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Erfolgskontrolle für Maßnahmen zur Qualifizierung von ... - ies

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<strong>Erfolgskontrolle</strong> <strong>für</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Qualifizierung</strong> <strong>von</strong> Nichtsesshaften<br />

2. Förderung der <strong>Qualifizierung</strong> <strong>von</strong> Nichtsesshaften – das Landesprogramm<br />

Im Rahmen der Untersuchung wurden als Grundlage <strong>für</strong> eine <strong>Erfolgskontrolle</strong> die amtlichen Veröffentlichen<br />

bezüglich der Festlegung der Zielgruppe und der Ziele analysiert. Berücksichtigung<br />

fanden dabei folgende Dokumente:<br />

ƒ die EU-Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds und die EU-<br />

Verordnung betreffend den Europäischen Sozialfonds 3<br />

ƒ die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU im Jahr 2001 4<br />

ƒ das „Einheitliche Programmplanungsdokument <strong>zur</strong> Entwicklung des Arbeitsmarktes und der<br />

Humanressourcen“ <strong>für</strong> die Interventionen des Zieles 3 in Deutschland (EPPD) und Programmergänzung<br />

5<br />

ƒ das Ergänzende Planungsdokument Niedersachsens zum Ziel 3-Programm der Bundesrepublik<br />

Deutschland 6<br />

ƒ die Richtlinie über die Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen <strong>zur</strong> Förderung der <strong>Qualifizierung</strong> <strong>von</strong><br />

Nichtsesshaften mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds 7<br />

ƒ der § 72 des Bundessozialhilfegesetzes sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung.<br />

2.1 Zielgruppe des Programms<br />

Angesichts der immer weiter steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt ist festzustellen (vgl.<br />

Kapitel 3), dass trotz umfangreicher Bemühungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik in<br />

Europa die Gefahr der dauerhaften Ausgrenzung aus dem Arbeitsprozess und damit letztendlich<br />

auch aus der Gesellschaft zunimmt. Im Sinne der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts<br />

(EU-Vertrag) wurde bei der Ausgestaltung der Strukturfondsförderung <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

<strong>von</strong> 2000 bis 2006 mit dem Politikbereich B „Gesellschaft ohne Ausgrenzung“ ein Förderkorridor<br />

eröffnet, der sich an Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten richtet.<br />

In d<strong>ies</strong>em Politikbereich sollen in Deutschland Personengruppen gefördert werden, die als besonders<br />

benachteiligt anzusehen sind. Konkretisiert heißt das „Langzeitarbeitslose und Personen, die<br />

weniger aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage, sondern wegen spezifischer Defizite ar-<br />

3<br />

Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mir allgemeinen Bestimmungen über die<br />

Strukturfonds sowie Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.<br />

Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds<br />

4<br />

Beschluss des Rates vom 19. Januar 2001 über die Leitlinien <strong>für</strong> beschäftigungspolitische <strong>Maßnahmen</strong> der<br />

Mitgliedsstaaten im Jahr 2001 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 22<br />

5<br />

Bundesrepublik Deutschland: Strukturfondsperiode 2000-2006, „Einheitliche Programmplanungsdokument<br />

<strong>zur</strong> Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Humanressourcen“ <strong>für</strong> die Interventionen des Zieles 3 in<br />

Deutschland, 30. August 2000 und Programmergänzung vom 11.04.2001<br />

6<br />

Niedersächsisches Ministerium <strong>für</strong> Frauen, Arbeit und Soziales: Ergänzendes Programmplanungsdokument<br />

Niedersachsens <strong>zur</strong> Entwicklungsstrategie <strong>für</strong> die Ziel 3-Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, ESF-<br />

Interventionsperiode 2000-2006, Hannover 20.03.2001<br />

7<br />

RdErl. des MFAS vom 18.Juni 2001 in Niedersächsisches Ministerialblatt, Nr. 25/2001.<br />

5

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