Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
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Wenn der vereinbarte<br />
Std.-Lohn geringer als der<br />
Tarifstundenlohn der<br />
Berufsgruppe ist<br />
Wenn der vereinbarte<br />
Std.-Lohn dem Tarifstundenlohn<br />
der Berufsgruppe<br />
entspricht oder übersteigt<br />
Wenn Arbeitnehmer in den<br />
Ausfallstunden Leistungslohn<br />
(Akkordlohn) erhalten hätten:<br />
Erstattungen<br />
Überbrückungsgeldverfahren<br />
VIII. Verfahrensablauf Seite 45<br />
Die <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> erstattet dem Arbeitgeber 75%<br />
<strong>des</strong> dem Überbrückungsgeld zugrundeliegenden Arbeitsentgelts, höchstens<br />
jedoch 75 v. H. <strong>des</strong> Tarifstundenlohnes der für den Arbeitnehmer<br />
maßgeblichen Berufsgruppe. Das tarifliche Überbrückungsgeld für<br />
Arbeitnehmer, die für Ausfallstunden Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten<br />
hätten, erstattet die <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> höchstens in<br />
Höhe von 75 v. H. <strong>des</strong> um 41 v. H. erhöhten Tarifstundenlohnes für Gerüstbaumonteure<br />
(Lohnausgleichshöchstbetrag). Die erstattungsfähigen Abrechnungsbeträge<br />
für Überbrückungsgeld errechnen sich danach wie folgt:<br />
Wenn der vereinbarte Stundenlohn geringer als der entsprechende<br />
Tarifstundenlohn der Berufsgruppe ist:<br />
Abrechnungsbetrag =<br />
vereinbarter Std.-Lohn x 75 / 100 x Zahlstunden/ÜBG<br />
(Der Abrechnungsbetrag ist entspricht dem Überbrückungsgeld.)<br />
Wenn der vereinbarte Stundenlohn dem Tarifstundenlohn der Berufsgruppe<br />
entspricht oder übersteigt:<br />
Abrechnungsbetrag =<br />
Tarifstundenlohn x 75 / 100 x Zahlstunden/ÜBG<br />
(Der Abrechnungsbetrag entspricht nicht dem Überbrückungsgeld.)<br />
Wenn Arbeitnehmer in den Ausfallstunden Leistungslohn (Akkordlohn)<br />
erhalten hätten:<br />
Abrechnungsbetrag =<br />
Lohnausgleichshöchstbetrag x 75 / 100 x Zahlstunden/ÜBG<br />
Für Erstattungen aus dem Überbrückungsgeldverfahren sind die entsprechenden<br />
Felder im Block Gesamtabrechnung vorgesehen.<br />
In das Feld „Überbrückungsgeld“ ist der Betrag einzutragen der sich als<br />
Summe der Abrechnungsbeträge über alle im „Anhang U“ aufgeführten<br />
gewerblichen Arbeitnehmer ergibt, die Überbrückungsgeld erhalten haben.<br />
Zum Abrechnungsbetrag Überbrückungsgeld werden 45 % Sozialaufwand<br />
hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Erstattungsbetrag für Überbrückungsgeld.