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AB Archiv des Badewesens September 2022

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596 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung AB 09/2022

Gesetze

BGB,IfSG

Staatliche Hoheit

Selbstverwaltung der

interessierten

Kreise

Verordnungen,

Bund und Länder, DGUV-V

TRBS, TRGS, ASR, DGUV-R

staatliche Regelwerke

Allgemein anerkannter Stand der Technik,

ISO, EN, DIN, VDE, VDI

Öffentlich Zugänglich

Nicht offen

Zugänglich

Detaillierungsgrad

Regelwerke der Fachverbände

Merkblätter, DVGW, DGfdB-R

Informationen der Regelwerksgeber und Fachverbände

BGI/GUV-I, DGfdB-A

Verbindlichkeit

Regelungspyramide

Anzahl der Regelungen

Ebene bzw. internationaler Ebene erarbeitet (EN- bzw.

ISO-Normen). Ihr Ursprung wird im Namen einer Norm

deutlich. Eine DIN EN ISO z. B. wurde international erarbeitet

und anschließend in die europäische und deutsche

Normung übernommen. Die Grundlage der Normung wird

in der Normenreihe E DIN 820-1 9) beschrieben.

VDI-Richtlinien

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 10) hat ein eigenständiges

technisches Regelwerk aufgebaut. Die darin

enthaltenen ca. 2 000 VDI-Richtlinien werden von Expert:innen

aus Industrie und Wissenschaft erarbeitet.

VDI-Richtlinien stellen anerkannte Regeln der Technik dar.

Regelwerke der Fachverbände

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.

(DGfdB) 11) erstellt branchenspezifische technische Regeln,

die alle o. g. Anforderungen weiter und sehr spezifisch

konkretisieren. Die Erarbeitung der Regelwerke erfolgt

nach DGfdB R 10.00 „Grundsätze für das Regelwerk der

Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“ 12)

Rechtsverbindliche Schutzziele und staatliches

Regelwerk im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Schutz der menschlichen Gesundheit hat in Deutschland

einen sehr hohen politischen und gesellschaftlichen

Stellenwert. Staatliche Institutionen und Betreiber:innen

stehen in der Verantwortung, diesen Schutz vorsorgend

und nachhaltig zu gewährleisten. Gesetze regeln die

grundlegenden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

allgemein, hierzu gehören das Arbeitsschutzgesetz

(ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz

(ASiG) 13) oder auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) 14) .

Die hier genannten Rahmenregeln oder Schutzziele erfordern

eine Auslegung in der Praxis. Für die verschiedenen

Bereiche konkretisieren staatliche Verordnungen [z. B. die

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 15) oder die Gefahrstoffverordnung

(GefStoffV) 16) ] die gesetzlichen Pflichten.

Parallel dazu haben die Unfallversicherungsträger

das Recht, durch DGUV Vorschriften [Unfallverhütungsvorschriften

(UVV)] 17) ebenfalls weitere Konkretisierungen

für ihre branchenbezogenen Zuständigkeitsbereiche zu

erlassen. Die DGUV-Vorschriften gibt es allerdings nur

ergänzend zum staatlichen Regelwerk, die Anzahl dieser

Vorschriften ist deutlich reduziert worden.

2006 verabschiedete die Arbeits- und Sozialministerkonferenz

die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

18) mit dem Ziel, ein transparentes, schlankes und von

Doppelregelungen und Widersprüchen freies System der

Vorschriften und Regeln aufzubauen und zu etablieren.

Vorrang hat dabei das staatliche Recht. Gesetze, staatliche

Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und DGUV Vorschriften

haben einen rechtsverbindlichen Charakter. Ihre

Einhaltung wird von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden

auf Länderebene und von den Unfallversicherungsträgern

in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrolliert. Im Rahmen

des IfSG obliegt die Kontrolle den Gesundheitsämtern.

In einem Urteil wurde eine Bezugnahme der Gesundheitsbehörden

auf die DIN 19643 19) in besonderem Maße

unterstützt:

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