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Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

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Wenn der vereinbarte<br />

Std.-Lohn geringer als der<br />

Tarifstundenlohn der<br />

Berufsgruppe ist<br />

Wenn der vereinbarte<br />

Std.-Lohn dem Tarifstundenlohn<br />

der Berufsgruppe<br />

entspricht oder übersteigt<br />

Wenn Arbeitnehmer in den<br />

Ausfallstunden Leistungslohn<br />

(Akkordlohn) erhalten hätten:<br />

Erstattungen<br />

Überbrückungsgeldverfahren<br />

VIII. Verfahrensablauf Seite 45<br />

Die <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> erstattet dem Arbeitgeber 75%<br />

<strong>des</strong> dem Überbrückungsgeld zugrundeliegenden Arbeitsentgelts, höchstens<br />

jedoch 75 v. H. <strong>des</strong> Tarifstundenlohnes der für den Arbeitnehmer<br />

maßgeblichen Berufsgruppe. Das tarifliche Überbrückungsgeld für<br />

Arbeitnehmer, die für Ausfallstunden Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten<br />

hätten, erstattet die <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> höchstens in<br />

Höhe von 75 v. H. <strong>des</strong> um 41 v. H. erhöhten Tarifstundenlohnes für Gerüstbaumonteure<br />

(Lohnausgleichshöchstbetrag). Die erstattungsfähigen Abrechnungsbeträge<br />

für Überbrückungsgeld errechnen sich danach wie folgt:<br />

Wenn der vereinbarte Stundenlohn geringer als der entsprechende<br />

Tarifstundenlohn der Berufsgruppe ist:<br />

Abrechnungsbetrag =<br />

vereinbarter Std.-Lohn x 75 / 100 x Zahlstunden/ÜBG<br />

(Der Abrechnungsbetrag ist entspricht dem Überbrückungsgeld.)<br />

Wenn der vereinbarte Stundenlohn dem Tarifstundenlohn der Berufsgruppe<br />

entspricht oder übersteigt:<br />

Abrechnungsbetrag =<br />

Tarifstundenlohn x 75 / 100 x Zahlstunden/ÜBG<br />

(Der Abrechnungsbetrag entspricht nicht dem Überbrückungsgeld.)<br />

Wenn Arbeitnehmer in den Ausfallstunden Leistungslohn (Akkordlohn)<br />

erhalten hätten:<br />

Abrechnungsbetrag =<br />

Lohnausgleichshöchstbetrag x 75 / 100 x Zahlstunden/ÜBG<br />

Für Erstattungen aus dem Überbrückungsgeldverfahren sind die entsprechenden<br />

Felder im Block Gesamtabrechnung vorgesehen.<br />

In das Feld „Überbrückungsgeld“ ist der Betrag einzutragen der sich als<br />

Summe der Abrechnungsbeträge über alle im „Anhang U“ aufgeführten<br />

gewerblichen Arbeitnehmer ergibt, die Überbrückungsgeld erhalten haben.<br />

Zum Abrechnungsbetrag Überbrückungsgeld werden 45 % Sozialaufwand<br />

hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Erstattungsbetrag für Überbrückungsgeld.

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