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AB Archiv des Badewesens September 2022

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AB 09/2022

Personal | BÄDERBETRIEB | 573

Nachdem Daniel in Sekundenschnelle

nun den Sachverhalt rechtlich

gecheckt hat und zu dem Ergebnis

gekommen ist, dass hier eine

schwerwiegende Verletzung der

Haus- und Badeordnung (HBO) und

auch der dringende Tatverdacht

einer Straftat gemäß § 201a StGB

(§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen

Lebensbereichs und von

Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen)

vorliegen, entschließt

er sich, aktiv zu werden und antwortet

dem Mädchen: „Ich helfe Ihnen.

Bleiben Sie bitte hier. Können Sie den

Mann beschreiben, können Sie sagen,

wo er liegt? Ich werde mich darum

kümmern.“ Er ruft über sein Funkgerät

eine Mitarbeiterin hinzu und bittet sie,

die 15-Jährige zu betreuen und die

Polizei zu informieren. Seine Beckenaufsicht

übernimmt eine weitere Kollegin,

die Daniel ebenfalls angefordert

hat.

Hinweis: An dieser Stelle muss erwähnt

werden, dass die Erörterung

dieses Sachverhaltes auf Basis der

Annahme idealtypischer Umstände

erfolgt – dem Autor ist bewusst, dass

die personellen Ressourcen im Bad

zuweilen knapp sind und die Dienstplangestaltung

nicht selten eine große

Herausforderung darstellt. Wichtig

ist, in unserem Sachverhalt dafür zu

sorgen, dass die Beckenaufsicht weiterhin

stattfindet!

Daniel wendet sich nun, nachdem das

Becken beaufsichtigt und Michelle

betreut wird, der Liegewiese zu und

sieht in gut 30 Metern Entfernung

eine männliche Person, auf die die

Beschreibung der 15-Jährigen zutrifft.

Der Mann liegt auf dem Badetuch

und schaut in ein Mobiltelefon.

Freundlich-direktive

Ansprache

Daniel geht auf den Mann zu und

spricht ihn freundlich, doch bestimmt,

an: „Guten Tag, mein Name ist Daniel

Fechter, ich bin der aufsichtführende

Fachangestellte, ich muss mit Ihnen

über einen Sachverhalt sprechen, der

uns gerade mitgeteilt wurde. Ich bitte

Sie, mit mir in den Schwimmmeisterraum

zu gehen, dort können wir die

Sache in Ruhe besprechen!“

Der Mann schaut kurz auf und beschäftigt

sich weiter mit dem Mobiltelefon,

er ignoriert den Fachangestellten.

Daniel spricht ihn, nun

energischer werdend, an: „Legen Sie

das Handy zur Seite, ich bitte Sie,

mich zum Schwimmmeisterraum zu

begleiten!“ Der Mann springt nun auf,

das Mobiltelefon immer noch in der

Hand haltend, und herrscht Daniel

an: „Was soll das, ich weiß gar nicht,

was Sie wollen, und im Übrigen will

ich sowieso gerade gehen, ich habe

einen dringenden geschäftlichen

Termin. Lassen Sie mich in Ruhe!“

Vorläufige Festnahme

Der Mann stopft sein Badetuch in die

Sporttasche, streift Shorts und T-

Shirt über und will in Richtung Ausgang

losgehen. Daniel weist ihn laut

und deutlich an: „Sie bleiben hier,

bis wir die Sache geklärt haben. Sie

dürfen bis dahin das Bad nicht verlassen.“

Auch wenn Daniel nicht explizit

sagt: „Sie sind vorläufig festgenommen.“

– seine Anweisung ist

unmissverständlich. Der Mann will

gleichwohl losziehen, Daniel packt

ihn von hinten kräftig am Oberarm

und hält ihn damit fest und sagt:

„Sie bleiben hier, bis die Polizei den

Fall klärt!“. Der Mann bleibt stehen

fordert Daniel barsch auf, ihn loszulassen:

„Lassen Sie mich los, Sie tun

mir weh, das ist Köperverletzung und

Freiheitsberaubung, was Sie da gerade

machen – ich werde Sie bei der

Polizei anzeigen – dann werden Sie

schon zu spüren bekommen, was Sie

von Ihrem Verhalten haben.“

Darf Daniel das? Ihn festhalten, ihm

gar Schmerzen bereiten? Er hat den

Mann ja tatsächlich fest gehalten, im

wahrsten Sinne des Wortes, der Mann

konnte sich nicht mehr frei bewegen

und er hatte, wie er sagte, körperliche

Schmerzen – da liegt tatsächlich

der Verdacht einer Körperverletzung

und einer Freiheitsberaubung durch

Daniel nahe.

Ist das alles gerechtfertigt? Ein Blick

in die Strafprozessordnung (StPO),

hier in den §127 Abs. 1, hilft. Hier

heißt es: „Wird jemand auf frischer

Tat betroffen oder verfolgt, so ist,

wenn er der Flucht verdächtig ist

oder seine Identität nicht sofort

festgestellt werden kann, jedermann

befugt, ihn auch ohne richterliche

Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Eingriff in ein Grundrecht

Daniel kennt die Voraussetzungen

der vorläufigen Festnahme noch von

der Ausbildung, aber auch von Seminaren.

Er weiß, dass er in ein wesent-

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