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Theoretische Grundlagen<br />

2.2 Rechtliche Aspekte<br />

Problematisch ist die rechtliche Anerkennung der Online-Auktionen. Lange Zeit war rechtlich<br />

nicht eindeutig geklärt, ob die Online-Auktion als Versteigerung im herkömmlichen Sinne<br />

oder nur als ein Verkauf zu einem Höchstgebot einzuordnen ist. 65 Der Verkauf von Ware<br />

befand sich daher in einer rechtlichen Grauzone. Die Tendenz der rechtlichen Beurteilung<br />

geht zur Einordnung der Internetauktion als Verkauf gegen Höchstgebot, also zu einer<br />

rechtlichen Gleichsetzung mit einem Verkauf durch feste Preise.<br />

Für eine Versteigerung muss eine örtliche und zeitliche Begrenzung der Veranstaltung<br />

vorliegen, in der die Personen aufgefordert sind, ihre Gebote abzugeben. Der Voraussetzung<br />

der zeitlichen Begrenzung und der Aufforderung zur Gebotsabgabe ist erfüllt. Die örtliche<br />

Begrenztheit ist zwar bei einem räumlich verteilten Publikum im Internet nicht gegeben, hat<br />

aber nur eine funktionale Bedeutung, die eine Möglichkeit der Wahrnehmung von Geboten<br />

der Konkurrenten garantieren soll. Im Jahr 2000 stand fest, dass diese funktionale Bedeutung<br />

bei einer Internet-Auktion gegeben ist und sie daher als eine rechtmäßige Versteigerung<br />

anerkannt werden kann. 66 Diese Haltung wird in einigen Entscheidungen der Rechtssprechung<br />

vertreten, wie zum Beispiel:<br />

Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.4.1999 (AZ 315 O 144/99)<br />

Das LG Hamburg betrachtet in der zeitlichen und örtlichen Begrenztheit nur einen Umstand,<br />

der für die praktische Durchführung einer Auktion erforderlich ist. Online-Auktionen würden<br />

alle Eigenschaften einer klassischen Versteigerung erfüllen und sind daher dem § 34b der<br />

GewO zuzuordnen.<br />

Landgericht Hof, Urteil vom 26.4.2002 (AZ 22 S 10/02) 67<br />

Das LG Hof war 2002 noch der Auffassung, dass § 156 BGB anzuwenden wäre und die<br />

Online-Auktion als Versteigerung einzuordnen sei. Daher gilt z. B. auch nicht der<br />

Anwendungsbereich der Vorschriften über den Fernabsatz (§§ 312b ff. BGB).<br />

65 Vgl. Sakowski, K.: http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r09.html, abgefragt am 25.05.2005.<br />

Vgl. auch Amor, D.: E-Business aktuell. Edition 2004 - Trends, Prozesse und Technologien im<br />

Unternehmen, Wiley-VCH, Weinheim (2003), S. 80 ff.<br />

Vgl. auch Gurmann, S.: Internet-Auktionen Gewerberecht - Zivilrecht - Strafrecht, Springer, <strong>Wien</strong> (2005), S.<br />

23.<br />

66 Vgl. Heuking, G. et al: IT, Legal Group, München 27.06.2000,<br />

http://www.cybercourt.de/online/www44.htm, abgefragt am 17.12.2005<br />

67 Vgl. JurPC Web-Dok. 368 (2002), Abs. 1 - 9.<br />

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