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AUS DER PRAXIS LERNEN<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Nicht jeder darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen<br />

milchsau weder in Ihrem Unternehmen noch im Kreise der Fasis und Betriebsärzte<br />

gibt.<br />

Teamarbeit ist gefragt<br />

An vielen Stellen im Gesetz und den Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

steht, dass der Arbeitgeber sich fachkundig beraten lassen<br />

muss, wenn er selbst nicht fachkundig genug ist, die Gefährdungsbeurteilung<br />

zu erstellen. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung<br />

und Betriebssicherheitsverordnung verlangen vom Unternehmer, die<br />

Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

und Betriebsärzte können<br />

fachkundig sein, sind es aber auch<br />

Es geht also meist nicht mehr ohne Teamarbeit. Sicherlich kann die Fasi eine<br />

Gefährdungsbeurteilung für Sie vorbereiten. Aber dann sind möglicherweise<br />

die unterschiedlichen Fachleute gefragt. Diese müssen ihr Wissen und ihre<br />

Erfahrung einbringen, damit die Gefährdungsbeurteilung<br />

rund wird. Außerdem<br />

nicht „durch Handauflegen“.<br />

Arbeitgeber oder Unternehmer<br />

Wer ist denn eigentlich wann gemeint? In allen staatlichen Regelungen<br />

ist es sinnvoll, die Mitarbeiter<br />

vor Ort zu fragen, wie sie die Arbeiten<br />

Hinweise dazu, wer fachkundig sein<br />

kann, geben die Technischen Regeln.<br />

So ist z. B. in den Technischen Regeln<br />

für den Umgang mit Biostoffen (TRBA)<br />

geregelt, dass bestimmte medizinische<br />

Berufsausbildungen nahelegen, fachkundig<br />

zu sein. In den Technischen Regeln für<br />

Gefahrstoffe (TRGS) heißt es demgemäß<br />

ganz klar „… Betriebsärzte und Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit können fachkundig<br />

sein …“ In beiden Fällen kann es also<br />

sein, dass die Arbeitsschützer fachkundig<br />

ist immer vom Arbeitgeber die Rede. In allen Unfall-<br />

verhütungsvorschriften wird vom Unternehmer gesprochen.<br />

Aber eigentlich richten sich beide an dieselbe Person: den<br />

verantwortlichen Chef des Unternehmens. Das kann der Geschäftsführer<br />

oder Vorstand sein, der im Handelsregister eingetragen<br />

ist. Aber auch der Vorstand eines Vereins nach § 26<br />

Bürgerliches Gesetzbuch kommt infrage oder der Einzelunternehmer,<br />

Praxisinhaber usw. Letztlich richtet man sich immer<br />

an die Person/en, welche die wirtschaftlichen Entscheidungen<br />

treffen und verantworten.<br />

tatsächlich ausführen. Denn dabei<br />

kann dann plötzlich herauskommen,<br />

dass Medienwechsel oder gelegentliche<br />

Werkzeugwechsel mit ungeeigneten<br />

Hilfsmitteln durchgeführt<br />

werden. Oder unerwartet kommt<br />

die Frage auf, wie denn der Kollege<br />

einmal im Jahr zur Reinigung auf die<br />

Maschine kommen soll.<br />

Fazit: Eine „gute“ Gefährdungsbeurteilung<br />

müssen Sie im Team<br />

im Hinblick auf Verfahren und Durchführung der Beurteilung sind, nicht aber<br />

hinsichtlich der chemischen oder biologischen Prozesse.<br />

erstellen, denn es sind unterschiedliche Kompetenzen gefordert.<br />

Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Fachabteilungen können am besten<br />

über ihre Arbeitsmittel, verwendete Hilfsstoffe und Arbeitssituationen informieren.<br />

Noch deutlicher wird es bei technischen Arbeitsmitteln. Wenn es um eine<br />

Maschine geht, dann ist möglicherweise Fachwissen gefragt für<br />

● das methodische Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

Daher ist es der falsche Weg, Gefährdungsbeurteilungen im Alleingang<br />

im Hinterzimmer zu erstellen. Diese wird in der Regel dann auch nicht rechtskonform<br />

sein. Wichtig ist, dass die richtigen Methoden angewendet werden.<br />

● elektrotechnische Anlagen<br />

● mechanische und maschinentechnische Sicherheit<br />

● pneumatische Anlagenteile<br />

● hydraulische Anlagenteile<br />

Spätestens jetzt dürfte deutlich werden, dass es diese eierlegende Woll-<br />

HINWEIS<br />

Eine Checkliste allein ist nicht ausreichend. Hinsichtlich der<br />

Methoden unterstützen Sie als Fasi Ihr Team, ggf. gemeinsam mit<br />

dem Betriebsarzt.<br />

HK<br />

So sorgen Sie für gute Sicht bei Staplerfahrern<br />

Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil ein Gabelstaplerfahrer Personen in seiner Umgebung nicht rechtzeitig bemerkt. Denn auch<br />

Stapler haben – je nach Art der Beladung – einen toten Winkel.<br />

Diese Vorschriften müssen Sie beachten<br />

Beim Schutz gegen arbeitsbedingte Gefährdungen haben technische<br />

Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich Vorrang<br />

(§ 4). Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für mobile selbstfahrende<br />

Arbeitsmittel unmissverständlich, dass geeignete Hilfsvorrichtungen<br />

zur Verbesserung der Sicht anzubringen sind, wenn die<br />

direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht (Anhang 1, Ziff. 1.5 e).<br />

Achten Sie schon beim Kauf auf gute Sicht<br />

Bereits beim Kauf eines Staplers sollten Sie daher darauf achten,<br />

dass die Fahrersicht durch seine Konstruktion möglichst wenig eingeschränkt<br />

wird. Oft sind es Teile des Hubgerüsts, die die freie Sicht<br />

blockieren. Besonders ungünstig können die Sichtverhältnisse bei Triplexhubgerüsten<br />

sein. Auch Rahmen und Säulen von Fahrerkabinen<br />

und -schutzdächern oder eventuell vorhandene Anbaugeräte verdecken<br />

häufig große Teile des Sichtfeldes zur Fahrbahn hin.<br />

Trotz technisch ähnlicher Merkmale und gleicher Leistung lohnt sich<br />

ein genauer Vergleich vor dem Kauf. Unterschiedliche Konstruktionen<br />

nehmen Einfluss auf die Sicherheit beim Fahren und Rangieren. FK<br />

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