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AUS DER PRAXIS LERNEN<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
Nicht jeder darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen<br />
milchsau weder in Ihrem Unternehmen noch im Kreise der Fasis und Betriebsärzte<br />
gibt.<br />
Teamarbeit ist gefragt<br />
An vielen Stellen im Gesetz und den Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
steht, dass der Arbeitgeber sich fachkundig beraten lassen<br />
muss, wenn er selbst nicht fachkundig genug ist, die Gefährdungsbeurteilung<br />
zu erstellen. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung<br />
und Betriebssicherheitsverordnung verlangen vom Unternehmer, die<br />
Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
und Betriebsärzte können<br />
fachkundig sein, sind es aber auch<br />
Es geht also meist nicht mehr ohne Teamarbeit. Sicherlich kann die Fasi eine<br />
Gefährdungsbeurteilung für Sie vorbereiten. Aber dann sind möglicherweise<br />
die unterschiedlichen Fachleute gefragt. Diese müssen ihr Wissen und ihre<br />
Erfahrung einbringen, damit die Gefährdungsbeurteilung<br />
rund wird. Außerdem<br />
nicht „durch Handauflegen“.<br />
Arbeitgeber oder Unternehmer<br />
Wer ist denn eigentlich wann gemeint? In allen staatlichen Regelungen<br />
ist es sinnvoll, die Mitarbeiter<br />
vor Ort zu fragen, wie sie die Arbeiten<br />
Hinweise dazu, wer fachkundig sein<br />
kann, geben die Technischen Regeln.<br />
So ist z. B. in den Technischen Regeln<br />
für den Umgang mit Biostoffen (TRBA)<br />
geregelt, dass bestimmte medizinische<br />
Berufsausbildungen nahelegen, fachkundig<br />
zu sein. In den Technischen Regeln für<br />
Gefahrstoffe (TRGS) heißt es demgemäß<br />
ganz klar „… Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit können fachkundig<br />
sein …“ In beiden Fällen kann es also<br />
sein, dass die Arbeitsschützer fachkundig<br />
ist immer vom Arbeitgeber die Rede. In allen Unfall-<br />
verhütungsvorschriften wird vom Unternehmer gesprochen.<br />
Aber eigentlich richten sich beide an dieselbe Person: den<br />
verantwortlichen Chef des Unternehmens. Das kann der Geschäftsführer<br />
oder Vorstand sein, der im Handelsregister eingetragen<br />
ist. Aber auch der Vorstand eines Vereins nach § 26<br />
Bürgerliches Gesetzbuch kommt infrage oder der Einzelunternehmer,<br />
Praxisinhaber usw. Letztlich richtet man sich immer<br />
an die Person/en, welche die wirtschaftlichen Entscheidungen<br />
treffen und verantworten.<br />
tatsächlich ausführen. Denn dabei<br />
kann dann plötzlich herauskommen,<br />
dass Medienwechsel oder gelegentliche<br />
Werkzeugwechsel mit ungeeigneten<br />
Hilfsmitteln durchgeführt<br />
werden. Oder unerwartet kommt<br />
die Frage auf, wie denn der Kollege<br />
einmal im Jahr zur Reinigung auf die<br />
Maschine kommen soll.<br />
Fazit: Eine „gute“ Gefährdungsbeurteilung<br />
müssen Sie im Team<br />
im Hinblick auf Verfahren und Durchführung der Beurteilung sind, nicht aber<br />
hinsichtlich der chemischen oder biologischen Prozesse.<br />
erstellen, denn es sind unterschiedliche Kompetenzen gefordert.<br />
Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Fachabteilungen können am besten<br />
über ihre Arbeitsmittel, verwendete Hilfsstoffe und Arbeitssituationen informieren.<br />
Noch deutlicher wird es bei technischen Arbeitsmitteln. Wenn es um eine<br />
Maschine geht, dann ist möglicherweise Fachwissen gefragt für<br />
● das methodische Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
Daher ist es der falsche Weg, Gefährdungsbeurteilungen im Alleingang<br />
im Hinterzimmer zu erstellen. Diese wird in der Regel dann auch nicht rechtskonform<br />
sein. Wichtig ist, dass die richtigen Methoden angewendet werden.<br />
● elektrotechnische Anlagen<br />
● mechanische und maschinentechnische Sicherheit<br />
● pneumatische Anlagenteile<br />
● hydraulische Anlagenteile<br />
Spätestens jetzt dürfte deutlich werden, dass es diese eierlegende Woll-<br />
HINWEIS<br />
Eine Checkliste allein ist nicht ausreichend. Hinsichtlich der<br />
Methoden unterstützen Sie als Fasi Ihr Team, ggf. gemeinsam mit<br />
dem Betriebsarzt.<br />
HK<br />
So sorgen Sie für gute Sicht bei Staplerfahrern<br />
Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil ein Gabelstaplerfahrer Personen in seiner Umgebung nicht rechtzeitig bemerkt. Denn auch<br />
Stapler haben – je nach Art der Beladung – einen toten Winkel.<br />
Diese Vorschriften müssen Sie beachten<br />
Beim Schutz gegen arbeitsbedingte Gefährdungen haben technische<br />
Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich Vorrang<br />
(§ 4). Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für mobile selbstfahrende<br />
Arbeitsmittel unmissverständlich, dass geeignete Hilfsvorrichtungen<br />
zur Verbesserung der Sicht anzubringen sind, wenn die<br />
direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht (Anhang 1, Ziff. 1.5 e).<br />
Achten Sie schon beim Kauf auf gute Sicht<br />
Bereits beim Kauf eines Staplers sollten Sie daher darauf achten,<br />
dass die Fahrersicht durch seine Konstruktion möglichst wenig eingeschränkt<br />
wird. Oft sind es Teile des Hubgerüsts, die die freie Sicht<br />
blockieren. Besonders ungünstig können die Sichtverhältnisse bei Triplexhubgerüsten<br />
sein. Auch Rahmen und Säulen von Fahrerkabinen<br />
und -schutzdächern oder eventuell vorhandene Anbaugeräte verdecken<br />
häufig große Teile des Sichtfeldes zur Fahrbahn hin.<br />
Trotz technisch ähnlicher Merkmale und gleicher Leistung lohnt sich<br />
ein genauer Vergleich vor dem Kauf. Unterschiedliche Konstruktionen<br />
nehmen Einfluss auf die Sicherheit beim Fahren und Rangieren. FK<br />
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