa 6 000 öffentlichen Hallen- und
Freibäder wird das wohl gelten? Wer Inhalt angemessen nachvollziehen.
könnte sich all diese Spezialist:innen Ausführlich erläutert werden diese
leisten? Das dürfte eine Handvoll in der DGfdB R 10.00 „Grundsätze für
großer Freizeitbäder sein. In allen das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft
für das Badewesen e. V.“.
anderen, dann eben knapp 6 000
Bädern, wird die Fachkraft als „Eierlegende
Wollmilchsau“, als Spezialist:in
für das gesamte Bad mit allen Blaudruck der DGfdB R 94.05 und
Schauen wir also auf den aktuellen
Facetten des Bäderbetriebs und der beleuchten die Frage der „anderen
Bädertechnik gebraucht – und daran Personen“ einmal aus dem Blickwinkel
der normativen Sprache. In den
wird keine Richtlinie der Welt etwas
ändern können.
Abschnitten 5.3.2 „Anforderungen
an die Organisation der Betriebsaufsicht“
und 6.2.4 „Anforderungen
Die Sprache der Normung
an das Personal für die Betriebsaufsicht“
(siehe Kasten) finden wir die
Jede DIN-Norm – und auch die
Richtlinien der DGfdB – haben eige- Begriffe „muss“, „sollte“ und „kann“.
„Muss“, „sollte“ und „kann“ in der Richtlinie
5.3.2 Anforderungen an die Organisation der Betriebsaufsicht
„Die Organisation der Betriebsaufsicht muss durch Fachkräfte erfolgen.
Sie kann auch durch andere Personen übernommen werden,
wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise
wie eine Fachkraft wahrzunehmen.“
6.2.4 Anforderungen an das Personal für die Betriebsaufsicht
„Die Betriebsaufsicht in Bädern sollte durch Fachkräfte ausgeübt
werden, sie kann auch durch andere Personen übernommen werden,
wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise
wie eine Fachkraft wahrzunehmen.“
ZELLER
Anzeige_177x30mm_AB_achtel
Freitag, 12. August 2016 21:55:06
AB 09/2022
DGfdB | VERBÄNDE | 607
Ein „muss“ ist eine Anforderung, ein
„sollte“ eine Empfehlung und das
„kann“ stellt eine Möglichkeit dar.
Bleiben wir einen Augenblick beim
„muss“, bei der Formulierung „Die
Organisation der Betriebsaufsicht
muss durch Fachkräfte erfolgen.“
Macht es einen Unterschied, ob diese
Formulierung in einem Gesetz, in
einer Verordnung oder in einer Norm
oder Richtlinie auftaucht? Aber ja,
es macht sogar einen großen Unterschied.
Wenn in einem Gesetz oder in
einer Verordnung ein „muss“ steht,
dann heißt das auch „muss“. Wer es
nicht oder anders macht, begeht eine
Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit.
Bei einer Norm oder bei den
Richtlinien der DGfdB sieht es an-
ders aus, und das muss auch so sein.
Gesetze und Verordnungen werden
von demokratisch legitimierten Institutionen
erlassen, in den DIN- oder
DGfdB-Gremien sitzen Expert:innen,
die gleichzeitig auch Interessensvertreter:innen
sind. Anforderungen
von Normen oder Richtlinien können
also nicht die gleiche Durchschlagskraft
haben, wie Gesetze oder Verordnungen.
Das „muss“ in der DGfdB R 94.05
Ein „muss“ in einer Norm oder Richtlinie
ist demnach auch nur eine Empfehlung,
aber eine, an die man sich
möglichst halten sollte. Wenn man
die Anforderungen einer Norm oder
Frühjahrssitzung des AK Organisation
im St.-Pauli-Bad in Hamburg,
Foto: DGfdB/Michael Weilandt
Richtlinie befolgt, handelt man im
„ersten Anschein des sicheren Betriebs“.
Man kann es allerdings auch
anders machen, dann muss man
aber im Schadensfall belegen, dass
die eigene Lösung genauso sicher
war, wie die normativ vorgegebene.
Das ist dann die Beweislastumkehr.
Was das bedeutet, mag das folgende
Beispiel verdeutlichen. Viele Fachkräfte
würden es wohl gerne sehen,
wenn nur der Satz „Die Organisation
www.iba-aqua.com
Vertrauen!
Ihr
für
DANKE
sagt
IBA-Team
Das g
IBA-Team sagt DANKE
•Wasserpflegeprodukte
•Reinigung und Desinfektion
•Gefahrstoffschulungen
➔ auch Online
Dosiertechnik
Wasserdesinfektion
TechnikCenter
Wasseraufbereitung
für
48 47
Ihr Vertrauen!
JAHRE
Der Partner für den Bäderbetrieb
• Sicher, verwaltungsarm, zuverlässig & & kostenoptimiert
durch Direktbezug vom vom Hersteller.
• IBACLEAN Reinigungskonzentrate
• IBAPUR Wasseraufbereitungschemikalien
• Riesiges Zubehörsortiment und und ständig attraktive
Aktionen unter unter www.iba-aqua.com
IBA GmbH • Bruchstücker 56-58 • 76661 Philippsburg • Tel. +49 7256 92308-0 • info@iba-aqua.com
Granulatdosieranlage
MICADOS CL-X
High Performance Calciumhypochlorit-
Dosieranlage für öffentliche Schwimmbäder,
Hotelpools, Sauna- und Wellnessanlagen.
www.iba-technikcenter.de
Für Becken
von 2 m³
bis 1500 m³
608 | VERBÄNDE | DGfdB AB 09/2022
2003 bis 2015 Blaudruck 2018 Blaudruck 2022
Rettungsschwimmer:in 1 Rettungsschwimmer:in WRO Rettungsschwimmer:in WRO
Rettungsschwimmer:in 2 Wasseraufsichtsassistent:in Personal für die Wasseraufsicht
Rettungsschwimmer:in 3 Badebetriebsassistent:in Personal für die Beaufsichtigung
des Badebetriebs
Namen in der DGfdB R 94.05
von 2003 bis heute
der Betriebsaufsicht muss durch
Fachkräfte erfolgen“ allein in der
Richtlinie stehen würde. Aber genau
dieser Satz lässt die andere Lösung ja
zu, deshalb beschreibt der nachfolgende
Halbsatz „Sie kann auch durch andere
Personen übernommen werden,
…“ lediglich eine Selbstverständlichkeit.
Betreiber:innen können also machen,
was sie wollen, sie können die Organisation
der Betriebsaufsicht also dem
Surflehrer, der Schwiegermutter oder
ihrem Friseur übertragen, und solange
kein Unfall passiert, würde sich daran
noch nicht einmal jemand stören. Damit
es keine abenteuerlichen Auswüchse
gibt, hat die DGfdB dieses „anders machen“
schon 2003 an eine knallharte
Bedingung geknüpft. Die Organisation
der Betriebsaufsicht darf durch andere
Personen nur dann vorgenommen
werden, „wenn sie aufgrund ihrer Ausund
Fortbildung in der Lage sind, die
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und
Befugnisse in gleicher Weise wie eine
Fachkraft wahrzunehmen.“.
Diese Hürde müssen Badbetreiber:innen
also erst einmal nehmen, und
damit ist nicht nur die Sicherheit des
Bades gewährleistet, nein, diese Regelung
schützt das Berufsbild ausdrücklich.
Eine klarere Struktur
war erforderlich geworden
Der Werdegang der DGfdB R 94.05
vom Ende der 1990er-Jahre bis zur
Fassung 2015 war von zunehmender
Verwirrung gekennzeichnet. Im
Merkblatt 94.05 aus dem Jahr 1997
gab es die „Wasseraufsicht“ und die
„Beckenaufsicht“. Erstere bezeichnete
die Aufsicht über alle Bereiche,
die den Badegästen zugänglich sind,
also z. B. Beckenumgänge, Treppen,
WC-Anlagen und Umkleidebereiche,
die „Beckenaufsicht“ den Blick auf
das Wasser. Dumm war nur, dass dieser
Blick damals überall als Wasseraufsicht
bezeichnet wurde. In der
Richtlinie in der Fassung 2003 wurde
das bereinigt, der Begriff der „Beaufsichtigung
des Badebetriebs“ eingeführt,
deren wichtigster Bestandteil
die „Wasseraufsicht“ ist.
In der Praxis gibt es aber genug Fälle,
in denen die Beaufsichtigung des
Badebetriebs ohne die Wasseraufsicht
geführt wird, und dann gelten
an das Personal auch ganz andere
Anforderungen. Die Abgrenzung dieser
beiden Aufsichtsarten war aber
sehr schwierig, deshalb schlug
Rechtsanwalt Hermann Schumacher,
langjähriger Berater der DGfdB,
vor, beide Aufsichtsarten voneinander
zu trennen. Dies ist im Blaudruck
2022 nun geschehen und nun gibt es
zwei qualitativ unterschiedliche Aufsichtsarten
und für beide spezielles
Personal und für dieses auch spezifische
Einweisungen.
Namen sind Schall und Rauch
Rettungsschwimmer:innen gab es
auch schon in den Merkblättern B 64
und 94.05, sie waren Hilfskräfte in
der Beckenaufsicht. Seit der Richtlinie
2003 gibt es nun verschiedene
Rettungsschwimmer:innen. Da sind
diejenigen, die von einer Wasserrettungsorganisation
kommen und
das DRSA Silber haben (Rettungsschwimmer:in
1). Und es gibt die, die
bei Betreiber:innen fest angestellt
sind und das DRSA Silber haben. Von
denen gibt es wiederum zwei verschiedene:
diejenigen, die die Beaufsichtigung
des Badebetriebs und
die Wasseraufsicht in Anwesenheit
der Fachkraft machen dürfen (Rettungsschwimmer:in
2) und diejenigen,
die unter Leitung und Aufsicht
einer Fachkraft allein im Bad bleiben
dürfen (Rettungsschwimmer:in 3).
So weit, so kompliziert. Aber es
schien weitgehend verstanden worden
zu sein. Dann kam die Fassung
der DGfdB R 94.05 des Jahres 2015
und die kombinierte Rettungsübung
erblickte das Licht der normativen
Welt. Und auf einmal war alles anders,
viele Fragen tauchten auf. Sind
die mit der kombinierten Rettungsübung
nun auch Rettungsschwimmer:innen?
Was ist, wenn die fest im
Bad angestellt sind? Dürfen die dann
unter Leitung und Aufsicht auch allein
bleiben? Kann man sich jetzt eine
Aufsicht von der Straße holen? Das
waren alles Fragen, die beim genauen
Lesen der Richtlinie beantwortet
waren, und es gab zahlreiche Erklärungsversuche,
aber die Verwirrung
nahm zu.
AB 09/2022
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 609
Deshalb beschloss der Arbeitskreis Organisation der
DGfdB im Jahr 2017, die Überarbeitung der Richtlinie in
Angriff zu nehmen. Neben der oben beschrieben Trennung
der Beaufsichtigung des Badebetriebs und der
Wasseraufsicht sollten die drei verschiedenen Rettungsschwimmer:innen
entsprechend „entwirrt“ werden. Und
so wurden die Rettungsschwimmer:innen 3 für die Beaufsichtigung
des Badebetriebs zu Badebetriebsassistent:innen,
die Rettungsschwimmer:innen 2 für die Wasseraufsicht
zu Wasseraufsichtsassistent:innen und die
Rettungsschwimmer:innen 1 blieben, was sie sind, „Silberlinge“
einer Wasserrettungsorganisation.
Es waren nur Namen, aber was für ein Aufschrei aus den
verschiedensten Richtungen! Dabei beschrieben diese
Namen doch nur Personen, die es schon seit knapp
zwanzig Jahren gab. Die Gewerkschaft ver.di war immerhin
so weit, die Wasseraufsichtsassistent:innen zu
akzeptieren, lediglich die Badebetriebsassistent:innen
waren sprachlich zu nahe an den Fachangestellten für
Bäderbetriebe. Die Diskussion war aber nicht zu stoppen,
und so beschloss der AK Organisation, die Namen
durch neutrale Bezeichnungen zu ersetzen. Nun gibt es
das „Personal für die Beaufsichtigung des Badebetriebs“
und das „Personal für die Wasseraufsicht“. Das ist gänzlich
unverdächtig, birgt aber ein anderes Risiko, das in
der AG Aufsicht auch offen kommuniziert wurde. Der Begriff
der Assistent:innen hatte die unterstützende Rolle
des Personals für die Fachkräfte und deren Überordnung
deutlich ausgedrückt. Mit der neutralen Bezeichnung
des Personals in der Richtlinie sind der Phantasie
der Betreiber:innen keine Grenzen gesetzt, in der wirklichen
Welt passende Namen zu finden. Das kann dann die
Wasseraufsichtskraft sein, vielleicht sogar wieder der/die
Wasseraufsichtsassistent:in, vielleicht aber auch die/der
Fachangestellte für Wasseraufsicht. Aber wie gesagt: Namen
sind Schall und Rauch.
Badewesen
MOBILE
ÜBERDACHUNGEN
Das perfekte Zusammenspiel zwischen Nutzen und Optik.
Sowohl Design als auch Haltbarkeit unserer Konstruktionen
bieten die perfekte Lösung, um Ihre Bäder das ganze Jahr
über nutzbar zu machen. Dank temporärer Überdachungen
kann die Nutzung des Schwimmbereiches auch über
die Standardsaison hinaus bis in die Wintermonate verlän
gert werden.
Mehr Infos und Beratung auf
www.hts-tentiq.com
Die Juristen haben gesprochen
Im Laufe der Beratungen war immer wieder gefordert
worden, es mögen Jurist:innen eingeschaltet werden
und den Text begleiten. Immerhin solle die Richtlinie
die Betreiber:innen ja rechtssicher machen. Diesen
Satz kann man hinterfragen, denn die Richtlinie kann
Betreiber:innen allein durch ihre textliche Existenz
HTS TENTIQ GmbH
Hinter der Schlagmühle 1
63699 Kefenrod
T +49 60 49 - 95 10 0
verkauf@hts-tentiq.com
www.hts-tentiq.com
610 | VERBÄNDE | DGfdB AB 09/2022
nicht rechtssicher machen. Die
Richtlinie kann beschreiben, wie man
ein Bad sicher betreibt, und wer sich
an die Anforderungen der Richtlinie
hält, ist dann im Schadensfall vor
Gericht sicher. Deshalb kann eine
Richtlinie über den sicheren Badebetrieb
auch nicht von Jurist:innen
geschrieben werden, das müssen
die tun, die etwas vom sicheren Badebetrieb
verstehen. Eine Norm für
Flugzeuge und Autos wird ja auch
von Ingenieur:innen geschrieben.
Mit dem Arbeitskreis Organisation ist
die DGfdB für diese Aufgabe sehr gut
aufgestellt.
Jurist:innen spielen im Erarbeitungsprozess
einer Richtlinie, insbesondere
der DGfdB R 94.05, dennoch eine
ganz wichtige Rolle. Der Text muss
nicht nur für die Betreiber:innen verständlich
sein, er muss im Schadensfall
auch bei Gericht bestehen. Es gibt
in Juristenkreisen Codes, die kennt
ein Arbeitskreis nicht zwingend. Deshalb
wurde die letzte Textfassung
des Arbeitskreises Organisation an
zwei erfahrene Juristen, Rechtsanwalt
Hermann Schumacher und Prof.
Carsten Sonnenberg, gegeben, und
die haben dann richtig aufgeräumt.
Die vielen schönen Anmerkungen,
mit denen kleine Gefälligkeiten in alle
Richtungen verteilt wurden – Prosa,
überflüssig. Sprachliche Verrenkungen,
um verschiedene Interessen
unter einen Hut zu bekommen – gestrichen.
Das hat bei der Sitzung des
AK Organisation in Hamburg auch ein
bisschen wehgetan, aber bei genauem
Lesen wurde deutlich, was die
Richtlinie gewonnen hat: Sie ist klar
verständlich, widerspruchsfrei, praktisch
umsetzbar und wird dem Badebetrieb
von großem Nutzen sein. Sie
wird aber auch in der Welt der Gerichte
weiterhin die angemessene Anerkennung
erhalten.
Zentrale Bäderberatungsstelle
Sie interessieren sich
für eine Beratung?
Wir stehen Ihnen als kompetenter und neutraler Ansprechpartner zur
Verfügung.
Unsere Beratungsleistungen
Ihr Ansprechpartner:
Ermittlung des Sanierungsbedarfs,
Hinweise zu Modernisierungen mit Kostenprognose
Bewertung des vorhandenen energetischen Standards
mit Optimierungsvorschlägen
Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht
während des Bade- und Saunabetriebes
Naturbäder, Badestellen und Gemeingebrauch
an Gewässern
Personalbedarfsermittlung
Vertragsgestaltung Vereine und Schulen,
Verpachtung
Betriebshandbücher
und weitere
Thomas Katins
0201 87969-23
t.katins@baederportal.com
www.baederportal.com/baederberatung
Besuchen Sie uns vor Ort!
Wien
Stand 30
Stuttgart
Stand 4C09
Bädertagung und Fachausstellung
Regensdorf
Stand 204
Lyon
Stand 6G25
Park Hyatt Jakarta, Indonesia
Partner: PT SINAR TEKNIK, Medan, Indonesia
Kurhessen Therme, Kassel-Bad Wilhelmshöhe, Germany
Partner: Sonepar Deutschland/Region West GmbH
UNTERWASSER-BELEUCHTUNG
IMMER AUF HÖCHSTEM NIVEAU
WWW.WIBRE.DE
MADE IN GERMANY. SINCE 1919.
www.wibre.de
WIBRE Elektrogeräte GmbH & Co. KG · Leingarten/Germany
+49(0)7131 9053-0 · info@wibre.de
PIONEERS IN IP68-LIGHTING
UNTERWASSERBELEUCHTUNG | AUSSENBELEUCHTUNG
612 | VERBÄNDE | DGfdB AB 09/2022
Der AK Aus- und Fortbildung
in Fulda
Die Sommersitzung des AK Aus- und Fortbildung Anfang Juli fand aus organisatorischen Gründen an einem
für den Arbeitskreis außergewöhnlichen Ort statt: Die Mitglieder trafen sich im Umweltzentrum der Stadt Fulda.
Dieses liegt inmitten der Fuldaaue, eingebettet in eine Gartenlandschaft, und bietet Projekte für Nachhaltigkeit,
Gartenkultur und Tierpädagogik an. Ein attraktiver Ort also zum kreativen Austausch.
Autor:
Eric Voß, Deutsche Gesellschaft
für das Badewesen (DGfdB)
Stellvertretend für den Obmann Thomas Schmitt führte
Michael Ullmann durch die Sitzung.
Über 30 Veranstaltungen für 2023
Auf der Tagesordnung standen neben der Auswertung der
vergangenen Seminare und dem Bericht aus den anderen
DGfdB-Gremien vor allem zwei Themenschwerpunkte:
1. Festlegung der Seminare für das Jahr 2023
2. Ausgestaltung des Kongressprogrammes
für die interbad 2022
Dem Arbeitskreis ist es gelungen, einen Katalog mit über
30 Veranstaltungen für das Jahr 2023 zu erarbeiten. In
dem Jahresprogramm finden sich sowohl unsere Klassiker
wie z. B. der „Betriebsleiterlehrgang“ oder das „Kompaktseminar
Schwimm- und Badebeckenwasser“ als
auch Seminare, die nicht jedes Jahr stattfinden, darunter
der „Workshop Ausbildung“ und Seminare zu den Themen
„Low-Budget-Veranstaltungen“ oder „Beschwerdemanagement“.
Der Arbeitskreis stimmte sich bei einem kulturellen
und kulinarischen Rundgang durch Fulda auf die
Sitzung ein; für Eric Voß (blaues T-Shirt) ein Heimspiel;
Fotos: DGfdB
AB 09/2022
DGfdB | VERBÄNDE | 613
Corona-bedingt hatten wir vor zwei Jahren unser Repertoire
mit ersten Online-Seminaren erweitert – mit sehr
gutem Erfolg! Der Beschluss, die bereits angebotenen
Online-Seminare auch in Zukunft anzubieten und das
Programm zu erweitern, wurde begrüßt und einstimmig
beschlossen.
Das fertige Jahresprogramm wird pünktlich zur
Messe interbad vom 25. bis 28. Oktober 2022 in
Stuttgart in gedruckter Form, aber auch online
auf www.baederportal.com verfügbar sein.
Aus den Reihen der Seminarteilnehmer:innen gab es
Vorschläge, neue Themen anzubieten, was wir auch direkt
umgesetzt haben. Im Frühjahr, noch vor der Freibadsaison
2023, wird das Online-Seminar „Arbeitnehmerüberlassung“
angeboten. Zudem sind wir noch dabei
aus gegebenem Anlass, eine Veranstaltung zum Thema
„Sicherheit in Freibädern“ zu konzipieren. Neu ist ebenfalls
das Seminar „Dienstleistung in Bädern – mit Herz
und Verstand“.
Im Rahmen der Messe findet der DGfdB-Kongress statt.
Eine der größten Herausforderungen in diesem, aber
auch in den nächsten Jahren ist die Personal situation
in der Bäderbranche. Der Arbeitskreis hat entschieden,
sich im Themenblock „Personal“ genau dieser Thematik,
speziell der „Neuordnung des Berufsbildes für Fachangestellte
und Meister:innen für Bäder be triebe“, zu
widmen. Gemeinsam mit dem BIBB (Bundesinstitut für
Berufsbildung) und der BVS (Bayerische Verwaltungsschule)
wurde ein Workshop mit interessanten Vorträgen
erstellt. Der Arbeitskreis begrüßt es, wenn viele Teilnehmer:innen
die Chance nutzen, aktiv am Workshop und
den Änderungsprozessen mitzuwirken. Mehr zum Kongress
auf Seite 546 ff.
KLARE LINIE IN
SACHEN DESIGN
UND LANGLEBIGKEIT.
Vertrauen Sie der SPArin ® von ASCHL. Punkt.
PATENTIERT
PATENTED
614 | RUBRIKEN AB 09/2022
Seminare
Veranstalter
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB)
Postfach 340201
45074 Essen
Hinweis: Änderungen vorbehalten;
die Programme stehen unter
www.baederportal.com/seminare
zum Download bereit oder können
angefordert werden.
*Mitgliederrabatt: 50 €
2253
Die Kasse als
„point of sale“ – Service,
Verkauf und Sicherheit
26./27. September 2022
Willingen/Hochsauerland
Themen:
Kommunikation
• Kundenansprache und
Beziehungsmanagement
• Spannungsfeld zwischen
Kassieren und Kommunizieren
• Die Botschaft entsteht beim
Empfänger – wir hören mit
verschiedenen Ohren
• Alles Gesagte hat einen Inhalt
und einen Beziehungsaspekt
• Körpersprache – die Macht
der versteckten Signale
• „Der Ton macht die Musik“
und „ein Blick sagt mehr
als 1000 Worte“
• Kommunikationstechniken, die
in schwierigen Situationen helfen
• Grundregeln des professionellen
Telefonierens
• Informieren, Beraten und Verkaufen
Kasse
• Arbeitsplatz Kasse, Vor- und Nachbereitung
• Kassensystem, was heißt das?
• Gesetzliche Vorschriften zur
Führung einer Kasse
• Grundlagen von Beratung und
Verkauf
• Verkaufstechniken und Kassierregeln
• Zahlmittel
• Betrugsfälle und Falschgeld erkennen
• Kassenabrechnung
• Eigensicherung am Arbeitsplatz
und der sichere Umgang mit Zahlmitteln
Leitung:
Dipl.-Soz.päd. Eric Voß, Bereichsleiter
Aus- und Fortbildung der DGfdB
Ulrike Müller, Mönchengladbach
850 €* einschl. Unterkunft
und Verpflegung
2269
Sicherer und
optimaler Personaleinsatz
in der Wasseraufsicht
in Bädern
5. Oktober 2022 Essen
Themen:
• Das Organisationsverschulden
der Badbetreiber:innen aus strafund
haftungsrechtlicher Sicht
• Die aktuelle Rechtsprechung
zu Unfällen in Bädern
• Die Richtlinie 94.05 „Verkehrssicherungs-
und Aufsichtspflicht
in öffentlichen Bädern während
des Bade betriebes”
• Optimierung des Personaleinsatzes
in der Wasseraufsicht
Leitung:
Dipl.-Soz.päd. Eric Voß, Bereichsleiter
Aus- und Fortbildung der DGfdB
455 €* einschl. Mittagessen
und Tagungsgetränken
Sie interessieren sich
für ein Seminar?
Ihre Ansprechpartnerin:
Beate Wagner
0201 87969-13
b.wagner@baederportal.com
0201 87969-20
www.baederportal.com/seminare
AB 09/2022
RUBRIKEN | 615
2252
Rechtsgrundlagen
für das Kassenpersonal
17. Oktober 2022 Nürnberg
Themen:
• Anwendung der Haus- und
Badeordnung
• Hausrecht und Hausverbot
• Gültigkeit von Eintrittskarten
• Befristung und Verjährung von
Gutscheinen
• Zutrittsrecht von Kindern
und Behinderten
• Behandlung von Fundsachen
• Diskriminierung von
Besucher:innen oder Gruppen
• Mankogeld
• Zahlung mit Kredit-/EC-Karten
• Haftungsfragen bei
Beschädigungen von Gegenständen
der Besucher:innen
• Diebstahl von Sachen der Gäste
Leitung:
Prof. Dr. Carsten Sonnenberg,
Braunschweig
455 €* einschl. Mittagessen
und Tagungsgetränken
• Aufbau- und Ablauforganisation
• Deeskalation im Badebetrieb
Leitung:
Dipl.-Soz.päd. Eric Voß, Bereichsleiter
Aus- und Fortbildung der DGfdB
950 €* einschl. Unterkunft und
Verpflegung
2277
Rechtliche
Aspekte bei der Dienstplangestaltung
in
Bäderbetrieben
15. Dezember 2022 Online
Themen:
• Arbeitsrechtliche Grundlagen der
Dienstplangestaltung
• Begriff der Arbeitszeit und
Höchstarbeitszeit
• Ruhezeit und Ruhepausen
• Schichtarbeit
• Sonn- und Feiertagsarbeit
• Rufbereitschaft
• Mehrarbeit und Überstunden
• Umfang und Grenzen des Direktionsrechts
des Arbeitgebers
• Rechte des Betriebs-/Personalrates
• Arbeitsschutz (Mutterschutz,
schwerbehinderte Menschen,
Jugendliche)
• Begriff, Ziele und Bedeutung des
Dienstplans
• Definition des Dienstplans und
Rahmendienstplans
• Zu berücksichtigende Aspekte bei
der Dienstplangestaltung
• Der Dienstplan als juristisches
Dokument
• Die Technik der Dienstplangestaltung
• Das Dienstplanformular und
seine Bestandteile
• Die Vorgehensweise bei der Planung
• Dienstplangestaltung und
Personalausfälle
• Überprüfung von Dienstplänen im
Rahmen einer praktischen Übung
Leitung:
Rechtsanwältin
Ruth Böckmann-Beeker,
PIW Schlüchtern
400 €
2267
Durchführung
des Badebetriebs
vor dem Hintergrund
des einschlägigen
Regelwerks
12.–14. Dezember 2022
Willingen/Hochsauerland
Themen:
• Organisation der Aufsicht
• Aktuelle Richtlinien und Regelwerk
• Rechte und Pflichten des
Badpersonals
• Verhalten im Notfall
• Krisenkommunikation
• Betriebsorganisation
Geburtstage
10. Oktober 1947
Bruno-E. Letmathe
Ledos AG
Hölter Straße 11
45470 Mülheim an der Ruhr
BESUCHEN SIE UNS AUF
www.baederportal.com
75
616 | RUBRIKEN AB 09/2022
Personalien
75
Glückwünsche zum 75. Geburtstag!
Am 27. August feierte unser Präsident Dr. h. c. Fritz Schramma
seinen 75. Geburtstag. Dazu gratulieren wir ihm nachträglich herzlich.
Im Frühjahr 2010 erstmalig gewählt,
präsidiert Dr. h. c. Fritz Schramma seit
nunmehr zwölf Jahren an der Spitze
der DGfdB.
Zwölf erfolgreiche Jahre, die Teil einer
75-jährigen Vita sind, die bleibende
Spuren hinterlassen hat.
Von 1966 bis 1972 absolvierte der gebürtige
Kölner ein Lehramtsstudium an
der Universität Köln mit den Fächern
Latein, Philosophie und Erziehungswissenschaften;
danach war er zunächst
bis 1988 als Gymnasiallehrer
in Wesel und Hürth sowie bis 2000
als Studiendirektor in Pulheim tätig.
Im Jahr 2000 wurde Dr. h. c. Fritz
Schramma zum Oberbürgermeister
der bevölkerungsreichsten Stadt
Nordrhein-Westfalens, Köln, gewählt;
dieses Amt bekleidete er bis Herbst
2009.
Während dieser neunjährigen Amtszeit
war Dr. h. c. Fritz Schramma
Mitglied zahlreicher Institutionen,
Verbände und Vereine, so z. B. des
Deutschen Städtetages, der Deutschen
Sporthochschule Köln und
weiterer Sportinitiativen. Noch heute,
13 Jahre nach dem Ausscheiden
aus dem Amte, ist sein Name mit vielen
sport- und kulturpolitischen Weichenstellungen
verbunden, von denen
Köln nachhaltig profitiert – u. a.
hat er als Gründungsmitglied im Aufsichtsrat
der KölnBäder GmbH maßgeblich
zum Erhalt und zum Ausbau
der dortigen Bäderlandschaft beigetragen.
Auch die Entstehung und Entwicklung
der Bäderallianz als Zusammenschluss
führender Verbände und Institutionen
des Badewesens und
Schwimmens in Deutschland ist fest
mit dem Namen Fritz Schramma verwoben,
der als höchster Repräsentant
in unserem Verband auch erster
gewählter Bäderallianzsprecher wurde,
und sich dem gegebenen Ziel,
gemeinsam die seit Jahrhunderten
gewachsene Schwimm- und Badekultur
in Deutschland zu erhalten und
weiterzuentwickeln stets mit voller
Leidenschaft verpflichtet zeigte.
Vorstand und Gremien sowie alle Mitarbeiter:innen
der Geschäftsstelle
gratulieren Dr. h. c. Fritz Schramma
nachträglich herzlichst zum ganz
besonderen 75. Ehrentage und wünschen
auch weiterhin alles Gute, vor
allem Gesundheit, und hoffen, dass
er mit seiner großen politischen Erfahrung
der DGfdB noch lange als
Präsident zur Verfügung steht.
Christian Mankel, DGfdB
65
Glückwünsche zum 65. Geburtstag!
Am 5. August feierte unser ehemaliger Obmann des Arbeitskreises
Organisation, Volker Mende, seinen 65. Geburtstag – dazu wünschen
wir ihm alles Gute nachträglich.
Der gebürtige Frankfurter
Volker Mende hat von 1974 bis
1976 in der Stadt Nordhorn eine
Ausbildung zum Schwimmmeistergehilfen
absolviert, machte 1981 in Saarbrücken eine Weiterbildung
zum Geprüften Schwimmmeister und war von
1982 bis 1986 Ausbildungsberater im Ausbildungsberuf
„Schwimmmeistergehilfe“ des Landes Niedersachsen.
1985 wurde er in Nordhorn Schichtführer und ständiger
Vertreter des Badebetriebsleiters im städtischen Wellen-
und Sportbad; sechs Jahre später wurde er dort
zum Betriebsleiter ernannt. Im Jahr 1997 wurde Volker
Mende Betriebsleiter aller Nordhorner Bäder (ein Frei-,
zwei Hallen- und zwei Schulbäder) und ist seit 2003
Bäderkoordinator der bnn Bäderbetriebe Nordhorn/
Niedergrafschaft GmbH.
AB 09/2022
RUBRIKEN | 617
Glückwünsche zum 75. Geburtstag! 75
Am 4. August feierte unser Obmann des Arbeitskreises
Bäderbau und KOK-Autor Dipl.-Ing. Wolfgang Scheibenpflug
seinen 75. Geburtstag. Dazu gratulieren wir nachträglich herzlich.
Der Hesse Wolfgang Scheibenpflug,
gebürtig aus Dieburg, zog nach seinem
Schulabschluss und anschließender
Gesellenprüfung im Maurerhandwerk
nach Münster, wo er 1971 sein Fachhochschulstudium
der Architektur als
Ing. grad. beendete. Bis zum Vordiplom
studierte er dann an der TU München
und schloss an der RWTH Aachen 1978
sein Studium als Dipl.-Ing. erfolgreich ab.
Mit seiner Anstellung beim Regionalverband
Ruhr (RVR), damals noch
Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR),
im Jahr 1981 kam Wolfgang Scheibenpflug
erstmalig mit dem Bäderbau in
Kontakt. Dort war er als Architekt u. a.
für die Niederrhein-Therme im Revierpark
Mattlerbusch (Duisburg) sowie die
Solebäder Vonderort (Oberhausen)
und Wischlingen (Dortmund) verantwortlich.
Im Jahr 1990 reizte ihn dann die
Selbstständigkeit und er verließ den
RVR, um, zunächst in einer Bürogemeinschaft
und ab 1999 mit seinem
eigenen Architekturbüro „Planteam
Ruhr“, funktionale und schöne Bäder
zu bauen. Die Verbandsarbeit war
Wolfgang Scheibenpflug immer wichtig
und so ist er seit 1978 Mitglied der
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
und seit 1994 im Bund Deutscher
Architekten (BDA). Im Jahr 1989 wurde
er Mitglied der DGfdB und engagierte
sich gleich in verschiedenen Fachgremien
unseres Verbandes. Seit 1997 ist
er Mitglied des Technischen Ausschusses
und des Arbeitskreises Bäderbau,
dessen Obmann er seit 2007 ist.
Ein sehr wichtiges Tätigkeitsfeld ist für
Wolfgang Scheibenpflug der Koordinierungskreis
Bäder, in den er im Jahr
2009 vom Vorstand der DGfdB entsandt
wurde. Hier hat er der Ausgabe
2013 der KOK- Richtlinien für den Bäderbau
wichtige Impulse gegeben und
ist auch für die Ausgabe 2022 an vorderster
Front dabei.
Im Herbst 2012 begab sich Wolfgang
Scheibenpflug in den Unruhestand und
übergab sein „Planteam Ruhr“ an seinen
langjährigen Mitarbeiter Reinhardt
Eule. Sein Fachwissen
ist aber immer noch gefragt
und so ist er immer noch als Planer unterwegs
und natürlich in den wichtigen
Gremien der DGfdB vertreten.
Einer der Wahlsprüche von Wolfgang
Scheibenpflug ist: „Wir sind nicht zum
Vergnügen hier, harte Arbeit ist angesagt“.
Diese Losung hat er dankenswerterweise
aber nicht nur während
der Sitzungen seiner Gremien ausgegeben,
sondern gerne auch an den
vielen gemeinsamen Abenden mit guten
Kolleg:innen und Freund:innen, einem
guten Essen und den passenden
Getränken.
In diesem Sinne wünschen wir Wolfgang
Scheibenpflug weiterhin Gesundheit,
Glück und Freude an seiner
Arbeit, aber auch bei seinen spannenden
Freizeitbetätigungen. Und wir
freuen uns, dass er mit seinem großen
Fachwissen und seinen Erfahrungen
weiterhin unsere Gremien-Arbeit unterstützen
wird.
aj und Michael Weilandt, DGfdB
In den Jahren 2009 bis 2011 war er maßgeblich am
Um- und Anbau sowie an der Modernisierung des Frei- und
Hallenbades in Uelsen beteiligt, und hat auch den Hallenbadbrand
2012 in Nordhorn versicherungstechnisch abgewickelt
sowie das laufende VOF-Verfahren zur Generalplanung
des Hallenbadneubaus (delfinoh) am Sportpark in
Nordhorn mitbegleitet. Auch ist der Kursbetrieb an allen
Standorten (Hallenbäder) maßgeblich durch das Team
von Volker Mende geprägt worden. Alleine in den Sommerferien
2021 haben 985 Kinder das Schwimmen erlernen
können.
Den ersten Kontakt zur DGfdB (damals noch Bundesfachverband
öffentliche Bäder) hatte Volker Mende 1999 durch
seine Mitgliedschaft im AK Organisation. 2006 wurde
er in den Ausschuss Bäderbetrieb berufen und von
2012 bis 2015 war er Obmann des Arbeitskreises.
Wir wünschen Volker Mende weiterhin viel Zeit für seine
Hobbys: u. a. auch das Reisen, wobei das Schönste für
ihn das Schwimmen ist und bleibt – und zwar auf hohem
Niveau. Als Leistungssportler ist er im Masterbereich
aktiv und zu seinen größten Erfolgen zählen Titel
bei Deutschen Schwimmmeisterschaften, der Vizeweltmeistertitel
2012 in Italien und sowie das Aufstellen
mehrerer nationaler und internationaler Rekorde.
Seine Lieblingsstrecken sind 200 m Lagen und 200 m
Schmetterling.
aj
618 | RUBRIKEN | Firmen- und Produktinfos AB 09/2022
Glückwünsche zum 70. Geburtstag!
70
Ebenfalls am 4. August feierte unser Mitglied des
Technischen Ausschusses und des Arbeitskreises Wasseraufbereitung,
Dipl.-Ing Harald Heise, seinen 70. Geburtstag. Auch ihm möchten wir
auf diesem Wege nachträglich unsere Glückwünsche aussprechen.
Zum Schwimmbadbau kam der Maschinenbau-Ingenieur
(Studium an den Technischen Universitäten München und
Berlin mit Spezialisierung Energie- und Verfahrenstechnik)
Dipl.-Ing. Harald Heise erstmals durch seine Tätigkeit in
Wiesbaden bei der H. Riedle GmbH, wo er nach kurzer Zeit
Mitglied der Geschäftsführung wurde. Dort für die Planung
und Ausführung von Projekten im gesamten Bundesgebiet
verantwortlich, unterstützte er auch Prof. Dr. Klaus Riedle
bei der Erstellung von Gutachten.
Wieder zurück in seiner Heimatstadt Mühldorf am Inn
gründete Harald Heise Anfang 1989 als Teilhaber die Ingenieurgemeinschaft
Schinkinger Heise. Nach dem Tod des
Partners wurde er 1994 alleiniger Inhaber dieses Ingenieurbüros,
das die Planung und Leitung von Bauvorhaben und
tech nischer Gebäudeausrüstung im gesamten kommunalen
Bereich, z. B. für Krankenhäuser und Schulen,
durchführt, seinen Schwerpunkt aber nach wie vor im
Bau und der Sanierung von Schwimmbädern hatte.
In den Gremien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
ist Harald Heise seit 1990 ehrenamtlich aktiv,
als Mitglied im Arbeitskreis Wasseraufbereitung und im
Technischen Ausschuss. Seit 2001 ist er darüber hinaus
als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Bädertechnik in ganz Deutschland und im benachbarten
Ausland tätig.
Wir wünschen Harald Heise weiterhin alles erdenklich
Gute, vor allem aber Gesundheit und Kraft, damit er auch
künftig mit viel Elan ehrenamtlich in unseren Verbandsgremien
tätig sein kann.
aj
Firmen und Produktinfos
Chlorgasflaschenwechsel mit Bademeister Schaluppke
Chlorgasflaschenwechsel-Tutorials
kennt man von der LEDOS AG bereits,
doch in diesem Jahr hat sich die
Firma etwas ganz Neues überlegt.
Comedian Robbi Pawlik alias „Bademeister
Schaluppke“ wurde für eine
satirische Variante des Erklärvideos
engagiert, das zusammen mit einem
professionellen Filmteam umgesetzt
wurde.
Es soll die mindestens einmal jährlich
zu wiederholenden Gefahrstoffunterweisungen
aufpeppen und die
Teilnehmer:innen auf eine lehrreiche
Weise unterhalten, in dem die
absichtlich falsche Darstellung der
Handlungen potenzielle Fehlerquellen
verdeutlicht.
https://www.
youtube.com/
watch?v=
7yiVKLoSkqA
LEDOS Aktiengesellschaft
Hölter Str. 11
45470 Mülheim an der Ruhr
Ansprechpartner: Marco Hortz
0208 88 22 8-0
info@ledos.de
www.ledos.de
Unser Branchenbuch
Nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie es den Entscheider:innen
der Bäderbetriebe und Kommunen einfach, Ihre Firma zu wählen!
Buchen Sie gleich einen „BasisPlus“-Eintrag auf
www.baederportal.com/branchenbuch
Kostenlos
490 € pro Jahr*
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Kontaktdaten
zusätzlich zum Basis-Eintrag:
Hinterlegung von bis zu 10 Keyword zur besseren
Auffindbarkeit über unsere Suche.
Logo
Hervorhebung des Eintrags
*Der Eintrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Wochen vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
Sie interessieren sich
für einen Firmeneintrag?
Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Friedrich
0201 87969-19
s.friedrich@baederportal.com
620 | STELLENMARKT AB 09/2022
Stellenmarkt
Hausaufgaben
machen. Ein Wunsch,
den wir Millionen
Kindern Hausaufgaben erfüllen.
machen. Ein Wunsch,
den wir Millionen
Kindern erfüllen.
Aruna, ein Junge aus Sierra Leone,
musste früher arbeiten. Heute
geht er in die Schule. Wie er seinen
Traum verwirk lichen konnte,
erfahren Sie unter: brot-fuer-diewelt.de/hausaufgaben
Aruna, ein Junge aus Sierra Leone,
musste früher arbeiten. Heute
geht er in die Schule. Wie er seinen
Traum verwirk lichen konnte,
erfahren Sie unter: brot-fuer-diewelt.de/hausaufgaben
Die Gemeinde Flörsbachtal sucht ab März 2023 einen
Fachangestellten (m/w/d)
für das Freibad in Lohrhaupten
Das Aufgabengebiet
• Aufsicht und Überwachung des gesamten Badebetriebes
• Verantwortung für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung
• Erste Hilfeleistung bei Unfällen jeglicher Art
• Überwachung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
der technischen Anlagen und Einrichtungen inklusive der
Durchführung kleiner Wartungsarbeiten
Anforderungsprofil
• Mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
als Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Schwimmmeistergehilfe
• Hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
• Überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Motivation
sowie Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
• Erhebung und Dokumentation der Parameter zur Hygiene
und Wasserqualität
• Mitwirkung bei fachlichen Aus- und Weiterbildungen
• Pflege der Außenanlagen (Rasenpflege, allgemeine Grünschnittarbeiten)
• Mitwirkung bei Ein – und Auswinterung
• Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten
• Zuvorkommender und freundlicher Umgang mit Badegästen
aller Generationen
• Dienst an Sonn- und Feiertagen sowie die Bereitschaft,
über die übliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten
• Der Jahresurlaub und Überstunden, die während der Freibadsaison
anfallen, werden außerhalb der Saison abgebaut
Wir bieten Ihnen
Einen unbefristeten Arbeitsvertrag für einen interessanten, verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit
einer leistungsgerechten Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie die üblichen Sozialleistungen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse, berufliche Qualifikationen und Tätigkeiten) richten
Sie bitte bis zum 30.09.2022 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Flörsbachtal, Hauptstr. 14, 63639 Flörsbachtal.
AB 09/2022
STELLENMARKT | 621
STELLENANGEBOT
STELLENANGEBOT
Unser Team besteht
Unser
aus
Team
über
besteht
300
aus
bis
über
in die
300
Haarspitzen
bis in die Haarspitze
motivierten
motivierten
Leuten.
Leuten.
Wir kümmern
Wir kümmern
uns in
uns
der
in
Metropole
der Metropole
Ruhr
um die größten Ruhr Freizeitbäder um die größten der Freizeitbäder Region, den der Kemnader Region, den See Kemnader und die See einzigartigen und die einzigartigen Revierparks Revierparks Mattlerbusch, Mattlerbusch, Nienhausen
und Vonderort. Nienhausen Spaß, und Vonderort. Spiel und Spaß, Sport Spiel sowie und Ruhe, Sport sowie Rast Ruhe, und Refl Rast exion und Reflexion sind unsere sind Mission. unsere Mission. Komm Komm mit auf
unsere Abenteuerreise! mit auf unsere Abenteuerreise!
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Wir suchen für die schönsten Bäder der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Wir suchen für die schönsten Bäder der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Freizeitbad Freizeitbad Heveney Heveney in Kemnade, in Kemnade, Niederrhein-Therme in in
Mattlerbusch Mattlerbusch und Gesundheitspark Nienhausen
neue neue Badbetriebsleitungen (m/w/d) in in Vollzeit!
Was zu Deiner Was Mission zu Deiner gehört: Mission gehört:
Was wir Was uns wir von uns Dir von Dir wünschen:
Schaffe für unsere Schaffe Gäste für zusammen unsere Gäste mit Deinem zusammen mit Du leitest vielleicht Du leitest schon vielleicht ein Bad schon oder ein Bad hast oder erste hast Führungsverantwortung,
erste Führungsverantwortung z. B. als Schichtleiter übernommen.
z.B. als
Spa- und Badteam Deinem besonders Spa- und Badteam gute und eine sichere besonders
freie Zeit im Bad und gute in und der sichere Wellnessanlage.
freie Zeit im Bad und in der Du bist im Bad
Schichtleiter
zuhause.
übernommen.
Du hast eine abgeschlossene
Wellnessanlage.
Du bist im Bad zuhause. Mit abgeschlossener
Inspiriere, motiviere und fördere Deine Mannschaft Ausbildung als geprüfte*r Meister*in und einige Jahre
Inspiriere, motiviere und fördere Deine
Ausbildung als geprüfte*r Meister*in und hast
und entwickle jeden einzelnen entsprechend seiner
Berufserfahrung.
Mannschaft und entwickle jeden einzelnen
einige Jahre Berufserfahrung.
Aufgaben und Stärken. entsprechend seiner Aufgaben und Stärken.
Optimiere die technischen Optimiere Anlagen die technischen für einen Anlagen komfortablen
und erlebnisreichen,
für einen Was wir Dir bieten:
Was wir Dir bieten:
komfortablen
aber
und
auch
erlebnisreichen
klimaschonenden
und gesetzeskonformen Betrieb.
mit Topunterstützung Eine eigeneverantwortliche, vom agilen Führungsteam gestalterisch und
aber auch
Eine eigenverantwortliche, gestalterisch freie Aufgabe
klimaschonenden und gesetzeskonformen
Betrieb.
Digitalisiere den Eintritt und die Kommunikation mit unseren erfahrenen freie Aufgabe Bad- und mit Topunterstützung Bilanzexperten. vom
Digitalisiere den Eintritt und die
unseren Gästen, erdenke neue Produkte und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Die Power und agilen den Teamgeist Führungsteam von und über unseren 300 FMR Kolleginnen
und Kollegen. erfahrenen Bad- und Bilanzexperten.
Kommunikation mit unseren Gästen, erdenke
neue Produkte und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Den Esprit eines
Die
großen
Power und
Gestalters
den Teamgeist
der Metropole
von über
Ruhr,
Sorge für eine Topreinigung Sorge für eine und Topreinigung eine hohe Aufenthaltsqualität
der Anlage. Aufenthaltsqualität der Anlage.
Den Esprit eines großen Gestalters der
und eine hohe
dem RVR.
300 FMR Kolleginnen und Kollegen.
Behalte den kaufmännischen Überblick! Eine unbefristete Stellung nach TVöD. Eine leistungsorientierte
Vergütung (nach Vereinbarung).
Behalte den kaufmännischen Überblick! Dabei helfen
Metropole Ruhr, dem RVR.
Dabei helfen wir Dir mit unseren Bilanz- und
wir Dir mit unseren Bilanz- und Zahlenprofi s. Aber Du
Eine unbefristete Stellung nach TVöD
Zahlenprofis. Aber Du entscheidest, Eine attraktive Alterssicherung.
Eine leistungsorientierte Vergütung (nach
entscheidest, möglichst möglichst immer immer wirtschaftlich!
wirtschaftlich!
Einen einmalig schönen, sehr gut erreichbaren Arbeitsplatz.
Vereinbarung).
Eine attraktive Alterssicherung.
Jetzt bist Du gefragt:
Einen einmalig schönen, sehr gut
Jetzt bist du gefragt:
erreichbaren Arbeitsplatz.
Du fühlst Dich angesprochen? Dann schick uns Deine Bewerbung bis zum 30.09.2022 per Mail oder
Du fühlst dich Angesprochen? Dann schick uns Deine Bewerbung bis zum 30.09.2022
per Post zu. Du hast vorab noch Fragen, dann ruf uns an und vereinbare einen Termin mit uns. Wir
per Mail oder per Post zu. Du hast vorab noch Fragen, dann ruf uns an und vereinbare
freuen uns auf DICH und Deine Bewerbung.
einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf DICH und Deine Bewerbung.
Kontakt:
Kontakt:
Dirk Clemens
Unsere Verwaltung
Dirk Clemens
Unsere Verwaltung
(Personalleiter/
(Personalleiter/
Betriebsleiter
Betriebsleiter
Kemnade)
Kemnade)
Querenburger
Querenburger
Straße 29
Straße 29
Tel.: 02302 / Tel.: 20 12-17 02302 / 20 12-17
58455 Witten 58455 Witten
Mail: bewerbung@freizeit.ruhr
Mail: bewerbung@freizeit.ruhr Webseite: Webseite: www.freizeit.ruhr www.freizeit.ruhr
Weitere Informationen zur Stelle, zum Datenschutz, Verfahrenshinweise, etc. fi ndest Du online unter www.freizeit.ruhr
Weitere Informationen zur Stelle, zum Datenschutz, Verfahrenshinweise, etc. Finden Sie online unter freizeit.ruhr.
Gerne steht Dir auch unsere Personalabteilung jederzeit zur Verfügung. Tel. 02302 / 20 12-19 bzw. -20.
Gerne steht Ihnen auch unsere Personalabteilung jederzeit zur Verfügung. Tel. 02302 / 20 12-19 bzw. -20.
622 | STELLENMARKT AB 09/2022
Ganz
vorne
im
Hunsrück …
… im
Welterbe
Oberes
Mittelrheintal
Verbandsgemeinde
Hunsrück
Mittelrhein
Anzeigenschluss
für die Oktober-Ausgabe 2022 ist am 14.09.2022.
Die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein betreibt
in Emmelshausen das Panoramabad (Hallenbad) und in
St. Goar-Werlau das Rheingoldbad (Freibad). Zur Verstärkung
unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n /
Erscheinungstermin
ist der 04.10.2022.
Fachangestellte/
n für Bäderbetriebe (m/w/d)
zur unbefristeten Beschäftigung in Vollzeit (39 Wochenstunden)
oder alternativ in Teilzeit.
Aktion Deutschland Hilft
Das starke Bündnis bei Katastrophen
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436567/
stellenausschreibungen.html
oder bei Herrn Dieter Liesenfeld unter Tel.: 06747/121-120
oder per E-Mail: d.liesenfeld@vg-hm.de
Ihre Bewerbung erbitten wir bis zum 25.09.2022 an:
Verbandsgemeindeverwaltung
Hunsrück-Mittelrhein
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
bewerbungen@vg-hm.de
Wenn Menschen durch große Katastrophen in Not geraten, helfen wir.
Gemeinsam, schnell und koordiniert. Schon ab 5 € im Monat werden Sie
Förderer. So helfen Sie Tag für Tag und genau dort, wo die Not am größten ist.
Spendenkonto: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Jetzt Förderer werden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de
Unser Crossmedia-Paket
Für einen Aufpreis von 50 % des Print-Preises veröffentlichen wir Ihre
Stellenanzeige crossmedial – nicht nur hier im AB, sondern auch im
offenen Stellenmarkt auf www.baederportal.com/stellenmarkt*
Print + Online = Werbung, die sich lohnt!
zielgruppengenaue Personalwerbung beinahe ohne Streuverluste
offener Stellenmarkt: über 12 000 Visits pro Jahr
individuelle Laufzeiten nach Absprache möglich
* Bitte beachten Sie, dass die Anzeigen für Print und Online identisch sein müssen.
Fachpersonal gesucht?
Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Friedrich
0201 87969-19
s.friedrich@baederportal.com
AB 09/2022
STELLENMARKT | 623
www.bewegung-gegen-krebs.de
SPENDENKONTO IBAN:
DE65 3705 0299 0000 9191 91
„Bleib auf dem Laufenden.
Mit Spaß und Bewegung.“
Wolfgang Overath, Fußball-Weltmeister 1974
Jetzt
bewerben
und eintauchen.
Werden Sie Teil
unserer vielfältigen Bäderlandschaft.
Wir suchen zur Verstärkung unserer Teams
in Teilzeit oder Vollzeit mehrere
Fachangestellte für Bäderbetriebe
mit 50–100 % (m/w/d)
Informieren Sie sich weiter unter
www.konstanzer-baeder.de/jobs-und-unternehmen
oder rufen Sie uns an unter 07531 803-2516.
Die erste Bibliothek für Pressefreiheit
innerhalb eines Computerspiels.
In autoritären Ländern mit Medienzensur,
ist das Computerspiel Minecraft
weiterhin zugänglich. Die Uncensored
Library nutzt dieses Schlupfloch, um
Zensur in diesen Ländern zu umgehen.
Mit Ihrer Hilfe finanzieren wir Projekte
wie dieses. Bitte spenden Sie jetzt:
GEMEINSAM KÜMMERN
– PATE WERDEN!
www.reporter-ohne-grenzen.de/spenden
NABU Meerespatenschaft 90x60.indd 1
Mitgliederrabatt für Stellenanzeigen!
6/25/2020 4:05:16 PM
IHR VORTEIL!
10 % Rabatt auf den s/w-Preis und
– auch auf den Farb-Preis.
624 | IMPRESSUM AB 09/2022
Impressum
AB Archiv des Badewesens
75. Jahrgang
Fachzeitschrift für Praxis, Technik,
Wissenschaft und Betriebswirtschaft
ISSN 0932-3872
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft
für das Badewesen e.V.
Postfach 34 02 01, 45074 Essen
0201 87969-0
0201 87969-20
info@baederportal.com
www.baederportal.com
Redaktionsgeschäftsstelle
Postfach 34 02 01, 45074 Essen
Haumannplatz 4, 45130 Essen
Annegret Jähner (aj)
0201 87969-18
a.jaehner@baederportal.com
Chefredakteurin
Ann-Christin von Kieter (AvK)
Anschrift: s. Redaktionsgeschäftsstelle
0201 87969-12
a.vonkieter@baederportal.com
Redakteurin
Dipl.-Ing. Konstanze Ziemke (Zi)
0201 87969-17
k.ziemke@baederportal.com
Verlag und Anzeigen
Deutsche Gesellschaft für
das Badewesen GmbH
Postfach 34 02 01, 45074 Essen
0201 87969-18
0201 87969-21
www.baederportal.com
Verlagsleiter
Christian Mankel
Anschrift: s. Verlag und Anzeigen
Stellenanzeigen und Vertrieb
Annegret Jähner
0201 87969-18
a.jaehner@baederportal.com
Werbeanzeigen und Vertrieb
Sebastian Friedrich
0201 87969-19
s.friedrich@baederportal.com
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 25,
gültig ab 01.01.2022.
Layout
giftGRÜN GmbH Digitalagentur
Pascalstraße 6, 52076 Aachen
www.giftgruen.com
Satz und Bildbearbeitung
Staudt Lithographie GmbH
Kohlenstraße 34, 44795 Bochum
www.staudt-online.de
Druck und Vertrieb
Druckerei Silber Druck oHG
Otto-Hahn-Straße 25, 34253 Lohfelden
Erscheinungsweise
monatlich, am Anfang des Monats.
Bei unverschuldetem Nichterscheinen
besteht kein Anspruch auf Nachlieferung
oder Erstattung.
Bezugskosten
Jahresabo 95,- € inkl. MwSt. und Versand,
Ausland zzgl. Versandkosten.
Einzelhefte 10,- € inkl. MwSt.
zzgl. Porto- und Versandkosten
Hinweise
Beiträge, die mit Namen oder Initialen
des Verfassers gekennzeichnet sind,
stellen nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion dar. Für die Einsendung von
nicht angeforderten Beiträgen wird keine
Gewähr übernommen. Die in der Rubrik
„Firmen und Produktinfos“ veröffentlichten
Informationen liegen in der Verantwortung
der bezugnehmenden Unternehmen.
Alle Rechte, auch die des auszugsweisen
Nachdrucks und der Vervielfältigung,
bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen Herausgeber und Verlag
vorbehalten.
©
Deutsche Gesellschaft für
das Badewesen e.V.
Anzeigenindex
1 A Edelstahl GmbH, Pichl/Wels (AT)
www.aschl-edelstahl.com Seite 613
AntiSlide Anti-Rutsch-Systeme International,
Karlsruhe
www.antislide.de Seite 586
AWT Umwelttechnik Eisleben GmbH,
Lutherstadt Eisleben
www.awt-eisleben.de Seite 569
BAC pool systems GmbH, Ettlingen
www.bac.ag Seite 539
Beierlorzer GmbH, Mülheim an der Ruhr
www.beierlorzer-gmbh.de Seite 599
Deutsche Steinzeug Keramik GmbH,
Schwarzenfeld
www.agrob-buchtal.de Seite 571
dp Poschen Wasseraufbereitung, Solingen
www.dp-wasseraufbereitung.de Seite 561
eccos pro gmbh, Velbert
www.eccos-pro.com Seite 559
Herborner Pumpenfabrik GmbH & Co. KG,
Herborn
www.herborner-pumpen.de Seite 565
HTS tentiQ GmbH, Kefenrod
www.hts-tentiq.com Seite 609
Husqvarna Deutschland GmbH, Ulm
www.husqvarnagroup.com Seite 545
IBA-Aqua-Pflege-Produkte GmbH,
Philippsburg
www.iba-aqua.com Seite 607
Kemitron GmbH, Wendlingen
www.kemitron.eu Seite 566
Landesmesse Stuttgart GmbH, Stuttgart
www.interbad.de Seite 601
LEGIO.tools GmbH, Walddorfhäslach
www.legio.com Seite 581
LVHT GmbH, Mülheim
www.lvht.de Seite 587
Ospa Schwimmbadtechnik, Mutlangen
www.ospa.info Seite 593
RMT RehaMed Technology GmbH,
Dietzenbach
www.rmt.eu Seite 575
Roigk GmbH & Co., Gevelsberg
www.roigk.de Seite 567
RZB Zeller Berlin GmbH & Co. KG, Berlin
www.baederroste.de Seite 606
Schäfer Bädertechnik GmbH,
Heiligenhaus
www.baedertechnik.com Seite 574
Schirmer Abdecksysteme, Diessen
www.schirmer.de
4. Umschlagseite
Sopro Bauchemie GmbH, Wiesbaden
www.sopro.com Seite 577
Supergrip Deutschland GmbH,
Rellingen
www.supergrip.de Seite 579
Thomas Herrmann GmbH swimroll,
Gummersbach
www.swimroll.de Seite 589
Veolia Water Technologies, Celle
www.veoliawaterst.de 2. Umschlagseite
WDT Werner Dosiertechnik GmbH & Co. KG,
Wertingen
www.werner-dosiertechnik.de Seite 603
WIBRE Elektrogeräte GmbH & Co. KG,
Leingarten
www.wibre.de Seite 611
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.
BäderAtlas
Öffentliche Schwimmbäder auf einen Blick
Ca. 6 000 Bäder in ganz Deutschland, selektierbar nach den Badtypen Hallenbad,
Freibad und Kombibad sowie den Nutzungsarten Sportbad, Freizeitbad und Schul-/
Lehrschwimmbad. Außerdem über 2 400 Badestellen und ca. 570 Naturbäder.
interaktive Deutschlandkarte zum schnellen Finden von Bädern
am PC und auf mobilen Endgeräten
Bädersuche auch nach Gemeinden, unterstützt durch die Umkreissuche
aktuelle Bäderstatistik für ganz Deutschland und nach Bundesländern
Basisinformationen und Link zur Website verknüpft mit jedem Bad
wertvolle Informationen für politische Entscheidungsträger:innen, öffentliche
und private Badbetreiber:innen, Architektinnen und Architekten, Planer:innen,
Ausstatter der Bäderbranche, Medien sowie private Nutzer:innen
Datenbasis für die repräsentativen DGfdB-Bäderbefragungen
www.baederatlas.com
Energie- und CO 2 -Einsparung durch Schirmer-Abdecksysteme
Schluss mit Energieverschwendung · Wir machen Ihr Bad wirtschaftlicher
Gern erstellen wir Ihnen eine kostenlose Energieeinsparungsberechnung
Schirmer Abdecksysteme
Wir planen, bauen, liefern und montieren.
www.wschirmer.de
Schirmer Abdecksysteme · Pitzeshofen 28 · 86911 Diessen am Ammersee
Telefon: 0 88 07 / 69-78 · Telefax: 0 88 07 / 69-80 · E-Mail: info@wschirmer.de