Geschäftsbericht 2016
Geschäftsbericht 2016 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Geschäftsbericht 2016 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
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Internationales | RAB <strong>2016</strong><br />
35<br />
Beteiligungspapieren als auch bei<br />
Emittenten von Anleihensobligationen<br />
(Art. 8 Abs. 1 Bst. c und d<br />
RAG <strong>2016</strong>). Auch hier erfolgt eine<br />
Annäherung an den europäischen<br />
Rechtsrahmen. Die vorne erwähnten<br />
Schwierigkeiten im Zusammenhang<br />
mit der Identifizierung dieser<br />
Unternehmen stellen sich auch in<br />
diesem Fall.<br />
Der Umsetzung dieser Gesetzesanpassung<br />
bis zum voraussichtlichen<br />
Inkrafttreten Mitte 2017 dienen folgende<br />
Massnahmen:<br />
− Zum ersten wird die Revisionsaufsichtsverordnung<br />
(RAV) den neuen<br />
gesetzlichen Vorgaben angepasst.<br />
− Zum zweiten werden, wie bereits<br />
erwähnt, neben den 32 bereits vom<br />
Bundesrat anerkannten ausländischen<br />
Revisionsaufsichtsbehörden<br />
(vgl. dazu Anhang 2 zur RAV)<br />
weitere gleichwertige ausländische<br />
Aufsichtsbehörden anerkannt.<br />
− Zum dritten wird die RAB eine eigene<br />
Verordnung zur Frage erlassen,<br />
auf welche Weise Anleihensemittenten<br />
ohne oder ohne gleichwertige<br />
Aufsicht in ihrem Heimatstaat den<br />
Markt darüber informieren, dass ihr<br />
Revisionsorgan nicht (gleichwertig)<br />
beaufsichtigt ist.<br />
Verhältnis zur Europäischen<br />
Union<br />
Reform des Abschlussprüfungsmarktes<br />
Die neuen Regularien zur Reform<br />
des EU-Abschlussprüfungsmarktes (EU<br />
Audit Reform) sind am 17. Juni <strong>2016</strong><br />
in Kraft getreten. Es sind dies die<br />
europäische Richtlinie 44 zur gesetzlichen<br />
Prüfung der Jahresabschlüsse im<br />
Allgemeinen sowie die Verordnung<br />
Nr. 537/2014 45 zur gesetzlichen Prüfung<br />
der Jahresabschlüsse von Unternehmen<br />
von öffentlichem Interesse,<br />
die im jeweiligen Landesrecht umgesetzt<br />
werden mussten. Mit der Reform<br />
sollen insbesondere die Transparenz<br />
bei Finanzinformationen der Unternehmen<br />
verbessert, die Unabhängigkeit<br />
der gesetzlichen Prüfer gestärkt,<br />
die Marktvielfalt gefördert und die<br />
Aufsicht über die Abschlussprüfung innerhalb<br />
der EU vereinheitlicht werden.<br />
Die Reform hat keine Auswirkungen<br />
auf die Möglichkeit, Kooperationsvereinbarungen<br />
zwischen der RAB<br />
und den Aufsichtsbehörden in den<br />
EU-Mitgliedstaaten abzuschliessen,<br />
sie hat aber dennoch Folgen für die<br />
internationale Amtshilfe. Im Zuge von<br />
deren Umsetzung haben sich nämlich<br />
mehrere Aufsichtsbehörden in<br />
EU-Mitgliedstaaten neu organisiert<br />
und Umstrukturierungen vorgenommen.<br />
Als Folge davon ist die RAB<br />
möglicherweise gezwungen, ihre<br />
Vereinbarungen mit diesen zu überarbeiten.<br />
Gemeinsame Inspektionen<br />
Gestützt auf die 2014 mit dem Financial<br />
Reporting Council (FRC) abgeschlossene<br />
Memorandum of Understanding<br />
(MoU) hat die RAB <strong>2016</strong><br />
erstmals zusammen mit ihrer britischen<br />
Partnerbehörde eine gemeinsame<br />
Inspektion bei einer Revisionsgesellschaft<br />
durchgeführt, die der<br />
staatlichen Aufsicht in Grossbritannien<br />
unterstellt ist. Obwohl sich die Zusammenarbeit<br />
nach dem Grundsatz<br />
der Heimatstaatenaufsicht richtet,<br />
sieht das MoU vor, dass wie vorliegend<br />
in Ausnahmefällen auch extraterritoriale<br />
Überprüfungen vorgenommen<br />
werden können.<br />
Absichtserklärungen zur<br />
Zusammenarbeit<br />
Am 15. Februar <strong>2016</strong> hat die RAB<br />
mit der irischen Aufsichtsbehörde,<br />
der Irish Auditing & Accounting<br />
Supervisory Authority (IAASA), ein<br />
MoU zur Zusammenarbeit bei der<br />
Aufsicht über die Revisionsunternehmen<br />
unterzeichnet. Dadurch wird<br />
der Investorenschutz bei Publikumsgesellschaften<br />
zusätzlich verstärkt.<br />
Gleichzeitig schafft das MoU mehr<br />
Rechtssicherheit für die bei der IAA-<br />
SA registrierten Schweizer Revisionsunternehmen,<br />
die in Irland börsenkotierte<br />
Schweizer Gesellschaften<br />
prüfen. Die Vereinbarung regelt den<br />
Informationsaustausch und bestätigt<br />
die gegenseitige Anerkennung der<br />
jeweiligen Aufsichtstätigkeit. Grenzüberschreitende<br />
Inspektionen sind<br />
nicht vorgesehen. Inhaltlich ist das<br />
MoU vergleichbar mit den mit mehreren<br />
anderen europäischen Aufsichtsbehörden<br />
abgeschlossenen Vereinbarungen.<br />
Das MoU wurde auf der<br />
Website der RAB veröffentlicht.<br />
Zusammenarbeit mit den USA<br />
Joint Inspections<br />
Die letzte Phase des zweiten gemeinsamen<br />
grenzüberschreitenden Inspektionszyklus<br />
(2014 –<strong>2016</strong>) der RAB<br />
und des Public Company Accounting<br />
Oversight Board (PCAOB) wurde mit<br />
der Inspektion eines der fünf grossen<br />
Schweizer Revisionsunternehmen abgeschlossen.<br />
Grundlage dieser Zusammenarbeit<br />
bildet das Statement of Protocol<br />
(SoP; entspricht einem MoU), das<br />
2011 von der RAB und der FINMA mit<br />
dem PCAOB abgeschlossen und 2014<br />
verlängert wurde.<br />
Die Zusammenarbeit zwischen der<br />
RAB und dem PCAOB entwickelt sich<br />
weiterhin positiv und erweist sich als<br />
wirkungsvoll. 2017 wird der dritte<br />
gemeinsame Inspektionszyklus beginnen.<br />
Im Bestreben, eine noch engere<br />
Zusammenarbeit zu erreichen, soll<br />
diese Kooperation weiter ausgebaut<br />
werden.<br />
PCAOB Regulatory Institute<br />
Im Dezember <strong>2016</strong> hat das PCAOB<br />
International Institute on Audit Regulation<br />
sein zehnjähriges Bestehen<br />
gefeiert. An der Tagung wurden die<br />
44 Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom<br />
16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie<br />
2006/43/EG über Abschlussprüfungen<br />
von Jahresabschlüssen und konsolidierten<br />
Abschlüssen (Abl. L158 vom 27. Mai 2014,<br />
S. 196 ff.).<br />
45 Verordnung Nr. 537/2014 des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom<br />
16. April 2014 über spezifische Anforderungen<br />
an die Abschlussprüfung bei<br />
Unternehmen von öffentlichem Interesse<br />
(Abl. L158 vom 27. Mai 2014, S. 77 ff.).