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Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

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Maximale Urlaubsvergütung:<br />

Vortrag + Anspruch<br />

Meldezeitraum<br />

Zahlstunden/ÜBG<br />

vereinbarter Stundenlohn<br />

Angabe der<br />

Berufsgruppe<br />

Berufsgruppenschlüssel<br />

VIII. Verfahrensablauf Seite 39<br />

Die <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> erstattet den Urlaubsanspruch<br />

nur bis zu der Höhe <strong>des</strong> bis zum Ablauf <strong>des</strong> Meldezeitraums aufgelaufenen<br />

Betrages. Da die ausgewiesenen Ansprüche jeweils den Stand zum Ende<br />

der letzten Meldung (in der Regel Vormonat) aufweisen, darf die zu berücksichtigende<br />

Urlaubsvergütung maximal um den im Meldezeitraum erworbenen<br />

Urlaubsanspruch erhöht werden. Bei Überschreitung <strong>des</strong> verfügbaren<br />

Urlaubsvergütungsanspruches erfolgt eine Kürzung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong>.<br />

3.2.4 Felder zur Gewährung von Überbrückungsgeld<br />

3.2.4.1 Felder „Zahlstunden/ÜBG“ und „vereinbarter Std.-Lohn“<br />

Die Felder „Zahlstunden/ÜBG“ und „vereinbarter Std.-Lohn“ sind auszufüllen,<br />

wenn Überbrückungsgeld gewährt wurde.<br />

In das Feld „Zahlstunden/ÜBG“ sind die witterungsbedingten Ausfallstunden<br />

einzutragen, für die Überbrückungsgeld gewährt wurde (maximal 150<br />

Stunden). Zahlstunden/ÜBG sind auf eine Stelle nach dem Komma kaufmännisch<br />

zu runden.<br />

In das Feld „vereinbarter Std.-Lohn“ ist der vereinbarte Stundenlohn einzutragen,<br />

der der Berechnung <strong>des</strong> Überbrückungsgel<strong>des</strong> zugrunde liegt.<br />

3.2.4.2 Feld „tatsächliche Ausfallstunden“<br />

Das Feld „tatsächliche Ausfallstunden“ ist im Gerüstbaugewerbe nicht<br />

auszufüllen.<br />

3.2.4.3<br />

3.2.4.4 Feld „Berufsgruppe“<br />

Das Feld „Berufsgruppe“ ist immer dann auszufüllen, wenn noch keine<br />

„Berufsgruppe“ vorgetragen ist, oder wenn sich die Berufsgruppe geändert<br />

hat. In das Feld „Berufsgruppe“ ist der Berufsgruppenschlüssel einzutragen.<br />

Werden Arbeitnehmer in Berufen beschäftigt, die nicht im Berufsgruppenschlüssel<br />

enthalten sind, so sind diese einer vergleichbaren<br />

Berufsgruppe zuzuordnen. Sofern Akkordlohn bezogen wird, ist dies zusätzlich<br />

durch ein „A“ zu kennzeichnen.<br />

Berufsgruppe<br />

(Schlüssel)<br />

Berufsbezeichnung Tarifstundenlohn<br />

I: (150) Gepr. Gerüstbau-Kolonnenführer Tarifstundenlohn<br />

II: (250) Gepr. Gerüstbau-Obermonteur Tarifstundenlohn<br />

II.1: (251) Platzmeister Tarifstundenlohn<br />

III: (350) Gerüstbaumonteur Tarifstundenlohn<br />

IV: (450) Gerüstbauwerker Tarifstundenlohn<br />

V: (550) Gerüstbauhelfer Tarifstundenlohn<br />

VI: (650) Platzarbeiter Tarifstundenlohn<br />

A: Akkordlohn Lohnausgleichshöchstbetrag

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