12.12.2012 Aufrufe

Cross-Border - Mieterverein Bochum

Cross-Border - Mieterverein Bochum

Cross-Border - Mieterverein Bochum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der <strong>Bochum</strong>er <strong>Mieterverein</strong> ist der einzige<br />

<strong>Mieterverein</strong> in Deutschland, der seine<br />

Mitglieder noch durch eigene Prozessagenten<br />

vor Gericht vertreten kann. Zwar hat die<br />

Zahl der Prozesse in den letzten Jahren<br />

deutlich abgenommen, aber auf unsere<br />

unverändert hohe Erfolgsquote sind wir<br />

durchaus ein bisschen stolz. Hier zwei Urteile,<br />

die wir für unsere Mitglieder vor dem<br />

Amtsgericht <strong>Bochum</strong> erstritten haben.<br />

<strong>Bochum</strong>er Mieter erfolgreich<br />

vor Gericht<br />

Keine Kündigung<br />

wegen Spanien<br />

Wenn Mieter ihre Wohnung tat<br />

sächlich überhaupt nicht mehr<br />

nutzen, sondern sie Anderen dauerhaft<br />

zur Nutzung überlassen, kann dies eine<br />

fristlose Kündigung durch den Vermieter<br />

rechtfertigen. Dazu reicht es aber<br />

nicht aus, dass sie postalisch in Spanien<br />

gemeldet sind und nach Auskunft<br />

aus den deutschen Melderegister unbekannt<br />

verzogen sind, oder dass die Miete<br />

vom Konto der anderen Nutzer gezahlt<br />

wird.<br />

AG <strong>Bochum</strong>, Urteil vom 11. 8.<br />

2006, AZ 40 C 125/06<br />

Im vorliegenden Fall lebten der<br />

Sohn des Mieterpaares und seine Lebensgefährtin<br />

städnig in der Wohnung<br />

in <strong>Bochum</strong>-Engelsburg, die Eltern verbrachten<br />

die meiste Zeit des Jahres in<br />

einer möblierten Wohnung in Spanien<br />

und waren dort postalisch gemeldet. Sie<br />

kamen jedoch mindestens zwei Mal<br />

jährlich für mehrere Wochen nach<br />

<strong>Bochum</strong> und ließen auch notwendige<br />

ärztliche Behandlungen hier vornehmen.<br />

Sie beabsichtigten, nach <strong>Bochum</strong><br />

zurückzukehren, wenn sich ihr gesundheitlicher<br />

Zustand verschlechtern sollte.<br />

Die Miete wurde vom Konto der Lebensgefährtin<br />

des Sohnes überwiesen.<br />

Der Vermieter, der die Wohung gern<br />

selbst genutzt hätte, aber wegen des<br />

Dauerwohnrechts für ältere Mieter in<br />

der ehemaligen Viterra-Wohnung keinen<br />

Eigenbedarf anmelden konnte,<br />

kündigte fristlos wegen dauernder<br />

Gebrauchsüberlassung an Dritte. Er trug<br />

vor, die Mieter hätten ihren<br />

Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt<br />

und hielten sich in <strong>Bochum</strong> nur<br />

noch besuchsweise auf.<br />

Das Gericht wies seine Räumungsklage<br />

jedoch ab. „Der Umstand, dass sie<br />

sich die überwiegende Zeit des Jahres<br />

in Spanien aufhalten, ist unschädlich“,<br />

schrieb Amtsrichter Haardt in der<br />

Urteilsbegründung, „die Aufnahme von<br />

Angehörigen auch für längere Zeit bei<br />

überwiegender Ortsabwesenheit der<br />

Mieter stellt keine unzulässige<br />

Gebrauchsüberlassung an Dritte dar. Im<br />

Übrigen ist festzustellen, dass der ...<br />

Sohn ... und die ... Lebensgefährtin ...<br />

ohnehin in den Personenbereich fallen,<br />

denen die Gebrauchsüberlassung zu<br />

gestatten ist bzw. die berechtigterweise<br />

in den Wohnraum aufgenommen werden<br />

dürfen.“•<br />

Nebenkosten nicht stillschweigend<br />

vereinbart<br />

Mieter haben das Recht, Miet<br />

zahlungen einzubehalten, um<br />

dem von ihnen für begründet gehaltenen<br />

Anspruch auf Auszahlung eines<br />

Guthabens - beispielsweise aus einer<br />

Nebenkosten-Abrechnung - Nachdruck<br />

zu verleihen. Eine derartige Rechtsausübung<br />

ist nicht als schuldhaft zu bezeichnen,<br />

geschweige denn als derart<br />

schuldhaft, dass daraus eine fristlose<br />

Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt<br />

wäre.<br />

AG <strong>Bochum</strong>, Urteil vom 3. 8.<br />

2006, AZ 83 C 16/06<br />

MIETRECHT<br />

Die Vermieterin einer Wohnung in<br />

der Innenstadt hatte die Euro-Umstellung<br />

genutzt, um Nebenkosten, deren<br />

Umlage vertraglich nicht vereinbart<br />

war, auf den Mieter abzuwälzen. In einem<br />

Schreiben zur „Klarstellung•g hatte<br />

sie die Umstellung der Zahlungen von<br />

DM auf Euro angekündigt und in einer<br />

Anlage eine neue Liste mit Nebenkosten<br />

beigefügt, die teilweise vertraglich<br />

gar nicht vereinbart waren.<br />

Der Mieter hatte das zunächst nicht<br />

gemerkt und drei Jahre lang die geforderten<br />

Beträge gezahlt. Erst für die Jahre<br />

2004 und 2005 hatte er nach einer<br />

Rechtsberatung im <strong>Mieterverein</strong> die<br />

Zahlungen gekürzt. Als der Kürzungsbetrag<br />

die Höhe von zwei Monatsmieten<br />

erreicht hatte, kündigte die<br />

Vermieterin fristlos und klagte auf Räumung.<br />

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht<br />

befand. Dem Schreiben der Vermieterin<br />

„war nicht mit hinreichender Deutlichkeit<br />

zu entnehmen, dass nunmehr<br />

bislang nicht gesondert umlagefähige<br />

Nebenkosten gesondert umlagefähig<br />

sein sollten•g. In der Tatsache, dass der<br />

Mieter drei Jahre lang die Abrechnungen<br />

nicht gerügt hatte, wertete das Gericht<br />

nicht als Ersatz vor eine „einverständliche<br />

Vereinbarung“. Das bloße<br />

Übersehen sei keine „rechtsgeschäftliche<br />

Zustimmungserklärung“.<br />

Dies führte das Gericht aus, obwohl<br />

es diese Fragen nicht einmal für<br />

entscheidungserheblich hielt. Denn in<br />

jedem Fall durfte der Mieter die Ansicht<br />

vertreten, dass nur die Nebenkosten<br />

verlangt werden dürfen, die auch im<br />

Mietvertrag vereinbart sind. Selbst<br />

dann, wenn er mit dieser Ansicht später<br />

kein Recht bekäme, sei die Kürzung<br />

nicht so schuldhaft, dass sie eine fristlose<br />

Kündigung rechtfertige. Die<br />

Vermieterin hätte statt auf Räumung<br />

auch auf Zahlung klagen können.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!