Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
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Maximale Urlaubsvergütung:<br />
Vortrag + Anspruch<br />
Meldezeitraum<br />
Zahlstunden/ÜBG<br />
vereinbarter Stundenlohn<br />
Angabe der<br />
Berufsgruppe<br />
Berufsgruppenschlüssel<br />
VIII. Verfahrensablauf Seite 39<br />
Die <strong>Sozialkasse</strong> <strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong> erstattet den Urlaubsanspruch<br />
nur bis zu der Höhe <strong>des</strong> bis zum Ablauf <strong>des</strong> Meldezeitraums aufgelaufenen<br />
Betrages. Da die ausgewiesenen Ansprüche jeweils den Stand zum Ende<br />
der letzten Meldung (in der Regel Vormonat) aufweisen, darf die zu berücksichtigende<br />
Urlaubsvergütung maximal um den im Meldezeitraum erworbenen<br />
Urlaubsanspruch erhöht werden. Bei Überschreitung <strong>des</strong> verfügbaren<br />
Urlaubsvergütungsanspruches erfolgt eine Kürzung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Berliner</strong> <strong>Baugewerbes</strong>.<br />
3.2.4 Felder zur Gewährung von Überbrückungsgeld<br />
3.2.4.1 Felder „Zahlstunden/ÜBG“ und „vereinbarter Std.-Lohn“<br />
Die Felder „Zahlstunden/ÜBG“ und „vereinbarter Std.-Lohn“ sind auszufüllen,<br />
wenn Überbrückungsgeld gewährt wurde.<br />
In das Feld „Zahlstunden/ÜBG“ sind die witterungsbedingten Ausfallstunden<br />
einzutragen, für die Überbrückungsgeld gewährt wurde (maximal 150<br />
Stunden). Zahlstunden/ÜBG sind auf eine Stelle nach dem Komma kaufmännisch<br />
zu runden.<br />
In das Feld „vereinbarter Std.-Lohn“ ist der vereinbarte Stundenlohn einzutragen,<br />
der der Berechnung <strong>des</strong> Überbrückungsgel<strong>des</strong> zugrunde liegt.<br />
3.2.4.2 Feld „tatsächliche Ausfallstunden“<br />
Das Feld „tatsächliche Ausfallstunden“ ist im Gerüstbaugewerbe nicht<br />
auszufüllen.<br />
3.2.4.3<br />
3.2.4.4 Feld „Berufsgruppe“<br />
Das Feld „Berufsgruppe“ ist immer dann auszufüllen, wenn noch keine<br />
„Berufsgruppe“ vorgetragen ist, oder wenn sich die Berufsgruppe geändert<br />
hat. In das Feld „Berufsgruppe“ ist der Berufsgruppenschlüssel einzutragen.<br />
Werden Arbeitnehmer in Berufen beschäftigt, die nicht im Berufsgruppenschlüssel<br />
enthalten sind, so sind diese einer vergleichbaren<br />
Berufsgruppe zuzuordnen. Sofern Akkordlohn bezogen wird, ist dies zusätzlich<br />
durch ein „A“ zu kennzeichnen.<br />
Berufsgruppe<br />
(Schlüssel)<br />
Berufsbezeichnung Tarifstundenlohn<br />
I: (150) Gepr. Gerüstbau-Kolonnenführer Tarifstundenlohn<br />
II: (250) Gepr. Gerüstbau-Obermonteur Tarifstundenlohn<br />
II.1: (251) Platzmeister Tarifstundenlohn<br />
III: (350) Gerüstbaumonteur Tarifstundenlohn<br />
IV: (450) Gerüstbauwerker Tarifstundenlohn<br />
V: (550) Gerüstbauhelfer Tarifstundenlohn<br />
VI: (650) Platzarbeiter Tarifstundenlohn<br />
A: Akkordlohn Lohnausgleichshöchstbetrag