Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
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mehrere Kurzbeschäftigungen<br />
(Aushilfen)<br />
„BM/GA“<br />
monatliche Versendung<br />
Versendung der Meldelisten<br />
für den Lohnausgleich<br />
Liste „Überbrückungsgeldabrechnung“<br />
VIII. Verfahrensablauf Seite 33<br />
Auf dem Formular „M" ist vom Arbeitgeber im Bereich „Beendigung <strong>des</strong><br />
Arbeitsverhältnisses als gewerblicher Arbeitnehmer“ die entsprechende<br />
Übernahme anzukreuzen. Damit wird automatisch die<br />
Zusatzversorgungskarte von der ZVK-Gerüstbau angefordert. Es ist das<br />
Datum anzugeben, ab wann die Übernahme erfolgt. Bei Übernahme in ein<br />
Ausbildungsverhältnis sind die im Gliederungspunkt VI. beschriebenen<br />
Verfahrensabläufe zu beachten.<br />
1.5 Behandlung von Aushilfen<br />
Aushilfen (mit Arbeitnehmernummer), die innerhalb eines Monats mehrmals<br />
kurzzeitig beschäftigt sind, sollten auf einem „M"-Formular pro Monat<br />
gemeldet werden. In diesem Fall sind die Beschäftigungszeiten in freie<br />
Bereiche neben und oberhalb der eigentlichen Felder einzutragen.<br />
2. Betriebsmeldung-Gesamtabrechnung und zugehörige<br />
Meldelisten - Überblick -<br />
Die Einführung <strong>des</strong> Überbrückungsgel<strong>des</strong> erforderte eine Anpassung <strong>des</strong><br />
Verfahrensablaufes und <strong>des</strong> Formularsystems an die neuen Gegebenheiten.<br />
Die <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> hat <strong>des</strong>halb auch das<br />
Formularsystem vereinfacht und ein neues Formular „Betriebsmeldung -<br />
Gesamtabrechnung“ eingeführt, welches alle anderen bisherigen Antragsformulare<br />
ersetzt.<br />
Antragsformulare<br />
bisher neu<br />
„BM/EA“ „BM/GA“<br />
„A/EA“ „BM/GA“<br />
„Anhang BM/EA“ „Anhang U“<br />
„Anhang A/EA“ „Anhang LO“<br />
Das Formular Betriebsmeldung-Gesamtabrechnung „BM/GA" ist ein verfahrenübergreifen<strong>des</strong><br />
Antragsformular zur Abgabe der Bruttolohnsummenund<br />
Beitragsmeldung sowie zur Einreichung der Erstattungsanträge im<br />
Urlaubs,- Überbrückungsgeld- und Lohnausgleichsverfahren (Durchschreibesatz).<br />
Es wird zum Ende eines jeden Monats von der <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong><br />
<strong>Baugewerbes</strong> den Betrieben zusammen mit der Meldeliste „Anhang U"<br />
zugesandt. Die Meldeliste „Anhang U“ ist für die Übermittlung der<br />
notwendigen Daten für das Urlaubs- und Überbrückungsgeldverfahren vorgesehen.<br />
Die Meldelisten für das Lohnausgleichsverfahren, „Anhang LO“, werden<br />
zusammen mit dem „BM/GA“ für den Monat Dezember zugesandt.<br />
Sofern das Überbrückungsgeldverfahren zur Anwendung kommt, erstellt die<br />
<strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> eine Liste „Überbrückungsgeldabrechnung“,<br />
die zusammen mit dem „BM/GA“ <strong>des</strong> nächsten Monats<br />
zugesandt wird. In der Liste werden die von der Kasse berechneten Erstattungsleistungen<br />
im Überbrückungsgeldverfahren je Arbeitnehmer ausgewiesen.