11.12.2012 Aufrufe

Erfolgskontrolle für Maßnahmen zur Qualifizierung von ... - ies

Erfolgskontrolle für Maßnahmen zur Qualifizierung von ... - ies

Erfolgskontrolle für Maßnahmen zur Qualifizierung von ... - ies

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Erfolgskontrolle</strong> <strong>für</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Qualifizierung</strong> <strong>von</strong> Nichtsesshaften<br />

strumente geschaffen. D<strong>ies</strong>e Zielsetzung wird vom Europäischen Rat jährlich in den beschäftigungspolitischen<br />

Leitlinien konkretisiert. Für 2001 wurde die „Vollbeschäftigung zu einem übergeordneten<br />

Ziel der EU-Beschäftigungs- und Sozialpolitik erklärt.“ Die Schaffung der Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Vollbeschäftigung wird dabei als Querschnittsziel definiert, was bezogen auf Arbeitsschwerpunkte<br />

in den Leitlinien wie folgt ausgeführt wird:<br />

„A Es müssen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und entsprechende Arbeitsanreize <strong>für</strong> alle an<br />

einer Erwerbsarbeit interessierten Personen geschaffen werden (...)<br />

B Die Mitgliedsstaaten haben umfassende, kohärente Strategien <strong>für</strong> das lebenslange Lernen zu<br />

entwickeln, um die Menschen beim Erwerb und bei der Anpassung der Qualifikationen zu unterstützen,<br />

die sie benötigen, um mit all den in ihrem Leben auf sie zukommenden wirtschaftlichen<br />

und sozialen Veränderungen Schritt zu halten. “<br />

Unter der Leitlinie „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ wird die Förderung auf gesellschaftliche<br />

Gruppen und Einzelpersonen ausgerichtet, die besondere Schwierigkeiten haben, geeignete<br />

Qualifikationen zu erwerben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden und sich auf dem Arbeitsmarkt<br />

zu behaupten und <strong>für</strong> die Gefahr einer Ausgrenzung feststellbar ist. „Hier ist ein kohärentes<br />

Bündel aufeinander abgestimmter <strong>Maßnahmen</strong> erforderlich, um die soziale Integration<br />

durch Eingliederung benachteiligter Gruppen und Einzelpersonen in die Arbeitswelt zu fördern<br />

(...). 15<br />

Im EPPD werden dabei folgende Prinzipien in den Vordergrund gestellt:<br />

ƒ „Konzentration auf besonders benachteiligte Gruppen<br />

ƒ Förderung <strong>von</strong> aktiven Angeboten<br />

ƒ Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit<br />

ƒ Konsequente Verzahnung <strong>von</strong> Arbeiten und Lernen sowie Aufbau <strong>von</strong> Förderketten.“ 16<br />

Zum Teil wird es darauf ankommen, Wissen zu aktualisieren sowie Vorurteile und Beschäftigungsbarrieren<br />

bei Arbeitgebern abzubauen. „Bei Nicht- oder Geringqualifizierten ist es vielfach illusorisch,<br />

d<strong>ies</strong>e <strong>für</strong> „high-tech-Berufe“ zu qualifizieren, daher müssen Beschäftigungsfelder gesucht<br />

werden, die dem Leistungsprofil d<strong>ies</strong>er Arbeitslosen gerecht werden ...“ 17<br />

Für die Zielgruppe der Nichtsesshaften wurde insbesondere dem Aspekt der Initiierung <strong>von</strong> individuellen<br />

Entwicklungsprozessen und der Verhinderung der Ausgrenzung besondere Bedeutung<br />

beigemessen. Damit soll ein Beitrag <strong>zur</strong> Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne der<br />

beschäftigungspolitischen Leitlinien geleistet werden. 18<br />

„Ziel der Förderung ist es, die Teilnehmenden d<strong>ies</strong>er <strong>Qualifizierung</strong> soweit zu stabilisieren und zu<br />

qualifizieren, dass sie in der Lage sind, eine dauerhafte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen.“<br />

19<br />

Als Feinziele <strong>für</strong> die <strong>Maßnahmen</strong> lassen sich aus der Richtlinie folgende herausarbeiten:<br />

15 Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien <strong>für</strong> das Jahr 2001, L 22/20<br />

16 Bundesrepublik Deutschland 2000, ebenda, S. 171 f.<br />

17 Bundesrepublik Deutschland 2001, S. 110 f.<br />

18 Niedersächsisches Ministerium <strong>für</strong> Frauen, Arbeit und Soziales 2001, S. 18<br />

19 Quelle: Niedersächsisches Ministerialblatt, Nr. 25/2001, S 581.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!