AB Archiv des Badewesens September 2022
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
596 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022
Gesetze
BGB,IfSG
Staatliche Hoheit
Selbstverwaltung der
interessierten
Kreise
Verordnungen,
Bund und Länder, DGUV-V
TRBS, TRGS, ASR, DGUV-R
staatliche Regelwerke
Allgemein anerkannter Stand der Technik,
ISO, EN, DIN, VDE, VDI
Öffentlich Zugänglich
Nicht offen
Zugänglich
Detaillierungsgrad
Regelwerke der Fachverbände
Merkblätter, DVGW, DGfdB-R
Informationen der Regelwerksgeber und Fachverbände
BGI/GUV-I, DGfdB-A
Verbindlichkeit
Regelungspyramide
Anzahl der Regelungen
Ebene bzw. internationaler Ebene erarbeitet (EN- bzw.
ISO-Normen). Ihr Ursprung wird im Namen einer Norm
deutlich. Eine DIN EN ISO z. B. wurde international erarbeitet
und anschließend in die europäische und deutsche
Normung übernommen. Die Grundlage der Normung wird
in der Normenreihe E DIN 820-1 9) beschrieben.
VDI-Richtlinien
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 10) hat ein eigenständiges
technisches Regelwerk aufgebaut. Die darin
enthaltenen ca. 2 000 VDI-Richtlinien werden von Expert:innen
aus Industrie und Wissenschaft erarbeitet.
VDI-Richtlinien stellen anerkannte Regeln der Technik dar.
Regelwerke der Fachverbände
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
(DGfdB) 11) erstellt branchenspezifische technische Regeln,
die alle o. g. Anforderungen weiter und sehr spezifisch
konkretisieren. Die Erarbeitung der Regelwerke erfolgt
nach DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das Regelwerk der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“ 12)
Rechtsverbindliche Schutzziele und staatliches
Regelwerk im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Schutz der menschlichen Gesundheit hat in Deutschland
einen sehr hohen politischen und gesellschaftlichen
Stellenwert. Staatliche Institutionen und Betreiber:innen
stehen in der Verantwortung, diesen Schutz vorsorgend
und nachhaltig zu gewährleisten. Gesetze regeln die
grundlegenden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
allgemein, hierzu gehören das Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) 13) oder auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) 14) .
Die hier genannten Rahmenregeln oder Schutzziele erfordern
eine Auslegung in der Praxis. Für die verschiedenen
Bereiche konkretisieren staatliche Verordnungen [z. B. die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 15) oder die Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) 16) ] die gesetzlichen Pflichten.
Parallel dazu haben die Unfallversicherungsträger
das Recht, durch DGUV Vorschriften [Unfallverhütungsvorschriften
(UVV)] 17) ebenfalls weitere Konkretisierungen
für ihre branchenbezogenen Zuständigkeitsbereiche zu
erlassen. Die DGUV-Vorschriften gibt es allerdings nur
ergänzend zum staatlichen Regelwerk, die Anzahl dieser
Vorschriften ist deutlich reduziert worden.
2006 verabschiedete die Arbeits- und Sozialministerkonferenz
die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
18) mit dem Ziel, ein transparentes, schlankes und von
Doppelregelungen und Widersprüchen freies System der
Vorschriften und Regeln aufzubauen und zu etablieren.
Vorrang hat dabei das staatliche Recht. Gesetze, staatliche
Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und DGUV Vorschriften
haben einen rechtsverbindlichen Charakter. Ihre
Einhaltung wird von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
auf Länderebene und von den Unfallversicherungsträgern
in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrolliert. Im Rahmen
des IfSG obliegt die Kontrolle den Gesundheitsämtern.
In einem Urteil wurde eine Bezugnahme der Gesundheitsbehörden
auf die DIN 19643 19) in besonderem Maße
unterstützt: