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GESCHÄFTSBERICHT 2011 - Protektor Lebensversicherungs-AG

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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Maßgabe der Bestimmungen des<br />

Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

(V<strong>AG</strong>) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen<br />

(RechVersV) erstellt. Soweit ergänzende Angaben aus der Bilanz bzw. Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ersichtlich sind, werden diese im Anhang nicht gesondert erläutert. Leerposten<br />

werden gemäß § 265 HGB nicht angegeben, soweit diese nicht gemäß Formblatt 1<br />

und 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 RechVersV vorgeschrieben sind.<br />

Bilanzposten<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten.<br />

Abweichungen von den Methoden des Vorjahres werden bei den nachfolgenden Erläuterungen<br />

jeweils angegeben.<br />

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.<br />

Der aktivierte Bestandswert aus der Übertragung des <strong>Lebensversicherungs</strong>bestandes<br />

der Mannheimer Lebensversicherung <strong>AG</strong> wird entsprechend der bei der Übertragung<br />

geschätzten Ergebnisse, die aufgrund von beobachteten strukturellen Änderungen<br />

an den bisherigen tatsächlichen Verlauf angepasst wurden, und unter Berücksichtigung der<br />

seit dem 1. Juli 2003 erfolgten Abgabe von Teilversicherungsbeständen über zehn Jahre abgeschrieben.<br />

Aktien, Investmentanteile und Inhaberschuldverschreibungen werden grundsätzlich nach<br />

dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Aktien,<br />

Investmentanteile und Inhaberschuldverschreibungen werden, da sie dauerhaft dem<br />

Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind, gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB nach den für<br />

das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (§ 253 Abs. 3 HGB) bewertet. Das Halten von<br />

Aktien, Investmentanteilen und Inhaberschuldverschreibungen wird grundsätzlich als<br />

dauerhaft eingestuft, wenn die Restlaufzeit zwei Jahre übersteigt und eine Veräußerung<br />

aufgrund prognostizierter Zahlungsströme innerhalb der beiden Folgejahre nicht zu erwarten<br />

ist.<br />

Durch die Zuordnung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen wurden Abschreibungen<br />

in Höhe von 28,9 Mio. € (i. V. 23,2 Mio. €) vermieden. Wertpapiere, bei denen eine Rückzahlung<br />

zum Nominalwert nicht gesichert ist, werden mit dem beizulegenden Wert angesetzt,<br />

der auf Basis der Zinsstrukturkurve und der aktuellen Spreads ermittelt worden ist.<br />

JA H R E S A B S C H LU S S I A N H A N G<br />

P ROT E K TO R I G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 1 1 41

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